Bundeswehr-Generalinspekteur dringt auf Auswahl-Wehrpflicht
Dass Bundeswehr-Generalinspekteur Carsten Breuer einem Losverfahren bei einer möglichen Wehrpflicht wenig abgewinnen kann, ist wenig überraschend – da befindet sich der General auf einer Linie mit Verteidigungsminister Boris Pistorius. Aufhorchen lässt aber die Planung des obersten Soldaten, falls sich nicht genügend Freiwillige finden: In dem Fall sollten die Streitkräfte mit einer Auswahl-Wehrpflicht nach Bedarf einziehen können.
Der Generalinspekteur machte den Vorschlag in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), das am (heutigen) Montag veröffentlicht wurde. Darin lehnt er ein Losverfahren für die Auswahl von Wehrpflichtigen, wie es die Unionsfraktion im Bundestag vorgeschlagen hat, sowohl für die Musterung als auch für die Heranziehung nach einer Musterung ab. In beiden Fällen würde ein solches Verfahren dem Bedarf der Bundeswehr nicht gerecht, argumentierte Breuer.
Die eigentliche Nachricht des Generalinspekteurs folgt danach:
Sollte die Zahl der Freiwilligen jedoch nicht ausreichen und eine verpflichtende Einberufung durch Kabinett und Bundestag beschlossen werden, würden wir diejenigen heranziehen, die besonders qualifiziert und motiviert sind. Dabei orientieren wir uns am jeweiligen Bedarf. Wenn wir zum Beispiel zu einem bestimmten Zeitpunkt besonders IT-Spezialisten benötigen, würden wir gezielt auf diese zugehen – und nicht nach dem Zufallsprinzip Personal heranziehen, welches dann mit viel mehr Aufwand ausgebildet werden müsste.
Das ist ein neuer und potenziell explosiver Ansatz – denn der General rüttelt damit am Verständnis der Wehrgerechtigkeit, wie sie in Deutschland (anders als zum Beispiel in den skandinavischen Staaten) verstanden wird: Die Wehrpflicht alten Stils hatte sich an den objektiven Kriterien der Tauglichkeit orientiert und damit dem Grundsatz der Gleichbehandlung entsprochen. Ob eine Einberufung nach Qualifikationskriterien diesen Maßstab auch erfüllt – das dürfte ziemlich sicher vor dem Verfassungsgericht ausgefochten werden.
Breuer stützte seine Argumentation für die Auswahlwehrpflicht auf den Faktor Zeit. Bis zum Ende des Jahrzehnts, so der Generalinspekteur, müsse die Bundeswehr sowohl die Zahl der aktiven Soldaten und Soldatinnen erhöhen als auch eine starke Reserve aufbauen.
(Archivbild Oktober 2025: Breuer bei einer Veranstaltung in der Dänischen Botschaft in Berlin – Kasper Jensen/Dänische Botschaft)
Wenn man nachschaut, welche „Abstimmungsalternativen“ die österreichsiche Regierung bei der Volksbefragung zur Abstimmung stellte – und das von deren Juristen auch noch abgesegnet wurde – blieb es bei der Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht 2013 in Österreich. Ich stimmt Generalinspekteur Breuer zu und denke, dass es notwendig wird, ein Wehrersatzwesen mit Kreiswehrersatzämter und allem drum und drun jetzt hochzufahren. §2 Wehrpflichtgesetz lähmt. Mit Blick auf Wehrdienstausnahmen und Tauglichkeitskriterien kann man steuer. Das das Kriegsdienstverweigerungsgetzt (KDVNG) nach wie vor gültig ist und Artikel 4/3 GG wehrformunabhängig ist – muss man halt überlegen, was politisch gewollt ist.
Und hier der Blick auf unser Nachbarland Österreich – nicht schmunzeln https://www.bmi.gv.at/416/volksbefragung_2013.aspx
Ich kann mir richtig die Horden von IT-Spezialisten vorstellen, die statt in der freien Wirtschaft Asche zu verdienen, der Bundeswehr für ein Pausenbrot die Bude einrennen.^^
Grundsätzlich natürlich guter Ansatz.
Das setzt allerdings eine tatsächlich ehrliche Beantwortung dieses Fragebogens voraus.
Das kann man nicht wirklich erwarten wenn denn die Wahrscheinlichkeit eingezogen zu werden mit der Art wo man die Kreuze setzt steigt oder fällt…
In einer idealen Welt würde man diejenigen einziehen die ins jeweils aktuelle Anforderungsprofil passen UND die grundsätzlich an der BW interessiert sind. Und dies auch angekreuzt haben.
Das würde die Verweigerungsquote stark reduzieren. Die man ja erst nach dem Schreiben mit der Einziehung überhaupt erkennen kann…
Zitat:
„Wenn wir zum Beispiel zu einem bestimmten Zeitpunkt besonders IT-Spezialisten benötigen, würden wir gezielt auf diese zugehen – und nicht nach dem Zufallsprinzip Personal heranziehen, welches dann mit viel mehr Aufwand ausgebildet werden müsste.“
Diese Denkweise müsste der Herr Generalinspektor mal bitte näher erläutern.
Diese hoch bezahlten Spezialisten fallen mit Sicherheit nicht nicht unter einen jeweils aktuellen Jahrgang 18jähriger.
Meint er ernsthaft man hätte da Chancen, auch finanziell, irgendwie bei aktuell gezahlten Gehältern mitzuhalten ?
Oder will er 25 oder 30jährige einziehen ?
Inwieweit sowohl das Eine ( Auswahlwehrpflicht des aktuellen Jahrgangs ) als auch das Andere ( Einziehung (?) von älteren Spezialisten ) gerichtsfest ist wissen zur Zeit nur die Götter…
Andererseits: Vor dem Bundesverfassungsgericht wird JEDE Ausgestaltung der Wehrpflicht landen. :/
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in der Vergangenheit bei der Ausformulierung dessen, was als „Wehrgerechtigkeit“ zu verstehen ist, sehr zurückgehalten. Andererseits herrscht wohl in der verfassungsrechtlichen Kommentarliteratur die vorherrschende Meinung, dass eine „Auswahlwehrpflicht“ verfassungswidrig sein dürfte (vgl. Weingärtner, Wehrpflicht und Wehrgerechtigkeit, GZS 2025, 101). Die Argumente sind auch leicht nachzuvollziehen: Eine solche Wehrpflicht wäre eben keine „allgemeine“ mehr. Art. 12a GG geht von einer generellen Pflicht für alle aus. Eine Auswahlwehrpflicht kehr das darin vorgesehene Regel- Ausnahmeverhältnis um. Wenn die Ausnahme der Wehrdienst ist, herrscht eben gerade keine Belastungsgleichheit zwischen den Wehrpflichtigen mehr. Der Bedarf der Streitkräfte allein kann diese massive Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen.
Wie sollen sich der Abiturient oder gut ausgebildete und sportliche Junge Mann fühlen, der zu den „Auswerwählten“ gehört, während die Freunde im Dorf, die es schon immer etwas entspannter haben angehen lassen, weiter in die Kneipe gehen können?
@Apollo 11, wer sagt das ich nur mit 18 eingezogen werden darf? Aber ja, das Problem wird sein nur weil ich mit 17(?) das Kreuz bei „koche gerne* gesetzt habe und in dem Jahr dann kein Bedarf an Köchen bestand, kann ich trotzdem anfangen Jura zu studieren, womit dann eine Einberufung 4 Jahre später wieder am Bedarf der Bundeswehr vorbeigeht.
Zumal ja auch die Frage beim Wehrdienst sein wird, wie lange wird der sein? Selbst wenn ich schon als gelernter Koch eingezogen werde, wie lange dauert es bis ich aus Sicht der Bundeswehr als vollwertiger Koch auf einer See gehenden Einheit der Marine eingesetzt werden kann / darf und was wäre dann meine restliche Dienstzeit?
Zumal wäre das überhaupt möglich einen Wehrpflichtigen der eine nutzbare Ausbildung mitbringt entsprechend seiner Qualifikation einzusetzen ohne das übliche Ranggefüge auf den Kopf zu stellen?
Denn wen ich so jemanden für die Bundeswehr begeistern will das er als SaZ bleibt werde ich ihn als vollwertigen Koch einsetzen müssen und nicht als Küchenjunge.
@Andreas Moser, klagen wird es geben. Das dürfte sicher sein. Frage ist halt gegen welches Modell geklagt wird und davon dürften die Erfolgsaussichten abhängen.
Zumal ich mich Frage, wenn man bevorzugt auch die motivierten einberufen will, was macht man wenn die schon alle freiwillig gekommen sind und es immer noch nicht reicht?
Mit der aktuellen Rechtslage wird so eine Vorgehensweise wohl nicht einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Verfassungsrechtlich hat sich in dieser Hinsicht seit Jahrzehnten nichts geändert. Damit sind weiterhin die Urteile der BVerfG aus der Vergangenheit relevant und zu berücksichtigen.
Somit wäre wohl eine Verfassungsänderung notwendig. Das geben – auf absehbare Zeit – die Mehrheiten wohl nicht her.
Apollo 11 sagt:
03.11.2025 um 11:14 Uhr
„Diese hoch bezahlten Spezialisten fallen mit Sicherheit nicht nicht unter einen jeweils aktuellen Jahrgang 18jähriger.“
Sehe ich genau so. Zumal, auf den Einzelfall „IT-Spezialist“ bezogen:
Wie soll das denn bitte mit einer Wehrpflicht funktionieren? – IT-Spezialisten sind i.d.R. UmP oder Offz sowie meistens mit SÜ2 oder sogar SÜ3. Wehrpflichtige sind Mannschafter. Bin mal gespannt, wie sich ein OG/HG bei den ganzen UmP/Offz durchsetzen möchte oder am Ende sogar (intellektuell) versauert, weil er/sie nur „typische“ OG/HG-Aufträge bekommt.
Vieles ist auch übertragbar auf andere Spezialistenverwendungen.
@Apollo11
Ich hatte nach dem Abi, Mitte der 80er Jahre gedient.
Zu dieser Zeit hatten wir im Rhein-Main-Gebiet auch schon unsere ersten „Progrämmelchen/Datenbanken“ geschrieben und verkauft. Während des Springerlehrgangs in Altenstadt, hatte ich nicht nur mit Freundin, Familie vom Mannschaftsheim aus telefoniert, sondern auch mit meinen IT-Buddys. Alles eine Sache der Organisation.
Ich denke dass die jeweilige Einzelmotivation und die elterliche Erziehung relevant sind, geeignete Kandidat:innen abholen zu können.
Seltsam wenn ein General auf einmal „wünsch dir was“ spielt.
Sinnvoller als analog zu Waffensystemen sich eine Goldrandlösung für die Wehrpflicht zu überlegen, wäre es wohl einfach erst mal die Grundlagen für irgendeine Form der Truppenaufstockung und Wehrpflicht zu schaffen.
Mir fallen da spontan neue Kasernen und eine dem zahlenmäßigem Ansturm von Musterungen gewachsene Wehrverwaltung ein. Vielleicht könnte man hier auch einmal neue Wege gehen und sich überlegen welche anderen Ärzte sich wohl mit einbinden lassen. Braucht es immer den Bundeswehr Amtsarzt? Bei meiner letzten Musterung Hatte ich einen handelsüblichen Hör- und Sehtest. Der Inhalt des Becherchen wird wohl auch handelsüblich ausgewertet werden. Auch Größe, Gewicht und anatomische Fehlstellungen wird wohl jeder Hausarzt feststellen können. Ich lehne mich jetzt mal weit aus dem Fenster, aber vermutlich sind doch 80% der Jugendlichen erst mal unzweifelhaft tauglich. Bestehen Zweifel, dann schickt man diese deutlich verkleinerte Zahl dann eben zum Amtsarzt.
Egal was man unternimmt: Das Bundesverfassungsgericht wird es eh prüfen und es ist fraglich wie es die Einschränkung in die Freiheitsrechte WENIGER junger Männer gegenüber den Sicherheitsinteressen des Staates abwägen wird.
@Andreas Moser: Stimmt. Nur dürfte ein Losverfahren aus rechtlichen Gründen erheblich höhere Chancen aufweisen, für verfassungskonform erklärt zu werden, als ein rein auswahlbasiertes Verfahren, da dieses willkürfrei und mit Blick auf die Gleichbehandlung ausgestaltet werden müsste.
Ich glaube, ein solches Verfahren wäre deutlich komplizierter umzusetzen und zugleich bei fehlender Gleichbehandlung der gesamt unter die Wehrpflicht fallenden Jahrgänge allenfalls für einen kurzen Übergangszeitraum verfassungsgemäß.
Der Staat kann sich als unmittelbarer Adressat der Verfassungsrechte seiner Bürger hinter personellem Unvermögen nur begrenzt verstecken.
@Apollo 11 sagt:
03.11.2025 um 11:14 Uhr
„Diese hoch bezahlten Spezialisten fallen mit Sicherheit nicht nicht unter einen jeweils aktuellen Jahrgang 18jähriger.
Meint er ernsthaft man hätte da Chancen, auch finanziell, irgendwie bei aktuell gezahlten Gehältern mitzuhalten ?
Oder will er 25 oder 30jährige einziehen ?“
Selbst wenn man die erfahrenen 30jährigen für 6 bis maximal 12 Monate zum Wehrdienst zwingt, ist es irrig zu glauben, dass diese in der benötigten Anzahl dann nach 12 Monaten freiwillig in der Bundeswehr bleiben. Einzelne vielleicht, aber nicht die Masse.
Ich kann mich nur immer wieder wiederholen, um auf 260.000 SaZ/BS aufzuwachsen, gibt es aktuell keine tragfähigen und signifikant zielführenden Konzepte.
Eine wie auch immer gestaltete Wehrpflicht ist es nicht.
Mit dieser ganzen gegenwärtigen Debatte zur Wehrpflicht, egal ob freiwillig, halbfreiwillig oder ausgelost, lügt man sich doch selber in die Tasche. Das wir niemals die Zahlen bringen, die man für die geplante Aufstockung benötigt, nicht mal dann, wenn man es „nur“ darum geht, Reservisten „auszubilden“, die gerade mal wissen wo beim Gewehr das gute und wo des böse Ende ist. Von länger dienenden Mannschaften ganz zu schweigen. Da wird kaum jemand zusätzlich zu denen kommen, die sich sowieso schon mit dem Gedanken getragen haben, Soldat in welcher Laufbahn auch immer zu werden.
Die Diskussion ist so müßig. Von 1956 bis 2011 war es für Männer in der BRD selbstverständlich, gemustert zu werden. Wo liegt heute das Problem? In den späten 1960ern bis 1989 bestand die Bundeswehr aus 500.000 aktiven Soldaten, die Wehrpflicht war gelebte Realität, und wir standen mitten im Kalten Krieg. Jetzt, da wir kurz davor stehen, dass ein heißer Krieg in Europa bevorsteht, ist unsere Wehrfähigkeit praktisch auf Null gesunken. Ist das nicht der eigentliche Fehler?
Es ist kein Geheimnis, dass die Gesamtressourcen des Bundes im Falle einer IT-Großschadenslage (z.B. zehntausende infizierte Mailserver) nicht ausreichen würden.
Ein Einziehen von IT-Spezialisten auf Basis der aktuellen Situation sollte unbedingt vermieden werden und wäre ein fatales Signal für den Standort Deutschland für die IT Sicherheit.
Ich habe das Interview heute auch gelesen. Gen. Breuer sagt da, dass es eben dann Jahrgänge geben wird, bei dene ndann eher die IT-Experten eingezogen werden, dann Jahrgänge bei denen eher Bedarf für LKW-Fahrer besteht. Das sind dann aber in beiden Fällen eher keine 18/19-Jährigen. Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass man sich dann doch auf lebensältere Rekruten konzentrieren würde. Die kann ich aber erst dann ziehen, wenn die Fragenbögen verschickt und ausgewertet sind. Also muss da dann auch die (geplante) Ausbildung abgefragt werden, da man sonst ja wieder nicht weiss, auf wen man zugehen will, wenn die potenziellen Rekruten die Ausbildung abgeschlossen haben.
Am Ende gehe ich daher davon aus, dass man die Wehrpflicht doch eher auf den Heimatschutz konzentrieren wird, da man in der Masse dann doch eher „Infantrie“ benötigen wird. Im Ernstfall muss man sich halt dann doch die Spezialisten aus der Masse der Reservisten rausfiltern, da die Expertise in hoffentlich mit dem Lebensalter steigt.
@Alex 2.0, nicht so sehr an den IT Spezialisten aufhängen. Das kann auch jedes andere Berufsfeld sein das es sowohl bei der Bundeswehr als auch zivil gibt. Wie Köche, medizinisches Personal, Logistik, Handwerker etc.
und noch eine Anmekrung. Gen. Breuer sagt in dem Interview, dass aus militärischer SIcht eine Musterung eines gesaten Jahrgangs sinnvoll sei. Dem stimme ich zu. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, wie man kurzfristig die Strukturen aufbauen will, um flächendeckende Musterungen von mindestens 250.000 Männern je Jahrgang zu stemmen (Räumlichkeiten, Verwaltungspersonal, Ärzte…). Und damm kommt vermutlich zumindest mittelfristig doch wieder ein Lostverfahren ins Spiel.
Dass wir es langfrsitig schaffen sollten, ganze Jahrgänge zu mustern, steh für mich ausser Frage.
Ach immer Sinnlos Diskussion.
Ist ganz einfach…
Gemustert werden alle. Im Anschluss muss sich entschieden werden ob verweigert wird oder nicht.
Dann hat man die Untauglichen und Verweigerer bereits raus aus der Rechnung.
Dann zieht die Bundeswehr was sie braucht im Idealfall die die auch wollen.
Alle anderen die tauglich sind und nicht verweigert haben und nicht Gezogen wurden müssen sich eine Ersatzdienststelle suchen im Zivil-/ Bevölkerungsschutz oder Sanitätsdienst. Ergreifen Berufe die Befreit sind. Oder zahlen dann halt bis zum Ende der Zeit die sie für den Wehrdienst zur verfügung zu stehen haben eine Wehrdienstersatzabgane (Sondersteuer) nach Schweizer Vorbild.
Man wird sehen es wird an alle gedacht werden und die Bundeswehr kann auch aussuchen wen sie will.
3,5 Jahre nach der Zeitenwende… Und leider kommen wir kein Stück weiter. Dabei müssen JETZT dringende Entscheidungen getroffen werden. –> Machen.ist.geil
Wir haben immer noch keine Struktur, die überhaupt in der Lage ist, viele Wehrpflichtige zu Mustern oder überhaupt einzuziehen: –> Hier könnten das auch Hausärzte übernehmen. Anstelle wartet man Monate auf einen Termin (beorderter Reservist).
Es gibt für viele Elemente immer noch keine V-STAN, geschweige denn Ausstattung, das ganze Konzept der Kreisverbindungskommandos z.B. ist bisher nur in der Friedens-STAN abgebildet.
Gedanken über Feldersatz, geschweige denn Strukturen ? Fehlanzeige oder nur hinter vorgehaltener Hand oder „unter 3“.
Personalmaßnahmen dauern oftmals immer noch mehr als 6 Monate (wobei die Karrierecenter echt schnell geworden sind und auch PersABw echt schneller wird. Aber die Unart, Dienstposten zu besetzen, auch wenn die Inhaber erst in Monaten oder Jahren erst Dienstantritt haben, schafft künstliche Lücken.
Viel zu viele Speck-Strukturen haben keinerlei Interesse, Dinge zu optimieren. Und leider gibt es eben auch einige Dienstposteninhaber, die nicht immer nur Feuer und Flamme sind sondern ggf auch eher entspannter arbeiten.
Bestes Beispiel: Ein Soldat geht in den altersbedingten Ruhestand. Überraschung! 8 Monate später ist der designierte Nachfolger immer noch nicht auf dem Dienstposten, weil auf dem Dienstposten (Res) IGF gefordert sind. Die Dienststelle sieht sich aber nicht dazu in der Lage, IGF für Reservisten auszubilden…. Also liegen die Vorgänge Monatelang. Als man eine Lösung hatte, stellte man fest, dass auf einmal ein Englisch SLP erforderlich ist. Und wieder monatelanges warten.
Liebe Nachwuchsgewinner:
Ihr könnt Millionen Euro in Nachwuchsgewinnung stecken. Solange zu viele negative Beispiele aus der Truppe kommen, werdet Ihr leider NIE die Zahlen erreichen. Soldaten sind nämlich auch Bürger in Uniform und sprechen mit anderen Menschen…
Das 18 jährige Spezialisten selten sind ist immerhin in dieser Diskussionsrunde aufgefallen. Vielleicht fällt es ja auch der Politik noch auf.
Die nächste offensichtliche Erkenntnis, es werden sich nicht ausreichend Freiwillige melden. Man braucht also jetzt eine gerichtsfeste Lösung, kein Alibi.
Keiner will wirklich in den Krieg. Da kann man sterben. Zumal die Bundeswehr wohl eher Mitfahrer für ihre vielen Pumas sucht und keine Spezialisten.
Die Politik muß der Bevölkerung auch einmal reinen Wein einschenken und klar kommunizieren, daß im Falle des Falles (FdF) grundsätzlich jeder / jede dienstpflichtig ist – sei es als Soldat (wenn nicht verweigert) oder dann bei einer Organisation des Zivilschutzes i.w.S., und dort sowohl Männlein als auch Weiblein.
Klare Ansage: Krieg geht uns alle an.
@SanHg93, das mit dem Fokus auf ältere Jahrgänge mit (hoffentlich) abgeschlossener Ausbildung klappt aber auch nur wenn der der mit 18 im Fragebogen als Berufswunsch Koch eingetragen hat dann auch Koch gelernt hat und nicht nach 2 Jahren abgebrochen hat um Gärtner zu werden.
Besonnen, bedacht, ausdiskutieren … bis die Realität das Ergebnis diktiert. Verantwortungsdiffusion ist sexy 2025. Erinnert sich noch jemand in diese bewaffnete Drohnendebatte, die gesamtgesellschaftlich zu führen sei? Nie passiert, kommentarlos kassiert vom Ukrainekrieg. Jetzt reden wir von Volumen im Bereich der Fließbandfertigung.
Zurück zur Wehrpflicht, die ja bekanntermaßen nie abgeschafft, sondern nur ausgesetzt wurde. Also wieder einsetzen. Dann reiben sich alle verwundert die Augen, weil es keine Kreiswehrersatzämter usw. mehr gibt – ja und? Der Bedarf ist dann aufgrund der Wiedereinsetzung da. Dann schaut man sich an, wo bisher z.B. die Abbrecherquoten der Freiwilligen besonders gering sind, ergo das Ausbildungsangebot bestmöglich (Luftwaffe, da zentralisiert und personalplanerisch professionalisiert) und macht das so. Außerdem gilt es die Erfassung der Wehrpflichtigen auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen (Frauen usw.). Zwischendrin klärt Karlsruhe noch die ein oder andere Verfassungsfrage … Ein Schritt nach dem anderen, aber losgehen muss es!
Solche Träumereien von der zielgerichteten Mobilisierung von Spezialisten lassen wir mal dahin gestellt. Wenn an der Front die Berufssoldaten fallen und Löcher gestopft werden müssen, braucht es erst einmal einen soliden Personalkörper, der das Durchhaltefähig zu leisten vermag. Welchen Bedarf die berühmt-berüchtige Lage erzeugen wird, kann auch Herr Generalinspekteur nicht voraussehen – entsprechend breit gilt es sich aufzustellen.
Nebenbei: Ob jetzt im Altenheim alternativ noch jemand Oma betreut, kann nicht Thema der Bundeswehr sein und hat auch null mit der Notwendigkeit der Wehrpflicht zu tun. Putin droht schließlich nicht damit pflegerisches Fachpersonal abzuwerben, sondern Europa militärisch zu attackieren. Lobbyistisch geprägte Interessieren von Sozialdiensten müssen da leider erst einmal hinten anstehen – und dürfen die Lösung bei der Wehrpflicht nicht verzögern.
Klaus P sagt… „wenn man es „nur“ darum geht, Reservisten „auszubilden“, die gerade mal wissen wo beim Gewehr das gute und wo des böse Ende ist.“
Vorsichtig! Offensichtlich sind Sie unzureichend informiert. Auch welcher Grundlage treffen Sie diese unqualifizierte Aussage? Kennen Sie Reservisten? Kennen Sie aktive Reservisten, oder nur Stammtischhelden? Ich fühle mich persönlich, gut ausgebildet, ständig aktiv und Meister seines Fachs da gerade bisschen angefasst.
Lustig dieser Breuer.
Wer meint Fachexperten ZWANGS einzuziehen wird diese nicht halten können.
Jeder der ein ausgewiesener Experte ist oder ein solcher werden will, geht doch NIEMALS freiwillig zum Bund und lässt sich verpflichten. Ich erinnere: Als Soldat gelten eingeschränkte Grundrechte. Welcher normal denkender Fachexperte geht da freiwillig hin? Dazu kommt die oftmals bessere Bezahlung in der freien Wirtschaft etc.
Die einzige Möglichkeit die ich sehe: Absolute Freiwilligkeit und den Wehrdienst verdammt nochmal attraktiver (Mehr Geld) und würdevoller machen!
Ich habe es hier schonmal gesagt und sage es nochmal. Wenn ich bei der ersten Berührung mit der Bundeswehr erstmal die Hose runterziehen MUSS um mich intim untersuchen zu lassen und später Zwangs zu impfen dann weiß ich wie weit es mit der Würde und der körperlichen Unversehrtheit her ist und DANN GEHE ICH DA SCHON GAR NICHT FREIWILLIG HIN. Nicht weil ich ein impfgegner bin etc. sondern aus Prinzip!
Dazu kommt: Kein Experte liefert unter zwang gute Arbeit oder geht die extra Meile damit irgendwas fertig wird. Da wird Dienst nach Vorschrift gemacht und die Zeit abgesessen. Und wenn nach 12 Monaten der Neue, der per Los Zwangseingezogen wurde, erscheint, wird dann eben auch keine ordentliche Übergabe gemacht. Nach dem Motto: Mir doch egal, bin sowieso weg weil ich hier nie sein wollte.
Hier zeigt sich mal wieder wie viel Ahnung eine Bundeswehr vom eigentlich leben hat, total Weltfremd.
Sorry, aber: Wieso muss zuerst gemustert werden bevor man den Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen kann?
Wenn man keine Kapazitäten hat für die Musterung von hunderttausenden von Menschen, dann sollte man sie vielleicht vorher fragen ob sie verweigern wollen oder nicht.
Wer dann nicht verweigert, kann ja dann gemustert werden.
Aber so wie ich die Durchmilitarisierung der Gesellschaft aktuell erlebe dauert es nicht mehr lange bis das Recht auf Kriegsdienstverweigerung einkassiert wird bzw reihenweise abgelehnt wird weil man dem Antragsteller die Gewissensgründe nicht abkauft. Das wäre dann allerdings für mich der Zeitpunkt auch dieses Land mit meinen Kindern zu verlassen…
@ Küstengang01 03.11.2025 um 14:10 Uhr
Sorry, was Sie vorschlagen ist gleich in mehreren Punkten verfassungswidrig.
Erster Fehler:
„Gemustert werden alle. Im Anschluss muss sich entschieden werden ob verweigert wird oder nicht.“ Die Kriegsdienstverweigerung ist ein in Art.4 Abs.3 GG verankertes Grundrecht ohne zeitliche Einschränkung wann man sich auf dieses Recht berufen kann. Ohne einschränkende Änderung des GG nicht umsetzbar, das die Parteien „links der Mitte“ einer solchen zustimmen bezweifle ich doch stark.
Zweiter Fehler:
„Alle anderen die tauglich sind und nicht verweigert haben und nicht Gezogen wurden müssen sich eine Ersatzdienststelle suchen im Zivil-/ Bevölkerungsschutz oder Sanitätsdienst.“
Dem stehen Art. 12 Abs.2 GG und Art. 4 EMRK entgegen. Die Ausnahmen greifen nur für den Wehrdienst und den damit verbundenen Ersatzdienst für Kriegsdienstverweigerer. Ohne Kriegsdienstverweigerung kein Ersatzdienst, sonst handelt es sich rechtlich gesehen um Zwangsarbeit.
Dieser letzte Punkt gilt auch im von Ihnen genannten Beispiel Schweiz, auch hier darf niemand zum Ersatzdienst verpflichtet werden der grundsätzlich bereit ist Militärdienst zu leisten:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/datenbanken/rechtsprechungsdatenbank-ius-menschenrechte/detail/beschwerde-nr-1344404
Ich verstehe General Breuer nicht. Das ist eine schräge Aussage ohne eine ansatzweise konkrete Idee der Umsetzung. Der Hausherr hat das Problem der Wehrgerechtigkeit benannt und das aus dem Parlament beauftragte Gutachten von Di Fabio lässt sich dazu entsprechend aus. Nun kann ich nur hoffen, dass das BMVg diese Woche die rechtliche Herleitung / Einbettung für Breuers Vorschlag offenlegt. Immerhin ließ Pistorius über ein Jahr daran arbeiten. Geschieht dies nicht, kann man den Glauben an dieses Mysterium / Ministerium verlieren. Wie würde ein Kamerad sagen: Aber Hauptsache drei Staatssekretäre…
@Flo
Ich weiß nicht wie das früher (TM) organisatorisch ablief aber Medizinstudenten wurden regelmäßig nach Abschluß des Studiums eingezogen und dann in der Sanität eingesetzt, i.d.R. mit dem DG Stabsarzt und mit kleinen Privilegien (Einzelstube, was natürlich auch dem fordernden Tagesdienst am Menschen geschuldet ist, eher wenig Außen- bzw. Geländedienst).
Wenn man das Alter bei Musterung z.B. auf 20 oder 21 Jahre schiebt erfährt man schon etwas über die abgeschlossene oder laufende Ausbildung; Studenten werden dann eben zurückgestellt und ggf. gem. ihrem Abschluß eingeplant. Außerdem sind Qualifikationen gem. Wehrüberwachung („Überwachung nicht-dienender Wehrpflichtiger“) ja meldepflichtig.
In meinen Augen auch wieder nur eine Nebelkerze ohne Sinn und Verstand.
Wir wollen kriegstüchtig werden und fokussieren uns nur auf die Bundeswehr, alle staatlichen Bereich müssen dabei betrachtet werden und nicht nur die Bundeswehr. Somit brauchen wir keine Wehrpflicht sondern eine Pflichtdienst für alle, da stellt sich die Frage nach Gerechtigkeit nicht da für jeden was zu finden ist.
Man diskutiert bis der Ukrainekrieg vorbei ist und man Business as usual machen kann.
Bezüglich BAPers, die haben mich angeschrieben ob ich nicht im Bereich Infrasturktur Wiedereinsteller machen möchte, man bietet 35 Stunden-Woche, Home Office und evt. die Möglichkeit BS zu werden.
Im Gegenzug würde es bedeuten das ich weniger Geld bekomme und eine gesicherte Anstellung aufgeben müsste mit auf dem Papier 35 Stunden-Woche und Home Office um für den Anfang eine Verpflichtung auf 2 bis 3 Jahre zu erhalten.
Beim BAPers scheint man nicht zu wissen wie die Welt außerhalb der Kaserne aussieht und funktioniert.
Ich sehe weiterhin nur drei Stufen als sinnvoll an:
1. Breite Musterung von Männern und freiwilliger Wehrdienst von Männern und Frauen.
2. Falls das nicht reicht, eine verpflichtende Einberufung von Männern (wahrscheinlich) nach einem Losverfahren.
3. Eventuell ein allgemeine Dienstpflicht für Alle. Zivildienst oder Wehrdienst. Je nachdem wie die Bedarfsdeckung für die Pflegeberufe und die Sicherheitsorganisationen sich entwickeln.
Bei all der hin und her wabernden Diskussion bin ich doch zuversichtlich, dass die entsprechende schrittweise Einführung gelingen wird – allerdings langsamer als es wünschenswert wäre.
Am Ende bleibt nur die 3. Option.
Gerechtigkeit und andere Aufgaben müssen auch angefasst werden, werden aber genauso wenig Freiwillige finden.
Dann können wir diese Entscheidung auch jetzt treffen und sparen 3 Jahre.
Mal eingeworfen: Wir schaffen es nicht mal, eine Wehrpflicht für beide Geschlechter politisch durchzubekommen, aber hier werden schon allgemeine Dienstpflicht, Abgaben bei Nichtleistung usw. gefordert.
Mal im Ernst: Wenn schon die Gleichverpflichtung (Gleichberechtigung passt als Wort ja nicht so ganz in dem Zusammenhang) scheitert – dann ist über alles darüber hinausgehende wohl noch unwahrscheinlicher.
@Rene W10 99/2000 sagt:
03.11.2025 um 18:23 Uhr
Mal in den Artikel 12a GG schauen….
…(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden….
Natürlich kann man jeden Mann verpflichten der nicht von den Streitkräften gezogen wird einen Wehrersatzdienst zu leisten. Das kann aus Gewissensgründen ohne Bezug zu Einsatzdiensten geschehen, in Sozialen Einrichtungen oder Einrichtungen der Medizinischen-/ Altenpflege geschehen… nannte man früher Zivildienst. Bis Mitte der 70’er Jahre konnte Mann auch Wehrersatzdienst beim BGS im Grenzschutzdienst leisten und bis zum Schluss durfte Wehrersatzdienst in Zivil- & Katastrophenschutz Organisationen geleistet werden.
Selbstverständlich kann man es Verfassungsrechtlich sauber ausformulieren das ein tauglich gemusterter Mann, der von den Streitkräften nicht gezogen wird Wehrersatzdienst in anderen benannten Organisationen leisten muss… die im V-Fall die ZIVILVERTEIDIGUNG übernehmen. Wenn der Staat dann so freundlich und entgegenkommend ist das der Wehrdienstpflichtige sich die Stelle und Organisation selbst aussuchen darf und nicht per Versorgungsnummer vom THW oder der örtlichen Feuerwehr bestellt wird beim Kreiswehrersatzamt, ist das eine große Freiheit. Die Alternative in meinem Beispiel wäre ja eben nicht Gefängnis oder Vorführung zum Dienst in Handschellen, sondern eine Sondersteuer/Bußgeld was zu entrichten ist für die jenigen die ihrer Pflicht nicht folge leisten.
Wenn es um Verwaltungsverfahren geht kann und muss sich das Individuum auch an einem Bestimmten Punkt im Verfahrensablauf zu gewissen Fragen äußern und bekennen… eine Wehrpflicht bedingt ja stets die Körperliche/Geistige Eignung. Ein Schwerbehinderter muss nicht verweigern weil er gar nicht erst Tauglich ist. Deshalb wird erst gemustert, wurde auch früher so gehandhabt. Wer T4/T5 war brauchte keinen Aufsatz in Prosa verfassen.
Wer tauglich ist kann seinen Willen kund tun und dem Wehrersatzbeamten mitteilen ob man aus Gewissensgründen keinen Kriegsdienst leisten kann und will. Vorm Standesbeamten muss man irgendwann auch Ja oder manchmal Nein sagen wenn man gefragt wird ob man will.
Dann kann das Verfahren weiter gehen… Früher gab es dann die Infozettel mit Anschrift des Bundesamts für Zivildienst und was man da hinschicken muss. Und auch da tat man gut daran das flott zu erledigen…. wer das verdaddelte bekam doch noch einen Einberufungsbescheid in die Post.
Wir stellen uns an als ob man das Rad neu erfinden müsse und als ob nicht Mal Zeues und Odin selbst eine Idee hätten wie man eine Wehrpflicht umsetzt und Gestaltet… man weiss das und kann das und man kann das mit einem Maximum an Berücksichtigung der individuellen Neigungen und Befindlichkeiten tun. Aber halt nur bis zu einem gewissen Punkt.
Ich BIN Neu Reservist als Informatiker!!!
Mit Mitte 50 Liebe Leute.!! .. und nur mit alten W15 Zeiten OG Doppel Pommes oben drauf habe ich jetzt kürzlich dort mit meiner ersten wehrübung dort begonnen… Freiwillig, bis zu 4 Wochen pro Jahr… beordert!
Und zumindest da, wo ich neulich ( nach §63b SoldGes) als, RDL eingesetzt war, kann ich sagen :
Was oben drauf ist, zählt nicht! … Niemand stellte dirt meine 30 Jahre Informatik Techniker Erfahrung in Frage!
(angemessener Dienstgrad nach Ausbildung und Jahre bei der BA wäre wohl Stabshauptmann)
Das einzige, was mich in der vor Ort Praxis aufhält, absolut technisch wie Geheimhaltungs mässig echt hochwertige Dinge zu tun, ist 1) der Mangel an meiner Reservisten Dienst Zeit für wirklich größere Projekte… und,
2) dass eine Sicherheits S3 Überprüfung für mich 5 Jahre (!!!) dauern würde,was bei meinem DiPo nicht lohnt.
Letztere Dinge wären bei Wehrpflichtigen, die benötigt werden, aber wohl keine Probleme, oder?.
Mich kann man heute nicht einziehen… Im Frieden ist da mit Alter 45 zum Glück Schluss…
Aber im V Fall diene ich dann mit Freuden meinem Land.
Und wer das als zukünftiger Wehrerfasster jüngeren Semesters nicht tut, verdient meine Verachtung!
PS: Die IT ist aktuell auch Job Technisch in der Defensive, genau wie Auto etc… Die KI Blase wird zudem bald platzen und die Zeit der sicheren Jobs in der privat Wirtschaft ist dann endgültig vorbei!
Einzig, dass Frauen hier in Deutschland bzgl. Wehrpflicht bevorzugt werden, empfinde ich als Menschenrechte Verletzung!
Aber vermutlich wird der dumme deutsche Weg hier vom EU Menschenrechte Gerichtshof eh gecancelt werden.
KlausKörper sagt:
03.11.2025 um 11:37 Uhr
„Eine solche Wehrpflicht wäre eben keine „allgemeine“ mehr. Art. 12a GG geht von einer generellen Pflicht für alle aus. Eine Auswahlwehrpflicht kehr das darin vorgesehene Regel- Ausnahmeverhältnis um. Wenn die Ausnahme der Wehrdienst ist, herrscht eben gerade keine Belastungsgleichheit zwischen den Wehrpflichtigen mehr.“
Beim Begriff der Belastungsgleichheit würde ich den Punkt der geplanten Abfrage der Motivation einwerfen. Ich finde man kann schon argumentieren, dass für jemanden der höher motiviert ist, die individuelle Belastung vergleichsweise eine geringere ist. Bei Qualifikation und Fitness wäre das schon schwieriger, aber m.E. auch herleitbar. Das müssen die Juristen ausdiskutieren. Im Steuerwesen sagen wir auch wie selbstverständlich „Starke Schultern müssen mehr tragen als schwache“. Insofern bin ich gespannt wie man die Aspekte Motivation und Qualifikation/Fitness zu gewichten gedenkt.
„Wie sollen sich der Abiturient oder gut ausgebildete und sportliche Junge Mann fühlen, der zu den „Auswerwählten“ gehört, während die Freunde im Dorf, die es schon immer etwas entspannter haben angehen lassen, weiter in die Kneipe gehen können?“
Ist ja nicht so dass man nichts für seinen Dienst bekommt, und an Erfahrungen, an Fähigkeiten und Fertigkeiten, an dem Bewusstsein etwas sinnvolles zu tun. Sie tun ja gerade so, als wäre der Dienst in der Bundeswehr nur „schlimm“. Wer so denkt, wird vermutlich im Vorfeld eine sehr geringe Motivation angeben oder gleich von vornherein verweigern.
Ich sehe das nicht so, dass motiviert/nicht motiviert nur (aber natürlich auch!) schwarz/weiß sein wird. Da halte ich die aktuelle junge Generation für deutlich differenzierter.
leise sagt:
03.11.2025 um 16:09 Uhr
„Zumal die Bundeswehr wohl eher Mitfahrer für ihre vielen Pumas sucht und keine Spezialisten.“
Ich weiß nicht wie aktuell das angesichts der gegenwärtigen Lage noch ist und habe auch leider die Quelle nicht mehr parat, meine mich doch aber ziemlich sicher erinnern zu können, dass die „actionreichen“ Verwendungen unter den Freiwilligen immer noch deutlich mehr Zulauf aufwiesen als bspw. Verwendungen in der Logistik. Und „viele Pumas“… die sollen es erstmal werden, aus Sicht der Heeresplaner…
@ Küstengang01 sagt:
03.11.2025 um 22:53 Uhr
Sie haben vollkommen Recht, neben den Streitkräften kann man auch zum Dienst im Zivilschutz oder beim BGS verpflichtet werden. War denke ich nie gängige Praxis (außer die Leute sind dort freiwillig hin), deshalb hatte ich das nicht bedacht.
Mit Zivilschutz sind z.B. Feuerwehr und THW, aber nicht soziale Einrichtungen gemeint. Krankenhäuser, Altenpflege und co. fallen für Zwangspflichtungen damit schon mal weg, außer als Ersatzdienst bei KDV.
Und nein, es kann nicht die Verantwortung des Wehrpflichtigen sein sich selbst eine Stelle suchen zu müssen. Wenn der Staat die Dienste in Anspruch nehmen will muss er auch eine Stelle zuweisen. Kann er das nicht ist es nicht das Verschulden des Wehrpflichtigen und demnach kann auch keine Strafe fällig sein.
Zum Punkt „verpflichtende Entscheidung KDV ja/nein nach der Musterung“ wiederhole ich meinen Einwand. Sie wollen aufgrund eines Verwaltungsakts ein verfassungsrechtlich verbrieftes GRUNDRECHT einschränken. Mit welcher Begründung? Ihr Verfahren kann auch ohne diese zwangsweise Entscheidung weiter gehen, solange kein KDV Antrag gestellt wurde muss der Staat davon ausgehen das der betreffende seinen Wehrdienst ableisten will und kann bei Bedarf einen Einberufungsbescheid verschicken.
Warum verwenden Sie so viel Energie darauf einen Zwangsdienst umzusetzen anstatt sich zu über legen wie man junge Menschen dazu motiviert sich freiwillig zu engagieren?
So lange wir kein staatliches Pflichtjahr für alle (m/w/d) einführen, wird keine der aktuellen Ideen jemals den gewünschten Bedarf der Bw erfüllen. Und selbst dann wird es schon schwer, da ich glaube, das die jungen Leute eher zum DRK, THW oder woanders hingehen als sich in einen Puma oder Boxer zu setzen.
Daher bleibe ich auch bei meiner Aussage, das wir eine möglichst weitgehend automatisierte und KI unterstütze Luftabwehr und Drohnenarmee (zu Luft und Land) brauchen, die von wenigen Operateuren gesteuert werden kann. Und das kann vielleicht auch der IGF befreite StFw sein.
@Der_Picard:
Ich sage mal, wie gut, dass in einem Rechtsstaat persönliche Gefühle und subjektives Empfinden nicht das Recht bedingen, sondern Rechtssetzungsprozesse in der Regel (noch) auf der Grundlage von objektiven Aspekten stattfinden. Und objektiv betrachtet, sind Frauen und Männer zwar grundsätzlich vor dem Gesetz gleichberechtigt, aber Frauen und Männer sind deshalb noch lange nicht „dasselbe“, sondern es gibt durchaus objektiv gute Gründe dafür, sie in einzelnen Bereichen anders zu behandeln, weil sie eben nicht in jeder Hinsicht gleich sind.
Was es hingegen bedeutet, wenn „gefühlte Realität“ als Konzept für die Rechtssetzung Verbreitung findet, sieht man in allen schillernden, hässlichen Facetten derzeit in den USA, aber auch anderswo, von woken Selbstdefinierern, die ihre eigene Selbstwahrnehmung dem Rest der Gesellschaft oktroyieren möchten, bis zu gewählten Präsidenten, die das, was sie noch gestern selbst gesagt haben, heute schon als „fake News“ leugnen, ohne dass Fakten dabei stören.
Diese schiefe Ebene ist sehr, sehr, rutschig, Jean-Luc.
[Ich würde nicht zuletzt aus dem letztgenannten Grund sehr darum bitten, diesen OT als beendet zu betrachten. T.W.]
@Thomas Melber, früher wurden die Wehrpflichtigen entsprechend früh als künftige Ärzte gezielt eingeplant und erst nach dem Studium zum Wehrdienst als Truppenarzt einberufen. Und ja tatsächlich der Wehrpflichtige den man erst hat Medizin studieren lassen wurde direkt zum Stabsarzt.
Die Möglichkeit wurde aber 2011 im Zuge der Aussetzung der Wehrpflicht gestrichen. Wer es nachlesen will https://de.wikipedia.org/wiki/Restant_(Bundeswehr)
Also alle werden mit 18 gemustert, und die, die für tauglich befunden werden und nicht verweigern, unterliegen dann 20 Jahre einer verschärften Wehrüberwachung mit regelmäßiger Abfrage von Beruf und Ausbildung, damit man weiß, wer IT-Spezialist ist und wer den LKW-Führerschein hat? Und dann zieht man 30jährige IT-Spezialisten mitten aus dem Beruf, um was genau mit ihnen zu machen? Die Grundausbildung?
Das Ganze klingt nach einer unrealistischen Maximalforderung, die auch in Karlsruhe wenig Chancen haben dürfte.
@ein_versuch
Idealerweise werden Spezialisten direkt nach Beendigung ihrer Ausbildung eingezogen – diese müssen dies eben melden wollen sie dann zeitnah und nicht irgendwann später einberufen werden.
Wichtig dabei ist natürlich die fachgerechte Einplanung und Verwendung. Ggf. kann man den einen oder anderen (angehenden Studenten) auch vorher schon zu einer Verwendung als ROA adW (Reserveoffizieranwärter außerhalb des Wehrdienstes) gewinnen.
Eine Republik wie die unsere funktioniert nur dann, wenn es in ihr genügend Menschen mit staatsbürgerlicher Haltung und Gemeinsinn gibt, die sich als Träger des Gemeinwesens verstehen und persönlich an dessen Verteidigung mitwirken wollen. Eine Republik voller Egoisten, die keinen Wehrdienst leisten wollen bzw. dazu allenfalls unter Zwang bereit sind, wird sich im Ernstfall nicht halten können. Von politischen Entscheidungsträgern muss man erwarten können, hier mit gutem Beispiel voranzugehen. Der Anteil der Gedienten im Bundestag ist jedoch erschreckend niedrig, und dementsprechend schwach ist deren Autorität, wenn es darum geht, andere zu einem Dienst zu bewegen, den sie selbst nicht leisten wollten.
Es ist unglaublich wie der „gelbe Kreis“ in den Herausforderungen (Handlungsfeld Personal) gefühlt immer noch in 2024 rumgeistert und sich nichts, aber auch gar *nichts* in der Sache geändert hat (außer dass manche Verantwortliche befördert wurden, ohne Resultate geliefert zu haben). Es ist wirklich zum Fremdschämen, auch wenn zumindest im Kontext der Ausbildungskapa Fortschritte gemacht wurden. Aber wenn selbst in Teilen die A15+-Ebene in verantwortlichen Ämtern und Behörden abwinkt und davon ausgeht, dass querschnittlich die größte Herausforderung das Vermeiden von „Gammeldienst“ sein wird …
Letztlich hakt es ja nicht nur an der gesetzlichen Grundlage, politischem Willen und nicht vorhandener Wehrerfassung sowie schwieriger Infrastruktur. Es fehlen auch tragfähige Ausbildungskonzepte jenseits des Heimatschutzes sowie Zielparameter der Personalentwicklung (also z.B. Verpflichtungsquoten oder zu generierende ATN-Abbildungen im Verwendungsaufbau, geschweige denn eine Einteilung in V-Dienstposten ;-) )
Und das schlimmste daran ist, dass die Diskussion dazu ja nicht neu ist und seit 2016, aber spätestens ab 2022 in Arbeitsgruppen durchaus rechtlich wie auch organisationstheoretisch Szenarioanalysen beauftragt wurden bzw. im eigenen Bereich durchgeführt wurden und werden. Aber was oben ankommt und was an Parlament und Medien rausgeht ist schon hanebüchen. Der Kommentar mit den vielen Speckrollen der Bw passt schon.
Bei vielen Gesprächen im politischen Raum in den letzten Jahren hatte ich – auch bei etlichen CDU – Politikern – immer wieder den Eindruck, dass in deren Augen Wehrdienst kein Karrierevorteil ist und man daher politisch engagierten Menschen gegenüber skeptisch ist, die gedient haben oder als Reservisten dienen. Das Rational vieler im Politikbetrieb ist, dass man nur Dinge macht, die dem eigenen Vorteil dienen. Wehr- oder Reservedienst ist das politisch nicht. Ein grüner Gesprächspartner hat es mal sinngemäß so auf den Punkt gebracht: Wer in seiner Freizeit zur Bundeswehr geht, der muss doch Narr oder Nazi sein… Das zu überwinden, das ist die Herausforderung…
@Windlicht
Der Fairness halber muss man sagen, dass viele Grüne hier dazugelernt haben. Kürzlich hörte ich eine MdB, die nach einem Ukraine-Besuch begeistert davon sprach, dass sie dort jemandem begegnet sei, der unter der Woche seinem zivilen Beruf nachgeht und danach sowie am Wochenende russische Drohnen abschießt. Ich glaube, sie verwendete sogar das Wort „Patriotismus“ in diesem Zusammenhang positiv.
@Windlicht sagt: 05.11.2025 um 7:31 Uhr
„Ein grüner Gesprächspartner hat es mal sinngemäß so auf den Punkt gebracht: Wer in seiner Freizeit zur Bundeswehr geht, der muss doch Narr oder Nazi sein… Das zu überwinden, das ist die Herausforderung…“
Ich muss da gar nichts überwinden. Ich bin militärisch voll ausgebildet und weiß, wie es funktioniert. Ich habe auch immer gerne ausgebildet und mein Wissen weitergegeben. Wenn der Großteil der Bevölkerung, und damit auch unserer Politiker, das nicht wollen, dann müssen die eben im Fall des Falles als dummes Kanonenfutter sterben.
Ich sehe auch nicht, das sich die Bundeswehr verbiegen muss, um genügend Personal zu bekommen. Ein bewaffneter Konflikt ist nun mal ein schmutziges Geschäft und folgt seinen eigenen Regeln. Damit es nicht so weit kommt, braucht man eine wirksame Abschreckung in Form einer funktionierenden Armee. Dazu sein Scherflein beizutragen, ist für mich erste Bürgerpflicht, ob als Wehrdienst, Ersatzdienst oder whatever.
Da beziehe ich unsere ausländischen Mitbürger mit fremden Staatsbürgerschaften, die hier dauerhaft leben, explizit mit ein. Wer in Deutschland leben möchte, der hat etwas für unseren Staat zu tun. Ansonsten bitte umgehend verlassen und im Zweifelsfall die deutsche Staatsbürgerschaft abgeben.
Ich bin diese Weichspülerdiskussionen so leid. Wir stehen am Rande eines Krieges und haben einen heißen Konflikt direkt vor der Haustür. Und unsere Führung ist nicht fähig, zukunftsweisende und effektive Entscheidungen zu treffen, die in der Umsetzung eine wirksame Abschreckung unserer Feinde im Rahmen des Bündnisses bewirken. Wir leben in Laberland.
@ Thomas Melber:
„Wichtig dabei ist natürlich die fachgerechte Einplanung und Verwendung.“ Wobei die zumindest beim derzeit diskutierten 6monatigen Wehrdienst nicht hilft, denn da macht der 25jährige Informatik-Absolvent dann die Basisausbildung und geht dann wieder…
@ein_versuch, wie lange ein verpflichtender Wehrdienst dauern wird müsste man abwarten.
Wobei ich da dazu tendiere je länger desto besser. Da sollte auch primär dann das Ziel sein nicht einen Dienstposten durchgehend mit einem zivil vorqualifiziertem Wehrpflichtigen zu besetzen sondern die ergänzend einen längeren Zeitraum bei sich zu haben in der Hoffnung denen in der Zeit eine Weiterverpflichtung als SaZ schmackhaft machen zu können. Das dürfte nämlich das größte Problem sein beim aufwuchs. Die nötigen Spezialisten im Hintergrund zu finden und halten.
@ein_versuch sagt: + @ Thomas Melber + @Flo sagt:
Sie alle sprechen schon wider über die Schritte 4-10, bevor überhaupt der erste Schritt getan wurde. Wir haben gerade kein Gesetz, dass die Wehrpflicht regelt!