Neue Arbeitszeitverordnung: Kulturwandel oder Ende der Streitkräfte?
Seit dem 1. Januar gilt für die Bundeswehr eine neue Arbeitszeitverordnung, und die Meinungen dazu (nicht nur hier bei Augen geradeaus!) sind mindestens so widerstreitend wie bei Verstößen gegen die Anzugordnung… Ohne es herunterspielen zu wollen: Die Übertragung der EU-Arbeitszeitrichtlinie von 2003 auf die deutschen Streitkräfte, nach der im Grundbetrieb eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden (ohne Pausen) gilt, wird einerseits als überfälliger Schritt begrüßt, andererseits als Gefahr für die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte betrachtet.
Nun sieht diese Verordnung zahlreiche Ausnahmen vor, in erster Linie für Einsätze, einsatzgleiche Verpflichtungen und Seefahrten. Dennoch wird die praktische Umsetzung in etlichen Bereichen erst mal ein Problem. Vor allem die Marine muss mit der Folge umgehen, dass die Schiffe im Hafen künftig nicht mehr als Unterkunft dienen können, weil Betrieb und Wachen anders organisiert werden müssen – und ein Teil der Besatzung irgendwie an Land unterkommen muss, auch dann, wenn sie nicht, so der Fachbegriff, unterkunftspflichtig sind.
Aber auch Einheiten mit hohem Bereitschaftsstand und vielen Übungen werden wohl Probleme haben, die nunmehr festgezurrte Wochenarbeitszeit (mit Möglichkeiten zur Abweichung) zum neuen Normalzustand zu machen. Ganz davon abgesehen, dass jetzt in vielen Bereichen Systeme für die Arbeitszeiterfassung erst eingeführt werden müssen und teilweise mit Übergangslösungen gearbeitet werden muss.
Die Grundlagen stehen in einer Verordnung, Erklärungen dazu gibt es hier und hier auf der Bundeswehr-Webseite.
Die Debatte darüber tobt bereits heftig im Bällebad; die entsprechenden Kommentare (ich hoffe, ich übersehe keinen) ziehe ich hier herüber.
Nachtrag: Ich habe mal im Verteidigungsministerium angefragt, welche EU-Staaten die Arbeitszeitrichtlinie für ihre Streitkräfte umgesetzt haben. Die Übersicht der Länder – allerdings, so sagt eine Sprecherin des Ministeriums, liegen keine Informationen über Details der Umsetzung, z.B. Ausnahmen oder Ausgleichsmaßnahmen, vor:
EU-Staaten
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Ja
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Nein
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nicht bekannt
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Belgien / Luxemburg
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X
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Bulgarien
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X
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Dänemark
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X
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Finnland
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X
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Frankreich
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X
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Griechenland
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X
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Großbritannien
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X
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Kroatien
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X
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Lettland
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X
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Niederlande
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X
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Österreich
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X
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Polen
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X
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Portugal
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X
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Rumänien
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X
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Schweden
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X
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Slowakei
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X
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Slowenien
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X
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Spanien
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X
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Tschechien
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X
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Ungarn
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X
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Italien
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X
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Estland
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X
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Litauen
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X
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Malta
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X
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Zypern
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X
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Irland
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X
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@ Tom 16. Januar 21:54 Uhr
@ mil StFw 15. Januar 20:24 Uhr
Meine Äußerung, Zitat:
„Natürlich dürfte es weiterhin 24 Std Schichten, auch am Wochenende geben (@ Tom).
Sonderdienste wie UvD und Wachen sind ja von der max.. 13 Std / Tag Regelung ausgenommen (siehe §6 (3) der SAZV) und deshalb könnte das bisherige Sonderdienstmodell einfach weitergeführt werden.
Wenn Sie das ganze Jahr nur Dienst in der Lagezentrale machen würden, dann käme natürlich der Schichtdienst gemäß § 9 der SAZV in Frage, aber offensichtlich ist dies ja nicht der Fall.“
Ich denke da gibt es tatsächlich einen Interpretationsspielraum in der neuen SAZV.
Den Dienst in einer Lagezentrale kann man auch als Sonderdienst in einer Dienststelle auffassen, denn schließlich könnten diesen Dienst ja auch mehr als die vom @ mil StFw genannten 6 Dienstuer leisten. Insofern kann man den Dienst auch als 24 Std Sonderdienst organisieren mit anschließender Freistellung von 24 Std. (siehe § 6 (3) „Wach-, Sonder- und Ordnungsdienste“ ähnlich OvStO)
Rein rechnerisch schaut die Lage ja folgendermaßen aus. Ein 24 Std Dienst / 7 Tage die Woche erfordert 168 Dienststunden. Dies wären bei 4 Dienstuern 42 Wochenstunden pro Person. Mit Urlaub und Krankheit müsste man wahrscheinlich 5-6 Diensttuer für den reinen Dienst im Lagezentrum pro Jahr einplanen. Da die Diensttuer aber nicht nur den Sonderdienst in der Lagezentrale verrichten müssen, sondern auch am allgemeinen militärischen Dienst teilnehmen müssen, (Schießen, Sport, San-Ausbildung, Gefechtsausbildung, IGF usw. und was sonst noch von allen geleistet werden muss), kann man wahrscheinlicher eher mit insgesamt 10 Diensttuern planen.
Damit ist es dann aber möglich den Dienst in der Lagezentrale als 24 stündigen Sonderdienst zu organisieren mit ansonsten normaler Teilnahme am Tagesdienstbetrieb.
Meiner Meinung nach sieht die SAZV diese Organisationsform als bevorzugte Lösung für solche Fälle auch vor, denn in § 9 Schichtdienst Absatz 2 heißt es:
„(2) Von Schichtdienst soll abgesehen werden, wenn die Überschreitung der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit durch Dienstbefreiung oder im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit ausgeglichen werden kann.“
Dies kommt auch mit dem Schutzgedanken für die Soldaten zustande, denn ein 24-stündiger Sonderdienst ca. 1 x mal pro Woche ist weniger belastend aus ein dauerhafter Schichtdienst oder gar ein Wechselschichtdienst (Tag- / Nachtschicht).
@Georg
Controler dürfen nur 6 Std controlen, was aber nicht heißt sie arbeiten nur 6 Std !
Fliegerarzt ist vorgeschrieben vor Ort z.B. bei Notverfahren oder mehr als 2 Lfz in der Luft gemäß örtlicher Verfahrensregeln ! Es ist nicht alles ganz leicht und zeigt nun personelle Schwächen der STAN auf …
@Koffer
Nein, ich habe nichts verwechselt sondern mich missverständlich ausgedrückt und finde es immer noch seltsam, das es in Ordnung ist Ressourcen für Offiziere und Unteroffiziere aufzuwenden aber bei den Mannschaften über Monopol einzusparen
@ThoDan | 17. Januar 2016 – 16:32
„finde es immer noch seltsam, das es in Ordnung ist Ressourcen für Offiziere und Unteroffiziere aufzuwenden aber bei den Mannschaften über Monopol einzusparen“
hhhhhhhh, lesen Sie eigentlich, was hier geschrieben wird?!
Der Grund dafür ist (wie bereits weiter oben erklärt), dass die zu betreuende Gruppe der Offiziere (und zumeist auch der Uffz) zu klein ist, als das ein Pächtermodell wirtschaftlich wäre.
Die von mil StFw geschilderten Zustände in seinem Lagezentrum lassen einen ja schaudern, weil hier offensichtlich systemische Fehler vorliegen. Damit meine ich, wenn es notwendig ist, sein Personal jahraus jahrein in 12- und 24 Stundenschichten einzusetzen, liegt das daran, dass dass Personal irgendwo rausgeschnitten worden ist und deshalb zuwenig. Wahrscheinlich ist das LZ auch nicht stanologisch hinterlegt. Wenn man für ein simples LZ sein Personal derart verheizt, muss man sich fragen,
– wo sind die zur Fürsorge verpflichteten Vorgesetzten?
– wieviele der betriebenen LZ sind wirklich notwendig oder dienen nur dem Ego des BefHabers?
Eine relativ simple Lösung ist doch, die Nachtschicht an den OvD – nicht OvWa!!! – zu koppeln. Der kann ab 1600 unternehmen und ist bis 0700 Uhr im Dienstzimmer, das idealerweise neben dem LZ liegt oder per Rufweiterleitung eingebunden ist.
@Koffer
Ich lese es, ich finde die Argumente sehr interessant – besonders das Wirtschaftlich zum Nachteil der Mannschaften eine Rolle spielt aber dieser zum Vorteil der höheren Dienstgrade nicht, besonders wenn man den Taschengeldsold der Wehrpflichtigen bedenkt.
@ThoDan
Aus meiner Sicht und Erfahrung gab es nie die Notwendigkeit, in einem Kantinenbetrieb Soldaten einzusetzen. Beim Aufstellen der Bw wurden Kantinen an Pächter vergeben, die standen selbst hinter dem Thresen und am Bräter, beschäftigten eigenes ziviles Personal. Die Kantine hatte sinnvollerweise getrennte Räume für Mannschaften und Unteroffiziere.
Aus dem ursprünglichen Offizierspeisesaal wurde natürlich ganz schnell das Offizierkasine, das diente auch dem geselligen Zusammensein und für feierlichkeiten. Natürlich wurden dazu Soldaten abgestellt, das war schon immer so. Vor langer Zeit hatten Offiziere einen Burschen. Privileg ist wohl das Wort dazu.
In den Einheiten entstanden schnell die informellen Unteroffizierkeller, auch dafür wurde ein Mannschfter abgestellt, teilweise oder auch ganztägig.
1974 erhielt unser Standort ein neuzeitliches Unteroffizierheim, wir gründeten einen Verein, die Unteroffizierheimgesellschft e.V., Anteil daran hatten die Unteroffiziere dreier Verbände. Der Verein wurde Träger des Betriebes. Aus den Truppenküchen wurde Köche und ordonenzen abgestellt, Freiwillige, der Dienst war sehr attraktiv, selbst für nahe wohnende Soldaten.
Auch das Unteroffizierheim diente dem geselligen Beisammensein nicht nur der in der Kaserne wohnenden Unteroffiziere, auch der am Ort wohnenden, auch der zivilen Angestellen, es war ein Club.
Natürlich haben diese Clubs etwas mit der attraktivität des Dienste und dem Arbeiten bei der Bundeswehr zu tun. Attraktiv waren bei uns nicht nur die Räume, atraktiv waren auch die Preise für Speisen und Getränke, lange waren die niedriger als für Vergleichbares in der Mannschaftskantine. Da musste eines Tages gegengesteuert werden, denn das war unrichtig, ungerecht.
Eine Diskussion, ob es nicht richtig sei, eigenes Personal anzustellen, die wurde mehrfach geführt, aber da es Ordonanzen gab, war das nicht nötig. Man hätte die Preise wohl drastisch erhöhen müssen.
@ThoDan | 17. Januar 2016 – 17:41
„besonders das Wirtschaftlich zum Nachteil der Mannschaften eine Rolle spielt aber dieser zum Vorteil der höheren Dienstgrade nicht, besonders wenn man den Taschengeldsold der Wehrpflichtigen bedenkt.“
?!?! Das ist doch Unfug! Das ergibt sich aus keiner Stelle dessen was ich oder irgend jemand anderes geschrieben hat.
1. Auf Betreuung haben alle Dienstgradgruppen ein Anrecht.
2. Wo immer möglich soll diese Betreuung ressourcen-schonend verwirklicht werden.
3. Aufgrund der Anzahl an Mschft ist dies durch die Mannschaftsheime möglich.
4. Für Uffz häufig für Offz niemals zieht dieses System aber nicht.
Conclusio: es muss aufgrund der unterschiedlichen Gruppengröße für Uffz/Offz ein anderes System geben, als für Mschft. Schlichtweg, weil es notwendig ist. Es sei denn, sie sprechen Uffz/Offz das Recht auf Betreuung und Fürsorge ab…
Und das mit dem wirtschaftlichen Nachteil zu Lasten der Mschft, müssen Sie mal genauer erklären! Die Mannschaftsheime haben durch die Bw kontrollierte und durch die VP mitbestimmte Betreuungskonzepte.
Also wodurch ist jetzt genau ihre Behauptung gestützt?
ThoDan | 17. Januar 2016 – 17:41
Ich lese es, ich finde die Argumente sehr interessant – besonders das Wirtschaftlich zum Nachteil der Mannschaften eine Rolle spielt aber dieser zum Vorteil der höheren Dienstgrade nicht, besonders wenn man den Taschengeldsold der Wehrpflichtigen bedenkt.[…]
Hatten die Mannschaften denn durch die Unteroffizierheime einen Nachteil? Natürlich könnte man argumentieren, hätten die zivilen Pächter kostenloses Personal wie die anderen Heime, dann könnten sie die Preise senken.
Haben sich Offiziere und Unteroffiziere zu Lasten der Mannschaften einen Vorteil verschafft? Ich meine nicht. Nicht zu Lasten der Mannschaften. Die Mannschaften organisierten sich nicht so wie die Unteroffiziere und Offiziere, konnten sich keine Privilegien verschaffen. Oder?
@ KlausK
Super Lösungsvorschlag, +1
Vor allem die Frage ob das Lagezentrum zur Selbstbeweihräucherung der Wichtigkeit der Dienststelle geschaffen wurde, oder wirklich notwendig ist.
Wenn es wirklich notwendig ist, warum wurden dann nicht die notwendigen Dienstposten per STAN oder jetzt SollOrg geschaffen ?
@ ThoDan
Sorry, aber Sie liegen mit ihrer Bewertung daneben. Die Preise im Mannschaftsheim sind künstlich niedrig gehalten und werden über die Heimbetriebsgesellschaft, einer Dachorganisation aller Mannschaftsheime, auch noch subventioniert.
Die Preise in Uffz- und Offz-Heimen sind in der Regel deutlich höher als im Mannschaftsheim.
@ThoDan .. noch aus Zeiten der Wehrpflicht stammend sind die Pächter der Mannschaftsheime/Kantinen vertraglich verpflichtet, nach Vorgaben des Bundes ein bestimmtes Grundsortiment an Waren des täglichen Bedarfes / Speisen / Getränken zu festgelegten (nicht am Markt wirtschaftlich orientierten) Preisen anzubieten und Öffnungszeiten zu gewährleisten. Dies sollte insbes. auch dem geringeren Sold der Msch Rechnung tragen. Dafür erhielten sie im Gegenzug die „Monopol-Stellung“ innerhalb der Kaserne.
Für die in Vereinsform durch deren jeweilige Mitglieder eigenbewirtschafteten Offz-/Uffz-Heime gilt weder das zwingende Vorhalten des Grundsortiments noch das Vorschreiben von Öffnungszeiten oder diese „Monopolstellung“.
Die Trennung nach Dienstgradgruppen (Offz / Uffz / Msch) – wie hier bereits angesprochen – war bei der Einrichtung der Betreuungseinrichtungen durch den Dienstherrn durchaus gewollt, um deren jeweiligen Eigenheiten innerhalb der Gruppe zu berücksichtigen.
Um auch bei einer geringen Anzahl Offz / Uffz (= Mitglieder, die einen Verein „wirtschaftlich“ tragen können) an einem Standort der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zur Bereitstellung einer bewirtschafteten Betreuung nachkommen zu können, wurden den Offz-/Uffz-Heimen anderweitige Unterstützungen zur Verfügung gestellt –> Nutzung von Gebäuden, Abstellung von Personal (letzteres gereget in der A-1970/2 ZDv „Bestimmungen über den Einsatz von Soldaten in Zweitfunktion für eigenbewirtschaftete Heime und Heimräume der Offiziere und Unteroffiziere, bewirtschaftete behelfsmäßige Gemeinschaftsräume (sogenannte Kellerbars) und Soldatenheime“ („Ordonnanzenerlass“).
Somit wurde den „Taschengeldsold-Mannschaften“ durch nicht marktkonforme Preise seitens des Dienstherrn entgegen gekommen.
Dass das Gesamtkonzept der bewirtschafteten Betreuung nach Aussetzung der Wehrpflicht und dem fortschreitenden Trend zu (politisch oft gewollten) „Kleinstandorten“ an seine Grenzen stößt, ist nachvollziehbar. Die Veränderung weiterer Rahmenbedingungen verschärft dieses Problem (1) Reduzierung der Unterkünfte in Kasernen für Ü25-jährige (betrifft insbes. länger dienende Uffz / Offz) heißt weniger Kundschaft = wirtschaftliche Tragfähigkeit. (2) Man trifft sich kaum mehr nach Dienst in den Betreuungseinrichtungen sondern nutzt eher elektronische Medien auf den Stuben. usw
Wäre das jetzt nich eine Diskussion fürs Bällebad?
Eigentlich schon länger ;-)
Was aber nun nicht bedeutet, dass das Bällebad mit der Debatte über Mannschaftsheime u.ä. geflutet werden sollte…
(Wenn dieser Thread voraussichtlich morgen wg. Zeitablauf geschlossen wird, isses auch gut – mein Eindruck ist, dass zum eigentlichen Thema nicht wirklich was erhellendes Neues kommt…)
@KlausK & Georg
12 h Schichten gibt es auch in der Privatwirtschaft, aber mkn sind da 24 h Stunden Freizeit zwischen den Schichten Pflicht.
Wenn etwas 24 h vollkontinuierlich betrieben werden muss, dann müssen sie ein Schichtmodell fahren.
@Edgar Lefgrün
Ich habe nicht die Kantinen gemeint, bei den btw. ich nur die von Soldaten betrieben Variante kenne(2Stück), sondern Mannschaftsheim vs. Kasinos.
Das war schon immer so ist keine Legitimation, eher ein öfter der BW gemachter Vorwurf das isso, das war schon immer so…
Das Privileg des Putzers(der Name unterscheidet sich vielleicht bezeichnenderweise von Batman) wurde in der BW nicht wieder reaktiviert, ich bin Prinzipiell gegen Rang hat seine Privilegien.
@Georg & Koffer
I stand corrected.
Vielleicht war da zuviel AGA Anekdote drin(Weinanbaugebiet und der Rotwein wird im Kühlschrank aufbewahrt und als höflicher Mensch sage ich nichts übers Essen, aber die Kaserne konnte man zu damaligen l
Ladenöffnungszeiten nicht verlassen)