Internationaler Strafgerichtshof sieht Krieg zwischen der Ukraine und Russland
Während die Folter-Vorwürfe des Internationalen Strafgerichtshofs gegen US-Truppen in Afghanistan eine gewisse Aufmerksamkeit erregt haben, ist ein anderer Aspekt des Berichts der Chefanklägerin Fatou Bensouda bislang untergegangen: Das Gericht schaut derzeit auch sehr genau auf den Konflikt zwischen der Ukraine und Russland – und stuft die Annektion der Krim durch Russland als bewaffneten Konflikt, im allgemeinen Sprachgebrauch: als kriegerische Handlung ein. Die Auseinandersetzungen im Osten der Ukraine sind aus Sicht der Chefanklägerin sowohl ein nicht-internationaler bewaffneter Konflikt (das ist die gleiche Kategorie, die international (und auch in Deutschland) für die Kampfhandlungen in Afghanistan gilt) als auch ein internationaler bewaffneter Konflikt. Mit anderen Worten: Der Internationale Strafgerichtshof sieht die beiden Länder in einem offenen Kriegszustand.
Damit stellt sich für den Strafgerichtshof die Frage, ob Menschenrechtsverletzungen und Strafhandlungen in diesen Konflikten als Kriegsverbrechen zu bewerten und zu verfolgen sind – ob das so kommt, bleibt vorerst unklar. Im Unterschied zu den Foltervorwürfen gegen die USA ist da (noch) nicht die Rede davon, dass in Den Haag formale Ermittlungen gegen Russland und möglicherweise auch gegen die Ukraine aufgenommen werden. Aber es ist schon eine recht eindeutige Einordnung.
Entscheidende Passagen dazu aus dem Bericht:
The information available suggests that the situation within the territory of Crimea and Sevastopol amounts to an international armed conflict between Ukraine and the Russian Federation. This international armed conflict began at the latest on 26 February when the Russian Federation deployed members of its armed forces to gain control over parts of the Ukrainian territory without the consent of the Ukrainian Government. The law of international armed conflict would continue to apply after 18 March 2014 to the extent that the situation within the territory of Crimea and Sevastopol factually amounts to an on-going state of occupation.
A determination of whether or not the initial intervention which led to the occupation is considered lawful or not
is not required. For purposes of the Rome Statute an armed conflict may be international in nature if one or more States partially or totally occupies the territory of another State, whether or not the occupation meets with armed resistance.(…)
Based on the information available it seems that by 30 April 2014 the level of intensity of hostilities between Ukrainian government forces and anti-government armed elements in eastern Ukraine reached a level that would
trigger the application of the law of armed conflict. This preliminary analysis is based on information that both sides used of military weaponry, resources of the armed forces including airplanes and helicopters were deployed by the Ukrainian Government, and there were casualties to military personnel, non-government armed elements and civilians. Furthermore, information available indicates that the level of organisation of armed groups operating in eastern Ukraine, including the “LPR” and “DPR”, had by the same time reached a degree sufficient for them to be parties to a non-international armed conflict.
Additional information,such as reported shelling by both States of military positions of the other, and the detention of Russian military personnel by Ukraine, and vice-versa, points to direct military engagement between Russian armed forces and Ukrainian government forces that would suggest the existence of an international armed conflict in the context of armed hostilities in eastern Ukraine from 14 July 2014 at the latest, in parallel to the non-international armed conflict.
Nach dieser grundsätzlichen rechtlichen Einordnung sind dann mehrere hundert Fälle möglicher Kriegsverbrechen erwähnt, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes fallen könnten. Für Details, sagt aber auch die Chefanklägerin, ist es noch zu früh.
(Foto: A demining expert at work in Zolote, Luhansk region, September 2016 – OSCE/Evgeniy Maloletka)
Da sowohl Rußland als auch die Ukraine den Beitritt zum Strafgerichtshof nicht ratifiziert haben, können beide Staaten bei Ermittlungen gegen sie einfach abwinken. Prinzipiell haben sie sogar die Option, den Beitritt wieder zurückzuziehen. Vielleicht erlassen die beiden Präsidenten ja auch noch nach dem bekannten Vorbild einen „Service Member Protection Act“.
sarc on
Letzteres würde erklären, warum Rußland seinen Flugzeugträger wieder einsatzbereit gemacht hat…
sarc off
@Mitleser
Das ist zwar richtig, aber in dem Bericht wird festgestellt, dass die Ukraine dennoch das Gericht anerkennt:
@T.Wiegold
Danke, ein guter Hinweis (ich gestehe, daß ich 76seitige Bericht nicht immer zu lesen pflege). Bleibt halt offen, ob Rußland den Gerichtshof anerkennen möchte oder sich erneut auf „westliches Vorbild“ beruft und dem Beispiel der USA folgt.
Aus gegebenem Anlass ein Hinweis: Mit dem Begriff Annektion/Annexion der Krim folge ich an dieser Stelle dem Sprachgebrauch des Auswärtigen Amtes – ich hätte auch den Sprachgebrauch des ICC nehmen und von Besatzung schreiben können…
Ich erwähne das nur, weil jetzt reflexartig diejenigen hier aufschlagen, die wortreich erklären wollen, warum der Begriff Annektion falsch ist. Danke, die Debatte ist hier vor zwei Jahren geführt worden, anderswo läuft sie weiter – wem es nur darum geht, da seinen politischen Punkt zu machen, ist anderswo besser aufgehoben.
@T.Wiegold: Mit Verlaub, der Sprachgebrauch ist “ rechtswiedrige Annexion der Krim“. Gerade der Begriff rechtswiedrig führt so zur Wesenswelt „Besatzung“. Ist es nun eine Besatzung auch im militärischen Sinne? Da fehlt der Wiederstand / Civil Disobedience der lokalen (besetzten) Bevölkerung.
Zu unterscheiden wäre z.B:
1. Besatzung von lokaler Bevölkerung abgestritten: Nord-Zypern, Falkland etc.
2. Besatzung von Besatzungsmacht abgestritten: Golan, Westbank, Sachalin, Tibet etc.
3. Besatzung von beiden Parteien abgestritten: Nord- bzw. Südkorea
Da die Situation dynamisch / noch unklar ist denke ich, dass momentan „rechtswiedrige Annexion der Krim“ der richtige Begriff ist. Also weniger „Politik“ und mehr die allgemeine Befähigung zur konsequenten Anbringung von „Sprache und Handeln“. (Lehrmeinung)
Das ging schnell: Russland kehrt dem IStGH den Rücken.
http://www.mid.ru/en/foreign_policy/news/-/asset_publisher/cKNonkJE02Bw/content/id/2523566
Putin greift zum Tipp-Ex:
n-tv meldet, dass er die russ. Unterschrift auf dem Gründugsstatut des IStGH zurückgenommen hat. Da is einer beleidigt…
Moskau kündigt Statut des Haager Strafgerichtshofs auf. So die jetzt über weitere Medien verbreitete Meldung.
Das Moskau den Haager Strafgerichtshof aufkündigt finde ich schade, aber auch nachvollziehbar, warum soll Moskau oder Rußland nicht das selbe Recht zustehen wie vielen anderen Länder oder Staaten auch. Wenn das so wichtig für den Weltfrieden wäre, sollten sich doch alle Staaten dem Haager Strafgerichtshof unterwerfen und auch danach handeln und zwar mit Taten und nicht nur mit Worten oder falschen Versprechungen.
@AoR
Nice try ;-) Gerade der regierungsamtliche Sprachgebrauch von „rechtswidrig“ oder „widerrechtlich“ ist doch politisch-korrekt und eben nicht völkerrechtlich-korrekt. Und deswegen hat sich der Internationale Strafgerichtshof eigentlich selber ins Knie geschossen, denn eine de jure Kategorisierung von bewaffneten Konflikten und schon gar nicht völkerrechtliche Kategorisierung von Annexion versus Sezession steht ihm gem. dem Statut von Rom einfach nicht zu….ganz besonders nicht bei Konflikten zwischen Staaten, die das Statut zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert haben (USA, Ukraine, Rußland und einige mehr). Konsequenterweise haben nun die Russen ihre Unterschrift zurück gezogen, denn die haben mitlerweile die Nase gestrichen voll von diesen eher einseitig geo-politisch als objekti-neutralen Aufarbeitung von Konflikten durch diverse VN-Institutionen unterhalb des VN-SR.
@ AoR | 16. November 2016 – 12:55
Nur ein Tipp: “ … rechtswidrige …“
Hans Schommer
@klabautermann
„denn die haben mitlerweile die Nase gestrichen voll von diesen eher einseitig geo-politisch als objekti-neutralen Aufarbeitung von Konflikten durch diverse VN-Institutionen unterhalb des VN-SR.“
Objektiv ist also, was Putin sagt?
Vielleicht sollte ihnen in Sinn kommen, dass entsprechende Vorwürfe auch richtig sind? Stichwort Annektion der Krim, Kriegsverbrechen in Syrien
Aber da die russische Führung nicht gewöhnt ist, Kritik zu hören (Es gibt ja kaum kritische Zeitungen in Russland), hyperventiliert halt so schnell.
@snowparrot
Lol – wenn ich mir so das Pressebild seit der Wahl in USA anschaue, dann hyperventilieren da solche Typen wie z.Bsp. McCain deutlich heftiger als Putin.;-)
@Klabautermann: Gerichte haben es so an sich, ihre Zuständigkeit selbst festzustellen.
@Hans Schommer: Schon wider, verdammt! / SCNR und Danke …
@AoR
Na klar, man kanns ja mal versuchen ;-)
Putin stellt Waffengleichheit her, USA waren nie Mitglied im ISGH und Russand ist es jetzt auch nicht mehr — jetzt kann man endlich auf Augenhöhe verhandeln !
Vielleicht wollte man beim Internationalen Strafgerichtshof den Trittbrettfahrer Russland mit der Aktion gerne los werden. Ähnliches Spielchen mit den USA. Entweder soll man da ganz mit machen, oder gar nicht. Vermutlich dürften da noch mehr Problem Länder aussteigen. Der Gerichtshof ist mehr ein Politisches Gericht. Dort dürfte unter den US Präsidenten Trump nicht viel laufen.
@klabautermann
Oh, richtige Argumente kommen da nicht mehr
Nun gut, viel bin ich nicht von ihnen gewohnt
Ach, bitte, ganz generell in die Runde gesprochen: Ein anständiger Umgang miteinander wäre nett.