DroneWatch: Gerichtsbeschluss verzögert Drohnen-Beschaffung weiter (mehr Details)

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Die geplante Beschaffung der ersten Drohne der Bundeswehr mit möglicher Bewaffnung, des israelischen Modells Heron TP, dürfte sich noch weiter verzögern. Im Rechtsstreit um das unbemannte Flugsystem, angestrengt vom US-Hersteller des Konkurrenzmodells, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Beschwerde wegen beklagter Verletzung des Vergaberechts nicht nur angenommen, sondern ihr auch aufschiebende Wirkung zugebilligt: Vorerst darf das Verteidigungsministerium keinen Vertrag über die Beschaffung von Heron TP abschließen, entschied das Gericht am 13. September.

Der  Beschluss, über den zuerst tagesschau.de berichtete, enthält einige Aussagen, die den Juristen des Ministeriums  Sorge bereiten dürften. Die waren nach dem ersten Beschluss der Vergabekammer des Kartellgerichts, das die Firma General Atomics zunächst angerufen hatte, noch recht optimistisch gewesen – zumal die Kammer die Auffassung des Ministeriums gestützt hatte. Das Gericht machte in seinem Beschluss allerdings deutlich, dass das so sicher nicht ist. Es gebe Anhaltspunkte, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Freiheit des öffentlichen Auftraggebers, den Lieferanten selbst auszuwählen, nicht eingehalten worden sein könnten.

Darüber hinaus verweist das Gericht süffisant darauf, dass es mit der Entscheidung über die Beschaffung ja nicht so eile – das Verfahren insgesamt laufe bereits seit 2012, und eine parlamentarische Befassung sei ja ohnehin erst für das kommende Jahr geplant.

Damit scheint die Firma General Atomics, Hersteller der Predator-Drohne, zunächst mal mit ihrer Absicht erfolgreich, den Deal mit der israelischen Drohne aufzuschieben. Was bisher geschah steht hier; schon Ende August hatte das Verteidigungsministerium davor gewarnt, dass das Verfahren drei bis neun Monate dauern könnte. Die Einschätzung scheint weiterhin zu gelten.

(Foto: Heron TP auf der ILA 2016)