Neues Sturmgewehr: Heckler&Koch verlangt Änderung der Ausschreibung (Nachtrag: Firmensprecher)
Der jahrelange Streit um die Standardwaffe der Bundeswehr, das zur Ausmusterung anstehende Sturmgewehr G36 und die Suche nach einem Nachfolger, bekommt eine neue Wendung: In einem ungewöhnlichen Schritt hat der Oberndorfer Hersteller Heckler&Koch, der sich an der Ausschreibung für das neue Sturmgewehr beteiligt, direkt bei Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen interveniert, wie die Welt am Sonntag (WamS) berichtet.
In einem elfseitigen Schreiben beklagt das Unternehmen, die Anforderungen an eine neue Waffe seien nicht mit dem kleineren Kaliber des G36 zu erfüllen, sondern nur mit dem größeren Kaliber des früheren Sturmgewehrs G3. Darüber hinaus seien die Kriterien für die neue Waffe an einem Präzisionsgewehr orientiert und nicht an einer Standardwaffe für die Truppe.
In dem Schreiben umgeht das Unternehmen praktisch das laufende Ausschreibungsverfahren und fordert Änderungen an den Ausschreibungsbedingungen, berichtet das Blatt (Link aus bekannten Gründen nicht; die dpa-Meldung dazu hier). Das Ministerium bestätigte lediglich, dass das Schreiben von Heckler&Koch eingegangen sei, wollte aber zu den Details nicht Stellung nehmen.
Nachtrag: Das Unternehmen meldete sich am Montag mit dieser Stellungnahme:
Mit Blick auf die Ausschreibung „Nachfolge Gewehr G36“ sind wir unserer Verpflichtung als Fachfirma nachgekommen, unseren Kunden kompetent und umfassend bei der Auswahl des neu zu beschaffenden Standardgewehrs zu beraten.
Ziel dieser technischen Information ist es, dass für die Soldatinnen und Soldaten eine überlegene Standardwaffe zur erfolgreichen Durchführung ihres Auftrages für alle realistischen Einsatzszenarien beschafft werden kann.
Darüber hinaus ist unser Schreiben an die Bundesministerin der Verteidigung von uns nicht weiter zu kommentieren.
Im Oktober vergangenen Jahres war bekannt geworden, dass sich die Suche nach einem neuen Sturmgewehr für die Bundeswehr verzögert, weil alle bis dahin angebotenen Waffen den Anforderungen nicht entsprochen hätten. Zudem seien nur Waffen im kleineren NATO-Kaliber 5,56mm angeboten worden, wie es mit dem G36 genutzt werde. Für das größere Kaliber 7,62mm, wie es zuvor mit der früheren Standardwaffe G3 genutzt wurde, habe es keine Angebote gegeben.
In der Ausschreibung des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) vom April 2017 ist kein Kaliber vorgegeben. Von der Leyen hatte nach bekanntgewordenen Problemen mit dem G36 als bisheriger Standardwaffe erklärt, dieses Gewehr habe in seiner jetzigen Konstruktion keine Zukunft in der Bundeswehr, und den Beschaffungsprozess für ein neues Sturmgewehr angestoßen. Allerdings war das 1995 in die Bundeswehr eingeführte Gewehr ohnehin für eine Nutzungsdauer von 20 Jahren ausgelegt, so dass die Suche nach einem Nachfolger auch ohne die – lange umstrittenen – technischen Probleme hätte begonnen werden müssen.
Laut WamS beklagte das Unternehmen in seinem Schreiben vom 12. April, dass die Anforderungen an das Gewicht von Waffe (3,6 Kilogramm) und leerem Magazin (160 Gramm) nur mit dem kleineren Kaliber 5,56mm zu erfüllen sei – zugleich aber die Anforderungen an die Wirksamkeit und Präzision nur mit dem größeren Kaliber. Das wiederum sei bei dem erwarteten Gewicht nicht möglich, wäre aber schon bei einigen 100 Gramm mehr Waffengewicht problemlos zu realisieren. Die Ministerin solle deshalb die Anforderungen der laufenden Ausschreibung überdenken.
Das BAAINBw kam laut WamS-Bericht in einer Stellungnahme für das Ministerium zu der Einschätzung, es sei sehr problematisch, dass das Unternehmen seine Forderungen außerhalb des Vergabeprozesses geäußert habe. Damit werde einem Konkurrenten der Weg eines Nachprüfungsverfahrens ermöglicht – was für Heckler&Koch das Risiko eines Ausschlusses vom Vergabeverfahren bedeute.
Offiziell hat das Verteidigungsministerium bisher nicht bekannt gegeben, welche Unternehmen sich um den Auftrag für die neue Standardwaffe der Bundeswehr bewerben. Neben Heckler&Koch gilt das Thüringer Unternehmen Haenel als weiterer Bewerber. Die Waffenhersteller SigSauer und eine Kooperation von Rheinmetall mit dem österreichischen Unternehmen Steyr-Mannlicher hatten ihre Beteiligung an dem Projekt zurückgezogen.
(Archivbild: German soldiers of 12th Armored Brigade, 10th Panzer Division prepare to clear a room while conducting urban operation training during exercise Saber Junction 16 at the U.S. Army’s Joint Multinational Readiness Center in Hohenfels, Germany, March 31, 2016 – U.S. Army photo by Spc. Lloyd Villanueva)
@Alex 2.0
Die Antwort ist bestimmt vom zugrunde gelegten Kriegsbild und den damit einhergehenden Erscheinungsformen von Krieg. – Ein weites Feld -.
Mögliche Antworten korrespondieren mit Erfahrungen, jüngsten und länger zurückliegenden, werden aber auch durchaus politisch beeinflusst. Begreife ich mich staatlicherseits als soft-power-establishment und ff StabOp als Maximum des Geforderten mit UN Segen, reicht Bisheriges.
Unter (NEU) Entdeckung von LV/BV nehme ich den wahrscheinlichen Gegner ins Visier, samt seiner Kampfkraft, also z.B. seiner InfBewafffnung. Wenn ich dann noch die alte Weisheit wieder entdecke, die da lautete „wer LB/BV kann, kann alles“ führt an einem stärkeren Kaliber kein Weg vorbei. 5.56 und 7.62, evtl auch 6.8 sind zwar bis ca. 200 m Zielentfernung wirkungsgleich, ohne Body Armour beim Feindschützen, mit solcher und bis 600m braucht es aber Geschossmasse!
Kurz, Feind den ich mir auf mittlere Kampfentfernung vom Halse halte, kann mir auf kurzer nichts anhaben. Dass viele Infanteriegefechte auf nahe und nächste Kampfentfernung ablaufen, widerspricht dem nicht.
@T.Wiegold: Die Art der Kommunikation verwundert in der Tat. Als Bieter ist HK gehalten, die im Verfahren gewonnenen Informationen vertraulich zu behandeln. HK dürfte auch eine entsprechende Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet haben. Eine Kommunikation gegenüber Dritten wäre daher unzulässig. Nun ist das BMVg die übergeordnete Behörde der Vergabestelle, was zumindest einen Graubereich eröffnet.
Fragwürdig erscheint zudem, dass hier ein Bieter versucht über das BMVg Einfluss auf eine wesentliche Verfahrensentscheidung zu nehmen. Die direkten Verhandlungen scheinen hier derart festgefahren zu sein, dass HK sich zu derartigem Handeln gezwungen sah. Ohne anwaltliche Beratung dürfte HK hier kaum gehandelt haben. Sehr merkwürdig
HK hat sich einen Bärendienst erwiesen. Fragen zur Ausschreibung oder auch Bitten nach Fristervlängerung, Anmerkungen zu Kriterien etc. haben gemäß den Vorschriften nur im Rahmen des Vergabeverfahrens mit den dort Beteiligten Institutionen stattzufinden. Kein Anruf beim Präsident des BAAINBW, der Kanzlerin, UVDL oder sonst jemandem.
Wenn das BAAINBW dem jetzt nachgibt, kommt direkt das Vergabekammerverfahren durch den weiteren Mitbieter.
Entweder, HK weiß, das Haenel es könnte, und versucht den möglichen Zuschlag zu torpedieren.
Oder, HK weiß dass es keiner kann; dann macht das Ganze imho so jedoch keinen Sinn, denn mit der Nummer hat man sich für das nächste Vergabeverfahren ins Abseits gestellt.
Moin und schöne Woche !
Welche Aufregung um Dinge die nichts ändern werden. H&K hat sich selbst erst mal ins Abseits gestellt. Retourkutsche ? …kann sein. Ich gehe davon aus, dass die Forderungen an das neue Sturmgewehr Bundeswehr sehr wohl detailliert durch die zukünftigen Nutzer und Betroffenen formuliert und durch Planungsamt und BAAINBw umgesetzt wurden. Zu einem Sturmgewehr Bw gehört übrigens noch etwas mehr als nur der schießende Teil. Zu dem gibt’s schon 7.62 mm Lösungen bei der Bw (G27 z.B.). Der taktische Waffenmix ist nun mal sehr komplex geworden und soll perspektivisch durch das SG Bw breitbandig ergänzt werden. Eine recht große Herausforderung, weil eben ggf derartige Sturmgewehre noch nicht marktverfügbar sind. Zurück zum Aufreger: H&K weiß ganz genau wie der Vergabehase läuft, nur weiß keiner was im Hintergrund von H&K so abläuft. Ich bin mal gespannt, wie das Ministerium und das BAAINBw mit dem freundlichen Hinweisschreiben von H&K umgehen.
Die Aussage des BAAINBw, dass hierdurch ein Nachprüfungsverfahren seitens Konkurrenten ermöglicht würde, ist so nicht komplett richtig. Wenn man es denn richtig macht.
Herrin des Vergabeverfahrens ist die Vergabestelle. In § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VgV ist klar geregelt, dass der öffentliche Auftraggeber berechtigt ist, ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, wenn kein Angebot eingegangen ist, dass den Bedingungen entspricht. Satz 2 stellt klar: „Im Übrigen ist der öffentliche Auftraggeber grundsätzlich nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen.“
Der Vergabestelle steht es somit hier durchaus frei, die Vergabe zu stoppen und neu auszuschreiben. Ein Bieter, der einen Nachprüfungsantrag stellt, muss neben der Vergaberechtswidrigkeit einer Entscheidung auch sein eigenes Interesse glaubhaft darlegen. Kann er in dem neuen Ausschreibungsverfahren wie zuvor mit eigenem Angebot mitbieten, ist schon fraglich, worin eigentlich sein Nachteil liegen soll. Allenfalls geht es dann um die frustrierten Aufwendungen im alten Verfahren, aber wenn ich die Berichterstattung hier noch richtig im Kopf habe (der Hausherr korrigiere, sollte ich irren), haben alle anderen Interessenten ihre Beteiligung am Verfahren schon von sich aus zurückgezogen. Heckler und Koch gibt damit durch seine aktuelle Intervention praktisch allen Wettbewerbern die Chance, nochmal an einem neuen Verfahren mit von der Partie zu sein.
Problematisch wird es erst dann, wenn die Änderungen an den Anforderungen im laufenden Verfahren erfolgen, da dann wesentliche Vorschriften verletzt würden. Oder wenn in einem neuen Verfahren, die Anforderungen dann so gestaltet werden, dass diese nur noch ein einziger Bieter mit seinem Produkt erfüllen kann und dieser Bieter dann auch noch derjenige ist, der auf die Änderungen hingewirkt hat.
Man hätte natürlich auch Nebenangebote zulassen können, um diesen Punkt von vornherein zu umgehen, aber so clever war man anscheinend im BAAINBw bei der ursprünglichen Ausschreibung nicht. Wie es scheint, fehlen dort tatsächlich vergabeerfahrene Juristen. Oder es gibt sie und deren Rat wurde politisch übersteuert, mit der Folge dass die Ausschreibung so starr ist, wie es sich aktuell darstellt.
Ein durchaus vergabeerfahrenes Unternehmen wie Heckler und Koch dürfte erfahrungsgemäß nicht diesen Weg gegangen sein, wenn alternative Möglichkeiten vorhanden gewesen wären.
Sehr geehrter Herr Kaikowski, das zentrale Wirkmittel der Infanterie des Deutschen Heeres ist mir durch regelmäßigen Gebrauch bestens bekannt, sowohl in der aktuellen Version als auch in Form seiner Vorgänger.
Sie scheinen die Anmerkung misinterpretiert zu haben. Ich meinte eher das ganze Theater ob der Begründung, als auch der Durchführung dieses Beschaffungsvorhabens erscheint mir ,meine persönliche Meinung, im Vergleich zu anderen Nationen (z.B. FRA, oder haben die einfach zu überstürzt gehandelt?) als sehr unübersichtlich, und sich nicht wirklich im Fortschritt befindlich und das finde ich sehr schade.
@Kowalski: Einige Ihrer Fragen zur Ausschreibung könnte die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Katrin Kunert,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11821 –
beantworten (Drucksache 18/12278 vom 09.05.2017)
[Warum dann nicht, als nette Geste gegenüber den anderen Lesern, ein Link zur Drucksache?
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/122/1812278.pdf
T.W.]
Sie sind als Vergabestelle zwar Herr des Verfahrens, das heißt jedoch nicht, dass sie tun und lassen können wie es ihnen beliebt auf Kosten der Marktteilnehmer.
Wenn der Mitbieter die Kriterien erfüllen kann, würde das für das BAAINBW teuer, jetzt die Ausschreibung aufzuheben. Die „frustrierten Aufwendungen“ (?) seitesn Haenel (nehmen wir mal an, H. ist der letzte verbliebene Bieter) dürften sich im Millionenbereich bewegen, schließlich dauert das Verfahren schon eine Weile und es wurden bereits Tests gemacht, Veränderungen durchgeführt etc.
Darüber ob der Mitbieter eine realistische Erfüllungschance hat dürfte das BAAINBW zumindest tendenzielle Kenntnis haben, denn ein Testexemplar muss ja bereits vorgelegen und man kann als Vergabestelle durchaus abschätzen, ob ein Anbieter das hinbekommt, oder nicht.
Das Vorgehen von HK ergibt nur einen Sinn, wenn man politische Einflußnahme als letzten Strohhalm sieht, einen Zuschlag an einen Mitbieter zu verhindern.
Noch ein Zusatz: Einige scheinen ja der Ansicht zu sein, bei der BW und dem BAAINBW sitzen überwiegend Menschen, die nicht bis drei zählen können.
Auch dort wird man, wie in anderen Vergabestellen auch, vor VÖ eines größeren Vergabeverfahrens eine Markterkundung durchgeführt haben und mit potentiellen Teilnehmern gesprochen haben, was möglich ist und was nicht.
Ich traue den Leuten durchaus zu in der Lage zu sein, mit den Kollegen aus dem Bereich Weiterentwicklung einen Satz gängige Handwaffen auf die Waage zu legen und die Ergebnisse aus anderen NATO-Verfahren zu lesen und daraus abzuleiten, ob gewichtsmäßig bei der einzelnen Waffe „Luft ist“.
Das alles schließt nat. nicht aus, das irgendjemandem ein Fehler unterlaufen ist oder Marktteilnehmer den Mund zu voll genommen haben, hinsichtlich dessen was möglich ist-kommt ja auch schon einmal vor.
FN schafft es darüberhinaus, ein 7,62-Gewehr in der 3,6 kg-Klasse herzustellen (SCAR-H Std)
„Einige scheinen ja der Ansicht zu sein, bei der BW und dem BAAINBW sitzen überwiegend Menschen, die nicht bis drei zählen können.“
Das nicht, aber organisatorische Probleme gibt es dort angesichts des gesamten Ablaufs offensichtlich und die verhindern, dass zielführend gearbeitet wird. Das Sprichwort von den vielen Köchen gibt es nicht ohne Grund.
Wenn „man“ als Gesamtorganisation z.B. noch nicht mal eine Kalibervorgabe macht, heißt das letztlich (leicht überspitzt): Wir wissen nicht, was wir überhaupt wollen, also baut uns einfach das allerbeste Gewehr auf der Welt.
So wird das eben nichts.
Entweder muss man im Vorfeld eine Kaliberentscheidung treffen (und die wäre mMn mehr als offensichtlich gewesen) oder man schreibt eine Waffenfamilie aus oder man macht zwei Ausschreibungen für zwei verschiedene Waffen – wobei es ein relativ neues 7,62×51-Gewehr in der Truppe gibt und die Wahl für eine nah verwandte 5,56-Waffe damit recht offensichtlich wäre. Das ist nebenbei auch eine Waffe, die bereits in der BW eingeführt ist, wenn auch nur in homöopathischen Mengen.
Wobei das noch im Rennen befindliche Konkurrenzprodukt in Sachen Bedienung so gut wie identisch ist…im Grunde hätte man da gar nichts falsch machen können, auch wenn man es versäumt hat, unter diesem Gesichtspunkt sinnvollerweise direkt einen AR15-Klon zu fordern (als Testwaffen bekommen hat man großteils trotzdem genau solche).
„FN schafft es darüberhinaus, ein 7,62-Gewehr in der 3,6 kg-Klasse herzustellen (SCAR-H Std)“
Allerdings ohne Magazin – das ist genau das bisschen Spielraum, von dem H&K spricht.
@brainstormer | 06. Mai 2019 – 9:27
Es ist sehr wahrscheinlich, das das so war. Trotzdem wurde ein Forderungskatalog aufgestellt, der anscheinend von keiner marktverfügbaren Waffe erfüllt wird. Warum das so ist, konnte bisher niemand plausibel erklären. Und da sprechen wir über Waffen, die in anderen Streitkräfte eingesetzt werden, die auch gewisse Anforderungen haben und Eigenschaften voraussetzen.
Die jetzige Ausschreibung fordert von den Herstellern auf jeden Fall Weiterentwicklungen, wenn nicht sogar eine Neuentwicklung einer Handwaffe, die alle Anforderungen erfüllt. Das bedeutet zusätzliche Kosten und eine zeitliche Verzögerung der Beschaffung.
Auch für einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern ist daher zu prüfen, ob der Forderungskatalog in diesem Umfang aufrecht erhalten werden muss. Alles, was „nice to have“ ist, aber nicht zwingend notwendig, sollte gestrichen werden.
Die Bw, allen voran die Bedarfsträger mit ihren Forderungen, sollten lernen, das von „der Stange“ kaufen zeitlich und monetär durchaus positive Aspekte hat.
@Klaus-Peter Kaikowsky
Interessant dass Sie genau die gegenteilige Wahrnehmung haben:
„Unter (NEU) Entdeckung von LV/BV nehme ich den wahrscheinlichen Gegner ins Visier, samt seiner Kampfkraft, also z.B. seiner InfBewafffnung. Wenn ich dann noch die alte Weisheit wieder entdecke, die da lautete „wer LB/BV kann, kann alles“ führt an einem stärkeren Kaliber kein Weg vorbei. 5.56 und 7.62, evtl auch 6.8 sind zwar bis ca. 200 m Zielentfernung wirkungsgleich, ohne Body Armour beim Feindschützen, mit solcher und bis 600m braucht es aber Geschossmasse!
Kurz, Feind den ich mir auf mittlere Kampfentfernung vom Halse halte, kann mir auf kurzer nichts anhaben. Dass viele Infanteriegefechte auf nahe und nächste Kampfentfernung ablaufen, widerspricht dem nicht.“
Klassischerweise will man sich Feind ja in der Stabilisierung „vom Hals halten“ weil man nichts gewonnen hat ihn zu bekämpfen. Sturm und Einbruch wird ersetzt durch Handnebel und überschlagend ausweichen.
In der hohen Intensität hingegen will ich mir ja niemanden „vom Hals halten“ und der Schwerpunkt der abgesessenen Kräfte liegt im abgesessenen Einbruch in die feindliche Stellung oder eben diesen zu verhindern.
Wenn ich auf größere Entfernungen kämpfe sitzt der Grenadier ja gar nicht erst ab und beim Jäger kommen die schweren Züge und Kompanien zum Einsatz.
Aber wie dann 2 Gruppen versuchen in einem dichten Wald mit 7,62 Gewehren in die feindliche Stellung einzubrechen die modernisierte Waffen in 5,45 haben und schnell, treffsicher unter 100m mit schneller Schußfolge den Feind bekämpfen will ich mal sehen.
@brainstormer: Voraussetzung für einen solchen Aufwendungsersatz wäre ein Schaden und ein vergaberechtlich relevanter Fehler auf Seiten der Vergabestelle. Liegen – wie in der zitierten Vorschrift gefordert – keine Angebote vor, die die Ausschreibungsanforderungen erfüllen, darf die Vergabestelle selbstverständlich aufheben und neu ausschreiben. Ohne Aufwendungsersatz, denn es hätte ja dem Bieter oblegen, ein anforderungsgemäßes Angebot abzugeben, oder eben nicht zu bieten.
Tut er das nicht, ist das doch nicht die Schuld der Vergabestelle. Schon gar nicht muss die Vergabestelle in einem solchen Fall dem Bieter, der die Anforderungen mit seinem Produkt nicht erfüllt, aber trotzdem mitbietet, Aufwendungen ersetzen.
Haenel müsste schon darlegen, dass sein Produkt die Anforderungen tatsächlich als einziges voll erfüllt, also die Feststellung, dass kein anforderungsgemäßes Angebot vorliegt, mithin falsch ist, um gegen eine Aufhebung nach §63 VgV im Wege der Nachprüfung erfolgreich vorzugehen.
Dass das FN-Gewehr die Gewichtsanforderungen erfüllt, ist vorliegend vergaberechtlich völlig irrelevant, da FN nicht als Bieter im Verfahren aufgetreten ist. Wer nicht mitbietet, hat offenkundig kein gesteigertes Interesse an der Vergabe. Und ein Bieter kann eine Vergabe auch nicht mit hypothetischen Produkten anderer Hersteller angreifen, wenn sein eigenes Produkt nicht den Forderungen in der Ausschreibung entspricht.
Die Frage, ob kein marktverfügbares Produkt die Anforderungen erfüllt stellt sich ja in diesem Zusammenhang so nicht. Entscheidend ist, ob ein Hersteller eines marktverfügbaren Produktes gewillt ist anzubieten. Wenn kein Weiterer Interesse an einem Geschäft mit der Bundesrepublik Deutschland unter den geforderten Rahmenbedingungen zeigt, gilt es neu zu entscheiden. Hier wird eben kein Fahrrad oder Wurfhaken beschafft.
@Klaus-Peter Kaikowsky
<<alte Weisheit wieder entdecke, die da lautete „wer LB/BV kann, kann alles“ <<
Hat man in Vietnam, Afghanistan. Algerien, Mexiko usw. gesehen.
Kann alles gut oder kann alles schlecht ist eine Frage des Standpunktes oder der Semantik
auf 600 m mit der Ordonnanzwaffe wirken zu können, nützt was wenn die Ausbildung oder die Umgebung es nicht ermöglichen?
Wie nützlich sind 600 m in einer Stadt?
Ich kapiere dieses Vorgehen nicht. Wenn die Ausschreibung unrealistisch ist, ist das in erster Linie das Problem des Auftraggebers, weil er sich das Bewerberfeld kaputt macht (beispielhaft vorgeführt vom Land Berlin bei der letzten S-Bahn-Vergabe) und sich die eigene Entscheidung erschwert, weil keine klaren Kriterien vorliegen. Für den Bewerber gibt das Interpretationsspielraum oder evtl. sogar die Möglichkeit (falls das von den Bedingungen her geht, was ich nicht weiß) zwei verschiedene Dinge anzubieten.
Ein Hoflieferant wie HK, mit einem einzigen verbliebenen Konkurrenten, muss sich unter diesen Bedingungen am wenigsten Sorgen machen. Wenn nichts zufriedenstellendes rauskommt, kann man einfach abwarten, bis eine revidierte Ausschreibung rumkommt. Wenn der Konkurrent die eierlegende Wollmilchsau verspricht, kann man abwarten und beim Scheitern zusehen. Und die G36-Geschichte hat doch HK eher gestärkt. Es war VdL, die sich vergaloppoert hat. Daher: Ich verstehe den Move mit diesem Brief nicht.
Vielleicht habe ich es übersehen, wo steht, das Haenel die Anforderungen nicht erfüllen kann und deshalb kein Angebot abgeben wird?
Der Hinweis auf FN war nicht vergaberechtlich zu verstehen, ich dachte das wäre klar. Sondern hinsichtlich der Tatsache, dass es HK scheinbar als besonders problematisch ansieht, eine Waffe im 7,62 in der Größenordnung 3,6 kg zzgl. Magazin von 0,16 kg zu fertigen.
Wie sich der dip-PDF entnehmen lässt, wurde im Laufe des Verfahrens aufgrund einer (oder mehrerer) Bieterfragen das Gewichtskriterium angepasst. Es ist davon auszugehen, dass man sich beim BAAINBW mit der Thematik auseinandergesetzt hat.
Davon ab, m.W. hat man von FN gar nichts gelesen. Weder dass sie teilnehmen, noch dass sie nicht teilnehmen. Vielleicht haben wir ja noch drei im Spiel, und nicht bloß zwei.
Ich nehme mal an, hier sitzt keiner aus dem BAAINBW-Büro, der die Sache bearbeitet, ansonsten Hand hoch :-)
@all
Eine Stellungnahme von Heckler&Koch oben im Nachtrag.
Hier noch mal die Ausschreibung:
https://ted.europa.eu/TED/notice/udl?uri=TED:NOTICE:151422-2017:TEXT:DE:HTML&src=0
Interessant vor allem das geforderte Gewicht, 3,6 kg ohne Magazin und Optik. Das lässt doch einigen Spielraum.
@ThoDan
Die Antwort gibt HK, im obigen Nachtrag folgerichtig.
„… beschaffenden Standardgewehr … eine überlegene Standardwaffe zur erfolgreichen Durchführung ihres Auftrages für alle realistischen Einsatzszenarien beschafft werden kann“.
Treffend abgeleitet. Eine Standardgewehr muss eben alles können im angenommenen Kriegsbild bei erwarteten Erscheinungsformen des Kampfes. Letztere reichen von Waldkampf über UrbOp bis durchschnittenes Gelände in sämtlichen tatsächlichen Entfernungsbereichen.
Eine jeweilige Spezialwaffe für Stadt, Wald, auf- und abgesessen, … merkwürdiger Gedanke, den ich aber auch nicht unterstelle. Andererseits kann niemand belastbar nachweisen, wo Deutsche Infanterie künftig gefordert sein wird.
Keine Ausb-/ Üb Möglichkeiten des GewehrSchtz bis 600? Wieviel Plätze soll ich nennen.
@Chris
„… in einem dichten Wald mit 7,62 Gewehren in die feindliche Stellung einzubrechen …“
Merkwürdiger Gedankengang. Nur weil 5.56 – leider- beschafft wurde, soll 7.62 nicht mehr gehen, obwohl bis dato gegeben? Russen waren klüger. Bei den Kämpfen in Falludscha (Operation Phantom Fury, Dez 2004) haben Marines mehr als einmal ihr 5.56 liegen lassen um sich Kalashnikow gefallener Iraki zu greifen, nachzulesen in „Armor“ Ausgabe 06 oder 07/2005. Marines und auch Army denken nicht umsonst über 6.8 oder – wieder- 7.62 nach, wenn eine Truppe dazu regelmmäßig Kampferfahrung hat, dann doch wohl diese beiden.
Mit dem Sturmgewehr 44 im Kal 7.92 ging es ab ’43 übrigens auch.
@brainstorm: das steht in dem Satz „Im Oktober vergangenen Jahres war bekannt geworden, dass sich die Suche nach einem neuen Sturmgewehr für die Bundeswehr verzögert, weil alle bis dahin angebotenen Waffen den Anforderungen nicht entsprochen hätten.“ (Link habe ich mir mal geklemmt, steht ja oben!)
Der eigentliche Strickfehler steckt aber m.E. in Ziff. II.1.9) der Ausschreibung (danke @Pio-Fritz fürs Raussuchen). Der Punkt heißt „Angaben über Varianten/Alternativangebote“ und wie man sieht, sieht man da nichts… Nebenangebote sind also gänzlich unzulässig, weil nicht erlaubt (ja, das Vergaberecht ist so formalistisch!).
Da hätte man die Bedingungen formulieren müssen, ob und wenn ja hinsichtlich welcher Kriterien Abweichungen von den Vorgaben zulässig sein dürfen. Auch wenn man hier das Verhandlungsverfahren gewählt hat, verhandelt wird über die Angebote nur unter ausdrücklicher Ausnahme der vom öffentlichen Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien (§17 Abs. 10 S.2 VgV).
Wenn aber keines der Angebote die Mindestanforderungen erfüllt, wird die Wahl nicht nur eng, sondern schlechterdings unmöglich.
@Pio-Fritz: H&K beklagt ja nur, dass man mit dem vorgegeben Gewicht nur 5,56 verwenden könnte. Für die Anforderungen an die Präzision aber 7,62 besser geeignet wäre und sich eben das nicht ausgeht.
Ob zum heutigen Tage die Anforderungen nicht erfüllt werden können steht nirgends.
Bei der ersten Erprobung war dies der Fall, ja. Darum wurde den Teilnehmern ja auch eine
Frist zur Beseitigung der Mängel bis zum 15.02.2019 eingeräumt.
Ob es bereits eine Folge-Erprobung gab und was dabei rausgekommen ist wissen wir nicht.
Daher ist es wohl schwer möglich nun zu behaupten, dass kein Gewehr die aufgestellten
Anforderungen erfüllen kann. Es sei denn jemand der Mitdiskutanten arbeitet im Bereich
der mit der Vergabe betrauten Institution.
Scheinbar kann HK es nicht, sonst hätte man keinen Brandbrief an UVDL geschrieben.
1969 sind Menschen zum Mond geflogen – und sogar zurückgekommen.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es UNMÖGLICH ist, im Jahre 2019 ein Sturmgewehr herzustellen, dass die Anforderungen aus der Ausschreibung erfüllt.
Vielleicht wird das Gewehr dann sehr, sehr teuer oder der Hersteller muss noch mal ganz von vorne anfangen (was beides nicht unbedingt gut wäre – nicht dass ich falsch verstanden werde) – aber ich habe an der behaupteten Unmöglichkeit so meine Zweifel.
@Pio-Fritz: Danke für den Link zur Ausschreibung! Was natürlich noch fehlt, um die Machbarkeit der in Punkt „II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens“ genannten Anforderungen einzuordnen, sind die Schussleistungen, die das neue Wunschgewehr erfüllen soll – Präzision, Energieabgabe im Ziel und so weiter…
Als langjähriger Einkaufsleiter eines marktwirtschaftlichen Unternehmens finde ich den Vorstoß von H & K schon mutig. Ein potentieller Lieferant diktiert dem Auftraggeber Bedingungen bzw, weist auf Unstimmigkeiten hin.
Ist eigentlich ein absolutes NO GO!
Aber: In diesem „Unternehmen“ Bundeswehr haben wir ja schon viele wundersame Begebenheiten erlebt, die Gorch Fock ist ja nur das aktuellste Beispiel.
KÖNNTE ES SEIN, DASS DIE BW-FACHKRÄFTE IN DER AUSSCHREIBUNG ANFORDERUNGEN UND DAMIT VERBUNDENE VORAUSSETZUNGEN NICHT BERÜCKSICHTIGT HABEN????
Würde mich nicht wundern. In diesem Fall schon mal Dank im Voraus an H & K.
@Klaus-Peter Kaikowsky
Mir fehlt der Glaube an ein Sturmgewehr das alles gut genug kann.
Plätze zur Ausbildung stellte ich nicht in Frage, Zeit zur Ausbildung und in Üb-Haltung der grünen Einheiten – ihrer Äquivalente und entsprechender Kampfunterstützungseinheiten zur Befähigung auf 600 m den Kampf mit dem Sturmgewehr zu führen und das diese 600 im spez. urbanen Raum genutzt werden können sehr wohl, speziell wenn wir dazu wieder Wehrpflichtige bräuchten.
Da sehe ich eher Sinn in zusätzlichen DMR Gewehren für Expeditionary Einsätze
US Army und Marines denken seit ner ganzen Weile über ein größeres Kaliber nach, mkn ist es bis jetzt nie auch nur zum Truppenversuch gekommen,
Die U.S.-Army bekam jüngst (25.03.19) den ersten „Demonstrator“ der NGSW ausgehändigt.
„Textron Systems‘ AAI Corporation on Monday announced the delivery of its initial Next Generation Squad Weapon-Technology (NGSW-T) prototype demonstrator …“
https://taskandpurpose.com/textron-next-generation-squad-weapon-prototype-delivered
Der Prototyp hat das Kaliber 6.8mm und soll die Waffenfamilie M16 und M4-Carbine ersetzen. Der Anspruch an – und Erwartungen in die Performance der Waffe wird deutlich in „iPhone of lethality“ und „the Army is looking to spark a ‚revolution in small arms'“. Bemerkenswert, von Auftragsvergabe bis Auslieferung des ersten Demonstrators vergingen 15 Monate.
Das neue Kaliber „soll“ auch im künftigen LeMG in Nachfolge des „M249 LMG“ als leichtes Maschinengewehr der InfGrp gewählt werden.
Dass diese Entwicklung eines dritten Kalibers zwischen 5.56 und 7.62 hierzulande übersehen wird, ist kaum vorstellbar.
@Pio-Fritz:
Rein formal ist eine Entwicklung ja gem. AWE nicht vorgesehen (siehe Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage). In Vorbereitung der AWE wurden Lösungsvorschläge erstellt, die die Realisierbarkeit der Forderungen mit marktverfügbaren Produkten umfasst.
Offenbar wäre bspw. FN in der Lage gewesen ein Produkt mit 7,62 innerhalb der Gewichtsgrenze anzubieten. Der Hersteller hat sich jedoch offenbar gegen die Abgabe eines Angebotes entschieden. Andere mögliche Anbieter lagen mit ihren Produkten oberhalb der Gewichtsgrenze.
Die verblieben Hersteller tuen sich nun schwer diese Forderung mit 7,62 zu erfüllen. Inwieweit einer der verbliebenen Wettbewerber nun die Forderung erfüllt ist öffentlich nicht bekannt. Unklar ist auch wie die Forderungen zu Präzision und Energieabgabe auf welche Entfernung gefordert sind und wie diese gewichtet sind.
Im Ergebnis kann nun entweder ein System mit 5,56 einen Zuschlag erhalten oder einer der Teilnehmer kann die Gewichtsgrenze mit 7,62 einhalten oder die Ausschreibung wird aufgehoben.
Eine nachträgliche Änderung der Gewichtsgrenze würde sicher zu einem Nachprüfungsverfahren führen.
@Klaus-Peter Kaikowsky:
„Bei den Kämpfen in Falludscha (Operation Phantom Fury, Dez 2004) haben Marines mehr als einmal ihr 5.56 liegen lassen um sich Kalashnikow gefallener Iraki zu greifen, nachzulesen in „Armor“ Ausgabe 06 oder 07/2005. Marines und auch Army denken nicht umsonst über 6.8 oder – wieder- 7.62 nach, wenn eine Truppe dazu regelmmäßig Kampferfahrung hat, dann doch wohl diese beiden.“
Haben Sie die Quelle etwas präziser?
Die Ausgaben sind zwar online einsehbar, ich finde die besagte Stelle aber auf die Schnelle nicht.
Davon ab/grundsätzlich:
Der angesprochene Vergleich war zwischen einem Gewehr in 5,56 oder 7,62×51, nicht einem in 7,62×39 oder 7,92×33.
Beim korrekten Vergleich ist das für den durchschnittlichen Schützen ein gewaltiger Unterschied hinsichtlich der effektiven Feuerrate und Trefferquote, wenn unter Stress Treffer pro Zeit zählen, was mit den aktuellen Schießübungen in der Truppe (und Waffentests…) nur sehr unzureichend abgebildet wird.
Bezeichnenderweise kommt die Kritik an 5,56 bei der Vielzahl an weltweiten Nutzern primär aus US-Richtung (und selbst dort bei Weitem nicht von allen) und geht meiner Einschätzung nach vor Allem auf übersteigerte Erwartungen zurück, was bei einem (schlechten) Treffer passieren soll.
Im Nahbereich ist 5,56 ein ziemlicher „Giftzwerg“ und allemal ausreichend wirksam – ordentliche Trefferlage vorausgesetzt, aber davon befreit den Schützen auch die beste Munition der Welt nicht…
Der Dreh- und Angelpunkt dieser vergleichsweise hohen (!) Wirksamkeit ist aber mehr als bei anderen Kalibern eine ausreichend hohe Geschossgeschwindigkeit. Wenn die aufgrund der Entfernung fehlt, mangelt es auch an der Wirksamkeit. Dieses Problem haben wiederum alle Geschosse, auch wenn es bei 5,56 spürbar ausgeprägter ist.
Wo der Vorteil der 7,62×39 gegenüber 5,56 sein soll, erschließt sich mir nicht. Wirksamer ist sie bei vergleichbarer Geschosskonstruktion nicht und auf Entfernungen, auf welche die 5,56 schwächelt, kämpft man bei 7,62×39 aufgrund der Flugbahn schon damit, überhaupt noch zu treffen – von der Präzision und „Schießbarkeit“ (Visierung, Abzug, Ergonomie) der Waffen, aus denen sie üblicherweise verschossen wird, mal ganz abgesehen.
An diese Details des Vergabeverfahrens kommt man in der Regel nur, wenn man sich auf der entsprechenden elektronischen Plattform als Unternehmen registriert. GGfs. werden die Unterlagen auch erst danach für konkret geprüfte Bewerber freigeschaltet.
Was auf TED, Bund.de etc sichtbar ist, ist nur die rudimentäre „Hülle“ des Ganzen, bei der es im wesentlichen um Grundsätzliche Dinge des Verfahrensablaufs geht.
@Klaus-Peter Kaikowsky
„Russen waren klüger.“ Wie bitte? In dem sie mit 5,45 × 39 ein Kaliber nutzen dass noch schwächer ist als 5,56?
„Nur weil 5.56 – leider- beschafft wurde, soll 7.62 nicht mehr gehen, obwohl bis dato gegeben?“
Moment wie kam man denn zu 5,56? Vielleicht weil man gemerkt hat dass es ja gar nicht so gut ging? Und das noch zu Zeiten als der Gegner 7,62×39 nutze also noch keinen so hohen Vorsprung an Feuerkraft hatte?
Es ist aber allgemein nicht die stärkste Argumentation zu sagen es ging doch damit auch mal, denn es ging ja immerhin alles von Gewehr 98 bis Schwert mal zu einer anderen Zeit bei einem anderen Gegner.
@Klaus-Peter Kaikowsky
„Marines und auch Army denken nicht umsonst über 6.8 oder – wieder- 7.62 nach, wenn eine Truppe dazu regelmmäßig Kampferfahrung hat, dann doch wohl diese beiden.“
Also meinen sie die selben Beschaffer die zwischendurch immer mal wieder die Idee haben dass die Handwaffe des normalen Infanteristen auf 1000m effektiv wirken soll?
Wo fing beim G 98 nochmal die Visierung an?
Sie ging bis 2000 m
@Bold
„Haben Sie die Quelle etwas präziser?“
Leider nein, ich hatte in 2005 als HVO NLD mit dem NLD Engagement im Irak zu tun und bekam die betreffende Ausgabe dienstlich zur Auswertung auf den Tisch. Meine obige Aussage lehnt sich also an Erinnerung an. Sachverhalt und Ergebnis hatte ich dem HA vorgelegt.
FYI im Gesamtzusammenhang
In der – britischen – “ stabilization zone south“ hatten die NLD bis 2005 einen eigenen AOR in Anlehnung an die Grenze zum KSA als Teil von „Stabilization Force Iraq (SFIR)“ mit ca 1.300 Soldaten, mehrheitlich „Mariniers“ und „KCT“ (ähnlich KSK).
Allerdings gab es bereits zu Beginn der Kämpfe Einsätze von SOF und F-16, am Parlament vorbei.
HK liegt in der Annahme aber leider falsch…auch mit 7,62 lässt sich das Gewicht erreichen.
Das Problem beim Gewicht liegt ja zum einen an der verbauten Technik-im Gesamtgewicht aber auch bei der Munition…..“hülsenlos“ würde da schon einiges einsparen-an der Technik wird aber mWn nicht weiter gearbeitet?
Hallo an alle. Das Thema brennt vermutlich den meisten unter den Nägeln.
HK macht sicherlich auf dem ersten Blick keinen guten Eindruck, jedoch ist da vermutlich bereits mehr gelaufen als wir hier wissen werden. Komisch ist es und da klingeln bei mir als Berliner alle Alarmglocken. Hört sich wie ein Hilfeschrei an.
Die Ausschreibung für das neue Gewehr hatte ich anders in Erinnerung. Da stand keine Kaliber Angabe. Jetzt steht da plötzlich–> Kurzfassung der Konstruktionsmerkmale:
4. Kaliber 5,56 x 45 NATO oder 7,62 x 51 NATO.
Was mich noch viel mehr erschreckt ist die Vorgabe, das der Hersteller in der Lage sein muss 20 000 EA Waffen mit Zubehör innerhalb eines Jahres unter Beibehaltung der geforderten Qualität liefern zu können. Ganz große Frage! Was machen wir, im Verteidigungsfall? Ja jetzt kommt ja die Antwort, die liefern bestimmt mehr als 20000 Stück. Glaube ich gerne, aber eigentlich fehlt mir die Vorgabe seitens der Bundeswehr die den max. Zeitaufwand die für die Herstellung der neuen Waffe vorgibt. Steht in jedem guten Lastenheft.
Die nächste Frage ist, warum die Bundeswehr jetzt eine Waffe beschaffen will wo ziemlich sicher ist, das die US Army in den nächsten 5 Jahren auf 6,8mm SPC (Info vom 12.10.2018-Spartant) umsteigen wird.
Da kaufen wir lieber entweder Waffen mit dem kleinen Kaliber 5,56 x 45 NATO was nicht wirklich ausreichend ist um in allen mögliche Einsatzfeldern zu befriedigen oder das alte Kaliber 7,62 x 51 NATO was eher für MGs geeignet ist.
Warum hat man nicht auf eine Doppelstrategie gesetzt und gefordert, das ein Kaliber wechsel auf eine Mittelpatrone zwischen 6,5mm und 6,8mm möglich sein muss. Somit hätte man die Möglichkeit die beschafften Waffen anzupassen und die neuen später gleich mit dem neuen Kaliber zu bestellen.
Ehrlich in der Entwicklung wo ich arbeite, Planen wir 5-10 Jahre im voraus und mir kann keiner sagen, das die Kameraden vom BAAINBw/ BMVg nichts über die Schritte der US Partner wissen!
Vielleicht wäre es einfach auch mal Selbstbewusst, wenn Deutschland den ersten Schritt bei der Beschaffung einer neuen Waffe in einem neuen Kaliber machen würde. Ich denke alle die hier im Forum schreiben wissen das die beiden Kaliber die in der Ausschreibung gefordert werden nicht das ist was wirklich beschafft werden müsste.
Gruß an alle Jan
@Chris
RUS 5,45×39 als Antwort auf U.S. Einsätze in Vietnam mit 5.56. Und schon gab’s AK 74 für den WP, um nunmehr über Umweg AK 12 die AK 15 mit 7,62x39mm zu beschaffen.
Die Ideen, die U.S. Beschaffer bis 1.000 m hegen hatte ich gelesen. Fakt ist, dass der Army seit März 6.8mm als Prototyp vorliegt, s. Eintrag 17:50.
Was dort letztlich das Ergebnis sein wird, bin gespannt. Jedenfalls liegt ein anderes Angebot derzeit nicht vor.
5.56 ist aber out. Wenn Sie mit „next generation squad weapon“ suchen finden Sie zu Hinreichendes.
Abseits all der offenbar niemals endenden Kaliberdiskussionen nochmal ein Blick über den Atlantik:
https://augengeradeaus.net/2018/10/suche-nach-g36-nachfolger-dauert-ein-bisschen-laenger/comment-page-1/#comment-301385
Im Vergleich fällt auf:
Klare Definition des Kalibers, höheres Gewicht und Angabe der Kampfentfernung im RFI.
Vielleicht musste man es beim hochpolitischen Thema G36-Nachfolge auch zu vielen recht machen. Die Politik wollte eine schnelle Lösung, die Konzeptionäre eine sehr moderne Waffe, die Beschaffer ein möglichst beherrschbares Projekt.
Irgendwie war alldas dann im Rahmen der gültigen Regeln und unter Berücksichtigung der Physik kaum mehr umsetzbar.
@Klaus-Peter Kaikowsky
Mit next generation squad weapon und was sich da in den letzten Jahren schon alles getan hat bin ich durchaus vertraut aber ähnliches wurde auch schon zum Objective Individual Combat Weapon und vielen weiteren gesagt. Es wäre auch nicht der erste Irrweg den die USA beschreiten.
Nur weil die US Streitkräfte etwas machen heißt dass nicht zwingend dass es ein besonders guter Weg ist noch dass wir folgen müssen.
Und allein der Weg zu 6.8mm ist ja schon wieder interessant. Erst hieß es wir wollen einfach 5,56 nur leichter mit neuer Technologie wie teleskopischer Munition. Dann fiel auf dass man dann ja eine leistungsfähigere Patrone nutzen könnte und nur etwas schwere ist als vorher. Parallel die sehr kurzlebige Idee für Infanterie ein 7,62 Gewehr zu beschaffen was ja nach etwa einem Monat wider tot war. Und jetzt ist man bei konventioneller Patrone in 6,8 angekommen.
Und aus „so wie vorher nur viel leichter“ weil man merkte dass man zu schwer für „…close with, and destroy the enemy with fire and maneuver,…“ ist (man bemerke close with und fire and maneuver nicht Feuerkampf aus statischer Stellung auf große Entfernung) wurde „deutlich leistungsfähiger und deutlich schwerer“
Interessanter Weg
@ThoDan:
„Wo fing beim G 98 nochmal die Visierung an?
Sie ging bis 2000 m“
Die Lange-Visierung fing bei 400 m an, weil man damals davon ausging, dass sich die minimale Kampfentfernung durch die ab1905 eingeführte leistungsfähigere Munition wesentlich vergrößern würde. Sie ging bis 2000 m, weil man davon ausging, sich zumindest ab und zu wie gehabt im Kompanierahmen gegenseitig zu beschießen.
Dass ein Beschuss von Punktzielen auf diese Entfernung völlig illusorisch ist, war auch damals schon jedem klar. Aus allen Wolken gefallen ist man „nur“ in Sachen kürzeste Kampfentfernung und die folgenden Karabiner hatten dann wieder Visiere ab 100 m…
@huey:
„Das Problem beim Gewicht liegt ja zum einen an der verbauten Technik-im Gesamtgewicht aber auch bei der Munition…..“hülsenlos“ würde da schon einiges einsparen-an der Technik wird aber mWn nicht weiter gearbeitet?“
Jedenfalls nicht für das neue BW-Sturmgewehr. Das wird eine Waffe in 5,56 oder – Gott bewahre – in 7,62×51.
Andererseits wäre es durchaus für einen Lacher gut gewesen, wenn H&K neben der eigentlichen Testwaffe ein paar G11 eingereicht hätte.
@berlinerratte:
Die Ausschreibung nannte IIRC von Anfang an die beiden Kaliber – das erschien mir damals schon bemerkenswert, weil das ja nun kein trivialer Unterschied ist und vermuten lässt, dass man nicht so recht weiß, was man mit der neuen Waffe überhaupt (wie) anfangen will.
Dass man hierzulande genau weiß, wo die Amerikaner mit ihren Handwaffen hin wollen, halte ich für nahezu ausgeschlossen – die wissen das selbst nicht genau…
Und man möge sich daran erinnern, dass es genau jene Amerikaner (bzw. deren im Wesentlichen unveränderten Institutionen) waren, die einst der NATO 7,62×51 als Standardkaliber aufgeschwätzt haben, als man drauf und dran war, genau die Art von Mittelkaliber einzuführen, auf die man im Land der unbegrenzten Möglichkeiten nur wenige Jahrzehnte auch schon gekommen ist.
Ergebnis: Die Amerikaner hatten kurz darauf das Sturmgewehrkonzept verstanden und neue Waffen beschafft, während andere Armeen ohne vergleichbare Finanzmittel auf Jahrzehnte hinaus mit ihren „battle rifles“ durch die Landschaft stiefeln durften.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der zahllosen sonstigen versandeten amerikanischen Handfeuerwaffenprojekte sollte man schon sehr genau hinschauen, bevor man auf irgendeinen Zug mit aufspringt.
Die eigentlichen technischen Baustellen sind Optiken sowie sonstiges Zubehör – dort findet echte Entwicklung statt. Und der nächste größere Einfluss ist zielführendes (pun intended) Schießtraining.
Mit neuen Wunderkalibern wie von Teilen der US-Streitkräfte angedacht eine (nicht näher definierte) 100%ige Steigerung der Letalität zu erreichen, ist dagegen absehbar ein weiteres Luftschloss in der selben Wolkenstraße wie SALVO, SPIW/NIBLICK, ACR, RHINO/CAWS und OICW.
Man bedenke, dass das aus einem Umfeld kommt, wo man selbst nach den Versuchen der Rangers mit Gewehren in 7,62×51 (mit absehbarem Ergebnis) einige Jahre später trotzdem noch mal einen Anlauf unternommen, das „eigentlich schon immer viel besser gewesene Kaliber“ wieder für jeden Gewehrschützen einzuführen.
Da wird aus persönlichen Befindlichkeiten heraus einfach mal die komplette Erfolgsgeschichte des Sturmgewehrs ignoriert und der mittlerweile korrigierte Irrweg noch mal angedacht – und in der BW gibt es das anscheinend in nicht ganz so ausgeprägter Weise auch.
@Bold: „Andererseits wäre es durchaus für einen Lacher gut gewesen, wenn H&K neben der eigentlichen Testwaffe ein paar G11 eingereicht hätte.“
Am Besten noch in 7,62 hülsenlos…
Die U.S. Army wird im Rahmen des Vorhabens NGSW nicht das Kaliber 6,8 SPC einführen, sondern eine Munition, für die ein 6,8-Projektil vorgegeben ist. Basierend auf den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte bei den US-Handwaffenprojekten („alles zurück auf M16/M4“) erscheint es kaum verwunderlich, daß die NATO-Partner diesseits des Atlantiks auf absehbare Zeit bei den NATO-standardisierten Kalibern bleiben. Siehe die jüngsten Handwaffenvorhaben in Frankreich, Großbritannien oder Portugal.
Die Russen schalten meines Wissens auch nicht flächendeckend auf 7,62mm x 39 zurück. So zumindest die Aussage der Kalaschnikow-Vertreter auf der IDEX 2019, die dort u. a. ihr neues Sturmgewehr AK-15 (tatsächlich in 7,62 x39, aber nur für Spezialkräfte) präsentierten.
Im übrigen sehe ich es wie Memoria: Bei dem hochpolitischen Projekt G36-Nachfolge erscheinen die vielen Forderungen und die Physik möglicherweise unvereinbar.
Ist mir alles unverständlich … wenn die Norweger und die Franzosen glücklich sind mit HK416 … warum dann nicht einfach das nehmen? Europäische Harmonisierung und so?
Eine rechtliche Frage an die Experten:
Ist es eigentlich möglich als Bundeswehr/Ministerium ohne Ausschreibung ein neues Sturmgewehr zu beschaffen?
So nach dem Motto: „Die Franzosen haben das HK416 und zur besseren Zusammenarbeit (Europäische Armee und Auslandseinsätze) in Verbindung mit dem Vertrag von Aachen kaufen wir das gleiche Gewehr etc. pp.“
Dann vielleicht nicht als Ausschreibung, sondern als Gesetz durch den Bundestag?
Oder ist das rechtlich alles unmöglich?
Man kann nicht so einfach mit dem Argument „Europäische Harmonisierung“ alle anderen europäische Marktteilnehmer ähnlicher Leistungsfähigkeit nicht am Wettbewerb teilnehmen lassen.
Wissen wir zweifelsfrei, ob HK überhaupt das 416 angeboten hat, oder nur das 433, oder beide?
„Ist es eigentlich möglich als Bundeswehr/Ministerium ohne Ausschreibung ein neues Sturmgewehr zu beschaffen?“
Ich weiß es zwar nicht, aber sinnvoll wäre das.
Wenn „staatstragende“ Aspekte wie weitestgehende Sicherstellung der Versorgung (= inländischer, robuster/großer Hersteller), ITAR-Freiheit u.Ä. hinzukommen, wird die Wahl ohnehin so eng, dass man sich die Ausschreibung im Grunde sparen könnte und außerdem kann man durchaus argumentieren, dass hier eine auf marktwirtschaftliche Fairness zugeschnittene Ausschreibung nicht das sinnvollste Mittel zur Entscheidungsfindung ist.
Man sieht ja an mancher Ausschreibung, was für ein Eiertanz da gemacht wird, um ein bestimmtes Ergebnis zu erhalten, nur weil man das nicht frei heraus sagen will/darf – da hält man sich dann strikt an alle Formalien, während man an anderer Stelle Gesetze ändert, kreativ auslegt oder neu macht, wie es politisch geboten scheint (was ja grundsätzlich auch die Aufgabe einer Regierung ist, also nicht zu negativ verstehen ;) ).
Und wenn man eine klare Vorstellung hätte, was man will, würde sich auch nicht die Frage stellen, was H&K angeboten hat – dann würde man eher andersrum sagen:
Dies und jenes aus deinem Portfolio wollen wir, kannst du das mit diesen Anpassungen zu folgenden Bedingungen liefern?
In dieser Form könnte man dann auch andere geeignete Kandidaten abklappern, aber aktuell hat man eher das Gefühl, dass alle Beteiligten in irgendeiner Weise Spielball unkontrollierbarer Schicksalskräfte sind…
@Bold: die .“…unkontrollierbaren Schicksalskräfte…“ nennen sich Europäisches Vergaberecht dem sich die Bundesrepublik Deutschland im Bereich militärische Beschaffungen vollständig unterworfen hat. Sollten Sie die Muße haben und sich mit dem Vergaberecht auseinandersetzen wollen, werden Sie sehen, dass dies eine vollständig andere Welt mit eigenen Regeln ist, in der „Sinnvolles“ als erstes Argument entfällt. Leider ist das so, geändert werden könnte dies nur durch einen geänderten politischen Willen – der Einfluß der Beschaffungsorganisation auf diese Regeln ist marginal.
Iss so.
„Ist es eigentlich möglich als Bundeswehr/Ministerium ohne Ausschreibung ein neues Sturmgewehr zu beschaffen?“
Wohl nicht, denn auch wenn das „klassische“ Vergaberecht weitreichende Bereichsausnahmen für sicherheitspolitische Vergaben vorsieht, bestehen aufgrund europarechtlicher Vorgaben auch für diesen Bereich eigene, etwas relaxtere Regelungen, die allerdings auch dem europarechtlich vorgegebenen Schutz der Grundfreiheiten und dem Wettbewerb verpflichtet sind.
Insofern muss ich meine weiter oben gemachten Angaben korrigieren, die einschlägige Vorschrift für die Aufhebung von Vergabeverfahren bei unzureichenden Angeboten findet sich nicht in der VgV, sondern in der speziell auf Sicherheits und Verteidigung abzielenden VSVgV auf Grundlage der entsprechenden Richtlinie 2009/81/EG. Inhaltlich gilt freilich i.W. das zuvor Gesagte, die Vorschriften laufen weitestgehend parallel (hier: §37 Abs. 1 Nr. 1 VSVgV statt §63 Abs. 1 S.1 Nr. 1 VgV).
@Rolf M:
“ Leider ist das so, geändert werden könnte dies nur durch einen geänderten politischen Willen – der Einfluß der Beschaffungsorganisation auf diese Regeln ist marginal.“
Ja, genau so stellt sich mir das dar.
Die Betroffenen können es nicht ändern und die, die es ändern könnten, sehen den Bedarf nicht, weil sie keinen unmittelbaren Kontakt mit den Auswirkungen haben (heißer Buchtipp dazu: Nassim Talebs „skin in the game“, dt. „Das Risiko und sein Preis“).
So gut diese Regelungen bei der Erstellung gemeint waren, so sehr stehen sie mittlerweile im Weg; wenn dann noch Faktoren wie „Schwarmdummheit“ u.Ä. hinzu kommen, ist es kein Wunder, dass heutzutage so viele Großprojekte – auch in anderen westlichen Ländern – scheitern oder sich im besseren Falle „lediglich“ ewig verzögern und suboptimale Ergebnisse produzieren.
Ich kann mich nur wiederholen: Man betrachte sich, wie militärische Beschaffung über große Strecken des 20. Jahrhunderts in verschiedenen Armeen lief und erkenne die strukturellen Unterschiede zur heutigen Situation. Dieses Loch haben wir uns zu großen Teilen selbst gegraben.