Bundeswehr meldet weiteren Anstieg rechtsextremistischer Verdachtsfälle
Die Zahl der rechtsextremistischen Verdachtsfälle in der Bundeswehr, die vom Militärischen Abschirmdienst (MAD) untersucht werden, ist im vergangenen Jahr deutlich angestiegen. Dabei gibt es eine überproportionale Häufung von Verdachtsfällen bei Angehörigen der Bundeswehr unter 35 Jahren, bei Soldatinnen und Soldaten der Laufbahn der Mannschaften, bei Zeitsoldaten sowie im Heer. Der Dienst habe zwar keinen Zusammenschluss der Rechtsextremisten im Sinne einer gemeinsamen ziel- und zweckgerichteten, politisch ausgerichteten Bestrebung festgestellt, aber eine zunehmende Vernetzung zum Beispiel über soziale Medien.
Die Angaben gehen aus dem zweiten Jahresbericht der Koordinierungsstelle für Extremismusverdachtsfälle hervor, die 2019 im Verteidigungsministerium eingerichtet worden war. Bereits mit dem ersten Jahresbericht im März 2020 war eine deutliche Steigerung rechtsextremistischer Verdachtsfälle in der Truppe gemeldet worden. In dem am (heutigen) Freitag veröffentlichten Bericht sind die Daten aus dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) im Vergleich zum Vorjahr teilweise detaillierter erfasst.
Für das vergangene Jahr meldete die Koordinierungsstelle im so genannten
Phänomenbereich Rechtsextremismus 843 Verdachtsfälle in Bearbeitung – im Vorjahr waren es noch 592. Neu hinzugekommen waren 2020 insgesamt 477 Fälle in diesem Bereich, nach 363 im Jahr zuvor. Die so genannten Reichsbürger und Selbstverwalter beschäftigen das Amt im vergangenen Jahr in 53 Fällen, nach 34 im Jahr zuvor.
Die Rechtsextremisten seien dabei durchaus organisiert, heißt es in dem Bericht:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und das BAMAD haben derzeit keine Beweise für eine „Schattenarmee“, die einen gewaltsamen Umsturz plant. Sie sehen gleichwohl rechtsextreme organisierte Strukturen mit Bezügen zur Bundeswehr und anderen Sicherheitsbehörden.
und
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des MAD innerhalb dieses Phänomenbereichs lag im Berichtszeitraum auf dem Bereich „Neue Rechte“, einer heterogenen politischen Strömung, die wesentlich durch die Relativierung des Rechtsextremismus und das Verweisen auf Gemeinsamkeiten mit dem rechten demokratischen Rand gekennzeichnet ist. Sie weist zahlreiche und umfassende Ansätze bürgerlich-konservativer, patriotischer und nationaler ideologischer Grundlagen auf. Im Bereich der „Neuen Rechten“ sind Extremistinnen und Extremisten daher schwieriger zu identifizieren als im Bereich der Neonazis oder „Altrechten“, welche sich offensichtlich nationalsozialistische Argumentationsmuster zu Eigen machen.
In den Bereich der „Neuen Rechten“ sind Phänomene wie die „Identitäre Bewegung Deutschland“, der sog. „Flügel“ oder die „Junge Alternative“ einzuordnen. Nachdem das BfV bereits im Verfassungsschutzbericht 2019 die Identitäre Bewegung als gesi- chert rechtsextremistisch eingestuft hatte, bewertete es im März 2020 die Teilorganisation „Der Flügel“ der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) ebenfalls entsprechend. Eine erhöhte Aufmerksamkeit richtete das BAMAD im Berichtszeitraum auch auf aktive Mitglieder und Unterstützer der „Jungen Alternative“ – der Jugendorganisation der AfD – sowie auf die AfD-Landesverbände Brandenburg und Thüringen. Da diese Landesverbände von den zivilen Verfassungsschutzbehörden zu Verdachtsfällen erklärt wurden, gilt es von Seiten des BAMAD nun aufzuklären, welche Rolle Angehörige des Geschäftsbereichs BMVg in diesen Organisationen einnehmen.
Gegenüber den Rechtsextremisten machten die Verdachtsfälle in den Bereichen Islamismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus nur einen geringen Anteil aus. So untersuchte der Militärische Abschirmdienst im vergangenen Jahr 78 Verdachtsfälle im Phänomenbereich Islamismus (Vorjahr 69) und 16 linksextremistische Verdachtsfälle (Vorjahr 11), in beiden Bereichen sank die Zahl der neuen Fälle im vergangenen Jahr. Beim Ausländerextremismus ging die Zahl der Verdachtsfälle von 37 im Jahr 2019 auf 26 im vergangenen Jahr sogar insgesamt zurück.
Die meisten der – insgesamt weit überwiegend rechtsextremistischen – Verdachtsfälle wurden im Heer festgestellt: Knapp die Hälfte aller Fälle betrafen diese Teilstreitkraft, obwohl das Heer an der gesamten Bundeswehr (Soldaten und zivile Mitarbeiter) nur einen Anteil von einem Viertel hat. Die geringste Zahl von Verdachtsfällen im Verhältnis zu den Soldaten und Mitarbeitern gab es im Bereich des Kommandos Cyber- und Informationsraum (CIR) und in der Wehrverwaltung.
Allerdings hat das Heer auch von seiner Personalstruktur her die jüngsten Soldatinnen und Soldaten und die meisten Mannschaftsdienstgrade – die Gruppen, in denen der MAD die meisten Extremismus-Fälle untersucht:
Auffällig ist der hohe Anteil von Verdachtsfällen in den jüngeren Altersgruppen, insbesondere in der Altersgruppe der unter 35-Jährigen. 21 Prozent der Verdachtsfälle entfallen auf die Altersgruppe der unter 25-Jährigen, weitere 47 Prozent auf die Altersgruppe zwischen 25 und 34 Jahren. In die Altersgruppe der 35 bis 44-Jährigen fallen 19 Prozent der Verdachtsfallbearbeitungen, insgesamt 14 Prozent entfallen auf die Altersgruppe der über 45-Jährigen.
und nach Laufbahn:
Bei der Verteilung der Verdachtsfallbearbeitungen auf die militärischen Laufbahngruppen zeigt sich, dass etwa gleich viele Verdachtsfälle auf die Laufbahngruppen der Unteroffiziere und Mannschaften entfallen, gleichzeitig der Anteil der Unteroffiziere am militärischen Personalkörper mit 51 Prozent aber deutlich höher ist als der Anteil der Mannschaften mit 29 Prozent. Im Ergebnis lässt sich damit eine deutlich überproportionale Häufung von Verdachtsfällen in der Laufbahngruppe der Mannschaften erkennen. Bei den Unteroffizieren treten Verdachtsfälle dagegen ebenso wie in der Gruppe der Offiziere mit einem 20-prozentigen Anteil am militärischen Personalkörper und einem Anteil von 16 Prozent der Verdachtsfälle unterproportional auf.
Wenig überraschend sind deshalb auch weitere Zahlen: Knapp 20 Prozent der Soldaten unter Extremismusverdacht befanden sich in den ersten vier Dienstjahren, weitere 20 Prozent zwischen dem fünften und dem achten Dienstjahr. Das stützt nach Ansicht des BAMAD die geplante Änderung des Soldatengesetzes, die eine Entlassung von Zeitsoldaten künftig innerhalb der ersten acht Dienstjahre erleichtern soll. Bislang gilt dafür eine Frist bis zum vierten Dienstjahr. Der Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 19/22862) liegt derzeit im Parlament.
Weitere Details in dem Bericht, hier noch mal der Link, und vorsorglich auch in der Sicherungskopie:
20210225_Bericht_Bundeswehr_Extremismus_2020
Peng!
Verdacht auf Volksverhetzung und Körperverletzung Waffen und Munition bei Bundeswehrsoldat gefunden
https://www.hessenschau.de/panorama/waffen-und-munition-bei-bundeswehrsoldat-gefunden,bundeswehrsoldat-festgenommen-100.html
[Dann doch gleich das Original:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43563/4850800
Allerdings machen die dort verbreiteten Fotos sehr schnell klar, dass es nicht um Munition aus Bw-Beständen geht. T.W.]
@T.W: Klar, und es verdeutlicht, dass die strengen Vorschriften und deren Einhaltung eben hier schlimmeres verhindert haben könnten. Vgl. @Pio-Fritz und @sputo.di.rospo u.v.a
Ok. Was ist passiert? Ich habe hier was geschrieben über einen Bericht aus dem Verteidigungsministerium zu Extremismus in der Bundeswehr.
einige der – eigentlich erwartbaren – Reaktionen:
– die Methoden hier sind doch auch nicht anders als die DDR (bisweilen auch: die Stasi)
– die Regel-Überprüfung Ü1 für neue Soldat*innen ist „Sippenhaftungen/Gesinnungsprüfungen“, die „Berufsverboten gleichkommen“
– überhaupt wird das mit dem Rechtsextremismus völlig übertrieben
– wer – angeblich „im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ – darauf hinweist, dass man doch natürlich drüber reden kann (muss?), das Grundrecht auf Asyl abzuschaffen, kann doch nicht wegen seiner Meinung verfolgt werden!
– was sind schon ausgebildete Profis mit Schnellfeuergewehren gegen einen Journalisten, der kann viel mehr Schaden anrichten
Ich mache hier doch nicht die Bespaßer-Ecke für rechtes Weitaußen. Wenn noch nicht mal die schlichte Berichterstattung über einen Report des Ministeriums möglich ist, ohne dass so was hier abgekippt wird, dann ist es wohl noch schlimmer als dort dargestellt. Ich muss dafür keine Plattform bieten.
@Georg
Ihre Behauptung, dass Uniter und Nordkreuz „bewusst auf den Tag X“ hingearbeitet haben um „notfalls mit Waffengewalt die Kontrolle in unserem Staat zu übernehmen“, hat keine Faktengrundlage. Die belegte Tatsache, dass es Munitionsdiebstahl gab, ist weder ein Beweis noch ein Indiz für diese Behauptung, da es zahlreiche nicht-extremistische potenzielle Motive für solchen Diebstahl gibt. Wer solche weitreichenden Vorwürfe erhebt wie Sie, sollte sie belegen können. Ansonsten kommen Fragen bzgl. der Motive auf, die hinter solchen Vorwürfen sehen. Leider ähnelt dieses Vorgehen nun einmal den Zersetzungsmethoden russischer Dienste, die auf diese Weise die gezielte Diskreditierung von Institutionen in NATO-Staaten durch Desinformation betreiben. Fragen Sie doch mal beim BAMAD nach, wie man solches Verhalten dort mit Hinblick auf mögliche Sicherheitsüberprüfungen bewertet.
@T. Wiegold
Die Information, dass es keine Hinweise auf Umsturzpläne unter Beteiligung aktiver Bundeswehrsoldaten gibt, ist Teil früherer öffentlicher Äußerungen des BAMAD zu diesem Thema. Im aktuellen Bericht ist statt nicht vorhandenen Hinweisen von nicht vorhandenen „Beweisen“ die Rede, aber die Aussage letztlich dieselbe, nur politisch vorsichtiger ausgedrückt.
Die Aussage „rechtsextreme organisierte Strukturen mit Bezügen zur Bundeswehr und anderen Sicherheitsbehörden“ ist in der Sprache solcher Behörden die schwächste denkbare Formulierung. Sie besagt letztlich nur, dass man von offenbar von Rechtsextremisten weiß, bei denen kein Verdacht auf Bildung einer terroristischen Vereinigung oder Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat besteht (sonst hätte man das erwähnt) und die außerhalb der Bundeswehr organisiert sind und z.B. als aktiver Soldat oder Reservist einen Bezug zur Bundeswehr haben. Das ist ein Problem, keine Frage, aber kein Hinweis auf Umsturzpläne, „Schattenarmeen“ oder eine systematische Unterwanderung der Bundeswehr durch Rechtsextremisten.
[Sie wollen Ihre Propaganda weitertreiben, oder?
Wer solche weitreichenden Vorwürfe erhebt wie Sie, sollte sie belegen können. Ansonsten kommen Fragen bzgl. der Motive auf, die hinter solchen Vorwürfen sehen. Leider ähnelt dieses Vorgehen nun einmal den Zersetzungsmethoden russischer Dienste, die auf diese Weise die gezielte Diskreditierung von Institutionen in NATO-Staaten durch Desinformation betreiben.
Genau mein Humor, Rechtsextremismus in der Bundeswehr wird völlig faktenfrei übertrieben, aber wer solche Aussagen trifft, muss wohl ein russischer Agent sein… und muss die nächste Sicherheitsüberprüfung fürchten – nanu, die ist doch nur eine Gesinnungsprüfung? Nun ist aber gut, so nicht weiter. T.W.]
@JPW: Du behauptest: „Es gipfelte in dem unterschwelligen Vorwurf, man habe sich damit ja nicht eindeutig gegen Rechtsextremismus ausgesprochen.“ Hast Du für diese Behauptung einen Beleg? Magst Du diesen hier einmal teilen?
[Sascha, ihr habt eure jeweiligen Mailadressen, macht das bitte untereinander aus und nicht hier. T.W.]
Fakten sagt: 01.03.2021 um 15:34 Uhr
„Die Aussage „rechtsextreme organisierte Strukturen mit Bezügen zur Bundeswehr und anderen Sicherheitsbehörden“ ist in der Sprache solcher Behörden die schwächste denkbare Formulierung. Sie besagt letztlich nur, dass […]“
Da helfen alle relativierenden Beteuerung nichts. Das BAMAD hat das Problem schon gut erkannt:
„Da diese Landesverbände von den zivilen Verfassungsschutzbehörden zu Verdachtsfällen erklärt wurden, gilt es von Seiten des BAMAD nun aufzuklären, welche Rolle Angehörige des Geschäftsbereichs BMVg in diesen Organisationen einnehmen.“
Von dort ist es nicht mehr weit in den „Phänomenbereich“ der „Neuen Rechten“.
@T. Wiegold:
Absoluten Respekt für das Engagement hier und volle Zustimmung zu Ihren Ausführungen!
Wie heißt es so schön: „Viel Feind, viel Ehr“ Und diese Ehre haben Sie sich wirklich verdient.
@Überprüfung aller einzustellenden Soldat:innen:
Sorry, aber man kann doch nicht ernsthaft fordern, alle Interessierten an Waffen auszubilden, ohne auch nur im Ansatz die Verfassungstreue zu prüfen. Ja, eine solche Gesinnung muss Grundvoraussetzung für Bundeswehr-Angehörige sein. Was denn sonst?
Natürlich kann das zu Problemen für Bewerber führen. Steht ja auch genauso im aktuellen Bericht der Wehrbeauftragten, derzeit insbesondere für Personen mit familiären Verbindungen in die Russische Föderation. ( https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/266/1926600.pdf –> Seite 56f)
@Anzahl der Rechtsextremisten:
Wir müssen jetzt nicht die Diskussionen der letzten Jahre wieder aufwärmen, wie viele erkannte/unerkannte/statistisch zu erwartende Rechtsextremisten in der Bundeswehr dienen.
Aber es reicht ja schon ein Blick in #miltwitter, um eine gewisse Dunkelziffer zu erahnen:
https://twitter.com/EinstEinAdler/status/1364326850550509570
https://twitter.com/krawallerist/status/1365388676759515139
Der Befund überascht nicht. Ich nehme an, dass es einer gesellschaftlichen Entwicklung entspricht und kein Spezifikum der Bundeswehr darstellt. Der Begriff „rechtsextrem“ ist im übrigen juristisch unscharf und die Frage ist, welche Folge es hat, wenn jemand so eingeordnet wird. Straftaten sind immmer Straftaten und müßen entsprechend behandelt werden. Nicht nur unter Jüngeren dürften Zweifel wachsen, ob unser demokratisches System zukunftsfest ist, oder ob andere autoritäre Modelle eher in der Lage sind, mit aktuellen und zukünftigen Herausforderungen fertig zu werden. Der Umgang mit der Pandemie zeigt, dass unsere Prozesse u.a. in der Exekutive teilweise nicht den Anforderungen entsprechen. Der Druck zur Veränderung ist offenbar immer noch nicht. Jena und Auerstädt waren ein Ausgangspunkt der gesellschaftlichen und militärischen Reform. Ähnliches steht uns bevor.
Nach allem was ich zunächst dachte und der übrig gebliebenen Zahl von 9 Rechtsextremisten 2020, kann ich jetzt „das Problem“ erheblich besser einordnen.
Der Begriff „Staatsvolk“ [Art 116 GG i.v.m. §37 SG ] nach Jellinek soll ja neuerdings auch „Neuer Rechter“ Sprachgebrauch sein. Ich lerne jeden Tag dazu.
@K.B.:
Danke für den Twitter-Verweis zum erahnen einer Dunkelziffer.
Da ich Twitter nicht nutze, haben sie schon eine grobe Dunkelziffer erahnen können? Wo liegt die ungefähr?
Wenn bei ~850 Verdachtsfällen 9 übrig bleiben, dann ist mMn das Dunkelfeld schon ziemlich ausgeleuchtet worden, oder?
[Hm, Sie haben Erkenntnisse, dass alle Verdachtsfälle abschließend ermittelt wurden? Habe ich im Bericht nicht gefunden, haben Sie noch mal die Fundstelle? Und komisch, im Grundgesetz-Artikel 116 kann ich den Begriff „Staatsvolk“ nicht finden, auch da brauche ich Hilfe… (Da steht schlicht, Deutscher ist … wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat.) T.W.]
@T.W. zu Ihrer Anmerkung, für den Entzug der Akkreditierung einiger Journalisten beim G20 wurden derartige Kriterien (z.T.) herangezogen:
Ja, eben. Und es gab was hinterher? Empörung der Medien und Klagen einiger Betroffener. Und zwar zurecht.
Solche Methoden sind in meinen Augen jenseits der Grenze des – ohne Anfangsverdachts – tolerierbaren in unserem Land.
[Allerdings beruhte das überwiegend auf falschen/unzutreffenden (um nicht deutliche Worte zu nehmen) Angaben der Länderpolizeien… T.W.]
@ T.W.:
Sorry, aber auf die schnelle muss ich zu Wiki greifen und direkt rauszitieren. Hoffe das gibt kein Mecker.
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsvolk
„Das Staatsvolk ist …“
Entscheidend für die Zugehörigkeit zum deutschen Volk im Sinne des bundesdeutschen Grundgesetzes ist mithin primär der rechtliche Status als Staatsbürger und nicht die Zugehörigkeit zu einem Volk oder Volksstamm, etwa im ethnischen oder soziologischen Sinne. Eingebürgerte Migranten nichtdeutscher Nationalität gehören somit zum deutschen Volk und können sich daher unter anderem an politischen Wahlen beteiligen, ohne dass dadurch ein Widerspruch zum Grundgesetz bestehen würde. “
Also der Begriff „Staatsvolk“ ist nicht dubioses. Und ja, da gehören alle mit dem Pass dazu. Unabhängig von Religion, Hautfarbe oder Migrahigru.
Mit den Verdachtsfällen haben sie wahrscheinlich recht. Vermutlich sind noch nicht alle zu Ende ermittelt worden. Da war leider Schnelligkeit vor Präzision.
[Aber hallo, natürlich gibt das Mecker, weil Wikipedia schlicht verlinkt werden kann und nicht hier ausführlich zitiert werden muss, deshalb gekürzt. Davon abgesehen: Ok, mit der Frage hab ich es provoziert, aber das hat mit dem Thema dieses Theads so was von gar nichts zu tun, so dass wir es bitte gleich einstellen. T.W.]
@CRM-Moderator:
Ich habe ja gesagt, dass wir bei den Zahlen nicht zusammenkommen…
In jedem Fall muss ich Sie (und pk-we) bei der Zahl von 9 Rechtsextremisten korrigieren.
Wer den Bericht liest, findet folgende zwei Zitate (denn es ist ja nicht nur der MAD, der sich um Extremisten kümmert):
„Im Berichtsjahr wurde insgesamt elf Tarifbeschäftigten das Arbeitsverhältnis aufgrund Bezüge zum Rechtsextremismus gekündigt. Zudem wurde ein Beamter des mittleren Dienstes mit Bezug zum Rechtsextremismus entlassen. Im Berichtsjahr wurden ferner insgesamt 35 Soldaten aufgrund rechtsextremistischer Verfehlungen entlassen.“ S. 26
„Zum Stichtag 31. Dezember 2020 gab es 216 laufende (d.h. eingeleitete, aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossene) gerichtliche Disziplinarverfahren gegen Soldatinnen und Soldaten mit Extremismusbezug. Im Berichtszeitraum wurden 92 gerichtliche Disziplinarverfahren mit Extremismusbezug eingeleitet.“ S. 28
@K.B.:
Das heisst, es waren Überhänge auch aus den Vor-Vorjahren?
@CRM-Moderator:
Genau so verstehe ich das.
Passt ebenfalls zu den Aussagen im Bericht der Wehrbeauftragten:
„Seit vielen Jahren erreichen nicht wenige Eingaben das Amt der Wehrbeauftragten, die eine überlange Dauer der gerichtlichen Disziplinarverfahren […] thematisieren. Eine Vielzahl der Gerichtsverfahren zieht sich immer noch allzu häufig über Jahre hin. […] Nach Angaben des Verteidigungsministeriums hat sich die Dauer der gerichtlichen Disziplinarverfahren in der Zuständigkeit der Wehrdisziplinaranwaltschaften bis Mitte 2020 im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. Dies umfasst den Zeitraum von Aufnahme der Vorermittlungen bis zur Erstellung der Anschuldigungsschrift beziehungsweise bis zu einer Einstellung durch die Einleitungsbehörde. Bei gleichzeitig laufenden Strafverfahren betrug die Dauer durchschnittlich 20,7 Monate, ohne Strafverfahren 19,2 Monate. […] Zu wenig Personal bei den Wehrdisziplinaranwaltschaften ist immer noch in vielen Fällen ein Hauptgrund für eine zu lange Verfahrensdauer.“ S. 109f
CRM-Moderator sagt: 01.03.2021 um 22:00 Uhr
„Das heisst, es waren Überhänge auch aus den Vor-Vorjahren?“
Achso.. dann ist das Problem mit den Rechtsextremisten ja gar nicht soo groß. Dann ist es ja eigentlich schon fast nicht mehr da.
Wa-Ge sagt: 02.03.2021 um 11:50 Uhr (Faden „KSK-Sammelaktion GI verzichtet auf Details im Zwischenbericht“)
Ein ehem. Kp-Chef des KSK äußert sich in einer Eingabe zu „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ in Afghanistan. Die Eingabe wird offenbar nicht aufgegriffen. „Die Wirkung wäre dann die Abschiedsparty, die Ursache, das Nicht handeln der deutschen Streitkräfteführung und der Politik.“
Ich merke, ich muss nicht nur Munitionsbewirtschaftung neu lernen, sondern auch Logik. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle aber auch sagen, dass die von Ihnen beschriebene Problematik von der „Leitung und Aufsicht der Streitkräfte“ aufgegriffen wird. Da ist Verantwortungsbewusstsein da.
Vgl. Bericht der Wehrbeauftragten S 30.
„Das KSK hat zwar eine gute psychologische Betreuung, hatte aber bisher keine Therapiemöglichkeiten. Es ist gut, dass die Bundeswehr diese nun geschaffen hat. Sie sind für Soldaten, die sich zum Teil über lange Zeiträume in schwersten Grenzsituationen behaupten müssen, dringend erforderlich.“
Wenn Sie das aber schreiben, dann klingt das irgendwie so, als würde die „Leitung und Aufsicht der Streitkräfte“ diese Radikalen und Extremisten erzeugen und müsse dafür die Verantwortung übernehmen.
Zitat:
„Radikale und Extremisten werden nicht so geboren wie sie sind, sondern werden im Laufe des Lebens, geprägt durch äußere Umstände, radikalisiert. Und genau hier fehlt mir die Verantwortungsübernahme in der Leitung und Aufsicht der Streitkräfte.“