Drohnen-Beschaffung: (Vorerst) Nutzloser Sieg vor Gericht
Im juristischen Streit um die Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen für die Bundeswehr hat das Verteidigungsministerium vor Gericht einen weiteren Erfolg errungen – der den Streitkräften allerdings vorerst nichts nützt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied in einem am (gestrigen) Montag gefassten Beschluss, die Anhörungsrüge des US-Unternehmens General Atomics zurückzuweisen, nachdem die Firma vor diesem Gericht mit der Klage gegen die geplante Beschaffung der Drohne Heron TP eines israelischen Konkurrenzunternehmens gescheitert war. Damit hat das Ministerium zwar juristisch grünes Licht für einen Beschaffungsvertrag, kann
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