Ab Herbst: Bundeswehr wg. Resturlaub geschlossen?
Diese Geschichte war nur eine Frage der Zeit, und die Kollegin Bärbel Krauß von der Stuttgarter Zeitung hat sie jetzt als erste aufgeschrieben: Die zunehmende Belastung verschiedener Truppenteile, vor allem der Marine, zusammen mit der Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie führt dazu, dass Bereiche der Bundeswehr demnächst ihre Arbeit einstellen können oder müssen: Die Soldatinnen und Soldaten, die auch ein Anrecht auf Urlaub und Freizeit haben, werden dann den Rest des Jahres für diesen Anspruch benötigen. Falls der nicht in Geld abgegolten wird. Aus dem Bericht:
In einigen Bereichen der Bundeswehr sind seit Jahresbeginn so viele Überstunden angefallen, dass einzelne Einheiten mittlerweise am Rand ihrer Funktionsfähigkeit stehen. Als Brennpunkte dieser Entwicklung werden in gut informierten Kreisen unter anderen die gesamte Marine, das Bundeswehrkrankenhaus in Ulm, die Ausbildungsmannschaften im Gefechtsübungszentrum in Letzlingen und die Soldaten genannt, die zur Flüchtlingshilfe abkommandiert waren.
„Wenn die Marinesoldaten ihre Überstunden nicht ausbezahlt bekommen, sondern abbummeln müssen, kann die Marine von Herbst an ihre Schiffe nicht mehr bemannen“, erklärt ein Insider.„Durch die laufenden Einsätze haben sich so viele Überstunden angestaut, dass die Besatzungen bis zum Jahresende Urlaub anmelden können. Dann müsste die Flotte allerdings im Hafen bleiben.“
heißt es in dem Bericht unter der Überschrift Bundeswehr und Überstunden – „Ab Herbst kann die Marine ihre Schiffe nicht mehr bemannen“ (Link aus bekannten Gründen nicht).
Das kommt nicht überraschend (auch auf Augen geradeaus! wurde es immer wieder diskutiert), und es deckt sich mit den Informationen, die von verschiedenen Seiten zu hören sind. Allerdings ist unklar, welche Ebene im Ministerium die Alarmsignale bislang erreicht haben – und wie der Umgang damit aussehen wird.
So kenne ich zum Beispiel die Auflistung von einer Marineeinheit im Einsatz – die Besatzung kann nach den Urlaubsansprüchen und dem zustehenden Dienstausgleich für Wachdienste im Heimathafen nach der 41-Stunden-Woche dann die letzten drei Monate des Jahres fast geschlossen von Bord gehen. Und das dürfte kein Einzelfall sein. Allerdings laufen die Einsätze ja weiter, werden nicht weniger, im Gegenteil – und irgendwann werden bestimmte Missionen nicht mehr bemannt werden können, egal, wie der politische Wille aussieht. (Schon bei der parallelen Beschickung von Atalanta vor Somalia, UNIFIL vor dem Libanon, Sophia vor Libyen und der NATO-Mission in der Ägäis wurde es ja in den vergangenen Monaten eng. Überwiegend wegen des Mangels an Material, sprich Schiffen. Demnächst dann auch vielleicht wegen des Mangels an Personal.)
Laut Bundeswehrverband, so berichtet die Stuttgarter Zeitung, laufen derzeit Gespräche mit dem Ministerium über die Frage, ob entgegen den Bestimmungen der Arbeitszeitregelung nicht doch mehr als bisher geplant die Mehrarbeit finanziell abgegolten werden kann – und eben nicht mit Freizeit ausgeglichen wird. Das wäre vermutlich zahlreichen Soldaten recht, der Geldsegen wäre willkommen – aber es würde ja das Problem nicht lösen. Schon gar nicht langfristig.
(Foto: Beim Tag der Bundeswehr am 10. Juni 2016 in Warnemünde: Marinehubschrauber SeaKing vor der Korvette Oldenburg – Bundeswehr/Björn Wilke)
Interessant ist auch zu erwähnenm dass derzeit noch viele Dienste als Rufbereitschaft gewertet werden die rechtlich als Bereitschaftsdienst zu werten sind.
Beispiel Luftfahrzeugbesatzungen:
Hier gibts ja bereits schon einige Änderungen bzgl. Fatigue im zivilen. Für die Herren und Damen der Flugbereitschaft und des Luftransportes werden ein nicht unerheblicher Teil ihrer Arbeit nicht richtig vergütet (Bereitschaftsdienst enthält Anspruch auf Dienst zu ungünstigen Zeiten) und an die Wochenarbeitszeit angerechnet…
Hier hat man im Rahmen der Soldatenarbeitzeitverordnung einfach einen kompletten Arbeitsbereich mit EU-weiten Regularien übersehen. Nicht nur arbeitsrechtlich fragwürdig, sondern auch im Rahmen der Flugsicherheit nicht tragbar.
Wie wird den nochmal eine Überstunde finanziell vergütet. Habe das leider nicht gefunden.
Vielen Dank
@Gruene: Abgestuft je nach Dienstgradgruppe.
@Gruene:
Ich meine bei Stabsoffizieren zuletzt was von über 20 Euro / Stunde gelesen zu haben… (26?)…
Gemessen an den früheren Beträgen (so bis 2,5 Euro/h) durchaus sinnvolle Werte, die in etwa einer Hochrechnung auf den Lohn standhalten.
Nochmal ins gleiche Horn: das war absehbar. Die Reaktion des BMVg wird genauso dem Erwartbaren entsprechen: stimmt nicht, alles ist toll, die SAZV hat keine Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft.
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: die neue Arbeitszeit, die die Unternehmensführung für den Betrieb herausgegeben hat, ist nicht ursächlich für den Bankrott verantwortlich. Wenn das der Maßstab für die Leitung ist, habe ich an der Führungsakademie echt einmal zu viel nicht aufgepasst.
Trennung.
Die meisten Verbündeten richten sich auch nach der SAZV. Auswüchse wie bei uns kennen sie aber nicht. Also – wer macht was falsch? Übel wird mir aber bei Kommentaren resp. Phrasen wie: „die Vorgesetzten sind gefragt“ „alles eine Frage der Planung“ etc. (bitte nicht persönlich sehen). Alles das Gefasel von „Auftragslage anpassen“ und „mehr Ressourcen“ ist einfach an der Realität vorbei. Und die Schwarz-Weiss Trennung in Grundbetrieb und Einsatz entspricht halt nicht der soldatischen Realität.
Um hier den Cato zu spielen: ich empfinde es als zynisch, Gefechtsausbildung aus Gründen des Gesundheitsschutzes um 16.30 zu beenden. Vielleicht hilft’s ja.
Interessanterweise werden diese Probleme durch den Wehrbeauftragten schon thematisiert.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/10/051/1005132.pdf
Ein General hat wegen zu geringem Dienst am Standort eine Erhöhung um 3 h pro Woche verlangt, das soll den Dienst auf 64 h pro Woche erhöht haben.
S 18 ff interessantes Deja Vu.
@Auslandsdiener
Wieviel Überstunden kommen durch Gefechtsübungen zustande bzw. können dadurch nicht abgebaut werden und wieviel durch Pet, Prestige etc. Objekte
@ ThoDan
Der Jahresbericht des Wehrbeauftragten ist von 1985 !
@Georg
Ja, danke das hatte ich vergessen zu schreiben.
Finde es gerade deshalb ein interessantes Deja Vu
Früher und heute immer noch war man auf einer seegehenden Einheit bei dermaßen viel geleisteten Stunden völlig unterbezahlt und Anerkennung außer aus den eigenen Reihen gabs auch nicht. Da kamen mal schnell über 30.000 Stunden innerhalb weniger Jahre Seefahrt zusammen. Das sind über 16 Jahre Arbeit im zivilen Leben… plus den normalem Dienst im Hafen. Stundenabbau oder Ausgleich.. Fehlanzeige. Anrechnung an Rente oder sonst was.. tritt in den Hin…
Ich finde es gut dass die sich mal wieder ins eigene Fleisch geschnitten haben.
Es muss erst einmal richtig krachen bevor es wieder besser wird. Der Tiefpunkt ist aber leider noch lange nicht erreicht obwohl ich das schon vor Jahren dachte und auch gehofft habe. Ich wurde wieder eines besseren belehrt.
Attraktivitätssteigerung wo bist du?
@Auslandsdiener 11:08:
Das BMVg sollte von der Problematik längst wissen. Es gab einen Evaluierungsbericht des Streitkräfteamtes, der deutlich ist (und Verschlusssache).
Bin gespannt, wie sich das in der BPK anhört.
@Uwe:
Genauso spannend und sinnentleert wie immer…
Was soll man da auch sagen: völlig überraschend geht nichts mehr?
‚Man wird prüfen‘, ‚Lösungsalternativen werden derzeit erarbeitet‘, ‚Es wird keine Einschränkung der Einsatzbereitschaft geben‘ blafaselsülz…
@all
Falls noch nicht gesehen: Es gibt einen neuen Thread mit O-Ton aus der BPK.
Diese Dienstzeitregelung, die neue Wachregelung und auch das 2 Besatzungskonzept ist der grösste Schwachsinn der jemals bei der Bundesmarine eingeführt wurde. Ich bin froh dieses nicht mittragen (erleiden) zu müssen. Mir ist völlig unklar wiso man sich das bei einer Anzahl von gerade mal ca. 5000 zur See fahrenden Soldaten antut. Ist die Bundesrepublik Deutschland so arm dass sie sich diese Marine nicht mehr leisten kann (will)?
U.Genius, Sbtsm. a.D.
In einigen Bereichen ist die SAZV zu starr gehalten. Es gibt auch im Inland Truppenteile die opperativ oder reaktionär tätig sind und erstmal unter keine Ausnahmeregelung fallen. Dazu kommt das diese Truppenteile auch Schichtdienst leisten und dieser als normaler Dienst gesehen wird, erst wenn sie operativ tätig werden gehen Sie in eine Ausnahmeregelung. Dieses ist fehl am Platz.
Der Grundsatz der SAZV ist gut aber so starr wie sie ist nur im Bereich der Stäbe, Kommandos oder Ämtern anzuwenden. Die opperativen Truppenteile wie z.B. Sanitäter, Feldjäger, strategische Kräfte, EloKa usw. haben nur Probleme.
Diesen Kräften fehlen meistenst die Leute für die alltäglichen Aufgaben da die Überstunden unmittelbar abgefeiert werden.
Eine Ausweitung bzw. Änderung der Ausnahmeregelungen wäre dringen nötig.
Es sollte keine Ausweitung des ausnahmetatbestandes geben, dann würde man ja sagen das die Stunden auf einmal weniger wert sind. Es sollte so geändert werden das z.b. 50% der Stunden ausbezahlt werden können und der Rest in Freizeit vergolten werden das würde in meinen Augen viel bringen
Ist doch ganz einfach:
Dann wird ausbezahlt.
Ist ja so vorgesehen und ausdrücklich festgelegt, welche Stundensätze zu zahlen sind. Die Bundeswehr (oder auch nur Teile der Bundeswehr) wird nicht den Dienst einstellen müssen, weil zu viele Stunden gesammelt wurden.
Die Bundeswehr muss nun nur einen angemessenen Satz Geld in die Hand nehmen, um dafür zu bezahlen.
Man kann nun klagen, das es ja viel zu teuer ist usw, dann muss man eben mehr Personal einstellen, um die Stunden anders zu verteilen.
Oder die Kommandeure müssen neu planen, wie viele Aufträge sie in der Lage sind, mit dem vorhandenen Personal abzuarbeiten. Damit sind natürlich nicht Einsätze gemeint, sondern andere Dinge, die manch Einheit ableisten muss, weil die Führung bei der höheren Führung glänzen will.
Es sind also keine Ausweitung oder Änderung der Ausnahmeregelung notwendig, man muss nur die vorhandenen anwenden: Die Leute für die Arbeit bezahlen, wenn eine Freizeitvergütung nicht mehr möglich ist. Und wenn die Einsatzbereitschaft nicht mehr sicher gestellt werden kann, dürfte das ein ausreichender Grund sein.
Ausnahmetatbestand könnte das Unwort des Jahres 2016 sein.
Gerade in der Marine ist dieser keine Ausnahme mehr. Ich bekomme graue Haare, wenn ich höre, dass Einheiten extra mehrtägige Seefahrt in kauf nehmen müssen (ü24h), um keine Überstunden aufzubauen.
Meine persönliche Meinung ist, dass die Arbeitsschutzverordnung in erster Linie Geld einsparen soll und das auf den Schultern der Soldatinnen und Soldaten. Man sollte sich fragen, ob diese Verordnung nicht die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr einschränkt und die Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitsgeber schmälert.
Dann sollte aber auch geprüft werden, wie es zu diesem Überstundenaufbau kam, auch nach oben in Richtung höher besoldete Einsicht.
@SkniF
Mal abgesehen von den unangenehmen Fragen für den Verbandsführer wird das spätestens bei der Prüfung durch den Bundesrechnungshof lustig werden, denn die Herrschaften haben oft genug andere Ansichten, was so alles ’notwendig‘ war und ist ;)
Zumal die Vorschriftenlage doch festlegt, dass „Ausbezahlen“ nur in Ausnahmefällen statthaft ist, oder?
Ich fühle mich genötigt Kritik an der sehr kurzen Aufmerksamkeit der Kommentatoren zu üben. Gerade das Thema Arbeitszeit bedarf mehr und weitergehender Thematisierung.
Ich verfolge nicht täglich diesen Blog, jedoch bin ich regelmäßig überrascht wie schnell neue Themen, nachdem zwei oder drei neue Beiträgen von T.W. gepostet wurden, dass Interesse an anderen Themen überlagern. Ich bin mir nicht sicher ob es oft nur um schnelle Empörung und (nicht hinterlegten) Frustabbau geht. Kritik ohne aufzeigen von Lösungen ist substanzlos und spricht nicht für den jeweiligen Kommentator.
Am allermeisten stört mich jedoch die Schnelllebigkeit mit der hier einzelne Themen behandelt werden (nicht durch sie T.W.). Wenn hier mehr (unter Einhaltung von VS) mit Hintergrund und belegen argumentiert würde könnten die Diskutanten einen echten Beitrag leisten.
Dieser Blog wird über alle Führungsebenen verfolg (bis in das Ministerium hinein) und sogar teilweise als Quelle genannt.
Werter verlässlicher realist,
Real ist;
1. nicht die Aufmerksamkeit der Kommentatoren ist kurzzeitig, sondern
2. die Zeit ist einfach schnelllebig bezüglich der Abfolge von neuen Lagen (Themen),
Ihr gutes Recht und eigene Meinung ist es, dass das Thema Arbeitszeit weitergehender Thematisierung bedarf. Andere und vor allem die aktive „Schlammzone“ (Truppenebene) sieht den Schwerpunkt vielleicht beim Thema Einsatzbereitschaft-/fähigkeit von Personal bzw. Material. (Arbeits-) Zeit spielt dann für die jeweilig Betroffenen häufig nur eine untergeordnete Rolle.
Hinsichtlich Empörung liegen Sie jedoch weitgehend richtig. (nur meine Meinung)
Empörend ist der jeweilige Aktionismus in Wort und Tat, der sich von der politischen Klasse bis in die Führungsebenen hinein geschlichen hat. Dieses hat zur Folge, dass die Truppe nicht mehr weiß, was „Frau“ den nun will und wie „Frau“ dieses alles, mit wem denn stemmen möchte.
Die Fakten scheinen nicht zu interessieren, da sie ständig aus unterschiedlichen Blickwinkeln umdefiniert und somit vernebelt werden.
Beispiel (Lösungsvorschlag)
Nehmen wir an, Politik möchte unter Beachtung aller Fakten der Ressorts Innen- und Verteidigung, die Innere Sicherheit erhöhen.
Fakten: (Unvollzählig)
1. Personalstärke der Bw sinkt stetig und wird aufgrund der Demographie, fehlenden
Attraktivität …………..usw., weiter sinken.
2. Auftragslage der Bw lässt keine weiteren konzeptionellen Luftschlösser
zu.(Terrorabwehr mit der Polizei)
3. Innere Sicherheit ist zuförderst Aufgabe der Polizei (Ausnahmen sind bekannt)
Vorschlag:
1. Abbau der SK auf ca. 100.000 bis 120.000, unter gleichzeitigem
2. Umbau der SK zu einer reinen Einsatzarmee und damit
3. Ausklammmern des, für eine Einsatzarmee unrelevanten, Personalkörpers wie z.B.
Sportsoldaten, diverser Zwischenebenen ……….usw. Man könnte dieses ja in einem
„Einsatzbereitschfts- bzw. fähigkeitsbords“ erarbeiten.
4. Nachhaltige Erhöhung des Personalbestands der Landes- und Bundespolizeien.
Wie Sie sehen: Für den Einen „substanzlos“ für den Anderen eben nicht.
Ja, die Zeiten sind schnelllebig. Aber um den Entwicklungen zu folgen, muss Herr Wiegold nun mal oft zur gleichen Thematik kurz darauf einen aktuelleren Artikel folgen lassen, da Nachträge und Ergänzungen zum Thema an sich leider oft unbeachtet bleiben.
Aktuell findet der Gedankenaustausch zu diesem Aspekt seine Fortsetzung unter:
http://augengeradeaus.net/2016/07/verteidigungsministerium-weist-bericht-ueber-probleme-mit-arbeitszeitregelung-zurueck/#comments
Manchmal muss man sein Zelt kurzfristig an anderer Stelle neu aufstellen.
@ T.W. Ich denke man könnte das Lagerfeuer hier ausser Betrieb nehmen.
@verlässlicher Realist
Nach ihrer Logik, dürfen nur Autoren andere Autoren kritisieren.
Das Thema wurde hier von so manchem in verschiedenen Themen aufgegriffen und diskutiert.
Das Problem scheint historisch zu sein, die BW hat anscheinend eine Tradition soviel Dienstzeit wie möglich aus ihren Soldaten je Woche herauszuholen.
Um nochmals auf das ausbezahlen der Mehrarbeit zukommen, der aufmerksame Leser der Vorschriften hat bestimmt mitbekommen das nur bestimmte Stunden ausbezahlt werden können und erst wenn sie nicht innerhalb eines Jahres mit Freizeit ausgeglichen werden können. Selbst dann ist jede einzelne Stunde noch vorhanden und muss zu einem anderen Zeitpunkt mit Freizeit auszugleichen, deswegen glaube ich nicht das so schnell auch nur eine Stunde bezahlt wird.
Die monetäre Abgeltung der Stunden unterläuft die Abicht der EUAZR und wird daher auf Einzelfälle beschränkt bleiben (aktuell: kein Abbau möglich wg. DZE, wobei jede einzelne Stunde als notwendig nachgewiesen werden muß).
@Thomas Melber
„Die monetäre Abgeltung der Stunden unterläuft die Absicht der EUAZR“
Die monetäre Abgeltung der Stunden ist in dieser Form eine nationale Regelung und keine EU Vorgabe.
@Zimdarsen
Die EUAZR wird angewandt wegen:
1. Attraktivität des Dienstes (tbd., es gibt genug Mannschafter, die Stunden wg. WE Heimfahrten brauchen)
2. Gesunderhaltung
Daher ist die Einhaltung der Rahmendienstpläne zwingend, Ausnahmen sind nur im begründeten (!) Ausnahmefall zulässig.