DroneWatch: Predator-Hersteller klagt gegen Drohnen-Entscheidung der Bundeswehr

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Keine zwei Wochen ist es her, da veröffentlichte das Verteidigungsministerium den Zeitplan für die ersten bewaffneten Drohnen der Bundeswehr: Ein Vertrag über die Beschaffung israelischer unbemannter Systeme vom Typ Heron TP, im Januar angekündigt, sollte Anfang kommenden Jahres abgeschlossen werden, 2019 sollten die Drohnen dann der Bundeswehr zur Verfügung stehen. Doch dieser Zeitplan, in einer Bundestags-Drucksache  angekündigt,  gerät jetzt ins Rutschen: Die US-Firma General Atomics, Hersteller des unbemannten Luftfahrzeugs Predator/Reaper und bei der Vergabe dem israelischen Konkurrenzprodukt unterlegen, klagt gegen die Entscheidung des Ministeriums vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.

Über die überraschende neue Entwicklung informierte das Verteidigungsministerium die zuständigen Abgeordneten des Haushaltsausschusses am (heutigen) Dienstagabend. General Atomics war nach Angaben der Rüstungsabteilung im Ministerium mit einem Nachprüfungsantrag für die Beschaffungsentscheidung am 17. August vor einer Vergabekammer beim Bundeskartellamt gescheitert. Nach Ansicht der Vergabekammer wurde das Recht des Auftraggebers, den Leistungsgegenstand zu bestimmen, korrekt ausgeübt, heißt es in dem Schreiben.

Am vergangenen Montag habe die US-Firma jedoch beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen diesen Beschluss der Vergabekammer eingelegt, erläuterte die Rüstungsabteilung. Das Gericht werde zwar eine Entscheidung in letzter Instanz treffen, das Verfahren dürfte aber zwischen drei und neun Monaten dauern.

Eine mehrmonatige Verzögerung im Projekt kann dadurch nicht ausgeschlossen werden, heißt es in dem Schreiben des Ministeriums. Dieser Schritt seitens General Atomics ist sehr bedauerlich und ärgerlich, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die erste Instanz mit sehr klaren Worten unsere Rechtsauffassung bestätigt hat.

Das Verfahren für die Beschaffung der bewaffneten Drohnen rückt damit deutlich näher an die Bundestagswahl und in den Wahlkampf. Es wird interessant werden zu beobachten, was dass für den politischen Entscheidungsprozess bedeutet.

Der Grünen-Haushälter Tobias Lindner wertete die Klage bereits als Ende der Drohnenpläne für diese Legislaturperiode:

Die Entscheidung, als Überbrückungslösung Drohnen vom Typ Heron TP zu leasen, hat bereits mehrfach Zweifel hervorgerufen, ob hier wirklich die wirtschaftlichste und technologisch risikoärmste Lösung gewählt wurde. Es scheint, als würde das Vorgehen des Verteidigungsministeriums diesem nun auf die Füße fallen. Ursula von der Leyens großspurig angekündigte Drohnenpläne dürften sich für diese Legislaturperiode wohl erledigt haben.

(Archivbild September 2015: MQ-1 Predator remotely piloted aircraft and approximately 70 Airmen from the 147th Reconnaissance Wing of the Texas Air National Guard deployed to Lielvarde Air Base, Latvia as part of the European Reassurance Initiative – Air National Guard Photo by Master Sgt. Dale Hanson)