Schlagwort: Untersuchungsausschuss

EuroHawk: Der SPD/Grünen-Antrag zum Untersuchungsausschuss

Zur Dokumentation: Der Antrag von SPD und Grünen, den Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss zum Thema EuroHawk einzusetzen – und der geplante Untersuchungsauftrag. Von Seiten der Koalition wird da sicherlich eine Erweiterung des Auftrags kommen, die auch die Zeit vor Juli 2011 und SPD-Politiker wie den Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück einschließt. Abgestimmt wird darüber voraussichtlich am 26. Juni. Im Wortlaut: Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages Der Verteidigungsausschuss möge beschließen: Der Verteidigungsausschuss im Deutschen Bundestag

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EuroHawk-Ausschuss: Das scharfe Schwert des Parlaments?

Parlamentarische Untersuchungsausschüsse, so heißt es immer wieder, seien das scharfe Schwert des Parlaments. Mit ihren umfangreichen Möglichkeiten, Akten heranzuziehen und Zeugen zu befragen, könnten sie Licht ins Dunkel merkwürdiger, intransparenter Vorgänge von Regierungs- und Verwaltungshandeln bringen. Bisweilen stimmt das sogar – wie der laufende NSU-Untersuchungsausschuss zeigt. Der allerdings mindestens in einem Punkt außergewöhnlich ist: alle Fraktionen im Bundestag eint das Interesse, die Umstände der Mordserie aufzuklären. Der absehbare Untersuchungsausschuss zum Thema EuroHawk, zu dem sich vielleicht schon am (morgigen) Mittwoch

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Verteidigungsausschuss soll zum Untersuchungsausschuss EuroHawk werden

Jetzt ist die Entscheidung gefallen: Das gescheiterte Drohnenprojekt EuroHawk und vor allem das Verhalten von Verteidigungsminister Thomas de Maizière soll in einem Untersuchungsausschuss durchleuchtet werden. Dafür soll sich der Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss konstituieren (wie es auch im Grundgesetz vorgesehen ist). Nach den Grünen, die schon länger auf einen solchen Untersuchungsausschuss dringen, kündigte SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier am (heutigen) Montag die Zustimmung seiner Partei dazu an:

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550 Seiten (und mehr) Kundus-Untersuchungsausschuss

Ich weiß, meine Leser sind gnädig. Und verzeihen mir, dass ich jetzt nix mache aus dem nunmehr vorliegenden Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses zum Luftschlag von Kundus am 4. September 2009. Aus dem 550-Seiten-Konvolut (weitere Dokumente hätten den Drucksachen-Rahmen gesprengt und sollen in den nächsten Tagen elektronisch veröffentlicht werden) einschließlich der Sondervoten der Oppositionsparteien. Wer ihn lesen mag (das werde ich ja auch noch tun…): Er hat die Drucksachennummer 17/7400 und kann hier heruntergeladen werden.

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Achtung, G2

Die SPD und die Grünen haben heute ihre Bewertung der Untersuchungsausschuss-Arbeit zum Luftschlag von Kundus am 4. September 2009 vorgelegt, und wenig überraschend sehen sie zahlreiche Fehler sowohl bei der Bundeswehr und dem Kommandeur Oberst Georg Klein als auch bei der Bundesregierung. Über die Voten der beiden Oppositionsparteien haben die Kollegen heute schon so viel geschrieben (zum Beispiel hier und hier und hier), dass ich das Ganze nicht noch mal neu aufdröseln will… und mich auf einen Aspekt beschränke: Bei

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Autor des Kundus-Untersuchungsberichts kommt zum Bundestagsausschuss

Der Untersuchungsausschuss des Bundestages, der sich mit dem Luftschlag bei Kundus am 4. September 2009 und den Folgen befasst, wird in der Öffentlichkeit kaum noch wahrgenommen. Das könnte sich Anfang des kommenden Jahres noch mal ändern: Vor dem Untersuchungsgremium (das ja aus dem Bundestags-Verteidigungsausschuss besteht, der nach dem Grundgesetz als Untersuchungsausschuss agieren kann) werden am 10. Februar Bundeskanzlerin Angela Merkel und der damalige Außenminister und heutige SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier als Zeugen aussagen. Vorher wird nach Informationen von Augen geradeaus! allerdings

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Dazu mach ich nix.

Ich hoffe, meine Leser sehen es mir nach, wenn ich zu dem Schluss komme, dass sich eine Berichterstattung über die heutige (erneute) Anhörung von Ex-Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan und Ex-Staatssekretär Peter Wichert vor dem Kundus-Untersuchungsausschuss des Bundestages einfach nicht lohnt. Ich hab‘ nämlich heute gar nix Neues dabei erfahren. (Der Vollständigkeit halber der Nachtrag: Schneiderhan kritisiert Pressereferat von Ex-Minister Jung)

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Kundus-Luftangriff: Kein Disziplinarverfahren, keine Gegenüberstellung

Fast ein Jahr nach dem Luftangriff bei Kundus sind heute zwei wichtige Entscheidungen zur Aufarbeitung des tödlichen Luftschlags bekannt geworden: Dem damaligen deutschen Kommandeur des PRT Kundus, Oberst Georg Klein, wird kein Dienstvergehen vorgeworfen. Und der Bundesgerichtshof hat den Antrag der Oppositionsfraktionen im Bundestag abgelehnt, im so genannten Kundus-Untersuchungsausschuss eine Gegenüberstellung des Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg und der von ihm entlassenen Spitzenleute Wolfgang Schneiderhan, damals Generalinspekteur, und Peter Wichert, damals Staatssekretär, anzuordnen. (Oberst Georg Klein in Kundus – Foto Andrea

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