Bundeswehr-Generalinspekteur dringt auf Auswahl-Wehrpflicht
Dass Bundeswehr-Generalinspekteur Carsten Breuer einem Losverfahren bei einer möglichen Wehrpflicht wenig abgewinnen kann, ist wenig überraschend – da befindet sich der General auf einer Linie mit Verteidigungsminister Boris Pistorius. Aufhorchen lässt aber die Planung des obersten Soldaten, falls sich nicht genügend Freiwillige finden: In dem Fall sollten die Streitkräfte mit einer Auswahl-Wehrpflicht nach Bedarf einziehen können.
Der Generalinspekteur machte den Vorschlag in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), das am (heutigen) Montag veröffentlicht wurde. Darin lehnt er ein Losverfahren für die Auswahl von Wehrpflichtigen, wie es die Unionsfraktion im Bundestag vorgeschlagen hat, sowohl für die Musterung als auch für die Heranziehung nach einer Musterung ab. In beiden Fällen würde ein solches Verfahren dem Bedarf der Bundeswehr nicht gerecht, argumentierte Breuer.
Die eigentliche Nachricht des Generalinspekteurs folgt danach:
Sollte die Zahl der Freiwilligen jedoch nicht ausreichen und eine verpflichtende Einberufung durch Kabinett und Bundestag beschlossen werden, würden wir diejenigen heranziehen, die besonders qualifiziert und motiviert sind. Dabei orientieren wir uns am jeweiligen Bedarf. Wenn wir zum Beispiel zu einem bestimmten Zeitpunkt besonders IT-Spezialisten benötigen, würden wir gezielt auf diese zugehen – und nicht nach dem Zufallsprinzip Personal heranziehen, welches dann mit viel mehr Aufwand ausgebildet werden müsste.
Das ist ein neuer und potenziell explosiver Ansatz – denn der General rüttelt damit am Verständnis der Wehrgerechtigkeit, wie sie in Deutschland (anders als zum Beispiel in den skandinavischen Staaten) verstanden wird: Die Wehrpflicht alten Stils hatte sich an den objektiven Kriterien der Tauglichkeit orientiert und damit dem Grundsatz der Gleichbehandlung entsprochen. Ob eine Einberufung nach Qualifikationskriterien diesen Maßstab auch erfüllt – das dürfte ziemlich sicher vor dem Verfassungsgericht ausgefochten werden.
Breuer stützte seine Argumentation für die Auswahlwehrpflicht auf den Faktor Zeit. Bis zum Ende des Jahrzehnts, so der Generalinspekteur, müsse die Bundeswehr sowohl die Zahl der aktiven Soldaten und Soldatinnen erhöhen als auch eine starke Reserve aufbauen.
(Archivbild Oktober 2025: Breuer bei einer Veranstaltung in der Dänischen Botschaft in Berlin – Kasper Jensen/Dänische Botschaft)
Wenn man nachschaut, welche „Abstimmungsalternativen“ die österreichsiche Regierung bei der Volksbefragung zur Abstimmung stellte – und das von deren Juristen auch noch abgesegnet wurde – blieb es bei der Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht 2013 in Österreich. Ich stimmt Generalinspekteur Breuer zu und denke, dass es notwendig wird, ein Wehrersatzwesen mit Kreiswehrersatzämter und allem drum und drun jetzt hochzufahren. §2 Wehrpflichtgesetz lähmt. Mit Blick auf Wehrdienstausnahmen und Tauglichkeitskriterien kann man steuer. Das das Kriegsdienstverweigerungsgetzt (KDVNG) nach wie vor gültig ist und Artikel 4/3 GG wehrformunabhängig ist – muss man halt überlegen, was politisch gewollt ist.
Und hier der Blick auf unser Nachbarland Österreich – nicht schmunzeln https://www.bmi.gv.at/416/volksbefragung_2013.aspx
Ich kann mir richtig die Horden von IT-Spezialisten vorstellen, die statt in der freien Wirtschaft Asche zu verdienen, der Bundeswehr für ein Pausenbrot die Bude einrennen.^^
Grundsätzlich natürlich guter Ansatz.
Das setzt allerdings eine tatsächlich ehrliche Beantwortung dieses Fragebogens voraus.
Das kann man nicht wirklich erwarten wenn denn die Wahrscheinlichkeit eingezogen zu werden mit der Art wo man die Kreuze setzt steigt oder fällt…
In einer idealen Welt würde man diejenigen einziehen die ins jeweils aktuelle Anforderungsprofil passen UND die grundsätzlich an der BW interessiert sind. Und dies auch angekreuzt haben.
Das würde die Verweigerungsquote stark reduzieren. Die man ja erst nach dem Schreiben mit der Einziehung überhaupt erkennen kann…
Zitat:
„Wenn wir zum Beispiel zu einem bestimmten Zeitpunkt besonders IT-Spezialisten benötigen, würden wir gezielt auf diese zugehen – und nicht nach dem Zufallsprinzip Personal heranziehen, welches dann mit viel mehr Aufwand ausgebildet werden müsste.“
Diese Denkweise müsste der Herr Generalinspektor mal bitte näher erläutern.
Diese hoch bezahlten Spezialisten fallen mit Sicherheit nicht nicht unter einen jeweils aktuellen Jahrgang 18jähriger.
Meint er ernsthaft man hätte da Chancen, auch finanziell, irgendwie bei aktuell gezahlten Gehältern mitzuhalten ?
Oder will er 25 oder 30jährige einziehen ?
Inwieweit sowohl das Eine ( Auswahlwehrpflicht des aktuellen Jahrgangs ) als auch das Andere ( Einziehung (?) von älteren Spezialisten ) gerichtsfest ist wissen zur Zeit nur die Götter…
Andererseits: Vor dem Bundesverfassungsgericht wird JEDE Ausgestaltung der Wehrpflicht landen. :/
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in der Vergangenheit bei der Ausformulierung dessen, was als „Wehrgerechtigkeit“ zu verstehen ist, sehr zurückgehalten. Andererseits herrscht wohl in der verfassungsrechtlichen Kommentarliteratur die vorherrschende Meinung, dass eine „Auswahlwehrpflicht“ verfassungswidrig sein dürfte (vgl. Weingärtner, Wehrpflicht und Wehrgerechtigkeit, GZS 2025, 101). Die Argumente sind auch leicht nachzuvollziehen: Eine solche Wehrpflicht wäre eben keine „allgemeine“ mehr. Art. 12a GG geht von einer generellen Pflicht für alle aus. Eine Auswahlwehrpflicht kehr das darin vorgesehene Regel- Ausnahmeverhältnis um. Wenn die Ausnahme der Wehrdienst ist, herrscht eben gerade keine Belastungsgleichheit zwischen den Wehrpflichtigen mehr. Der Bedarf der Streitkräfte allein kann diese massive Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen.
Wie sollen sich der Abiturient oder gut ausgebildete und sportliche Junge Mann fühlen, der zu den „Auswerwählten“ gehört, während die Freunde im Dorf, die es schon immer etwas entspannter haben angehen lassen, weiter in die Kneipe gehen können?
@Apollo 11, wer sagt das ich nur mit 18 eingezogen werden darf? Aber ja, das Problem wird sein nur weil ich mit 17(?) das Kreuz bei „koche gerne* gesetzt habe und in dem Jahr dann kein Bedarf an Köchen bestand, kann ich trotzdem anfangen Jura zu studieren, womit dann eine Einberufung 4 Jahre später wieder am Bedarf der Bundeswehr vorbeigeht.
Zumal ja auch die Frage beim Wehrdienst sein wird, wie lange wird der sein? Selbst wenn ich schon als gelernter Koch eingezogen werde, wie lange dauert es bis ich aus Sicht der Bundeswehr als vollwertiger Koch auf einer See gehenden Einheit der Marine eingesetzt werden kann / darf und was wäre dann meine restliche Dienstzeit?
Zumal wäre das überhaupt möglich einen Wehrpflichtigen der eine nutzbare Ausbildung mitbringt entsprechend seiner Qualifikation einzusetzen ohne das übliche Ranggefüge auf den Kopf zu stellen?
Denn wen ich so jemanden für die Bundeswehr begeistern will das er als SaZ bleibt werde ich ihn als vollwertigen Koch einsetzen müssen und nicht als Küchenjunge.
@Andreas Moser, klagen wird es geben. Das dürfte sicher sein. Frage ist halt gegen welches Modell geklagt wird und davon dürften die Erfolgsaussichten abhängen.
Zumal ich mich Frage, wenn man bevorzugt auch die motivierten einberufen will, was macht man wenn die schon alle freiwillig gekommen sind und es immer noch nicht reicht?
Mit der aktuellen Rechtslage wird so eine Vorgehensweise wohl nicht einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Verfassungsrechtlich hat sich in dieser Hinsicht seit Jahrzehnten nichts geändert. Damit sind weiterhin die Urteile der BVerfG aus der Vergangenheit relevant und zu berücksichtigen.
Somit wäre wohl eine Verfassungsänderung notwendig. Das geben – auf absehbare Zeit – die Mehrheiten wohl nicht her.
Apollo 11 sagt:
03.11.2025 um 11:14 Uhr
„Diese hoch bezahlten Spezialisten fallen mit Sicherheit nicht nicht unter einen jeweils aktuellen Jahrgang 18jähriger.“
Sehe ich genau so. Zumal, auf den Einzelfall „IT-Spezialist“ bezogen:
Wie soll das denn bitte mit einer Wehrpflicht funktionieren? – IT-Spezialisten sind i.d.R. UmP oder Offz sowie meistens mit SÜ2 oder sogar SÜ3. Wehrpflichtige sind Mannschafter. Bin mal gespannt, wie sich ein OG/HG bei den ganzen UmP/Offz durchsetzen möchte oder am Ende sogar (intellektuell) versauert, weil er/sie nur „typische“ OG/HG-Aufträge bekommt.
Vieles ist auch übertragbar auf andere Spezialistenverwendungen.
@Apollo11
Ich hatte nach dem Abi, Mitte der 80er Jahre gedient.
Zu dieser Zeit hatten wir im Rhein-Main-Gebiet auch schon unsere ersten „Progrämmelchen/Datenbanken“ geschrieben und verkauft. Während des Springerlehrgangs in Altenstadt, hatte ich nicht nur mit Freundin, Familie vom Mannschaftsheim aus telefoniert, sondern auch mit meinen IT-Buddys. Alles eine Sache der Organisation.
Ich denke dass die jeweilige Einzelmotivation und die elterliche Erziehung relevant sind, geeignete Kandidat:innen abholen zu können.
Seltsam wenn ein General auf einmal „wünsch dir was“ spielt.
Sinnvoller als analog zu Waffensystemen sich eine Goldrandlösung für die Wehrpflicht zu überlegen, wäre es wohl einfach erst mal die Grundlagen für irgendeine Form der Truppenaufstockung und Wehrpflicht zu schaffen.
Mir fallen da spontan neue Kasernen und eine dem zahlenmäßigem Ansturm von Musterungen gewachsene Wehrverwaltung ein. Vielleicht könnte man hier auch einmal neue Wege gehen und sich überlegen welche anderen Ärzte sich wohl mit einbinden lassen. Braucht es immer den Bundeswehr Amtsarzt? Bei meiner letzten Musterung Hatte ich einen handelsüblichen Hör- und Sehtest. Der Inhalt des Becherchen wird wohl auch handelsüblich ausgewertet werden. Auch Größe, Gewicht und anatomische Fehlstellungen wird wohl jeder Hausarzt feststellen können. Ich lehne mich jetzt mal weit aus dem Fenster, aber vermutlich sind doch 80% der Jugendlichen erst mal unzweifelhaft tauglich. Bestehen Zweifel, dann schickt man diese deutlich verkleinerte Zahl dann eben zum Amtsarzt.
Egal was man unternimmt: Das Bundesverfassungsgericht wird es eh prüfen und es ist fraglich wie es die Einschränkung in die Freiheitsrechte WENIGER junger Männer gegenüber den Sicherheitsinteressen des Staates abwägen wird.
@Andreas Moser: Stimmt. Nur dürfte ein Losverfahren aus rechtlichen Gründen erheblich höhere Chancen aufweisen, für verfassungskonform erklärt zu werden, als ein rein auswahlbasiertes Verfahren, da dieses willkürfrei und mit Blick auf die Gleichbehandlung ausgestaltet werden müsste.
Ich glaube, ein solches Verfahren wäre deutlich komplizierter umzusetzen und zugleich bei fehlender Gleichbehandlung der gesamt unter die Wehrpflicht fallenden Jahrgänge allenfalls für einen kurzen Übergangszeitraum verfassungsgemäß.
Der Staat kann sich als unmittelbarer Adressat der Verfassungsrechte seiner Bürger hinter personellem Unvermögen nur begrenzt verstecken.
@Apollo 11 sagt:
03.11.2025 um 11:14 Uhr
„Diese hoch bezahlten Spezialisten fallen mit Sicherheit nicht nicht unter einen jeweils aktuellen Jahrgang 18jähriger.
Meint er ernsthaft man hätte da Chancen, auch finanziell, irgendwie bei aktuell gezahlten Gehältern mitzuhalten ?
Oder will er 25 oder 30jährige einziehen ?“
Selbst wenn man die erfahrenen 30jährigen für 6 bis maximal 12 Monate zum Wehrdienst zwingt, ist es irrig zu glauben, dass diese in der benötigten Anzahl dann nach 12 Monaten freiwillig in der Bundeswehr bleiben. Einzelne vielleicht, aber nicht die Masse.
Ich kann mich nur immer wieder wiederholen, um auf 260.000 SaZ/BS aufzuwachsen, gibt es aktuell keine tragfähigen und signifikant zielführenden Konzepte.
Eine wie auch immer gestaltete Wehrpflicht ist es nicht.
Mit dieser ganzen gegenwärtigen Debatte zur Wehrpflicht, egal ob freiwillig, halbfreiwillig oder ausgelost, lügt man sich doch selber in die Tasche. Das wir niemals die Zahlen bringen, die man für die geplante Aufstockung benötigt, nicht mal dann, wenn man es „nur“ darum geht, Reservisten „auszubilden“, die gerade mal wissen wo beim Gewehr das gute und wo des böse Ende ist. Von länger dienenden Mannschaften ganz zu schweigen. Da wird kaum jemand zusätzlich zu denen kommen, die sich sowieso schon mit dem Gedanken getragen haben, Soldat in welcher Laufbahn auch immer zu werden.
Die Diskussion ist so müßig. Von 1956 bis 2011 war es für Männer in der BRD selbstverständlich, gemustert zu werden. Wo liegt heute das Problem? In den späten 1960ern bis 1989 bestand die Bundeswehr aus 500.000 aktiven Soldaten, die Wehrpflicht war gelebte Realität, und wir standen mitten im Kalten Krieg. Jetzt, da wir kurz davor stehen, dass ein heißer Krieg in Europa bevorsteht, ist unsere Wehrfähigkeit praktisch auf Null gesunken. Ist das nicht der eigentliche Fehler?
Es ist kein Geheimnis, dass die Gesamtressourcen des Bundes im Falle einer IT-Großschadenslage (z.B. zehntausende infizierte Mailserver) nicht ausreichen würden.
Ein Einziehen von IT-Spezialisten auf Basis der aktuellen Situation sollte unbedingt vermieden werden und wäre ein fatales Signal für den Standort Deutschland für die IT Sicherheit.
Ich habe das Interview heute auch gelesen. Gen. Breuer sagt da, dass es eben dann Jahrgänge geben wird, bei dene ndann eher die IT-Experten eingezogen werden, dann Jahrgänge bei denen eher Bedarf für LKW-Fahrer besteht. Das sind dann aber in beiden Fällen eher keine 18/19-Jährigen. Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass man sich dann doch auf lebensältere Rekruten konzentrieren würde. Die kann ich aber erst dann ziehen, wenn die Fragenbögen verschickt und ausgewertet sind. Also muss da dann auch die (geplante) Ausbildung abgefragt werden, da man sonst ja wieder nicht weiss, auf wen man zugehen will, wenn die potenziellen Rekruten die Ausbildung abgeschlossen haben.
Am Ende gehe ich daher davon aus, dass man die Wehrpflicht doch eher auf den Heimatschutz konzentrieren wird, da man in der Masse dann doch eher „Infantrie“ benötigen wird. Im Ernstfall muss man sich halt dann doch die Spezialisten aus der Masse der Reservisten rausfiltern, da die Expertise in hoffentlich mit dem Lebensalter steigt.
@Alex 2.0, nicht so sehr an den IT Spezialisten aufhängen. Das kann auch jedes andere Berufsfeld sein das es sowohl bei der Bundeswehr als auch zivil gibt. Wie Köche, medizinisches Personal, Logistik, Handwerker etc.
und noch eine Anmekrung. Gen. Breuer sagt in dem Interview, dass aus militärischer SIcht eine Musterung eines gesaten Jahrgangs sinnvoll sei. Dem stimme ich zu. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, wie man kurzfristig die Strukturen aufbauen will, um flächendeckende Musterungen von mindestens 250.000 Männern je Jahrgang zu stemmen (Räumlichkeiten, Verwaltungspersonal, Ärzte…). Und damm kommt vermutlich zumindest mittelfristig doch wieder ein Lostverfahren ins Spiel.
Dass wir es langfrsitig schaffen sollten, ganze Jahrgänge zu mustern, steh für mich ausser Frage.
Ach immer Sinnlos Diskussion.
Ist ganz einfach…
Gemustert werden alle. Im Anschluss muss sich entschieden werden ob verweigert wird oder nicht.
Dann hat man die Untauglichen und Verweigerer bereits raus aus der Rechnung.
Dann zieht die Bundeswehr was sie braucht im Idealfall die die auch wollen.
Alle anderen die tauglich sind und nicht verweigert haben und nicht Gezogen wurden müssen sich eine Ersatzdienststelle suchen im Zivil-/ Bevölkerungsschutz oder Sanitätsdienst. Ergreifen Berufe die Befreit sind. Oder zahlen dann halt bis zum Ende der Zeit die sie für den Wehrdienst zur verfügung zu stehen haben eine Wehrdienstersatzabgane (Sondersteuer) nach Schweizer Vorbild.
Man wird sehen es wird an alle gedacht werden und die Bundeswehr kann auch aussuchen wen sie will.
3,5 Jahre nach der Zeitenwende… Und leider kommen wir kein Stück weiter. Dabei müssen JETZT dringende Entscheidungen getroffen werden. –> Machen.ist.geil
Wir haben immer noch keine Struktur, die überhaupt in der Lage ist, viele Wehrpflichtige zu Mustern oder überhaupt einzuziehen: –> Hier könnten das auch Hausärzte übernehmen. Anstelle wartet man Monate auf einen Termin (beorderter Reservist).
Es gibt für viele Elemente immer noch keine V-STAN, geschweige denn Ausstattung, das ganze Konzept der Kreisverbindungskommandos z.B. ist bisher nur in der Friedens-STAN abgebildet.
Gedanken über Feldersatz, geschweige denn Strukturen ? Fehlanzeige oder nur hinter vorgehaltener Hand oder „unter 3“.
Personalmaßnahmen dauern oftmals immer noch mehr als 6 Monate (wobei die Karrierecenter echt schnell geworden sind und auch PersABw echt schneller wird. Aber die Unart, Dienstposten zu besetzen, auch wenn die Inhaber erst in Monaten oder Jahren erst Dienstantritt haben, schafft künstliche Lücken.
Viel zu viele Speck-Strukturen haben keinerlei Interesse, Dinge zu optimieren. Und leider gibt es eben auch einige Dienstposteninhaber, die nicht immer nur Feuer und Flamme sind sondern ggf auch eher entspannter arbeiten.
Bestes Beispiel: Ein Soldat geht in den altersbedingten Ruhestand. Überraschung! 8 Monate später ist der designierte Nachfolger immer noch nicht auf dem Dienstposten, weil auf dem Dienstposten (Res) IGF gefordert sind. Die Dienststelle sieht sich aber nicht dazu in der Lage, IGF für Reservisten auszubilden…. Also liegen die Vorgänge Monatelang. Als man eine Lösung hatte, stellte man fest, dass auf einmal ein Englisch SLP erforderlich ist. Und wieder monatelanges warten.
Liebe Nachwuchsgewinner:
Ihr könnt Millionen Euro in Nachwuchsgewinnung stecken. Solange zu viele negative Beispiele aus der Truppe kommen, werdet Ihr leider NIE die Zahlen erreichen. Soldaten sind nämlich auch Bürger in Uniform und sprechen mit anderen Menschen…
Das 18 jährige Spezialisten selten sind ist immerhin in dieser Diskussionsrunde aufgefallen. Vielleicht fällt es ja auch der Politik noch auf.
Die nächste offensichtliche Erkenntnis, es werden sich nicht ausreichend Freiwillige melden. Man braucht also jetzt eine gerichtsfeste Lösung, kein Alibi.
Keiner will wirklich in den Krieg. Da kann man sterben. Zumal die Bundeswehr wohl eher Mitfahrer für ihre vielen Pumas sucht und keine Spezialisten.
Die Politik muß der Bevölkerung auch einmal reinen Wein einschenken und klar kommunizieren, daß im Falle des Falles (FdF) grundsätzlich jeder / jede dienstpflichtig ist – sei es als Soldat (wenn nicht verweigert) oder dann bei einer Organisation des Zivilschutzes i.w.S., und dort sowohl Männlein als auch Weiblein.
Klare Ansage: Krieg geht uns alle an.
@SanHg93, das mit dem Fokus auf ältere Jahrgänge mit (hoffentlich) abgeschlossener Ausbildung klappt aber auch nur wenn der der mit 18 im Fragebogen als Berufswunsch Koch eingetragen hat dann auch Koch gelernt hat und nicht nach 2 Jahren abgebrochen hat um Gärtner zu werden.
Besonnen, bedacht, ausdiskutieren … bis die Realität das Ergebnis diktiert. Verantwortungsdiffusion ist sexy 2025. Erinnert sich noch jemand in diese bewaffnete Drohnendebatte, die gesamtgesellschaftlich zu führen sei? Nie passiert, kommentarlos kassiert vom Ukrainekrieg. Jetzt reden wir von Volumen im Bereich der Fließbandfertigung.
Zurück zur Wehrpflicht, die ja bekanntermaßen nie abgeschafft, sondern nur ausgesetzt wurde. Also wieder einsetzen. Dann reiben sich alle verwundert die Augen, weil es keine Kreiswehrersatzämter usw. mehr gibt – ja und? Der Bedarf ist dann aufgrund der Wiedereinsetzung da. Dann schaut man sich an, wo bisher z.B. die Abbrecherquoten der Freiwilligen besonders gering sind, ergo das Ausbildungsangebot bestmöglich (Luftwaffe, da zentralisiert und personalplanerisch professionalisiert) und macht das so. Außerdem gilt es die Erfassung der Wehrpflichtigen auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen (Frauen usw.). Zwischendrin klärt Karlsruhe noch die ein oder andere Verfassungsfrage … Ein Schritt nach dem anderen, aber losgehen muss es!
Solche Träumereien von der zielgerichteten Mobilisierung von Spezialisten lassen wir mal dahin gestellt. Wenn an der Front die Berufssoldaten fallen und Löcher gestopft werden müssen, braucht es erst einmal einen soliden Personalkörper, der das Durchhaltefähig zu leisten vermag. Welchen Bedarf die berühmt-berüchtige Lage erzeugen wird, kann auch Herr Generalinspekteur nicht voraussehen – entsprechend breit gilt es sich aufzustellen.
Nebenbei: Ob jetzt im Altenheim alternativ noch jemand Oma betreut, kann nicht Thema der Bundeswehr sein und hat auch null mit der Notwendigkeit der Wehrpflicht zu tun. Putin droht schließlich nicht damit pflegerisches Fachpersonal abzuwerben, sondern Europa militärisch zu attackieren. Lobbyistisch geprägte Interessieren von Sozialdiensten müssen da leider erst einmal hinten anstehen – und dürfen die Lösung bei der Wehrpflicht nicht verzögern.