Luftangriff von Kundus: BGH-Richter beklagen „Propagandaerfolg der Taliban“
Fast zwölf Jahre nach dem Luftangriff bei Kunduz in Afghanistan, den der damalige Bundeswehr-Kommandeur vor Ort befohlen hatte, haben sich Richter des (deutschen) Bundesgerichtshofs zu dem Geschehen öffentlich zu Wort gemeldet. Die Zahl der zivilen Opfer bei der Bombardierung zweier von Taliban entführter Tanklaster im am 4. September 2009 sei in der öffentlichen Darstellung übertrieben und ein Propagandaerfolg der Taliban, erklärten die Juristen.
Der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof (BGH) Ullrich Herrmann und der Richter Harald Reiter waren im Oktober 2016 am damaligen Urteil des BGH zu dem Vorfall beteiligt, in dem das Gericht Ansprüche von Afghanen auf Schadenersatz nach der Bombardierung und dem Tod ihrer Angehörigen zurückgewiesen hatte. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verfassungsbeschwerde dagegen im Dezember vergangenen Jahres abgelehnt.
Die strafrechtlichen Vorwürfe gegen den Kommandeur, den damaligen Oberst Georg Klein, hatte das Verfassungsgericht bereits 2015 als letzte deutsche Instanz nicht zugelassen. Der Europäische Gerichtshof hatte zudem im Februar dieses Jahres eine Klage wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention zurückgewiesen.
Herrmann und Reiter äußerten sich im Leserforum in der jüngsten Ausgabe der Fachzeitschrift Neue Juristische Wochenschrift (NJW). Deren Chefredakteur Tobias Freudenberg machte den Beitrag am (heutigen) Donnerstag via Twitter publik und bezeichnete ihn als außergewöhnlichen Leserbrief:
Die beiden Richter begründen ihre Äußerungen mehr als ein Jahrzehnt nach dem Vorfall damit, dass die Sache nunmehr durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts abgeschlossen sei und sie sich damit inhaltlich dazu äußern könnten, nachdem sie am BGH zuvor selbst damit befasst waren.
In der Öffentlichkeit, so beklagen Hermann und Reiter, habe sich das Bild festgesetzt, dass auf Befehl des deutschen Kommandeurs ohne Vorwarnung eine Menschenmenge bombardiert worden [sei], wobei über 100 Personen ums Leben gekommen seien, darunter viele Zivilisten und Kinder. Diese Darstellung sei falsch, vor allem im Hinblick auf die Opferzahl, und beruht letztlich wohl auf einem Propagandaerfolg der Taliban.
Dem III. Zivilsenat des BGH (KORREKTUR: nicht der II), der 2016 die Schadenersatzansprüche zurückgewiesen hatte, sei dagegen der korrekte Sachverhalt zuverlässig bekannt, schreiben die beiden Richter. Sie berufen sich dabei vor allem auf Infrarotaufnahmen der beiden US-Kampfflugzeuge, die auf Anordnung Kleins eine Bombe auf die Tanklaster abgeworfen hatten: Diese Aufnahmen sind in öffentlicher Verhandlung des Landgerichts Bonn vorgeführt und ausgewertet worden. Das Bonner Gericht hatte im Dezember 2013 als erste Instanz die Schadenersatzklagen von Hinterbliebenen abgelehnt.
Allerdings bleibt unklar, ob Herrmann und Reiter bei ihren Äußerungen auf Informationen zurückgreifen, die der Öffentlichkeit nicht bekannt wurden. So hatte die Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit ihrer Entscheidung bereits im April 2010, die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Oberst einzustellen, dazu erklärt: Das der Entscheidung zugrunde liegende militärische Tatsachenmaterial ist zum überwiegenden Teil als geheime Verschlusssache eingestuft.
Einzelne Details, die die BGH-Richter in ihrem Leserbrief nennen, fanden sich – soweit ich das bislang feststellen konnte – nicht in veröffentlichten Informationen zu diesem Vorfall. Insbesondere die Einzelheit, dass die US-Jets in nur 360 m Höhe (!) über der Szenerie kreisten, war in diesem Detaillierungsgrad so nicht öffentlich bekannt. (KORREKTUR: das wurde in einem Gerichtsverfahren öffentlich bekannt, siehe Nachtrag unten) Aufgrund des Videomaterials der beiden Maschinen, so heißt es in dem Leserbrief, sei bekannt, dass sich vor den Bombenabwürfen noch 30 bis 40 Personen im Bereich der Tankfahrzeuge [aufhielten], und dies waren sicherlich keine Zivilisten mehr, geschweige denn Kinder.
Die Einstellungsverfügung der Bundesanwaltschaft, auf die sich Herrmann und Reiter auch ausdrücklich beziehen, ist an der Stelle – zumindest in der offenen Version – vorsichtiger:
Die Anzahl der durch den Luftangriff getöteten und verletzten Menschen lässt sich nicht mehr mit endgültiger Sicherheit aufklären. Gleiches gilt für die Frage, bei wie vielen Opfern es sich um Taliban oder um Zivilisten handelt.
1. Die Auswertung des Videomaterials, das von den Luftfahrzeugen kurz vor dem Luftangriff aufgenommen wurde, führt mit den dem Generalbundesanwalt zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten zu der Feststellung, dass zum Zeitpunkt des Luftangriffs ungefähr 30 bis 50 Personen auf der Sandbank zu erkennen sind, von denen sich mehr als 10 Personen nach den Einschlägen rasch in Richtung der Ufer bewegten. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass fliehende Personen so schwer verletzt wurden, dass sie später verstarben. Außerdem könnten sich Personen in oder unter den Tanklastzügen oder in den Schleppfahrzeugen aufgehalten haben, die auf den Videobildern
nicht zu erkennen sind. Zudem kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch
weitere Personen, die sich außerhalb der Bildaufzeichnung im Wasser oder am Flussufer, jedoch innerhalb des Radius der Waffenwirkung aufhielten, durch die Explosion verletzt oder getötet worden sein könnten, obwohl Oberst Klein ausdrücklich eine Beschränkung der Waffenwirkung auf die Tanklaster und die in deren unmittelbaren Nähe befindlichen Personen befohlen hatte.
Auf den Videoaufzeichnungen ist allerdings zu erkennen, dass sich nach dem
Bombenabwurf Fahrzeuge von den Ufern entfernten, was gegen eine erhebliche Auswirkung der Detonationen auf diese Örtlichkeiten spricht. (…)
Aufgrund der vorliegenden Berichte lässt sich zumindest der Schluss ziehen, dass sowohl Taliban als auch Zivilisten getötet worden
sind, wobei die Zahl der Taliban unter den Opfern deutlich höher gewesen sein dürfte. Eine Anzahl von bis zu 142 Geschädigten ist aufgrund der vorliegenden Videoaufzeichnungen als einzigem objektiven Beweismittel ausgesprochen zweifelhaft. Ein Abgleich der Namen auf den vorhandenen Listen ergibt zudem, dass sich nur ungefähr 50 Personen durchgängig wiederfinden. Eine exakte Bezifferung ist angesichts unterschiedlicher Schreibweisen auch hier nicht möglich. Der Annäherungswert von etwa 50 Geschädigten lässt sich allerdings mit den Videobildern, den Angaben des Informanten und den am
Tatort verbliebenen Spuren in Einklang bringen, so dass eine gewisse Wahr-
scheinlichkeit dafür besteht, dass insgesamt von etwa 50 Toten und Verletzten auszugehen ist. Eine weitere Aufklärung war und ist nicht möglich, weil der Einsatz moderner gerichtsmedizinischer Untersuchungen einschließlich notwendiger Exhumierungen und DNA-Analysen zur Überprüfung von Zeugenangaben angesichts der gesellschaftlichen und religiösen Auffassungen in der afghanischen Bevölkerung ausgeschlossen ist.
In den Berichten aus Afghanistan, die auf Angaben von Bewohnern umliegender Orte und von Hinterbliebenen beruhen, ist dagegen regelmäßig von mehr als 100 getöteten Afghanen und darunter einer hohen Zahl von Zivilisten die Rede.
Die beiden BGH-Richter machen in ihrem Leserbrief am Schluss deutlich, was sie zu ihrer Wortmeldung bewogen hat: Es ist sehr ärgerlich, dass diese öffentlich zugänglichen Quellen, die ein zuverlässiges Bild vom Sachverhalt vermitteln, von der Allgemeinpresse ungenutzt blieben. Darüber hinaus stehe der damalige Kommandeur Klein weiterhin in einem völlig falschen Licht.
Nachtrag (danke für den Leserhinweis): Ein Bericht von der Vorführung des Videos in der Verhandlung vor dem Landgericht Bonn:
Kampfjet-Videos im Kundus-Prozess: Wer ist Zivilist und wer Kämpfer?
(Archivbild: Das Wrack eines der am 4. September 2009 durch einen Luftangriff zerstörten Tanklaster, aufgenommen im November 2011 – BRFBlake, Wrecks of the fuel tankers in the Kunduz River 1, CC BY-SA 3.0; Screenshot aus der NJW mit freundlicher Genehmigung der Redaktion)
Spät, aber immerhin. Dank die beiden BGH-Richter.
Oberst i.G. Klein wird ins rechte (richtige) Licht gerückt.
Für den Offizier zu spät, für die öffentliche Debatte ohnehin. Der Schaden für Einsätze der Bundeswehr, der Verdacht auf Völkerrechtswidriges bis hin zur unsäglichen, nicht entschiedenen Drohnendebatte ist deutlich mehr als nur „ärgerlich“.
Es trat ein nahezu irreperabler Schaden im Verhältnis Truppe (weite Teile) von Bevölkerung ein.
10 verlorene Jahre hinsichtlich bedrohungsgerechter Ausstattung der Truppe mit bewaffnungsfähigen Drohnen. Die Entwicklung, technisch, taktisch auch operativ, hat die Bundeswehr überrollt: auf Augenhöhe werden wir nicht (mehr) wahrgenommen.
„die Videos der beiden US-Jetzt“
Sie meinen wahrscheinlich US-Jets.
Interessanter Bericht und auffällig, dass die Richter sich so wertend äußern: „dies waren sicherlich keine Zivilisten mehr, geschweige denn Kinder.“
[Danke, ist korrigiert. T.W.]
Man kann der Einschätzung von KPK nur voll zustimmen.
@KPK: Wurde (ehemals) Oberst Klein nicht mittlerweile zum Brigadegeneral befördert? Zumindest dienstlich hat es ihm nicht geschadet, das ist doch in Ordnung.
Dass in Deutschland die Debatte zunächst ruhig bleibt, wenn Vorwürfe wie „200 Zivilisten durch Bundeswehr getötet“ im Raum stehen, wird aber eine Wunschvorstellung bleiben. Vorverurteilungen nach Pressemeldungen gibt es leider zu häufig (und auch für weitaus geringere Sachen), in dubio pro reo nimmt kaum einer Ernst. Hier ist dann vor allem die Presse gefragt: Es muss in solchen Fällen klar kommuniziert werden, was die „Vermutung“ ist, was lediglich „berichtet“ wird und nicht, was „Fakt“ ist. Allgemeiner Punkt; ich greife hier nicht die Berichterstattung von damals an.
Gemeinhin: Dass beim Tod von Zivilisten der Verdacht auf Völkerrechtsverletzungen geprüft wird, ist absolut richtig und wichtig. In solchen Fällen einfach zu sagen, passt schon, unsere Jungs machen bestimmt keine Fehler in solchen Dingen, wäre zu kurz gedacht und würde auch nicht zu unserer Demokratie passen. Die Streitkräfte müssen kritisch hinterfragt werden, das war bei ihrer Wiederaufstellung Kernforderung und das bleibt auch so.
Erneut: Wie die Fragen gestellt werden, dieser Ton macht die Musik. Der Fall war äußerst interessant und vor allem der Bericht des Bundestages viel sehr sachlich und daher wohlwollend für den Kommandeur aus, da er mitnichten eine schnelle Bauchentscheidung ohne Rücksicht auf Verluste getroffen hat, sondern eine – so wurde es abschließend ja bewertet – schwierige, aber militärisch richtige Entscheidung.
Für mich sind die Höhenangaben der beiden kreisenden US-Jets auch neu, ich lese damit aber auch zum ersten Mal, dass diese in lediglich 360m Höhe (entspricht grob 1000 Fuß) dort flogen.
Das finde ich relativ ungewöhnlich.
Zum einen, weil in den berichteten Abläufen vor der Bombardierung von mehreren ANgeboten der US-Piloten zu lesen war, die eine „Show-of-Force“ anboten, also (meiner Kenntnis nach) einen niedrigen Überflug (und möglicherweise Abwurf von IR-Leuchtfackeln?). Wieviel tiefer als 1000 Fuß hätte man dann denn fliegen wollen??
Als nächstes erscheint es mir ungewöhnlich, dass Kampfflieger so niedrig fliegen. Bis auf einige direkte CAS-Vidoes, wo unmittelbar auch Waffen eingesetzt wurden, sowie die eine oder andere „kindische TopGun-Vorführung“ (Buzzing the Tower bzw. freundliche Truppen), zeigen Videos aus der Region immer nur relativ hoch fliegende Jets. Das macht angesichts einer gewissen (aber nicht qualitativ hochwertigen) Bedrohung vom Boden auch Sinn – niemand möchte gerne aufgrund einer glücklichen PKM-Salve eine Millionen-teure Maschine verlieren. Desweiteren (aber da kenne ich mich wirklich nicht aus)…Wie ist die Topographie dort? Kunduz-Tal lässt mich zumindest vermuten, dass dort auch Berge und Hügel sind. Da brettert man nicht in 1000 Fuss Höhe drüber, vor allem nachts, sonst knallt man da aus Versehen gerne mal rein.
Schlußendlich: Videos aus 1000ft Höhe. Ich bin nicht mehr sicher, war die B-1 zu der Zeit des Abwurfs noch in der Region und hat die Videoaufnahmen aus großer Höhe geliefert? Wenn nicht, dann ist der Blickwinkel eines in 1000 Fuß und mit mindestens 400 Knoten rumdüsenden Jets ziemlich unglücklich und vielleicht für Zielerfassung geeignet, aber bestimmt nicht für ein klärendes Lagebild. Spricht also auch für das Einnehmen einer größeren Flughöhe.
Interessante Wendung in dem Fall, danke!
Da darf man ja auf weitere Äußerungen gespannt sein.
Allerdings: die 360 m Höhe der Jets findet sich auch in dem im Nachtrag verlinkten TAZ Artikel.
1000ft für einen kreisenden Jet wären mehr als ungewöhnlich. Das ist gerade mal Platzrundenhöhe bei Start und Landung.
Da ist vermutlich irgendwo in den unzähligen Dokumenten über die Jahre eine Null verloren gegangen. 10.000ft / 3600m sind (auch bereits schon recht tief) aber eher realistisch.
Der Fehler von Oberst Klein war nicht die Bombardierung der Tanklaster, sondern dass er den Ort nach dem Luftschlag nicht unverzüglich mit eigener Truppe besetzen und sichern liess. Dies wäre ja leicht möglich gewesen, denn der Ort war in unmittelbarer (Fuss-)Nähe zum eigenen Lager. Die Taliban waren in dieser Nacht so entscheidend geschlagen, dass sie eine abgesessene Deutsche Kampfkompanie nicht mehr hätten gefährden können. Hätte man den Ort im Rahmen eines Battle-Damage-Assessments akribisch photographiert und dokumentiert und hätte man bei 100 Toten der Öffentlichkeit auch gleichzeitig eine ebenso große Anzahl an verkohlten Handwaffen präsentieren können, so hätte man hier neben einem taktischen womöglich auch einen Propagandaerfolg (auch bei der eigenen DEUTSCHEN Bevölkerung) erzielen können..
Stattdessen blieb man unerklärlicherweise im Lager ‚hocken‘ und erlaubte es den Taliban die Szenerie für ihr eigenes Narrativ zu präparieren.
Ein tragischer Fehler im Rahmen eines Counterinsurgency-Einsatzes, in dem das Narrativ das Center of Gravity darstellt.
Auch hier hätte man aus der Vergangenheit lernen können: beispielsweise präsentierten Südafrikanische COIN-Spezialeinheiten im Buschkrieg in Namibia der Bevölkerung nach Kämpfen stets die (osteuropäischen) Kampfuniformen der getöteten Kämpfer (man band diese an Antennen o.ä. wenn man durch die Dörfer fuhr). Dies demonstrierte der Bevölkerung zum einen den eigenen Erfolg und zum anderen die Tatsache, dass man keine unschuldigen Zivilisten sondern Kämpfer getötet hatte. [die ausgezogenen Leichen auf dem Kuhfänger der Kfz anzubinden ist dann eher weniger nachahmenswert]
Stattdessen war die Bundeswehr damals an Harmlosigkeit und Naivität nicht zu überbieten. Habe gestern grade mal wieder auf youtube den Vortrag von Herrn Bohnert über die Afghanistan Erfahrungen der Bw angeschaut: da erzählt er dann dass es ein Fehler war, bei der Ablösung der eigenen Truppe immer den selben Weg zu benutzen, denn irgendwann fuhr man eben auf ein IED das die Taliban da platziert hatten! Sowas verkauft die Bw als Lessons Learned im Jahr 2012! – Unfassbar! Da musste sich die RAF beim Anschlag auf Herrhausen deutlich mehr anstrengen als die Taliban gegen eine völlig ideenlose und unvorbereitete Bw-Truppe.
Und in Mali macht man nun offensichtlich dieselben taktischen Fehler, weil man die (zumeist erfolglosen) Verfahren aus AFG im Rahmen der einsatzvorbereitenden Ausbildung nun an die nächste Soldatengeneration weitergibt.
Danke an die Richter, die hier die Bundeswehr feindliche Propaganda gewisser Medien offenlegen, die ständig von angeblich getöteten Zivilisten schreiben, obwohl es gar keinen Beweis für einen einzigen getöteten Zivilisten und schon gar nicht für getötete Kinder existiert. Ein Generalinspekteur der Bw musste wegen dieser Affäre zurück treten und ein Ex Verteidigungsminister musste als Minister zurück treten, weil diese Information en über den Ueberflug der Kampfflugzeuge in niedriger Höhe und die wenigen getöteten bisher nicht bekannt waren. Alle Personen um die Tankwagen hätten fliehen können. Wer dies nicht tat, musste mit einem Angriff rechnen. Ich bin Mal gespannt, ob die Medien, die so gerne die Bw angegriffen haben und Oberst Klein und damit Propaganda für die Taliban betrieben haben, sich jetzt entschuldigen werden oder
wenigstens über die Gegendarstellung der BGH Richter informieren werden, oder sich an schweigen flüchten werden.
[Ihre Meinung ist Ihre Meinung – aber von „feindlicher Propaganda gewisser Medien“ zu zu faseln, weil es Ihrer Meinung nicht entspricht, läuft hier nicht. T.W.]
@p.labatzke
Ja, Klein wurde vor einiger Zeit Bridadegeneral. Er wird vermutlich zeitnah sogar B7 (Generalmajor), Er bekleidet derzeit den DP Abteilungsleiter Einsatz im Kommando Streitkräftebasis. Seine Vorgänger waren auch B7.
@KPK. Ich glaube, dass Gerichtsverfahren war für die Öffentlichkeit völlig unbedeutend, der Spiegel hatte seiner Zeit „von einem Deutschen Verbrechen“ gesprochen, unabhängig der rechtlichen Würdigung der Gerichte.
@Herr Wiegold,
kurzer Hinweis für Sie .
Seiner Zeit war der III Zivilsenat zur Entscheidung berufen (Az: III ZR 140/15) Dessen Vorsitzender Herr Herrmann im Übrigen ist.
[Sorry, war ein Schreibfehler, II statt III. Ist korrigiert. T.W.]
Guten Tag,
ehemals OTL Klein hat es in der Truppe nicht geschadet, dass war seinerzeit schon schnell absehbar.
Auch heute hört man viel Gutes und er hat im Gegensatz zu vielen anderen auch Verantwortung übernommen. Wir alle hier kennen Soldaten, deren Einsatz sich auf einen kurzen Besuch im Camp beschränkte und die danach von ihren Auslangserfahrungen sprachen.
Keine Frage, man muss nicht immer zwingend vor Ort sein, aber dann bitte ….
Ich begrüße diese Klarstellung ganz deutlich und schließe mich den Mitforisten an.
„Melde mich ab“
[Es ist ein unfreundlicher Akt, einen Kommentar für einen Link zur Firmenwerbung zu benutzen. Gerne das nächste Mal den Kommentar dann komplett in den SpamOrdner. T.W.]
Vorab, damit wir alle auf dem gleichen Wissensstand sind:
Die Bombardierung der Tanklastzüge wurde von amerikanischen F-15E „Strike Eagle“ durchgeführt.
Die F-15 ist zwar grundsätzlich als Luftüberlegenheitsjäger konzipiert worden, ist in der Version Strike Eagle aber speziell für den Einsatz als Jagdbomber ausgelegt.
Die dazu von dem Hersteller McDonnell Douglas vorgenommenen Modifikationen beinhalten unter anderem eine Verstärkung der Flugzelle um den Tiefflügen standzuhalten und ein Bordradar für den Ground-Mapping-Betriebsmodus.
Andere nennenswerte Modifikationen gegenüber den Luftüberlegenheitsjägern sind das LANTIRN Navigations- und Zielsystem mit FLIR Wärmebildoptik für Einsätze bei Nacht (später durch das Sniper XR ersetzt, das so ähnlich auch im B-1 Verwendung findet) sowie das vor dem Afghanistan Einsatz installierte Fighter Data Link zur Übertragung und Empfangen größerer Datenmengen (wie von Live-Bildern).
Wir haben es also mit einem Flugzeug zu tun, das für Tiefflüge optimiert ist, in Echtzeit topographische Karten vom Einsatzraum erstellt und große Datenmengen wie Live-Bilder empfangen und übertragen kann.
Wenn wirklich nur auf 360m Höhe geflogen wurde, dann mit diesem Flugzeug.
Sehr zu meinem Bedauern konnte ich zur F-15 (bzw. F15E Strike Eagle) keine offizielle Angabe der Mindestgeschwindigkeit oder Take-Off Geschwindigkeit finden.
Wenn wir jetzt aber mal den Eurofighter Typhoon (Delta-Bauweise, bekanntermaßen instabil, konzipiert für hohe Fluggeschwindigkeiten und Manövrierfähigkeit) mit seinen 200km/h minimaler Fluggeschwindigkeit als Referenz heranziehen, dürfte die F-15E zumindest gleichauf sein, wenn nicht eher noch darunter liegen.
Bei der Angabe von 360m Flughöhe soll sich hier bitte keiner die Vorstellung machen, dass die Kampfjets mit Mach 2,5 unterwegs sind und Gefahr laufen in den nächsten Berg zu krachen.
Die ziehen lediglich mit „entspannten“ 250-300km/h ihre Kreise.
Eine Show-of-Force als Steigerung der Eskalation wäre es gewesen, wenn die Jets beispielsweise einen direkten Low-Pass mit hoher Geschwindigkeit (Überschall) geflogen wären.
Lektion: Krieg ist auch grausam. Dennoch gilt, dass eine Lüge um die Welt ist, wenn die Wahrheit sich gerade die Schuhe anzieht. Danke an die Richter fürs nachträgliche schnüren des Schuhs.
Denn wir lernen, diese Bilder hätten gerade kurz nach dem Angriff auf die Tanklaster die Propaganda Lügen gestraft. Denn damals war die breite Medienrezeption in arabisch-islamischen Ländern, dass etwa 200 Zivilisten ihr Leben verloren hätten.
Hatte die Regierung denn die Absicht, diese kleine Nebensächlichkeit jemals der Öffentlichkeit mitzuteilen? Sollte Georg Kleins Name bis ans Ende aller Tage mit den Schildern verbunden bleiben, auf denen die Linkspartei im Bundestag die Namen angeblich getöteter Kinder in die Höhe reckte?
Bei der Ausschöpfung der Rechtsmittel durch den umtriebigen Rechtsanwalt der Afghanen ging es nurmehr um die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen im Instanzenzug, etwa hinsichtlich des Ermessensgebrauchs. Die letzte gerichtliche Würdigung der Umstände ist bald ein Jahrzehnt her!
Es wäre spätestens mit der verfassungsgerichtlichen Befassung unschädllich gewesen, die jetzt auf Umwegen ans Licht gekommenen Details der Öffentlichkeit mitzuteilen. Ich kann wirklich nicht fassen, was ich hier lese. Ein Hoch auf die Richter Herrmann und Reiter, dass wenigstens sie Integrität bewiesen haben!
Ich finde nicht nur die Infos der Richter bemerkenswert, sondern auch die Art und Weise der Darbietung. Dabei geht es mir nicht einmal um die Personen der Richter selbst, sondern auch um die schriftliche Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift für Juristen.
Sollte eine Erklärung wie diese nicht Topthema auf bundeswehr.de sein? Oder eines öffentlichkeitswirksamen finalen Fazits durch das Außenministerium?
„Tanklaster, hundert Tote, deutscher Offizier“ dürfte sich in weiten Teilen der Bevölkerung fest eingebrannt haben. U.a. auch die medial stark begleiteten Versuche mutmaßlicher Angehöriger Deutschland in Regress zu nehmen. Da wäre es ein sehr unrühmliches Kapitel, wenn es jetzt mit dieser Fußnote enden soll. Muss ja nicht gleich die Oberst von Klein-Kaserne werden.
@p.labatzke
Die Streitkräfte kritisch zu hinterfragen ist ohne Zweifel gerechtfertigt und notwendig.
Was passiert wenn dies nicht gewährleistet ist zeigen beispielsweise die „Kill Team“ Morde aus der US Army in Afghanistan.
Allerdings sind wir in meiner Wahrnehmung häufig über den Punkt der berechtigten Kritik hinaus.
Schon bei der Wachausbildung heißt es, dass man immer bereits mit einem Bein im Knast steht.
Man könnte meinen, dass den Soldaten der Bundeswehr in Bedrohungslagen oft nur die Wahl zwischen Haftstrafe oder Verwundung und Tod gelassen wird.
Das ist keine Entscheidung, vor die man einen Staatsbürger7-in in Uniform stellen sollte, der freiwillig beschlossen hat seinem/ihrem Land zu dienen.
Unser Rechtssystem ist zur Beurteilung solcher Situationen einfach ungeeignet.
Wie soll man solche Vorfälle denn richtig untersuchen können, wenn sie hinter feindlichen Linien stattgefunden haben?
Man kann ja wohl schlecht die Spurensicherung an einen Ort schicken, wo vor wenigen Stunden noch Soldaten angegriffen wurden oder sich dutzende Taliban aufhielten.
Das einzige was dann oft bleibt ist ein Aussage gegen Aussage Szenario in dem die kritische Haltung gegenüber unseren Streitkräften das Zünglein an der Waage ist.
Der Film Camp Bravo veranschaulicht dieses Problem ganz gut, auch wenn die Handlung fiktiv ist.
(Spoiler für den Film)
Ein niederländischer Soldat erschießt entgegen dem geltenden Befehl seines Vorgesetzten einen afghanischen Jungen, den er als bewaffnet erkannt hat.
Die Angehörigen des Jungen melden den Vorfall bei den örtlichen Befehlshabern der Niederländer und geben an, dass der Junge unbewaffnet war.
Es folgt eine rechtliche Aufarbeitung des Vorfalls durch die Militärpolizei. Alle gehen sich im Angesicht der zu erwartenden Strafe an die Gurgel. Am Ende nimmt der Schütze die Schuld auf sich.
In einer Rückblende wird dann aber gezeigt, dass der Junge einen Sprengsatz bei sich trug, der ihm post mortem abgenommen wurde, um es als Mord an einem Zivilisten darzustellen.
Auch wenn der eigentliche Angriff erfolglos war, ist der Zusammenhalt in der Truppe nachhaltig geschwächt und das Ansehen der Soldaten und des gesamten Einsatzes schwer getroffen.
Manchmal sind es diese „Propagandaerfolge“, gegen die sich die Bundeswehr selber kaum verteidigen kann, die dem Einsatz insgesamt mehr Schaden zufügen.
Nach Carl von Clausewitz ist Krieg bekanntlich „[…] ein Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen.“
Wenn ein Abzug der NATO Truppen aus Afghanistan der Wille der Taliban ist, dann macht das auch die diesem Zweck dienliche Propaganda zur Umstimmung der deutschen Bevölkerung und Politik zu einem Teil des Krieges.
Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir als Zivilgesellschaft uns solidarisch hinter unsere Streitkräfte stellen.
Feindliche Propaganda als solche öffentlich anzuerkennen ist einer erster, wichtiger Schritt.
Leider kommt er in diesem Fall deutlich zu spät.
@Closius 11:11
+1
@ Sindbad, 06.08.2021 um 11:08 Uhr
Meine mich aus den damals öffentlichen Berichten erinnern zu können, dass es seinerzeit keine verfügbare Kampfkompanie im PRT gab. Die einen Teile waren zu weit im Norden und die anderen „aufgeraucht“.
Dieser Umstand soll ja dann auch in Entscheidung des Oberst Klein mit eingeflossen sein, iSv PRT stünde bei Tanklasterangriff ohne (ausreichend) Schutz da, weil die Infanterie „außer Haus“ war.
Was die Bw und COIN grundsätzlich angeht, stimme ich Ihnen zu.
Allgemeine Anmerkung: Überflüge in 1000 ft mit Nachbrenner sind bzw. waren üblich zur Abschreckung bei einer derartigen Lage, insbesondere bei Nacht (show of force).
Hat z. B. die RAF u. a. auch im Irak mit Tornados praktiziert.
@Gruffy: Danke, für die Info!
@All/TW: Was mich jetzt gerade wundert ist Folgendes: Im offiziellen Bericht des Bundestages/Untersuchungsbericht des Verteidigungsausschusses von 2011 steht an 8 Stellen und gewidmet mit einem eigenen Absatz, warum und dass Oberst Klein einen niedrigen Überflug (show of force) abgelehnt hat.
Es wird ausführlich beschrieben, dass die US-Kampfpiloten dies 5x anboten, der JTAC (im Bericht ist ein OFw W. genannt) dies aber kokret ablehnte (mit Zitaten: „stay as high as possible; I want you to hide“, S. 346) und es wird die Frage gewälzt, ob dieser Oberst Klein überhaupt von dem Wunsch der Piloten, show of force durchzuführen, informiert hat. Im Ergebnis anscheinend ja, aber diese lehnte (laut Bericht) ebenfalls ab (S. 373).
Woher kommt plötzlich die o.g. Stelle des Richters, die niedrigen Flüge seien immer bekannt gewesen? So klingt es dort jedenfalls, es wird ohne Quelle genannt. Woher die neue Erkenntnis, oder wurden diese Teile von Berichten erst jetzt veröffenticht? Der Bericht des Bundestages beruft sich immerhin auf die Zeugenaussagen aus dem Umfeld von Oberst Klein, sowie von seinen untergebenen Soldaten an dem Tag der Entscheidung.
Zitat von S. 66:
Oberst Klein lehnte dies nach Aussage des Zeugen Hauptfeldwebel W. ab:
„Wie oft die Piloten das angeboten haben, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich weiß, es war mehr als einmal. Ich habe das auch dem Oberst Klein genauso vorgetragen. Der Oberst dachte kurz darüber nach, wollte wissen, welche Folgen es haben kann, wenn ein ‚show of force„ geflogen wird. Ich erklärte ihm, wie ich mir die Situation vorstellen konnte, dass entweder gar nichts passiert – alle bleiben so da stehen, wie sie stehen –, oder Teile weichen aus, oder alle weichen aus. Das war das, was man eigentlich mit einem ‚show of force„ erreichen möchte. Der Oberst dachte, wie gesagt, auf dieser Option herum und entgegnete mir irgendwann, dass die Flieger mittlerweile schon sehr lange über diesem Gebiet kreisen und er einen ‚show of force„ ablehne. Genau so habe ich das an die Piloten weitergegeben: dass es ein Negativ ist, kein ‚show of
force„.“
Der Zeuge Hauptfeldwebel W. hat betont, dass er alle Informationen, die er von den Piloten erhielt, an Oberst Klein weitergegeben habe. Dieser habe lediglich einmalig auf die Anfrage reagiert und begründet, warum er den „show of force“ ablehne.
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/17/074/1707400.pdf
@Gruffy: Ja, das hat Der Spiegel tatsächlich so genannt, „Ein deutsches Verbrechen“.
https://dserver.bundestag.de/btd/17/CD07400/Dokumente/Dokument%20159.pdf
@TW: PS: Manchmal wünsche ich mir, Sie würden auch nachträglich Schreibfehler in den Beiträgen korrigieren… „viel sehr sachlich […] aus“… ohje. :D
i) Es spricht für den Hausherrn, dass sein Aufgreifen dieser Meldung der beiden BGH-Richter dazu führt, dass die Tagesschau das aufgegriffen hat. Mein Kompliment.
ii) Die Tagesschau hat auch nachrecherchiert – und einiges korrigiert an der Darstellung der Richter.
https://www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanistan-luftangriff-kundus-101.html
Closius sagt:
06.08.2021 um 11:11 Uhr
„… Ein Generalinspekteur der Bw musste wegen dieser Affäre zurück treten und ein Ex Verteidigungsminister musste als Minister zurück treten, weil diese Information en über den Ueberflug der Kampfflugzeuge in niedriger Höhe und die wenigen getöteten bisher nicht bekannt waren….“
@ an Closius
Der Rücktritt erfolgte aufgrund unprofessioneller BW-InfoOps. Zurecht.
@ aufreger sagt:
06.08.2021 um 15:23 Uhr
Es wurde eine Operation durch eigene Kampftruppe in einem anderen Raum durchgeführt, das habe ich auch noch in Erinnerung. Allerdings hätte man hier unverzüglich die verfügbare Sicherungskompanie des Lagers für diesen Auftrag einsetzen müssen. Der Lagerschutz hätte hier von allen übrigen Soldaten durchgeführt werden können. Jeder Soldat verfügte über Gewehr und Pistole. – Und wie gesagt, die Taliban im Raum Kunduz waren in dieser Nacht nicht mehr kampffähig. Im Gefecht muss man eben die Lage laufend neu beurteilen. Unsere Truppe hat doch gerade im Zusammenhang mit dem AFG-Einsatz behauptet, ‚im Krieg‘ gewesen zu sein; nun ja, dann muss man sich aber auch so verhalten und nicht untätig im Lager sitzen bleiben, wenn ‚die Musik‘ unmittelbar vor dem Lager spielt.
Ich teile die positive Bewertung über Herrn Oberst Klein nicht. Er hat nach dem Luftschlag [der nach den RoE eigentlich nicht korrekt war, allerdings sicherlich ein taktisch vernünftiger Schlag gegen die Taliban war] die Lage völlig falsch beurteilt und DESHALB seine verbliebene Sicherungstruppe im Lager gelassen. Er hatte nicht erkannt, dass der Schwerpunkt nun im BDA und in der Sicherung des Anschlagsortes bestand. Er hätte unverzüglich jeden greifbaren Soldaten schnappen und SELBST an der Spitze der Truppe dorthin verlegen müssen. In dieser Stunde der Bewährung hat er leider eine große Chance ausgelassen, mit fatalen Folgen.
@aufreger:
Die angeblich fehlende Kampfkompanie war eine der vielen Märchen des BMVg – wieder besseren Wissens:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/CD07400/Dokumente/Dokument%2520061.pdf
Selbst wenn es so war wie die Richter nun sagen bleibt die Frage:
Was lernt die Bundeswehr daraus?
Gar nichts, weil man sich auch den Vorfall schön redet und gar nicht ernsthaft aufarbeiten will.
@Sindbad: Der Generalinspekteur und der Ex Verteidigungsminister müssten zurück treten im Ergebnis, weil damals nicht das bekannt war, was die Richter jetzt veröffentlicht haben. Mit dieser Kenntnis hätte es keine Rücktritt e gegeben. Dass formal damals behauptet wurde, der GI habe den Minister nicht vollständig informiert, habe ich schon damals nicht geglaubt, sondern für eine Ausrede gehalten, damit der GI als Bauernopfer diente und der Minister im Amt bleiben konnte.
@Ökonom
Na ja, „einiges“. Man verweist auf eine Diskrepanz zwischen den Zahlen „30 bis 40“ einerseits und „40 bis 50“ andererseits, unter Berücksichtigung der Möglichkeit, dass sich weitere Personen in zum Abschleppen genutzten Fahrzeugen oder unter dem Tanklaster befunden hätten.
Die Richter bezogen sich auf ihre Einsichtnahme in die Beweismittel und haben diese Möglichkeit vielleicht ganz einfach als unbegründet verworfen. Und was der Hinweis auf den Bericht der lokalen Behörden angeht – hat man die überhaupt den Video-Feed der Jets sehen lassen?
Um den Widerspruch zwischen den Angaben der Bevölkerung – die in dem Distrikt nach meinem Kenntnisstand mit den Taliban sympathisiert – und den harten Beweismitteln ging es dem Kommentar in der NJW doch gerade. Eine „Korrektur“ kann ich hier nicht erkennen.
Im Übrigen ging schon Thomas Wiegold auf die Einstellungsverfügung des Generalbundesanwalts ein, und zwar in einem sachlicheren Tonfall. Die Struktur des Artikels ist ähnlich; an seiner Stelle würde ich mich fragen, ob der Autor der ‚Tagesschau‘ wohl auf ‚Augengeradeaus‘ gekiebitzt hat.
@p.labatzke
Ein niedriger Überflug ist nicht gleichbedeutend mit einer „Show of Force“. Dabei wird ein Low Pass mit der höchstmöglichen Geschwindigkeit geflogen, idealerweise trans- oder supersonisch, sodass der Fluglärm den Boden als regelrechte Stoßwelle trifft. und es werden Flares (Leuchtfackeln) ausgestoßen.
Die Botschaft ist klar: Beim nächsten Mal fällt Eisen. Gründe, warum die Show of Force entfallen konnte: Weil sie aufgrund der bis dahin geflogenen Flugmuster entbehrlich war. @Kay Trieglaff beschreibt, wieso. Auch ohne das militärische Manöver der „Show of Force“ entwickelt ein Jagdbomber im Tiefflug Abschreckungspersonal.
Ohnehin gibt es Zeugenaussagen beider Seiten, und Beweismittel wie den Videofeed, dass sich die Leute am Boden schnell der Anwesenheit der Flugzeuge bewusst wurden. Wer darauf nicht reagierte, handelte auf eigene Gefahr. Ein zweiter Grund: Weil das humanitäre Völkerrecht es nicht erfordert.
Oberst Klein schätzte die Vernichtung der Tanklaster – und dies, nach Meinung der deutschen Justiz, korrekterweise – als überragenden militärischen Vorteil ein, sodass er zur Inkaufnahme ziviler Todesopfer befugt gewesen wäre, wäre er selbst überzeugt gewesen, dass sich Zivilisten vor Ort befanden.
Nach der Quellenlage glaubte er aber nicht, dass Zivilisten vor Ort waren. Er glaubte, es mit gegnerischen Kombattanten zu tun zu haben, die ohne Vorwarnung bekämpft werden dürfen. Droht Zivilisten Gefahr, verlangt die Rechtslage nur Maßnahmen zu ihrer Schonung, worunter etwa die Warnung fällt.
Aber nochmals: Wenn zwei F-15 in tausend Fuß Höhe über mir kreisen, klingeln mir die Ohren, selbst wenn die Maschinen nur Marschgeschwindigkeit fliegen; und geschieht es inmitten eines Kriegsgebiets, muss ich doch wohl annehmen, dass mir Gefahr droht, zumal wenn ich weiß, was hier gerade vor sich geht.
@Thomas Wiegold
Zumindest der Beitrag des ‚Spiegel‘ („Ein deutsches Verbrechen“) dürfte kaum der Berufsethik Ihres Standes entsprechen. Ich verstehe, dass die Presse die damals verfügbaren Informationen verarbeitete, aber die Hamburger verwarfen einseitig erklärende und entlastende Begleitumstände im Sinne einer Vorverurteilung.
@ Memoria:
Wie ich schon in einige Threads zu diesem Thema ausführte: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal nix sagen!
Fakt ist, der Kdr PRT KDZ hatte keine Kräfte zur Verfügung. Warum, ist nicht für eine öffentliche Erörterung bestimmt.
„Schön geredet“ wird und wurde dieser Vorfall nie. Ich gebe Ihnen aber vollkommen recht, dass die Lernkurve hier erneut sehr flach war und ist…
[Äh, bitte, diesen Ton gegenüber anderen Kommentatoren führen wir hier nicht. Ansonsten noch die Anmerkung: Wer sich auf „nicht für eine öffentliche Erörterung bestimmt“ zurückzieht, muss halt damit leben, dass ihm Vorwürfe gemacht werden. Eine Argumentation nach dem Motto „geht euch nix an, ist aber so“ funktioniert nicht. T.W.]
@p.labatzke sagt:06.08.2021 um 7:18 Uhr
Gemeinhin: Dass beim Tod von Zivilisten der Verdacht auf Völkerrechtsverletzungen geprüft wird, ist absolut richtig und wichtig.
Den beiden Richtern ging es wohl weniger um die juristische Prüfung des Sachverhalts als um die (lückenhafte) Berichterstattung der Medien. Der Leserbrief der beiden dürfte wohl als Medienkritik eingestuft werden. Wenn als diese Daten genannt wurden und den Reportern bekannt waren, dürfte man sich wohl fragen, warum dies nicht berichtet wurde und das anscheinend ‚flächendeckend‘. Vielleicht hat darauf jemand eine Antwort, die außerhalb der üblichen Anschuldigungen zu finden ist.
@ p.labatzke – eben war es mir auch so in errinnerung. der offiz. wikipedia-artikel liest sich bis heute wie eine anklage, aber eben mit quellenangaben, die können jetzt nicht alle „falsch“ sein.
die zahl der toten war von anfang an zw. 5x und 170 – da niemand vor ort seitens des westens kurz danach dort
gewesen ist, tendierte ich dazu, dass es eher mehr waren, aber dies ist meine zyn. sicht der politik.
die grosse schreiende anklage war eher das vorgehen von O. Klein – ncht die anzahl der toten, siehe wiki.
dann kommt noch seine aussage aka. begründung des vorgehens, dass er lokale kommandeure der taliban erwischen wollte und als ziel die menschenmenge zw. den tanklastern gewählt hat, hier ist ein unüberbrückbarer widerspruch zum leserbrief.
dann gibt es die aussage des zweiten fahrers der tanklaster, er hat ja überlebt und war während des bombenangriffs dabei – es waren seine aussagen, dass es mehr als 120 tote gab, wovon nur ein geringer teil bewaffnet gewesen sein soll. ferner, in den en/de wikis steht auch, dass es deutsche medien waren, die diese zahl hochgesetzt haben samt mehrheit zivilisten. dann gibt es noch zahlen vom deu. anwalt der opfer, der taliban und dem governor@kunduz.
nun aber ein reality check @all – hätte O. Klein nach dem angriff dies auch so wie im leserbrief steht vor der presse live dargestellt (ähnlich einem us. mil. pressebericht samt moderation) – wie wäre die öffentliche wahrnehmung dann gewesen? ich freu` mich auf Eure gedanken….
@TW – ich muss die frage nun stellen, ist der lesebrief 100 % echt von den beiden richtern?
________________________________________________________
https://de.wikipedia.org/wiki/Luftangriff_bei_Kundus
https://en.wikipedia.org/wiki/2009_Kunduz_airstrike
Ich bin da bei Ökonom und p.labatzke in sofern als dass ich das auch recht erstaunlich finde welche Details da herangezogen werden. Für mich ergibt sich da eine Diskrepanz zwischen der angegebenen Flughöhe und der Debatte über Show of Force (von p.labatzke aus den Unterlagen zitiert). Man möge mich hier korrigieren falls das passiert ist, aber warum ist dann in der Befragung nie ein Satz gefallen à la Show of Force war nicht nötig die sind eh schon tief drüber gedonnert. Stattdessen hat man sich überlegt wie die Reaktion einer Show of Force wohl wäre und dies dann mit Hinblick auf die sich entwickelnde Situation verworfen. Wie p.labatzke schon sagte, in den öffentlich bekannten Untersuchungsdokument samt Protokollen ergibt sich viel mehr ein Bild das die Flughöhe hoch aber hörbar war. Das wiederholte nachfragen (fünf mal) nach einer show of force suggeriert ja auch ein sollen wir jetzt mal runter und drüber. Also etwas merkwürdig dass das Bild da bisher zumindest meinem Vernehmen nach eher anders war.
Ich vermute – und das zeigt ja auch die Reaktion einiger anderer hier in den Kommentaren inklusive des Hausherren – ich bin auch nicht der einzige für den das ein etwas anderes Bild ist. Deswegen finde ich den Anwurf dass da fast mutwillig Fakten ignoriert werden etwas verfehlt da man wohl den Lesern hier und TW kaum unterstellen kann das sie die Sache nicht im Blick hätten. Es ist da also nicht ganz so eindeutig.
Ein anderer Aspekt wurde ja auch in dem Tagesschau Artikel herausgestellt. Die Richter verweisen auf die öffentlich zugängliche Einstellungsverfügung des GBA wenn sie von Opferzahlen sprechen. Aber wie sowohl Tagesschau als auch TW oben beschreiben steht das dort eben nicht ganz so eindeutig. Die vor Ort gesichteten Spuren waren nicht eindeutig und man weiß auch das Einheimische Leichen abtransportiert haben bevor man überhaupt Zugang zur Stelle hatte. Und hier muss ich @muck widersprechen. Ich finde das schon auch erwähnenswert dass die Richter monieren wie der Fall öffentlich dargestellt wird, dann aber bestimmte Aspekte so herausstellen als seien sie gesicherte Tatsachen. Ich kann auch nicht erkennen warum die Tagesschau hier unsachlich im Tonfall war wie sie implizieren.
Ich bin auch etwas über Formulierungen gestolpert wie
„Der richtige Sachverhalt ist dem Senat zuverlässig bekannt“ und dann später „…und dies waren sicherlich keine Zivilisten mehr, geschweige denn Kinder“. Wenn es zuverlässig bekannt ist dann hätten sie schreiben können ‚darunter waren weder Kinder noch Zivilisten‘.
Worauf ich hinaus will, die Richter scheinen sich dessen Schuldig zu machen was sie an anderer Stelle monieren – dass man den Sachverhalt als eindeutiger darstellt als er ist. Die zunächst kolportierten sehr hohen Opferzahlen haben sich als nicht belegbar herausgestellt. Aber ebenso unbelegt ist das es bloß 12-13 Opfer gab wie die Richter suggerieren.
@Wtlbrmpf:
„@ Memoria:
Wie ich schon in einige Threads zu diesem Thema ausführte: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal nix sagen!
Fakt ist, der Kdr PRT KDZ hatte keine Kräfte zur Verfügung. Warum, ist nicht für eine öffentliche Erörterung bestimmt.“
Hier etwas aus der öffentlichen Erörterung:
https://dserver.bundestag.de/btd/17/CD07400/Dokumente/Dokument%20061.pdf
Auf S. 2 findet sich eine Übersicht der einsetzbaren Kräfte.
@Wiegold: Die beiden BGH Richter haben in ihrem Leserbrief ausdrücklich die deutsche Medienberichterstattung über die Kunduz-Affäre kritisiert und von einem Propagandaerfolg der Taliban gesprochen. Ein Propagandaerfolg der Taliban ist aber nur möglich, wenn die deutschen Medien unvollständig oder unrichtig oder einseitig über die Affäre berichtet haben aus der Sicht der Richter, welche als Richter nicht so direkt formulieren wie Journalisten.
Ihren Vorwurf, daß ich von feindlicher Progaganda gewisser Medien „gefaselt“ hätte, kann ich deshalb nicht nachvollziehen.
1. Der Umgang der Medien mit Oberst Klein und der Affäre ist hier das Thema, welchen die Richter mit ihrem Leserbrief gesetzt haben.
2. Ich behaupte, daß es grundsätzlich eine ganze Reihe bundeswehrfeindlicher Medien in Deutschland gibt, aber nur wenige bundeswehrfreundliche Medien. Natürlich kann man darüber streiten, was eine kritische Berichterstattung über die Streitkräfte ist und was Propaganda ist bzw. bundeswehrfeindlich. Meiner Meinung nach sind nur die Welt und die FAZ bundeswehrfreundlich, aber z.B. der Spiegel und die die Taz halte ich für eindeutig bundeswehrfeindliche Medien, die grundsätzlich fast immer gegen die Bundeswehr sind. Mal subtiler, mal direkter aber die Grenze zur kritischen Berichterstattung ist hier längst überschritten. Dabei die Taz eine eindeutige linke Zeitung, die mehr Niveau hat, als der Spiegel mittlerweile. Der Spiegel-Artikel, „Ein deutsches Verbrechen“ ist für mich bundeswehrfeindliche Propaganda. Sie können natürlich andere Meinung. sein.
2. Ich habe mir zum Zeitpunkt der Schadensersatzprozeße die Mühe gemacht, Dutzende von deutschen Zeitungsartikel und Medienberichten aus Deutschland zu lesen(bzw. noch mal nachzulesen), und mit dem verglichen, was Wikipedia zu der Affäre schreibt. Und danach war ich überzeugt, daß hier nicht nur der Spiegel, sondern viele deutsche Medien einseitig, reißerisch über die Kunduz-Affäre berichtet haben, durch einseitige, reißerische Überschriften, unter ständiger Betonung der angeblichen zivilen Opfer, aber oft unter weglassen dessen, daß die Afghanen von 56 – 69 getöteten Taliban Kämpfern berichteten und nach den Afghanen es entweder gar keine tote Zivilisten gab oder jedenfalls viel weniger als Taliban getötet wurden. Ich war nicht dabei, ich weiß nicht was die Wahrheit ist, aber viele deutsche Medien müssen sich den Schuh anziehen, welche ihnen die Richter vorwerfen, daß ihre Berichterstattung nicht neutral oder objektiv war, Die Medien in anderen Ländern hätten sicher die Tötung von 56 – 69 Terroristen als Bombenerfolg gefeiert.
3. Wenn die Tagesschau meint, sie könnte mit anderen Berichten den Richtern widersprechen, so müssen wir sehen, die Richter hatten die Aufnahmen der US-Kampfflugzeuge und haben Sachverständige dazu angehört. Soweit die Afghanische Regierung die Bevölkerung vor Ort befragt hat, muss berücksichtigt werden, daß der Westen davon ausging, daß der betroffene Stamm zu 80 % hinter der Taliban steht. Was neben Geld ein Motiv sein kann, um zivile Opfer zu erfinden oder zu behaupten, um Schadensersatz von Deutschland zu bekommen.
4. Ein Hauptfehler der BW war, daß diese anfänglich – gestützt auf Afghanische Berichte- behauptete, es habe keine zivilen Opfer gegen. Die BW hätte stattdessen erklären müssen, daß zivile Opfer möglich sein könnten, daß dies untersucht wird, aber zivile Opfer zulässig wären nach dem Kriegsrecht, weil auf jeden Fall viele Taliban vor Ort waren und Gefahren von den Tanklastern ausging.
[Noch mal: Ihre Meinung ist Ihre Meinung. Wer aber die Berichterstattung deutscher Medien als „bundeswehrfeindliche Propaganda“ einstuft, weil sie ihm zu weit geht, muss sich dann wohl auch den Vorwurf verfassungsfeindlicher Propaganda gegen die grundgesetzlich garantierte Medienfreiheit gefallen lassen. Klar ist das eine Unterstellung, das ist aber Ihr Vorwurf auch. T.W.]
Jedenfalls hat die veröffentlichte Meinung zu keiner Zeit die öffentliche Meinung in Deutschland und in Afghanistan wiedergegeben, in beiden Ländern war der Grundtenor zur Aktion durchaus positiv.
Wtlbrmpf sagt:
06.08.2021 um 21:25 Uhr
„Fakt ist, der Kdr PRT KDZ hatte keine Kräfte zur Verfügung. “
Ein militärischer Führer hat STETS eine Reserve zu bilden. (Das ist nicht meine Regel, sondern Vorschrift und elementarer taktischer Grundsatz.)
Eine Sicherungstruppe musste doch grundsätzlich immer im Lager verfügbar sein. Und selbst Küchensoldaten und Rechnungsführer können im Alarmfall einen Wachturm besetzen. Im 2.Weltkrieg wurden russische Panzerdurchbrüche regelmäßig von Trosseinheiten gestoppt.
Oder wollen sie behaupten, es wäre KEIN EINZIGER BEWAFFNETER SOLDAT mehr im Lager gewesen.
Nein, Herr Oberst Klein hat die Initiative – die er mit dem Luftschlag übernommen hatte – sofort wieder den Taliban überlassen, indem er die kritischen Stunden nach dem Luftschlag mit seiner verbliebenen Truppe im Lager verweilte, anstatt im Schwerpunkt zu führen.
Die Relativierung eines Kriegsverbrechen unter der Maß- und Angabe eigener Opferzahlen (12-13) als richtig anzuerkennen, und jene Berichte und Erkenntnisse der eigenen Verbündeten incl. Zivilisten als falsch zu qualifizieren, bei gleichzeitiger Verletzung der militärischen Einsatzregeln vor Ort, ist nur ein neues Hursarenstück einer deutsche Justiz, die erst im Jahr 2021 anfängt, ihre eigene Fachliteratur im Strafrecht, im Verwaltungsrecht und im Verfassungsrecht von den personell benannten, auf jedem Kommentareinband und jeder Richterbank sichtbaren, furchtbaren Nazijuristen zu tilgen. Die Kommentierungen in der NJW zur Rechtfertigung von Vergeltungsmaßnahmen (Partisanenbefehle) und deutschen Kriegsverbrechen aus den fünfziger, sechziger und siebziger Jahren des neunzehnten Jahrhunderts sind jedem bundesdeutschen Juristen bekannt, die die NJW ganz wohlwollend in der Zustimmung und jahrzehntelang veröffentlicht hat.
Die wohlwollende Zustimmung hier zu diesem Verbrechen und des militärischen Delitantentums (natürlich waren Zivilisten vor Ort) ist erschreckend einseitig.
Fakt ist, jedem, der Waffen, Uniform und Rangabzeihen incl. militärischer Auszeichnungen in der BRD trägt und getragen hat, ist die militärische Blöße und die Auswirkungen des militärischen Hohns, „Dem Oberst wurde der Tanklaster geklaut“ als Motiv der Verletzung der Einsatzregeln durchaus bewußt.
[Auch für Sie gilt: Ihre Meinung ist Ihre Meinung. Allerdings: nur weil es an dieser Entscheidung etliche Fragen und Kritik gibt, macht es das noch nicht zu einem „Kriegsverbrechen“ – da gilt der entsprechende Paragraph des Völkerstrafgesetzbuches, also deutsches Recht. Kann man ignorieren, ist hier nicht der Stil. T.W.]
Die reißerische These des „Propagandaerfolgs der Taleban“ ist, auf Deutschland bezogen, übrigens schlicht falsch.
Es war letztendlich unser aller Erfolg, in besondere Dank Oberst Klein, uns ggü. den Afghanen als Rechtsstaat zu präsentieren.
Damit wurde der Narrativ „massakrierender wie verhöhnender Besatzer und Kreutzfahrer“, welcher durch Djihadisten propagiert wird, unterbunden.
Selbst die Fahrer der Tanklaster wurden am Ende „entschädigt“. Dadurch entstand eine nachhaltig positive Wahrnehmung der Deutschen.
Und sollte man – viel zu spät – mal auf die Idee kommen, das Videomaterial zu veröffentlichen, hätten wir sowas von gewonnen. Warum hat man das nicht gleich gemacht? Jets verjagen Zivilisten, kreisen, bekämpfen das militärische Ziel, ein ganz normaler Tag.
Herr Wiegold, Sie haben hier mit Ihrem Blog ein großartiges Medium geschaffen, dessen Arbeit und Mühe nicht zu ermessen ist.
Ich möchte nur noch auf einen militärischen Umstand hinweisen, der durchaus für die Lehren der Zukunft in ähnlichen Situationen wichtig ist.
Wieso hat die militärische Aufklärung im damaligen Kriegsgebiet nicht genau jene Stämme, ihre sozialen Strukturen und Motive auf der Seite der Talibis aufgeklärt, und erkannt, dass diejenigen bitterarmen Zivilisten, die dort an der Plünderung des Tankers vor Ort beteiligt waren, Benzin zum Heizen gegen die Kälte benötigen?
Und wieso hat niemand diese sozialen Nöte erkannt, aufgegriffen und entsprechend mit der regelmäßigen, kontrollieren Abgabe von Benzin an diese Zivilisten – und anderen benötigten Mitteln – organisierend reagiert?
Die Bombardierung war meines Erachtens ein riesiger – durch nichts zu rechtfertigender, militärischer Fehler einer langen vorausgegangenen Fehlerkette, dessen spätere gewalttätige Steigerungen (die massive Zunahme von Drohnenangriffen, unsinnigen Counterinsurgencyoperationen) zum Verlust der Zustimmung der Zivilbevölkerung, zur Dauerwahrnehmung als „Besatzer“ und zum völligen Zerfall im Heute geführt haben.
@fortressonathehill sagt: 07.08.2021 um 12:40 Uhr
„Wieso hat die militärische Aufklärung im damaligen Kriegsgebiet nicht genau jene Stämme, ihre sozialen Strukturen und Motive auf der Seite der Talibis aufgeklärt“
Hat sie. Kann ich aus eigener Erfahrung berichten.
„und erkannt, dass diejenigen bitterarmen Zivilisten, die dort an der Plünderung des Tankers vor Ort beteiligt waren, Benzin zum Heizen gegen die Kälte benötigen?“
1. Aufgrund der Jahreszeit war es nicht mehr kalt.
2. Spielt das in diesem Zusammenhang auch gar keine Rolle.
„dessen spätere gewalttätige Steigerungen (die massive Zunahme von Drohnenangriffen,“
Hat nix mit DEU zu tun.
„unsinnigen Counterinsurgencyoperationen)“
Hat nix mit DEU zu tun.
„zum Verlust der Zustimmung der Zivilbevölkerung, zur Dauerwahrnehmung als „Besatzer“ und zum völligen Zerfall im Heute geführt haben.“
Wohl kaum. Die breiten Teile der Bevölkerung, die uns damals dort gewünscht haben, wünschen sich das auch heute noch und die Bevölkerungsschichten, die vorher kritisch waren, haben ihre Meinung durch diese Operation sicherlihc nicht verändert.
Bitte hier nicht vom Thema ablenken.
@fortressonathehill
Ich verbitte mir die Zivilbevölkerung Afghanistans als so naiv darzustellen wie sie es tun.
Der Tanklaster war gestohlen, befand sich unter der Kontrolle der Taliban, steckte in einem Fluss fest, ist für 40 Minuten von zwei Kampfjets in niedriger Flughöhe umkreist worden und die schlussendliche Bombardierung fand mit 01:49 Ortszeit mitten in der Nacht statt.
Diese Gegebenheiten sprechen sehr stark gegen die Anwesenheit von Zivilisten.
Dass Zivilisten vor Ort waren um Benzin zum Heizen zu plündern ist auch nur Spekulation (einmal davon abgesehen, dass Benzin allein zum Heizen denkbar ungeeignet ist).
[blockquote] Wieso hat die militärische Aufklärung im damaligen Kriegsgebiet nicht genau jene Stämme, ihre sozialen Strukturen und Motive auf der Seite der Talibis aufgeklärt, und erkannt, dass diejenigen bitterarmen Zivilisten, die dort an der Plünderung des Tankers vor Ort beteiligt waren, Benzin zum Heizen gegen die Kälte benötigen?
Und wieso hat niemand diese sozialen Nöte erkannt, aufgegriffen und entsprechend mit der regelmäßigen, kontrollieren Abgabe von Benzin an diese Zivilisten – und anderen benötigten Mitteln – organisierend reagiert? [/blockquote]
Sie nennen selber das Problem, ordnen es aber falsch ein.
Oft heißt es, dass man sich die Loyalität eines Afghanen nicht kaufen, sondern sie nur mieten kann.
Und wenn sich eine gewisse ideologische Nähe zu den Taliban mit Armut und der Perspektive auf (für afghanische Verhältnisse beträchtliche) Schadenersatzzahlungen paart, dann kann aus einem gelungen Luftschlag gegen Kräfte der Taliban schnell ein Kriegsverbrechen werden.
Ein afghanischer Zivilist hat gar keinen persönlichen Gewinn dadurch in seiner Zeugenaussage den Luftschlag (ggf. wahrheitsgemäß) als erfolgreichen Angriff auf die Taliban darzustellen, also wird er es sein auch nicht tun.
Ganz im Gegenteil: Wahrscheinlicher ist, das er vorher von den Taliban eingeschüchtert wird und dazu gezwungen wird ihre Darstellung wiederzugeben.
Wodurch er jedoch einen persönlichen Gewinn erzielen kann ist, wenn er mit den Taliban kooperiert und einen bei dem Luftschlag getöteten Taliban als unbewaffneten Verwandten identifiziert und Schadensersatz einfordert.
Sie können dadurch ihre reellen Verluste kaschieren und treiben durch vermeintliche tote Zivilisten den erwünschten Abzug der NATO Truppen voran, während Zivilisten Schadensersatzforderungen geltend machen können, für Dinge die so nie passiert sind.
In Verbindung mit den mangelnden Möglichkeiten den Vorfall aufzuklären, unserer kritischen Grundhaltung gegenüber unseren Streitkräften und dem leider starken Sensationsjournalismus ergibt sich ein Propagandasieg für die Taliban.
@fortressonathehill
Kritik ist das eine. Es ist jedoch etwas völlig anderes, die von sämtlichen befassten nationalen und internationalen Gerichten bestätigte Rechtslage und Rechtmäßigkeit (was selten genug vorkommt) einer Handlung einfach nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen. Dergleichen kennt man eigentlich vor allem von Extremisten. Mit Verlaub – es ist arrogant, die eigenen Moralvorstellungen zur Handlungsmaxime der Allgemeinheit erheben zu wollen. Denn ebendarauf läuft es hinaus, wenn Sie hier aufschlagen á la: Der Rest der Welt spinnt, ich weiß es besser.
@Koffer
In der allgemeinen und besonderen Gesamtqualifikation sollte man sich wenigstens jetzt die Tatsachen anschauen, die sowohl bei der Bombardierung im Besonderen als auch im Allgemeinen immer mit Deutschland in seinen militärischen Handlungen und Unterlassungen im gesamten Kriegsgebiet AFPAK eine Einheit – abgestuft nach Qualitität und Quantität – bildete, und nicht anfangen, die einzelnen Tatbeiträge der eigenen Verbündeten aufzuspalten, wegzuignorieren und sich einzubilden, damit hätte man nichts zu tun:
Nur noch mal einmal zur Erinnerung: der Herr Oberst hat eine Bombardierung durch US-Streitkräfte (gemeinsamer Tatbeitrag) mit der Maßgabe angefordert und befohlen, dass 15 Km entfernte Camp sei in Gefahr, nachdem ihm durch eine selbstverursachte militärische Fehlerkette sein eigener Tanker abhanden gekommen ist.
Der Herr Oberst hätte auch aus militärischen Gründen auch
1) die Bombardierung unterlassen, die Feindkräfte und Zivilisten getrennt durch Drohnen überwachend erfassen können (Ort, Zeit, Richtung, Bewegungsprofil)
2) 10 weitere Tanker + 2 Kompanien Pioniere anfordern können, die sowohl die ortsansässigen Talibs und Zivilisten trennend am Boden durch weitere Benzingeschenke gebunden hätten (dann hätte der Propagandaerfolg der Feindkräfte durch die tatsächlich verursachte Tötung von Zivilisten gar nicht international eingetreten können)
Fakt ist, die Bombardierung hat die Sicht der afgahnischen Zivilisten auf den deutschen militärischen Beitrag durchaus negativ beeinträchtigt. Wer anderes behauptet, lügt sich immer noch (wie lange eigentlich noch?) mangels Eigenreflektion die eigenen Taschen voll.
@CallSignRomeo
Die deutsche Arroganz beginnt dort, wo zwei Richter am BGH Wertungen zu einem Vorfall mit nicht begründbaren Tatsachen (12-13)verfügen und dabei die Berichte einer extra eingesetzten Kommission der afghanischen Regierung in Tatablauf und in den Opferzahlen der Lüge strafen.
Die deutsche Arroganz in der seiner Eigenwahrnehmung setzt sich dort fort, indem die eigenen Verfehlungen verschwiegen und die eigenen Beiträge überhöht schön gerechnet werden, und indem die arrogante Floskel vom gemieteten Afgahnen, der nicht gekauft werden kann, eingestreut wird, jeder Afgahnen, dessen Soldaten und Polizeibeamte die Hauptlast des Krieges bei Toten und schwerst Verwundeten trugen, gefolgt von den Toten und schwerst verletzten afghanischen Zivilisten, gefolgt von Toten und schwerst verletzten Feindkräften selbst (sprich von den Menschen, die aus AFPAK stammen), gefolgt von den Toten und schwerst verletzten US-Boys; und irgendwann ganz am Ende stehen die deutschen Verlustraten in Toten und schwerst Verletzten.
Die deutsche Arroganz setzt sich dort fort, wo man nicht einmal mehr wahrhaben will, dass der Norden Afghanistans in seiner Gesamtstruktur, der immer als soziales und militärisches Bollwerk gegen die Talibs galt, an diese – neuesten Berichten aus Schiberghan sogar kampflos – fällt und diese von den dortigen Zivilisten als „Befreier“ begrüßt werden und vom gepflegten deutschen Eigenbild in der Wirklichkeit gar nichts vorhanden ist.
Die militärisch unsinnige Bombardierung hat zu den Zuständen im heutigen Norden seinen Beitrag geleistet, auch wenn die politische und militärische Wirklichkeit hier einfach nicht in irgendwelchen Traumwelten wahrgenommen werden will.
fortressonathehill sagt:
08.08.2021 um 5:29 Uhr
„Die militärisch unsinnige Bombardierung…“
Ich würde hier etwas differenzieren:
1) TAKTISCH war der Luftschlag sinnvoll. (Ich gehe aufgrund der vorliegenden Lageinformationen davon aus, dass dort ausschliesslich Feindkräfte und Unterstützer getroffen wurden)
2) Der Luftschlag war allerdings in kein OPERATIVES Konzept integriert, sondern eine völlig unabhängige Einzelaktion – und deshalb OPERATIV sinnlos.
3) STRATEGISCH war der Luftschlag dann sogar ein Desaster, da die Taliban ihr Narrativ von den ‚bösen Besatzern‘ verbreiten konnten, die ‚unschuldige Zivilisten‘ bombardieren .
@fortressonathehill sagt: 08.08.2021 um 2:15 Uhr
Sorry, dass ich das jetzt so deutlich sagen muss, aber Ihre taktischen Spekulationen zu 1) „was man sich so alles vom Sofa aus ausmahlen kann“ sind nichts weiter als das und Ihre Vorschlag zu 2) „wir honorieren Straftaten und bestechen die örtliche paschtunische Bevölkerung“ ist wenn überhaupt, dann Entwicklungshilfe, bzw. humanitäre Hilfe und wäre nicht in Zuständigkeit des PRT Kommandeurs gewesen. Unabhängig davon, dass ich persönlich diesen Vorschlag sogar als äußerst schädlich bewerte.
„Fakt ist, die Bombardierung hat die Sicht der afgahnischen Zivilisten auf den deutschen militärischen Beitrag durchaus negativ beeinträchtigt.“
Zu einem solchen, übergreifenden Urteil fehlen jegliche Belege.
Es gibt Stimmen aus der paschtunischen Bevölkerungsminderheit, die den Angriff scharf kritisieren. Aber die war ja brereits vorher so ISAF-Kritisch, dass sie die Anschläge aus den diversen Dörfern im Umfeld des Lagers auch vorher bereits unterstützt, zumindest aber toleriert hat.
Und es gibt Stimmen aus der tadschikischen Bevölkerungsmehrheit, die den Angriff ausdrücklich begrüßt haben.
DIE Bevölkerung gibt es in AFG nicht.
Also hier bitte nicht schon wieder die Fakten verdrehen.
@Sindbad
ad 1 – Zustimmung
ad 2 – der Luftschlag war ja nicht „geplant“ somit auch nicht in ein Konzept eingebettet, das mußte situativ „in der Lage“ entschieden werden; man kann nur argumentieren, daß dies nicht der Absicht der höheren (amerikanischen) Führung entsprach, die ja kurz vorher einen anderen Ansatz angeordnet hatte
ad 3 – wo hat denn das Narrativ der TB überhaupt verfangen – doch nur bei den „Berufsbetroffenen“ in Deutschland
@fortressonatthehill: Die Zeit um den Kunduzvorfall war dadurch gekennzeichnet, dass die Taleban immer frecher – auch ggü der BW – wurden. (S.Karfreitaggefecht)
Klein hatte dann zwei Tanklaster verloren und die Möglichkeit zwei Kommandeure der Taleban zu vernichten.
Taktisch war der Angriff angezeigt, Operativ gut ausführbar und Strategisch geboten um zu signalisieren, dass wir auch können.
Die Lektion ist klar: Informationshoheit gewinnen, derartige Videoaufnahmen dürfen nicht im Giftschrank landen, da wichtig um Transparenz zu schaffen.
Der Leserbrief gibt die persönlichen Einschätzungen der Verfasser wieder und ohne belastbare Belege für die getroffenen Aussagen.
So besuchte am 5. September 2009 der ISAF-Oberbefehlshaber General McChrystal den Ort des Geschehens und besuchte verletze Zivilisten in Krankenhaus. Anschließend erklärt er: „Es sei klar, dass einige Zivilisten zu Schaden gekommen sind.“
Wenn die beiden F-15E, in 360m über der Szenerie gekreist wären, hätten die Taliban die Maschinen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit MANPADS abgeschossen.
Da der richtige Sachverhalt bis heute nicht öffentlich bekannt ist, konnte die Allgemeinpresse nur unvollständig berichten. Einen Propagandaerfolg der Taliban kann ich in diesen Zusammenhang auch nicht erkennen.
Eine erstellte Auswertung der Video Aufzeichnung die von der B-1B mit den AN/AAQ-33 Sniper Pod aufgenommen wurde, ist in Internet nicht zu finden?
Auch die erstellte Auswertung der Video Aufzeichnung der beiden F-15E, die je zwei Sätze synchron mit ihren AN/AAQ-13 und AN/AAQ-14 Pod aufgenommen haben, ist Internet nicht zu finden?
Da das Unglück am Kundus-Fluss immer noch wie ein Damoklesschwert über uns hängt und wir die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen eingestellt haben.
Hätte ich einen Ungewöhnlichen Vorschlag, der auf den zweiten Blick sinnvoll erscheint. Die Mission war US geführt und die drei beteiligten Flugzeuge gehörten zu der United States Air Force.
Wir überstellen alle involvierten Personen, inklusiv die Mitglieder von Task Force 47 den AFJAG in Washington, DC
https://www.afjag.af.mil/
Dort wird dann gegen diesen Person Kreis Anklage erhoben.
So können wir endlich unter diese Tragischen Ereignisse am Kundus-Fluss einen Schlusspunkt setzen.
Mein Respekt gilt Herrmann und Reiter, die eine kritische Aufarbeitung des Sachverhaltes anstoßen. An dieser Stelle sollte sich Politik, Journalisten und auch die Bundeswehr an die eigene Nase fassen.
Kernkritik an die damit befassten Journalisten ist, dass Sie schlichtweg ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben. So wurde ewig auf dem ausgebliebenen Show of Force herumgeritten, aber die nachvollziehbare Begründung völlig ignoriert. Auch eine kritische Betrachtung des 100+ Opfer Narrativs blieb aus, auch als das nun offen verfügbare Videomaterial nachwies, dass die nur schwer der Fall sein könne. Der mediale Rechtefertigungsversuch mit dem Verweis auf den GBA geht jedoch fehl bzw. ist geradezu abwegig, da Herrmann und Reiter keineswegs behaupten es seien nur ca. 12 Personen geschädigt wurden oder dass die Opferanzahl exakt bestimmbar sei. Sie weisen wie der GBA ebenfalls darauf hin, dass die Darstellung der mehr als 100 Opfer offenkundig zweifelhaft ist. Hierbei ist der mediale Verweis (u.a. Tagesschau) auf die Personen in und unter den Fahrzeugen, abwegig, da es sich um Tanklaster und keine Clownautos mit 70 Insassen handelte. Auch der Verweis auf die fliehenden Personen ist ohne Relevanz, da selbst bei einer Schädigung diese nicht 30-40 zu mehr als hundert machen.
Die üblichen Schuldigen der zweifelhaften Berichterstattung sind natürlich schnell zu Hand:
1. Tendenziöse Berichterstattung
2. mangelnde Fachkompetenz auf Seiten der Journalisten
Vergessen wird aber eines: Nun kann man retrospektiv auf „unfähigen“ oder „böswilligen“ Journalisten herumhacken, warum sie nicht über die niedrige Flughöhe berichteten oder warum sie nicht einmal die Zahl der offenkundig anwesenden Personen mit der Zahl der angeblichen Opfer verglichen, aber man sollte sich natürlich auch fragen, warum dies nicht durch die BW klar und idiotensicher kommuniziert wurde. So wäre es schön wenn die Darstellung durch Reiter und Hermann nicht nur zur einer medialen kritischen Selbstreflektion anregt, sondern auch die BW ihre Öffentlichkeitsarbeit hinterfragt.
@Johannes Ram: @Milliway bringt es auf den Punkt mit „nichts zu finden“. Wann erfuhr die Öffentlichkeit zum ersten Mal davon? Ende 2013! Wo erfuhr die breite (SCNR) Öffentlichkeit davon? In der TAZ.
Es besteht in meinen Augen öffentliches Interesse daran, dass Teile der Videos öffentlich gemacht werden und der Hergang skizziert wird. Das ist entlastendes Material und die Tatsache dass Oberst Klein öffentlich derart besonnen blieb, verlangt Respekt.
Und um ehrlich zu sein, wenn derartige Entlastungsbeweise unter Verschluss bleiben, dann mache ich den Medien keine Vorwürfe. Es wäre Aufgabe der Politik gewesen, Teile der Videos von vornherein der Medienhysterie entgegenzusetzen.