Neue Arbeitszeitverordnung: Kulturwandel oder Ende der Streitkräfte?

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Seit dem 1. Januar gilt für die Bundeswehr eine neue Arbeitszeitverordnung, und die Meinungen dazu (nicht nur hier bei Augen geradeaus!) sind mindestens so widerstreitend wie bei Verstößen gegen die Anzugordnung… Ohne es herunterspielen zu wollen: Die Übertragung der EU-Arbeitszeitrichtlinie von 2003 auf die deutschen Streitkräfte, nach der im Grundbetrieb eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden (ohne Pausen) gilt, wird einerseits als überfälliger Schritt begrüßt, andererseits als Gefahr für die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte betrachtet.

Nun sieht diese Verordnung zahlreiche Ausnahmen vor, in erster Linie für Einsätze, einsatzgleiche Verpflichtungen und Seefahrten. Dennoch wird die praktische Umsetzung in etlichen Bereichen erst mal ein Problem. Vor allem die Marine muss mit der Folge umgehen, dass die Schiffe im Hafen künftig nicht mehr als Unterkunft dienen können, weil Betrieb und Wachen anders organisiert werden müssen – und ein Teil der Besatzung irgendwie an Land unterkommen muss, auch dann, wenn sie nicht, so der Fachbegriff, unterkunftspflichtig sind.

Aber auch Einheiten mit hohem Bereitschaftsstand und vielen Übungen werden wohl Probleme haben, die nunmehr festgezurrte Wochenarbeitszeit (mit Möglichkeiten zur Abweichung) zum neuen Normalzustand zu machen. Ganz davon abgesehen, dass jetzt in vielen Bereichen Systeme für die Arbeitszeiterfassung erst eingeführt werden müssen und teilweise mit Übergangslösungen gearbeitet werden muss.

Die Grundlagen stehen in einer Verordnung, Erklärungen dazu gibt es hier und hier auf der Bundeswehr-Webseite.

Die Debatte darüber tobt bereits heftig im Bällebad; die entsprechenden Kommentare (ich hoffe, ich übersehe keinen) ziehe ich hier herüber.

Nachtrag: Ich habe mal im Verteidigungsministerium angefragt, welche EU-Staaten die Arbeitszeitrichtlinie für ihre Streitkräfte umgesetzt haben. Die Übersicht der Länder – allerdings, so sagt eine Sprecherin des Ministeriums, liegen keine Informationen über Details der Umsetzung, z.B. Ausnahmen oder Ausgleichsmaßnahmen, vor:

EU-Staaten
Ja
Nein
nicht bekannt
Belgien / Luxemburg
X
Bulgarien
X
Dänemark
X
Finnland
X
Frankreich
X
Griechenland
X
Großbritannien
X
Kroatien
X
Lettland
X
Niederlande
X
Österreich
X
Polen
X
Portugal
X
Rumänien
X
Schweden
X
Slowakei
X
Slowenien
X
Spanien
X
Tschechien
X
Ungarn
X
Italien
X
Estland
X
Litauen
X
Malta
X
Zypern
X
Irland
X