RC N Watch: Afghanische Sicherheitskräfte stellen 50 Taliban in Balkh
In der afghanischen Nordprovinz Balk, wo auch das deutsche Hauptquartier Masar-i-Scharif liegt, haben afghanische Sicherheitskräfte 50 Taliban festgenommen. Auffällig an der Meldung der afghanischen Nachrichtenagentur Pajhwok: von einer Beteiligung der ISAF-Truppen (oder überhaupt westlicher Soldaten) ist nicht die Rede. Dafür eher beiläufig vom Tod zweier Zivilisten, einer Mutter und ihrer Tochter, und von vier Angehörigen der Sicherheitskräfte (ob Soldaten oder Polizisten, ist nicht erläutert – der Begriff joint operation legt aber nahe, dass sowohl Polizei als auch afghanische Armee beteiligt waren.)
Bei Kundus griffen afghanische und internationale Truppen einen vermuteten Taliban-Stützpunkt an. Nach Angaben von ISAF soll der Komplex mit 40 Gebäuden – also wohl eher ein ganzes Dorf? – Ausgangspunkt für den Angriff der Aufständischen auf ein Ausbildungszentrum der afghanischen Armee in Kundus am vergangenen Wochenende gewesen sein. Über Opfer und Festgenommene machte ISAF keine Angaben; ein Gebäude, das zur Herstellung von Sprengfallen (IED) genutzt wurde, sei mit einem gezielten Luftschlag zerstört worden.
Außerhalb der Nordregion, für Gesamt-Afghanistan, richten sich die Augen auf die Top-Meldung: 2010 war das blutigste Jahr für die internationalen Truppen. Seit Beginn dieses Jahres starben nach der Übesicht der Webseite icasualties.org, die die Gefallenen in Irak und Afghanistan zählt, bislang 701 ISAF-Soldaten – 493 aus den USA, 101 aus Großbritannien und 107 aus den mehr als 40 anderen beteiligten Nationen.
Und noch ein Blick über die Grenze: Amerikanische Kommandeure, so berichtet die New York Times, drängen auf die Ausweitung der gezielten Angriffe auf die Basen von Aufständischen in Pakistan. Nicht nur wie bisher mit Drohnen, sondern mit Spezialkräften. ISAF hat diesen Bericht allerdings umgehend dementiert.
ISAF hat dementiert, dass amerikanische Streitkräfte solche Operationen planen würden. Von „Other Government Agencies“ war im Dementi jedoch keine Rede.
Was die Souveränität Pakistans angeht, so gilt es nach Ansicht der maßgeblichen Rechtsberater als legitime Selbstverteidigung, wenn der pakistanische Staat seiner völkerrechtlichen Pflicht zur Unterbindung der Aktivitäten der von seinem Territorium aus agierenden militanten Kräfte nicht effektiv nachkommt und die Angegriffenen diese Akteure daraufhin bekämpfen.
Die Ausweitung der Bekämpfung des Feindes in Pakistan ist lange überfällig, auch wenn dessen Führung sich dank der aktiven Kollaboration der pakistanischen Behörden wohl außerhalb des Nordwestens aufhält.
P.S. Was die „50 Taliban“ angeht: Die ANP übertreibt manchmal genau so gerne wie die Aufständischen, was Zahlenangaben angeht.
„Was die Souveränität Pakistans angeht, so gilt es nach Ansicht der maßgeblichen Rechtsberater als legitime Selbstverteidigung, wenn der pakistanische Staat seiner völkerrechtlichen Pflicht zur Unterbindung der Aktivitäten der von seinem Territorium aus agierenden militanten Kräfte nicht effektiv nachkommt und die Angegriffenen diese Akteure daraufhin bekämpfen.“
Sagt WER? Name, Quelle?
@Nico
„Sagt WER? Name, Quelle?“
Die Namen sind mir gerade entfallen.
Ein Problem der öffentlichen völkerrechtlichen Diskussion ist m.E., dass die fachlich mit solchen Fragen betrauten Völkerrechtler sich in der Regel nicht dazu äußern dürfen und die verantwortlichen Behörden sich nicht an der Diskussion beteiligen wollen. Die verantwortlichen Politiker halten sich auch sehr zurück (wie Guttenberg, der z.B. den Tanklaster-Vorfall entgegen der Position der zuständigen Rechtsberater als „nicht angemessen“ bewertete). Das Thema bleibt daher irgendwelchen Aktivisten überlassen, die das Völkerrecht für ihre Zwecke z.T. missbräuchlich interpretieren und auf diese Weise in der Öffentlichkeit völlig falsche Vorstellungen darüber schaffen, was völkerrechtlich machbar ist und was nicht. Man kann aber davon ausgehen, dass z.B. das „Hot Pursuit“ durch ISAF auf PAK-Territorium von Fachleuten völkerrechtlich geprüft wurde und kein Problem darstellt. Al-Qaida und die Taliban haben sich meines Wissens nach auch noch nicht in Den Haag beschwert ;-)
@Orontes
Pakistan hat sich allerdings beschwert… Was vielleicht noch ein bisschen mehr wiegt.
„Was die Souveränität Pakistans angeht, so gilt es nach Ansicht der maßgeblichen Rechtsberater als legitime Selbstverteidigung, wenn der pakistanische Staat seiner völkerrechtlichen Pflicht zur Unterbindung der Aktivitäten der von seinem Territorium aus agierenden militanten Kräfte nicht effektiv nachkommt und die Angegriffenen diese Akteure daraufhin bekämpfen. “
Wenn die USA die agierenden militanten Kräfte des CIA Contractor völkerrechtswidrigen Angriffe mit Drohnen in Pakistan durchführen lassen dann darf Pakistan also die USA angreifen? Interessante Auffassung.
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Der Artikel in der NYT war ein Versuchsballon. Der Schreiber, Dexter Filkins, ist ja schon fast Privatsekretär des Generals. Die Pakistaner haben klar gemacht das sie U.S. Hubschrauber Einflüge und U.S. Truppen auf ihrem Gebiet nicht zulassen werden. Das wurde im Oktober versucht und Pakistan hat da ganz schnell aus „Sicherheitsgründen“ die Grenze zugemacht. Wenn Petraeus das nochmal versucht dann stehen am Ende die U.S. Fahrzeuge mit leeren Tanks in KAF rum.
Interessant an dem Bericht war aber das die CIA dort 3,500 Einheimische als Bodentruppen ausgebildet hat und einsetzt. Das erklärt einige unschöne Vorfälle die von der Regierung in Kabul und ISAF dementiert aber den afghanischen Zivilsten nicht verborgen geblieben sind.
Zu der ISAF Medlung aus Kunduz: Pajhwok schreibt das dort ein ganzes Dorf vertreiben wurde. Die Einwohner seien nach Char Dara geflüchtet – also vermutlich Pashtunen. Von denen wird die Bundeswehr sicher noch hören.
@b
„völkerrechtswidrigen Angriffe mit Drohnen in Pakistan“
Auf welche völkerrechtlichen Dokumente stützt sich Ihre abenteuerliche Bewertung? Allenfalls in Details gibt es hier völkerrechtliche Unklarheiten, z.B. was den Status des Personals angeht, welches die Drohnen bedient. Ich habe aber das Gefühl, dass Sie sich auch dann nicht beruhigen würden, wenn dieses Personal Uniform tragen würde.
Mit Ihrem Beispiel („Recht“ Pakistans zu militärischem Vorgehen) illustrieren Sie aber einen wichtigen Punkt: Das Völkerrecht ist im Grunde nur Theater, und es ist völlig irrelevant, welches „Recht“ irgendwer hat. Anders als unsere naiven Politiker hat das der Feind erkannt und macht ohnehin, was er will.
@Orontes: Ohne vertrauenswürdige Quelle nehme ich Ihnen das so ohne weiteres nicht ab. Was sie den schreiben, hört sich für mich leicht nach Verschwörungstheorie an. Wäre es völkerrechtlich tatsächlich so wasserdicht, wie Sie hier behaupten, wäre es wohl keine so delikate Angelegenheit.
AQ und Taliban werden sich auch nicht beschweren, weil sie den Gerichtshof in Den Haag nicht anerkennen.
Zudem: 3 Juristen, 5 Meinungen.
Nachtrag: @Orontes: „Auf welche völkerrechtlichen Dokumente stützt sich Ihre abenteuerliche Bewertung? “
Wie darf man das verstehen? Die Drohnenangriffe sind also völkerrechtlich eindeutig legitim?
@Nico
„Ohne vertrauenswürdige Quelle nehme ich Ihnen das so ohne weiteres nicht ab“
Meinen Sie denn, irgendein Entscheidungsträger gibt so etwas frei, ohne sich abzusichern? Völkerrechtlich ist das Vorgehen gegen Feind in Pakistan das gleiche Problem wie es das Vorgehen gegen Feind zur Zeit der Taliban-Regierung in Afghanistan 2001 war, d.h. es ist kein Problem. Die einzigen Probleme sind politischer Art.
Das Völkerrecht bzw. was man damit anstellen kann ist hochinteressant. Ich war selbst überrascht als ich lernte, dass die Tötung von Zivilisten z.B. nicht prinzipiell völkerrechtswidrig ist. Entsprechende Regelungen werden im Rahmen von ISAF übrigens täglich angewendet und sind auch der Grund dafür, warum die Entscheidung von Oberst Klein am 04.09.2009 nicht völkerrechtswidrig war.
Mich nerven jene Aktivisten, die ständig so tun, als sei das Völkerrecht etwas, was zum Schutz des Feindes da ist und nicht etwas, was der Legitimation eigenen militärischen Vorgehens zu dienen hat.
„Wäre es völkerrechtlich tatsächlich so wasserdicht, wie Sie hier behaupten, wäre es wohl keine so delikate Angelegenheit.“
Delikat ist das Vorgehen gegen Ziele in Pakistan nur aus politischen Gründen. Zum einen soll es kooperative Elemente dort geben, die man durch allzu offenes Vorgehen innenpolitischem Druck der mit Masse fanatisch antiwestlichen Bevölkerrung aussetzen würde. Zum anderen ist Vorgehen in Pakistan auch in den truppenstellenden Staaten nicht populär. Wie gesagt, bei den Drohnenangriffen ist das einzige völkerrechtlich nicht befriedrigend lösbare Problem, dass nicht alle Beteiligten Uniform tragen. Das ist alles.
Da ist ein gewaltiger Unterschied, nicht zuletzt weil die Taliban-Herrschaft weder von UN, noch dem Gros der Staatengemeinschaft, anerkannt wurde.
Bei Pakistan liegt das aber deutlich anders, das ist von allen Akteuren als souveräner Staat anerkant. (Zur Souveränität von Staaten soll folgende Schrift von Prof. Dr. Fassbender ganz gut sein, aber ich hab sie selbst nicht vollständig gelesen.)
Da gibt es dann auch einen deutlichen Unterschied, zwischen dem was die ISAF unter UN-Mandat in Afghanistan unternimmt (wohlgemerkt, das ging einher mit der Gründung der „islamischen Republik Afghanistan“), und den CIA-Operationen in Pakistan, welche die Autonomie eines souveränen Staates verletzten.
Inwieweit diese Verletzungen von der pakistanischen Regierung toleriert werden, und ob überhaupt irgendwer die USA davon abhalten könnte, ist eine andere Sache. Nur ist das „Realpolitik“, und hat mit Völkerrecht nur sehr sehr wenig zu tun.
@J.R.
„Da ist ein gewaltiger Unterschied, nicht zuletzt weil die Taliban-Herrschaft weder von UN, noch dem Gros der Staatengemeinschaft, anerkannt wurde….Bei Pakistan liegt das aber deutlich anders, das ist von allen Akteuren als souveräner Staat anerkant.“
Unklarheiten beim völkerrechtlichen Status Afghanistans unter der Taliban-Herrschaft machen den Fall von 2001 völkerrechtlich eher schwieriger als einfacher, aber trotzdem fand man eine Lösung. Warum soll es dann beim einfacheren Fall Pakistans grundsätzliche Probleme geben?
Der Fall Pakistans ist ganz einfach: Der Staat hat die Pflicht, von seinem Territorium ausgehende terroristische und sonstige bewaffnete Aktivität zu unterbinden. Will er oder kann er das nicht, können die Angegriffenen und ihre Verbündeten auf Grundlage von Art. 51 VN-Charta militärisch gegen die Angreifer vorgehen. So etwas passiert weltweit ständig, z.B. wenn Kolumbien gegen FARC in Ecuador vorgeht, die Türkei gegen Kurden im Nordirak oder die Israelis gegen Hizbollah im Libanon. Würde das Völkerrecht solche Selbstverteidigung verbieten, wäre es ja auch vollständig irrelevant. Welcher Staat würde sich dieses Recht nehmen lassen?
Noch eine Leseempfehlung. Ein längeres Stpck aus der NYT über eine Kompanie in Imam Sahib:
Life and Death Decisions Weigh on Junior Officers
Völlig undurchschaubare lokalpolitische Lage und nicht findbare (ausser durch Auslösen) Plastikminen = schwierige bis unmögliche Aufgabe
@Orontes:
Vielleicht nochmal den Artikel 51 nachschlagen. Weder werden die USA von Pakistan aus angegriffen, noch wurden die pakistanisch-afghanischen Grenzverletzungen vor den UN-Sicherheitsrat gebracht. Und ganz sicher wurden die CIA-Schläge nicht – wie im Artikel 51 angeführt – vor dem Sicherheitsrat als zur Verteidigung ergriffene Maßnahme angezeigt. ;)
Der ganze CIA-Drohneneinsatz ist eine Unterhand-Aktion der USA, mit zähneknirschender Duldung durch die pakistanische Regierung – solange die USA nicht zu dick auftragen und selbige zu sehr Gesicht verliert. Mit Recht hat das nix zu tun, sondern mit Machtpolitik. Ob es strategisch sinnvoll/wirksam ist, ist nochmal ’ne ganz andere Geschichte…
@J.R.
„Weder werden die USA von Pakistan aus angegriffen, noch wurden die pakistanisch-afghanischen Grenzverletzungen vor den UN-Sicherheitsrat gebracht.“
Es werden auch amerikanische Ziele von Pakistan aus angegriffen, was der Feind im Übrigen gar nicht bestreitet. Und selbst wenn das nicht so wäre, könnten die Amerikaner mit kollektiver Selbstverteidigung argumentieren. Vom Sicherheitrat legitimiert werden muß Vorgehen auf Grundlage von Art. 51 VN-Charta darüber hinaus nicht. Das war auch 2001 nicht der Fall.
„Der ganze CIA-Drohneneinsatz ist eine Unterhand-Aktion der USA…“
So richtig geheimhalten tun die Amerikaner das aber offenbar nicht, und das liegt ausnahmsweise nicht an Wikileaks. Die amerikanische Geheimhaltung ähnelt hier eher dem deutschen Umgang mit dem KSK, bei dem diese Geheimhaltung ja auch nicht durch völkerrechtliche Bedenken motiviert ist.
OT/Piraterie: Die „Privatmarine“ kommt.
http://www.intermanager.org/Resources/News/tabid/82/newsid500/624/mid/500/Default.aspx
Noch so eine Sache, die angeblich völkerrechtlich nicht möglich war, und bei der das Völkerrecht am Ende doch nur eine Ausrede von Politikern war, die nicht handeln wollten.
Der Angriff auf den Irak war auch nicht durch die UN legitimiert. Das heißt aber noch lange nicht, dass er in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht erfolgte – im Gegenteil. ;)
Dass das Völkerrecht die bestimmende Kraft hinter der amerikanischen Außenpolitik ist behauptet da auch glaub niemand.
Umso erstaunlicher ist es dann aber, wenn das Völkerrecht dann als Deckmäntelchen für die CIA-Schläge hergenommen wird. Das paßt zwar in die Diskussionsmuster nach dem Tanklaster-Zwischenfall („Das Völkerrecht verbietets nicht, also haltet die Klappe“ ;) ), verfängt aber nicht.
Ich denke ja, die Geheimhaltung ähnelt eher jener bei der CIA-Entführungen in Europa: Man weiss, dass man rechtlich keine Befugnis hat, würde sich dadurch aber nicht davon abhalten lassen; die entsprechenden Regierungen würden einen auch nicht davon abhalten wollen, eine offizielle Erlaubnis wäre aber politisch absolut undenkbar – es ist also für alle Beteiligten besser, es nicht an die große Glocke zu hängen.
@orontes
Habe den Hinweis mal in den heutigen Piraten-Thread aufgenommen.
@J.R.
„Der Angriff auf den Irak war auch nicht durch die UN legitimiert. Das heißt aber noch lange nicht, dass er in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht erfolgte – im Gegenteil. ;)“
Die völkerrechtliche Legitimation der USA für das Vorgehen gegen den Irak ließ sich übrigens gar nicht so ohne weiteres zurückweisen. Hier lag ein anderer Fall vor: Nicht Selbstverteidigung, sondern Verletzung der Waffenstillstandsbedingungen von 1991 durch den Irak. Die VN haben die amerikanische Intervention von 2003 übrigens nachträglich indirekt völkerrechtlich legitimiert, was allerdings an der Macht des Faktischen lag.
Ich stimme Ihnen ansonsten zu: Die politischen Entscheidungen werden meist unabhängig vom Völkerrecht getroffen, und Berufungen auf Völkerrecht durch Regierungen kaschieren meist ohnehin nicht vorhandenen Willen zu handeln. Die ganze Völkerrechtsdiskussion halte ich persönlich für reines Theater. Mich stört aber die Berufung auf gefühltes Völkerrecht in der öffentlichen Diskussion und der allgemeine Irrglaube, dass das Völkerrecht so eine Art von Weltgewissen darstelle, das alles das verbietet, was bestimmte Aktivisten nicht mögen.
Völkerrechtswidrig oder nicht, wenn das hemmunglose Recht des stärkeren wieder greift, dann zerstört man die Grundlagen auf denen unsere (achso aufgeklärte, freiheitsliebende) „westlichen Welt“.
Meiner Meinung nach ist der Friedensnobelpreis schon lange nichts mehr wert. Der „Friedensfürst“ Obama hat bisher noch nichts gezeigt, dass er den Frieden erhalten will. Und dazu würde ja auch gehören, die Souveränität anderer Staat und deren Rechtssystem zu akzeptieren. Ansonsten haben wir „Wild West“
Es ist beim „Krieg gegen den Terror“ schon soviel freiheitliches, demokratisches Verständnis zerstört worden, dass offensichtlich jegliche Grenze (auch was die Geheimhaltung solcher Ideen angeht) fällt.
@Janus
„wenn das hemmunglose Recht des stärkeren wieder greift, dann zerstört man die Grundlagen auf denen unsere (achso aufgeklärte, freiheitsliebende) “westlichen Welt”.
Die Grundlage dieser westlichen Welt ist, dass sie besser in der Anwendung organisierter Gewalt war und dafür mehr Ressourcen und Technologie zur Verfügung hatte als andere. Nicht Freiheit, Demokratie und Menschenrechte haben den Westen davor bewahrt, von seinen diversen Gegnern überrollt zu werden, sondern amerikanische Wirtschaftskraft, MIlitärtechnologie und Rüstungsausgaben. Haben die Japaner vor dem moralischen Geist der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung kapituliert, oder vor dem Einsatz von Atomwaffen gegen Bevölkerungszentren?
Mit der amerikanischen Stärke geht es jedoch zu Ende, und demnach sollte man sich auch von der Idee des „Westens“ verabschieden und sich darauf einstellen, sich demnächst gegenüber dessen Herausfordereren positionieren zu müssen. Für Deutschland kann das sogar eine Chance darstellen.
Das „Recht des Stärkeren“ galt unabhängig davon die ganze Zeit lang, ob man es offen zugab oder nicht. Es wird gelten, solange es Menschen gibt. Wer etwas daran ändern wollte, müsste paradoxerweise ja erst selbst ein Monopol an Stärke erlangen, und die von ihm erzwungene Ordnung würde enden, sobald er dieses Monopol wieder verliert. Er würde diesem Gesetz also nicht entkommen. Niemand kann das.
Info zu Pakistans Rolle
http://www.newsweek.com/2010/12/20/afghanistan-feels-the-squeeze.html#
Ohne Einbeziehung von Pakistan wird es nicht wirklich möglich sein den Konflikt wirksam zu beenden.
Die Frage ist : Wie wird das bewerkstelligt ?
Zwischen den Zeilen ist erkennbar das es sehr wohl Absprachen zwischen Pakistan und den USA gibt was die Drohneneinsätze angeht, nur öffentlich würde das nie einer zugeben.
Für einen pakistanischen Politiker wäre das politisches Harakiri und in der Sache zwecklos.
Kleine Übersicht : http://counterterrorism.newamerica.net/drones
Über das „gefühlte Völkerrecht“ wurde schon genug debattiert, Orontes hat es relativ passend zusammengefasst.
Freiheit & Moral sind ein Gut das nur zur Verfügung steht wenn man es sich auf die eine oder andere Art auch leisten kann.