Nachträgliche Überprüfung von Rüstungsexporten (nicht für die Peshmerga)
Das Bundeskabinett hat am (heutigen) Mittwoch, wie vom zuständigen Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel bereits angekündigt, einige Regelungen für den Export von Rüstungsgütern verschärft. Künftig sollen mit den Empfängerländern bereits bei Lieferung nachträgliche Überprüfungen vereinbart werden, so genannte Post-Shipment-Kontrollen. Aus der Mitteilung des Wirtschaftsministeriums: Auf Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat das Bundeskabinett heute die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von sogenannten Post-Shipment-Kontrollen bei deutschen Rüstungsexporten geschaffen. Bundesminister Gabriel: „Post-Shipment-Kontrollen verbessern die Kontrolle von Rüstungsexporten, denn endlich können die Angaben, die Empfänger
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