Staatsanwaltschaft erhebt nach Sprengstoff-Fund im Garten Anklage gegen KSK-Soldaten
Nach dem Fund von Waffen, Munition und Sprengstoff auf dem Privatgelände eines Soldaten aus dem Kommando Spezialkräfte (KSK) hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden Anklage gegen den Oberstabsfeldwebel erhoben. Dem 45-jährigen, der in Untersuchungshaft sitzt, werden Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffen- und das Sprengstoffgesetz vorgeworfen.
Nach einem Hinweis des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) hatte die Generalstaatsanwaltschaft Mitte Mai das Privatgelände des Mannes in Nordsachsen durchsuchen lassen. Dabei hatten die Ermittler unter anderem zwei Kilogramm PETN-Sprengstoff, 3 Stück PETN-Sprengfolie, 10 Shocktube-Sprengzünder, neun so genannte Irritationskörper, also Blendgranaten, eine Kalaschnikow, eine Schreckschusswaffe , Signalpatronen und vor allem mehrere Tausend Stück Gewehr- und Pistolenmunition sichergestellt. Das Material soll zumindest zum Teil aus Bundeswehrbeständen stammen. Außerdem wurden laut Verteidigungsministerium nationalsozialistische Devotionalien gefunden.
Der Fall hatte wesentlich dazu beigetragen, dass Ministerin Annegret Kramp-Karrenbauer eine Strukturanalyse des KSK anordnete. Ein Zwischenbericht dazu war Anfang der Woche bekannt geworden. In diesem Bericht heißt es allerdings, die bei dem Oberstabsfeldwebel sichergestellte Munition und der Sprengstoff habe nachweislich keinen Bezug zu der Munition und dem Sprengstoff, die beim KSK zumindest buchungstechnisch fehlen.
Dem Oberstabsfeldwebel war bereits im Mai die Ausübung des Dienstes und das Tragen der Uniform verboten worden. Es handelt sich um einen Kommandosoldaten, also nicht um den Unterstützungsbereich der Eliteeinheit.
Aus der Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft vom (heutigen) Mittwoch:
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Zentralstelle Extremismus Sachsen, hat mit Datum vom 30. Oktober 2020 Anklage gegen einen 45jährigen KSK-Soldaten aus Nordsachsen zum Landgericht Leipzig, Große Strafkammer, erhoben. Ihm wird vorgeworfen, sich wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz strafbar gemacht zu haben, indem er ohne entsprechende Genehmigung bzw. Erlaubnis Kriegswaffen (1 Sturmgewehr Kalaschnikow AK-47 nebst Munition), Munition nach dem Waffengesetz und explosionsgefährliche Stoffe (u.a. 2 kg Sprengstoff PETN) auf seinem Grundstück bis zur Entdeckung im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen am 13. und 14. Mai 2020 aufbewahrt haben soll.
Die Anklage zum Landgericht Leipzig erfolgte wegen der besonderen Bedeutung der Sache.
Nach Angaben der Anklagebehörde hat sich der 45-jährige bislang nicht zu den Funden in seinem Garten und zu den Vorwürfen geäußert, die konkrete Tatmotivation bleibt im Unklaren. Es gebe auch keine Erkenntnisse zu Beteiligungen von weiteren Bundeswehrangehörigen.
(Archivbild: Scharfschützenausbildung des Kommandos Spezialkräfte (KSK) in der Schweiz im Juli 2018, deshalb auch noch nicht in Multitarn – Jana Neumann/Bundeswehr)
Juristische Formulierungen und andere Spitzfindigkeiten möchte ich sicherheitshalber den Juristen überlassen.
Für mich ist es wichtig, dass am Ende ein Urteil steht, das die sichere Entfernung des Kandidaten aus dem Dienstverhältnis gewährleistet. Den Rest können dann die Juristen ohne die Bundeswehr regeln.
Gibt es eigentlich Neuigkeiten von Franco A.? Ich habe lange nichts mehr von dem Fall gehört.
Solche Soldatinnen und Soldaten haben in der Bundeswehr überhaupt nichts verloren. Das sind keine Kameraden, wie man sich sie wünscht. Es wird mit absoluter Sicherheit ein hartes und gerechtes Urteil geben, das hoffentlich den letzten „Verblendeten“ aufschrecken wird, ein solches Verhalten einzustellen.
Zum Teil aus Bundeswehrbeständen, fraglich? Die Kalaschniko mit Sicherheit nicht.
Das es ich rechne den Soldaten hiermit zu den Reichsbürgern zu, Bestände Sprengstoff von Bundeswehr, dann muss aber klar nachgewiesen werden woher und ich denke da müssen dann
auch andere Personen mit Konsequenzen rechnen?oder nicht?
@Ungedienter
Der Verdacht gegen Franco A. hat sich nicht erhärtet. Es gibt keine belastbaren Indizien dafür, dass er einen Anschlag plante oder Teil einer terroristischen Vereinigung in der Bundeswehr war. Die Vorwürfe gegen die anderen Verdächtigen diesbezüglich wurden fallengelassen. Nachdem das zuständige Gericht daher zunächst keine Anklage erheben wollte, wird es nach Intervention höherer Stelle demnächst doch einen Prozess geben. Über die Motive von A. für die Beschaffung der falschen Identität und den Verstoß u.a. gegen das Waffengesetz wird noch spekuliert bzw. ist öffentlich nichts Näheres bekannt, aber terroristische oder überhaupt politische Motive erscheinen zunehmend als unwahrscheinlich. Man hat den Vorgang soweit verzögert, dass es der Ministerin, die sich damals mit ihren auf dünner Faktengrundlage vorgenommenen öffentlichen Vorwürfen sehr weit aus dem Fenster gelegt hat, nun politisch nicht mehr schaden kann. Der Schaden für das Ansehen der Bundeswehr bleibt.
Der Vorgang ist ein weiteres Beispiel für die unnötige Verwundbarkeit der Bundeswehr im Informationsraum. Hätte die politische Führung sich nicht an Versuchen zur Diskreditierung der Bundeswehr und der Soldaten beteiligt und abgewartet bis Fakten vorliegen, dann wäre viel Schaden von der Bundeswehr abgewendet worden.
@Armbruster:
Doch natürlich hat die Bundeswehr diverse Arten und Abarten des Awtomat Kalaschnikowa im Bestand. Übernommen von der NVA und mittlerweile auch eingesammelt irgendwo in der Welt. Hauptsächlich zu Studienzwecken und zur Fremdwaffenausbildung. Aber die AK kann natürlich auch von sonstwoher stammen. Seit den Auflösungskriegen in Jugoslawien schwirrt so einiges über den Schwarzmarkt und in der Ukraine fällt auch so einiges vom Laster, wie in jedem Bürgerkrieg. Die Westgruppe hatte auch Fehlbestände bei Abzug. Genauso der Sprengstoff muss geklärt werden wo der herkommt. Aber selbst wenn das alles nicht aus Bundeswehrbeständen stammt, bleiben immer noch unerlaubter Waffen- und Sprengstoffbesitz als Vergehen.
P.S. Ich muss das anders ausdrücken: Die politische Führung hat sich m.E. nicht an Diskreditierungsversuchen beteiligt, sondern ist auf diese eingegangen, indem sie den Eindruck erweckt hat, als seien sie begründet.
[Ist Ihr gewählter Nick nun „PsyOpa“, wie vorher, oder „PsyOps“, wie in diesem Kommentar? T.W.]
@TW
Auf der Tastatur liegen „a“ und „s“ (meist) nebeneinander, da kann man schon ‚mal verrutschen.
@T. Wiegold
Opa ist korrekt…Wie Thomas Melber schon schrieb, trifft man im Alter die Tasten nicht immer direkt.
Kurz OT:
Franco A. hat eine Pistole in einem Schacht im Flughafen Wien versteckt und ein Foto von dem Versteck gemacht.
Er ist später wieder hin und wollte die Waffen abholen, dabei wurde er festgenommen.
Wer in Wien oder Umgebung eine Waffe findet oder beschafft, könnte ziemlich einfach per Auto oder Bahn über die Grenze nach Deutschland fahren, wenn er die Waffe zu sich nach Hause bringen möchte (als Sammler).
Nein, er versteckt sie an einem Flughafen. Das ist schon sehr merkwürdig und wird seinen Grund gehabt haben.
Er behauptete die Waffe am Vortag in einem Gebüsch gefunden zu haben. Erstens natürlich sehr sehr unwahrscheinlich und zweitens war die Waffe von Außen sauber geputzt (keine Fingerabdrücke) aber im Inneren waren seine Fingerabdrücke. Also passt das auch nicht so ganz (Glaubhaftmachung) zu seiner Geschichte.
Das heißt, seine Geschichte war gelogen. Wieso lügt man? Weil man etwas verbergen will.
Wie schon geschrieben, wer eine Waffe illegal beschafft als Sammler und sie nach Hause bringen will – der nimmt das Auto oder den Zug und nicht das Flugzeug. Wer aber diesen Flug gebucht hat und den aus zeitlichen Gründen nehmen will, der verbuddelt die Waffe irgendwo in der Nähe von Wien in einem Waldstück und fährt Tage oder Wochen später eben mit Auto oder Zug nach Wien und holt die Waffe ab.
Es gibt nur 2 Gründe so zu verfahren wie er:
Entweder sollte das Versteck im Flughafen ein permanentes zugängliches Versteck für eine Waffe gewesen sein
oder das Versteck sollte ein einfach zu handhabender Übergabeort für eine Waffe sein, bei dem immer nur einer der Personen anwesend sein muss und das Versteck aber leicht zu finden ist. (beim Verbuddeln nicht sehr einfach zu lösen).
Nummer 1 bedeutet er hatte selbst etwas geplant (in Wien und Umgebung), Nummer 2 bedeutet er hatte mit anderen zusammen etwas geplant.
Und das war nur bezüglich der Pistole am Flughafen – Franco A. hatte aber noch ganz andere Straftaten verübt.
Mal als Denkanstoß:
„PsyOps“ betreibt man auch, wenn man Tatsachen verklärt und abmildert.
[Dringende Bitte, jetzt nicht in diesem Fall eine – erneute – Detaildebatte über den Fall Franco A. zu beginnen und diesen OT an dieser Stelle nicht weiter zu verfolgen. T.W.]
Was auffällt, ist das Ausbleiben einer Anklage wegen staatsgefährdenden oder die öffentliche Ordnung gefährdenden Straftaten. Eine solche hätte es auch gehagelt, hätte der Angeklagte den „Reichsbürgern“ nahe gestanden – vor allem nach den in letzter Zeit ergangenen Rechtsverordnungen zu diesem Thema.
Die Anklagebehörde konnte offensichtlich den Verdacht einer politisch motivierten Straftat nicht erhärten.
Auch aus diesem Grund ist der Begriff der „nationalsozialistischen Devotionalien“ kritisch zu bewerten. In Anbetracht der ausgebliebenen strafrechtlichen Würdigung könnten dies nun selbst die Weltkriegsorden des Großvaters gewesen sein, die irgendwo auf dem Dachboden verstaubten.
Für mich riecht dieser Fall nach den „Preppern“, oder vielleicht bestand sogar die schnöde Absicht des Weiterverkaufs.
Gut, dass KSK und Bundeswehr diesen unzuverlässigen „Kameraden“ los sind, aber wieder einmal erweist es sich, dass nicht alles so heiß gegessen wird, wie es gekocht wurde.
@muck
Zum Thema Devotionalien.
Meiner Kenntnis nach kann ich den „Krempel“ in meiner Wohnung solange munter aushängen und darstellen wie ich will. Er darf nur nicht DRITTEN zugänglich/sichtbar gemacht werden! Also, Sammeln Ja, Ausstellen NEIN!
Unter dem Begriff „Dritten“ steht, so meine ich, alles was nicht im gleichen Haushalt lebt.
Wenn es sich um Familienerbstücke handelt, so gehören diese eher unter Verschluss. Das Bild meines Großvaters in Uniform hängt „entnazifiziert“ zu Hause an der Wand. Warum auch nicht….ein Teil der Familiengeschichte!
Den Awtomat kriegt man, ohne große Anstrengungen fast hinterhergeworfen wenn man es darauf anlegt. Keine Legitimation zum Besitz übrigens ;-)
[Das Thema „Devotionalien“ hatten wir hier schon ziemlich ausführlich debattiert… und an dieser Stelle führt es nicht wirklich weiter. T.W.]
@T.Wiegold
Dass Sie das noch wissen – ich jedenfalls kann mich nicht mehr daran erinnern. Allerdings gewinnt die Frage, was denn nun nach Verständnis der zuständigen Stellen «Devotionalien» seien, durch den Inhalt der Anklageschrift neuerlich an Aktualität, oder besser gesagt, durch das, was nicht darin steht.
Denn ein Gutteil der in diesem Jahr beschlossenen Veränderungen im KSK sowie der teils reißerischen Berichterstattung wurde mit dem Verdacht gerechtfertigt, dass eine Neonazi-Terrorzelle die Einheit infiltriert haben könnte.
Doch nun hören wir in kurzer Folge: Nicht nur sind jene 62 kg Sprengstoff niemals geklaut worden, jener Kommandosoldat, bei dem illegale Waffen gefunden wurden, ist vielleicht auch gar kein Extremist, sondern «nur» ein ordinärer Krimineller.
@muck
Die Hauptursache für die Veränderungen waren die mangelnde Selbstaufklärung innerhalb des KSK.
Es wurde leider viel verschwiegen, nicht gemeldet, zusammengehalten, gedeckt und so getan als gab es keine Straftaten.
Egal welche Straftraten verübt wurden – so kann man keine Einheit belassen und so tun, als wäre nichts gewesen und einfach weitermachen lassen.
Ein Soldat, der einen Eid geschworen hat und trotzdem Kriegswaffen und Sprengstoff zuhause versteckt und nach der Entdeckung immer noch schweigt bezüglich seiner Vergehen ist nicht einfach „nur ein ordinärer Krimineller“.
Ein Extremist ist eine Definitiossache und eine Terrorzelle oder Neonazi-Terrorzelle ist auch Definitionssache – trotzdem ist ein Soldat, der eine illegale automatische Waffe + Munition + Sprengstoff (egal woher) für sich oder andere (Weiterverkauf) versteckt hält, eine Gefahr und sollte niemals wieder im Staatsdienst tätig sein.