Untersuchungsausschuss Berater: Begriffsdefinitionen, Notwendigkeiten und erste Zeugenanhörungsversuche
Der Untersuchungsausschuss des Bundestages zu den umstrittenen Beraterverträgen im Verteidigungsministerium und nachgeordneten Ämtern hat am (heutigen) Donnerstag mit seiner ersten öffentlichen Beweiserhebung begonnen. Zum Auftakt wurde der Inspekteur des Kommandos Cyber- und Informationsraum, Generalleutnant Ludwig Leinhos, zu grundsätzlichen Fragen von Beratungs- und Unterstützungsleistungen angehört – allerdings nicht als Zeuge, sondern als Sachverständiger. Die anschließend begonnene Zeugenvernehmung einer Ministerialrätin aus dem Bundesrechnungshof (BRH), dessen Berichte die Affäre angestoßen hatten, wurde nach den ersten Fragen wegen paraller Abstimmungen im Parlamentsplenum auf den Donnerstagabend vertagt.
Leinhos ließ in seiner Darstellung keinen Zweifel daran, dass die Bundeswehr vor allem beim Thema Informationstechnik derzeit ohne externe Unterstützung kaum handlungsfähig wäre. In bestimmten Bereichen wie einer Cloud-Infrastruktur oder dem umfassenden IT-Portfolio-Management fehlten den Streitkräften Experten, die für den eigenen Bedarf erst ausgebildet werden und deswegen vorübergehend auf dem zivilen Markt eingekauft werden müssten. Das grundsätzliche Problem würden aber auch eigene Fachleute nicht völlig beseitigen können: Wir werden immer einen Bedarf haben an Unterstützungsleistungen.
Die Bundeswehr habe jedoch inzwischen begonnen, dem Mangel an Spezialisten in der Informationstechnik zu begegnen, betonte Leinhos. So sei bisher das Fachstudium von Offizieren nicht zwingend an ihre spätere Tätigkeit in den Streitkräften gekoppelt: Da müssen wir umdenken. Auch schnellen Verwendungswechsel in den militärischen Werdegängen bedeuteten Expertiseverlust. Wir werden die Stehzeiten auch im höheren Dienst für bestimmte Bereiche verlängern müssen, ohne dass die Leute Laufbahnnachteile haben, kündigte der Inspekteur an. Eine Zeit von zwölf Monaten oder eineinhalb Jahren auf einem hoch spezialisierten Posten sei für unsere High Potentials nicht sinnvoll.
Der Generalleutnant machte vor dem Untersuchungsausschuss allerdings auch deutlich, dass er für die Frage nach exterer Beratungsleistung eigentlich der Falsche sei – in seinem Aufgabengebiet als Inspekteur eines Organisationsbereiches habe er es eher mit Unterstützungsleistungen zu tun.Und zu möglichen Regelverstößen bei der Vergabe von Aufträgen könne er schon gar nichts sagen: Wir sind ja keine Vergabestelle. Auf die Frage aus dem Ausschuss nach dem Unterschied zwischen Beratungs- und Unterstützungsleistungen zitierte Leinhos lakonisch aus der entsprechenden Dienstvorschrift.
Da die Definitionsfragen in der weiteren Ausschussarbeit (und damit auch in der Berichterstattung) noch eine Rolle spielen könnten, hier zur Dokumentation: die Zentrale Dienstvorschrift A-1670/2 Inanspruchnahme von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen (zu finden u.a. hier im Anhang), hält diese Definitionen bereit:
Gegenstand der externen Beratung ist eine entgeltliche Leistung,die dem Ziel dient, im Hinblick auf konkrete Entscheidungssituationen des Auftraggebers praxisorientierte Handlungsempfehlungen zu entwickeln und zu bewerten, den Entscheidungsträgern zu vermitteln und ggf. ihre Umsetzung zu begleiten.
Leistungsempfänger sind dabei Einrichtungen der unmittelbaren oder mittelbaren Bundesverwaltung sowie Einrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung, soweit sie durch Bundesmittel institutionell gefördert werden. Leistungserbringer ist eine außerhalb dieses Bereichs tätige natürliche oder juristische Person.
im Unterschied zu:
Externe Unterstützungsleistungen im Sinne dieser Zentralen Dienstvorschrift liegen vor, wenn für unaufschiebbare Aufgaben des BMVg oder seines nachgeordneten Geschäftsbereiches Leistungen von Externen, insbesondere privatwirtschaftlichen Unternehmen, vorübergehend in Anspruch genommen werden. Diese entgeltlichen Leistungensind vom Einsatz sonstiger externer Personen zu unterscheiden. Externe Unterstützungsleistungen sind nur dann zulässig, wenn eigenes Personal nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar ist und alle Möglichkeiten, die Aufgabe mit eigenem Personal zu erfüllen, erschöpft sind, wenn Arbeitsspitzen abgedeckt werden müssen,spezielles Know-how von Externen benötigt wird oder eigene Kräfte für Aufgaben des GB BMVg freigesetzt werden müssen für Aufgaben, die wegen ihres hoheitlichen Charakters nicht an Externe vergeben werden können.
[Hervorhebungen von mir, T.W.]
Nicht besonders weit kam der Ausschuss zunächst mit der Vernehmung der Ministerialrätin Thea Dilger, die beim Bundesrechungshof das Prüfgebiet 4.1 leitet: Die erläuterte zwar die Geschichte der Prüfung, die den Streit um das Beraterthema im Verteidigungsministerium ins Rollen brachte. Die beiden eigentlichen Prüferinnen, beide in Teilzeit, hätten aber nur die Aktenlage geprüft und bei der Untersuchung von Beraterverträgen im Wehrressort festgestellt, ob die Vergabe von solchen Aufträgen korrekt begründet wurde.
Dabei hätten sie zwar herausgefunden, dass bei 75 Prozent der entsprechenden Verträge die Begründung für die Wirtschaftlichkeit gefehlt habe, bei 55 Prozent der Bedarf nicht begründet worden sei und 30 Prozent freihändig vergeben worden seien. Das bedeute aber nicht, dass die BRH-Prüfer selbst Aussagen zu Bedarf oder Wirtschaftlichkeit machen würden, betonte die Ministerialrätin. Wir haben geprüft: Liegt eine Begründung vor? Und wenn es eine Begründung gibt und da steht ‚besteht Bedarf XY‘, dann ist es keine Bedarfsbegründung, sondern eine Bedarfsbehauptung. Solche Fälle haben wir häufiger gefunden.
Diese Ergebnisse seien auch vom Verteidigungsministerium nicht infrage gestellt worden, betonte die BRH-Mitarbeiterin. Das Ressort habe auch eingeräumt, dass diese Fehlerquote unzumutbar hoch sei. Vorschläge für das künftige Verfahren habe der Rechnungshof aber nicht gemacht: Das war nicht die Fragestellung unserer Prüfung.
Die Anhörung Dilgers und eines weiteren BRH-Mitarbeiters sollte am Donnerstagabend fortgesetzt werden.
Zwischenstand Donnerstag 23:45: Der Ausschuss hat die öffentliche Sitzung für eine Beraterungssitzung unterbrochen. Ich glaube, von mir kommt in dieser Nacht keine Aktualisierung mehr dazu.
(Foto: Der Bundestags-Untersuchungsausschusses zu Beraterverträgen im Verteidigungsministerium vor seiner ersten öffentlichen Anhörung – Felix Zahn/photothek.net )
„Dabei hätten sie zwar herausgefunden, dass bei 75 Prozent der entsprechenden Verträge die Begründung für die Wirtschaftlichkeit gefehlt habe, bei 55 Prozent der Bedarf nicht begründet worden sei und 30 Prozent freihändig vergeben worden seien.
Das ist doch eine klare Aussage, oder? Aber, dann:
„Das bedeute aber nicht, dass die BRH-Prüfer selbst Aussagen zu Bedarf oder Wirtschaftlichkeit machen würden, betonte die Ministerialrätin.“
Mir fehlt einfach das Verständnis für so eine bizarre Show. Offensichtlich ist, dass das BMVg sich nicht an das Gesetz gehalten hat. Das ist die Kernaussage. Und irgendjemand muß doch verantwortlich dafür sein, oder nicht?. Wenn nicht, dann sind diese Gesetzesverstöße gewünscht und man soll den ganzen Unsinn einer öffentlichen „Untersuchungsausschuß- Show“ einfach sein lassen. Wenn es wieder keine „Schuldigen“ gibt ist das Alles völlig überflüssig, dann werden wir Stuerzahler eben besch….und es ist so gewollt.
@Pete | 21. März 2019 – 18:35
„dann werden wir Stuerzahler eben besch….und es ist so gewollt.“
Das muss nicht die Folgerung sein, nur weil die Verfahren (ganz offensichtlich) nicht eingehalten wurden, heisst das noch lange nicht, dass der Bedarf nicht tatsächlich bestand und/oder das ein (finanzieller) Schaden zu lasten der Bundesrepublik Deutschland entstanden ist.
@Koffer
„…nur weil die Verfahren (ganz offensichtlich) nicht eingehalten wurden, heisst das noch lange nicht, dass der Bedarf nicht tatsächlich bestand und/oder das ein (finanzieller) Schaden zu lasten der Bundesrepublik Deutschland entstanden ist…“
Doch, genau das heisst es.
Ist Ihnen und manch einem anderen in diesem Blog eigentlich klar, was mit ganz normalen Bürgern in diesem Land geschieht, die für die Erlangung von staatlichen Leistungen gegen die Vorgaben für die Vergaben verstoßen haben?
Auch das BMVg, auch Politiker, auch Soldaten, auch Beamte haben sich an Gesetze zu halten! Und wenn sie das nicht tun müssen sie dafür bestraft werden wie jeder andere Bürger dieser Republik auch. Das nennt man Rechtsstaat. In einem solchen sind vor dem Gesetz nämlich alle gleich.
Ehe die Wogen hochschlagen: Beide Vorredner liegen richtig…
Ich habe die Zeugin so verstanden, dass der BRH die formalen Fehler bemängelt hat, nicht aber z.B. einen Bedarf auch selber geprüft hat.
Gleichzeitig stimmt natürlich, dass sich auch und gerade ein Ministerium an gesetzliche Vorgaben halten muss.
Mir scheint das ein wenig in den OT zu gleiten…
@TW
1000+
@Pete
Wenn sie nicht mindestens zehn Jahre in entsprechenden Positionen für Managementberatungen gearbeitet haben, ist ihr Eindruck einer bizarren Show zu 100% richtig – sollte dem so sein, dann natürlich auch ! :-)
Es wird unser „Watergate“ und bildet dann hoffentlich die Basis für einen geeigneten Neuanfang.
Bitte keinen falschen Eindruck bekommen, aber unser Scherbenhaufen Bundeswehr, wurde von Beratungsfirmen, vielleicht sogar unbewußt – weil militärische Expertise meiner Kolleginnen und Kollegen ein rares Gut ist, mit herbei geführt.
……und da sich ja jetzt auf einmal so ganz VIEL Geheimnisvolles breit macht, nur die Ruhe, es wird sich alles aufklären.
Immer wenn ich im Campus Kronberg war – war es dort sehr geheimnisvoll. ;-)
Das bitte nicht als Bewerbung ansehen, aber ein interner Review der Vertragswerke alleine nur der Jahre 2012 bis 2019, wäre bestimmt ein großer Spaß.
Besonders wenn die daraus resultierenden Arbeitsleistungen und -ergebnisse abgeglichen werden. Preislich liegt so ein Review bei ca. €750k.
Der größte Spaß dabei sind die 1:1 Interviews (Auge in Auge), denn als sauer gefahrener Steuerzahler fallen mir spontan vier Personen ein, bei denen ich ziemlich picky wäre.
Interessante Argumentation:
Das ist so, als würde ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle sagen: „Ich sage nicht, dass sie zu schnell gefahren sind, aber Sie können NICHT nachweisen, dass sie NICHT zu schnell gefahren sind….“
Erinnert irgendwie an Beweislastumkehr ohne sittlichen Mehrwert!
Für die Presse ein gefundenes Fressen, denn „der BRH rügt“, aber inwieweit das substanziell ist, bleibt weiter im Dunkeln.
@moth:
„Der größte Spaß dabei sind die 1:1 Interviews (Auge in Auge), denn als sauer gefahrener Steuerzahler fallen mir spontan vier Personen ein, bei denen ich ziemlich picky wäre.“
Mit Suder und vdL fallen mir nur zwei ein….vielleicht noch Beemelmans…..aber wäre wären Ihre „Favoriten“?
Der Fakt, dass bei einer Vergabe keine hinreichende Begründung hintergelegt wurde, kann man als einen Verstoß gegen das Vergaberecht werten. Pointiert kann man das einen Gesetzesverstoß nennen. Dagegen kann ein Geschädigter, z.B. ein Konkurrent bei dem Vergabeverfahren klagen. Dies scheint ja wahrscheinlich nicht der Fall gewesen zu sein. Insofern stimme ich Koffer zu: Ein Schaden für das deutsche Volk muss deshalb noch lange nicht entstanden sein. Allerdings hat es hier mindestens an der Sorgfaltspflicht gemangelt. Und ist es nicht Zweck des Untersuchungsausschusses jetzt herauszufinden, ob noch andere Gründe eine Rolle gespielt haben können? Warum warten wir dies nicht einfach mal ab?
Davon unbenommen scheint es mir bei Organisation der Bundeswehr (die hier ja ebenfalls sehr häufig kritisiert wird) absolut sinnvoll zu sein, in einem angemessenen Umfang Externe zu Beratungszwecken einzustellen. Die Frage ist: Was ist angemessen?
Das gleiche Prinzip gilt auch für Unterstützungsmaßnahmen – insbesondere in einem Change Prozess, bei dem durchaus für eine gewisse Zeit Interimsmanager sinnvoll sein können.
Überspitzt ausgedrückt: Wer den Tanker Bundeswehr – aus welchen Gründen auch immer – in eine andere Richtung lenken will, der sollte in notwendiger Menge Externe dazu einsetzen.
Das ist ja alles Vorgeplänkel.
Hier geht es ja erst einmal darum, Grundlagen für die weitere Befragung zu gewinnen…
Frau Suder wird ja erstmal später drankommen, wenn die Verfahren und Prozesse der Auftragsvergabe ausführlich dokumentiert sind….
In einem anderen Fall weiss ich, dass die vergabestelle eine Beauftragung ohne palusible Wirtschaftlichkeitsbegründung und Nachweis gar nicht erst erteilt…
Also selbst wenn eine WiBe nicht erstellt wurde, irgendwer hat ja den Abrufschein erteilt…
Und das ist nicht immer die Ministerin…
@T.Wiegold | 21. März 2019 – 20:10
„Ich habe die Zeugin so verstanden, dass der BRH die formalen Fehler bemängelt hat, nicht aber z.B. einen Bedarf auch selber geprüft hat.“
Bei allem was ich bisher gelesen habe (sowohl hier als auch an anderer Stelle), ist übrigens auch noch nie eine Vergabe inhaltlich fundiert kritisiert worden.
Es werden (zu Recht vermutlich) die formalen Mängel in der Vergangenheit angeprangert und/oder Berater- und/oder Unterstützungsleistungen per se kritisiert.
Aber bisher hat noch niemand eine inhaltliche/objektive/überflüssige Vergabe herausgestrichen.
„Gleichzeitig stimmt natürlich, dass sich auch und gerade ein Ministerium an gesetzliche Vorgaben halten muss.“
Sehe ich auch so, aber formale Mängel in möglicherweise sehr komplexen Vorgängen ist etwas anderes als tatsächlich überflüssig ausgegebenes Geld.
„Mir scheint das ein wenig in den OT zu gleiten…“
Da bin ich mir nicht sicher. Sie haben ja dankenswerterweise die Definitionen von Berater und Unterstützungsleistungen aufgeführt. Das dürfte insofern zur Versachlichung beitragen, weil damit deutlich wird, dass nicht (wie von manch einem Kommentator befürchtet/behauptet) hier nur viel Geld für Beraterphrasen wie „10% Personakürzung geht immer“ oder „Anpassung militärischer Abläufe an zivile Vorstellung“ o.ä. ausgegeben wurde.
In die gleiche Kerbe habe ich mit meinem Hinweis, bzw. mit meiner Korrektur von @Pete Behauptungen geschlagen. Sachlichkeit bei der Diskussion von Fakten helfen mEn der Bewertung von komplexen Sachverhalten ;)
@Nachhaltig
„Ein Schaden für das deutsche Volk muss deshalb noch lange nicht entstanden sein.“
Wenn 30 Prozent der Beraterverträge „freihändig“ vergeben worden sind, dann sind bei 30 Prozent der Vergabeverfahren potenziell bessere Bewerber bewußt und gezielt von einem Bieterverfahren ausgeschlossen worden.
Zumindest in diesen 30 Prozent der Fälle kann man ohne weitere Prüfung feststellen, dass es eine bewußten Bevorzugung von einzelnen Beratern am Verfahren vorbei gegeben hat.
Warum das so war und wie das rechtlich zu bewerten ist wird hoffentlich festgestellt werden. Es wäre aber verwunderlich, wenn herauskäme, dass die bewußte Umgehung der vorgeschriebenen Verfahren – die ja nicht ohne Grund so sind wie sie sind- im Interesse der Steuerbürger stattfanden.
@Nachhaltig | 21. März 2019 – 21:03
+1
Mal ne blöde Frage. Wird hier ernsthaft ein Soldat verpflichtet, Missstände in der Bundeswehr aufzudecken? Wäre hier nicht jemand aus nem anderen Resort unbefangener und neutraler?
@Stefan | 21. März 2019 – 21:34
Wie soll denn ein Beamter aus einem anderen Geschäftsbereich sinnvolle Aussagen als Sachverständiger über bundeswehrinterne Vorgänge treffen? Da würde doch sowohl Fachwissen als auch Zugang zu interna fehlen.
Hätte Ursula Gertrud von der Leyen sich doch bloß mal der Checkliste von Dieter Engels (dem ehemaligen Präsidenten des Bundesrechnungshofes) bedient, die eine umfassende Empfehlung zum „Einsatz externer Berater in der Bundesverwaltung“ enthält!
Übrigens einfach abrufbar über die homepage des Bundesrechnungshofes unter https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/gutachten-berichte-bwv/gutachten-bwv-schriftenreihe/langfassungen/2006-bwv-band-14-einsatz-externer-berater-in-der-bundesverwaltung/view
Die regelmäßige Abarbeitung der zehn Prüfpunkte, hätte dem BMVg und der politischen Führung viel Ärger erspart …
Das ist ja so erheiternd.
Ich weiß nur nicht, ob mir das Lachen nicht im Halse steckenbleibt.
In einer Sache kann ich den Inspekteur CIR allerdings nur bestätigen: Man muss dem Personal eine attraktive Perspektive bieten und ihm auch Möglichkeiten bieten, sich auszuwirken. Selbst erlebt habe ich, dass Personen im öffentlichen Dienst, die wirklich kompetent und hilfreich waren, den Dienstposten gewechselt haben, weil sie keine Perspektive hatten. Dann war der DP ewig unbesetzt und keinem war geholfen. Die Person hat halt was anderes gemacht und dafür mehr Geld gekriegt (bei weniger Sachverstand für die neue Aufgabe). Lustig, oder? Ich kann der Person ja nichtmal böse sein. Es geht ja auch um Pensionsrelevanz. Menschen folgen eben Anreizen.
Zu Beratern hätte ich auch das eine oder andere Geschichtchen…
Und auch dazu, dass Personal, das echte Katastrophen bei der Einführung von SAP zu verantworten hat mangels eigener Beurteilungskompetenz nochmal rangelassen wird.
@Koffer | 21. März 2019 – 21:06
„Bei allem was ich bisher gelesen habe (sowohl hier als auch an anderer Stelle), ist übrigens auch noch nie eine Vergabe inhaltlich fundiert kritisiert worden.“
Da liegen Sie richtig, wie die Ministerialrätin des BRH erläutert hat, ist das auch nicht deren Aufgabe. das müsste intern passieren, und zwar unabhängig von der anfordernden Stelle. Und zwar entweder von der Vergabestelle oder einer vorgeschalteten Instanz. Und das ist offensichtlich nicht in ausreichendem Maße geschehen.
„Aber bisher hat noch niemand eine inhaltliche/objektive/überflüssige Vergabe herausgestrichen.“
Das konnte aus den vorgenannten Gründen auch nicht geschehen. Aber das
heißt noch lange nicht, das die Aufträge alle ohne Fehl und Tadel sind, insofern besteht durchaus die Möglichkeit, das ein Schaden entstanden ist.
@Pete | 21. März 2019 – 21:26
Moin, als erstes möchte ich Ihnen meine Wertschätzung zukommen lassen, zumeist stellen sie hier bei den Falken, die richtigen Fragen.
Aber hier in diesem von Ihnen angenommenen 30% Fall befinden sie sich auf dem woodway oder zumindest gibt es auch eine andere Perspektive.
Ich selber mache in U-Boote, Bsp. ein U-Boot benötigt für eine Inst. einen Kran, da wir in der Vergangenheit, den BWLer sei Dank, Kran und Personal aus Kostengründen abgeschafft haben, müssen wir im Zivilen anmieten. Nun geht es darum die Bälle die sich in der Luft befinden auch da zu halten, denn es müssen zum Zeitpunkt X, die Industrie, die Besatzung, das MArs und den Kranfahrer am Ort Y zusammenkommen, nice Task.
Nun sagt der Verwaltungsseppel, tu pöser Bursche hast du hier etwa die Kranfirma XY als AN gewählt? nö nö so geet dat nich, ersma 3 Angebote und den Billigsten den nemenwa. Wir entgegnen und sagen: ne lass ma sein der hat zum Zeitpunkt X Kappa und der kennt sich aus mit die U-Boote. Sagt der Seppel, nönönö wir nehmen nen anderen Anbiete, Ausschreibung, billigster, Zeitpunkt YXZ. Ergebnis und Siegerehrung, Zeitplanung im Poppo, Besatzung, Industrie & MArs zum Zeitpunkt YXZ nicht voll verfügbar, Kranfahrer kommt verspätet und reißt den Brückenturm ab (kennt sich nicht aus kommt aus Bayern) ein verzweifelter Rest von Besatzung/SUG hat geglaubt das Ding auch allein zu stemmen zu können, muss ja, wegen die Einsatzfähigkeit verstehst.
Danach kommt nur noch die Schadens/-Havariebearbeitung, Justiziare vom MArs oder BAAIN, Ermittlungen, disziplinare Würdigungen, Anschuldigungen und ein massiver Geld & Zeitverlust.
So oder so ähnlich läuft die Sche…. jeden besch…. Tag hier in der Seeschlammzone, uns glaubt keiner, am Ende des Tages sind alle frustriert.
Zum Schluss.
Ein ziemlich cleverer Mann hat mal folgendes gesagt:
„Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles.
Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten.
Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen,
etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas besseres zu bezahlen.
John Ruskin (1819-1900)
In diesem Sinne schönes WE
@STO
Und genau anders herum läuft es an der Spitze und im IT Bereich.
In einem Projekt auf den A11/14 hören wäre viel zu einfach, da gibt man lieber viel Geld aus den sollte das schief gehen kann man sich ja sagen das haben die Berater für viel Geld aber angeraten und wenn die das schon an die Wand fahrn….
Wie sollen die Leute Erfahrung bekomme wenn man sich ständig auf Berater und Externe abstützt?
@STO
„@Pete
Moin, als erstes möchte ich Ihnen meine Wertschätzung zukommen lassen, zumeist stellen sie hier bei den Falken, die richtigen Fragen.“
Moin zurück und vielen Dank für diese Anmerkung. Tut zur Abwechslung auch mal gut ein positives Feedback zu bekommen :-))
„So oder so ähnlich läuft die Sche…. jeden besch…. Tag hier in der Seeschlammzone, uns glaubt keiner, am Ende des Tages sind alle frustriert.“
1. Ich bin kann gut nachvollziehen, dass die „Seeschlammzone“ frustriert ist, wenn sie bei kleinen taktischen Unterstützungsleistungen – wie Sie sie beschreiben- frustiert ist, wenn ein Regelwerk für diese Unterstützungleistung abgefordert wird wie beim Bau eines Flughafens. Hier wäre ich für eine klare Deregulierung und Delegation der Entscheidungsbefugnis, bis zu einem zu definierenden Betrag, auf eine untere Ebene, die in unmittelbaren Bezug zur Aufgabe steht.
2. Mit geht es bei meiner Kritik um die Millionengehälter für einzelne Beratungsfirmen bzw. einzelne Berater, die auf der Ebene BMVg/Kommandobehörden generiert werden bei gleichzeitiger „Verschlimmbesserung“ des eigentlichen Problems. Deswegen stimme ich Ihnen auch zu, wenn Sie schreiben: “ Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles.“
In dem Fall BMVg sehen wir aber hohe Ausgaben bei offensichtlich geringem Kompetenzgewinn. Das ist das Problem. Trotz millionenschwerer Beratungsleistungen ganz offensichtlich keine Effizienzsteigerung! Hier muß gefragt werden warum das so ist.
„Aber hier in diesem von Ihnen angenommenen 30% Fall befinden sie sich auf dem woodway oder zumindest gibt es auch eine andere Perspektive.“
1. Ich lasse mich gerne belehren und halte es für möglich, dass ich zu wenig um die Vorgänge weiß, als das ich dies hinreichend beurteilen kann. Ich bin auch offen für eine andere Perspektive.
2. @Audio001 hat ja auf eine Checkliste des Bundesrechnungshofes hingewiesen, die eine umfassende Empfehlung zum „Einsatz externer Berater in der Bundesverwaltung“ enthält! Ich habe mir die Checkliste angeschaut und für mich ist das darin geforderte Verfahren leicht verständlich beschrieben.
3. In der Checkliste steht:
„Die einzelnen Schritte von der Problembeschreibung über die Notwendigkeitsprüfung bis hin zur Umsetzung von Beratungsergebnissen sind von der Verwaltung nachvollziehbar zu dokumentieren. “
An Hand dieser Dokumentation würde ich als Steuerzahler gerne wissen, durch welche konkrete Kompetenz und für welche konkrete Problemlösung war ein Tagessatz von teilweise 2000 Euro gerechtfertigt für einen externen Berater und warum mußte ausgerechnet diesem Berater der Auftrag ohne Ausschreibung „freihändig“ zugewiesen werden.
Zusammenfassend:
Ich bin sehr dafür die „See- Land- und Luftschlammzone“ von bürokratischen Quälereien zu befreien und auf einer unteren Entscheidungsebene mehr finanziellen „Gestaltungsspielraum“ bei der Beschaffung von Unterstützungsleistungen zu geben. Gleichzeitig müssen aber millionenschwere „Beratungsleistungen“ inhaltlich nachvollziehbar und transparent dokumentiert werden, damit Mißbrauch zu Lasten des Steuerzahlers ausgeschlossen wird.
In einem Land in dem jede Beihilfe in Höhe von nicht einmal 100 Euro für die Schulreise eines Kindes (nur EIN Beispiel) umfangreich beantragt werden muß, kann das Ressort BMVg nicht wirklich erwarten, dass es keine Rückfragen gibt, wenn Beratungsleistungen für über 1000 Euro Gehalt / Tag „freihändig“ vergeben werden und das der Beratung zu Grunde liegende Problem nicht einmal gelöst wurde.
Ich denke das hätte auch der von Ihnen zitierte John Ruskin so gesehen :-))
Auch Ihnen ein schönes Wochenende und weiterhin viel Erfolg in der „Seeschlammzone“. Meine ehrliche Sympathie ist genau bei dieser „Schlammzone“, die häufig strategische Fehlentscheidungen durch noch mehr Einsatz auf der taktischen Ebene kompensieren muss.
Weil hier bezüglich des (möglichen) Schadens für den Steuerzahler lange diskutiert wird: Es gibt durchaus stichhaltige Hinweise dazu. Die Zeugin Dilger hat wörtlich gesagt, dass aus ihrer Sicht durch die Nicht-Beachtung des Vergaberechts und den Verstoß gegen Vorschriften Mehr-Ausgaben entstanden sind. Der Zeuge Peters hat schlüssig vorgerechnet, dass aus seiner Sicht eine Million Euro zuviel ausgegeben wurden, weil ein Unterauftragnehmer über einen Rahmenvertrag (anstatt direkt) beauftragt wurde. Er konnte die Differenz genau belegen. Die Mehr-Ausgaben waren aus meiner Sicht sogar höher, denn bei einer gesetzlich notwendigen Ausschreibung hätten wir auch Konkurrenz-Preise im Wettbewerb zum Vergleich bekommen, und günstigere Tagessätze als 1600 / 1700 Euro gesehen. Die Höhe dieser Ersparnis ist leider nur Spekulation, weil wir diese Preise nicht kennen. Es bleibt also für mich bei der vorläufigen Bewertung: Es ist ein Schaden von mindestens einer Million Euro entstanden.
@all
Zu der ersten Zeugenvernehmung, die ja bis nach Mitternacht dauerte, schreibe ich noch was.
Hallo,
einmal im Monat juckt es mir in den Fingern und ich muss hier schreiben. Viele Aspekte bei der sogenannten Berateraffäre werden zusammen geworfen und irgendwie meint jeder, genau Bescheid zu wissen. Deshalb mal ein paar Anmerkungen:
1. Die Tagessätze, die immer wieder genannt werden, sind KEINE Gehälter. Das ist der Betrag, den das Unternehmen für eine bestimmte Dienstleistung in Rechnung stellt. Das ist ein riesen Unterschied.
2. Um das einmal klar zu sagen: die freihändigen Vergaben (ist übrigens ein Terminus technicus aus dem Vergaberecht) gingen nicht an die Unternehmen, über die man gemeinhin liest. Auch Abrufe aus Rahmenverträgen sind keine freihändigen Vergaben, die das Vergaberecht umgehen. Rahmenverträge werden in ordentlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben und vergeben. Die meisten davon sind auch ganz transparent beim BVA veröffentlicht. Rahmenverträge dienen dazu, zu einem vorher bestimmten Thema, unkompliziert Leistungen abrufen zu können, ohne jeweils eine langwierige Ausschreibung starten zu müssen. Die vielen Unterauftragnehmer bieten dem öAG dann die Möglichkeit auf eine breite Expertise zurückzugreifen. Problem bei der Berateraffäre war, dass aus einem Rahmenvertrag abgerufen wurde, der auch mit wohlwollendsten Interpretationen, nicht für Beratungsleistungen geeignet war.
3. Beachtlich ist, wie wohlwollend der BRH in dieser Sache in den Kommentaren hier wegkommt. Dabei wird ihm doch auch gern die Expertise abgesprochen, u.a. bei seinem Bericht bzgl. der Einsatzbereitschaft im Sommer 2018. Ich würde auch die 1 Mio Schaden mal als solche hinterfragen, denn hier geht es um den Admin Fee für den Vertragshalter, der das komplette Vertragsmanagement auch für die Unterauftragnehmer erledigt. Somit ist das eine Milchmädchenrechnung. Ist doch die Frage, welche Beträge man in einer öffentlichen Ausschreibung bekommen hätte. Auch in der Beratung gilt übrigens: „Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten.“
4. Ich finde erstaunlich, dass Beratern immer wieder die Kompetenz abgesprochen wird. Beratungsfirmen (große und kleine) wären nicht so erfolgreich, wenn dort nur unterbelichtete Menschen arbeiten würden. Es gibt da viel Wissen rund um die Bundeswehr (und andere Streitkräfte), aber manchmal tut es auch ganz gut, mal eine andere Perspektive zu bekommen. Die vergangenen Strukturreformen der Bundeswehr (Scharping, Struck, Guttenberg/de Maizière) waren zum großen Teil hausgemacht (inkl. Personalabbau, um dem jeweiligen Finanzminister zu gefallen). Da sind Politiker und Beamte von ganz allein drauf gekommen. Da liegt aber die Ursache für den heutigen Zustand der Truppe. Und die „scheinselbstständigen“ Berater sind alles Einzelberater mit sehr hoher Kenntnis der Bundeswehr.
Ich würde mir wünschen, wenn die „Berateraffäre“ eher dazu führen würde, zu diskutieren, welche Aufgaben muss der Staat selber machen und wo muss/kann/soll er sich externe Unterstützung holen. Das Body-Leasing, das z. B. im BAAINBw läuft (zu relativ günstigen Tagessätzen) ist da vielmehr ein Problem als strategische Themen, die einmal alle 3-5 Jahre vorkommen.
Schade ist, dass die Diskussionen eher dazu genutzt werden, Ressentiments gegen einen Berufsstand, einzelne Unternehmen oder gar Einzelpersonen abzusondern.
P.S.: Beratungsunternehmen agieren übrigens nicht losgelöst, sie beschäftigen in Deutschland mehrere Tausend Personen (und haben die größten Wachstumsraten bei Einstellungen) und für Ihre hohen Umsätze zahlen sie in diesem Land Steuern. Mit beiden Aspekten leisten sie einen Beitrag zum Wohlstand dieses Landes.
@Nur mal so | 22. März 2019 – 15:17
Zustimmung.
Hier wird auch immer wieder vergessen, wie sehr die Bundeswehr auf externe und schnell marktverfügbare Sachkompetenz angewiesen ist.
Mit Blick auf Unterstützungsleistungen sehe ich hier also gar kein Problem.
Mit Blick auf Beratungsleistungen muss man vielleicht wiederum zwischen Sach- und Fachberatung und strategischer Beratung unterscheiden.
Bei strategischer Beratung wiederum bin ich äußerst skeptisch. Da sehe ich weder ausreichend externe Sachkompetenz noch überhaupt einen Bedarf.
Aber insgesamt stimme ich ihnen deutlich zu.