Haenel von Vergabe des neuen Sturmgewehrs ausgeschlossen (Update)
Die Thüringer Firma C.G.Haenel, die als Lieferant des neuen Sturmgewehrs der Bundeswehr ausgewählt worden war, soll vom Vergabeverfahren für die neue Standardwaffe der Streitkräfte ausgeschlossen werden. Grund dafür sind mögliche Patentrechtsverletzungen, wie das Verteidigungsministerium Abgeordneten von Verteidigungs- und Haushaltsausschuss mitteilte. Eine offizielle Bestätigung lehnte das Ministerium zunächst ab.
Über die – nicht völlig unerwartete – Entscheidung hatte am (heutigen) Montagabend zuvor unter anderem die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Mit einem Ausschluss von Haenel aus der Vergabe bleiben damit zwei Gewehre des Konkurrenten Heckler&Koch im Verfahren; ob die jetzige Entscheidung automatisch mit einem Zuschlag für das Oberndorfer Unternehmen verbunden ist, blieb zunächst unklar.
Die Vergabe eines neuen Sturmgewehrs für die Bundeswehr war im April 2017 ausgeschrieben worden, nachdem die damalige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen nach Berichten zu Problemen mit dem G36 von Heckler&Koch auf die Beschaffung eines neuen Gewehrs gedrungen hatte. Im September 2020 hatte die Vergabestelle des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) den Maschinenkarabiner 556 (MK556) von Haenel als künftige Standardwaffe ausgewählt; ein entscheidendes Kriterium war dabei die höchste Wirtschaftlichkeit aller Angebote.
Allerdings wurde das Verfahren bereits im Oktober vergangenen Jahres wieder gestoppt: Der unterlegene Konkurrent Heckler&Koch hatte bemängelt, bei der Waffe von Haenel werde eines seiner Patente verletzt; dazu ist auch eine Klage von Heckler&Koch beim Landgericht Düsseldorf anhängig. Das Verteidigungsministerium beauftragte daraufhin einen Patentanwalt mit der Bewertung des Sachverhalts.
Hintergrund ist dabei nicht nur die mögliche Verletzung des so genannten Over-the-Beach-Patents von Heckler&Koch, sondern auch eine weitere mögliche Verletzung eines Patents der US-Firma Magpul bei den Magazinen der Waffe von Haenel. Bei der Entscheidung, Haenel aus dem Verfahren auszuschließen, sollen beide Patente eine Rolle gespielt haben.
Das Unternehmen aus Suhl in Thüringen hatte bereits Anfang Februar unter Berufung auf eine eigene vergaberechtliche Prüfung durch eine Anwaltskanzlei die Vorwürfe in beiden Fällen zurückgewiesen. Die von Haenel beim MK556 genutzte technische Vorkehrung für die Schussbereitschaft nach Auftauchen aus dem Wasser (Over the beach) entspricht allerdings dem absoluten Stand der Technik, der bereits seit Jahrzehnten in verschiedenen Gewehren internationaler Hersteller zu finden ist, argumentierte das Unternehmen. Eine Patentverletzung scheidet hier aus.
Auch eine mögliche Patentverletzung beim Magazin habe keine Bedeutung für das Vergabeverfahren, erklärte Haenel: Das Unternehmen hat an keiner Stelle das zur Begutachtung freigebene Magazin zum Gegenstand des Angebots gemacht. Es ist daher nicht ersichtlich, inwieweit eine behauptete Patenverletzung Auswirkung haben sollte.
Ein Ausschluss vom Vergabeverfahren, so das Fazit von Haenel, sei damit unzulässig. Das deutet darauf hin, dass die Entscheidung von Vergabekammer beim BAAINBw und Ministerium vermutlich vor Gericht angefochten werden wird.
Neben dem MK556 von Haenel lagen der Vergabestelle bei der Vergabeentscheidung im vergangenen Jahr die beiden Sturmgewehre HK416 und HK433 von Heckler&Koch vor; bei einem Ausschluss von Haenel stehen also formal nur diese beiden Waffen zur Auswahl. Ob BAAINBw und Ministerium allerdings dann tatsächlich ohne neues Verfahren die Entscheidung treffen können, ist wohl eine juristische Frage.
(Foto: MK556 – Werksfoto Haenel)
Diese schnelle Entscheidung hätte ich nicht erwartet, der Zeitpunkt gerade jetzt überrascht mich doch sehr. Meine Schlussfolgerung ist reine Spekulation, aber dann muss an dem Patentstreit doch wesentlich mehr dran sein als bisher vermutet.
Also sehr wahrscheinlich neue Ausschreibung und wir sind wieder da wo wir vor sechs Jahren waren,…sigh.
Ehrlich gesagt überrascht mich die Entscheidung nicht.
Es macht Sinn, das beste Gewehr anzuschaffen und das war zweifelsfrei nicht das Haenel.
Der Service und Kommunikation bei den zivilen Gewehren ist eh suboptimal, da frage ich mich, wie denn ein Großauftrag abgearbeitet werden soll.
Die Entscheidung für HK würde ich begrüßen und hoffe auf eine zügige Vergabe nach Oberndorf.
Sie können einem schon leid tun, die Suhler. Ich kann mir freilich nicht vorstellen, dass es nicht zu einer Neuauflage der Ausschreibung kommt. H&K zu Gewinnern zu erklären, hätte angesichts der Gesamtumstände ein Geschmäckle. Am besten wäre es freilich, dies ganze Vorhaben zu vertagen, falls es ohne Schadensersatzansprüche der Beteiligten noch möglich ist, und das Geld dringenderem Bedarf zuzuführen.
Bei all dem Schlamassel in der jüngeren Beschaffungshistorie ist die des neuen Sturmgewehrs zum Glück überwiegend zu vernachlässigen.
Natürlich wird Haenel nun höchstwahrscheinlich Klage einreichen, aber evtl. erkauft man sich so seitens der Streitkräfte durch diesen Schachzug bewusst einige Zeit, um die Entwicklung auf dem Handwaffensektor (z.B. mit Blick über den Großen Teich) weiter zu verfolgen. Und zur Not bekommt man mit der mutmaßlichen Nachfolgerin HK416 dann eben eine mehr als brauchbare Waffe, was hier ja bereits zu Genüge debattiert wurde.
Ein Paukenschlag. Ich frage mich , wie in Zukunft ganz generell Rüstungsprojekte durch Patentstreitigkeiten verzögert oder gefährdet werden könnten.
Ein Sturmgewehr ist ja verglichen mit beispielsweise einem Kampfflugzeug wenig komplex.
Wie will man bei komplexen Systemen Patentstreitigkeiten ausschließen – ohne dass jahrelang Patentanwälte an den Angeboten sitzen müssen.
Für den AG eine nicht einfache Situation. Nach Ausschluss des ursprünglichen Zuschlagsprätendenten stellt sich die Frage, was mit dem Angebot von HK passiert. Will der AG aufheben, bedarf es eines rechtfertigenden Aufhebungsgrundes (z.B. schwerwiegenden Gründe, die die Grundlagen der Vergabe betreffen/Wegfall der Geschäftsgrundlage/völlig neuer Bedarf etc.). Andernfalls stünden HK Schadensersatzansprüche zu.
Sollte Haenel ein Nachprüfungsverfahren vor VK/OLG anstrengen, vergingen viele Monate. Ein Ergebnis wäre dann bei zwei Instanzen erst Ende des Jahres in Sicht.
Irgendwie hat das ja schon einen Beigeschmack… Dieser Ausschluss von Haenel wird denke ich nicht dafür sorgen das bei folgenden Ausschreibungen bei Handwaffen eine Bietervielfalt herrschen wird. Weil schon wieder der Haus und Hof Lieferant gewinnt. Schon von Anfang an gab es ja Beschwerden das es zu sehr auf HK zugeschnitten war… und jetzt gewinnt wohl wieder HK nunja unrühmlich.
Am Ende ist doch wieder alles beim alten… der Haus und Hof Lieferant HK gewinnt.
Schade hätte gerne gesehen wenn das MK556 gewonnen hätte. So kann man nur hoffen das jetzt das HK416 kommt dann kann man wenigstens mit vielen europäischen Nachbarn diesbezüglich zusammenarbeiten.
@Junker
Der AG ist nicht zum Vertragsschluss verpflichtet, insofern rechtlich unproblematisch.
@Amtsmann0815
zutreffend. Es gibt keine Pflicht zum Vertragsschluss. Aber ohne Aufhebungsgrund im Sinne des Vergaberechts macht sich der AG Schadensersatzpflichtig. Wenn hier nur HK als Bieter bliebe, könne eine entsprechende Klage auf das positive Interesse gerichtet sein (entgangener Gewinn).
„Man munkelt im BAAINBw, dass das verantwortliche „G-36 Team “ (oben) mit sofortiger Wirkung dem MGCS zugeteilt wurde …. um dort ‚mal was voran zu bringen‘ . “ (Sagt ein Rüster, dessen Milliarden-Projekt nicht nur fliegt, sondern sogar nachbestellt wird! M.S.)
[„Man munkelt“ ist ja immer ne super Quellenangabe. Und das soll jetzt was aussagen? T.W.]
Wettbewerb und Ausschreibung heisst nicht ein Recht haben auf irgendeinen Vertragsabschluss.
Meine Vermutung :
Die Ausschreibung wird es nicht mehr geben.
Stattdessen wird das HK416A7 der KSK querschnittlich für die gesamte Truppe beschafft.
Da das schon eingeführt ist, und eine Stückzahl Erhöhung dort meines Wissens nach sogar im Vertrag festgehalten wurde, kann dies juristisch einwandfrei ohne weitere Ausschreibung beschafft werden.
Es ist somit wie beim STH… Die Goldrand Lösung (was ganz neues nach neuer Ausschreibung) brachte nur Probleme.
Also gibt’s beim STH ne abgespeckte neue Ausschreibung, nur noch mit Basis Modell und
Foreign Sale.
Hier geht’s jetzt weiter ohne Ausschreibung und (juristisch einwandfrei) als Stückzahl Erweiterung mit dem bereits eingeführten Modell.
Denn :
Noch ein langwieriger Wettbewerb (dann mit korrekter oder ohne „Tauch fähigkeit“ und nem „Freeware AR15 Magazin“ Magazin) wäre dann eine echte politisch juristische Farce.
HK bzw Infanterie Waffen ist ja leider keine National entscheidende Sicherheits Technologie mehr. (Wie Schiffbau und Luftfzg. Bau)
Sonst hätte man das wie früher ohne Wettbewerb gleich bei HK bestellen können.
Weltweit sehe ich im Westen eh nur SIG (Achtung ITAR, also no go) und FN auf Augenhöhe mit HK…. FN hat wohl gewusst, warum sie nicht bieten… Keine Chance im HK Mutterland.
Zumal das SCAR multikalibrig ausgelegt und zu schwer ist.
Aber im BAAINBW sind wohl einige Beamte zu oft mit Haenel Managern essen gegangen…. Die klare Leistungs Überlegenheit des HK416 zeigt die KSK Beschaffung des 416A7… Eliten akzeptieren eben keinen zivilen Klein Hersteller Jäger Kram mit Schwächen und ohne jahrzehntelange „Gross Produktion ans Militär“ Erfahrung.
Beim KK416A7 gab es auch keinen EU Wettbewerb…. Die KSK entscheidet da wohl erheblich selbst mit.
Und so helfen Haenel auch ein paar Polizei Verkäufe mit geringer Stückzahl und ein paar wenige gelieferte Präzi Scharfschützen Büchsen nichts.
100.000 Infanterie StG sind eben ganz anderes Kaliber.
Mal schauen was jetzt passiert.
Zum Glück für die Truppe ist ein neues STG nicht ganz so dringend wie zb. die STH Beschaffungs Entscheidung.
P.
[Eine ernstgemeinte Warnung: Hier Korruptionsvorwürfe zu erheben (zu erfinden?), ohne Belege zu liefern, rückt solche Kommentare hart an den Rand des Justiziablen. So was werfe ich künftig kommentarlos weg. T.W.]
Als freundlicher, undringlicher weil rein redaktioneller Hinweis an den Hausherren:
Das verwendete Programm zur Rechtschreibprüfung scheint sehr gerne das zweite ‚t‘ von Patentanwalt und Patentverletzung zu verschlucken. (Patenanwalt / Patenverletzung)
Und ja, wer sonst nichts zu kritisieren hat, kritisiert im Internet die Rechtschreibung ;-) Danke für den sehr guten Blog.
[Danke für den Hinweis. Es gibt allerdings Schreibfehler, die auch eine Rechtschreibprüfung nicht erkennt, weil ja auch „Paten…“ korrekt sein kann… T.W.]
Das hat ein Geschmäckle.
Ob das Mk556 „das Beste Sturmgewehr“ ist? Kann man diskutieren. Es ist sicher nicht schlecht.
Ob Haenel einen Auftrag dieser Grössenordnung wuppen kann? Schwer zu sagen aber nicht unmöglich.
Das sind alles Gründe die man für einen Ausschluß oder eine Neubewertung hätte heranziehen können.
Aber zwei uralte Trivialpatente zu reklamieren die vermutlich ausgelaufen oder von prior Art entwertet wurden, dazu braucht es schon Chuzpe. Und noch dazu ist es eine Entscheidung die teuer zu stehen kommen kann:
Sollten die Patente wirklich nicht standhalten – was ich zumindestens für Vorstellbar halte – könnten Bund undoder HK haftbar gemacht werden. Und am Ende zahlts der Steuerzahler…
In einer edlen und guten Welt würen sich HK udn Haenel auf ein Produktions- und Patentabkommen einigen. Aber naja, in einer edlen und guten Welt bräuchte man auch keine Sturmgewehre.
Also ich halte diese ganze Geschichte für sehr fragwürdig. Haenel hat den Zuschlag bekommen, 120.000 Sturmgewehre zu liefern. Damit ist Haenel nun auch in der Verpflichtung, diesen Auftrag zu erfüllen. Etwaige Patentrechtstreitigkeiten mit Heckler und Koch sind allein die Angelegenheit von Haenel und nicht die des BMVg. Warum also wurde eigentlich der Auftrag wieder zurückgezogen?
SigSauer hatte doch recht, daß diese Ausschreibung auf H&K zugeschnitten sind. Daher hat man sich zurecht vom der Ausschreibung zurückgezogen.
Diese Aussage impliziert, dass man „früher“ einfach so bei HK bestellt hätte – was aber nicht korrekt ist. Sie wissen schon, dass das Steyr AUG beinahe die Waffe der Bw geworden wäre, weil sie in mindestens einem Truppenversuch gut abschnitt? Oder dass das erste Gewehr der Streitkräfte von FN kam?
@Wait&Ce
„Sollten die Patente wirklich nicht standhalten – was ich zumindestens für Vorstellbar halte – könnten Bund undoder HK haftbar gemacht werden.“
Auch HK hat nichts zu verschenken – Ansprüche kann man geltend machen, weshalb sollte das eine Haftung auslösen? Immerhin scheint das, was HK vorgebracht hat, durchaus nicht an den Haaren herbeigezogen sein.
Davon ab gilt ja immer noch die Vorgabe „ITAR free“, und das ist eben bei Haenel noch nicht gegeben. Wird nun die Waffe für andere als die Magpul-Magazine modifiziert müßte diese doch neu vorgestellt werden?
@TW
Der_Picard hebt sicher auf das Nachbieten von Haenel ab, was ja auch fragwürdig war.
@Der junge neue
Eine Bietervielfalt wäre wünschenswert. Der Blick in die Realität zeigt allerdings, der Kuchen ist aufgrund der Stückzahlen, Marktbeschränkungen und Laufzeiten zu klein für mehr als einen leistungsfähigen Wettbewerber mit Standort Deutschland, vielleicht sogar Europa. Das zieht sich quer durch die Beschaffung. Das wird dann schnell auch zur strategischen Entscheidung.
Na dann schauen wir mal, was die nächsten TMP’s (technische Materialprüfungen) in der Truppe so bringen und wie viele der G36A0 dann noch einsatzbereit sind, bis eine neue Knarre kommt.
In der Diskussion um das System Sturmgewehr hat sich die Berichterstattung sehr stark auf das Thema Patentverletzungen eingeschossen. Ich meine der BusinessInsider (müsste wohl eher BundeswehrInsider heißen) hatte aber auch noch über andere Unregelmäßigkeiten berichtet. Ich erinnere mich an Aussagen wie, dass der Versuchsaufbau zu nicht reproduzierbaren Ergebnissen geführt haben sollen, Befangenheitsvorwürfe bezüglich des WTD-Personal (gleiches Personal das den G36-Skandal mit ausgelöst hat), etc.
Gibt es hierzu eigentlich keine neuen Informationen?
Moin,
ehrlich gesagt wundert mich der ganze Konjunktiv in der Begründung zum Ausschluss von Haenel. Weshalb hat man die Entscheidung über eine Vergabe nicht ruhen lassen, bis das Verfahren zwischen H&K und Haenel entschieden ist. Erscheint mir eine angreiffbare Position zu sein, die sich das BAAINBw hiergeschaffen hat mit dem Ausschluss.
Cheers
Flip
„ein entscheidendes Kriterium war dabei die höchste Wirtschaftlichkeit aller Angebote“
Und jetzt sind noch immer Leute traurig, dass Haenel raus ist?!
Also ich freue mich darüber…
@Trevor Faith
Sie schrieben: „SigSauer hatte doch recht, daß diese Ausschreibung auf H&K zugeschnitten sind. Daher hat man sich zurecht vom der Ausschreibung zurückgezogen.“
— Warum gewann dann Haenel? Warum hat das BAAINBw Haenel sogar einen Schubs durch die richtige Tür hindurch gegeben? Ich will nicht verleugnen, dass ich auch auf augengeradeaus.net die Vermutung geäußert habe, H&K’s Sieg könne erwünscht sein, um die Firma für die Farce um das G36 zu entschädigen.
Trotzdem sehe ich keine Belege für Sig Sauer’s Aussagen. Ich meine mich zu entsinnen, dass das Unternehmen zwischen den Zeilen vor allem an der Vorgabe Anstoß nahm, dass keine ITAR unterfallenden Teile verbaut sein dürften.
Tja, so kann’s gehen, wenn man seine Entwicklungsabteilung in die USA verlegt. Und obwohl ich Sig Sauers Kritik an den restriktiven und oft unabsehbar gehandhabten deutschen Waffenexportregeln teile, so zeichnete sich der wachsende Widerstand insbesondere Deutschlands gegen ITAR doch nicht erst seit gestern ab.
Das Sturmgewehr G1 des BEL Herstellers Fabrique Nationale (FN) Herstal war in der Tat ab 1956 das Standard-StuGew der Bundeswehr, für ganze drei Jahre.
Es wurde ab 1959 durch das G3 abgelöst, da die Bundesregierung die Standardwaffe der Bundeswehr im eigenen Land fertigen lassen wollte.
Darüber hinaus wurde es in der alten Bundesrepublik Deutschland von Einheiten der Bereitschaftspolizei sowie des Bundesgrenzschutzes verwendet.
Zumindest in der Produktion der Standardwaffe für die Truppe sollte nationale Autarkie gesichert werden können.
Der „Spiegel“ von 1957 – „Weiterentwicklung des alten deutschen Infanterie-Sturmgewehrs“.
https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41758525.html
@all
Gibt einen neuen Thread zu dem Thema; jetzt ist auch die Vergabeentscheidung fürs HK416 offiziell.
@ muck sagt: 02.03.2021 um 9:35 Uhr
„Warum gewann dann Haenel? “
Tatsächlich? Hab ich etwas im o.g. Artikel überlesen? Wo und wann hat Haenel gewonnen?
H&K hat sich auf das leichteste Ziel (Patentrechtsverletzung) eingeschossen. Wäre das nicht gewesen, hätte man Menschenrechtsverletzung im Herstellerland oder Produktionskapazitäten angeführt. Erste Ansätze konnte man bei den ersten Einsprüchen sehen.
Thomas Melber sagt:
@TW
Der_Picard hebt sicher auf das Nachbieten von Haenel ab, was ja auch fragwürdig war.
Ja, genau das meinte ich.
Ich bin bei meiner Wortwahl leider nicht immer „juristisch korrket“ bzw. 100% beweiswürdig bei Behauptungen.
Kommentare sind aber eben mal nur Kommentare und nicht nur Aufzählung von Beweisen.
Ich hätte einfach schreiben sollen:
„Das wohl erfolgte Nachbieten seitens Haenel hatte schon ein gewisses „Geschmäckle“.
Zum Thema:
Den zweiten Wettbewerber zum Sieger zu erklären, wenn der erste etwas grundlegendes falsch gemacht hat, ist vermutlich dann die korrekteste und juristisch sichere Variante.
Die BW bekommt sicherlich kein schlechtes StG mit dem HK416.
P.
Dürfte ich kurz „off topic“ gehen und um Auskunft bitten, damit das Zitieren nicht immer so ein Krampf wird: Die Einrückung, wie Voodoo sie um 8:33 Uhr benutzte – wie kriegt man das hin? Besten Dank!
@Trevor Faith
Haenel hat die Ausschreibung gewonnen und ist ex post ausgeschlossen worden. Man hatte das günstigste Angebot geliefert, und die Leistungsdaten lagen so nahe beim geringfügig besseren HK416, dass der Zuschlag in jeder Hinsicht zu rechtfertigen war.
Heckler&Koch haben allein wegen der Disqualifizierung des Siegers die Goldmedaille umgehängt bekommen. Spätestens seit ich vom HK433 erfuhr, habe ich ernste Zweifel an allen Behauptungen, dass die Ausschreibung für H&K gezinkt gewesen sein soll, zumal es keine Beweise dafür gibt, wohl aber Indizien dagegen.
Die u.U. vergaberechtswidrige Kommunikation zwischen BAAINBw und Haenel etwa, aber vor allem: Die teure und umständliche Entwicklung des HK433 – obwohl man mit dem HK416 bereits eine von besten Referenzen gepushte Wafffe im Portfolio hatte – spricht nicht dafür, dass die Oberndorfer siegesgewiss waren.
Nanu, bisher keine Antwort an @muck?
Dieses Geheimnis lüftet @T.W. in den FAQs.
https://augengeradeaus.net/faq/faq-wie-formatiere-ich-kommentare/
Achtung! Hierbei ganz wichtig: das Austauschen der Klammern.
@Scharlatan
Besten Dank!