Kein Mord im ISAF-Einsatz (oder: Die Staatsanwaltschafts-Statistik)
Seit dem Jahr 2013 ist die Staatsanwaltschaft in Kempten im Allgäu bundesweit zentral für Ermittlungsverfahren zuständig, die gegen Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz eingeleitet werden. Mögliche Strafaten eines deutschen Soldaten, so die damalige Überlegung, sollten von Staatsanwälten bearbeitet werden, die sich in die Materie Streitkräfte eingearbeitet haben – und nicht wie zuvor von Staatsanwälten, die keine Ahnung von der Bundeswehr haben und sich um ein Verfahren nur deshalb kümmern müssen, weil der Beschuldigte in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnt. Auf Anfrage der Grünen-Abgeordneten Ulrike
Weiterlesen
Letzte Kommentare