Generalbundesanwalt: Drohnen-Angriff auf Deutschen in Pakistan kein Kriegsverbrechen
Die Entscheidung des Generalbundesanwalt zum Tod eines deutschen Staatsbürgers in Pakistan (auf die mich mehrere Leser hingewiesen haben), ist ein wenig überraschend – und hat vielleicht auch Auswirkungen auf die deutsche Debatte über das Thema Kampfdrohnen: Die Behörde hat das Verfahren eingestellt, mit dem der Tod des Deutschen Bünyamin E. durch einen Drohnenangriff untersucht wurde. Es gebe keinen hinreichenden Verdacht für das Vorliegen einer Straftat, teilte die Bundesanwaltschaft am (heutigen) Montag mit. Der Getötete sei nicht als Zivilist anzusehen, sondern
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