Staatsanwaltschaft erhebt nach Sprengstoff-Fund im Garten Anklage gegen KSK-Soldaten

Nach dem Fund von Waffen, Munition und Sprengstoff auf dem Privatgelände eines Soldaten aus dem Kommando Spezialkräfte (KSK) hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden Anklage gegen den Oberstabsfeldwebel erhoben. Dem 45-jährigen, der in Untersuchungshaft sitzt, werden Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffen- und das Sprengstoffgesetz vorgeworfen.

Nach einem Hinweis des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) hatte die Generalstaatsanwaltschaft Mitte Mai das Privatgelände des Mannes in Nordsachsen durchsuchen lassen. Dabei hatten die Ermittler unter anderem zwei Kilogramm PETN-Sprengstoff, 3 Stück PETN-Sprengfolie, 10 Shocktube-Sprengzünder, neun so genannte Irritationskörper, also Blendgranaten, eine Kalaschnikow, eine Schreckschusswaffe , Signalpatronen und vor allem mehrere Tausend Stück Gewehr- und Pistolenmunition sichergestellt. Das Material soll zumindest zum Teil aus Bundeswehrbeständen stammen. Außerdem wurden laut Verteidigungsministerium nationalsozialistische Devotionalien gefunden.

Der Fall hatte wesentlich dazu beigetragen, dass Ministerin Annegret Kramp-Karrenbauer eine Strukturanalyse des KSK anordnete. Ein Zwischenbericht dazu war Anfang der Woche bekannt geworden. In diesem Bericht heißt es allerdings, die bei dem Oberstabsfeldwebel sichergestellte Munition und der Sprengstoff habe nachweislich keinen Bezug zu der Munition und dem Sprengstoff, die beim KSK zumindest buchungstechnisch fehlen.

Dem Oberstabsfeldwebel war bereits im Mai die Ausübung des Dienstes und das Tragen der Uniform verboten worden. Es handelt sich um einen Kommandosoldaten, also nicht um den Unterstützungsbereich der Eliteeinheit.

Aus der Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft vom (heutigen) Mittwoch:

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Zentralstelle Extremismus Sachsen, hat mit Datum vom 30. Oktober 2020 Anklage gegen einen 45jährigen KSK-Soldaten aus Nordsachsen zum Landgericht Leipzig, Große Strafkammer, erhoben. Ihm wird vorgeworfen, sich wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz strafbar gemacht zu haben, indem er ohne entsprechende Genehmigung bzw. Erlaubnis Kriegswaffen (1 Sturmgewehr Kalaschnikow AK-47 nebst Munition), Munition nach dem Waffengesetz und explosionsgefährliche Stoffe (u.a. 2 kg Sprengstoff PETN) auf seinem Grundstück bis zur Entdeckung im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen am 13. und 14. Mai 2020 aufbewahrt haben soll.
Die Anklage zum Landgericht Leipzig erfolgte wegen der besonderen Bedeutung der Sache.

Nach Angaben der Anklagebehörde hat sich der 45-jährige bislang nicht zu den Funden in seinem Garten und zu den Vorwürfen geäußert, die konkrete Tatmotivation bleibt im Unklaren. Es gebe auch keine Erkenntnisse zu Beteiligungen von weiteren Bundeswehrangehörigen.

(Archivbild: Scharfschützenausbildung des Kommandos Spezialkräfte (KSK) in der Schweiz im Juli 2018, deshalb auch noch nicht in Multitarn – Jana Neumann/Bundeswehr)