Zum 1. Advent: Das Rüstungs-Problem-Wochenende

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Im Lichte der ersten Adventskranzkerze lassen sich an diesem Wochenende die aktuellen Meldungen zu Problemen mit Ausrüstung der Bundeswehr nachlesen. Am (gestrigen) Samstag das Dauerthema G36; am heutigen Sonntag sind der Eurofighter und, erneut, der Hubschrauber NH90 dran.

Beim Kampfjet Eurofighter geht’s diesmal nicht um technische Probleme, sondern allein ums Geld: Heftige Nachzahlungen, so berichten mehr oder weniger übereinstimmend der Spiegel vorab und die Welt, will die Herstellerfirma Airbus dafür geltend machen, dass die Bundeswehr deutlich weniger Eurofighter als ursprünglich vereinbart abnimmt. Der Verzicht auf die so genannte Tranche 3b und damit die Reduzierung von 180 auf 140 Maschinen könnte deutliche Strafzahlungen kosten – strittig ist allerdings die Höhe. Beim Spiegel heißt es dazu:

Laut internen Papieren aus dem Verteidigungsministerium forderte der Hersteller Airbus in einem Brief vom 28. August zunächst 514,2 Millionen Euro als Ausgleichszahlung von der Bundeswehr. Hintergrund ist die Reduzierung der deutschen Bestellung von „Eurofighter“-Kampfjets von 180 auf 140 Modelle. (…)
Die Juristen im Verteidigungsministerium gehen davon aus, dass der Anspruch von Airbus gerechtfertigt ist, da man mit dem Triebwerkhersteller MTU Anfang des Jahres ähnlich verfahren war. (…)
Die Kosten könnten sogar noch steigen, da Airbus weitere Forderungen in Höhe von 220,7 Millionen Euro über die Nato-Agentur Netma geltend machen werde.

Die Welt (Link aus bekannten Gründen nicht) nennt in ihrem Bericht Airbus will Schadenersatz für Eurofighter-Ablehnung keine konkrete Zahl, verweist aber auf eine hohe dreisteillige Forderung von Airbus.

Interessant ist in dem Zusammenhang, was die Wirtschaftsprüfer von KPMG und anderen in ihrem Gutachten zu Rüstungsprojekten aufgeschrieben hatten, der Anfang Oktober an Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen übergeben worden war. Als letztes der zum Eurofighter aufgeführten Probleme und Risiken wird dort genannt:

Risiko 8: Zu hohe Zahlungen für Kompensation infolge Nichtbeauftragung der Tranche 3b.
Handlungsempfehlung: Da die Kompensationsforderungen von MTU und Airbus Defense [sic!] and Space sowohl dem Grund als auch der Höhe nach bezweifelt werden können, ist deren juristisch fundierte Prüfung vor Ausgleich der Forderungen zu empfehlen. Dafür spricht auch die Verpflichtung zum wirtschaften und sparsamen Umgang mit Steuergeldern gemäß §7 BHO.

Mir ist noch nicht ganz klar, ob die vom Spiegel genannte Vorlage für Rüstungs-Staatssekretärin Katrin Suder bereits die juristisch fundierte Prüfung darstellt.

Und zum NH90… lohnt sich ein eigener Eintrag (nachher). Sowohl Spiegel als auch Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung haben auf die – hier schon sehr ausführlich diskutierten – Folgen des Flugunfalls in Termez im Sommer geschaut.

Nachtrag: Auch wenn es ein Oppositionsabgeordneter ist – wenn ein Haushälter des Bundestages dem Verteidigungsministerium vorwirft, es habe gelogen, muss schon ziemlich dicke Luft herrschen.

(Archivbild: Eurofighter über Estland im September 2014)