Untersuchungsausschuss zu Beratern im BMVg erstmal verschoben (Update 2)
Die für den (heutigen) Mittwoch geplante Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu den umstrittenen Beraterverträgen im Verteidigungsministerium ist erst einmal verschoben. Die Mehrheit von Union und SPD im Verteidigungsausschuss setzte bei Zustimmung der AfD wegen rechtlicher Bedenken den Punkt von der Tagesordnung ab.
Der Antrag wurde zunächst an den Geschäftsordnungsausschuss des Parlaments überwiesen: Es wird um eine möglichst zeitnahe Prüfung im Hinblick auf die Frage der Bestimmtheit gebeten, schrieb der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Wolfgang Hellmich, an seine Kollegen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung.
Zuvor war der ursprüngliche Antrag, in dem die Oppositionsparteien FDP, Linke und Grüne den Auftrag für das Untersuchungsgremium formuliert hatten, noch einmal überarbeitet worden (s. unten). Dabei seien auch Anregungen aus der Koalition aufgenommen worden. Dennoch habe die Mehrheit die Abstimmung ausgesetzt, beklagten Vertreter der Oppositionsparteien.
Update: Der Streit zwischen Regierungsparteien und Opposition lässt sich auch via Twitter nachverfolgen, hier in der Auseinandersetzung zwischen den Verteidigungspolitikern Fritz Felgentreu (SPD), Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP) und Tobias Lindner (Grüne):
Jeder Untersuchungsauftrag in U-Ausschüssen muss genau bestimmt sein. „Wir untersuchen einfach mal alles“ ist zu vage und daher rechtswidrig. Unser Lösungsvorschlag liegt auf dem Tisch. Drei Wörter ergänzen und der UA kann loslegen. Aber vielleicht ist das ja gar nicht gewünscht?
— Fritz Felgentreu (@fritzfelgentreu) January 16, 2019
Lösungsvorschlag liegt auf dem Tisch, ist aber nicht hinnehmbar & beschneidet Rechte d. Opposition. UvdL hat volle Transparenz versprochen, dem müssen nun Taten folgen. Das ist bisher nicht der Fall. Das einzige, was scheinbar nicht gewünscht ist, ist von der #Groko Transparenz.
— Marie-Agnes Strack-Zimmermann (@MAStrackZi) January 16, 2019
Ein wohlfeiler Vorwurf, für den jederzeit ein Vorwand leicht provoziert werden kann. Jetzt klärt der GO-Ausschuss die Rechtsfragen. Der UA kann in zwei Wochen ohne Zeitverzögerung seine Arbeit aufnehmen, wenn Verfahrens- und Beweiserhebungsbeschlüsse jetzt vorbereitet werden.
— Fritz Felgentreu (@fritzfelgentreu) January 16, 2019
Das ist Unsinn und lässt sich auch anhand der Dokumente aus dem Ausschuss einwandfrei belegen. Wohlfeil ist es, zu behaupten, dass der UA „zu weit“ gefasst werden soll und ihn deshalb den Antrag unter fadenscheinigem Aufwand zu schieben.
— Marie-Agnes Strack-Zimmermann (@MAStrackZi) January 16, 2019
#Untersuchungsausschuss zur #Berateraffäre – uns geht es darum, dass wir nicht nur die Missstände untersuchen können, von denen wir bereits über #BRH und Presseberichte wissen. Weit mehr als ein rechtliches Formulierungsproblem. @GrueneBundestag
— Dr. Tobias Lindner (@tobiaslindner) January 16, 2019
Das Recht sieht aber die Möglichkeit nicht vor, einfach mal auf gut Glück ein bisschen im Trüben zu fischen. Das kann man ja bedauern. Ändert aber nichts.
— Fritz Felgentreu (@fritzfelgentreu) January 16, 2019
Rechts- und Regelverstöße bei der Beauftragung von Externen im Geschäftsbereich #BMVg seit Beginn der 18. WP bis heute aufklären zu wollen, ist alles andere als trüb, sondern eine ziemliche „bestimmte“ Formulierung.
— Dr. Tobias Lindner (@tobiaslindner) January 16, 2019
Der Einsetzungsantrag ist aber bisher nicht auf die Rechts- und Regelverstöße begrenzt, sondern öffnet den Zugriff auf eine fünfstellige Zahl von bisher unverdächtigen Verträgen, in der Hoffnung, irgendwo neue Verstöße zu finden. DAS ist Fischen im Trüben.
— Fritz Felgentreu (@fritzfelgentreu) January 16, 2019
Wäre das Problem, hätten Sie mit uns 1. eine entsprechende Formulierung finden können, haben mehrfach Kompromisse angeboten. 2. Woher wissen wir, dass die Verträge unverdächtig sind? 3. Wir hoffen nicht, sondern müssen alles durchleuchten, um der Wahrheit auf den Grund zu gehen.
— Marie-Agnes Strack-Zimmermann (@MAStrackZi) January 16, 2019
Zudem: Würden wir den Untersuchungsausschuss in die Länge ziehen wollen, würden wir nicht beantragen, ihn auf Ende August zu beantragen. Sie wollen uns schlicht ein Oppositionsrecht vorenthalten und das werden wir nicht zulassen.
— Marie-Agnes Strack-Zimmermann (@MAStrackZi) January 16, 2019
(Bitte um Nachsicht, falls ich noch Tweets in dem Zusammenhang übersehen haben sollte – das wird etwas unübersichtlich.)
Update 2: Hier zum Vergleich die Neufassung des Antrags mit Stand vom 16. Januar (zwischendurch gab’s eine mittlerweile überholte Neufassung vom 15. Januar). Streitpunkt ist der Satz
Der Auftrag umfasst sowohl die in Ziffer I genannten Fälle wie weitere, darüberhinausgehende Sachverhalte aus dem Untersuchungszeitraum, die den Umgang des BMVg mit externer Beratungs- und Unterstützungsleistung betreffen.
der aus Sicht der Koalitionsabgeordneten die nötige Bestimmtheit des Auftrages nicht eindeutig sicherstellt.
Der Wortlaut der vorerst letzten Fassung:
Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
I. Der Verteidigungsausschuss stellt fest:
1. Nach mehreren Berichten des Bundesrechnungshofes ist es im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) beim Umgang mit externer Beratungs- und Unterstützungsleistung zu Rechts- und Regelverstößen gekommen, die nicht nur einzelne Projekte, sondern strukturelle Fragen sowie die Führungsstrukturen im BMVg betreffen.
2. Nachfolgend sind in den Medien, weiteren Berichten, u.a. des Bundesrechnungshofes, und den Beratungen des Verteidigungsausschusses weitere Vorgänge im Geschäftsbereich des BMVg bekannt geworden, die den Verdacht begründen, dass es zu weiteren Rechts- und Regelverstößen hierbei gekommen ist und es strukturelle Mängel im Umgang mit Beratungs- und Unterstützungsleistungen gab.
II. Der Verteidigungsausschuss im Deutschen Bundestag konstituiert sich daher als Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 45a Abs. 2 GG.
Der Ausschuss hat den Auftrag, den Umgang mit externer Beratung und Unterstützung der Bundesregierung im Geschäftsbereich des BMVg seit Beginn der 18. Wahlperiode bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses unter vertraglichen, rechtlichen, haushälterischen, geheimschutzrelevanten, militärischen, technologischen und politischen Gesichtspunkten zu untersuchen sowie die persönlichen und politischen Verantwortlichkeiten der Leitungsebene und die Aufklärungs- und Informationspraxis des Bundesministeriums der Verteidigung zu diesem Vorgang zu überprüfen. Der Auftrag umfasst sowohl die in Ziffer I genannten Fälle wie weitere, darüberhinausgehende Sachverhalte aus dem Untersuchungszeitraum, die den Umgang des BMVg mit externer Beratungs- und Unterstützungsleistung betreffen.
Politisches Ziel ist es, dass der Untersuchungsausschuss seine Arbeit möglichst bis zum 31. August 2019 abschließt, um dem BMVg zu ermöglichen, noch in dieser Legislaturperiode die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses aufzugreifen.
Hierzu sollen insbesondere folgende Fragen geklärt werden:
1. Ist es beim Umgang mit und insbesondere bei der Vergabe von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu Rechts- oder Regelverstößen gekommen? Falls ja, was waren die Ursachen hierfür und wer trägt die Verantwortung?
2. Welcher (materielle) Schaden ist durch mögliche Rechts- und Regelverstöße eingetreten?
3. Wurden Aufträge aufgrund persönlicher Beziehungen bzw. Kennverhältnisse vergeben oder Einstellungen aufgrund solcher vorgenommen?
4. Bestand im Untersuchungszeitraum ein angemessenes und zeitgemäßes Compliance Management System, das Compliance sicherstellt und eine Kultur der Rechts- und Regeleinhaltung (Compliance-Kultur) fördert?
5. Gab es Führungsverhalten, das einer effektiven Compliance bzw. einer Kultur der Rechts- und Regeleinhaltung entgegengewirkt hat?
6. Wurden erkannte Rechts- und Regelverstöße konsequent und entlang klar definierter Abläufe unterbunden, aufgeklärt und geahndet?
7. In welchem Umfang wurden durch Auftragnehmer weitere Unterauftragnehmer zur Erbringung von Leistungen eingesetzt?
8. Welche Unterauftragnehmer haben im Rahmen ihrer Beauftragung mit eingestuften Dokumenten oder Informationen gearbeitet, wer hat dies kontrolliert und sichergestellt, dass alle Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt wurden, auch bezüglich der
Der Auftrag umfasst sowohl die in Ziffer I genannten Fälle wie
weitere, darüberhinausgehende Sachverhalte aus dem Untersuchungszeitraum, die den
Umgang des BMVg mit externer Beratungs- und Unterstützungsleistung betreffen.
Weitergabe von Unterlagen?
9. Existierte ein Steuerungssystem zur Beauftragung, Begleitung und Umsetzung von
Beratungsleistungen, das auch den Einsatz von Unterauftragnehmern erfasste, wenn ja, wie war es ausgestaltet und erfüllte es die rechtlichen, haushälterischen und verwaltungsinternen Vorgaben?
10. Inwiefern wurden bei den Vergaben die Grundsätze der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit eingehalten?
11. Gab es Unterlassungen von Bedarfs-, Notwendigkeits- und Wirtschaftlichkeits- nachweisen bei rechtswidrigen Vergaben? Wenn ja, gab es ein Muster?
12. Wenn es zu rechts- und regelwidrigen Auftragsvergaben gekommen sein sollte, wer hat davon profitiert?
13. Folgte im Untersuchungszeitraum der vermehrte Einsatz externer Beratung und Unterstützung einer strategischen Zielsetzung und wurden die Rahmenbedingungen zur Steuerung dieser angemessen ausgestaltet?
14. Wurde die Leitung des BMVg im Untersuchungszeitraum über Rechts- und Regelverstöße informiert oder hatte Kenntnis von Tatsachen, die sie darauf hätten schließen lassen müssen, und, wenn ja, welche Maßnahmen hat sie daraufhin ergriffen?
15. Welche Vorschriften und Regelungen galten für die Vergabe von Beratungs- und Unterstützungsleistungen?
Jetzt fehlt aber in dem Bericht bzw. wird nicht deutlich daß die Opposition von Grünen ,FDP und Linken in der Verschiebung nur Geschäftsordnungstricks zur Verfahrensverschleppung sieht mit Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht droht in den Twitter-Meldungen und den Regierungsparteien CDU/CSU und SPD bzw. der Ministerin einen fehlenden Aufklärungswillen vorwirft.
Mal sehen ob da noch was kommt oder ob sich die Sache komplett verläuft. Es gibt sicher nicht viele in den Regierungsparteien die großes Interesse an einer Aufarbeitung haben. Und die Opposition scheint auf das Thema jetzt auch nicht so heiß zu sein.
Von Transparenz reden und immer in die Kamera lächeln.
Hinter den Kulissen das Gegenteil verfolgen.
Exakt dass was ich erwartet habe.
An einigen Menschen tropft einfach alles ab.
Wie ist es hier mit der „Haltung“?
@ Ausbilder | 16. Januar 2019 – 14:54
„Wie ist es hier mit der „Haltung“?“
Sie dürfen nicht annehmen, dass das was ihnen aus dem Kölner oder Berliner Raum vorgebetet wird, auch für diesen Personenkreis Geltung hat.
Das riecht nach richtig viel Ärger. Eine weitere Eskalation ist nicht ausgeschlossen. Die Opposition wird nun erst richtig angreifen. M.E. war das heute mehr als unklug. Oder hat man die Folgen (mit einer Opposition auf dem Baum) für das BMVg billigend in Kauf genommen? Weiterer Aspekt: jetzt wird man die Akte des ehemaligen AL Plg noch später schließen können. Vermutlich nach dem geplanten Dienstantritt in neuer Verwendung, womit man die Diskussion um einen Ersatz aufmacht. Alles nicht gut.
@Holzi:
Manche Menschen kümmert das öffentliche Erscheinungsbild wenig, wenn nur der eigene Hintern am Ende warm und trocken sitzt. Vermutlich musste auf Zeit gespielt werden, um jeden Preis.
Das ist nicht nur „nicht gut“, sondern kann am Ende sogar der entscheidende Sargnagel sein. Die Opposition ist jetzt jedenfalls richtig heiß, denn nun ist quasi bestätigt, dass es offenbar was zu vertuschen gibt.
Eine Regierung lässt sich nicht am Nasenring durch die Manege führen.
Natürlich wird die Regierung die Einsetzung eines U-Ausschusses nicht dauerhaft ausschließen können, sich aber auch keinesfalls den Verfahrensregeln gemäße Einzelaufträge teilnahmslos aufdrücken lassen.
Über Verfahrensregeln herrscht eine Opposition nicht nach Belieben. Dass die Koalitionäre der Groko sich nicht auseinander dividieren lassen, lässt für das weitere Verfahren hoffen.
Im Detail ist der Untersuchungsauftrags dem Vorwurf gemäß auszuformulieren. Der Zweck kann keinesfalls darin bestehen, das Ministerium nach oppositionellen Wünschen aufzurollen.
Der U-Ausschuss darf nicht zum Tribunal verkommen.
@ KPK
Richtig. Aber mit Blick auf den Gesamtrahmen kann man nicht über die verheerende Außenwirkung hinwegsehen. Das „Geschmäckle“ ist schon da und dieses Vorgehen, ungeachtet der formalen Korrektheit, bestärkt diesen Eindruck.
„Der U-Ausschuss darf nicht zum Tribunal verkommen.“
Witzig. Dabei ist genau das die Aufgabe eines Untersuchungsausschusses. Und die Rechte der Oppositionsparteien bei der Einsetzung sind ebenfalls recht eindeutig. Lies §2 Abs. 1 und 2 PUAG:
„(1) Ist die Einsetzung von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages beantragt, so hat der Bundestag sie unverzüglich zu beschließen.
(2) Der Einsetzungsbeschluss darf den in dem Einsetzungsantrag bezeichneten Untersuchungsgegenstand nicht ändern, es sei denn, die Antragstellenden stimmen der Änderung zu.“
Mithin: Doch, der Untersuchungsauftrag kann der Regierungsmehrheit im Bundestag sehr wohl aufgedrückt werden. Der Bundestag hat zu beschließen, und zwar unverzüglich. Und die Mehrheit darf bei der Einsetzung auch nicht mauscheln.
Jede Verzögerung oder Einschränkung des beantragten Untersuchungsauftrages wird die Opposition nur noch entschlossener machen.
Es gibt ja schließlich reichlich Anhaltspunkte, dass die Vergabe der Berateraufträge nicht sauber verlaufen ist.
Nur zur Erinnerung ein paar Stichpunkte.
Eine leitende Mitarbeiterin, eine Direktorin von McKinsey wird als Staatssekretärin berufen. Darauf hin steigen die Anzahl von Beraterverträge signifikant an. Obwohl die meisten Aufträge nicht direkt an McKinsey gegangen sind, wird die Fa. McKinsey als Subunternehmer öfters in die Beraterverträge geholt.
Nebenbei haben Familienangehörige von der Ministerin noch Jobangebote bei der besagten Beratungsfirma McKinsey angenommen.
Und als die Sache ruchbar wird und der Verteidigungsausschuss Auskunft von der ehemaligen Staatssekretärin haben möchte, verweigert diese die direkte Befragung durch die Ausschussmitglieder und möchte sich nur schriftlich äußern.
Leute, das reicht als Stoff nicht nur für einen Untersuchungsausschuß, daraus könnte man auch das Drehbuch für einen Politkrimi in Spielfilmlänge machen !
Warten wir ab, was da noch kommen wird !
@Metallkopf
Tribunal steht für politische Sondergerichte und Gerichte im Rahmen Völkerrecht!
Das soll Aufgabe des U-Ausschusses sein?
Nicht wirklich witzig.
„Doch, der Untersuchungsauftrag kann der Regierungsmehrheit im Bundestag sehr wohl aufgedrückt werden“. Hat jemand Gegenteiliges behauptet?
Heute berichten mehrere Zeitungen, dass einer nur teilweise offen zugaenglichen Antwort der BR zufolge an die FDP „innerhalb von 4 Jahren ca. 500k Euro an einen Vertrauten“ der (damaligen) StS’in Suder gezahlt worden seien.
Diese Gelder seien u.a. fuer die „Moderation von Veranstaltungen“ gezahlt worden.
Das macht mich etwas sauer. Moderation an sich ist keine Beratung, wie man sie sich naiverweise zur Verbesserung von Entscheidungen, Verstaendnis/ Optimierung von Prozessen etc. vorstellen koennte. Bestenfalls koennen sich aus den moderierten Expertenbeitraegen die ein oder andere neue Erkenntnis und Anregung ergeben- fuer Entscheider und die eigentlichen Experten im Hause.
Warum das niemand aus dem BMVg konnte, waere interessant zu erfahren. Mglw. unterstellte die damalige StS’in dem BMVg unisono vielleicht nicht unbedingt ein „Haltungsproblem“ i.S. vdL’s, sondern eher professionelle Defizite. Es kann u.U. unterstellt werden- und das waere u.a. Gegenstand des U-Ausschusses- dass die Ministerin aehnlich geringes Vertrauen in die Faehigkeiten ihres von ihr geleiteten Ministeriums verfuegt(e) und deshalb diese Praktiken duldete/ genehmigte etc.
Dieser Splitter alleine zeigt bereits, dass es im Umfeld der einstmals so hoch gehandelten StS’in zu offensichtlichen willkuerlichen Vergabepraktiken kam, die um so aergerlicher bewertet werden, wenn nun die Koalitionaere die Einsetzung eines U-Ausschusses zumindest verzoegern, wenn nicht sogar zu verhindern trachten.
Die Koalitionaere sollten erkennen, dass ihre Verschleppungstatktik zunaechst ihrer eigenen Glaubwuerdigkeit und dann vor allem der Ministerin schadet.- Gewollt?
Kleine Ergänzung:
Lt. Medien erhielt der Vertraute zwei Mal den Tagessatz für verschiedene Veranstaltungen am gleichen Tag. Die Preisliste ist mir nicht bekannt, es kann aber durchaus korrekt gelaufen sein. Ein Geschmäckle bleibt.
Spiegel und Welt.
Jetzt kann es in der Tat haarig werden.
Die Staatsanwaltschaft prüft, ob die Vergabe von Beraterverträgen den Tatbestand der Untreue erfüllen. Eine Anzeige war gegen gegen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen eingegangen.
@MarcusFaber (FDP)
Der #Verteidigungsausschuss erklärt sich zum #Untersuchungsausschuss. #Berateraffäre
Langeweile wird im Bendler-Block nicht aufkommen.
[Greife ich später noch auf, wenn sich der U-Ausschuss konstituert hat. T.W.]