Neues Gesetz und Soldatenarbeitszeitverordnung: Es bleibt bei 41 Stunden
Im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr (BwEinsatzBerStG), dessen Entwurf das Bundeskabinett am (heutigen) Mittwoch beschlossen hat, kam beim Punkt Arbeitszeit ein bisschen Verwirrung auf: Hat die Bundesregierung damit den ersten Schritt zur Aushöhlung der erst 2016 eingeführten Soldatenarbeitszeitverordnung getan und nimmt Abschied von der seit gut drei Jahren geltenden Regelarbeitszeit von 41 Wochenstunden für Soldaten, wie hier in den Kommentaren befürchtet wurde? Ein etwas genauerer Blick in den Gesetzentwurf zeigt: Danach sieht
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