Dokumentation: Bundeswehrmission „auf Grundlage des Einverständnisses der Regierung Iraks“

Als Folge des tödlichen US-Drohnenagriffs auf den iranischen General Qasem Soleimani in der irakischen Hauptstadt Bagdad hat das irakische Parlament den Abzug der ausländischen Truppen aus dem Land gefordert. Zunächst ist diese Forderung rechtlich nicht bindend, kann das aber nach Zustimmung durch die Regierung des Irak werden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich ein Blick in das Mandat der Bundeswehr für ihre Ausbildungsmission dort: Die ist eindeutig an die Zustimmung der Regierung in Bagdad gebunden.

Die Resolution der Abgeordneten in Bagdad richtet sich in ihrer Formulierung gegen alle ausländischen Truppen, die als Teil der internationalen IS-Koalition im Land sind, wie Reuters berichtet:

“The government commits to revoke its request for assistance from the international coalition fighting Islamic State due to the end of military operations in Iraq and the achievement of victory,” the resolution read.
“The Iraqi government must work to end the presence of any foreign troops on Iraqi soil and prohibit them from using its land, airspace or water for any reason.”

Die Parlamentsentscheidung ist nicht bindend, so dass es auf die Bestätigung durch die irakische Regierung ankommt. Eine Bestätigung allerdings hat, unabhängig vom Verhalten der anderen in der Anti-IS-Koalition vertretenen Nationen, direkte Auswirkungen auf die Bundeswehr: Ihr Mandat ist unmittelbar an die Zustimmung der Regierung in Bagdad an den Einsatz gebunden.

Zur Dokumentation aus den rechtlichen Grundlagen, wie sie im jüngsten Mandatsbeschluss vom Oktober 2019 genannt sind (Bundestagsdrucksache 19/13290) – hier nur die Teile, die die Zustimmung des Irak betreffen:

Die Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte erfolgt in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben für Auslandseinsätze der Bundeswehr im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Durch den vorgesehenen Einsatz deutscher Streitkräfte unterstützt die Bundesrepublik Deutschland Irak, die internationale Anti-IS-Koalition und die regionalen Partner in ihrem Kampf gegen den IS auf der Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen im Rahmen der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und leistet einen Beitrag zum Fähigkeitsaufbau Iraks auf Bitten und im Einvernehmen mit der irakischen Regierung. (…)

Beginnend im September 2014 haben mehrere mit Deutschland verbündete oder partnerschaftlich verbundene Staaten (u. a. USA, Australien, Vereinigtes Königreich, Frankreich) die durch den IS von syrischem Staatsgebiet ausgehenden Angriffe auf Irak zum Anlass genommen, Irak – auf dessen Ersuchen hin – in Ausübung des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung im Sinne von Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen militärischen Beistand zu leisten. In diesem Zusammenhang werden auch militärische Maßnahmen auf syrischem Gebiet durchgeführt, da die syrische Regierung nicht in der Lage war und auch weiterhin nicht in der Lage ist, alle von ihrem Territorium ausgehenden Angriffe durch den IS zu unterbinden. Dieses Vorgehen wurde dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen durch die genannten Staaten angezeigt. Das Vorgehen gegen den IS erfolgt in Wahrnehmung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen und ist von der Resolution 2249 (2015) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen umfasst, die vom Sicherheitsrat zuletzt in Resolution 2449 (2018) vom 13. Dezember 2018 bekräftigt wurde und in der die Notwendigkeit eines nachhaltigen und umfassenden Ansatzes mit aktiver Beteiligung und Zusammenarbeit aller Staaten und internationalen und regionalen Organisationen zur Bekämpfung der terroristischen Bedrohung betont wird.(…)

Mit Schreiben vom 25. Juni 2014 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN-Dokument S/2014/440) hat der irakische Außenminister alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen um Unterstützung im Kampf gegen den IS, auch mittels militärischer Ausbildung, gebeten. Diese Unterstützungsbitte hat die irakische Regierung wiederholt bestätigt. Ebenso besteht im irakischen Parlament der ausdrückliche Wunsch nach Fortsetzung der deutschen Unterstützung für den Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte. Die deutsche Beteiligung am Fähigkeitsaufbau Iraks erfolgt auf Grundlage der fortgeltenden Bitte und des fortgesetzten Einverständnisses der Regierung Iraks.

(Archivbild: Peshmerga soldiers receives brief on their next training exercise by their German Army instructor during an Advanced Instructor Course at Bnasawla Training Center in Erbil, Iraq, Oct. 23, 2019 – U.S. Army photo by Spc. Kahlil Dash)