DroneWatch: Predator-Hersteller klagt gegen Drohnen-Entscheidung der Bundeswehr
Keine zwei Wochen ist es her, da veröffentlichte das Verteidigungsministerium den Zeitplan für die ersten bewaffneten Drohnen der Bundeswehr: Ein Vertrag über die Beschaffung israelischer unbemannter Systeme vom Typ Heron TP, im Januar angekündigt, sollte Anfang kommenden Jahres abgeschlossen werden, 2019 sollten die Drohnen dann der Bundeswehr zur Verfügung stehen. Doch dieser Zeitplan, in einer Bundestags-Drucksache angekündigt, gerät jetzt ins Rutschen: Die US-Firma General Atomics, Hersteller des unbemannten Luftfahrzeugs Predator/Reaper und bei der Vergabe dem israelischen Konkurrenzprodukt unterlegen, klagt gegen die Entscheidung des Ministeriums vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.
Über die überraschende neue Entwicklung informierte das Verteidigungsministerium die zuständigen Abgeordneten des Haushaltsausschusses am (heutigen) Dienstagabend. General Atomics war nach Angaben der Rüstungsabteilung im Ministerium mit einem Nachprüfungsantrag für die Beschaffungsentscheidung am 17. August vor einer Vergabekammer beim Bundeskartellamt gescheitert. Nach Ansicht der Vergabekammer wurde das Recht des Auftraggebers, den Leistungsgegenstand zu bestimmen, korrekt ausgeübt, heißt es in dem Schreiben.
Am vergangenen Montag habe die US-Firma jedoch beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen diesen Beschluss der Vergabekammer eingelegt, erläuterte die Rüstungsabteilung. Das Gericht werde zwar eine Entscheidung in letzter Instanz treffen, das Verfahren dürfte aber zwischen drei und neun Monaten dauern.
Eine mehrmonatige Verzögerung im Projekt kann dadurch nicht ausgeschlossen werden, heißt es in dem Schreiben des Ministeriums. Dieser Schritt seitens General Atomics ist sehr bedauerlich und ärgerlich, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die erste Instanz mit sehr klaren Worten unsere Rechtsauffassung bestätigt hat.
Das Verfahren für die Beschaffung der bewaffneten Drohnen rückt damit deutlich näher an die Bundestagswahl und in den Wahlkampf. Es wird interessant werden zu beobachten, was dass für den politischen Entscheidungsprozess bedeutet.
Der Grünen-Haushälter Tobias Lindner wertete die Klage bereits als Ende der Drohnenpläne für diese Legislaturperiode:
Die Entscheidung, als Überbrückungslösung Drohnen vom Typ Heron TP zu leasen, hat bereits mehrfach Zweifel hervorgerufen, ob hier wirklich die wirtschaftlichste und technologisch risikoärmste Lösung gewählt wurde. Es scheint, als würde das Vorgehen des Verteidigungsministeriums diesem nun auf die Füße fallen. Ursula von der Leyens großspurig angekündigte Drohnenpläne dürften sich für diese Legislaturperiode wohl erledigt haben.
(Archivbild September 2015: MQ-1 Predator remotely piloted aircraft and approximately 70 Airmen from the 147th Reconnaissance Wing of the Texas Air National Guard deployed to Lielvarde Air Base, Latvia as part of the European Reassurance Initiative – Air National Guard Photo by Master Sgt. Dale Hanson)
Man muss nur in die USA schauen
L-ATV Vergabe die andere 2 haben dagegen geklagt
am ende darf GM weitere Hummer nach Irak Verkaufen mit Gelder der USA
Lok Martin bekam einen Auftrag für Pat Systeme
Wenn die BW Ahnung hätte, dann würde sie einfach die Vergabeordnung ändern. Entweder so, daß gegen Militärische Beschaffungen nie geklagt werden kann oder nie gegen gemeinsame Projekte mit anderen Staaten.
Denn gegen europäische Militärprojekte kann nicht geklagt werden, weil die Vergabeordnung dies ausschließt!
Da aber Israel nicht zur EU gehört, können die Amerikaner gegen dieses Drohnenprojekt klagen.
Wenn das Projekt nicht noch vor der Wahl beschlossen wird, wird es nie mehr kommen, denn die nächste Regierung wird schwarz-grün sein und die Grünen werden den Kampfdrohnen sicher nie zustimmen.
Closius | 30. August 2016 – 23:25
Ziel ist um einen Kompromiss zu erreichen irgend wo ist ein Fehler drin in der Vergabe
es gibt Anwälte die Verdienen damit ihr Geld und sind darauf ausgerichtet
Am ende gibt es einen Vergleich
Wenn hier schon der Klageweg eingeschlagen wird, wen wundert es, dann frage ich mich, was noch alles bei der laufenden Ausschreibung MKS 180 auf uns bzw. die Marine zukommt?
Dann sollte man vielleicht schon mal einen Plan B in der Tasche haben, wenn diese Klasse viel später für Einsätze zur Verfügung stehen sollte.
Was ist denn erst mal los wenn CETA und TTIP unterschrieben sind?
@T.W.:
Könnte die Fundstelle zum Beschluss der Vergabekammer des Bundeskartellamts noch nachgetragen werden?
@nachdenkllch: für die Marine und MKS180 kommt es eben darauf an, was rauskommt. Bisher sind immer alle Werften am Kriegsschiffbau beteiligt worden seit F122′! Es gibt nur noch zwei Marinewerften in Deutschland: Thyssen Krupp Marine und die Lürssen Werft. Wenn beide am Bau beteiligt werden, gibt es keine Klage. Sollte nur an eine der Auftrag gehen, und die andere am Bau nicht beteiligt werden, dann könnte die unterlegene Werft klagen.
An eine Auslandsvergabe glaube ich wg. dem Arbeitsplatzargument nicht.
Jetzt gibt es aber die Möglichkeit, ein wenig Licht in diesen nebulösen Drohnendeal mit Israel zu bringen. Bin höchst gespannt, was dort auf den Tisch kommt.
Hm: Auch überbezahlte McKinsey-Experten sind also nicht in der Lage alle Paragraphen eines 17.000 Seiten-Vertrages im Blick zu behalten? Das beruhigt mich. Ich hatte schon gedacht ich wäre sowas von unfähig.
Wenn man sich für die unbemannten Luftfahrzeugs Predator/Reaper entschieden hätte, würde man diese dann auch in den USA stationieren ggf. auf einem US-Stützpunkt in Deutschland (bzgl. Stationierung Heron TP in Israel) ??
Kann mir jemand erklären, auf welcher Basis diese Klage überhaupt statt findet? Wenn ich zu Lidl statt zu Aldi gehe, um dort einzukaufen, läuft mir doch auch kein Anwalt von Aldi hinterher, um mich mit Rechtsmitteln zu überziehen… Vor allem, wenn bereits im ersten Verfahren eine eigentlich eindeutige Entscheidung gefällt wurde…
Mir scheint, hier lähmt die Juristerei langfristig wirtschaftliche und politische Entscheidungen.
@Fussgaenger
Bei öffentlichen Vergabeverfahren gibt es standartgemäß gewisse Bewertungskriterien. Für jedes Gebot in einem Vergabeverfahren wird normalerweise ein Index errechnet, der möglichst objektiv das beste Angebot in Relation zu den in den Ausgabeunterlagen festgelegten Kriterien (Preis, Leistung, Stundenvolumen, produzierte Masse, Produktfähigkeiten, etc.) bewerten soll.
Da es sich bei dem in das Beschaffungsverfahren involvierten Ministerium um einen öffentlichen Körper handelt (der Ausgaben zu rechtfertigen und offenzulegen hat, anders als Privatpersonen siehe Vergleich Lidl vs. Aldi), können unerlegene Bieter in einem Ausschreibungsverfahren die Entscheidung anfechten.
In der Vergangenheit gab es mehrere Fälle, in denen Evaluatoren augenscheinlich befangen waren, und Entscheidungen zugunsten eines objektiv unterlegeneren Bieters getroffen worden sind. Daher die Möglichkeit der Anfechtung, auch in Anbetracht potentieller Bestechung/Schmierung von Evaluatoren.
Grüsse
@ Luxemburger
Danke für ihre Ausführungen!
Gab es nicht vor einigen Jahren diese Klage von Boeing gegen die Vergabe eines Auftrags der US Air Force über Tankflugzeuge an EADS?
Die Entscheidung für die Heron TP war eine rein politisch/strategische. Es ist wirklich verwunderlich, dass gegen derartige Entscheidungen eine Klage möglich ist.
Danke für die Erläuterungen!
An die Klage von Boeing vs. Airbus erinnere ich mich auch, zusammen mit den Aussagen, dass das Airbus-Modell für den neuen USAF-Tanker das objektiv bessere gewesen wäre.
Trotzdem ging der Auftrag danach an Boeing.
Ähnlich auch das (inneramerikanische) Verfahren beim Nachfolger für einen neuen Rettungshubschrauber (CSAR-X). Gewonnen hatte zunächst Boeing mit einer Version des Chinook (HH-47), geklagt dagegen hatten Lockheed und Sikorsky (mit HH-60M/H-101 bzw. S-92), und am Ende wurde das gesamte Programm gecancelt.
So war es gerecht – keiner hatte etwas davon! ;-)
Die Entscheidung ist aufgrund des geplanten Mischbetriebs (Heron1&Heron TP) sinnvoll, da die Umschulung weniger Zeit- und Kostenaufwand bedeutet und Personal flexibler einsetzbar macht.
Der Drohnenanbieter kommt zu einer anderen Auffassung als die Bundeswehr. Sie reicht Klage ein.
Fazit: Vollkommen in Ordnung für beide Seiten. Ein regelhaftes Verhalten, dass man ein Gericht bemüht im Falle der Streitigkeiten. Es ist nun anzuraten, dass ie Bundeswehr dies sachlich annimmt, sich gut vorbereitet und mittels guter Vorbereitung das Verfahren hift, schnell und rechtsicher einem Ende zu zuführen.
@ Closius Post #2
Zitat: „Wenn die BW Ahnung hätte, dann würde sie einfach die Vergabeordnung ändern.“
Ich weiß nicht, ob ich lachen oder weinen soll…
Das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren (bei Beschaffungen des Bundes über die Vergabekammer des Bundes und in zweiter Instanz über das OLG Düsseldorf) basiert auf dem 4. Teil des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Dafür verantwortlich zeichnet ein Ministerium und nicht die Bundeswehr. Die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VgVSV) wiederum ist ein Gemeinschaftsprodukt mehrere Bundesministerien.
Also bitte nicht so etwas posten. Das Recht auf ein Nachprüfungsverfahren ist schließlich nur Ausfluss des Rechtsstaats.
Wie man bei „Fischer_im_Recht“ schon des öfteren zwischen den Zeilen nachlesen konnte basiert die FDGO darauf, dass über dem Primat der Politik in Deutschland das Primat des Rechts steht – das gilt auch für die „Staatsverwaltung“ insbesondere in Sachen „Öffentliche Güter“ selbst wenn diese teilprivatisiert beschafft und/oder betrieben werden (insofern ist hier tatsächlich ein TTIP-Bezug vorhanden, denn da wird noch heftig gestritten zwischen USA und EU in Sachen Privatisierung/Teilprivatisierung „Öffentlicher Güter“). Dieser Auffassung in Sachen oberstes Primat einer staatlichen Ordnung stehen die Carl Schmittianer entgegen, der ja der Auffassung war, dass die konstitutive Logik der Politik (ermächtigt durch den Souverän aka „das Volk“) über der rein regulativen Logik der Rechtes steht. Die praktischen Auswirkungen dieses Staatsverständnisses erleben wir zZt in der Türkei /SCNR
General Atomics als unterlegener Bieter spielt nun auf diesem Politik-versus-Recht- Klavier, um irgendwie ein Stück vom Kuchen, bzw. einen Fuß in die Tür zu bekommen – da deutsche Gerichte nicht die Aufgabe haben Wahrheitsfindung zu betreiben sondern Recht zu sprechen, kommt es nun darauf an wie rasch das Oberlandesgericht Düsseldarf nun in die „Gänge“ kommt…….und wieviel Verzögerung das BMVg bereit ist in Kauf zu nehmen in Relation zur operativen Dringlichkeit der Beschaffung.
Zitat vom Klabautermann:
„General Atomics als unterlegener Bieter spielt nun auf diesem Politik-versus-Recht- Klavier, um irgendwie ein Stück vom Kuchen, bzw. einen Fuß in die Tür zu bekommen – da deutsche Gerichte nicht die Aufgabe haben Wahrheitsfindung zu betreiben sondern Recht zu sprechen, kommt es nun darauf an wie rasch das Oberlandesgericht Düsseldorf nun in die “Gänge” kommt…….“
Na und? Soll General Atomics doch nachprüfen lassen. Zunächst einmal dauert ein Nachprüfungsverfahren in Deutschland im Schnitt (in beiden Instanzen) 6 Monate. Das weiß jede Beschaffungsstelle im Voraus und sollte in einer Risikoanalyse inkludiert sein.
Und Fuß rein..? Zunächst einmal muss irgendwo ein Fehler aufgetreten sein. Ein Fehler, der für General Atomics zum Nachteil bei der Auswahlentscheidung führte. Und selbst wenn General Atomics gewinnt, wird die Beschaffung im Regelfall aufgehoben und der Spaß beginnt von vorne. Deswegen haben die noch lange „keinen Fuß drinnen“. Der Hausherr möge mir das OT kurz nachsehen: vor etlichen Jahren schrieb ein Bundesland die Postdienstleistungen aus, Gewinner war nicht die Deutsche Post (der bisherige Auftragnehmer), sondern eine Bietergemeinschaft. Die Post klagte und verzögerte über mehrere Jahre die Beschaffung und blieb als ursprünglicher Auftragnehmer weiter Vertragspartner eines Millionenschweren Vertrages über mehrere Jahre. Die Kleinen bekamen nie einen Fuß rein.
Also locker bleiben… In ein paar Jahren können wir vielleicht in der Zeitschrift für Vergaberecht lesen, was alles passiert ist, während die Bundeswehr schon ihre Herons in Betrieb genommen hat. Vergaberecht ist einfach toll.
@Klabautermann | 31. August 2016 – 12:07
Das Türkeibeispiel ist Carl Schmittianern deshalb nicht anheimstellbar, als dass diese nach 1945 die Radbruchsche Formel akzeptierten.
Sonst stimme ich Ihnen gern zu.
Zur Dringlichkeit: Ich meine, es ist jetzt im Hause zu bewerten, ob das Risiko der möglichen Regressnahme höherwertiger ist, als die Notwendigkeit des Einhaltens der Beschaffungszeitpläne und ob das Eingehen dieses Risiko sich haushaltsrechtlich abbilden lässt.
Im“ Schnellschussverfahren“ bin ich geneigt zu kommentieren, ja geht. Weil man entweder den jetzigen Bestbieter oder eben diesen klagenden Bieter Regress würde anbieten müssen oder man gewinnt eben das Verfahren.
Sie wissen aber besser als ich, dass dies eines diffizilen, hochkomplexen und alles andere als einfachen Bewertungsvorganges bedarf. Darum bitte meine Worte nicht als Belehrung interpretieren. Ich wollte es lediglich zu bedenken geben.
@Al Ex da wir uns im öffentlichen Vergaberecht bewegen ändert TTPI voraussichtlich garnichts. Im übrigen sind Schiedsgerichtsverfahren oftmals schneller und ausgewogener als „normale“ Gerichtswege. Es ist bereits heute (außerhalb des Vergaberechts),möglich Schiedsgerichtsbarkeit zu vereinbaren. Oft sind die Richter dort sachkundiger als die normalen Richter.
@ Sachlicher | 31. August 2016 – 11:47
Zustimmung von meiner Seite! Wenn die Verantwortlichen intelligent sind, können sie jetzt alle Lessons Leared aus dem (Rechts)Streit mit H&K anwenden, wie man eine Meinungsverschiedenheit mit der Industrie beilegt – und wie man beiden Seiten maximalen Schaden zufügen könnte.
@Sachlicher
Na ja, Herr Erdogan hat offensichtlich die Radbruch’sche Formel nicht akzeptiert ;-) Die Akzeptanz dieser Formel seitens der bundesdeutschen Höchstrichterlichen Rechtsprechung bedeutet ja nun nicht dass alle Anhänger der C.Schmitt’chen Staatstheorie das auch so sehen und handhaben…….auch und gerade in der Rechtspraxis des Verwaltungs-und Haushaltsrechtes, dass ja nicht ohne Grund als „Dunkelrecht“ umgangssprachlich bezeichnet wird, welches in der Tat „hochkomplexe und alles andere als einfachen Bewertungsvorgänge“ seitens der Justiz erforderlich macht. Die seitens des BMVg beklagte Verzögerung des Beschaffungsverfahrens deutet für mich darauf hin, dass auch die Juristen im BMVg bzw. der „Beschaffungsbehörde“ nun erst einmal auf Entscheidungen des OLG warten müssen.
On a personal note: von Ihnen fühle ich mich nie „belehrt“ ;-)
@Herr S. aus DAH
Nun ja, Konzerne wie GA denken zumeist etwas langfristiger……die schöpfen eben alle Möglichkeiten aus, dass aus einer „Zwischenlösung“ keine „Endlösung“ wird ;-)
@Closius 7:58
Das ist Gelinde gesagt Blödsinn was sie da schreiben. Es gibt deutlich mehr als zwei Marinewerften in Deutschland. Allein bei MKS180 bieten zwei weitere deutsche Werften an (GNY & B&V).
Nur weil das BMVg in Vergangenheit keinen Weg um die beiden „Großen“ gefunden hat heißt das nicht, dass die anderen Anbieter keine Chance hätten.
Lürssen und TKMS haben sich in Vergangenheit zu viel geleistet.
Wird das MKS 180 nicht europaweit ausgeschrieben? Sprich, könnte nicht auch eine französische, niederländische oder spanische Werft den Zuschlag erhalten? Dann würden wohl Lürrssen, TKMS und Co. in die Röhre gucken.
Aber zum eigentlichen Thema, ein Schelm der Böses denkt. In den USA klagt man so lange, bis der europäische Bieter den Schwanz einzieht (siehe Tankflugzeug), und in Europa fängt man nun das gleiche Spielchen an…
@Ungedienter
Wie man in der FAZ lesen kann ist aber das Vergaberecht in Sachen „Öffentliche Güter“ einer der Knackepunkte bei TTIP – und wenn TTIP kommt, dann ist zu erwarten, dass eine US-Firma bei öffentlichen Ausschreibungen mittel-/langfristig so behandelt wird (behandelt werden muß) wie eine EU-Firma und natürlich umgekehrt. Hier läuft gerade ein echtes rüstungs- und wirschaftspolitisches Pokerspiel in einem unglaublich lukrativen Marktsegment.
@Herr S aus DAH: Nach § 145 GWB sind eine ganze Reihe von Beschaffungen von dem Vergaberecht ausgenommen! Z.B. gemeinsamte Rüstungsprojetkte von Entwicklung bis Beschaffung mit anderen EU-Staaten!
Auch der Bedarf für Nachrichtendieste ist ausgenommen und auch Verträge über Rüstungsprojekte mit anderen Staaten.
Folglich könnte die BW sehr wohl auf eine Änderung/Ausweitung der Ausnahmen im GWB drängen und das Gesetz ändern lassen.
Nicht gegen alles in Deutschland kann geklagt werden und § 145 GWB enthält Aussnahmen vom Vergaberecht. Gegen Regierungsbeschlüße kann nicht geklagt werden in der Regel usw..
beim U-Bootgeschäft haben die Amis nicht geklagt, aber das hätten sie mal tun sollen !!!
@ Klabautermann schon jetzt gilt: wenn sich eine Firma auf eine Ausschreibung bewirbt und diese Firma hat Ihren Sitz außerhalb der EU ist sie wie eine EU Firma vergaberechtlich zu behandeln. Ich habe das regelmäßig auf dem Schreibtisch. Allerdings muss sie dann auch den vollen Nachweis -wie die Firmen aus der EU- führen geeignet zu sein. Daran scheitern sie meistens. Bei TTPI geht es meines Ermessens nach eher um die Fälle wo gar nicht ausgeschrieben wird sondern die (oft überteuerten) Versorgungsunternehmen per Direktvergabe den Auftrag bekommen. An dem Punkt könnte TTPI eingreifen. Ich ging bei meinem Statement davon aus, das wie hier im vorliegenden Fall ein Wettbewerb stattfindet.
@Hans Dampf
Die Franzosen und Italiener spielen nicht mehr mit. Die Spanier haben es erst gar nicht weiter versucht.
@E.
Leider fehlen ein paar Realitäten bei Ihren Punkten für die Gesamteinordnung. Waren hier auch schon mal Thema. Wiederholung hilft aber wohl…Während ich das jetzt schreibe frage ich mich schon wieder „Warum verschwendest du deine Zeit damit jetzt?“ (interessiert eigentlich nur den Hausshern das hier eine differenzierte Betrachtung erfolgt und nur ein paar wenige, die aber kaum noch kommentieren). Aber was Solls…
1. GNY versucht sich das erste Mal an so einem Neubauprojekt für DEU. Und braucht dafür einen Partner der das Design und weiteres liefert. In diesem Falle BAE. Bislang ist GNY nur Werkbank für TKMS Projekte gewesen und hat kaum eigene Kapazitäten Gesamtentwurf Schiff. Herr Saffa möchte aber am „Geschäft“ teilhaben. Und Kieler Regionalpolitik findet es natürlich schick. Werkbank ist nicht gleich Marinewerft. Dazu gehört etwas mehr.
2. B&V oder meinen Sie B&V Shipyards? Ich weiß, der alte Name verspricht so viel und ist mehr in den Köpfen. BVS ist derzeit der Fertigungspartner der ARGE für den Bau F125. Gleichwohl sind dort erheblich mehr Fähigkeiten vorhanden als bei GNY. Vor allem für das Thema MKS, wo mit Damen zusammengearbeitet wird. Holländer unter sich.
3. TKMS hat im Überwasserschiffbau keine eigene Werft mehr. Braucht also immer einen Partner für die Fertigung. Siehe dazu oben bei 1. Lediglich mit HDW ist eine Gesamtbetrachtung schiffbauliche Fertigung möglich. Aber nur für U-Boot.
Also bleibt dann Lürssen welche im Überwasserberich gesamt repräsentiert sind, mit der gesamten Kette von Entwurf bis Bau. Lürssen und TKMS bieten deswegen also gemeinsam an.
Und wer hat sich was geleistet? Dies ist leider eine doch sehr arg niedliche Sicht, in der das Bild genährt wird „Die ach so böse Industrie diktiert uns alles..buhuhuhuuuu.“ Dies mag in der sonstigen Presse gerne so gepflegt werden und durch die Öffentlichkeitsarbeit der Ministerin. Es passt aber nicht. Auch wenn in diesem Forum gewisse Herren gerne verbreiten. Es gehören mehrere Parteien zum Spiel. Wenn überhaupt haben sich ALLE in dem letzten Projekten einiges geleistet. Aber das Bild ist auch bei AG in letzter Zeit simpler geworden. Hat auch kaum noch Sinn dagegen zu argumentieren. In diesem Sinne…
Die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt hat Ihre Entscheidung vom 17.08. noch nicht veröffentlicht. Grundsätzlich findet man die Urteile hier:
http://www.bundeskartellamt.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Entscheidungssuche_Formular.html;jsessionid=89C033A9BED811FF4FD9A8BF87788BC2.1_cid371?nn=3591568&cl2Categories_Format=Entscheidungen&cl2Categories_Arbeitsbereich=Vergaberecht&docId=3590472
Ergänzung: langer Link da registrieren beim Linkverkürzer zur Zeit nicht möglich! Ist die Seite vielleicht gehackt worden da das Deutsch dort jetzt etwas gebrochen klingt: „Bitte geben gültig Namen ein“?
[Meinen Sie bw2.link? Da sehe ich nichts Auffälliges… aber es gibt auch jede Menge andere Linkverkürzer in diesem Internet… T.W.]
@Ungedienter
Das war mir durchaus bekannt mit den nicht-EU-Firmen. Dieser leasing-Vertrag mit dem deutsch-israelischen Konsortium scheint mir vergaberechtlich ein Novum zu sein………da schöpft GA halt alle Möglichkeiten aus weiter im Wettbeweb auf dem europäischen MALE-Markt zu bleiben insbesondere falls TTIP kommen sollte. Eine strategische und dauerhafte Partnerschaft zwischen Israel Aircraft Industries (IAI) und der Airbus-Tochter Airbus Defence&Space mit der deutschen Lw als „parent airforce“ wäre ein echter Konkurrent auch jenseits von Europa.
@Klabautermann Mir erscheint es durchaus legitim, dass alle rechtlichen Möglichkeiten gezogen werden. Auch wenn immer gilt: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“, ist saubere Arbeit die beste Möglichkeit aus einem solchen Nachprüfungsverfahren als Sieger hinaus zu gehen. Ich bin gespannt ob die BW wegen Auslandseinsätzen einen Dringlichkeitsantrag stellt. Da dort ggf. Menschenleben in Gefahr sind, dürften die vergaberechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sein.
@NMWC
*Großer Applaus* und volle Zustimmung, gerade beim zweiten Absatz und den letzten 4 Sätzen!
@NMWC
Zu erwähnen wäre auch, dass es im Kriegschiffbau – genau wie im Flugzeugbau – in Deutschland keine Entwicklungs-und Fertigungskompetenz aus einer Hand/Haus mehr gibt – einzige Ausbahme vielleicht der UBoot-Bau. Es kommt also zwangsläufig immer zu ARGE-Lösungen. Auf jeden Fall ist so ein Entwicklungsprojekt wie MKS ein kalkulatorisches Risiko für jeden Bieter, denn schon die Teilnahme an der Ausschreibung erfordert für die „Zubereitung“ des Angebotes heftige Investitionen bieterseits. Und der return-on-invest hängt kalkulatorisch natürlich auch von der Stückzahl und den Fertigungsstandorten sowie der späteren Betriebsunterstützung über den life-cycle ab. Kein Wunder, dass die Franzosen, Italiener und Spanier abgewunken haben – rechnet sich nicht aus deren Sicht. Entscheidend ist auch nicht unbedingt die Entwicklungs-und Fertigungskompetenz der Plattformbauer (Werften) sondern die Einsatzsystementwickler und -provider. Und da ist ein MKS deutlich fordernder als eine F125…..könnte ich mir vorstellen insbesonder in Sachen Integration von Plattform und modularem Einsatzsystem. Wird spannend ;-)
Liebe Alle. Dieser Thread begann mit dem Thema Drohnen, das sind so Dinger, die fliegen. Jetzt reden alle auf einmal über Schiffe, das sind so Dinger, die schwimmen. Vielleicht hätte ich ja eher eingreifen sollen – aber könnten wir diesen OT beenden?
@Ungedienter
Zustimmung.
@NMWC
Oh mann, nu ist ein längerer Kommentar von mir zu Ihrer Unterstützung im Nirwana verschwunden. Entwicklung, Fertigung und techn-logistische Betriebsunterstützung über die Nutzungszeit für ein MKS ist in Deutschland nicht mehr aus einer Hand/Haus zu bekommen – und aus rein kalkulatorischen Gründen (return-on-invest) ist es bei diesem Entwicklungsrisiko und der Stückzahl kein Wunder, dass Spanier, Franzosen und Italiener gar nicht antreten. Rechnet sich für die nicht. Es wird also wieder zu einer schwerpunktmäßig deutschen ARGE-Lösung kommen. Beim Plattformsystem sehe ich da keine größeren Probleme (das raffen unsere Werften), beim Einsatzsystem (modular !) und da vor allem im Bereich Entwicklungs-/Integrationsleistung sieht das wohl anders aus. Das wird spannend.
Sorry @T.W.
Nu ist mein Kommentar doch noch aufgetaucht. Ansonsten geht es in dem Faden nicht ausschließlich um Drohnen, sondern imho vorrangig um Vergaberecht und -praxis „international/national“ ? Abgesehen davon, dass es auch schwimmende und tauchende Drohnen gibt ;-)
Aber ich bin jetzt brav ;-)
@klabautermann – 15:19
So neu ist ein solcher Dienstleistungsvertrag nicht, ein sehr ähnliches Konstrukt brachte der Bundeswehr den Heron 1 nach AFg und bringt ihn gerade nach MLI.
Der Punkt, dass GA alle Mittel ausschöpft um im europ. Markt weiter seine Vorherrschaft/Monopolposition zu halten, ist ein sehr wichtiger. Sollte der Bund das Verfahren vor dem OLG gewinnen und Airbus und IAI Auftragnehmer werden, dann wäre das der erste Verkaufserfolg Heron TP ausserhalb ISR; und der Einbruch in den europ. Markt.
@closius: “ denn die nächste Regierung wird schwarz-grün sein und die Grünen werden den Kampfdrohnen sicher nie zustimmen.“
Genau. Diese grünen Pazifisten werden nie einen unerklärten Krieg vom Zaun brechen, an dessen Folgen die Bundeswehr heute noch herumdoktern muss und Truppen stellen.
Ach, warte…
Naja, das ist ja sehr plakativ. Ja, es hatte ein Geschmäckle, dass ausgerechnet unter Rot-Grün der erste Kampfeinsatz der Bundeswehr beschlossen wurde. Den Krieg „vom Zaun gebrochen“ haben jedoch andere, z.B. ein Herr Milošević…
@ Closius | 30. August 2016 – 23:25
„Wenn die BW Ahnung hätte, dann würde sie einfach die Vergabeordnung ändern. Entweder so, daß gegen Militärische Beschaffungen nie geklagt werden kann oder nie gegen gemeinsame Projekte mit anderen Staaten.“
Ist doch gängige Praxis, siehe „German Deal“ wo die 2010er Ausschreibung abgebrochen wurde, weil das Haus & Hof Produkt den letzten Platz in Ranking belegte. Durch das verquicken bei der Beschaffung von NH.90TTH, NH.90NFH & EC.665 UHT konnte man die Ausschreibungsgewinner ausboten. Ergebnis : 18 x NH.90NFH „Sea Lion“ für 3.81 Mrd. €
@ Phillip Runge | 31. August 2016 – 8:16
„Wenn man sich für die unbemannten Luftfahrzeugs Predator/Reaper entschieden hätte, würde man diese dann auch in den USA stationieren ggf. auf einem US-Stützpunkt in Deutschland“
Nein,
Die MQ-9 Reaper / Predator B wären an vorgesehenen Standorte in Schleswig / Jagel stationiert worden. Ferner wäre jeder x Beliebigen Standort Möglich, da diese eine Zulassung für Deutschland bekommen hätten.
@ Fussgaenger | 31. August 2016 – 11:19
An die Klage von Boeing vs. Airbus erinnere ich mich auch, zusammen mit den Aussagen, dass das Airbus-Modell für den neuen USAF-Tanker das objektiv bessere gewesen wäre.
Trotzdem ging der Auftrag danach an Boeing.
Falsch
Boeing hat erfolgreich geklagt weil der Airbus Design-Vorschlag nicht den Ausschreibungskriterien entsprach.
In der zweiten Ausschreibungs Runde ist Airbus erneut mit den A330 angetreten, aber Boeing schickte neben ihrer B767 auch noch die B777 als Basis für das neue Tankflugzeug in Rennen.
Airbus ist schließlich aus den Bieterprozess aussteigen, da man erkannt hat das die KC-45 jetzt Chancenlos sei.
Also hat Boeing zurecht die KC-X Ausschreibung gewonnen. Mit den A300 als Basis für das neue Tankflugzeug hätte Airbus mindestens ein Patt erreichen können !
Ich hoffe, das wie schon bei Heckler&Koch in Sinne von General Atomics entschieden wird und so eine Schneise in unseren Beschaffungsfilz geschlagen wird.
Das Beste ist, bei MQ-9 vs TP Alles auf Anfang !