Berichte über Pflicht zur Ausreisegenehmigung: Verteidigungsministerium spricht von „Mythen“
Nach einer heftigen Debatte am Wochenende über die neue Genehmigungspflicht für lange Auslandsaufenthalte deutscher Staatsbürger hat das Verteidigungsministerium auch auf social media reagiert. So veröffentlichte das Ministerium mehrere Grafiken, in denen die Berichterstattung über den entsprechenden Paragraphen in dem vom Ministerium formulierten und vom Bundestag verabschiedeten Gesetz in die Nähe von Mythen gerückt wird.
Die am (heutigen) Dienstag veröffentlichten Grafiken auf Instagram sollen offensichtlich Jugendliche ansprechen – und den Eindruck erwecken, die Medien-Meldungen der vergangenen Tage seien eine falsche Darstellung gewesen.
Tatsächlich räumt das Ministerium aber auch ein, dass erst noch in dieser Woche eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht in die Verwaltung eingespeist werden muss. Dass bislang die kritisierte Regelung als Gesetzesvorschrift genau so gilt, erwähnt das Verteidigungsministerium dabei nicht – und liefert auch keinen Hinweis darauf, warum eine Ausnahme erst gut drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes überhaupt vorgesehen wird.
Auslandsreisen zukünftig nur mit Genehmigung? Nein! Hier die Fakten heißt es auf der Startgrafik, die zudem die beiden Richtungspfeile Myths und Facts zeigt – das wirkt schon wie ein Hinweis darauf, wie die Zielgruppe die Bedeutung unabhängiger Medien künftig einschätzen soll.
Die ganze Bilderfolge hier zur Dokumentation (ich gehe davon aus, dass in diesem Fall §5 Urheberrecht gilt; schließlich wurden die Grafiken im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht. Sollte ich da im Irrtum sein, entferne ich das natürlich sofort wieder.)
(Grafiken: Bundesministerium der Verteidigung via Instagram)




