Berater-Untersuchungsausschuss nimmt Arbeit auf – Bühler-Amtsantritt offiziell verschoben (Nachtrag)
Der Untersuchungsausschuss des Bundestages zu den umstrittenen Beraterverträgen in Verteidigungsministerium und Behörden der Bundeswehr hat am (heutigen) Donnerstag offiziell seine Arbeit begonnen. Das vom Verteidigungsausschuss eingesetzte Gremium konstiutierte sich als Unterausschuss mit neun Mitgliedern und beschloss Aktenanforderungen an das Wehrressort sowie zahlreiche Zeugenvernehmungen. Unterdessen teilte das Ministerium offiziell mit, dass der für ein NATO-Kommando vorgesehene Generalleutnant Erhard Bühler wegen der Ausschussuntersuchungen sein neues Amt später antreten werde.
Der Ausschuss soll sich mit Rechts- und Regelverstößen beim Umgang mit externer Beratungs- und Unterstützungsleistung in Ministerium und Behörden wie dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAInBw) befassen. Grundlage sind unter anderem Berichte des Bundesrechnungshofes über regelwidrig vergebene oder überteuerte Beraterverträge. Davon seien nicht nur einzelne Projekte, sondern strukturelle Fragen sowie die Führungsstrukturen im BMVg betroffen, heißt es im Untersuchungsauftrag.
Die Einsetzung eines kleineren Untersuchungsgremiums soll verhindern, dass der gesamte Verteidigungsausschuss nur mit diesem Thema befasst ist.
Dem Untersuchungsausschuss gehören als Mitglieder drei Abgeordnete der Union, zwei der SPD sowie je einer aus den Oppositionsfraktionen FDP, Linke und Grüne (die den Ausschuss beantragt hatten) und der AfD an:
CDU/CSU
Ordentliche Mitglieder:
Reinhard Brandl
Henning Otte (Sprecher)
Oswin Veith
Stellvertretende Mitglieder:
Michael Kuffer
Karl A. Lamers
Bettina Wiesmann
SPD
Ordentliche Mitglieder:
Wolfgang Hellmich (Vorsitzender des Verteidigungsausschusses und des Untersuchungsausschusses)
Dennis Rohde (Sprecher)
Stellvertretende Mitglieder:
Siemtje Möller
Marja-Liisa Völlers
AfD
Ordentliches Mitglied: Rüdiger Lucassen
Stellvertretendes Mitglied: Gerold Otten
FDP
Ordentliches Mitglied: Marie-Agnes Strack-Zimmermann
Stellvertretendes Mitglied: Alexander Müller
Linke
Ordentliches Mitglied: Maatthias Höhn
Stellvertretendes Mitglied: Alexander Neu
Grüne:
Ordentliches Mitglied: Tobias Lindner
Stellvertretendes Mitglied: Katja Keul
Auf den Beweisbeschlüssen, die in der ersten Sitzung gefasst wurden, steht die umfangreiche Beiziehung von Akten aus Ministerium, BAAINBw, Bundesrechnungshof und weiteren Behörden. Interessanter ist natürlich die Zeugenliste, auf der bislang 15 Personen stehen. Prominenteste Zeugin ist die Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen.
Für den Untersuchungsgegenstand wichtiger dürfte allerdings die Vernehmung der früheren Rüstungs-Staatssekretärin Katrin Suder und ihres Nachfolgers Benedikt Zimmer, von Staatssekretär Gerd Hoofe, von Generalleutnant Bühler als früherem Abteilungsleiter Planung im Ministerium sowie der aktuellen und ehemaligen Führung des BAAINBw, Gabriele Korb und Harald Stein, sein.
Neben den Zeugen aus dem öffentlichen Bereich will der Ausschuss zwei Berater laden: Gundbert Scherf, der allerdings als früherer Beauftragter für Rüstungsprojekte eher zum Kreis der Ministeriumsangehörigen zu rechnen ist, sowie Timo Nötzel von der Beratungsfirma Accenture.
Vor allem die Verbindung von Nötzel, der vor seiner Beratertätigkeit auch in Ministerium und Bundeswehr tätig war, und dem früheren Abteilungsleiter Bühler steht für die Opposition mit im Fokus der Untersuchungen. Da sich beide seit langer Zeit kennen und zudem der Generalleutnant Pate von Nötzels Kindern ist, wurde von einigen Parlamentariern die Beauftragung von Nötzel und seiner Firma als Teil eines Kenn-Verhältnisses und Buddy-Systems eingeordnet. Bühler verwies allerdings, auch bei Anhörungen im Verteidigungsausschuss, solche Vorwürfe zurück, zumal er die fraglichen Aufträge selbst als Abteilungsleiter nie eigenständig habe vergeben können.
Für den Generalleutnant hat die bevorstehende Vernehmung im Ausschuss allerdings bereits jetzt Konsequenzen: In diesen Tagen hatte er das NATO Joint Force Command in Brunssum übernehmen sollen und wäre damit auch zum Vier-Sterne-General befördert worden. Die Amtsübergabe wurde allerdings verschoben, vorerst bleibt der italienische General Riccardo Marchio auf diesem Posten. Das war inoffiziell schon länger bekannt, inzwischen bestätigte es der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Silberhorn in der Fragestunde des Bundestags:
Grundlage für die noch nicht erfolgte Rotation auf dem Dienstposten „Commander Joint Force Command Brunssum“ ist die erforderliche Unterstützung des Untersuchungsausschusses (Verteidigungsausschuss als 1. Untersuchungsausschuss der 19. Wahlperiode), an der auch Generalleutnant Erhard Bühler beteiligt ist.
Die spätere Rotation ist mit Italien konsentiert.
Einzelheiten zur Kompensation mit dem Ziel eines längeren Verbleibs des derzeitigen italienischen Commander Joint Force Command Brunssum werden derzeit abgestimmt.
Nachtrag: Da sich in den Kommentaren einige, nicht ganz überraschend, vor allem mit Bühler befassen: Nein, es wird eben nicht, wie es ein Kommentator formulierte, wegen des Verdachts eines Dienstvergehens ermittelt. Es gab im vergangenen Jahr ein Verwaltungsermittlungsverfahren, und nach meiner Kenntnis war als Ergebnis Bühler nichts vorzuwerfen. Es wäre gut, wenn es bei diesem Punkt hier sachlich bliebe.
(Foto: Bühler am 16. Januar 2019 beim Besuch der NATO-Battlegroup in Rukla/Litauen – NATO eFP Battlegroup Lithuania)
Das General Bühler im Moment nicht befördert wird und nicht nach Brunssum geht, klingt für mich verdächtig. Auch ein deutscher Nato-General könnte doch als Zeuge vorgeladen werden.
Daß General Bühler nicht befördert und versetzt wird macht doch nur Sinn, wenn das Ministerium davon ausgeht, daß General Bühler über private Kontakte zu Mitarbeitern von Beraterfirmen stolpern könnte oder wenn das Ministerium ihn als mögliches Bauernopfer noch braucht, um die Ministerin zu retten.
jedenfalls ist es zum Schaden Deutschlands, daß der Dienstposten in Brussum nicht gleich wieder von einem deutschen General übernommen wird.
Sehr freundlich formuliert dieses der General ist in durch „die erforderliche Unterstützung des Untersuchungsausschusses“ gebunden.
Würde man bei einem „normalen“ Soldaten nicht eher die Formulierung verwenden „es wird wegen des Verdachts eines Dienstvergehens ermittelt, bis zum Abschluss der Ermittlungen besteht Förderungs- und Beförderungsverbot“? Oder gilt diese Regelung aus dem Disziplinrecht für jeden, ausser den Soldaten im BMVg?
Und als Kollateralschaden hängt der zweite 4☆ Dienstposten bei ACT in Norfolk, ebenfalls Rotationsdienstposten mit Italien, auch in der Luft.
Zu Bühler oben ein Nachtrag.
Herr Wiegold,
wenn GenLt Bühler bereits seinen „Persilschein“ hat warum läst man Ihn dann nicht gen Brunssum ziehen und gibt ihm noch den vierten Stern mit. Wie Closius schon schrieb, man könnte ihn problemlos, wenn erforderlich, als (Leumunds- oder Entlastungs)Zeuge einfliegen. Als ob er dafür nicht die Zeit hätte oder sich nehmen könnte. Ist der Rest der Ministeriumsspitze, einschließlich Ministerin, auch bis Jahresende vom normalen Dienst „freigestellt“ um den Ausschuss „zu unterstützen“?
Und wenn Bühler bereits so entlastet ist, das ihm „nichts vorzuwerfen“ ist, warum schreiben Sie gleichzeitig weiter oben „Vor allem die Verbindung von Nötzel […] und dem früheren Abteilungsleiter Bühler steht für die Opposition mit im Fokus der Untersuchungen.
Also reitet hier die Opposition ein totes Pferd bzw. fokussiert auf ein Scheingefecht?
Es beisst sich in der Argumentation.
Die Signalwirkung die das BMVg auch an die NATO sendet finde ich schon ausgesprochen schräg „Unser bester Mann für Euch kommt später, muss noch Akten sortieren oder Schriftführer machen. Ihr könnt natürlich auch zwischen den Zeilen lesen, das wir uns momentan nicht sicher sind ob es unser bester Mann ist…“
Aus Neugierde: Wer hat denn Verwaltungsermittlungsverfahren geführt? Das BMVg gegen sich selbst? Staatsanwaltschaft?
Ich kann mich der Argumentation vin FlaOffz nur vollumfänglich anschließen! Ich für meinen Teil werde dies mit Argusaugen verfolgen.
Verwaltungsermittlungsverfahren hin oder her ein Untersuchungsausschuss ist ein anderes Kaliber. Am ende muss da auch nichts bewiesen werden, es langt das was hängen damit er nicht tragbar ist.
Und genau deswegen schickt man Herrn Generalleutnant noch nicht nach Brunssum.
Bevor es untergeht: ein strenger, jedoch herausragender Truppenführer in Frieden und Einsatz! Die Truppe hat EB immer vertraut – und anders herum auch! Konsequenz, Geradlinigkeit und ein Herz für die anvertrauten Frauen und Männer!
Ich muss einige mal kurz bremsen: Woher stammt die Behauptung, es habe disziplinare Ermittlungen gegeben? Darauf stürzen sich einige Kommentatoren, ohne dass mir bekannt wäre, dass es welche gegeben hätte. Ich halte es nicht für sinnvoll, eine Debatte über etwas zu führen, dass es nicht gab/gibt – wer andere (Er)Kenntnisse hat, kann mir das gerne direkt mitteilen.
@T.Wiegold | 14. Februar 2019 – 22:13
„Ich muss einige mal kurz bremsen: Woher stammt die Behauptung, es habe disziplinare Ermittlungen gegeben? Darauf stürzen sich einige Kommentatoren, ohne dass mir bekannt wäre, dass es welche gegeben hätte.“
Ich kann zu diesen Behauptungen nichts aus persönlicher Kenntnis beitragen.
Aber ehrlich gesagt finde ich die Aussetzung einer konkreten, förderlichen Folgeverwendung, in diesem Fall sogar ja verbunden mit einer Beförderung doch seltsam.
Üblicherweise darf von einer einmal erfolgten, förderlichen Versetzungsentscheidung (erst recht wenn sie mit einer Beförderung verbunden ist) nicht ohne weiteres Abstand genommen werden.
Laufende (disziplinare) Ermittlungen ist da eine der in der Vorschriften ausdrücklich genannten Ausnahmen.
Andererseits kann ich es durchaus verstehen, dass man niemanden befördern will, solange noch „Fragen im Raums stehen“ disziplinarer Art oder nicht.
Ich verstehe nur nicht ganz, wie man das rechtlich begründet…
Herr Wiegold,
ich kann in keinem Beitrag eine Aussage finden „daß es disziplinare Ermittlungen gegeben habe“.
Defacto behandelt das BMVg GenLt Bühler aber wie einen Soldaten in der Truppe der nicht gefördert und befördert werden kann (dort üblicherweise solange ein Verfahren gegen den betroffenen Soldaten läuft).
Gemäß Ihrer Informationen sind aber ja alle Ermittlungen eingestellt, ohne das dem General etwas vorzuwerfen gewesen wäre.
Finden Sie dann das Vorgehen BMVg nicht sonderbar?
@ T.W.: vielen Dank für die klare Einordnung zur Person Bühler. Es ist mittlerweile eine Unart über Menschen in Unkenntnis der Sachlage zu urteilen. Ich erinnere an den Satz: „Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu.“
Fragen: arbeitet der Untersuchungsausschuss öffentlich? Inkl. Zeugenvernehmungen? Gibt es da einen Terminplan? Mich würde nämlich interessieren, wie Frau Suder die Dinge einordnet.
@ FlaOffz: Verwaltungsermittlungen werden im Ressort geführt und keine Sorge, Frau von der Leyen hat diese sicher in aller Tiefe durchführen lassen. Ich hörte von umfassenden „Interviews“. Hätten diese den Verdacht eines Dienstvergehens nahegelegt, wären disziplinäre Ermittlungen eingeleitet worden. Dies war m.W. nicht der Fall. Dennoch will sich Frau vdL alles offen lassen und somit wartet Sie m.E. noch die Zeugenvernehmungen des Untersuchungsausschusses ab. Gegebenenfalls wird dies auch mit den Sprechern im VtegA so vereinbart worden sein.
@2Cent: ich hoffe, dass Bühler, soweit auch weiterhin kein Fehlverhalten nachgewiesen wird, keine Art „Bauernopfer“ wird… um ggf. von dem Verhalten von Staatssekretären o.A. abzulenken. Insgesamt gilt aber für mich bezüglich aller Personen die Unschuldsvermutung bis anderes nachgewiesen wurde. Im Kern wird es m.E. im Ausschuss um die Frage gehen, welche Kultur durch wen im BMVg geschaffen wurde, die vom BRH aufgeworfenes „Fehlverhalten“ begünstigten.
Moin, der Untersuchungsausschuß ist ja nun mal das parlamentarische Breitschwert, und das ist gut so. Man sollte auch nicht vergessen, was seid mehreren Monaten parallel auf rechtlicher Seite lief und noch läuft. Für mich geht es hier primär um die Frage, ob der Zweck die Mittel heiligen darf. Die Äusserungen im Bundestag und im VgA lassen die Vermutung zu, dass ein sehr , nun ja, eigenes Verständnis von der Anwendung deutschen Rechts im Beschaffungswesen bestehen könnte wenn es dem Zwecke der Sicherung der nationalen Vtg Fähigkeit dient.
…und in Anbetracht der Lage bei INF – Allen ein atomfreies Wochenende !
Ggf. möchte man einfach eine zweite causa ‚Maaßen‘ verhindern.
Ich vermisse erneut schmerzlich den GI in dieser Angelegenheit.
Eines ist klar: Die Zeichnungs- und somit Entscheidungsbefugniss liegt nicht bei Uniformierten, sondern im BAIINBw.
Der militärpolitische Schaden ist bereits angerichtet – Sollte jetzt ein anderer Soldat COM JFCBS werden, ist der NATO klar, dass dieser Soldat nur ‚zweite Wahl‘ ist.
Nägel mit Köpfen machen und Entscheidung treffen: GI schützend vor General Bühler, befördern und ab auf den Dienstposten! Als COM JFCBS muss er keine Verträge sichten, sondern operativ die Ostflanke der NATO von Rumänien bis Island verantworten. Und das kann er. Mehr als jeder andere deutsche General ist er gem. CV dafür mit Kompetenzen ausgestattet.
Ich denk das Spotlight liegt auf Nötzel, wenn ihm Fehlverhalten nachgewiesen wird, muss GL Bühler aufzeigen das er damit nicht die geringste Berührung hatte, sonst sitzt er aufgrund der privaten Verflechtungen mit im Boot und geht nach Hause.
Wenn UVL ihn ohne weiße Weste der Ausschusses nach Brunssum schickt und dann gezwungen wird ihn abzuberufen steigt der Druck auch auf sie immens.
Und Bühler macht erstmal keinen Druck, da wenn er eine Entscheidung sofort verlangt, nach Hause geht.
Die gefühlte Verantwortung für das weitere Vorgehen liegt nun beim Untersuchungsausschuss. Die echte natürlich bei UVL.
Die Situation ist so undurchsichtig wie Wildflecken im Februar beim Mörserschießen:
überall Bodennebel, einer fällt ausversehen in nen Krater und bricht sich das Bein und am Ende sind alle enttäuscht wenn das Schießen ausfällt..
@Koffer
Ich musste schon ein wenig schmunzeln, „förderlicher Dienstposten“ bei einem Dreisterner?
Der gute Mann ist doch kein Major mehr der irgendwelche besonderen Fördermaßnahmen braucht um in den Stäben der Republik Karriere zu machen. ;)
Alles in allem hoffe ich inständig das die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und am Ende niemand die Jacke ausziehen muss, nur weil er zur falschen Zeit am falschen Ort war.
@Ha-Wa | 15. Februar 2019 – 11:50
„Ich musste schon ein wenig schmunzeln, „förderlicher Dienstposten“ bei einem Dreisterner?
Der gute Mann ist doch kein Major mehr der irgendwelche besonderen Fördermaßnahmen braucht um in den Stäben der Republik Karriere zu machen. ;)“
Sorry, aber das Prinzip ist das gleiche und in seinem Fall gibt es auch keine zweite Chance (im Gegensatz zu einem Major, der fünf Jahre später immer noch gefordert werden kann).
Entweder wird er jetzt ****-General und erreicht als COM JFC die höchstmögliche Ebene von Truppenführung oder eben nicht.
@Gebirgspanzeraufklärer
„Eines ist klar: Die Zeichnungs- und somit Entscheidungsbefugniss liegt nicht bei Uniformierten, sondern im BAIINBw.“
Das stimmt aus zwei Gründen nicht.
Erstens. Im BAAINBw verantwortet der VPräs (Generalmajor) eine Anzahl von Abteilungen. Zum Beispiel die Abteilung I mit einem Brigadegeneral als Chef. Der wiederum hat einige Referate (die Gruppenebene als reine Ablage für hochdotierte Unterbringungsfälle lasse ich mal aus), die wiederum von Oberstleutnanten geführt werden. Ja, am Ende wird ein Vertrag im Namen der BRD geschlossen und die Unterschrift wird ein ziviler Jurist geleistet haben. Aber was da inhaltlich an Leistungen drinne steht, davon hat er überhaupt keine Ahnung.
Zweitens. Es gibt verschiedene Vergabestellen in der Bundeswehr. Unter anderem ist das Planungsamt in der Lage Studien zu vergeben, die es in der Analysephase 1 für nötig hält. Und da schließt sich wunderbar der Kreis: das PlgABw als nachgeordnete Behörde der Abteilung Planung, geführt vom Herrn Bühler.
Herr Bühler wird im Spiegel auch zitiert, dass die Beauftragungen der Accenture „alleinige Sache der Vergabestelle“ gewesen sein.
Wer die üblichen Abläufe und Seilschaften in der Bundeswehr kennt, schmunzelt über so eine billige Nebelkerze.
Im Spiegel wurde auch schon ausführlich berichtet wie es gelaufen ist: Es existieren ständig Rahmenverträge zur schnellen Deckung von „simplen“ Liefer- oder Beratungsleistungen. Wenn jemand in der Bundeswehr feststellt, er benötigt „IT-Beratung“ (ein sehr weites Feld) dann schreibt er noch zwei schlanke Sätze warum diese Art von Beratung aus einem schon existierenden Rahmenvertrag gedeckt werden kann und die Vergabestelle winkt den Abruf nur noch durch.
Die Bw darf dabei aus allen Rahmenverträgen die von der BRD geschlossen wurden abrufen. Dazu gibt es das Kaufhaus des Bundes. Man wird schnell feststellen, dass man im Bereich IT ähnliche Leistungen in verschiedenen Verträgen findet und sucht sich dann den angenehmsten Auftragnehmer aus.
Jetzt war die Accenture, laut Spiegel, wohl nie selbst Halter eines solchen Rahmenvertrages, sondern es wurde immer über Bande gespielt. Das geht auch wunderbar einfach: Man beauftragt aus o.g. Rahmenverträgen einen angenehmen, weil ggf. schon bekannten Auftragnehmer. Vorher spricht man, natürlich nur mündlich, ab, dass man eigentlich Firma XY haben möchte – kein Problem! Der Rahmenvertragspartner nimmt XY in Unterauftrag und greift 10-20% Hauptauftragnehmerzuschlag ab. Top Sache, beide Seiten sind glücklich.
Wir sehen: mit ein paar mündlichen Absprachen und schon existierenden, sauber ausgeschriebenen Rahmenverträgen, kann ich alle meine Berater-Freunde ins Boot holen. Dazu brauche ich als Abteilungsleiter im BMVg eine willige Person, die das ganze auf der Arbeitsebene (im Amt) umsetzt. Die Vergabestelle macht nur was fachlich gefordert wird und wundert sich vielleicht noch, warum ein bis dato ungenutzter Rahmenvertrag plötzlich so beliebt ist.
Aus dem Verhaltenskodex gegen Korruption des BMI, der im Übrigen auch für den Geschäftsbereich BMVg gilt und Bestandteil der regelmäßigen Belehrungen ist.
„Diese strenge Trennung zwischen privaten Interessen und dienstlichen Aufgaben müssen Sie ohnehin unabhängig von einer Korruptionsgefahr bei Ihrer gesamten dienstlichen Tätigkeit beachten. Ihre Dienststelle, jeder Bürger und jede Bürgerin haben Anspruch auf Ihr faires, sachgemäßes, unparteiisches Verhalten. Prüfen Sie daher bei jedem Verfahren, für das Sie mitverantwortlich sind, ob Ihre privaten Interessen oder solche Ihrer Angehörigen oder z. B. auch von Organisationen, denen Sie verbunden sind, zu einer Kollision mit Ihren hauptberuflichen Verpflichtungen führen können. Vermeiden Sie jeden bösen Schein möglicher Parteilichkeit. Sorgen Sie dafür, dass Sie niemandem befangen erscheinen, auch nicht durch „atmosphärische“ Einflussnahmen von interessierter Seite.
Erkennen Sie bei einer konkreten dienstlichen Aufgabe eine mögliche Kollision zwischen Ihren dienstlichen Pflichten und Ihren privaten Interessen oder den Interessen Dritter, denen Sie sich verbunden fühlen, so unterrichten Sie darüber Ihren Vorgesetzten oder Ihre Vorgesetzte, damit angemessen reagiert werden kann (z. B. Befreiung von Tätigkeiten im konkreten Einzelfall).“
@Ludwig
vielen Dank – aber wo geht es in diesen ganzen Dingen, Untersuchungsausschuss etc., um Korruption? Ja, da steht ‚unabhängig von einer Korruptionsgefahr‘, aber es wird schon einen Grund haben, dass Sie den Vorwurf der Korruption hier einführen wollen?
@TW
Nein – kein Vorwurf der Korruption von mir. Ich weiß darüber nichts und halte es persönlich auch für unwahrscheinlich.
Nur die Anmerkung, dass es eigentlich jedem Menschen im öffentlichen Dienst auffallen müsste, dass es absolut nicht passend ist, wenn ein persönlicher Freund Aufträge in Mio-Höhe im unmittelbaren persönlichen Verantwortungsbereich bekommt.
Bühler und Nötzel kannten sich schon vorher, waren offenkundig befreundet, es handelt sich bei den Aufträgen um wesentliche Projekte der Abt Planung, die also natürlich auch im Fokus des AbtLtr standen.
Nach den oben zitierten Regeln wäre es daher nur folgerichtig gewesen, wenn man z.B. Darauf bestanden hätte, seitens Accenture einen anderen Projektleiter zu bekommen.