Verteidigungsministerium siegt vor Gericht: Lagemeldungen fürs Parlament urheberrechtlich geschützt
Das Verteidigungsministerium hat mit seiner Ansicht, dass die für den Verteidigungsausschuss des Bundestages zusammengestellten wöchentlichen Lagemeldungen urheberrechtlich geschützt sind, vor Gericht einen Erfolg errungen. Das Landgericht Köln kam in einem am 2. Oktober verkündeten Urteil zu der Entscheidung, dass die so genannte Unterrichtung des Parlaments (UdP) einen hinreichenden Grad an geistiger Schöpfunghöhe aufweise und deshalb den Schutz des Urheberrechts genieße. Nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil, das Augen geradeaus! vorliegt, dürfen die UdP-Informationen künftig nicht mehr eins zu eins ins
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