Fürs Archiv: Nachtrag zum Leo-Test in Saudi-Arabien

Zum Thema Erprobung des Kampfpanzers Leopard in Saudi-Arabien mit Bundeswehr-Unterstützung hier fürs Archiv (und natürlich für die Interessierten) die Frage-und-Antwort-Runde dazu in der Bundespressekonferenz am Freitag (6. Juli). Neben dem Sprecher des Verteidigungsministeriums, Stefan Paris, äußern sich Regierungssprecher Steffen Seibert und vom Bundeswirtschaftsministerium Sprecherin Ann-Christin Wiegemann:

Frage: Herr Paris, die Bundeswehr hat einen Offizier nach Saudi-Arabien geschickt, um die Schießfähigkeit des „Leopard 2“ zu erproben. Gibt es schon Ergebnisse, wie gut dieser Kampfpanzer schießen kann? Dürfen Sie oder das Wirtschaftsministerium oder Herr Seibert schon sagen, um wie viele Exemplare es sich genau handelt?

Herr Seibert, können Sie noch etwas zur Menschenrechtslage mit Blick auf die Staaten um Saudi-Arabien sagen und ob Sie irgendwelche Bedenken gegen diese Lieferung hätten?

Paris: Es ist richtig, dass wir am Montag auf Bitten der Firma Krauss-Maffei Wegmann einen Offizier nach Saudi-Arabien entsandt haben. Er ist dort an den Stab des Militärattachés entsandt worden. Nicht richtig ist, dass der Soldat die Aufgabe hat, die Schießfähigkeit eines Panzers zu überprüfen. Wir gehen davon aus, dass ein Panzer

Zuruf: Dann sage ich: Sicherheit.

Paris: Genau. Das ist seine Aufgabe. Das ist aber ein Unterschied.

Zusatzfrage: Wie schießsicher kann der schießen?

Paris: Das werden wir dann, wenn es zu Ende ist, wissen. Es geht darum, dass die Vorschriften, die bei einem Probeschießen einzuhalten sind, durch einen erfahrenen Mann dieser Stabsoffizier ist ein erfahrener Mann gewährleistet wird, damit einfach niemand zu Schaden kommt. Insofern gibt es meines Wissens noch keine Ergebnisse. Das sind auch nicht Ergebnisse, die wir unmittelbar generieren, sondern die Firma, die eben diesen Panzer dort mit einer Unterstützung durch einen Bundeswehrsoldaten testet. Das werden wir erfahren und es zu gegebener Zeit möglicherweise auch kommunizieren. Ich denke, das ist eher Aufgabe der erprobenden Firma.

Zusatzfrage: Es kommt immer jemand oder irgendetwas zu Schaden, wenn der Panzer etwas abschießt. Es geht nur darum, dass die eigenen Soldaten nichts abkriegen, wenn so eine Waffe abgefeuert wird?

Paris: Es wird mit Übungsmunition geschossen. Es geht darum, dass beim Schießbetrieb keine Sicherheitsdefizite auftreten. Das schließt alles ein. Die Firma Krauss-Maffei Wegmann verfügt nicht über solches Personal. Deshalb werden solche Bitten an uns gerichtet. Wir prüfen das dann. Wir haben dieser Bitte entsprochen und haben den Offizier zu ich drücke es einmal so aus Sicherheitsgewährleistungszwecken dorthin entsandt. Das ist seine Aufgabe.

Zusatzfrage: Und die Anschlussfrage in Bezug auf die Zahl der Panzer?

Paris: Sie müssten die Firma fragen. Meines Wissens ist es ein Panzer niederländischer Provenienz.

Zuruf: Nicht die Erprobung, die Lieferung.

Vorsitzender: Die Frage ging auch an das BMWi.

Wiegemann: Ich kann bestätigen, dass die Bundesregierung eine temporäre Ausfuhrgenehmigung zu Erprobungszwecken erteilt hat, die sich auf diesen Panzer bezieht.

Zusatzfrage: Ich muss das noch einmal präzisieren. Es ging mir jetzt nicht um die Zahl der erprobten Panzer, sondern um die Zahl derer, die geliefert werden, also ob zum Beispiel 300 oder 600.

Wiegemann: Dazu liegen mir keine Informationen vor.

Vorsitzender: Und die Frage an Herrn Seibert?

StS Seibert: Die Bundesregierung entscheidet über jeden Rüstungsexport auf der Basis der bestehenden Grundlagen. Das sind im Wesentlichen die politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus dem Jahre 2000 wie auch ein gemeinsamer Standpunkt, den der Rat der Europäischen Union zu diesem Thema 2008 formuliert hat. Diesen Grundsätzen fühlen wir uns verbunden. Es wird jeweils geprüft, ob und wie ein solcher Export der Aufrechterhaltung Frieden, Sicherheit und Stabilität in dem belieferten Land und der Region, in der dieses Land liegt, dient. Es wird jeweils geprüft, ob auch die Achtung der Menschenrechte einschlägig ist. Auf dieser Basis werden Entscheidungen gefällt. Das ist so in dieser Regierung. Das war so unter Vorgängerregierungen.

Frage: Ist diese Entscheidung schon im Bundessicherheitsrat gefallen?

StS Seibert: Über erfolgte Rüstungsexporte wird, wenn es so weit ist, jährlich im Rüstungsexportbericht der Bundesregierung berichtet.

Frage: Herr Paris, ist es üblich, dass bei Waffenexporten in welche Regionen auch immer die Bundeswehr gewissermaßen jemanden zum Einüben für die Waffen mitschickt?

Paris: Ich möchte noch einmal festhalten: Bei diesem Sachverhalt handelt es sich nicht um einen Export, sondern es handelt sich, wie ich dargestellt habe, um die Erprobung eines Kampfpanzers durch eine Firma, die diesen Kampfpanzer herstellt. Diese Firma hat die Niederländer gebeten, diesen Kampfpanzer zur Verfügung zu stellen, weil eben genau dieser Panzer mit diesen Fähigkeiten bei den Niederländern vorrätig ist. Dem haben die Niederländer entsprochen. So ist der Sachverhalt.

Es handelt sich also um eine Erprobung. Es gibt eine Vielzahl von Fällen, wo auf die Bundeswehr seitens dieser betreffenden Firma zugekommen und gebeten wird, ob wir mit unserem Knowhow in diesem Fall einem Schießsicherheitsexperten diese Erprobung unterstützen können. Das prüfen wir in jedem Einzelfall. Wenn Sie sich erinnern, haben wir bereits im letzten Jahr, also 2011, über eine Erprobung eines Kampfpanzers auch vom Typ Leopard gesprochen und diskutiert. Dieser wurde in den Vereinigten Arabischen Emiraten auch durch die Firma und mit Unterstützung der Bundeswehr getestet. Damals ging es nicht um Schießen, sondern es ging um den Test der eingebauten Klimaanlage.

Ich kann Ihnen auch noch andere Beispiele nennen. So haben wir eine Ausbildungsunterstützung auch in Saudi-Arabien im Jahr 2011 durchgeführt. Damals ging es um ein Produkt der Firma EMT aus Penzing, nämlich ein luftgestütztes Aufklärungsmittel, im Volksmund ich darf es eigentlich nicht sagen „Drohne“ genannt. Wir haben beispielsweise auch die Firma EADS CASSIDIAN unterstützt, als diese Eurofighter getestet hat. Das sind eben Dinge, wo firmenseitig Personal nicht vorhanden ist, das dieses Gerät letztendlich in ihren wirklichen Ausprägungen bedienen kann.

Insofern ist das eine regelmäßig wiederkehrende Übung, die wir dort vollziehen. Jedes Mal prüfen wir den Sachverhalt, prüfen wir diese Bitten. Es ist auch regelmäßig so, dass die Firmen dafür bezahlen müssen. Der Soldat, der jetzt entsandt wird, wird auf Vollkosten der Firma Krauss-Maffei Wegmann entsandt. Auch die Munition, die wir aus den Beständen zur Verfügung stellen, muss bezahlt werden. Es ist so, dass sich dieses Verhältnis „Wir unterstützen eine Firma“ manchmal umkehrt, nämlich bei solchen Produkten, die wir im Begriff sind in Nutzung zu nehmen da ist dann auch die Firma dabei , wo wir aber Geräte auch auf unsere einsatzspezifischen Belange prüfen. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Im Moment wird zum Beispiel der Helikopter NH90 auf der Luftwaffenbasis Holloman/New Mexiko von Bundeswehrpersonal in Bezug auf Einsatztauglichkeit in Afghanistan getestet. Da sind aber auch wiederum Firmenvertreter des Herstellers dabei, die einfach schauen, wie sich dieses Gerät verhält. Wir haben ein Interesse daran, dass wir aus solchen Erprobungen eigenes Wissen abziehen, um für unsere Belange daraus dann Schlüsse zu ziehen.

Schriftlicher Nachtrag des Verteidigungsministeriums:

Die Fa. KMW erprobt zurzeit in Saudi-Arabien einen fähigkeitserweiterten KPz Leopard 2 A7 unter Wüstenbedingungen. Der KPz stammt aus niederländischem Bestand und wurde durch die Fa. KMW in den fähigkeitserweiterten Erprobungszustand versetzt. Die Besatzung für den KPz für die Erprobung wird durch firmeneigenes Personal gestellt.
Die Aufgabe des unterstützenden deutschen Stabsoffiziers ist es, die Schießsicherheit bei dieser Firmenerprobung zu gewährleisten, da entsprechend ausgebildetes Personal firmenseitig nicht vorhanden ist.