Untersuchungsausschuss zu Beratern im BMVg eingesetzt
Erst mal nur fürs Archiv: Der Verteidigungsausschuss hat heute auf Antrag der Oppositionsfraktionen FDP, Linke und Grüne einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der die umstrittenen Vorgänge um externe Berater im Verteidigungsministerium und nachgeordneten Behörden aufklären soll. Der Einsetzung, die sich wegen eines Streits mit den Koalitionsparteien über den Wortlaut des Untersuchungsauftrags verzögert hatte, stimmten die drei Fraktionen zu. Union und SPD enthielten sich nach Angaben aus Ausschusskreisen.
Die Liste der Mitglieder des Untersuchungsausschusses liegt noch nicht vor (darauf hatte ich noch gewartet, darum die Verzögerung hier). Der Verteidigungsausschuss hat sich nicht mit allen seinen Mitgliedern als Untersuchungsgremum konstituiert, sondern dafür einen Unterausschuss eingesetzt.
Deshalb erst mal nur der nunmehr beschlossene Auftrag in der letzten Fassung im Wortlaut:
I. Der Verteidigungsausschuss stellt fest:
1. Nach mehreren Berichten des Bundesrechnungshofes ist es im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) beim Umgang mit externer Beratungs- und Unterstützungsleistung zu Rechts- und Regelverstößen gekommen, die nicht nur einzelne Projekte, sondern strukturelle Fragen sowie die Führungsstrukturen im BMVg betreffen.
2. Nachfolgend sind in den Medien, weiteren Berichten, u.a. des Bundesrechnungshofes, und den Beratungen des Verteidigungsausschusses weitere Vorgänge im Geschäftsbereich des BMVg bekannt geworden, die den Verdacht begründen, dass es zu weiteren Rechts- und Regelverstößen hierbei gekommen ist und es strukturelle Mängel im Umgang mit Beratungs- und Unterstützungsleistungen gab.
II. Der Verteidigungsausschuss im Deutschen Bundestag konstituiert sich daher als Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 45a Abs. 2 GG.
Der Ausschuss hat den Auftrag, den Umgang mit externer Beratung und Unterstützung der Bundesregierung im Geschäftsbereich des BMVg seit Beginn der 18. Wahlperiode bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses unter vertraglichen, rechtlichen, haushälterischen, geheimschutzrelevanten, militärischen, technologischen und politischen Gesichtspunkten zu untersuchen sowie die persönlichen und politischen Verantwortlichkeiten der Leitungsebene und die Aufklärungs- und Informationspraxis des Bundesministeriums der Verteidigung zu diesem Vorgang zu überprüfen. Der Auftrag umfasst sowohl die in Ziffer I genannten Fälle, als auch weitere Sachverhalte aus dem Untersuchungszeitraum, die den Umgang des BMVg mit externer Beratungs- und Unterstützungsleistung betreffen.
Politisches Ziel ist es, dass der Untersuchungsausschuss seine Arbeit möglichst bis zum 31. August 2019 abschließt, um dem BMVg zu ermöglichen, noch in dieser Legislaturperiode die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses aufzugreifen.
Hierzu sollen insbesondere folgende Fragen geklärt werden:
1. Ist es beim Umgang mit und insbesondere bei der Vergabe von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu Rechts- oder Regelverstößen gekommen? Falls ja, was waren die Ursachen hierfür und wer trägt die Verantwortung?
2. Welcher (materielle) Schaden ist durch mögliche Rechts- und Regelverstöße eingetreten?
3. Wurden Aufträge aufgrund persönlicher Beziehungen bzw. Kennverhältnisse vergeben oder Einstellungen aufgrund solcher vorgenommen?
4. Bestand im Untersuchungszeitraum ein angemessenes und zeitgemäßes Compliance Management System, das Compliance sicherstellt und eine Kultur der Rechts- und Regeleinhaltung (Compliance-Kultur) fördert?
5. Gab es Führungsverhalten, das einer effektiven Compliance bzw. einer Kultur der Rechts- und Regeleinhaltung entgegengewirkt hat?
6. Wurden erkannte Rechts- und Regelverstöße konsequent und entlang klar definierter Abläufe unterbunden, aufgeklärt und geahndet?
7. In welchem Umfang wurden durch Auftragnehmer weitere Unterauftragnehmer zur Erbringung von Leistungen eingesetzt?
8. Welche Unterauftragnehmer haben im Rahmen ihrer Beauftragung mit eingestuften Dokumenten oder Informationen gearbeitet, wer hat dies kontrolliert und sichergestellt, dass alle Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt wurden, auch bezüglich der Weitergabe von Unterlagen?
9. Existierte ein Steuerungssystem zur Beauftragung, Begleitung und Umsetzung von
Beratungsleistungen, das auch den Einsatz von Unterauftragnehmern erfasste, wenn ja, wie war es ausgestaltet und erfüllte es die rechtlichen, haushälterischen und verwaltungsinternen Vorgaben?
10. Inwiefern wurden bei den Vergaben die Grundsätze der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit eingehalten?
11. Gab es Unterlassungen von Bedarfs-, Notwendigkeits- und Wirtschaftlichkeits- nachweisen bei rechtswidrigen Vergaben? Wenn ja, gab es ein Muster?
12. Wenn es zu rechts- und regelwidrigen Auftragsvergaben gekommen sein sollte, wer hat davon profitiert?
13. Folgte im Untersuchungszeitraum der vermehrte Einsatz externer Beratung und Unterstützung einer strategischen Zielsetzung und wurden die Rahmenbedingungen zur Steuerung dieser angemessen ausgestaltet?
14. Wurde die Leitung des BMVg im Untersuchungszeitraum über Rechts- und Regelverstöße informiert oder hatte Kenntnis von Tatsachen, die sie darauf hätten schließen lassen müssen, und, wenn ja, welche Maßnahmen hat sie daraufhin ergriffen?
15. Welche Vorschriften und Regelungen galten für die Vergabe von Beratungs- und Unterstützungsleistungen?
Hoffentlich muß Frau Suder zum Schluß nicht ihr Ehrenkreuz (in Gold) abgeben.
Faszinierend. Vor 4 Wochen haben die FDP, die Grünen und die Linken einen entsprechenden Antrag der AfD nicht unterstützt. In meiner Erinnerung ging es im Kindergarten vernünftiger zu.
[Haben Sie schnell noch mal den Link zum von der AfD formulierten Untersuchungsauftrag? T.W.]
Für den „Beraterskandal“ wird ein U-Ausschuss eingesetzt. Daß die Bundeswehr max. bedingt einsatzbereit ist, haben heute schon wieder alle vergessen. Früher wären für Inkompetenz Köpfe gerollt. N ja, neue Zeiten …
Der Antrag der AfD auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses war in der Sitzung vom 07.11.2018 gestellt worden:
https://www.bundestag.de/blob/577318/ac71b74649c19ea1f3eb79f5d265417a/ergaenzung-to_19–sitzung-07-11-2018-data.pdf
Den Wortlaut konnte ich per Suchmaschine nicht finden, nur dieses Interview mit dem AfD-Obmann im Verteidigungsausschuß, Oberst a.D. Lucassen:
https://www.youtube.com/watch?v=rRN8qm5Se2g
[Es hat schon seinen Sinn, wenn ich nach dem Untersuchungsauftrag frage. T.W.]
@Trevor Faith
Volle Zustimmung!
Mit einer gehörigen Portion Sarkasmus könnte man auch vorschlagen, dass sich der Verteidigungsausschuss zum „Ständigen Untersuchungsausschuss“ umwandelt, dann könnte neben der „Berateraffäre“ in einem durch noch die „Gorch-Fock-Affäre“, die „Einsatzbereitschaftsaffäre“ und alles was sonst noch so anliegt (und das ist, zumindest unter der Wasseroberfläche, noch so einiges!!!) durchermitteln.
Das wäre auch für das BMVg vermutlich durchaus wirtschaftlich, denn dann bräuchten die ganzen, momentan in extra dafür geräumten Büros zusammengetrommelten Mitarbeiter zur Vorbereitung der Antworten an den Untersuchungsausschuss nicht danach wieder im Haus umziehen.
Ich hoffe der Ausschuss prüft auch mal die Ergebnisse der Beratungen.
Ich habe selbst vor Jahren erlebt wie Zahlen durch zwei große Beratungsfirmen der Bundeswehr vorsätzlich falsch berechnet wurden um ein Bundeswehr gefälliges Ergebnis zu bekommen. Die aufsichtführenden OStabsoffiziere waren gar nicht in der Lage die Beraterfirmenergebnisse zu prüfen. Als ich die falschen Zahlen festgestellt habe wurde ich kaltgestellt.
Die Frage nach dem Untersuchungsauftrag von Thomas Wiegold ist exakt der Kern: Die AfD hatte Anfang November den PUA (parlamentarischen Untersuchungs-Ausschuss) beantragt, ohne einen Untersuchungsauftrag zu benennen, daher war der Antrag auf Einsetzung eines PUA schon rein formal gescheitert (nebenbei hatte er nicht die nötigen 9 Unterschriften, die formal benötigt werden). Die anderen Oppositions-Fraktionen haben der Regierung damals die Chance gegeben, im Rahmen der normalen Ausschuss-Sitzungen die Aufklärung zu betreiben, denn ein PUA ist erheblicher Aufwand und kostet natürlich auch einiges Extra-Steuergeld. Doch diese Chance wurde nicht genutzt.
@ Alexander Müller | 31. Januar 2019 – 20:30
An Stelle der AfD hätte ich mir auch nicht die Mühe gemacht, einen Untersuchungsauftrag zu formulieren, wenn ich für das Durchbringen des Antrags Unterstützung der anderen Parteien gebraucht hätte-die wollten doch offensichtlich nicht.
Hätten sie gewollt, wäre der Rest schnell zu machen gewesen.
Ab Mitte März konnte man ja sehen, dass so ein Auftrag, wenn er unzulänglich ist, überarbeitet werden kann.
@Escrimador:
Ich höre da nur „Mimimi“. Wie der Fuchs, dem die Trauben, die ohnehin zu hoch für ihn hängen, angeblich zu sauer sind.
Oder: „Mögen hätt ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut.“
Die subjektiv wahrgenommene Opferrolle quasi nachträglich als vorweggenommene Begründung für das eigene formale Unvermögen heranzuziehen, ist schon ein starkes Stück – selbst für die AfD, die ansonsten ja kaum eine Peinlichkeit auslässt. Bei Karl Valentin war es immerhin noch bewusst beabsichtigter Humor.
Hm. Ich ahne parteipolitisch bestimmte weitere Auseinandersetzungen. Bitte nicht. Danke.