EU legt Aktionsplan für militärische Mobilität vor – „Schritt in Richtung Verteidigungsunion“

Nach ihrer Ankündigung vom vergangenen November, die militärische Mobilität in der Europäischen Union zu einem Kernthema zu machen, hat die EU-Kommission am (heutigen) Mittwoch einen entsprechenden Aktionsplan vorgelegt. Ausdrücklich, so sagt es die Kommission, geht es dabei um Schritte der EU in Richtung einer Verteidigungsunion. Sie sollen auch die Bemühungen der NATO, zum Beispiel mit Aufstellung neuer Kommandos zur Unterstützung, ergänzen.

Die EU-Aktivitäten sollen sich dabei auf die Infrastruktur und den Abbau bürokratischer Hemmnisse konzentrieren, die die Bewegung von Truppen und Gerät innerhalb der Union bislang kräftig einschränken – so gelten zum Beispiel für Militärtransporte andere und begrenzendere Regeln für den grenzüberschreitenden Transport von Fahrzeugen oder Gefahrgut.

Ein paar Kernpunkte aus dem Action Plan on Military Mobility:

• Transport-Infrastruktur: Straßen- und Schienenwege sollen dual use-fähig werden, also sowohl zivile als auch militärische Transporte erleichtern.

• Gefahrguttransporte: Die für zivile Transporte gültigen Regeln innerhalb der EU können derzeit nicht auf das Militär angewendet werden; insbesondere fehlen Bestimmungen für kurzfristige Genehmigungen. Davon ist das Militär deshalb betroffen, weil gerade Munition zur Ausrüstung gehört und als Gefahrgut behandelt werden muss. Bislang wendet jedoch jede Nation dafür ihre eigenen Regeln an, so dass für einen Munitionstransport zum Beispiel aus den Niederlanden quer durch Deutschland – mit seinen verschiedenen Bundes- und Landes-Genehmigungsbehörden – und Polen bis ins Baltikum erhebliche Zeitverzögerung bedeutet.
• Zoll- und Mehrwertsteuerbestimmungen: Dafür gibt es Regelungen und vor allem Formulare, die aber in erster Linie auf die Bedürfnisse ziviler Speditionen ausgelegt sind. Insbesondere die nur kurzzeitige Verbringung von Militärgerät ins Ausland bedeutet wegen der Zollbestimmungen für Aus- und Wiedereinfuhr einen erheblichen Aufwand, der durch Überarbeitung von Regelungen und Formularen reduziert werden soll.
• Grenzübergangsbestimmungen: Selbst für Grenzen zwischen Ländern, die beide der EU und auch der NATO angehören, gibt es Regelungen und notwendige (diplomatische) Genehmigungen, wenn ein Militärkonvoi diese Grenze überschreiten will. Teilweise ist das sicherheitstechnisch bedingt, zum Beispiel im Luftverkehr, gilt aber auch auf dem Landweg. Die Mechanismen für die entsprechenden Vereinbarungen und Genehmigungen sollen vereinfacht und vereinheitlicht werden.
Fortschritt will die EU in allen angesprochenen Punkten recht bald erreichen, meist bis zum Jahr 2020. Auffällig ist übrigens eines: Auch wenn mal – von einem US-General – für das grenzenlose militärische Reisen der Begriff Military Schengen geprägt wurde: Eine Bezugnahme auf den Schengen-Raum, der den unkontrollierten Personen- und Gütertransport in Teilen der EU erlaubt, taucht in den EU-Dokumenten nicht auf.

(Archivbild Oktober 2017: Brücke über den künstlichen Fluss Eiser in der Übungsstadt Schnöggersburg auf dem Truppenübungsplatz Altmark in Sachsen-Anhalt)