Untersuchungsausschuss zu Beraterverträgen: Öffentlicher Auftakt mit dem Cyber-Inspekteur

Der Untersuchungsausschuss des Bundestages zu den umstrittenen Beraterverträgen im Verteidigungsministerium und nachgeordneten Ämtern beginnt am (heutigen) Donnerstagnachmittag mit den ersten öffentlichen Anhörungen. Den Auftakt macht der Inspekteur des Organisationsbereiches Cyber- und Informationsraum, Generalleutnant Ludwig Leinhos (Foto oben). Leinhos ist allerdings nicht als Zeuge geladen, sondern als Sachverständiger, der grundsätzlich Auskunft zu Beratungsleistungen vor allem im Zusammenhang mit Informationstechnik geben soll.

Nach dem Inspekteur sollen zwei Mitarbeiter des Bundesrechungshofes (BRH) als Zeugen aussagen. Durch BRH-Berichte war die ganze Affäre um möglicherweise fälschlich vergebene oder überzogene Beraterverträge überhaupt ins Rollen gekommen.

Inwieweit die neun Mitglieder des Untersuchungsausschusses, den der Verteidigungsausschuss eingesetzt hatte, am heutigen Tag eine zusammenhängende Anhörung vor sich haben, ist noch offen: Am Nachmittag sind Beratungen über vier Mandatsverlängerungen für Auslandseinsätze der Bundeswehr angesetzt (Afghanistan, Sudan, Süd-Sudan und Sea Guardian). Die Ausschussmitglieder müssen für die dabei anstehenden namentlichen Abstimmungen jedes Mal die Anhörung unterbrechen.

Gravierendere Auswirkungen auf die Ausschussarbeit dürfte aber ein anderes Detail haben: Das Untersuchungsgremium hatte nach entsprechenden Beweisbeschlüssen bei mehreren Beratungsfirmen, die bei den Vorwürfen im Mittelpunkt stehen, Unterlagen angefordert. Einige Unternehmen, vor allem die Firma Accenture, hatten zwar die entsprechenden Unterlagen an den Ausschuss übersandt, aber unter Hinweis auf schützenswerte Geschäftsgeheimnisse die amtliche Einstufung als Verschlusssache – Geheim verlangt. Mit dieser Einstufung, die der Ausschussvorsitzende Wolfgang Hellmich vorerst anordnete, können die Ausschussmitglieder und ihre Mitarbeiter die Akten ausschließlich in der Geheimschutzstelle des Bundestages einsehen und dürfen keine Notizen bei ihrer Einsichtnahme machen.

Zur Erinnerung aus dem Ende Januar beschlossenen Untersuchungsauftrag:

I. Der Verteidigungsausschuss stellt fest:
1. Nach mehreren Berichten des Bundesrechnungshofes ist es im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) beim Umgang mit externer Beratungs- und Unterstützungsleistung zu Rechts- und Regelverstößen gekommen, die nicht nur einzelne Projekte, sondern strukturelle Fragen sowie die Führungsstrukturen im BMVg betreffen.
2. Nachfolgend sind in den Medien, weiteren Berichten, u.a. des Bundesrechnungshofes, und den Beratungen des Verteidigungsausschusses weitere Vorgänge im Geschäftsbereich des BMVg bekannt geworden, die den Verdacht begründen, dass es zu weiteren Rechts- und Regelverstößen hierbei gekommen ist und es strukturelle Mängel im Umgang mit Beratungs- und Unterstützungsleistungen gab.
II. Der Verteidigungsausschuss im Deutschen Bundestag konstituiert sich daher als Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 45a Abs. 2 GG.
Der Ausschuss hat den Auftrag, den Umgang mit externer Beratung und Unterstützung der Bundesregierung im Geschäftsbereich des BMVg seit Beginn der 18. Wahlperiode bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses unter vertraglichen, rechtlichen, haushälterischen, geheimschutzrelevanten, militärischen, technologischen und politischen Gesichtspunkten zu untersuchen sowie die persönlichen und politischen Verantwortlichkeiten der Leitungsebene und die Aufklärungs- und Informationspraxis des Bundesministeriums der Verteidigung zu diesem Vorgang zu überprüfen. Der Auftrag umfasst sowohl die in Ziffer I genannten Fälle, als auch weitere Sachverhalte aus dem Untersuchungszeitraum, die den Umgang des BMVg mit externer Beratungs- und Unterstützungsleistung betreffen.
Politisches Ziel ist es, dass der Untersuchungsausschuss seine Arbeit möglichst bis zum 31. August 2019 abschließt, um dem BMVg zu ermöglichen, noch in dieser Legislaturperiode die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses aufzugreifen.

(Zu ersten öffentlichen Sitzung ein neuer Eintrag hier)

(Archivbild: Der Inspekteur Cyber- und Informationsraum, Generalleutnant Ludwig Leinhos, hält einen Vortrag auf dem Cyber Security Tech Summit Europe (CSTSE) im World Conference Center in Bonn am 13.03.2019 – Martina Pump/Bundeswehr)