Neue Arbeitszeitverordnung: Kulturwandel oder Ende der Streitkräfte?
Seit dem 1. Januar gilt für die Bundeswehr eine neue Arbeitszeitverordnung, und die Meinungen dazu (nicht nur hier bei Augen geradeaus!) sind mindestens so widerstreitend wie bei Verstößen gegen die Anzugordnung… Ohne es herunterspielen zu wollen: Die Übertragung der EU-Arbeitszeitrichtlinie von 2003 auf die deutschen Streitkräfte, nach der im Grundbetrieb eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden (ohne Pausen) gilt, wird einerseits als überfälliger Schritt begrüßt, andererseits als Gefahr für die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte betrachtet.
Nun sieht diese Verordnung zahlreiche Ausnahmen vor, in erster Linie für Einsätze, einsatzgleiche Verpflichtungen und Seefahrten. Dennoch wird die praktische Umsetzung in etlichen Bereichen erst mal ein Problem. Vor allem die Marine muss mit der Folge umgehen, dass die Schiffe im Hafen künftig nicht mehr als Unterkunft dienen können, weil Betrieb und Wachen anders organisiert werden müssen – und ein Teil der Besatzung irgendwie an Land unterkommen muss, auch dann, wenn sie nicht, so der Fachbegriff, unterkunftspflichtig sind.
Aber auch Einheiten mit hohem Bereitschaftsstand und vielen Übungen werden wohl Probleme haben, die nunmehr festgezurrte Wochenarbeitszeit (mit Möglichkeiten zur Abweichung) zum neuen Normalzustand zu machen. Ganz davon abgesehen, dass jetzt in vielen Bereichen Systeme für die Arbeitszeiterfassung erst eingeführt werden müssen und teilweise mit Übergangslösungen gearbeitet werden muss.
Die Grundlagen stehen in einer Verordnung, Erklärungen dazu gibt es hier und hier auf der Bundeswehr-Webseite.
Die Debatte darüber tobt bereits heftig im Bällebad; die entsprechenden Kommentare (ich hoffe, ich übersehe keinen) ziehe ich hier herüber.
Nachtrag: Ich habe mal im Verteidigungsministerium angefragt, welche EU-Staaten die Arbeitszeitrichtlinie für ihre Streitkräfte umgesetzt haben. Die Übersicht der Länder – allerdings, so sagt eine Sprecherin des Ministeriums, liegen keine Informationen über Details der Umsetzung, z.B. Ausnahmen oder Ausgleichsmaßnahmen, vor:
EU-Staaten
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Ja
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Nein
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nicht bekannt
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Belgien / Luxemburg
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X
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Bulgarien
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X
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Dänemark
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X
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Finnland
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X
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Frankreich
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X
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Griechenland
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X
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Großbritannien
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X
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Kroatien
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X
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Lettland
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X
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Niederlande
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X
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Österreich
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X
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Polen
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X
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Portugal
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X
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Rumänien
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X
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Schweden
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X
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Slowakei
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X
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Slowenien
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X
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Spanien
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X
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Tschechien
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X
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Ungarn
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X
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Italien
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X
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Estland
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X
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Litauen
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X
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Malta
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X
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Zypern
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X
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Irland
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X
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@ThoDan | 11. Januar 2016 – 20:57
„Deshalb finde ich die nur 13 h Tag Vorschrift auch für selten suboptimal“
In den allermeisten Fällen reichen 13h Dienst vollkommen aus. Habe auch nie etwas anderes behauptet. Im Schnitt sollte es m.E.n. sogar deutlich weniger sein.
Dauerhaft mehr als 13h ist in der Tat für die meisten Menschen gesundheitsschädlich. An dieser grundsätzlichen Regelung des Gesetzes der SAZV habe ich nichts auszusetzen.
„Wieso ist es so schwer der höheren Dienststelle zu sagen, das kann mit den Kräften NICHT durchgeführt werden?“
In welcher Armee dienen Sie denn? Natürlich melden wir das ständig und dauernd. Aber dadurch werden wir ja trotzdem nicht von den Nebenaufträgen befreit…
Unschönerweise war das bereits in Thema in der de-Maiziere-Kommision (der Vater) vor fast 40 Jahren. Verbessert hat sich nichts seit dem. Verschlimmert (im Bereich der Nebenaufträge) aber leider vieles.
Blöde Frage, der Meldung folgen welche Taten? Auftrag wird ausgeführt oder nicht?
@koffer
Also das Totschlagargument „Gutmensch“ können sie steckenlassen, ich bin auch nicht Ihr „Guter Mann“, ich bezeichne Sie schließlich abwertend auch nicht als „Jungchen“.
In den 70, 80, 90-ern hatten wir auch nur singuläre Personen auf Dienstposten, und wenn einer ausgefallen ist, dann musste der Führer „handeln“!!! Und in diesen Zeiten wurden Kp im Heer noch „besichtigt“, angefangen bei der Erstaufstellung über PolBil, Wach-, Kfz und sonstige Ausbildung und endete in einer GefÜb. Lassen Sie sich mal von älteren Kameraden, die noch im Dienst sind, erklären, was eine „versiebte“ Kompaniebesichtigung für einen Chef und seine Zugführer für Folgen haben konnte.
Einmal im Quartal zogen sich Kdr und Chefs (nicht mal der S3 durfte mit) zum gemeinsamen Frühstück zurück und zwischen Brötchen, Ei und Marmelade wurde TACHELES geredet, aber mit offenem Visier und da mussten ALLE, auch der Kdr mal schlucken und sagen „Ok, so nicht mehr!“ und danach hat man sich in die Augen gesehen und angepackt.
Um Ihr Gejammer mit der Morgenparole zu beenden, schon mal PAROLE um 1300Uhr angesetzt?? Thema erledigt, abgesehen davon das nicht jede Parole tiefschürfende Neuigkeiten verbreitet.
Wenn Sie melden und es ändert sich nichts, haben Sie sich evtl. unklar ausgedrückt oder waren anschließend nicht konsequent!!!!
Dann müssen Sie halt mal sagen: „Herr General, unter der gegebenen Auftragslage ist ihr Wunsch in DREI oder VIER Wochen ausführbar.“ Ich weiß, an dieser Stelle fangen die Herrschaften immer an zu schwurbeln: „Was haben Sie getan um ….. diese Situation zu verhindern / nicht eintreten zu lassen / schneller zu realiseiern?“ um Ihnen den schwarzen Peter zuzustecken.
Dann müssen Sie hart sein, denn entweder haben Sie Sch …. gemeldet oder nicht.
@Koffer
Ich bezog mich eigentlich auf die 11 h Dienstloser Zeit dazwischen.
Ich diene in keiner Armee, außer myanmarische Panzer rollen unter die Linden.
Wieso im Namen Zietens, führen Sie diese Nebenaufträge dann aus?
Hält die Führung diese Meldung nur für übertriebenes Gejammer(frei nach Manstein) oder würde da kriminell fahrlässig besser passen?
Dafür hat seine Majestät Sie zum Stabsoffizier gemacht, das Sie wissen wann Sie nicht zu gehorchen haben!
Oder mal frei nach George C. Marshall, Unteroffiziere und Mannschaften sind Staatsbürger und Teil des Souveräns und entsprechend zu behandeln.
@KlausK | 11. Januar 2016 – 22:41
„Also das Totschlagargument „Gutmensch“ können sie steckenlassen, ich bin auch nicht Ihr „Guter Mann“, „ich bezeichne Sie schließlich abwertend auch nicht als „Jungchen“.“
1. Wer anderen etwas aufzwingen will, was seiner Meinung nach für diese das Beste ist, obwohl er weder betroffen ist, noch Ahnung vom Thema hat, ist für mich das Paradebeispiel eines Gutmenschen.
2. Bevor Sie mich versuchen maßregeln, sollten Sie mal darüber nachdenken, was Sie im vorherigen Beitrag geschrieben haben.
…[Geschichten aus längst vergangener Zeit]
Und was möchten Sie mir damit sagen?
„Wenn Sie melden und es ändert sich nichts, haben Sie sich evtl. unklar ausgedrückt oder waren anschließend nicht konsequent!!!!“
Es ist interessant, dass Sie (der nicht betroffen sind) mir (der ich betroffen bin) erkläre, wie ich meinen Auftrag besser erfüllen kann. Dabei schaffen Sie es gleichzeitig anzudeuten, dass Sie mehr Ahnung haben und ich entweder unfähig oder rückgratlos bin.
Spannend, was man sich so alles anhören darf, nur weil man sich für die Ausbildung seiner Männer einsetzt…
„Um Ihr Gejammer mit der Morgenparole zu beenden, schon mal PAROLE um 1300Uhr angesetzt?? Thema erledigt, abgesehen davon das nicht jede Parole tiefschürfende Neuigkeiten verbreitet.“
1. Wer jammert hier? Ich versuche nur den Blinden die Farbe zu beschreiben.
2. Ja, habe ich auch schon, aber im hier diskutierten Fall bringt das nichts, da eine verschobene Parole trotzdem eine gemeinsame Anwesenheit erfordert. Hier wurde aber diskutiert ob nicht Führungskräfte in Teilzeit/Gleitzeit führen. a) hat aber nichts mit b) zu tun. Und wenn Sie vorschlagen, dass zwar der allgemeine Dienstbeginn um 07:00 ist, aber die Führung dann um 09:00 erscheint und die Ausbildung dann um 13:00 unterbrochen werden muss, dann möchte ich ehrlich gesagt nicht in ihrer Wunschkompanie dienen…
@ThoDan | 11. Januar 2016 – 22:43
„Ich bezog mich eigentlich auf die 11 h Dienstloser Zeit dazwischen.“
Auch die halte ich im Grundsatz für richtig und überwiegend für unproblematisch. Deswegen habe ich auch diese nicht kritisiert.
„Ich diene in keiner Armee,“
Das erklärt natürlich einiges…
„Wieso im Namen Zietens, führen Sie diese Nebenaufträge dann aus?“
?!
„Dafür hat seine Majestät Sie zum Stabsoffizier gemacht, das Sie wissen wann Sie nicht zu gehorchen haben!“
Stimmt. Dieser Satz bezieht sich aber auf taktisch-operative Entscheidungen (sogenanntes „Abweichen vom Auftrag“, Bedingungen nach deutscher Führungslehre hierfür 1. wesentliche Lageänderung und 2. keine Verbindung zur übergeordneten Führung und 3. sofortiges Handeln unabdingbar).
Darüber hinaus gibt es natürlich noch das Recht wegen Verstoß gegen die Menschenwürde von einen Befehl nicht auszuführen und/oder die Pflicht wegen einer Straftat oder eines schweren Verstosses gegen das Kriegsvölkerrecht einen Befehl zu verweigern.
All dies ist hier nicht einschlägig. Also wovon reden Sie eigentlich?!
„Oder mal frei nach George C. Marshall, Unteroffiziere und Mannschaften sind Staatsbürger und Teil des Souveräns und entsprechend zu behandeln.“
Ich würde sogar noch darüber hinaus gehen und sagen Soldaten sind vor allem und in erster Linie Menschen und Geschöpfe Gottes und daher entsprechend mit Respekt und Würde zu behandeln.
Gleichzeitig sind Untergebene Schutzbefohlene und daher wo immer möglich vor Unbillen zu bewahren.
Eine gute und intensive Ausbildung ist übrigens das beste Mittel um Untergebene von der Unbillen des Gefechtes zu bewahren und das die gute und intensive Ausbildung unter Wahrung der Würde der Untergebenen zu erfolgen hat sollte selbstverständlich sein.
Und jetzt?
So, die Herren, nu‘ is langsam gut. Die Fürsorgepflicht gebietet mir, künftig diese Art der Debatte mit gegenseitigen persönlichen Anwürfen gleich in den Papierkorb zu verfrachten… So bitte nicht. (Mal ganz davon abgesehen, dass Kampfbegriffe wie ‚Gutmensch‘ im gewählten abfälligen Sinne hier nix zu suchen haben.)
@ Koffer
Darf sie mal bitte höflich fragen ob sie an Auslandseinsätzen der Bw teilgenommen haben ?
Also belastbare Auskunft wäre schön und muß ja nicht zu detailliert sein aufgrund wo , Funktion etc ( das Mandat sollte es aber schon sein), würde mich aber interessieren ob sie ein Mann der Front sind oder Etappe/Stab und Ausbildung nach der Fibel … Es würde glaube ich die Wahrnehmung in der einen oder anderen Diskussion verändern, denn ihr Stil ist nicht immer ganz leicht zu „ertragen“ ;-)
@SER | 12. Januar 2016 – 18:36
„Darf sie mal bitte höflich fragen ob sie an Auslandseinsätzen der Bw teilgenommen haben ?
Also belastbare Auskunft wäre schön und muß ja nicht zu detailliert sein aufgrund wo , Funktion etc ( das Mandat sollte es aber schon sein),“
2x ISAF, einmal überwiegend außerhalb unterwegs, einmal als „Innentäter“ (FOBit – S3).
„würde mich aber interessieren ob sie ein Mann der Front sind oder Etappe/Stab und Ausbildung nach der Fibel“
1 Jahr Chef AusbKp, 4 Jahre Chef FschJgTr, 1 Jahr Chef FüUstg (St-/Vers)
“ … Es würde glaube ich die Wahrnehmung in der einen oder anderen Diskussion verändern, denn ihr Stil ist nicht immer ganz leicht zu „ertragen“ ;-)“
Wieso? Weil ich den Schreibtischtätern und truppenfernen Theoretikern nicht durchgehen lasse über etwas zu reden, von dem sie keine Ahnung haben?
Zumindest stellt die SAZV eine prima Basis für emotional Diskussionen und Kommentare.
Ich kann nur hoffen, dass die angeführten Argumente, auch die emotionalen, auf allen Ebenen geführt und alle guten Ratschläge angewandt werden.
Vielleicht können wie „das Ding“ ja im positiven Sinne gestalten und notwendige Änderungen herbeiführen, jeder/jede im eigenen Bereich…. dann klappts auch.
NEIN,
Nach 5 Jahren KpChef wusste ich damals, dass es noch viel zu lernen gibt. 20 Jahre später weiß ich, wie richtig, dass war.
Schreibtischtäter haben den Vorteil, dass der Stapel Papier auf dem sie sitzen, hilft über den Tellerrand zu schauen!!!!!!!!!
Schade, dass die Diskussion in diese Sackgasse gelaufen ist, da kommt sie wohl auch nicht mehr raus.
@ KlausK | 13. Januar 2016 – 9:16
@ Koffer | 12. Januar 2016 – 19:55
Wer von 1990 – 1995 KpChef in einem der aberwitzig vielen im Lande verteilten Bataillone war, hatte ganz andere Probleme als ein KpChef einer FschJg-Einheit, die sich früher oder später im Gefecht beweisen muss oder sich bereits bewiesen hat.
Lassen Sie uns voneinander lernen, im offenen Diskurs, ohne die Leistungen und Erfahrungen des Anderen herunterzuspielen. Dazu gehört aber auch die Erkenntnis, dass der Einsatz nicht alles ist und die seeligen 80er/90er vorbei sind.
Ich denke, dass nach der Einführung die Zeit gekommen ist nicht zu diskutieren ob die SAZV gut oder schlecht ist. Sie ist Gesetz!
Nun geht es um den Austausch von Erfahrungen bei der Einführung dieser und es zeigt sich, dass die Basis in weiten Teilen nicht informiert ist.
Es herrscht viel Halbwissen und die Möglichkeiten der Flexibilität werden nicht genutzt.
Viele Chefs nutzen ihren Spielraum nicht, im Besonderen den unter 41h ;-)
Es würde mich freuen wenn wir nun vom theoretischen Ansatz zur praktischen Umsetzung kommen.
@Zimdarsen
„Viele Chefs nutzen ihren Spielraum nicht, im Besonderen den unter 41h ;-)“
Welchen Spielraum meinen Sie? Die regelmäßige Wochenarbeitszeit gem SAZV beträgt nach meinem Wissen 41 h. Weniger würde Minusstunden bedeuten.
Die Zeiten das brutto 46 h und netto mit mehr oder weniger kurzen oder langen Pausen dauerhaft weniger als 41 h gearbeitet wurde sind doch damit vorbei.
@mil FKr
Das wäre doch super, wenn ein KpChef entscheiden könnte, dass in Zeiten geringerer Intensität (Urlaubszeiträume) nur 30h pro Woche gearbeitet wird. Damit muss er nicht künstlich Betriebsamkeit erzeugen und Stunden werden für intensivere Abschnitte gespart.
pi
@mil FKr
Sie denken in Gleitzeit!
Der Disziplinarvorgesetzte legt den Rahmendienstplan für eine Woche X fest, diese ist -Regelmäßig- 41h ……… nicht grundsätzlich, immer und ausnahmslos!
Dann macht man in einer Woche 36h und in der anderen 46h, wo ist das Problem?
Absitzen bei Fehl von Beschäftigung ist offensichtlich sinnlos und somit ohne dienstlichen Zweck.
Befehle die keinen dienstlichen Zweck erfüllen sind nicht verbindlich ;-))
……auch wenn es Rahmendienstpläne sind!
@pi
Das fällt für mich unter den Sachverhalt „angesammeltes Überstundenguthaben“ hinterher abbauen. Find ich auch gut und sinnvoll.
Ich verstehe @Zimdarsen aber so, dass ohne „Guthaben“ weniger als 41 h gearbeitet werden kann. Das ist n.m.M. nicht möglich
@mil FKr
Warum soll das nicht möglich sein?
Wenn ein Befehl Rechtmäßig ist, dann solle er in der Umsetzung möglich sein ;-)
@mil FKr
SAZV
§ 6 Regelmäßige tägliche Arbeitszeit
(1) Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit sowie deren Beginn und Ende sind festzulegen. Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit darf 13 Stunden einschließlich der Pausen nicht überschreiten. Von Satz 2 kann abgewichen werden, wenn dienstliche Gründe dies erfordern, insbesondere in folgenden Bereichen…….“
Wo steht da, das die -REGELMÄßIGE- Arbeitszeit von 41h nicht unterschritten werden darf?
Wo steht da was von Konto?
Es darf nur im Jahresschnitt nicht überschritten werden!
Es steht nicht, dass 41h im Jahresschnitt nicht unterschritten werden dürfen!
Zu dem haben wir Soldaten keine Pflicht zur Remonstration (Darunter wird Pflicht von Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten zu melden).
RS | 13. Januar 2016 – 11:00
Nein, bis auf meine Frage nach der Konsequenz ist das erledigt.
Ich erlebe diese Diskussion zum zweiten Mal seit 1989 – auch damals gab es bei der Einführung des DZA die Fraktion, die den sofortigen Untergang des Heeres prophezeite, der aber dann doch ausgeblieben ist.
Zum einen hat man sehr schnell die Vorhabenlisten ausgemistet – dabei geht es nicht darum Ausbildung und Üb zu streichen, sondern den Firlefanz, der meist von oben kommt, um sich dann aufs Wesentliche zu konzentrieren. Man ist z.Bsp. nicht mehr Sonntags auf den TrÜbPl gefahren, sondern Montag früh – und?
Zum anderen hat man sich schon bei der Planung von Ausbildung überlegt, wie und wo man den entstehenden Anspruch abgelten könnte.
Ok, damals war es aber auch üblich, Erfahrungswerte weiterzugeben, nicht 1:1 zu übernehmen und man hat Leute, die ihre Erfahrungen in anderen Dekaden gesammelt haben, nicht als ahnungslos bezeichnet.
@KlausK | 13. Januar 2016 – 9:16
„Schreibtischtäter haben den Vorteil, dass der Stapel Papier auf dem sie sitzen, hilft über den Tellerrand zu schauen!!!!!!!!!“
@KlausK | 13. Januar 2016 – 16:55
„Man ist z.Bsp. nicht mehr Sonntags auf den TrÜbPl gefahren, sondern Montag früh – und?“
Ich bin bedient :(
@KlausK
Bei allem Respekt vor Alter und Dienstgrad. Die Verwendung als Chef vor 20 Jahren ist heute maximal eine nette Erinnerung. Sie taugt null für Belehrungen gegenwärtiger Generationen von KpChefs.
Einige Beispiele:
Personal:
Eine typische Kp vor 20 hatte 2-3 Offiziere, 5-6 UmP wobei vielleicht die Hälfte BS davon einer Stabsfeldwebel (Spieß).
Die Masse stellten Wehrpflichtige, die nach 12 Monaten rotierten. Der typische Ausbilder war UoP.
Heute 5 Offiziere, 20 UmP davon viele BS und HF aufwärts. Die Mannschaften sind im Schnitt bereits 10 Jahre Soldat.
Dieser Personalkörper stellt ganz andere Anforderungen und Ansprüche an Führung und Betreuung (Beurteilung, Rücksicht auf Familie, usw.)
Material:
Vor 20 Jahren war alles da und wer auf dem ÜbPl schießen wollte, rief beim S4 an und hatte seine Munition. Musste nur noch eine SB frei sein.
Heute suchen 6 Monate vorher über Seilschaften und unausgegorene Versorgungswege Material in der ganzen Republik zusammen um mit Munition zu üben die Ihnen kurz vorher um die Hälfte gestrichen wird, woraufhin sie natürlich in einer Nachtschicht die Übungsanlage anpassen.
=> nur um dann zu sehen, dass ihre werten Herren Unteroffiziere Gleitzeit und Männerschnupfen haben während die weiblichen (Stimmt die Sorgen hatten sie auch noch nicht)…. Kameraden schwanger, Teilzeit oder körperlich nicht … ach was erzähl ich. Am Ende nehmen an ihrer tollen Kompanieübung 60 Soldaten teil. Toll
Zum Thema Sonntag oder Montag auf TrÜbPl… Damit geht ein Tag Ausbildung für Anreise verloren.
AnTrA… „Truppenübungsplatzaufenthalte sind Höhepunkte militärischer Ausbildung“.
Und vielleicht noch etwas zum taktischen Anspruch:
19XX
Der KpChef führt auf einem Truppenübungsplatz eine seltsames reenactment eines Kapitels auf „Kriegsnah ausbilden“ durch. Die Besucher der Allierten schauen peinlich berührt zur Seite und abends haut man sich auf die Schulter, dass die deutsche Armee die beste der Welt sei. Hat Opa schließlich gezeigt.
20xx
Der KpChef führt im Afghanistan/Mali/you name it seine Kp mit Verstärkungen aus ca. 10 verschiedene TrGttg (Pio, Aufkl, San, EOD, CIMIC, JFST….) eine gemeinsame Op mit heimischen Sicherheitskräften gegen Feind, der sich wehrt. In der Luft sind allierte Luftwaffen. Führungssprache ist Englisch. Bei der letzten Operation gab es Verwundete, sie müssen sich beweisen. Ihr Kommandeur wünscht Ihnen viel Glück, da er real nicht viel ändern kann.
Ich könnte jetzt noch ewig fortsetzen will hier aber abbrechen. Ich bin mir sicher, dass sie die Hälfte der taktischen Begriffe, die heute ein KpChef täglich nutzt garnicht kennen geschweige denn mit Leben füllen könnten.
Etwas Demut vor 20 Jahren Abstand ständen Ihnen gut.
pi
@Koffer
War doch nur EIN Beispiel!
Auch damals gab es Probleme, oder denken Sie ernsthaft wir haben Schafkopf gespielt?
@Zimdarsen
Guten Morgen!
1.) Ich kenne meine Pflichten und Rechte und weitestgehend auch die der Beamten
2.) Sie denken Gleitzeit! Ich denke Rahmendienstplan und bereits verrichtetet Mehrarbeit.
3.) Kopieren Sie meine Beiträge und markieren das Wort „Konto“! Fragen?
4.) Wo das mit den 41 h steht zeige ich Ihnen morgen. Ich wüsste jedenfalls nicht, dass wir derzeit weniger diskutieren.
5.) Ebenso steht wohl in der SAZV das ich geleistete Mehrarbeit durch Freizeit ausgeglichen bekommen. Die Betonung liegt auf „geleistetete“ nicht „angenommene“
Belehren Sie mich gerne eines besseren.
6.) Bitte nicht versuchen durch das wilde würfeln von Begriffen wie Remonstration, Rahmendienstplan und Befehl usw. eine schlüssige Argumentation aufzubauen.
Ein Rahmendienstplan regelt den Rahmendienst in einer Einheit, anhand der vorgegebenen Rahmendienstzeit. Z.B. Beginn und Ende des Tagesdienstes, Dienstsport, Sonder- oder Ausbildungsvorhaben usw. Damit begründet sich der dienstliche Zweck und seine Verbindlichkeit
Er gilt also als Rahmen für alle Angehörigen dieser Einheit (Chef, KEO, Spieß, KTF, GrpFhr. usw)
Ein Rahmendienstplan regelt nicht jedes Detail Ihres ganz eigenen und persönlichen täglichen Dienstalltag, dafür ist Ihr Vorgesetzter (TE-Führer o.ä.) mit umfangreichen Vorgesetztenbefugnissen ausgestattet. Er befüllt für Sie den Rest!
Wenn Ihnen also Zeitabschnitte Ihres Tagesdienstes sinnlos erscheinen, sollten Sie sich an Ihren Vorgsetzten wenden und auf keinen Fall im Umkehrschluss den Rahmendienstplan für nicht verbindlich halten, diesen befohlenen Dienstplan missachten und meinen Sie könnten den Dienstort verlassen.
Es begeht auch ein Dienstvergehen/Wehrstraftat, wer aus irriger Annahme einen verbindlichen Befehl nicht befolgt.
Dies können Sie bei Gleitzeit tun, nach Beendigung der Kernzeit im Rahmen des vorgegebenen flexiblen Zeitrahmen zu Dienstbeginn und Dienstende. Natürlich in Abstimmung mit Ihrem Vorgesetzen.
Gute Nacht!
Leute, wir nähern uns den 300 Kommentaren… und ich stelle zunehmend fest, dass es zu einem persönlichen Schlagabtausch wird. Das ist wenig sinnvoll und fürs Klima hier auch nicht gut.
Gibt’s noch was, was noch nicht gesagt wurde? Ansonsten neige ich sehr dazu, diesen Thread zuzumachen…
Ja!
Es gibt im Intranet Bw ein Forum zur SAZV. Dort wird das Thema pragmatischer diskutiert. Und: Verantwortliche antworten auf die dort gestellten Fragen aus der Truppe.
Jeder (Bw-Angehörige) kann mitmachen, mit seinem Klarnamen.
@T.W.
Ich fühle mich nicht persönlich angegriffen ;-)
Es wäre schade wenn man das Thema nur wegen ein paar Befindlichkeiten aus der Diskussion nimmt. Gerade jetzt laufen die ersten Erfahrungen ein und es gibt viele unterschiedliche Auslegungen, bis hin zur nicht in jedem Bereich funktionierenden Software zur Zeiterfassung.
@mil FKr
Da liegt ein Mißverständnis vor!
Ich habe weder zum Verlassen des Dienstortes aufgerufen noch jemandem unterstellt, dass er ein Gesetz nicht lesen kann.
Auch der Rahmendienstplan/Dienstplan wird in den Einheiten der Bw unterschiedlich gehandhabt. Ich unterstelle auch nicht, dass sie in der Vergangenheit etwas falsch gemacht haben und eben so nicht, dass sie etwas falsch machen.
Ob ein TE-Führer im Grundbetrieb ohne zwingende Gründe den Tagesdienstplan einfach abändern kann und ein TE-Führer einen Dienstplan ohne Unterschrift des Diziplinarvorgesetzten (ggf Beteiligungsgreminen und nach SBG änderung VP) abändern kann wird von einigen bestritten. Ob Minusstunden oder Plusstunden zu einer verbuchbaren Handhabung führt, sehen einige so, manche aber auch anders. Im Moment ist m.W. das Konto nur zur Erfassung des Jahresschnitts und der Vergütung der Mehrarbeit und nicht zur Regelung ob man in einer Woche 40h und in der nächsten Woche 42h dient.
Sollten sie das Gefühl haben, ich zweifle an ihrer Aufrichtigkeit und gutem Willen, kann ich ihnen versichern, dem ist nicht so.
Das Gegenteil ist der Fall, denn ihre Sicht der Dinge ist EINE von vielen und es ist gut, dass diese hier zur Sprache kommt.
Ich will nicht recht haben, sondern wissen wo es knackst und was man machen kann, dass es besser läuft.
Vielmehr ist es so, dass man Gesetze unterschiedlich auslegen kann und genau dies im Moment geschieht.
Sollte der Thread geschlossen werden, wäre ein neuer welcher sich mit der konkreten Umsetzung/Auslegung beschäftigt hilfreich.
@Zimdarsen
„Sollte der Thread geschlossen werden, wäre ein neuer welcher sich mit der konkreten Umsetzung/Auslegung beschäftigt hilfreich.“
Gibts da nicht eine Vorschrift dazu? ‚meine, so etwas gesehen zu haben.
Ich hoffe doch sehr, dass es keine Vorschrift gibt, die sich mit dem Schließen von Threads hier beschäftigt ;-)
Im Ernst: Ich wollte erreichen, dass die Kommentare nicht von persönlichen Auseinandersetzungen Einzelner bestimmt werden, und hoffe, das habe ich auch erreicht.
@ Zimdarsen
Bzgl des Kontos sind Sie, glaube ich, auf dem Holzweg. Mehrarbeit soll durch Freizeit und nur ausnahmsweise durch finanzielle Vergütung ausgeglichen werden. Unabhängig davon dient so ein Arbeitszeitkonto dazu die geleistete Arbeitszeit zu dokumentieren, um einen evtl Freizeitausgleich in Anspruch zu nehmen, wenn denn ein Anspruch besteht.
Bzgl ihren Ausführungen zum Rahmendienstplan. Er heißt Rahmendienstplan um den mehr oder weniger groben Rahmen des normalen Tagesdienstes (z.B. pro Woche) zu regeln. Es besteht keine Notwenigkeit, den speziell für einzelne Soldaten durch den TE-Fhr fortzuschreiben oder zu ändern um deren individuelle Dienstzeit innerhalb des vorgegebenen Rahmens mit Dienst zu befüllen, dass kann der auch so (innerhalb des „Rahmens“).
Es sei denn, ein Einzelfall sprengt den Rahmen, aber dann gibt es einen Sonderdienstplan für den/die betroffenen Soldaten (vom Disziplinarvorgesetzten)
Ich glaube, Sie kennen das gar nicht??
@mil FKr
„Bzgl des Kontos sind Sie, glaube ich, auf dem Holzweg. Mehrarbeit soll durch Freizeit und nur ausnahmsweise durch finanzielle Vergütung ausgeglichen werden“
Ich hatte nicht nur von finanzielle Vergütung
geschriebenen.
Ich kenne als Ausbilder sehr wohl die Anwendungsmöglichkeit eines Sonderdienstplanes.
Ich sprach von der Möglichkeit der Anwendung eines Rahmendienstplanes einer Einheit für zB eine Kalenderwoche mit 36h (plus Pausen) und in der nächsten Woche von 46h (plus Pausen).
Dass nach Ihrer Meinung (welche viele Teilen) keine Minusstunden möglich sind akzeptiere ich doch!
Meiner Meinung nach ist das Konto des einzelnen dazu da, um eine Übersicht über den Jahresschnitt (max48) und die Vergütung (Finanz u. Zeit) da.
Nicht um den Einzelnen mal 1h mehr oder weniger im Dienst (Grundbetrieb) zu haben.
Auch sind erzieherische Maßnahmen nicht betrachtet.
Ander sind der Meinung, dass dies Möglich ist, denn man baut keine Minusstunden auf, sondern macht keine 41h.
Die Mehrarbeit von 5h wird bei 46h nicht vergütet, da erst ab der 5h vergütet wird.
Es geht bei der Reduzierung auf 35h in manchen Wochen nicht um Aufbau von Minusstunden für Vergütung (zeitlich oder finanziell) von Mehrarbeit, sondern um die Senkung des Jahresschnittes.
Mir geht es nicht um die Mehrarbeit, sondern um das Verkürzen um Luft für den 48h Schnitt zu haben.
Zitat :“ Es geht bei der Reduzierung auf 35h in manchen Wochen nicht um Aufbau von Minusstunden für Vergütung (zeitlich oder finanziell) von Mehrarbeit, sondern um die Senkung des Jahresschnittes.
Mir geht es nicht um die Mehrarbeit, sondern um das Verkürzen um Luft für den 48h Schnitt zu haben. “
Finde die Gedanken von @ Zimdarsen sehr diskutabel und pragmatisch und er hat ein von vielen nicht wahrgenommenes Detail genannt !
Bis 46h gibt es keinen Ausgleich !!! Erst über die 5h hinaus mehrgeleistet zu den 41h besteht der Anspruch, dann aber auch für die gerade genannten 5h !!!
… und jetzt kommen bestimmt die Pragmatiker und wollen jede Woche 46h machen ;-)
Glaube aber die 5h plus beziehen sich auf den Monat, bin mir da aber gerade nicht sicher …
@ Zimdarsen
Zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und damit zu den 41 h:
SAZV § 2 Satz 9. „regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit“ die Arbeitszeit,
die innerhalb von zwölf Kalendermonaten
durchschnittlich in der Kalenderwoche zu erbringen
ist,
SAZV § 5
Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit kann
auf Antrag von 41 auf 40 Stunden verkürzt werden.
SAZV § 15
Mehrarbeit
(1) Der Dienstbetrieb ist grundsätzlich so auszugestalten,
dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
oder die im Rahmen der Teilzeitbeschäftigung festgelegte
Arbeitszeit hierfür ausreicht.
SAZV § 22
Umgang mit besonderen zeitlichen Belastungen
Die Vorgesetzten sollen unter Berücksichtigung der
militärischen Lage die besonderen zeitlichen Belastungen
der Soldatinnen und Soldaten so gering wie möglich
halten und nach Phasen extremer Belastung Ruhezeiten
und Ruhepausen gewähren.
Anwendung der Verordnung über die Arbeitszeit der… A-1420/34
Ziffer 201 Mit der SAZV werden die Vorgaben der EU-AZR umgesetzt. Die SAZV legt aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes grundsätzlich eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden und eine höchstzulässige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden in einem Zeitraum von zwölf Monaten für Soldatinnen und Soldaten fest.
Ziffer 402. Mehrarbeit in diesem Sinne ist die schriftlich auf konkrete zeitlich abgegrenzte
Mehrarbeitstatbestände bezogene ausdrücklich angeordnete oder nachträglich genehmigte über die
regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitszeit.
Ziffer 409. Angeordnete oder befohlene Mehrarbeit darf nicht dazu führen, dass nach Abzug der gewährten Dienstbefreiung die in der SAZV vorgesehene durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden innerhalb von 12 Monaten überschritten wird.
4.2.4 Ausgleich von Mehrarbeit
4.2.4.1 Grundsätze
415. Ist im Ausnahmefall die Anordnung oder der Befehl von Mehrarbeit notwendig, haben die Disziplinarvorgesetzten ab der Stufe 2 zu gewährleisten, dass in ihrem unterstellten Bereich in ausreichendem Umfang Möglichkeit zum Ausgleich von Mehrarbeit besteht.
416. Über Art und Umfang des Ausgleichs von Mehrarbeit entscheiden die…
419. Dienstbefreiung soll innerhalb von 12 Monaten gewährt werden. Die Frist beginnt mit dem Ersten des Kalendermonats, der auf die Mehrarbeit folgt.
Für mich liest sich das wie folgt. Erst mal hat alle Arbeit so organisiert zu werden, dass sie in die 41 h-Woche passt. Mehrarbeit über 41 h hinaus ist regelmässig die Ausnahme, und wenn dann nur auf ausdrückliche Anordnung. Zeitgleich ist dann dafür zu sorgen, dass bei angeordneter Mehrarbeit ein Ausgleich stattfindet, im Zeitraum 12 Monate nach Erwerb des Anspruchs als Dienstbefreiung, wiederum ausnahmsweise nur als finanzielle Vergütung. Angeordnete Mehrarbeit minus Dienstbefreiung darf nicht dazu führen das die 48 h Wochenhöchstgrenze gerissen wird. Die 48 h sind kein anzustrebender zulässiger Wochenschnitt, sondern eine Ausnahme. Eine Höchstgrenze, die es nach angeordneter Mehrarbeit minus gewährter Dienstbefreiung im 12 Monatsschnitt auf keinen Fall, never ever, zu überschreiten gilt, was im Umkehrschluss die maximal anzuordnende Mehrarbeit limitiert und das wie gesagt als absolute Ausnahme.
Regelmäßige Arbeitszeit im Grundbetrieb sind 41 h Stunden pro Woche, nicht 48 h! Die sind eine absolute Höchstgrenze, die nach Mehrarbeit und Dienstbefreiung nicht überschritten werden darf.
Bedeutet es wurde soviel Mehrarbeit angeordnet, dass ich es in 12 Monaten nicht schaffe, durch Dienstbefreiung den 41 h Schnitt zu halten. Dann gibt’s ein Stundenpolster von max. 48 Wochenstunden. Verstehen Sie, was ich meine??
@pi
Es liegt mir fern, irgendjemandem belehren zu wollen.
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In meiner Vita war KpChef nur eine Zwischenstation, zuletzt 6 Jahre AL einer höheren KdoBehoerde.
Da muss man mehr können als seiner Chefzeit nachtraeumen.
Habe schon oefter junge Kameraden geführt, die glaubten alles zu wissen ……..
@pi
OT: 1.KP in den 90ern
NULL Offz,
70 Uffz
170 Msch
@ Zimdarsen
Nachbrenner:
Anwendung der Verordnung über die Arbeitszeit der… A-1420/34
411. Grundsätzlich anrechenbar ist jede als Mehrarbeit ausdrücklich angeordnete bzw. befohlene oder in besonderen Fällen nachträglich genehmigte Arbeitszeit, die die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit überschreitet.
412. Nicht anrechenbar sind Dienstleistungen, die nicht angeordnet oder nicht nachträglich genehmigt worden sind sowie Tätigkeiten nach § 4 SAZV.
D.h. Mehrarbeit muss erst einmal ausdrücklich angeordnet werden und anrechenbar zu sein. was nicht angeordnet ist, ist nicht anrechenbar.
Wenn Sie also heute 35 h Wochen leisten, ist das Dienstbefreiung auf welcher angeordneten Grundlage und damit aufgrund welchen Anspruchs aus Mehrarbeit? Sie unterschreiten die 41 h Woche und nehmen 6 Stunden Dienstbefreiung von der regelmäßigen Arbeitszeit, auf welcher Grundlage? Auf keiner, denn dass , was Sie heute „vorausschauend“ abbummeln wollen ist doch als Mehrarbeit noch überhaupt nicht angeordnet worden.
Können Sie Anfang Januar einen Dienstplan mit ausnahmesweise genehmigter angeordneter Mehrarbeit für Ihr Ausbildungsvorhaben im Juni vorweisen? Der dann so gestrickt ist, dass nach Aufrechnung aller Mehrarbeit und Dienstbefreiung im Jahresschnitt die 41 h Stunden nicht überschritten werden? Und nochmal mehr als 41 h sind die AUSNAHME.
@mil FKr
Ich spreche bei einem angesetzten Wochendienst von 35h nicht von Mehrarbeit oder Minusstunden.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es Bereiche in der Bw gibt, welche mit der max Jahresdurchschnittstundenzahl ein Problem haben. Dieses Problem kann doch nur auftreten wenn es oft begründet nötig ist an die max48h Jahresschnitt zu kommen.
Wenn nicht hat man kein Problem oder keine ausreichende Begründung.
Diese Dienststellen haben ggf aber auch Zeiten mit wenig Arbeitsaufkommen.
Um den Schnitt von 48h halten zu können gibt es die Möglichkeit von einer -REEGELMÄSSIGEN Arbeitszeit nach unten abzuweichen.
Das bedeutet dann nicht, dass ein Überschreiten der 41h nicht nach den Regeln für mehrgeleisteten Dienst vergolten wird (Sonst gäbe es ein Arbeitszeitkonto vergleichbar der Gleitzeit).
Es geht hier um ein Mittel der Flexibilität für die Einheitsführer, nicht um individuelle Gleitzeit.
Auch ist dies, wie so vieles was wir hier diskutieren nicht der REGELMÄßIGE Dienst, sondern ein Sonderfall, welcher aber möglich ist.
@politisch inkorrekt
Vor ziemlich exakt 22 Jahren definierten unsere Ausbilder Munitionsmangel.
Ach ja und natürlich waren unsere Fahrzeuge voll ausgerüstet, indem wir die Ausrüstung durchreichten bei der Vorbereitung für eine Übung.
Kein Unteroffizier hat jemals auf einer Unterschrift zur Vollständigen Ausrüstung bestanden, wenn ich auf einer Prüfung der Vollständigkeit derselben vorher bestand!
20xx
Stimmt die Begriffe sind neu, die Aufgaben dürften für einen römischen Zenturio Tagesgeschäft gewesen sein oder für einen Offizier der British Indian Army/British Army in India….
Und btw. die Überraschung mit PTSD, die erste mir bekannte Erwähnung stammt aus dem Amerikanischen Bürgerkrieg, von WWI gar nicht erst anzufangen.
Von sowas überrascht zu werden, das ganze als neu zu definieren weist auf ein Institutionelles Vergessen hin und dann muss das Rad natürlich neu erfunden werden.
@ Zimdarsen
Überstunden aus angeordneter Mehrarbeit = Anspruch auf Freizeitausgleich
bildhaftes Beispiel: Ich habe eine Waage vor mir. Der Zeiger steht ausgeglichen auf 41 h Woche.
Ich lege in die linke Waagschale eine 35 h Woche, der Zeiger schlägt nach rechts aus und zeigt „kostet 6 Überstunden“ Nun lege ich in die rechte Waagschale 6 Überstunden aus meinem Stundenguthaben aus angeordneter Mehrarbeit. Fein. Der Zeiger steht wieder ausgeglichen auf 41 h Stunden Woche. Danke und Tschüß, ich fahre jetzt früher heim.
Sie (Zimdarsen) legen in die linke Waagschale eine 35 h Woche, der Zeiger zeigt „kostet 6 Überstunden“. Sie schauen auf ihr Stundenguthaben, es ist leer, da vorher keine angeordnete Mehrarbeit und damit keine Überstunden. So ein Pech, dabei wollen Sie doch Flexibilität! Und da ist doch noch dieses großer Vorhaben im Juni! Liebe Waage, ich verspreche, ich zahl dir die 6 Überstunden irgendwann, im Juli ein, aber jetzt will ich Tschüß sagen und heim und den Vorteil geniessen. Merken Sie was, kennt man aus der Werbung. Jetzt was kriegen und später zahlen, nennt sich Kredit. in Ihrem Fall Zeitkredit! Und den legen Sie als Versprechen für ihre ganz eigene Flexibilität jeden Woche in die rechte Waagschale, die Schieflage des Zeigers wird immer größer.
Kredite erzeugen Verpflichtungen, denn sie müssen zurückgezahlt werden, zuviele Kredite sind deshalb nicht gesund. Es soll Leute gehen, die arbeiten nur noch, um ihre Kredite zu tilgen und zuviel Arbeit, sagt die SAZV ist ungesund. Aha, da war ja was!
Aber egal, für die Flexibilität kann man als Chef son ordentlichen Zeitkredit schon mal aufnehmen, zahlt ja nicht der Chef alleine zurück, sondern gleich die ganze Einheit, also alle Soldaten, Risikio, verteilt, FEIN. Irgendwann mal im Juni ist Zahltag, ich plan da mal was Großes!
Sieht die SAZV deshalb einen Zeitkredit vor? Nein!
Ich sage ja immer, erst mal was ordentliches leisten, dann haste auch was auf dem Konto, so genießt sich die Freizeit auch viel entspannter, wenn der ganze Urlaub schon bezahlt ist, statt den Kreditdruck wie Sie zu haben und dann bald buckeln zu müssen, das wäre mir zu ungesund.
Mal eine ernst gemeinte Frage in die Runde: Was passiert wenn die neue Arbeitszeitverordnung dafür sorgt, dass man die 41h/ Woche nicht arbeiten darf bzw kann?
Als Angehöriger eines Musikkorps bin ich gerade in der Situation, dass die 11 Stunden Ruhezeit dafür sorgen, dass ich nach den regelmäßig zu spielenden Konzerten (i.d.R Dienstag- und Donnerstagabends) am nächsten Tag jetzt oft nur noch wenig (Mittwochs) oder gar nicht (Freitags) arbeiten darf.
Konzerte finden abends statt, incl Fahrt zurück und ausladen kann der Dienstschluss dann also auch gut und gerne mal um 1 oder 2 Uhr morgens sein.
Gibt es eventuell noch andere Bereiche, die quasi im Schichtdienst befindlich, damit gerade konfrontiert sind?
@mil FKr
Das Problem ist, sie müssen auf zwei Uhren schauen, die 48h Uhr und die für Mehrarbeit, welche keine Minusstunden vorsieht.
@milFKr
„Sie (Zimdarsen) legen in die linke Waagschale eine 35 h Woche, der Zeiger zeigt „kostet 6 Überstunden“.“
…..und genau das mache ich nur für die 48h Uhr (Konto), nicht für die Uhr (Konto) der Mehrarbeit, denn die zählt nur ab 41h und kennt an Dienststellen ohne Gleitzeit keinen Abzug (-Minusstunden) sondern nur positive Vergütung.
@ Zimdarsen
„Das Problem ist, sie müssen auf zwei Uhren schauen, die 48h Uhr und die für Mehrarbeit, welche keine Minusstunden vorsieht“
„…..und genau das mache ich nur für die 48h Uhr (Konto), nicht für die Uhr (Konto) der Mehrarbeit, denn die zählt nur ab 41h und kennt an Dienststellen ohne Gleitzeit keinen Abzug (-Minusstunden) sondern nur positive Vergütung“
What??? Ehrlich, was Sie da geschrieben haben, das verstehen Sie doch selbst nicht.
Leute mit „Zeitkreditsorgen“ und dazu noch mit zwei „Konto“-Uhren am Arm die gleichzeitig unterschiedliche Ziffernblätter haben (eine zeigt 41 h die andere 48 h)… hmm da bin ich raus.. ;) Nehmens Sie es mir nicht übel…
Vielleicht setzt sich Ihre Idee durch… good luck!
PS: Es gibt keine 48 h Uhr.. nicht wirklich.. ehrlich!
@mil FKr
Ihre Befürchtungen sind mir nicht ganz unbekannt und mkn eine Einstellung die Vorleistung verlangt.
Was passiert wenn der Soldat sagt ich habe X Stunden auf meinem Konto – ohne Abbau mache ich nur noch 41 h?
Servus,
@Musiker | 14. Januar 2016 – 14:51
ja, ganz ähnliche Probleme ergeben sich auch bei unseren beliebten Betreuungseinrichtungen.
Der Dienst als Ordonnanz, so es noch eine UHG am Standort gibt, ist meines Erachtens nur deshalb reizvoll, weil man eine Woche Dienst hat und daraufhin eine Woche frei.
Nach dem Modell von Zimdarsen würde es somit gehen, in der einen Woche mehr zu arbeiten um die erforderlichen Stunden „reinzuarbeiten“ um in der Folgewoche frei zu haben. Wäre das nicht möglich, müsste man in eine Schichteinteilung von Früh- und Spätschicht wechseln. Dies würde aber dazu führen, dass die Verwendung als Ordonannz völlig unattraktiv sein würde, da dies natürlich derzeit vor allem Soldaten machen, die weite Wege zurücklegen müssen und für die sich die tägliche Heimfahrt nicht anbietet.
@mil FKr
Ok, dann anderer Ansatz.
Der Vorgesetzte muss dafür Sorge tragen, dass seine Soldaten im Jahresschnitt nicht über 48h kommen. Wenn eine Woche 58h hat, dann ist es gut wenn zB eine weitere im Jahr nur 38h hat (nur ein Beispiel).
Das alles sind Grenzfälle und vor allem zB für Dienststellen mit Dauereinsatzaufgaben im Grundbetrieb und vielen Mehrarbeitsstunden sinnvoll (zB Flugbereitschaft)!
Der Vorgesetzte muss Mehrarbeit über 41h anordnen und sie müssen ab der 5h finanz oder zeitlich vergütet werden.
Unabhängig davon kann ein Einheitsführer wenn dienstlich möglich eine Woche (nicht regelmäßig) weniger als 41h Dienst befehlen.
Der Vorgesetzte muss Mehrarbeit über 41h anordnen und sie müssen ab der 5h finanz oder zeitlich vergütet werden.
Warum sollte ein Vorgesetzter nicht wenig Male im Jahr weniger als 41h ansetzen?
Es gibt genügend Dienststellen in der Bw welche im Jahresschnitt nicht auf 48h kommen und schon mit 41h plus Pause ein Beschäftigungsproblem haben.
@mil FkKr
Habe die Diskussion hier mitverfolgt und kann Ihnen nur beipflichten und zustimmen.
@ Zimdarsen
Mit dem Erlass der SAZV wurde in den Streitkräften faktisch die regelmäßige 41 h Woche eingeführt! Das ist die Kernaussage dieser Verordnung und aller Informationen die rund um dieses Thema seit Wochen gestreut wurden!
Streichen Sie die 48 h grundsätzlich aus Ihrer Dienstplanungsgedankenwelt! Das ist AUSNAHMEMAXIMUM, das es nicht anzustreben gilt und somit fällt es regelmäßig für die Dienstplanung aus!
Der Soldat dient im Grundbetrieb regelmäßig dauerhaft 41 h! Nicht mehr! Das ist auszuplanen und anzustreben!
Zur Erinnerung:
„Ziffer 402. Mehrarbeit in diesem Sinne ist die schriftlich auf konkrete zeitlich abgegrenzte
Mehrarbeitstatbestände bezogene ausdrücklich angeordnete oder nachträglich genehmigte über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitszeit.“
Allein die Worte; schriftlich, konkret zeitlich abgegrenzt, ausdrücklich angeordnet, nachträglich genehmigt, sollte Ihnen sagen, dass jede Stunde „Mehrarbeit“ ab 01.01.16 an hohe Hürden gebunden ist, die es erst einmal zu begründen gilt! Und das damit verbundene „weniger“ ebenfalls. Das ist Arbeits- und Gesundheitsschutz, wie Ihn die SAZV definiert und damit gesetzlich bindend!
Der Soldat hat seinen Dienst im Grundbetrieb in 41 h zu verrichten.
Regelmässig!
Nicht ausnahmsweise, nicht rein rechnerisch mal im Mittelwert zwischen 35 und 48 h sondern faktisch und praktisch Woche für Woche für Ihn planbar in 41 h Arbeitswochen.
Sollten im Einzelfall begründete Überstunden erworben worden sein, sind diese regelmäßig in Freizeit auszugleichen. Der finanzielle Ausgleich ist faktisch zu Gunsten dieser Regelung weggefallen und eine weitere absolute Ausnahme.
Dafür sind Vorgesetzte wie Sie und ich verantwortlich.
ISSO! Weitermachen..
@mil FKr
Allso mit Waagschale kamen sie ;-)
Sie haben am 14.01. um 9:19 fast alles dazu geschrieben und da lese ich nicht raus, dass ein Disziplinarvorgesetzter welcher befugt ist Dienstzeiten festzulegen, unregelmäßig auch unter 41h gehen darf und dieser Befehl irgend eine Auswirkung auf die Vergütung (pos. wie neg) hätte. Wenn sie da etwas finden wäre ich ihnen dankbar (und das meine ich ernst) wenn sie mich hier informieren könnten.
Zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und damit zu den 41 h:
SAZV § 2 Satz 9. „regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit“ die Arbeitszeit,
die innerhalb von zwölf Kalendermonaten
durchschnittlich in der Kalenderwoche zu erbringen
ist,
SAZV § 22
Umgang mit besonderen zeitlichen Belastungen
Die Vorgesetzten sollen unter Berücksichtigung der
militärischen Lage die besonderen zeitlichen Belastungen
der Soldatinnen und Soldaten so gering wie möglich
halten und nach Phasen extremer Belastung Ruhezeiten
und Ruhepausen gewähren.
Es ist nicht wirklich schwer. Der Verantwortlich muss dafür sorgen dass man im Jahresschnitt nicht über 48h, Das bedeutet, dass an Dienststellen welche immer erheblich über dem Schnitt sind (wurde ja von vielen behauptet, dass es die gibt), kann in Phasen bei den es möglich wäre auch unter 41h gedient werden.
Dies hat erstmal nichts mit der Betrachtung von Mehrarbeit (und schon gar nichts mit Minusstunden zum Abbau von Freizeit) zu tun!
Der Beobachter | 14. Januar 2016 – 19:27
ja, ganz ähnliche Probleme ergeben sich auch bei unseren beliebten Betreuungseinrichtungen. Der Dienst als Ordonnanz, so es noch eine UHG am Standort gibt, ist meines Erachtens nur deshalb reizvoll, weil man eine Woche Dienst hat und daraufhin eine Woche frei.[…]
Ich denke mal, das ist nicht mehr zulässig. Nach meiner E rinnerung: Bei uns begannen die Ordonanzen den Dienst um 08:00 und machen um 23:00 die UHG zu. Da ziehe man noch 1h Pause ab, geht aber trotzdem nicht, ist nicht zulässig. Ende des Gelände! :)
Zu meiner Zeit waren Ordonanzen Wehrpflichtige, gehörten meist wohl zur Truppenküche, zu den Küchentrupps der Einheiten, wurden sonstwo hergezauubert. Es gibt aber keine „überzähligen“ Wehrpflichtigen mahr, woher sollte man die Leute jetzt eigentlich nehmen (können)? FWDL oder SaZ? Kann das zulässig sein?
Servus,
@Edgar Lefgrün | 15. Januar 2016 – 10:24
also soweit ich weiß, sind in unserer UHG auch alle eingesetzten Ordonnanzen entweder in den VpflTrps aufgehangen oder sie sind von den Einheiten abgestellt, da sie sich dies „erlauben“ können oder aber „rausschneiden“.
In den TrKü arbeiten ja ohnehin keine Soldaten mehr außer zur sog. „Inübunghaltung“. Die Vpfl im HeimatStO wird durch die Wehrverwaltung sichergestellt, will heißen, dass nur noch zivile Küchenbedienstete dort arbeiten.
Im Heimatstandort hätte ein VpflTrp grundsätzlich nichts zu tun außer sein Material einsatzbereit zu halten und darauf zu warten, dass es wieder auf den Übungsplatz geht (denn da kocht dann kein Zivilist mehr).
Um aber beim Konzept von „eine Woche Dienst, eine Woche frei“ zu bleiben:
Ich habe mich zwar noch nicht näher damit beschäftigt, aber sollte das in der Zukunft nicht mehr möglich sein, kann man die letzten Betreuungseinrichtungen und damit das letzte Bindeglied zwischen Zivilgesellschaft vor dem Tor und den aktiven, auch noch schließen, denn dann sind diese zum Scheitern verurteilt. Da Ordonnanzdienst so weit mir bekannt ist, freiwilliger Dienst ist, wird diese Belastung keiner mehr freiwillig machen. Egal ob FWDL oder SaZ.
Das müsste doch dann im Rahmen eines wie auch immer gearteten Schichtdienstes möglich sein…?
Wer Betreuung will, muss die notwendigen Voraussetzungen schaffen…