Neues Gesetz und Soldatenarbeitszeitverordnung: Es bleibt bei 41 Stunden
Im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (BwEinsatzBerStG), dessen Entwurf das Bundeskabinett am (heutigen) Mittwoch beschlossen hat, kam beim Punkt Arbeitszeit ein bisschen Verwirrung auf: Hat die Bundesregierung damit den ersten Schritt zur Aushöhlung der erst 2016 eingeführten Soldatenarbeitszeitverordnung getan und nimmt Abschied von der seit gut drei Jahren geltenden Regelarbeitszeit von 41 Wochenstunden für Soldaten, wie hier in den Kommentaren befürchtet wurde?
Ein etwas genauerer Blick in den Gesetzentwurf zeigt: Danach sieht es, entgegen dem ersten Anschein, nicht aus.
Zwar ist in der Neufassung von Paragraf 30c des Soldatengesetzes eine andere Stundenzahl genannt. Hier zum Vergleich die geltende Fassung von §30c Abs 1 Soldatengesetz:
(1) Die regelmäßige Arbeitszeit der Soldaten beträgt grundsätzlich wöchentlich 41 Stunden. Ausnahmen können gelten für schwerbehinderte Soldaten, für Soldaten mit Erziehungs- und Pflegepflichten, für Soldaten, denen die Führung eines Langzeitkontos gestattet worden ist, für Führungskräfte vom Dienstgrad Brigadegeneral oder von vergleichbaren Dienstgraden an aufwärts sowie bei Bereitschaftsdienst. Arbeitszeit ist die Zeit von Beginn bis zum Ende des Dienstes ohne die Ruhepausen.
und die Neufassung im Gesetzentwurf:
(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von Soldaten, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung verwendet werden, darf 44 Stunden nicht überschreiten. Ausnahmen sind zulässig für Führungskräfte vom Dienstgrad Brigadegeneral oder von vergleichbaren Dienstgraden an aufwärts. Für Soldaten, die außerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung verwendet werden, gilt das für die aufnehmende Stelle geltende Arbeitszeitrecht. Ist der Rechtsträger der aufnehmenden Stelle dienstherrenfähig, gilt das für dessen Beamte geltende Arbeitszeitrecht entsprechend.
Also künftig 44 statt 41 Stunden? Nein, sagt das Verteidigungsministerium. Denn im Soldatengesetz wird jetzt – neu – eine Obergrenze genannt, aber die Regelarbeitszeit von 41 Stunden pro Woche werde künftig in der Soldatenarbeitszeitverordnung festgelegt.
Die bisherige Fassung dieser Verordnung vom November 2015 nannte die 41 Stunden nicht ausdrücklich, nur mittelbar:
§5
Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit kann auf Antrag von 41 auf 40 Stunden verkürzt werden für:
1. schwerbehinderte Soldatinnen und schwerbehinderte Soldaten sowie
2. Soldatinnen und Soldaten,
a) die für ein Kind unter zwölf Jahren Kindergeld erhalten … [und weitere Ausnahmen]
Das wird im neuen Gesetz geändert, aus dem Entwurf:
Artikel 11
Änderung der Soldatenarbeitszeitverordnung
Die Soldatenarbeitszeitverordnung vom 16. November 2015 (BGBl. I S. 1995) wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt gefasst:
„§ 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für alle Soldatinnen und Soldaten, die im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung verwendet werden.“
(…)
4. § 5 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) Dem Satz 1 wird folgender Satz vorangestellt:
„Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 Stunden.“
b) In dem neuen Satz 2 wird der Satzteil vor Nummer 1 wie folgt gefasst:
„Sie kann auf Antrag auf 40 Stunden verkürzt werden für:“.
Und da sind sie dann wieder, die 41 Stunden als regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. Ausnahmen davon gelten künftig auch, wie erwähnt, für Piloten der Alarmrotte und der Seenotrettung (und sind dort zunächst bis 2026 befristet).
Unterm Strich: Die Juristen haben die Bestimmungen für die regelmäßige Arbeitszeit der Soldaten aus dem Soldatengesetz in die Soldatenarbeitszeitverordnung verlegt – um die Systematik der gesetzlichen Regelung für Bundesbeamte anzupassen, aber ohne die Regelung inhaltlich zu verändern.
In der offiziellen Antwort des Verteidigungsministeriums auf meine entsprechende Frage klingt das so:
Mit der Neufassung des Absatzes 1 wird der sachliche Geltungsbereich des soldatischen Arbeitszeitrechts gesetzlich so festgelegt, dass grundsätzlich für jede Soldatin und jeden Soldaten eindeutig bestimmbar ist, ob sie oder er ihm unterliegt. Damit wird in der Anwendungspraxis aufgetretenen Unsicherheiten Rechnung getragen und Rechtsklarheit geschaffen.
Durch die Beschränkung auf den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung in Satz 1 wird das soldatische Arbeitszeitrecht in das bestehende Arbeitszeitregime innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes eingefügt. In Umsetzung des verfassungsmäßigen Auftrages der Streitkräfte obliegt die Erfüllung der militärischen Aufgaben der Bundesrepublik Deutschland exklusiv dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Besonderheiten des militärischen Dienstes, die spezifische arbeitszeitrechtliche Regelungen erfordern und rechtfertigen, fallen nur dort an. Mit Ausnahme des den Anwendungsbereich bestimmenden Einschubs ist Satz 1 wortgleich mit § 87 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes. Ebenso wie dort, wird gesetzlich eine Obergrenze von 44 Stunden bestimmt, die bei der Festlegung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit in der Soldatenarbeitszeitverordnung nicht überschritten werden darf. Unter Beibehaltung der Rechtslage im Wesentlichen wird damit die Regelungssystematik mit der beamtenrechtlichen harmonisiert. Die unverändert bleibende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von gegenwärtig 41 Stunden findet ihre rechtliche Grundlage nunmehr ausschließlich in der Soldatenarbeitszeitverordnung (Artikel 11 Nummer 4).
Nachtrag: In den Kommentaren wird darauf hingewiesen, dass Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen bei der Festlegung der wöchentlichen Arbeitszeit sehr darauf gepocht habe, dass das in einem Gesetz festgeschrieben werde. Ich weiß nicht, ob das in der Debatte noch mal eine Rolle spielen wird, aber vorsorglich mal eine Fundstelle dazu: das Plenarprotokoll der ersten parlamentarischen Beratung des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz – BwAttraktStG) am 30. Januar 2015:
Mit der Agenda und dem Artikelgesetz sind wir gewiss kein Trendsetter in Deutschland, sondern wir gehen jetzt ganz viele Dinge an, die eigentlich woanders schon Selbstverständlichkeiten sind. Mit dem Artikelgesetz garantieren wir zum Beispiel unseren Soldatinnen und Soldaten hier in Deutschland zum ersten Mal seit Bestehen der Bundeswehr eine geregelte Dienstzeit im regulären Betrieb. Ich halte das für eine Selbstverständlichkeit.
Fürs Archiv außerdem der Bericht auf bundeswehr.de dazu als pdf-Datei:
Seit 1. Januar 2016: Arbeitszeit von Soldaten gesetzlich geregelt
(Foto: Screenshot der Bundeswehr-Webseite mit Erläuterung der neuen Soldatenarbeitszeitverordnung Anfang 2016)
Man kann die Argumentation der Angleichung der gesetzlichen Arbeitszeitgrundlage mit dem Beamtenrecht nachvollziehen.
Die Verlagerung der 41 Wochenstunden von dem Soldatengesetz in die Soldatenarbeitszeitverordnung hat aber trotzdem einen faden Beigeschmack.
Das Gesetz ist normativ höhere Regelwerk als eine Verordnung. Die Verordnung kann vom BMVg ohne Beteiligung des Parlaments einseitig geregelt werden. Ein Verstoß gegen die 41 Wochenstunden Regelarbeitszeit ist fortan auch kein Gesetzesverstoß mehr, sondern nur ein Abweichen von einer internen Verordnung.
Wie wird sich dies wohl auf die Praxis in der Truppe auswirken ?
Also allles unter 44 Wochenstunden regelmäßige Arbeitszeit ist kein Gesetzesverstoß mehr. Man kann jetzt darauf warten wann sich die Ausgleichsverordnung für mehrgeleisteteten Dienst sich der gesetzlichen Regelung von 44 Wochenstunden anpassen wird, oder ?
Wer behauptet eigentlich immer das wir ein Attraktiver Arbeitgeber sind?
Also in meinem Umfeld sagt das keiner und meine Söhne lachen sich schlapp wenn sie das hören und freuen sich auf das nächste Teamevent bzw. das kostenfreie Gesundheitsfrühstück oder den Massagegutschein in ihrem Büro. Ach ja und die 39 h Woche. Nach 36 Dienstjahren glaube ich langsam an Wahrnehmungsstörungen zu leiden, weil ich unsere Attraktivität einfach nicht sehen kann. Naja ist vlt. die Wahrnehmung eines Bestandskunden. Sorry
Ich bin wirklich begeistert, dass Stunden registriert und auch vergütet werden sollen.
Jetzt aber mal im Ernst: Glaubt irgendeiner oder irgendeine, dass die verantwortliche Führung einer Einheit, eines Bataillons oder Regimentes, eines Kommandanten oder einer Kommandantin (ergänze aufwärts beliebig sinngemäß) so möglich wäre? Oder gar so durchgeführt werden sollte?
Glauben wir wirklich 100% Aufträge mit (oft weniger als) 80% Personal ohne Stundenausgleich leisten zu können?
Wir sozialisieren unsere Soldatinnen und Soldaten zugleich zu Stempelkartennutzern, statt Leistungsträger (auch nach nur 35 Stunden) nach Hause zu schicken (obwohl wir das natürlich noch können) weil sie einfach super gearbeitet (und die Vorgesetzten das registriert) haben!
Wann hat zuletzt ein Soldat die Stunde, die er eher nach Hause geschickt wurde, als Korrekturbeleg „eingereicht“? Wie vergüte ich die Stunden, die nach der registrierten Dienstzeit, mit Grübeln über tolle Lösungen für komplexe Probleme oder Anrufe von unterstellten Soldaten mit echten Sorgen, außerhalb der Gleitzeit, womöglich nachts mit notwendigem Anspruch auf Fürsorge, entstehen? Warum muss ich mir darüber überhaupt Gedanken machen ?!!!
Wir investieren nun Zeit in die Kontrolle der SAZV-Regeln, die wir lieber mit Dienstaufsicht und in direktem Kontakt mit den uns anvertrauten Frauen und Männern zubringen sollten!!! Und schwups – erkennen wir Probleme, die diese wirklich belasten, statt in Primeon, AZE oder anderen Systemen, Dienstaufsicht zu simulieren…
Die Bundeswehr ist kein Amt, es ist eine Armee! Und die Soldatinnen und Soldaten, die in der taktischen Ebene arbeiten, haben ganz andere Sogen, als sich vorschriftenkonform ein- und auszuloggen…
@ Georg: genau so ist es! Und Sie stellen die richtigen Fragen. Komisch, noch vor vier Jahren hat Ministerin von der Leyen noch genau gegenläufig argumentiert. Ihr war sehr wichtig, dass die Arbeitszeit GESETZLICH festgeschrieben wurde. Die Parlamentarier wird es wundern und diesbezüglich haben diese bekanntlich noch ein Wörtchen mitzureden.
Hm, die Grundsatzdebatte über die SAZV haben wir hier ausführlich und erschöpfend geführt – und es wäre nett, wenn das jetzt nicht wieder von Anfang an neu begänne.
@Mittleres Management
1+ darüberhinaus: Bürokratie-Monster und an den Wünschen der Mehrheit in der Truppe vorbei
Georg hat meinen Punkt nochmals besser ausgeführt. Die Notwendigkeit, den Gesetzestext zu ändern, so dass nur noch in der Verordnung die wöchentliche Arbeitszeit festgelegt wird, erschließt sich mir nicht. Es war doch vorher ok. Also muss dahinter eine andere Absicht stecken, nämlich als nächsten Schritt und ohne große Aufmerksamkeit die Zeit anzuheben bzw. stillschweigend hinzunehmen.
Den anderen Positionen ist genauso zuzustimmen, dass das Kernproblem im fehlenden Personal zu suchen ist. Ein Betrag zu mehr Attraktivität ist es jedenfalls nicht…
EUAZV, ges. Arbeitszeitregelung (-deckelung) hin oder her. Wie man nennt, was für Streitkräfte, wenigstens im Bereich der „Schlammzone“, gelinde gesagt für mehr Zeitfraß sorgt, als es den wirklich Betroffenen Vorteile bringt, ist doch einerlei und hilft nicht weiter! Kann er doch schlicht keine „Stunden nehmen“, da er seine Pflichten – zusätzlich angehäuft insbesondere durch die, allen anderslautenden Beteuerungen der „Leitung“ zum Trotz, immer weiter ausufernde Bürokratisierung – nun einmal wahrnehmen muß.
Durch die zunehmende Technisierung und den damit zwangsläufig (und wertfrei anzuerkennenden) erheblich steigenden Ausbildungszeitbedarf wird es für den TE/EinhFhr neben dem ständigen „Personalkarussell“ (Wehrpflicht adé sei’s getrommelt und gepfiffen) allein schon immer schwieriger, seinen Bereich TATSÄCHLICH „einsatzbereit“ auszubilden und einen entsprechenden Stand zu halten.
Natürlich kann man das auch in der 40h-Woche erreichen, es dauert eben nur ein wenig länger, was angesichts der so zahlreichen Vbd/Einh und Spezialisten „eigentlich“ eher abwegig ist.
Aber wenn man partout den Soldaten- als „Beruf wie jeden anderen“ werbewirksam „verkaufen“ will, muß man halt auch bei den zu propagierenden Vorzügen bzw „Ähnlichkeiten“ zur zivilen „Konkurrenz“ ein wenig tricksen.
Dann sind die 44 Stunden wohl die neuen „48 Stunden“?
@Knecht Ruprecht
Die 44 Std resultieren aus meiner Sicht daraus, dass Soldaten auf Antrag Ihre regelmäßige Wöchentliche Arbeitszeit auf Antrag verlängern lassen können, um das damit aufgebaute (+)Delta auf einem so genannten Langzeitkonto ansparen zu können. Zumindest kommt mir die Zahl aus diesem Kontext bekannt vor und erscheint mir daher einigermaßen sinnvoll verknüpft.
Die 48 Std beziehen sich meiner Kenntnis nach auf die durchschnittlich gediente Zeit/Woche (inklusive Übungen, Sonderdiensten etc.) auf das Kalenderjahr betrachtet.
@Arty1986 | 27. Februar 2019 – 23:54
„Aber wenn man partout den Soldaten- als „Beruf wie jeden anderen“ werbewirksam „verkaufen“ will, muß man halt auch bei den zu propagierenden Vorzügen bzw „Ähnlichkeiten“ zur zivilen „Konkurrenz“ ein wenig tricksen.“
Seit der neuen Werbelinie (2016) ist das ein Vorwurf, den man der Bw wohl nicht mehr machen kann.
@2und2macht4! | 28. Februar 2019 – 7:23
+1
Und auf vergleichbare Regelungen für Beamte.
@Arty1986
„Natürlich kann man das auch in der 40h-Woche erreichen, es dauert eben nur ein wenig länger, was angesichts der so zahlreichen Vbd/Einh und Spezialisten „eigentlich“ eher abwegig ist“
Finde den Fehler!
Die Ursachen des Problems ist: Zuwenig Personal für zuwenig Aufträg im Grundbetrieb. Das BwEinsatzBerStG möchte auf der Seite Personal Verbesserungen bringen.
Wenn das BwEinsatzBerStG dazu führt, dass mehr Soldaten bei der Bw länger dienen, dann ist das auch gut für die SaZ und BS welche schon länger im Dienstverhältnis sind -Besandskunden-.
Im Übrigen wird der Begriff Bestandkunde nicht verwendet um Soldaten als Kunden zu bezeichnen, sondern um den Umgang mit ihnen in der Analogie von Kunden mit laufendem Vertrag bei Mobilfunkprovidern herzustellen. Es geht als nicht um den Kunden, sondern um den Umgang mit Soldaten.
„Die Ursachen des Problems ist: Zuwenig Personal für zuwenig Aufträg im Grundbetrieb.“
Finde den Fehler ;-)) – soll wohl zuviel Aufträge heissen.
Eines der Grundübel, dass das gern mit „wir schaffen das“ übertüncht wird. Die Überlastung verschiedener – nicht aller – Bereiche ist wohlbekannt. Die Konsequenzen wollen aber viele nicht ziehen. Sei es weil es „unsoldatisch“ ist (was immer das sein mag) oder aus Angst um die Karriere oder sonstwas. Es wird dann was hingetürkt, das so aussieht wie ein gutes Ergebnis, aber im Detail ist es Pfusch oder der Schein wird grade so gewahrt. Alle sind zufrieden und es geht weiter wie vorher, „wo war denn Ihr Problem, geht doch“ und weitere hilfreiche Führungsbemerkungen ist alles was folgt. Aber Hauptsache wir regen uns über so essentielle Dinge wie „Bestandskunde“ auf – auch hier habe ICH den Eindruck, Hauptsache die Form gewahrt.
Noch mal die Bitte, nicht die Diskussionen von 2016 mit weitgehend unveränderten Argumenten hier noch mal zu führen…
@T.W.
Es geht weniger um die Diskussion von 2016 als um die Situation jetzt (siehe @diba) und wie muss das BwEinsatzBerStG noch ggf vor der Beschlussfassung im BT angepasst werden, dass es den Herausforderungen gerecht wird.
„Es wird dann was hingetürkt, das so aussieht wie ein gutes Ergebnis, aber im Detail ist es Pfusch oder der Schein wird grade so gewahrt“
Die 41h und 48h in der Truppe
sind wichtige Grenzen welche bei richtiger Anwendung den besonders belasteten wenigstens einen Ausgleich verschafft.
Dies wird im Moment massiv unterhöhlt durch die Ausweitung bei Übungen, Paragraph 30 d und zum Teil auch durch die Truppe selbst. Im Ergebnis hat das BMVg kein ehrliches Bild und es kann nicht entsprechend gehandelt werden.
Das ist die Situation und die ist weit weg von LV/BV und durchhaltfähigem internationalem Krisenmanagement.
@ Georg (27. Febr. 2019 -19:02h-):
Bitte Vorsicht mit solchen juristischen Bewertungen; tatsächlich handelt es sich bei der ministeriellen Verordnung SAZV (mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) um ein Gesetz im materiellen Sinne! –
@ T.Wiegold: Zumindest für Soldaten kann ich die SAZV-Diskussionsplattform im IntranetBw empfehlen…da kann dann von mir aus auch die „alte Diskussion“ wieder „neu belebt werden“… ;-)
[Den Link habe ich entfernt, weil er auf die Intranet-Seite verweist und von außen nicht zugänglich ist. T.W.]
Also wenn man mal davon ausgeht, dass die möglichen 44 Stunden ausgereizt werden und dass das Gehalt gleich bleibt ergibt das mal eben grob eine GEHALTSKÜRZUNG um knapp 7 Prozent … das nenne ich attraktiv! Und das darf man nicht mit der alten 46 Stunden Vorgabe verwechseln, denn da waren die Pausen drin, das sind si jetzt nicht mehr, die Stunden sind Netto-Zeit … das bedeutet dann auch, dass sich die reale Anwesenheit an normalen Arbeitstagen nochmals deutlich erhöht, da hier die Pausenzeit an den meisten Tagen von 30 auf 45 Minuten steigt …
Die EU-Arbeitszeitrichtlinie und die die Soldatenarbeitszeitverordnung hat im Santiätsdienst der Bundeswehr dazu geführt, dass für die Personaleinsatzplanung (PEP) eine neue IT-Software im Bundeswehrkrankenhaus eingeführt wurde. Nun erhalten seit Sommer 2018 einige hundert Mitarbeiter und Soldaten keine Zulagen für Dienste, Überstunden und Rufbereitschaften mehr ausgezahlt weil die Berechnung nicht mehr funktioniert. Ich warte als Krankenpfleger jetzt seit 7 Monaten auf ungefähr 3600 EUR die nicht ausgezahlt werden können. Nun soll ich zum Sozialdienst und versuchen über persönliche Härte einen Antrag auf eine Abschlagszahlung/Vorauszahlung zu erhalten und muss dann aber meine finanzielle Situation offen legen. Das ist die Bundeswehr als attraktiver Arbeitgeber.
@ Dirk Windt
Ich bin kein Jurist, deshalb kann ich die juristischen Feinheiten nicht bewerten.
Für mich ist aber die Verbindlichkeit eines Gesetzes im Konfliktfall höher als eine ministiterielle Verordnung.
Daher zwei Fragen an Sie
– Kann die Verordnung vom BMVg ohne Beteiligung des Parlaments geändert werden ?
– Wie ist die Strafbewehrung bei einem Verstoß gegen die SAZV im Gegensatz zu einem Verstoß gegen das Soldatengesetz ?
Ohne hier einen Nebenkriegsschauplatz aufmachen zu wollen, der Grund für die Änderung des Soldatengesetz kann ja nicht nur die Harmonisierung zum zivilen Beamtenrecht sein.
Für die paar Soldaten die außerhalb des Geschäftsbereichs des BMVg ihren Dienst tun glaube ich nicht, dass man das Soldatengesetz hätte ändern müssen. Zumal ich mir nicht vorstellen kann, das für Soldaten, die z.B. zur logistischen Betreuung von Waffensystemen an die Industrie abgestellt wurden, oder für die militärischen Fluglotsen bei der DFS GmbH, oder für ins Aussenministerium abgestellte Soldaten (Militärattachee u.ä.) diese Regelung mit bis zu 44 Stunden wöchentliche Arbeitszeit notwendig war.
Thomas
Wenn das stimmt, ist das einfach Ausbeutung und Bruch der Versorgungspflicht
… und da wundert man sich noch, wenn manche Arbeitgeber stolz in ihren Stellenausschreibungen „püntkliche Gehaltsauszahlung“ schreiben. So wird eine Selbstverständlichkeit zum Distinktionsmerkmal, auch dank eines auf dem Papier grundsoliden Arbeitgebers.
Ich habe 1 oder 2 mal was ähnliches erlebt, SAP sei Dank, es gab dann eine geschätzte Abschlagzahlung bei der Überweisung des Gehalts und den nächsten Monat wurde das dann bei der Abrechnung geradegezogen.
Bei der BW sagte man mir die „pünktliche“ Überweisung der Aufwandsvergütung könne nicht „garantiert“ werden.
@ACE
Ich wiederhole: Die (bis zu) 44 Std/Woche sind durch den Soldaten zu beantragen und die dadurch mehr gedienten Std werden dem Soldaten zum Zeitpunkt X als Urlaub unter Fortzahlung der (vollen) Bezüge gewährt.
Für mich ergibt sich daher, aufgrund des seitens des Dienstherren vorgesehenen „Abfeierns“ der 3 Std/Woche zusätzlich, kein erkennbarer Zusammenhang zu einer „Gehaltskürzung“.
@ Georg (28. Februar 2019 – 13:13h)
Dies sind Fragestellungen zur Rechtssystematik, die ich versuche zu beantworten – hoffentlich ohne mich im „juristischen Verschwurbeln“ zu verlieren:
Im Grundgesetz (Art. 80) unseres Landes ist bereits die Möglichkeit der Delegation verankert, d.h. das Parlament delegiert damit zu seiner Entlastung bestimmte gesetz- und verordnungsgeberische Kompetenzen z.B. auf Oberste Bundesbehörden wie das BMVg.
Hierzu bedarf es weiterer Rechtsverordnungen wie z.B. dem Soldatengesetz; dies hat das Parlament hinsichtlich der Soldatenarbeitszeit mit § 30c Soldatengesetz auch getan und dabei festgelegt, dass das BMVg für die Regelung der Soldatenarbeitszeit eine Rechtsverordnung erlässt – die SAZV (Soldatenarbeitszeitverordnung).
Die Frau Bundesministerin Dr. von der Leyen unterschreibt und setzt damit diese Verordnung in Kraft – allerdings prüft auch hier der Nationale Normenkontrollrat (NKR) zuvor diese Verordnung und das Innenministerium (als „Hüter der Arbeitszeit des öffentlichen Dienstes“) muss in diesem Fall „grünes Licht“ geben.
Konkret: Nach der Delegation der Befugnis durch das Parlament kann die SAZV ohne unmittelbare Parlamentsbeteiligung geändert werden, wenn zuvor wiederum der NKR sowie das BMI „grünes Licht geben“.
Im Konfliktfall kann durch ggf. höhere „Strafbewehrung“ keine „höhere Verbindlichkeit“ von unterschiedlichen Rechtsverordnungen hergeleitet werden, zumal die in der Dokumentenhierarchie die dem Soldatengesetz nachgeordnete SAZV kein anderes Recht setzt.
Bsp.: Wer gegen die Strassenverkehrsordnung verstößt, verstößt damit auch immer gegen das Strassenverkehrsgesetz. – Im konkreten Fall Soldatengesetz „gegen“ SAZV bedeutet dies, ein Verstoss gegen die SAZV ist auch immer ein Verstoss gegen das Soldatengesetz; einen „Gegensatz“ gibt es hier nicht! Hier ist zunächst immer zu ermitteln, ob disziplinare Maßnahmen ausreichend erscheinen oder ob bereits eine Wehrstraftat vorliegt – dafür gibt es professionelle Kräfte der Rechtspflege in und auch außerhalb der Bundeswehr.
@ T.W.: Der originäre Artikel „Neues Gesetz und Soldatenarbeitszeitverordnung: Es bleibt bei 41 Stunden“ ist nach meiner Bewertung die mit Abstand beste und kompetenteste veröffentlichte Darstellung der gesamten aktuellen Medienlandschaft! Respekt! …und bitte weiter so!
@Georg | 28. Februar 2019 – 13:13
„Wie ist die Strafbewehrung bei einem Verstoß gegen die SAZV im Gegensatz zu einem Verstoß gegen das Soldatengesetz ?“
Strafbewehrung???
Ist identisch. Ist in beiden Fällen (möglicherweise!) ein Dienstvergehen des Vorgesetzten und/oder des Untergebenen. Und so oder so keine Straftat.
@2und2macht4!
Sie haben mich falsch verstanden. Ich gehe in meiner Rechnung mal davon aus, dass man in der SAZV die Wochenarbeitszeit entweder auf einen Schlag oder in Teilschritten für alle von 41 auf 44 Stunden anhebt. Was das Soldatengesetz in der neuen Form ermöglicht.
Das von Ihnen beschriebene Verfahren ging schon vorher und beinhaltet natürlich nicht die Gehaltskürzung durch die Hintertür. Und mit der Verlagerung der 41 Stunden-Grenze in die SAZV kann man die Arbeitszeit natürlich ohne das Parlament anheben, zumindest, wenn die Interessenvertretungen das mitmachen.
@ACE | 28. Februar 2019 – 22:51
„Ich gehe in meiner Rechnung mal davon aus, dass man in der SAZV die Wochenarbeitszeit entweder auf einen Schlag oder in Teilschritten für alle von 41 auf 44 Stunden anhebt.“
Wo kommen denn diese Vermutung und Unkenrufe her?
Es gibt doch keine (!!!) Anhaltspunkte dafür, dass es beabsichtigt ist die regelmäßige Wochenarbeitszeit querschnittlich auf 44 Stunden anzuheben.
@Koffer
Ich nehme an, die Behörden können einem die Einheit nicht schließen, die Lizenz entziehen oder mit Berufsverbot belegen?
Nun verstehe ich Ihren Ansatz recht. Ich habe es, die Aufnahme der 44 Std in das SG, als Indiz für eine dauerhafte Übernahme der Langzeitkonten in der Bw gewertet. Ihr Ansatz ist zwar deutlich düsterer aber leider auch nicht ausgeschlossen. Mein Glas war halb voll. Beobachten und abwarten.
@ Dirk Windt
Danke für ihre Erläuterung.
Warten wir ab, was die Zukunft bringen wird.
Es ist offensichtlich zu wenig Personal für die vorhandenen Aufträge da, die Neuverpflichtungsquote sinkt, d.h. es wird in der Zunkunft auch nicht besser werden.
Mit mehr FWDLs, auch was das akutelle Gesetz abzielt, werden wir die Personalprobleme der Bw nicht lösen können. Jetzt sind zumindestens die gesetzlichen Grundlagen dafür gelegt, dass bei fortschreitenden Personalengpass die wöchentliche regelmäßige Dienstzeit wieder erhöht werden kann
.
Einen Einspruch, der von Ihnen beschriebenen Institution des „Nationalen Normen-Kontrolrates“ und des Innenministeriums kann ich mir bei einer entsprechenden personellen Notlage bei der Bw schwer vorstellen. Mir erscheint das BMI und andere Ministerien waren schon immer eifersüchtig auf die vermeintlichen Vorteile der Soldaten (Besondere Altersgrenze) gegenüber den anderen Beamten des öffentlichen Dienstes.
Zur Erinnerung, die Bw hatte schon mal in Teilen 39,5 Wochenstunden und ist vor gut einem Jahrzehnt auf 41 Wochenstunden angehoben worden (wie der beamtete öffentliche Dienst allgemein).
Ich weiß auch, dass dies für viele Kampfeinheiten anders war mit einer erheblichen höheren regelmäßigen Wochenarbeitszeit.
Eine Erhöhung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit für Soldaten auf 44 Std im Gegenzug für das vermeintliche Privileg der „Besonderen Altersgrenze“, die von allen anderen Ministerien heftig bekämpft wird, erscheint mir jedoch als nächster möglicher Schritt nicht ausgeschlossen !
@ThoDan | 01. März 2019 – 0:13
„Ich nehme an, die Behörden können einem die Einheit nicht schließen, die Lizenz entziehen oder mit Berufsverbot belegen?“
– natürlich kann die Bw sich entschließen eine fortgesetzt (vorwerfbar!) unbotmäßige Einheit aufzulösen (siehe Skandal Schleifer von Nagold)
– welche Lizenz?
– natürlich kann die Bw einen Vorgesetzten welcher schwerwiegend pflichtwidrig handelt unehrenhaft entlassen und damit ein allgemeines „Berufsverbot“ erlassen bzw. jemand der sich als ungeeignet erweist in einer Tätigkeit mit Anordnungsbefugnis für Dienstleistung zu werden zukünftig nicht mehr in einer solchen Verwendung einzusetzen und damit ein spezielles „Berufsverbot“zu erlassen
Aber ich verstehe Ihre Frage ehrlich gesagt nicht. Mir ist kein Fall (und ich bin jetzt über 20 Jahre Soldat) bekannt indem solche schwerwiegende Maßnahmen notwendig bzw. angebracht gewesen wären! Wird aus dienstlichen Gründen in manchen Einheiten/Verbänden zeitweise oder dauerhaft (sehr!) viel Dienst geleistet? Ja, zweifelsohne. Und jetzt?
@Georg | 01. März 2019 – 10:56
„Eine Erhöhung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit für Soldaten auf 44 Std im Gegenzug für das vermeintliche Privileg der „Besonderen Altersgrenze“, die von allen anderen Ministerien heftig bekämpft wird, erscheint mir jedoch als nächster möglicher Schritt nicht ausgeschlossen !“
Klar, wir können jetzt viel spekulieren. Nicht ausgeschlossen ist übrigens auch der baldige Weltuntergang. Aber solange wir keinerlei Anhaltspunkte für ein 44 Stunden Arbeitszeit haben (vom baldigen Weltuntergang ganz zu schweigen), sollten wir uns doch jetzt nicht beunruhigen lassen.
Ich pflichte @Koffer bei. 44h kämen einer Soldkürzung gleich, was sämtliche personalpolitischen Ziele konterkarieren würde.
@Dirk Windt | 28. Februar 2019 – 9:40
„SAZV-Diskussionsplattform“
…und nebenbei kann der Kernauftrag nicht erledigt werden oder gelinde gesagt sind einige Herren in der Riege der Papiertiger wohl nicht ganz ausgelastet?
Ich lass es lieber sein bevor mir wieder übel wird. Es ist Wochenende und der Blechdepp mit dem ganzen AZR-41h-Verwaltungsmonster weit weg!
*
Mich würde auch nur so nebenbei interessieren, wie viele „Personen“ in der Truppe, wie viel Zeit in diese Verwaltung von „Pausenlosem Grundbetrieb und sonstigen Eintragungen“ tagtäglich beschäftigt sind.
*
41h,44h oder 48h hin oder her. Nutzernieser sind wie immer die, die sich ohnehin nicht die „Kutte“ schmutzig machen, weil die anderen (sorry) „Deppen“ brav nach 16:30 weitermachen damit der rostige Karren nicht noch weiter im Morast versinkt.
Daher
@Arty1986 (27. Februar 2019 – 23:54)
@Mittleres Managment (27. Februar 2019 – 19:58)
+1
PS: Einige Führungsebenen haben das gepeilt. Nur viele „Karrierebewußte“ trauen sich nicht mehr den Mund aufzumachen ;-)
@ 0815
Kurzum: Nö!
Ich selbst gehöre zu den Deppen, die wesentlich mehr als 41 Stunden pro Wochen machen – ohne es sich aufzuschreiben. Täte ich es, wäre ich schon längst im Zwangsurlaub (= mehr als 48 Stunden im Mittel). Das ist aber mein Privatvergnügen – u.a. auch deshalb, damit meine Männer und Frauen nicht länger machen müssen.
Ich sehe es elementar anders als Sie: Leute wie ich (und Sie) sind das Problem! Wenn jeder pünktlich nach 41 Stunden den Stift fallen ließe, dann würde auch dem Letzten klar: Hier läuft etwas gegen die Wand. Aber nein: Jeder macht alles möglich. Fahrzeuge fehlen? Systemisch so gewollt (= Unterdeckung, Kurzzeitmiete, BwFPS). Aber wir telefonieren lieber alles zusammen. Uns fehlt (systemisch) Material? Wird zusammengeborgt. Es wird um Biegen und Brechen alles möglich gemacht. DAS ist das Problem. Das „System“ baut darauf, obschon es das Gegenteil vorgibt. Das ist grundfalsch. Das ist keine Ehr, sondern Blödsinn. Das will sich nur niemand eingestehen. Daher läuft der Laden noch. Es darf sich nur niemand beschweren, der sich zum Büttel dieses Unsinns macht, wenn sich nichts zum besseren wendet, weil „oben“ doch immer „Grünlage“ gemeldet wird. Säße ich „oben“, dann würde ich auch keine Handlungsfelder sehen, weil doch alles läuft…
@Koffer
Wenn im Normalbetrieb massiv Überstunden die Norm sind, wäre das nicht schwerwiegend pflichtwidrig und ggf. sogar ein schwerer Verstoß gegen die Arbeitssicherheit
Ist schon jemals jemand bestraft worden, weil er massiv Überstunden macht ?
Also wie ist es mit der Strafbewehrung der 41 Std-Woche bisher im Soldatengesetz gelaufen ?
Wohl eher nicht, man hat ihn nur gezwungen es nicht zu dokumentieren, d.h. ausloggen im Zeiterfassungssystem um 16:30 Uhr und weiterarbeiten. Neu ist nur, dass es jetzt auch den Teileinheitsführer in Truppe betrifft und vor 10 Jahren waren es nur die Referenten im Ministerium.
@ThoDan | 02. März 2019 – 8:06
„Wenn im Normalbetrieb massiv Überstunden die Norm sind, wäre das nicht schwerwiegend pflichtwidrig“
Ob etwas im Sinne der soldatischen Pflichten „pflichtwidrig“ ist oder nicht, ergibt sich nahezu immer in Abwägung der Faktoren des konkreten Falles. Das ist die Natur des Disziplinarrechtes. Es lassen sich also theoretisch auch Fälle für einen schwerwiegende Pflichtwidrigkeit konstruieren.
Aber das ist ehrlich gesagt eher hypnotisch, denn durch die Natur des militärischen Dienstes halte ich das für sehr unwahrscheinlich. Man müsste schon eine Kette von Vorsätzen und Verknüpfungen konstruieren um einen solchen Fall zu haben (alleine ja schon weil Dienstpläne mit der VP zu erörtern und der vorgesetzten Ebene vorzulegen sind).
Man könnte vielleicht einen Fall konstruieren, wo ein Vorgesetzter in einer Gleitzeitdienststelle einem einzelne Soldaten oder einer konkreten Teileinheit absichtlich zu viele Einzelaufträge mit absichtlich zu enger Zeitsetzung zuweisen würde.
Aber das wäre dann rechtliche gesprochen weniger ein Verstoß gegen die SAZV, sondern eher gegen die Vorgesetzten-/Fürsorgepflichten.
Können wir also bitte diese hypothetischen Spekulation über was könnte sein lassen?
„und ggf. sogar ein schwerer Verstoß gegen die Arbeitssicherheit“
Das wiederum ist ausgeschlossen. Aufgrund der Definition von Arbeitssicherheit und Dienst.
Natürlich lassen sich für Fälle finden in denen (z.B. aufgrund Übermüdung) eine Einzeltätigkeit „gefährlich“ in der Ausübung ist (also z.B. Bewegen eines Dienst-Kfz), aber das spricht ja nicht gegen Dienst, sondern gegen die Tätigkeit.
In diesem Zusammenhang sollten sie sich vielleicht in Erinnerung rufen, dass soldatischer Dienst rechtlich so konstruiert ist, dass auch „Nichts-tun“ oder Schlafen dienstliche Verrichtungen sein können.
@Georg | 02. März 2019 – 11:04
„Ist schon jemals jemand bestraft worden, weil er massiv Überstunden macht ?“
Nein, strafen können ja nur wegen Straftaten ausgesprochen werden und Dienstleistung ist per Definition natürlich (!) keine Straftat.
„Also wie ist es mit der Strafbewehrung der 41 Std-Woche bisher im Soldatengesetz gelaufen ?“
Es gibt keine Strafbewehrung und kann es auch gar nicht geben, solange das StGB oder das WStGB nicht geändert wird.
@Hans Dampf
Da ist vorschriftsmässiger Dienst das einzige Heilmittel und dazu gehört auch darauf zu achten, das Untergebene es genauso halten
@Georg
Falsche Frage: befohlen oder geduldet
Ist das zwingen zur Unterlassung der Dokumentierung von Überstunden nicht eine Straftat?
Von der Tatsache das eine Verletzung der Kameradschaftspflicht des Vorgesetzten ist.
@Georg
Der Soldat hat die Pflicht zur Gesunderhaltung, und der Vorgeseztze wacht darüber.
Wenn nun permanent deutlich mehr Stunden geleistet werden als vorgesehen haben beide ein Problem. Falls es nicht anders geht werden Kameraden auch zwangsweise nach Hause zum Stundenabbau geschickt.
Vom Ausstempeln und weiterarbeiten rate ich dringend ab (wurde in der Privatwirtschaft auch praktiziert): denn wie wollen Sie glaubhaft erklären, daß Sie z.B. um 16:30h gegangen sind aber um 18:30h im Stabsgebäude die Treppe heruntergefallen sind? Nicht, daß noch Ihre Login-Daten ins Intranet überprüft werden.
@ThoDan | 02. März 2019 – 12:29
„Ist das zwingen zur Unterlassung der Dokumentierung von Überstunden nicht eine Straftat?“
Nein. Es sei denn der „Zwang“ stellt eine Straftat dar. Die Unterlassung der Dokumentation von Dienstleistung ist auf jeden Fall keine Straftat.
@Thomas Melber | 02. März 2019 – 12:57
„Der Soldat hat die Pflicht zur Gesunderhaltung, und der Vorgeseztze wacht darüber.“
Überstunden in dem Maße, über das wir hier gerade sprechen (41 auf 44 oder vergleichbar) ist aber nicht gesundheitsschädlich (sonst wäre es ja für leitende Angestellte im Zivilleben bzw. für B6+ in der Bw auch gesundheitsschädlich und daher zu verbieten).
Es ist nicht die bloße Anzahl, sondern die Art, Häufigkeit und Ausgestaltung von Dienstleistung eine Frage der Gesundheit.
Jemand kann in einer regelmäßigen 35h durch Unter- oder Überforderung oder falsche körperliche Tätigkeiten oder durch ein toxisches Arbeitsklima o.ä. physisch oder psychische Schädigungen erleiden.
Genauso kann aber jemand bei regelmäßig 50+h glücklich und gesund sein.
@Hans Dampf | 02. März 2019 – 0:47
„Ich sehe es elementar anders als Sie: Leute wie ich (und Sie) sind das Problem! “
Nö! Ich hoffe auch das Sie genau dies, was einige vielleicht nur durch persönlichen Einsatz „geradebiegen“ auch nach oben melden?
Ich bin der Sache nicht scheu, meinen Vorgesetzten ab A14 aufwärts (darunter ist es meist eh Sinnlos) genau dies auf die Nase zu binden. Vllt. macht ja mein persönliches EdeKa dies etwas einfacher.
Bei der letzten „Lehrvorführung“ für die Teppichetage habe ich dies auch ungefiltert weiter gegeben. Nicht so sehr zur Freude der vorgeschalteten „Grün-Melder“. Mir egal! (bin ja zur Wahrheitsgemäßen Meldung verpflichtet ;-) )
Sie , ich und andere müssen den von oben verordneten (tlw.) Müll, tagtäglich verkaufen. Es fehlt nicht am Antrieb der Männer (ja sorry; denn Frauen finden sich kaum in meinem Klientel), sondern an der Feststellung oben, das die 41h Woche nebst SAZV weit aus gefährlicher als der IS ist!
Ich gebe ihnen Recht das das so auch nicht richtig ist, was wir beide (und zig hundert andere) tagtäglich machen.
Solange jedoch genau dies, „Oben“ eigentlich erkannt werden müsste,… jedoch nicht geschieht, werde ich nicht nachgeben um den (mit Absicht genannte „vorgeschaltete Grün-Melder“) exakt das auf die NASE zu binden.
Bin aber grundsätzlich mit ihren Ausführungen bei ihnen.
@ThoDan | 02. März 2019 – 12:29
Entschuldigung. Sie haben schlichtweg keine Ahnung, vmtl. aber eine derartige Bandbreite an Wissen das sie ohnehin überall mitkommentieren können. Hut ab!
-Trennung-
wie es „Koffer“ in (02. März 2019 – 15:06) bereits beschrieben hat ist numal die Dosis aufgrund der Dosisleistung verantwortlich und nicht die Stunden an sich!
Phasen der hohen Arbeitsbelastung müssen Phasen zur Entlastung, Entspannung /Regeneration folgen.
@Koffer
Genau auf dieses Zwingen bezog ich mich.
@0815
In Bezug auf dieses Thema, habe ich in ca 30 Berufsjahren auch etwas Erfahrung gesammelt.
@ThoDan | 02. März 2019 – 18:17
„Genau auf dieses Zwingen bezog ich mich.“
Jetzt denken Sie doch mal nach bevor Sie so etwas schreiben! Die rechtliche Schwelle für Nötigung oder Erpressung ist doch viel zu hoch.
Und warum sollte ein Vorgesetzter zu solchen Mitteln greifen? Da wäre doch (mit Recht) sofort eine Beschwerde oder Eingabe fällig.
Das ist doch abwegig.
„habe ich in ca 30 Berufsjahren auch etwas Erfahrung gesammelt.“
Sowohl ich als auch andere haben Sie wiederholt darauf hingewiesen, dass ihre zivile Berufs- und Wandererfahrung zu wenig Berührungspunkte zum militärisch-dienstlichen Umfeld aufweist hat um von großer Hilfe zu sein.
Können wir jetzt bitte wieder in die reale Welt zurück kommen und vielleicht wieder über das Thema hier diskutieren?
Nur zur Erinnerung, es geht um eine Rechtsanpassung mit der einerseits eine Normverschiebung von einem Gesetz in eine Verordnung erfolgte ohne das hierdurch (bisher) inhaltliche Änderungen verbunden wären und zum anderen um eine behutsame Liberalisierung der Ausnahmeregelungen.
@Koffer
Wie soll ich denn das hier anders lesen
Georg | 02. März 2019 – 11:04
, man hat ihn nur gezwungen es nicht zu dokumentieren, d.h. ausloggen im Zeiterfassungssystem um 16:30 Uhr und weiterarbeiten. Neu ist nur, dass es jetzt auch den Teileinheitsführer in Truppe betrifft
Der Unterschied zu wenn es mit zu wenig Kräften doch irgendwie geht – gehend gemacht wird ist für die höhere Einsicht kein Grund irgend was zu tun unterscheidet sich zivil und soldatisch jetzt wie?
@ThoDan | 05. März 2019 – 12:20
Ich frage erneut: Wie stellen Sie sich realistisch (!) einen straftatrelevanten (!) Zwang in der Bundeswehr im Jahr 2019 vor?
Der Oberst und Referatsleiter im BMVg hält seinem Oberstleutnant eine P8 an den Kopf und zwingt ihn dazu sich auszuloggen und danach weiterzuarbeiten?
Erwartungshaltung von Vorgesetzten an Soldaten auf bestimmten (karriereförderlichen) DP bzw. eigener Anspruch ist natürlich immer einschlägig, aber das hat doch alles nicht mit Straftaten zu tun.