Kamikaze-Drohnen: Jetzt auch Vertrag mit Rheinmetall
Nach den Verträgen mit den Startup-Unternehmen Stark Defence und Helsing hat der Haushaltsausschuss des Bundestages auch einen dritten Vertrag mit dem Rüstungskonzern Rheinmetall über die Beschaffung von Loitering Munition gebilligt. Wie für die beiden vorangegangenen Verträge gilt für diese landläufig als Kamikaze-Drohnen bezeichneten Systeme die Vorgabe der Parlamentarier, den Gesamtauftragswert auf eine Milliarde Euro zu deckeln und auch Abrufe aus dem Rahmenvertrag erst nach vorheriger Billigung durch den Ausschuss vorzunehmen.
Die beiden Verträge mit Stark und Helsing hatte das Parlament im Februar genehmigt. Da war bereits absehbar, dass Rheinmetall – wenn auch mit Verzögerung – als dritter Lieferant dazu kommen sollte. Auf der Bilanzpressekonferenz des Unternehmens hatte Vorstandschef Armin Papperger die Verzögerung für das Loitering Munition-System FV-014 damit begründet, dass Rheinmetall die Drohne zwar bereits fertig gestellt habe, aber zu 100 Prozent auf europäische Komponenten habe umstellen wollen.
Die Mitteilung des Verteidigungsministeriums zur Billigung des Vertrages am (heutigen) Mittwoch – wie üblich wurde vor der eigentlichen Vertragsunterzechnung der Name des Vertragspartners nicht genannt:
Ergänzend zu den beiden Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von sogenannten Loitering Munition Systems (LMS) vom 25. Februar 2026 wurde heute eine dritte Rahmenvereinbarung durch den Haushaltsausschuss des Bundestages bewilligt. Die Bundeswehr erhält damit fest beauftragt weitere LMS eines dritten Herstellers und die Option, bei erfolgreicher Qualifizierung, weitere Systeme abzurufen. Wie bei den anderen beiden Verträgen gibt es klar definierte Qualifizierungsanforderungen, Abbruchmeilensteine sowie Innovationsklauseln.
Damit wird der neue Beschaffungsweg nun auch mit einem dritten Anbieter konsequent fortgeführt: Qualifizierung, Produktanpassungen, erste Truppentests und Ausbildungsmaßnahmen finden parallel bzw. iterativ statt, um Zeit zu sparen und die neue, wichtige Fähigkeit schnell in die Truppe einzuführen.
Alle drei Hersteller unterliegen dabei einer Gleichbehandlung:
Die Verträge teilen sich in einen festbeauftragten Anteil und optionale Abrufleistungen auf. Das heißt, in einem ersten Schritt wird eine feste Anzahl an LMS bestellt. Wenn das Produkt den festgelegten Qualifikationsnachweis und damit den Bedarf der Streitkräfte erfüllt, können über den Rahmenvertrag weitere LMS abgerufen werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Abnahme der optionalen Rahmenvertragsmenge.
Maßstab für alle Hersteller war dabei, dass die erforderliche Reife und Qualität der Produkte in firmeninternen sowie bundeswehreigenen Qualifizierungs- und Testverfahren nachgewiesen wurde (Proof of Concept). Das verbleibende Restrisiko wird durch die vertragliche Vereinbarung von Abbruchmeilensteinen abgesichert. Der Vertrag räumt dem Auftraggeber damit ein einseitiges Rücktrittsrecht ein, falls die erforderlichen Qualifikationsnachweise nicht erreicht werden. Innovationsklauseln stellen zudem eine kontinuierliche technologische Weiterentwicklung bzw. Anpassung des LMS sicher.
Die parallele Beauftragung von drei Herstellern verfolgt mehrere Ziele: Es wird Vorsorge getroffen für den Fall, dass einzelne Hersteller die Serienreife nicht erreichen. Es werden Systeme mit unterschiedlichen Fähigkeiten beschafft, was den Handlungsspielraum unserer Kommandeure erweitert und unsere Flexibilität und Durchsetzungsfähigkeit gegenüber Maßnahmen eines möglichen Gegners erhöhen. Zugleich stärken wir im Sinne der Souveränität auch die nationale industrielle Basis, um im Segment der LMS die Bedarfe der Bundeswehr und der Partnernationen quantitativ, qualitativ, innovativ und damit zukunftsfähig decken zu können.
Die heutige Entscheidung des Haushaltsausschusses ist ein weiterer Schritt, die in Litauen stationierte Panzerbrigade 45 planmäßig im Jahr 2027 mit einem breit aufgestellten Aufklärungs- und Wirkverbund, einschließlich LMS auszustatten. Die zeitgerechte Ausstattung der Panzerbrigade mit ausreichenden Stückzahlen wird dabei über die Gesamtheit aller Verträge sichergestellt.
Naaaja. Der Text des BMVg ist schon etwas beschönigend:
HX-2 und Virtus haben schon erfolgreiche reale Schüsse vorzuweisen.
Rheinmetall s FV-014 hängt vom Reifegrad deutlich nach.