Scheinbarer Rekord bei Anträgen auf Kriegsdienstverweigerung: Möglich durch neues Gesetz (m. Nachtrag)
Die Zahl der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) ist im ersten Halbjahr auf ein scheinbares Rekordhoch gestiegen: Während im ganzen vergangenen Jahr 3.879 Anträge beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) eingingen, waren es in den ersten sechs Monaten 2026 bereits 5.862. Allerdings steht dahinter, dass der Kreis derjenigen, die überhaupt antragsberechtigt sind, per Gesetz seit dem 1. Januar 2026 ausgeweitet wurde.
Die Gesamtzahlen, die am (heutigen) Dienstag in verschiedenen Medien laufen, habe ich zum Anlass genommen, mal beim BAFzA nachzufragen. Denn ich hatte in Erinnerung, dass seit Aussetzung der Wehrpflicht 2011 immer wieder auf eines verwiesen wurde: so lange niemand gegen seinen Willen zur Bundeswehr eingezogen werden kann, so lange gibt es auch keinen Anspruch auf die Bearbeitung eines Antrags auf Kriegsdienstverweigerung. Der zentrale juristische Begriff an dieser Stelle: es fehlt am Rechtsschutzinteresse.
(Nebenbemerkung: Das kenne ich sehr gut, denn solange ich Anfang der 1980-er Jahre Theologie studierte, wurde mein Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht bearbeitet – eben mit der Begründung, als voraussichtlich künftiger Geistlicher würde ich ohnehin nicht zum Wehrdienst eingezogen und hätte deshalb kein Rechtsschutzinteresse.)
Nun hat sich aber mit dem seit Jahresanfang geltenden Wehrdienstmodernisierungsgesetz, in dem offensichtlich in den Details viel mehr drinsteckt als die meisten (auch ich) wahrgenommen haben, an der Stelle etwas verändert. Denn mit diesem Gesetz wurde auch das Kriegsdienstverweigerungsgesetz an einem verwaltungstechnisch entscheidenden Punkt verändert.
Bislang galt vereinfacht gesagt die Regelung, dass ohne Wehrpflicht ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung erst dann gestellt werden kann*, wenn ein ungedienter junger Mann – für Frauen gibt es laut Grundgesetz keine Wehrpflicht – tauglich gemustert wurde und der Musterungsbescheid unanfechtbar ist. So steht es auch weiterhin in Paragraph 2, Absatz 6 Satz zwei des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes:
Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr bestätigt der Antragstellerin oder dem Antragsteller den Eingang des Antrags, nimmt diesen zur Grundakte der Personalakte und leitet die Grundakte dem Bundesamt zu. Die Zuleitung erfolgt unverzüglich, bei ungedienten Wehrpflichtigen sobald der Musterungsbescheid unanfechtbar geworden ist.
Damit sollte vermieden werden, dass KDV-Anträge gestellt werden, über die die Verwaltung entscheiden muss, ohne dass überhaupt klar ist, ob der Antragsteller überhaupt für den Wehrdienst tauglich wäre.
Inzwischen haben sich die Schwerpunkte geändert. Mit der Neufassung des Gesetzes wird im Paragraphen 13 in bestimmten Fällen auf die vorhergehende Musterung verzichtet, und diese Ausnahme ist sehr weit gefasst:
(1) Entgegen § 2 Absatz 6 Satz 2 kann die Zuleitung des Antrags bei ungedienten Wehrpflichtigen, die vor dem 1. Januar 2010 geboren sind, ohne vorherige Musterung erfolgen.
(2) Über Anträge, die ohne vorherige Musterung dem Bundesamt zugeleitet werden, soll spätestens innerhalb von neun Monaten seit Eingang beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr entschieden werden.
Den Grund dafür erläuterte eine BAFzA-Sprecherin auf Anfrage von Augen geradeaus!: Die Ausnahmeregelung dient der Entlastung der Bundeswehr, um die vorhandenen Musterungskapazitäten vornehmlich für die Personen einzusetzen, die ihre Bereitschaft für einen freiwilligen Wehrdienst erklärt haben.
Mit anderen Worten: die noch knappen Kapazitäten sollen nicht dazu dienen, junge Männer nur deswegen zu mustern, weil sie einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt haben und ohnehin nicht an einem Dienst in der Bundeswehr interessiert sind.
Die Gesamtzahl relativiert sich damit doch ein wenig. Erst recht, wenn man die Zahlen der ungedienten KDV-Antragsteller ins Verhältnis setzt zu den Zahlen von aktiven Soldaten und Soldatinnen sowie Reservisten, die einen solchen Antrag stellen. Diese Zahlen habe ich natürlich auch abgefragt, die Angaben des BAFzA:
Die nachstehende Übersicht zeigt, wie viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung von aktiven Soldatinnen und Soldaten, Reservistinnen und Reservisten sowie Ungedienten im Zeitraum 01.06.2024 bis zum 30.06.2026 im BAFzA eingegangen sind:
Soldatinnen und Soldaten:
2024 (ab 01.06.2024): 80
2025: 170
2026 (Stand: 30.06.2026): 89
Reservistinnen und Reservisten:
2024 (ab 01.06.2024): 720
2025: 1.690
2026 (Stand: 30.06.2026): 711
Ungediente:
2024 (ab 01.06.2024): 628
2025: 2.019
2026 (Stand: 30.06.2026): 5.062
Das wird vermutlich die Meldungen über ganz schön hohe Verweigerungszahlen nicht wirklich bremsen – gehört aber zur Debatte dazu.
Nachtrag: Auf Anregung meines Co-Podcasters Carlo Masala zum Vergleich die Zahl der KDV-Anträge in den Jahren vor Aussetzung der Wehrpflicht 2011:
2008: 156.248
2009: 151.962
2010: 101.145
2011: 4.348
(Quelle: Wikipedia, Aufschlüsselung der verschiedenen Datenquellen dort)
*Diese Regelung bezieht sich natürlich nicht auf aktive Soldat*innen und Reservist*innen, denen jederzeit das Recht auf einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zusteht.
Stellt sich doch gleich die Frage, ob die Zahl bei den Reservisten unter der Maßgabe der Pflichtbeorderung und der Möglichkeit, auch gegen den Willen außerhalb der Spannungs- bzw. Verteidigungsfalls zu Übungen herangezogen zu werden, nicht stark ansteigen wird. Noch scheint das ja nicht der Fall zu sein.
„Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) einzureichen. Das BAPersBw bestätigt den Eingang des Antrags und leitet diesen nach Feststellung der gesundheitlichen Eignung im Rahmen der Musterung (siehe Ausnahmen mit Gültigkeit ab 01.01.2026 unten) an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weiter, das über den Antrag entscheidet.„
„Das BAFzA ist ausschließlich für die inhaltliche Entscheidung verantwortlich, sobald der vollständige Antrag seitens der Bundeswehr weitergeleitet wird, und besitzt keine Befugnis, den Antrag direkt entgegen zu nehmen oder an das BAPersBw weiterzuleiten.“
Quelle: https://www.bafza.de/rat-und-hilfe/kriegsdienstverweigerung-kdv
Meine Frage an TW und in die Runde:
Warum muss man den Antrag erst ans BAPersBw schicken (mehrere andere Internetquellen nennen das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr als Adressat für den KDV-Antrag) und nicht direkt ans BAFzA, wenn dort doch über den Antrag entschieden wird?
Ist das nicht ein unnötiges bürokratisches Hin und Her?
Wenn ich als junger Mann nicht vorhabe, Soldat zu werden, bin ich doch kein „Personalfall“ für das BAPersBw oder ein Karriere(!)Center der Bundeswehr (!).
Es ist ja auch angesichts der mentalen Grundverfassung unserer deutschen Gesellschaft plausibel, dass man angesichts einer Verpflichtung zu einem Jahr „Geländespiel Plus“ bei guter Bezahlung und angebotener Führerscheinausbildung in Panik und Verweigerung ausbricht. Sarkasmus aus.
„Damit sollte vermieden werden, dass KDV-Anträge gestellt werden, über die die Verwaltung entscheiden muss, ohne dass überhaupt klar ist, ob der Antragsteller überhaupt für den Wehrdienst tauglich wäre.“
Lieber schickte man Verweigerer zur aufwendigeren und nervigen Musterung.
Einen Antrag ohne obligatorische nachfolgende Musterung stellen zu können, ist sinnvoll.
Soldatinnen und Soldaten:
2024 (ab 01.06.2024): 80
2025: 170
2026 (Stand: 30.06.2026): 89
Ein Grundrecht, aber mit Geschmäckle
@Lehrer
Es ist typisch, dass die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs zunächst unter formalen Aspekten geprüft wird und nur bei Erfüllung der Voraussetzungen eine inhaltliche Prüfung durch eine andere Stelle erfolgt. Die formale Prüfung erfordert weniger Kompetenz (Sachbearbeiter) als die inhaltliche (materielle) Prüfung (Referent).
Ergänzung zu den Erfahrungen / Ausführungen des Hausherrn T.W. :
Bis weit in die 1990er gehörte ich nach dem W15 zu den Reservisten mit Passwort ( Meldung im V-Fall innerhalb 24h in der Kaserne, Funkeinheit ) und regelmässigen Wehrübungen. In meinem Fall drei.
Das war sehr nervig, gerade da alle zwar Reservisten waren aber eben meist ohne „blaue Briefe“ mit tatsächlichen Wehrübungen.
Im Segelflugverein bei mir gab es mehrere solche Fälle und wir alle überlegten nachträglich zu verweigern um erneuten blauen Briefen zuvorzukommen… Aufwand sehr überschaubar, Anerkennung sehr wahrscheinlich, war ja nach dem Fall der Mauer und die Russen waren gerade am Abziehen.
Noch 1994 waren in unseren Sichtflugkarten Sperrgebiete in der Ex-DDR wg. russ. Flugbetrieb eingezeichnet.
1995 dann nicht mehr…
***
Die Variante heute kann ich nachvollziehen um die begrenzten Kapzitäten der Musterung zu schonen.
Interessant wird dann die Version bei „Vollausbau“, rudern die dann gesetzmässig wieder zurück… ?
Und ja, sehr interessant wird demnächst die Quote der nachträglichen Verweigerung bei drohender Einziehung ehemaliger BW-Soldaten zu verpflichtenden Wehrübungen.
Das ist dann wie bei mir vor 30 Jahren…
( nachdem ich damals den Brief zur Klamottenabgabe erhalten hatte erübrigte sich denn auch das Nachdenken… )
@Thot:
Danke für die Antwort.
Sehr interessant wäre mal eine ehrliche Auswertung welchen Gründe angeführt werden, insbesondere bei den aktiven u. Reservisten.
Finde ich (unironisch) gut. Eine Gesellschaft, die einen Wehrdienst wieder einführt, muss sich auch der gesellschaftlichen Debatte darüber stellen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern.
Was ich weniger gut finde, sind Reservisten oder sogar aktive Soldaten, die jetzt plötzlich ihr Gewissen entdecken, wenn die Möglichkeit am Horizont auftaucht, dass man vielleicht das tun müsste, was man vielleicht für unwahrscheinlich gehalten hat. Vorher den Soldatendarsteller geben wollen, aber jetzt so tun, als habe man erhebliche moralische Schwierigkeiten mit dem Berufsbild. Genau mein Humor….
Was die Bereitschaft zur Dienstleistung angeht, @OFA d.Res: Es gibt junge Leute, denen ist es zuviel verlangt vorkommt, wenn sie ihren E-Roller versichern sollen. Es gibt junge Menschen, die sich nicht in der Lage fühlen, einen 8-Stunden Arbeitstag in einem Büro zu absolvieren, oder beruflich mit Menschen zu telefonieren. Aber es gibt eben auch die, die sagen: „Klar mache ich das, wenn es notwendig ist.“ Und das sind vielleicht noch weniger als die anderen.
Aber diese Diskussionen wird man innergesellschaftlich ständig führen müssen. Das mag polarisieren, aber die Spaltung der Gesellschaft ist, was viele Dinge angeht, ohnehin bereits Realität. Ein Pflichtdienst, der einen signifikanten Teil der Bevölkerung in einem gemeinsamen Schicksal vereint, könnte da nicht unwesentlich zumindest in manchen Köpfen als eine Art gemeinschaftstiftendes Element wirken.
ORR sagt:
„Sehr interessant wäre mal eine ehrliche Auswertung welchen Gründe angeführt werden, insbesondere bei den aktiven u. Reservisten.“
Die „Gründe“ aus der Begründung des Antrags dürften wenig interessant sein.
„Kein Bock mehr auf Bundeswehr“ oder „ich hab gerade Kochwäsche“ wären da nicht zielführend und deshalb werden passendere Gründe angeführt.
Dass die Anzahl der KDV-Anträge nach In-Kraft-Treten des WDModG zum 01.01.2026 zunimmt, darf niemanden überraschen. Wenn Menschen, ihr Grundrecht wahrnehmen, darf das niemanden überraschen.
Der Vergleich mit Zahlen aus dem Jahr der Aussetzung der Wehrpflicht zeugt von begrenztem Wissen um das Thema. Wer so informiert scheint mir andere Interessen zu haben (geht nicht gegen T.W. sondern gegen RND, die mit der Meldung m.W. als erste auf den Markt kamen). Verglichen mit den Zahlen, die vor dem Aussetzen der Wehrpflicht keine Meldung wert waren (über 150.000 pro Jahr), sind die momentanen Zahlen kaum einer Erwähnung wert.
Wer hinter hohen Zahlen von KDV oder steigenden Zahlen von KDV sachfremde Erwägungen vermutet, muss in die gesellschaftliche Diskussion einsteigen oder diese so anregen, dass der Sinn hinter Wehrpflicht oder besser Dienstpflicht bei jungen Menschen verstanden wird. Leider kann ich solche Ansätze kaum erkennen.
Guten Morgen Thomas Wiegold,
als Geschäftsführer der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden möchte ich hier ergänzen:
Vor 2022 wurden Anträge nicht gemusterter Personen tatsächlich nicht bearbeitet. Dies änderte sich 2022 aus uns nicht bekannten Gründen und Antragsteller wurden zur Musterung eingeladen. Dies hat die Gruppe Ungedienter überhaupt in der Statistik erscheinen lassen. Vgl den Artikel in der SZ:
https://cloud.efriedensarbeit.de/index.php/s/SMJcNXdnFJmAP6b
Wolfgang Max Burggraf
https://www.evangelische-friedensarbeit.de/ueber-uns/eak
@Nico sagt: 14.07.2026 um 17:32 Uhr
„Ein Grundrecht, aber mit Geschmäckle.“
Also ich habe da kein „Geschmäckle“. Das ist gemessen an der Gesamtzahl aller Soldaten im Promille-Bereich und hat es immer schon gegeben. Manchmal hat man sich bei der Berufswahl falsch entschieden und möchte das gerne korrigieren, ohne sich einen gesundheitlichen Makel attestieren zu lassen.
Oder lösen Ausbildungs- und Studienabbrecher bei Ihnen auch ein Geschmäckle aus? Und mancher orientiert sich im Alter noch um. Gründe gibt es viele.
Es ist doch vollkommen in Ordnung, wenn die Jugend keinen Dienst an der Waffe leisten möchte. Für die ältere Generation sind die Gründe oder das Verhalten der jüngeren vielleicht nicht nachvollziehbar, aber wenn man bedenkt, dass sich das Weltbild und die Werte der Menschen mit der Zeit ändern, sollte die hohe Zahl der Kriegsdienstverweigerer zumindest akzeptiert werden.
Natürlich kann man sagen, die Jugend ist sich zu „fein“ die Hände schmutzig zu machen oder ihren freien Willen zu opfern, das war halt schon immer so so oder „gehört halt dazu“.
Jedoch hat die jüngere Generation ganz andere Interessen und Vorstellungen vom leben. Es ist nicht mehr wichtig eine Familie zu gründen und diese zu mit allen mitteln zu finanzieren. Der Fokus liegt eher auf Freiheit, die Welt zu erkunden oder vielleicht einfach das Leben zu genießen. Ich finde das eher bewundernswert, sich von alten Ideologien zu trennen und seinen eigenen Weg zu gehen. Für die meisten aus der „alten Schule“ klingt es nach Faulheit, aber grade für die jungen ist es wichtig im Leben nichts zu bereuen, keine Zeit zu verschwenden und etwas zu erleben. Das ist mit einer 41 Stunden Woche weniger gut umzusetzen, vor allem nicht wenn die bei der Bundeswehr unterschreiben müssen, sich Bundesweit versetzen zu lassen.
Es ist einfach immer wieder schön (Ironie) zu lesen, dass die „Entwicklung der Gesellschaft“ manche Menschen immer noch nicht erreicht hat und diese den freien Willen als „Geländespiel Plus“ bei guter Bezahlung und angebotener Führerscheinausbildung wird in Panik und Verweigerung ausgebrochen“ abstempeln.
Naja, es wurden schließlich auch über 400 Jahre lang „Hexen“ verbrannt, bis man herausfand, dass es einfach nur Frauen sind.
Es ist gut die zu fördern, die gerne der Bundeswehr beitreten möchten und gut, die gehen zu lassen die es nicht möchten.
Mir ist die Beantrag einer Kriegsdienstverweigung aus Gewissengründen nach Artikel 4/3 GG in lebhafter Erinnerung. Zu meinem damaligen Zeitpunkt aus gab noch Ausschüsse und Kommissionen und den Fragen „Was machen Sie Nachts im Park zusammen mit Ihrer Freundin, wenn…“ Ähnlich gestellte Fragen habe es viele und die Anworten des beantragenden Wehrpflichtigen wurden in eigenen Schulungen und KDV Beratungsstellen trainiert.
Später, mit Verlängerung des Zivildienstes, wurde die Bereitschaft zur Ableistung des längeren Zivildienstes, als „die eigentliche Probe der Ernsthaftigkeit des Vorliegens einer Gewissenentscheidung“ die dann zur Anerkennung führte.
Die mehrfachen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes in der KDV- und Wehrpflichtfrage sind in einer Vielzahl von Publikationen nachzulesen. Sie sind Teil der Geschichte des zum Schluss liberalsten Anerkennungsverfahrens. Der BMVg und der Bundesminster für Jugend, Familie etc. und das Bundesamt für Zivildienst in Köln konnten gut damit leben, denn die hohe Zahl der anerkannten KDVler entlastete die Bundeswehr und die anerkannten Ersatzdienststellen vorrangig im sozialen Bereich hatten „volles Haus“.
Das Anerkennungverfahren ist nach dem Gesetz ein formales. Der Antrag muss vollständig sein und die schriftliche Begründung muss schlüssig sein. Zwischenzeitlich gibt es KI und vorgefertigte Begründungen. Man sollte nur den Namen „Mustermann“ ändern – auch das kann schon mal unterlassen werden.
Ich weiss selbst nicht, ob es lohnt das bisheriger gesetzliche Anerkennungsverfahren zu ändern. Ich weiss nur, dass der Zusatz „aus Gewissengründung“ für mich 1972 ausschlaggebend war, den Antrag trotz vieler KDV Schulungen nicht zu stellen. Gewissengründe richten sich nach „Gut und Böse“ und nicht an „Zweckmäßigkeit oder Sinnhaftigkeit“. Trotzen; wird es eine Debatteb zum das derzeit gültige Verfahren geben? Wer wagt eine Prognose? Vielleicht sogar der Hausherr?
Der Anstieg ist nicht unbedingt verwunderlich, zeigt er doch vermutlich nur, dass Betroffene sich informieren, abwägen und von einem Grundrecht(!) Gebrauch machen. Aus welchen Gründen auch immer und ob die Person zudem (lang-)gedient ist, spielt daher keine Rolle und hat (uns) Außenstehende nicht weiter zu interessieren.
Ich persönlich finde es sehr begrüßenswert, dass junge Menschen sich nun aktiv mit Wehrdienst(-verweigerung) beschäftigen (bzw beschäftigen müssen). Wie die nachfolgende Entscheidung dann aussieht, bleibt persönliche Sache.
Ob hingegen bald wieder ein Ersatzdienst ansteht, müsste politisch geklärt werden, wenn die Wehrpflicht verpflichtend werden sollte. Und dann wird es ebenso interessant sein, ob die Verweigerungen konstant bleiben, steigen oder sogar sinken.
Aber die neuen Zahlen zum Aufwuchs sind ja alle kunterbunt und mega, das wird also ja nicht passieren… ;-) /src
Eine Haupt-Frage die sich in Zukunft stellen könnte:
Wird bei ( Wieder- ) Einführung der Wehrpflicht der Ersatzdienst erneut ( deutlich ) länger ausfallen ?
Trotz des dtl. längeren Zivildienstes wählten den schon zu meiner Zeit in den 1980ern fast die Hälfte aller Jungs.
Das würde heute lustige, rechtliche Diskussionen geben.
Ganz zu schweigen von den unfassbar vielen neu zu schaffenden Zivildienststellen…
Das würde dann so komplex werden das vorher absolut alle Ausreden von der aktuellen Regierung geprüft würden…
Nicht verschweigen sollte man auch die Situation in der damaligen DDR. Die Alternative nannte sich Bausoldat und war aufgrund diverser Repressalien selten.
Je mehr Soldaten man glaubt zu brauchen, desto unattraktiver wurde der Zivildienst gestaltet.
Kein Vergleich zur Ex-DDR… aber dennoch…
@TW: …… das Personalmanagement der Bundeswehr bestätigt der „Antragstellerin“…..
Das ist doch Unfug,
da die Damen nicht wehrpflichtig sind, koennen sie keinen Antrag stellen und werden aus dem aktiven und freiwillichen Dienst einfach per Gesuch entlassen.
[Das ist natürlich Unsinn, denn eine Soldatin hat natürlich das Recht, einen KDV-Antrag zu stellen, und ist dann eine Antragstellerin. Oder wollen Sie Frauen, die sich als Soldatin verpflichtet haben, ihre vom Grundgesetz garantierten Rechte entziehen? Abgesehen davon: es steht Ihnen frei, einen vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzesparagraphen für Unfug zu halten, aber für diese Kritik bin ich der falsche Ansprechpartner. T.W.]
Ich finde, dass hier ein paar Dinge durcheinander gehen. Natürlich ist es ein Grundrecht, den Kriegsdienst an der Waffe zu verweigern, und ich glaube auch bei den kritischen Stimmen hier nicht, dass jemand dies Grundrecht in Frage stellen will. Aber es ist nun mal eine Verweigerung aus Gewissensgründen (!), nicht eine „Entscheidung“ für oder gegen den Wehrdienst, weil es gerade nicht in den Kram passt. Auch wenn die gelebte Realität zumindest in den 90ern faktisch darauf hinaus lief, ist es keine opt-out-Regel je nach eigenem Gusto.
Die letztlich vermutlich unlösbare Schwierigkeit ist, das Gewissen des Antragstellers, auf das er (sie) sich beruft, zu prüfen.
Faktisch war ein Zivildienst, der länger als der Wehrdienst ging und ebenfalls einen wichtigen gesellschaftlichen Zweck erfüllte, meines Erachtens eine gute Lösung.
(Ich bin übrigens anerkannter Kriegsdienstverweigerer, habe meinen Ersatzdienst abgeleistet und würde heute – aus Gewissensgründen – nicht mehr verweigern).
@Apollo 11
„Ganz zu schweigen von den unfassbar vielen neu zu schaffenden Zivildienststellen…“
Unisono sagen alle Organisationen wie z.B. THW, DRK, freiwillige FW, u.a., daß sie viele Interessenten – derzeit – gar nicht berücksichtigen können da es ihnen an Infrastruktur aber auch an Ausbildern mangelt.
Ich möchte gerne mal darauf verweisen, dass zu Zeiten der Wehrpflicht der längere Zivildienst damit begründet wurde, dass Grundwehrdienstleistende nach ihrem Wehrdienst ja zu Wehrübungen herangezogen würden…
Und jetzt stelle ich fest, dass hier die einhellige Meinung zu sein scheint, es ginge darum, den Zivildienst möglichst unattraktiv (um nicht härtere Worte zu gebrauchen) gegenüber dem Wehrdienst zu machen. Shocking. Das heißt, alle Bundesregierungen bis zur Aussetzung der Wehrpflicht haben stumpf gelogen… ?
Dann hoffen wir doch, dass bei einer Wiedereinführung der Wehrpflicht diese DDR-Attitüde nicht wiederkommt.
(Wer Sarkasmus findet, darf ihn behalten.)
Apollo 11 sagt:
„Wird bei ( Wieder- ) Einführung der Wehrpflicht der Ersatzdienst erneut ( deutlich ) länger ausfallen ?“
Wieviel länger war der denn zum Schluss. Man sollte dabei auch bedenken, dass man jedenfalls in der Grundausbildung mehr oder weniger 24 Stunden auf Abruf stand, während die Zivis 8h gearbeitet haben und dann Zuhause waren.
@T.W.
An die zusätzlichen Wehrübungen hatte ich nicht gedacht, und mir war die Begründung darüber nicht (mehr) geläufig. Danke für den Hinweis.
Ich könnte mir allerdings auch andere Begründungen für längeren Ersatzdienst vorstellen, ohne dass ich diese unerträglich oder unhaltbar fände (von meinem Gefühl her, das ist keine juristische Einschätzung). Andere werden das anders sehen.
T.Wiegold sagt:
„Ich möchte gerne mal darauf verweisen, dass zu Zeiten der Wehrpflicht der längere Zivildienst damit begründet wurde, dass Grundwehrdienstleistende nach ihrem Wehrdienst ja zu Wehrübungen herangezogen würden…
Und jetzt stelle ich fest, dass hier die einhellige Meinung zu sein scheint, es ginge darum, den Zivildienst möglichst unattraktiv (um nicht härtere Worte zu gebrauchen) gegenüber dem Wehrdienst zu machen. Shocking. Das heißt, alle Bundesregierungen bis zur Aussetzung der Wehrpflicht haben stumpf gelogen… ?“
Es wurden beide Argumente von den damaligen Regierungen vorgebracht und von Kalsruhe bestätigt.
Aber wenn sie damals trotz Theologiestudium einen KDV Antrag gestellt haben, war Ihnen das Thema Wehrdienst und die Judikative dazu wohl noch nicht so gegenwärtig.^^
Was sagte denn Artikel 12a des Grundgesetzes zum Dauer des Zivildienstes? Da stand was von gleicher Dauer. Da wurde aus meiner Sicht in die Trickkiste gegriffen, um den Zivildienst unattraktiv zu machen. Denn schließlich sind nicht alle Reservisten zum Reservedienst eingerückt. Zum Schluß ging es ja auch.
Bei aller m.E. unangebrachten Aufregung, hat jemand was von einem tragfähigen Konzept für einen Zivildienst vernommen, bestehen Verweigerer-Prüfkapazitäten?
Es ist fantastisch einfach mit KI Hilfe einen geeigneten Brief zu unwiderlegbaren („gewissen“) Gewissensgründen abzufassen.
Anerkannte Verweigerer können im THW, im RK, in der Pflege, somit sogar hinsichtlich Reselienz der Gesellschaft verwendet werden. Wer also anerkannt ist, muss postwendend seinen Platz im Zivildienst zugewiesen bekommen.
[Es gibt keinen Grund für die Aufregung. So lange es keine Wehrpflicht gibt, wäre es schon ein ziemlicher DDR-Move, zwar Zivildienstleistende einziehen zu wollen, aber keine Wehrdienstleistenden. So etwas lassen wir hier mal. T.W.]
T.W.:
„Und jetzt stelle ich fest, dass hier die einhellige Meinung zu sein scheint, es ginge darum, den Zivildienst möglichst unattraktiv (um nicht härtere Worte zu gebrauchen) gegenüber dem Wehrdienst zu machen. Shocking. Das heißt, alle Bundesregierungen bis zur Aussetzung der Wehrpflicht haben stumpf gelogen… ?“
Teilweise richtig.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe war es zwar schon Konsens das der Zivildienst aus nachvollziehbaren Gründen länger sein sollte.
Das Problem dabei war früher wieviel länger.
Das wurde eben auch anhand des Bedarfs entschieden und war nicht vollumfänglich durch die Realität gedeckt. Muss man im Nachhinein so sagen…
Y-998201 fragt:
„Was sagte denn Artikel 12a des Grundgesetzes zum Dauer des Zivildienstes? Da stand was von gleicher Dauer. Da wurde aus meiner Sicht in die Trickkiste gegriffen, um den Zivildienst unattraktiv zu machen. Denn schließlich sind nicht alle Reservisten zum Reservedienst eingerückt. Zum Schluß ging es ja auch.“
Das Bundesverfassungsgericht antwortet:
„Das normative Ziel des Art. 12 a Abs. 2 Satz 2 GG besteht darin, ein Gleichgewicht der Belastung von Wehr- und Ersatzdienstleistenden sicherzustellen; der Ersatzdienstleistende darf im Vergleich zum Wehrdienstleistenden weder besser noch schlechter gestellt werden. Danach ist es ausgeschlossen, die tatsächliche Dauer von Wehr- und Ersatzdienst völlig und schematisch gleich zu bemessen. Angesichts der vorgegebenen Unterschiede zwischen Wehr- und Ersatzdienst kann der Gesetzgeber den Zivildienst nur dann als eine im Verhältnis zum Wehrdienst gleichbelastende Pflicht (vgl. BVerfGE 48, 127 [173]) ausgestalten, wenn ihm bei der Festlegung der Dauer des Ersatzdienstes ein gewisser Spielraum zur Verfügung steht. Anderenfalls könnte eine gleiche Belastung von Wehr- und Ersatzdienstleistenden nur durch „künstliche“, nicht von der Sache, d. h. von der Art und Weise der Dienstleistung, her gebotene Erschwerungen des Ersatzdienstes erreicht werden; diese müßten ihrerseits verfassungsrechtliche Bedenken hervorrufen.“
(BVerfGE 69, 1 (24.04.1985 – 2 BvF 2/83, 2 BvF 3/83, 2 BvF 4/83, 2 BvF 2/84))
Herr Wiegold, es geht um den Aufbau einer entsprechenden Oganisation, zeitgerecht.
[Ihre Aussage war aber eine andere.
Wer also anerkannt ist, muss postwendend seinen Platz im Zivildienst zugewiesen bekommen.
Ebenso hieße das: wer tauglich gemustert ist, muss sofort einen Platz in der Truppe zugewiesen bekommen, ob es nun eine Wehrpflicht gibt oder nicht. Und das kann schlicht nicht sein. T.W.]
@KPK
„Anerkannte Verweigerer können im THW, im RK, in der Pflege, somit sogar hinsichtlich Reselienz der Gesellschaft verwendet werden.“
Ja, das könnten sie. Aber wie ich bereits schrieb: dort gibt es fast keine Kapazitäten, derzeit, teilweise sogar Wartelisten für Freiwillige.
Herr Wiegold, interessante Analogie.
Ich lebe allerdings noch in der vielleicht altbackenen Vorstellung, gemustert wird, wer gebraucht wird, ff seinen Platz in der Truppe bekommt.
Umgekehrt bei anerkannten Verweigerern.
@Thomas Melber
„fast keine Kapazitäten“, die jeweiligen BlaulichtOrg haben kaum etwas gegen Ausbau ihrer Fähigkeiten. Allenthalben vernehme ich jedenfalls Klagen über zu wenig Pers/Mat/Finanzen, oder täuscht das?
In dem Zusammenhang wäre interessant, wie viele Personen ihre (anerkannte) Kriegsdienstverweigerung zurückgenommen haben.
@T. Wiegold: Haben Sie dazu auch Zahlen? (Im Netz finde ich nur einen Artikel des Tagesspiegels hinter Bezahlschranke dazu.)
[Nein, dazu habe ich leider keine; müsste ich mal abfragen, sofern das zentral erfasst wird. T.W.]
Abschließend zur Länge Zivildienst / Wehrdienst:
https://de.wikipedia.org/wiki/Zivildienst_in_Deutschland
In der Grafik mit den grün / orangen Balken wird klar das es von 1973 bis 2005 eine teils deutliche Differenz zwischen Zivil- und Wehrdienst gab. In der Spitze waren dies 15 zu 20 Monate (!)
Die Spitze deckt sich mit dem größten Bedarf ab 1984. Das kann man nur als eine gewisse Abschreckung vom Zivildienst deuten gerade da vor 1973 UND nach 2005 keine Differenz bestand.
Eine saubere Begründung der Differenz zu diesen Jahren zuvor und danach wurde meiner Erinnerung nach nie offiziell abgegeben.
Sehr wohl aber dann eine „Begründung“ für die bis zu einem Drittel längere Zivildienstzeit in der Zeit des größten Personalbedarfs. In Tateinheit mit stark steigenden Verweigerungszahlen war diese Abschreckung ja offensichtlich politisch gewünscht.
Ich würde diese Vorgehensweise zumindest als stark zweifelhaft bezeichnen…
Und sie sollte sich nicht wiederholen.
Ich weiß von Soldaten bei denen KDV das Äquivalent zur fristlosen Kündigung war.
Wohl Wegen Verhalten der Vorgesetzten.
Mir sind Ausbilder u.a. begegnet die sich in der Nagold Tradition sahen.
Teile der jungen Generation sieht sich von den Älteren einfach nur. ausgenutzt, Corona und danach.
Dazu zählt auch keine Familie gründen zu können weil Geld.
Hat vielleicht was mit der Motivation zu tun
I
@ K.B. und @TW
Gerade auf Spiegel.de gelesen
„2023 gingen beim Bundesamt den Angaben zufolge 536 Verzichtserklärungen ein, 2024 waren es 626, 2025 dann 781 und im ersten Halbjahr 2026 schließlich 402“
[Ursprungsmeldung war RND, die vom Spiegel angepasste Agenturmeldung:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/deutschland-immer-mehr-kriegsdienstverweigerer-machen-ihre-entscheidung-rueckgaengig-a-eb952fd3-1105-4e87-a2e6-b2498fdaa04c
T.W.]
@ThoDan
Selbsterklärend.
Ist ja auch wirklich unverschämt von den „Älteren“!
Hat vielleicht mit der grundsätzlichen Einstellung zum Leben zu tun.
Zwischenruf aus der Gedankenwelt junger Leute zu einem allgemeinen Pflichtjahr für alle: In entsprechenden Gesprächen kommt immer häufiger der Wunsch auf, dass erst ALLE jungen Leute zur Musterung gehen und dann einen Bescheid bekommen, welche Dienstform gesundheitlich möglich wäre. Wer militärisch untauglich wäre, müsste dann einen zivilen Dienst wählen. Kern des Gedankens: Niemand soll sich medizinisch durch Wunschdiagnosen drücken können, wenn es ein Dienst für alle wäre. Dieser edle Wunsch nach Gerechtigkeit stieße aber auf enorme organisatorische Herausforderungen!!
Das Thema KDV ist für mich ein Grund, warum ich die Haltung der Bundeswehr, auf die Wehrplicht zu warten, so kritisiere. Aus meiner Sicht sind wir systematisch verteidigungsunfähig und die Aktivierung der Wehrplicht löst keine Probleme, wenn das Ziel die Vermeidung oder möglichst vorteilhafte Beendigung des V-Falls ist:
Gedankengang 1:
a) Kommt es zum V-Fall, wollen wir schnell ein Ende erzwingen*. Dafür brauchen wir sofort verfügbare, einsatzbereite Verbände. Der Beendigungskrieg kann nur aus dem Wehrpotenzial schöpfen, das einsatzbereit ist.
b) Verfügbare Masse alleine reicht nicht. Je schneller wir ein Ende erzwingen wollen, desto überlegener müssen unsere Fähigkeiten sein.
c) Überlegene Fähigkeiten sind nicht durchhaltefähig, schon wegen der Dynamik des Kriegs selbst. Schaffen wir es nicht den Krieg schnell zu beenden, sind unsere Fähigkeiten nicht mehr überlegen.
d) Aktive Wehrpflichtige sind nicht befähigt zur Überlegenheit und inaktive sind nicht verfügbar. Die Wehrpflicht schafft kein Wehrpotenzial für einen Beendigungskrieg.
e) Wir brauchen eine auf den Beendigungskrieg optimierte Berufsarmee.
Gedankengang 2:
a) Die Wehrpflicht bedingt den Aufbau virtueller Strukturen und Fähigkeiten. Selbst in ihrer „inaktiven“ Form. Die letzten 15 Jahre zeigen, dass sich die militärische Führung weigert, Art 87a GG im Präsens zu planen, solange eine virtuelle Wehrpflicht mit virtuell-virtuellen Fähigkeiten besteht.
b) Nicht nur sind die virtuell bzw. virtuell-virtuellen Strukturen und Fähigkeiten kein Wehrpotenzial für den Beendigungskrieg, sie degenerieren das Wehrpotenzial der aktiven Verbände und der gesamten Organisation. Die gesamte Idee der Verteidigung Deutschlands wird virtualisiert („im V-Fall mit den dann zur Verfügung stehenden Fähigkeiten und Personal blablaschwurbelbla“).
c) Nicht-verteidigungsfähige Streitkräfte sowie die sie umgebenden Friedens-Organisationsgebilde werden der Normalzustand. Der Normalzustand, die Nicht-Erfüllung von Art 87a, wird militärisch und politisch akzeptiert.
d) Der V-Fall mündet wegen der Unfähigkeit zur Erzwingung der Beendigung des Kriegs im Abnutzungskrieg. In Antizipation dessen erfolgt die Planung für den Abnutzungskrieg bereits vor dem V-Fall. Das System verstärkt sich selbst.
e) Ein Abnutzungskrieg mit einer Demokratie, die im Ergebnis jedem Bürger das Kriegsdienstverweigerungsrecht zuspricht, endet mit der Bereitschaft der Bürger, sich abnutzen zu lassen.
f) Dies verursacht eine Dynamik, in der es umso kritischer wäre, die Beendigung des Kriegs schnell zu erzwingen, während es gleichzeitig umso unwahrscheinlicher wird, das dies gelingt.
g) Konventionelle Abschreckung wird unglaubwürdig, das Kriegsrisiko steigt.
*Im Unterschied zum virtuellen V-Fall im Kalten Krieg besteht heute die prinzipielle Möglichkeit die Beendigung des Kriegs zu erzwingen, ohne dabei selbst unterzugehen.
#OFA d. Res
Ja habe meins, was interessiert mich der Rest
Trennung
Das Sie sich dabei ignoriert fühlen und man ihnen mit Basta ISSO gekommen ist, hat nicht geholfen.
@Windlicht
So eine enorme organisatorische Herausforderung wäre das nicht. In Deutschland gibt es ein gesetzliches Früherkennungsprogramm. Die so genannten U-Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen. Diese könne erweitert werden und in den Schulabschlussklassen durchgeführt werden. Klingt vielleicht etwas radikal aber die polnischen Streitkräfte führen Waffenausbildungen in den Schulabschlussklassen durch
@12345ABCDE
Wie schnell möchten Sie denn den Gegner niederwerfen ? In 10, 30 oder 60 Tagen ? Und: läßt sich ein schnelles Ende – ohne den Einsatz von Nuklearwaffen – überhaupt erzwingen ?
Bei 5% Ausfällen / Kampftag kommen Sie mit einer Berufsarmee deutschen Zuschnitts nicht sehr weit.
Und: wie sähe denn ein Ende überhaupt aus ? Nach Anfangserfolgen von ROT die Frontlinie im Baltikum einfrieren ? Einen breiten Vorstoß von 30 – 50 km traue ich ROT durchaus zu, ebenso die Besetzung einiger Inseln, wobei das Schicksal Kaliningrads dabei offen bleibt. Aber vielleicht halten ja die Befestigungen von BLAU an der Grenze.