Verteidigungsministerium weist Bericht über Probleme mit Arbeitszeitregelung zurück
Das Verteidigungsministerium hat, wenig überraschend, den Bericht zu personellen Engpässen der Bundeswehr als Folge von Urlaubs- und Freizeitansprüchen als grundlegend falsch zurückgewiesen. Vor der Bundespressekonferenz am (heutigen) Mittwoch hob der stellvertretende Ministeriumssprecher Oberst Boris Nannt vor allem darauf ab, dass die Seetage der Marine doch Ausnahmen von der EU-Arbeitszeitverordnung erlaubten und deshalb das alles so nicht stimmen könne.
Meine Fragen an Nannt und die Antworten zum Nachhören:
Die Abschrift des O-Tons:
Frage: Herr Nannt, es gibt ja einen Bericht über zunehmende Probleme bei der Bundeswehr aufgrund von Urlaubstagen und der EU-Arbeitszeitverordnung, die dazu führen, dass insbesondere im Bereich der Marine bestimmte Einheiten praktisch nicht mehr einsatzfähig sind. Ich nehme an, Sie kennen den Bericht und können etwas dazu sagen.
Nannt: Schönen Dank. Ich habe den Bericht heute Morgen mit großer Verwunderung auch zur Kenntnis genommen.
Erst einmal vorweg: Die Bundeswehr erfüllt ihre Aufgaben, und dies ohne Wenn und Aber.
Zweitens: Die Soldatenarbeitszeitverordnung ist eine deutliche Besserstellung für den Soldaten. Das ist so, weil ein Ausgleichsanspruch schon nach 41 geleisteten Wochenstunden ansteht und weil viele Dinge jetzt auch gesetzlich besser verankert sind. Hier gibt es also wirklich eine Besserstellung.
Drittens: Die wesentliche Linie, auf der der ganze Artikel basiert, ist einfach faktisch falsch. Er ist, muss ich sagen, auch schlecht recherchiert, weil es hier um einen Ausnahmetatbestand geht. Es gibt natürlich auch in der Soldatenarbeitszeitverordnung Ausnahmetatbestände. Die haben wir auf unserer Internetseite auch veröffentlicht. Ich glaube, ich habe auch hier in der Regierungspressekonferenz schon etwas dazu gesagt. Das baut darauf auf, dass gerade aufgrund der mehrtägigen Seefahrten jetzt ein hoher Ausgleichsanspruch besteht. Aber gerade mehrtägige Seefahrten – wie auch genauso Einsätze, einsatzgleiche Verpflichtungen, Amtshilfe in besonderen Katastrophenfällen usw. – sind eben Ausnahmetatbestände. Deswegen verweise ich auch noch einmal auf den ersten Punkt, den ich hierzu angeführt habe. Noch einmal ganz klar: Das behauptete Faktum ist einfach falsch.
Was jetzt natürlich auch wichtig ist: Die Soldatenarbeitszeitverordnung ist ja im Januar eingeführt worden. Jetzt sind natürlich vor allen Dingen auch die Vorgesetzten stark gefordert. Uns geht es insgesamt um den Gesundheitsschutz der Soldaten und darum, sage ich einmal, dies auch in jeder Einheit umzusetzen. Dabei gab es am Anfang – das hatte ich hier in diesem Kreis, glaube ich, auch schon gesagt – bestimmt auch die eine oder andere Friktion, vielleicht auch einmal eine Unsicherheit oder Unwissen darüber, wie man jetzt mit diesen Tatbeständen umgeht. Aber ansonsten gilt das, was ich gerade gesagt habe.
Zusatzfrage: Aus Sicht des Ministeriums, um das jetzt einmal zu präzisieren, gibt es also nicht bestimmte Bereiche der Bundeswehr, in denen so viel Freizeitanspruch als Ausgleich für geleistete Arbeit aufgelaufen ist, dass dadurch in diesen Bereichen die Aufgabenerfüllung eingeschränkt werden müsste. Verstehe ich Sie richtig?
Nannt: Also noch einmal: Die Bundeswehr erfüllt, wie gesagt, ihre Aufgaben, und – – –
Zuruf: Entschuldigung, ich habe ganz präzise gefragt!
Nannt: Sie müssen mich ausreden lassen. – Ich fange vielleicht einmal vorweg mit Folgendem an: Wir alle wissen, wie stark die Bundeswehr gefordert ist. Das ist, sage ich einmal, nichts Neues. Ich will keine Eulen nach Athen tragen.
Zweitens gibt es natürlich Bereiche, die unheimlich stark gefordert sind. Das sind bestimmt die Marine und vielleicht auch andere Einheiten, die ein hohes Maß an Leistung bringen müssen. Dennoch sind hier die Vorgesetzten gefordert.
Wir begleiten diesen Prozess unheimlich eng. Ich will es in Zahlen sagen: Im vergangenen Jahr haben wir dazu an über 40 Standorten 4000 Multiplikatoren informiert und geschult. Im Oktober findet wieder eine Besprechung mit Vorgesetzten statt, um gerade diese Dinge zu besprechen.
Natürlich sind bestimmte Einheiten stark gefordert. Aber die Soldatenarbeitszeitverordnung führt, anders als es der Artikel vielleicht insinuiert, nicht dazu, dass Aufträge nicht erfüllt werden können, ganz im Gegenteil. Hierbei sind die Vorgesetzten genauso stark gefordert. Sie gehen damit verantwortungsvoll um.
Zusatzfrage: Noch ein kurzer Präzisierungsversuch: Trifft es aus Sicht des Ministeriums nicht zu, dass einzelne Einheiten bei der Auftragserfüllung dadurch Probleme haben, dass gewissermaßen eine Bugwelle von Ansprüchen auf Freizeitausgleich angefallen ist, die ausgeglichen werden muss und damit die Einheiten praktisch lahmlegt?
Nannt: Wir haben über 260 000 Mitarbeiter. Ich habe kein Fernglas, mit dem ich in jede Einheit hineingucken könnte. Ich kann das Gesamtbild des Ministeriums darstellen. Das Gesamtbild des Ministeriums ist, dass wir unsere Aufträge natürlich erfüllen und dass die Soldatenarbeitszeitverordnung ein ganz wichtiger Bestandteil ist. Sie dient dem Gesundheitsschutz. Das ist eine klare Besserstellung.
Dort, wo mehr Arbeit angefallen ist, geleistet wurde und jetzt ausgeglichen wird, wird mit diesem Ausgleich umgegangen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das alles können Sie bei uns auf der Webseite nachlesen. Wie gesagt: Es ist ein riesiger Sprung nach vorn.
(Archivbild: Zusammentreffen während der Erprobungsfahrt der Fregatte F 222 Baden-Württemberg (mi) mit den Fregatten F 215 Brandenburg (li) und F 216 Schleswig-Holstein im Skagerrak am 01.07.2016 – Bundeswehr/Carsten Vennemann)
@ Flip
In der Praxis geht der Krug zum Brunnen bis er bricht !
Soldaten, die sich extrem von ihren Vorgesetzten fordern lassen, gerade die geschilderten Spezialisten in Mangel ATNs, finden sich häufig in Burn-Out Krankenzuständen wieder.
Gehen zum Arzt weil sie nicht mehr können und werden dann für 4 – 6 Monate aus dem Dienstbetrieb genommen. Es ist beileibe nicht so, das alle Burn-Out Fälle im Auslandseinsatz auftreten. Im Inlandsbetrieb z..B. bei der IT-Umstellung auf SAP-Systeme alles schon erlebt.
@Georg
Ichkenne sogar genug Spezialisten, für die das geregelte Leben im Auslandseinsatz dann quasi eher Erholung ist… ;)
@Georg
Sie geben sich die Antwort selbst.
Lehrgänge sind für die meisten Soldaten mit Abwesendheit verbunden. Bei denjenigen, die im normalen Betrieb tägliche Heimkehr haben ist es negativ, bei allen anderen bleibts gleich („Pendlerarmee“)
Somit hat in vielen Fällen ein grundlegende Verlängerung von Lehrgängen im Rahmen des Ausbildungsprogramms schonmal negative Auswirkungen. Entweder längere Abwesendheiten von Familie, der eigenen Einheit oder beides. Zusätzlich kommt dann noch bei der Einheit der „integrierte Stundenabbau“ hinzu.
Und bei aller grauer Theorie sind die Soldaten auf diesen Lehrgängen fast ausnahmslos dieser Meinung – kurz und intensiv ist das beste
@Jas
Kurz und intensiv kann man auch in 41h plus Pause ausbilden.
Was geht denn in einen Lehrgangsteilnehmer nach 5h Unterricht.
Fast alle Lehrgänge sind doch auf 41h incl Pause ausgelegt gewesen.
Dass es Lehrgänge gibt bei denen 41h nicht reichen, kann kompensiert werden.
Dann macht man eben für ein paar Tage mehr, wo ist das Problem.
Die Soldaten sollen im Frieden ein Managementproblem der Führung durch Mehrarbeit kompensieren. Das kann und darf nicht auf unserem Rücken ausgetragen werden.
Es gibt für alles im Grundbetrieb eine Lösung, dort wo es keine gibt, hat man das Werkzeug der Ausnahme und nicht andersherum.
@Jas
kommt auf den Lehrgang an… die Heldenin Stetten a.k.M. haben es geschafft in einem Vierteljahr durch regelmäßige 20h Tage mal eben 45 Tage FvD anzuhäufen, die regelmäßig dort abzugelten sind, wo sie aufgebaut werden… und dann den Soldaten einen schwindeligen Zettel mitzugeben für die Einheit.
Mal abgesehen, was ich von solchen Nummern generell halte finde ich die ‚kurze, knackige und intensive‘ Ausbildung von ‚Feuerwerkern‘ mit durchaus mal scharfen Sprengstoff bei der damit einhergehenden Übermüdung durchaus fragwürdig und fahrlässig… da hat aber sogar der Personalrat vor Ort das Ganze nicht überrissen…
@Kerveros
na da stimmte ja dann aber auch schon vor der SAZV was nicht…
und klar wird man bei den ca. 3000 Lehrgängen ein paar Gegenbeispiele finden es geht aber hier um Grundsätze und Vorteile für die Masse
@Kerveros
An der Ausbildung des KpfmAbw Personals ist aufgrund der umfangreichen Inhalte nichts kurz und knackig. Vom Eintritt in die Bw bis zur ATN KpfmAbFw SK benötigt ein Soldat ca. 100 Wochen reine Lehrgangszeit. Und beim Abschlusslehrgang in Stetten ist es nun mal so wie real im Einsatz. Das Abarbeiten einer komplexen KpfmAbw Lage dauert halt so lange, bis die Gefahr beseitigt ist. Plus Nachbereitung des gesamten Materials durch den Trupp.
Wenn da Überstunden anfallen, dann ist das so. Soll man deswegen den Lehrgang nochmal um drei Wochen verlängern ? Dann ist der Soldat auch nicht in der Einheit verfügbar.
@ Jas
Sie merken, dies wird jetzt zunehmend eine Ansichtssache.
Aus der Praxis kann ich auf jeden Fall berichten, dass eine Ausbildungswoche mit 41 bzw. 40 Std Stoffvermittlung der Hammer ist. Für alle die meine, dass steckt man locker weg, die sollen dies erst mal am eigenen Leib testen. Wer meint er kann 40 Std Theorievermittlung in der Woche auf längere Zeit verdauen, der hat dies noch nicht selbst mitgemacht.
Also für viele Speziallistentätigkeiten gibt es sehr lange militärfachliche Lehrgänge. Aus dem Bereich Lfz-Technik und Elektronik gibt es Laufbahnausbildungen die erheblich länger als ein Jahr laufen. Bei denen gibt es aber keine Probleme, denn hier wird von haus aus mit der 41 Std-Woche gerechnet und entsprechend unterrichtet.
Für die Lehrgänge, die mit der 41 Std-Woche nicht auskommen, sollte man die Ü-Std tatsächlich während des Lehrgangs abfeiern müssen. Denn nur so gibt es den Druck die Ausbildungsinhalte zu überprüfen. Manches kann auch gestrichen werden, oder man macht eine realistische Lehrgangsplanung mit den tatsächlich benötigten Ausbildungstagen.
In schöner Regelmäßigkeit gibt es von den höheren Kdos die Forderung die Lehrgänge müssen um 10 – 20 % der Lehrgangszeit gekürzt werden. Natürlich geben die nicht vor welche Ausbildungsinhalte wegfallen sollen. Dies soll der Lehrgangsplaner bzw. der Zielsetzer selber entscheiden und dabei so wenig wie mögliche Substanzverlust im Ausbildungsgang zulassen.
Wenn dann die Lehrgangdauer verkürzt wird und dafür eine 50 – 60 Std Woche gefahren wird, dann lügt man sich wieder in die eigene Tasche und dies gillt es zu kritisieren.
Also grundsätzlich Lehrgänge nicht mehr als 41 Std die Woche, alles andere geht sowieso nicht in die Köpfe der LT rein und wenn insbesondere heereslastige oder SKB-lastige Schulen meinen, sie müssen auf die militärfachliche Ausbildung auch noch allgemeinmilitärische Ausbildung mit Schießen, ABC-Ausbildung, Orientierungsmärsche und ähnliches draufpacken, dann müssen sie eben die Lehrgangsdauer verlängern oder eben doch die allgemeinmilitärischen Ausbildungsanteile besser der Stammeinheit, bzw. dem Heimatverband überlassen.
@Jas
Die Masse an Lehrgängen hat kein Problem mit einer 41h Woche plus Pause und auch da kann man, wenn es begründet, länger machen.
Montag und Freitag ist bei den meisten Lehrgängen eh nur max 5 sinnvoll, dann 10h plus Pause pro Resttage.
Ja, Marco Thiele hat recht, man kann auch mal später beginnen oder früher aufhören.
An- und Abreise regelt die Bw in Eigenregie und keiner hindert uns dran die Reisezeit in die Dienstzeit zu legen. Eins ist in jedem Fall klar, es gibt Teile der Bw welche ein Problem mit der SAZV haben und man muss nun, nach der Evaluation, schauen wie man sie löst. Wenn ich mir die Wartezeiten zwischen den Lehrgängen anschaue, haben wir noch viel Potential.
Im Moment sieht Stv Insp Heer in jedem Fall auch kein grundsätzliches Problem bei der SAZV. Lw hat elegante Lösungen, SKB ist eh im Eimer und Marine merkt gerade, dass eine Umsetzung von Gesetzen Veränderungen und Anpassungen im Vorfeld gebraucht hätte und nur -kein Problem- melden oft nicht reicht.
Das eigentliche Problem der Marine ist jedoch, zu viele Fremdaufgaben und keine Munition.
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass das grundlegende Problem schon vor der SAZV bestand. Meiner bescheidenen Erfahrung nach war es z.B. so, dass der „Jahresausbildungsbefehl“ der übergeordneten Führung erst im laufenden Jahr veröffentlicht wurde – nicht etwa im Jahr davor, damit man auch halbwegs planen kann.
Da Orientierung „von oben“ ausblieb, habe ich einen Urlaubsplan für meine Einheit entworfen und diesen dem Stab bekannt gegeben. Bis auf kleinere Ausnahmen wurde dann auch akzeptiert, dass die Einheit in bestimmten Zeiträumen nicht zur Verfügung stand. Insofern bin ich der Meinung, dass die Ebene, die Übungen ansetzt, auch Zeiträume nach der Übung zum Abbau von DZA/Stunden definieren und wiederum ihrer vorgesetzten Ebene als „Sperrzeitraum“ anzuzeigen hat. Stattdessen wurde dies mit der Erwartungshaltung auf die unterste Ebene abgeschoben, dass doch bitteschön das ganze Jahr über eine Präsenz gewährleistet ist – bei gleichzeitigem Abbau von DZA. Mit gewissenhafter Planung und Vorausschau ließe sich bestimmt einiges verbessern. Aber diese Tugend scheint der Bw verloren gegangen zu sein.
Da jede Stimme zählt und nicht unbeachtet bleiben sollte, hier der Hinweis auf einige später eingegangene Beiträge auf dem vorherigen Beitrag zum gleichen Thema. Ab hier sind die Kommentare eingegangen:
http://augengeradeaus.net/2016/07/ab-herbst-bundeswehr-wg-resturlaub-geschlossen/comment-page-2/#comment-244152
Eine Beantwortung erfolgt vielleicht besser hier, mit Bezug auf der vorherigen Beitrag.
@Insider
Wenn das mal eine Woche wäre… kein Ding… bei 45 Tage FvD in drei Monaten ist grob was schiefgelaufen.
Das mit dem Abarbeiten der ‚komplexen Lage‘ zu erklären ist – Entschuldigung – Blödsinn. Wenn mal eine Lage in der Abarbeitung länger dauert – kein Thema. Wenn die 20h/Tag teilweise aber so auf dem Dienstplan stehen -> Systemfehler.
Und ja, soll man. Das Zauberwort heißt Fürsorge. Eines der Kernprobleme bei der Sache ist ja, dass mit längeren Lehrgänge ein Sonderaufwand anfällt, weil dann weitere Inhalte zwingend dazukommen, Abrechnungsaufwände entstehen und man sich diese gerne spart (weil der Lehrgang dann noch länger und teurer wird), aber das ist wohl eine denkbar schlechte Ausrede, wenn es um Ausbildung im Grundbetrieb geht.
Was die Verfügbarkeit angeht, so bin ich ohnehin kein Freund der Lebenslüge des Personalamtes, jemanden auf dem Dienstposten zu buchen um ihn dann für 1-2 Jahre auf Ausbildung zu schicken. Personal sollte ausgebildet sein, wenn es auf den Dienstposten kommt. Bei den von Ihnen angesprochenen 100 Wochen ist das ja regelmäßig nicht der einzige Teil der Ausbildung – da kommt nochmal locker ein Jahr für andere Lehrgänge drauf, ob nun fachlich oder allgmeinmilitärisch. Wenn ich systemisch eine Stelle als besetzt buche, obwohl effektiv für drei Jahre keine mit der Ausbildung drauf sitzt, dann sind die drei Wochen wohl auch kein Argument mehr, oder?
@Georg:
Oder eben den Heeres-Offz Teil III in den Fachlehrgang legen und somit den Luftwaffen und Marineteilnehmern zum Beispiel zwei bis drei Monate zeit sinnlos stehlen (den den Einheiten damit auch) – wurde aber bis in die Kommandos kommuniziert und nteressiert auch niemanden wirklich…
@Hans Dampf:
Mal anders betrachtet: ich hätte so einen Befehl nicht durch den Personalrat bekommen, ohne den Aspekt des Zeitausgleiches direkt mit zu betrachten. Einer meiner Vorgesetzten nannte diesen Aspekt, wie auch andere Begleiterscheinungen dann immer das ‚Preisschild‘ einer Maßnahme, dass es entweder zu akzeptieren galt, oder eben die Absage der Maßnahme nach sich zog.
Soweit die Arbeitsebene… und dann kommt halt wieder ein Kommando und übersteuert.
Vorzugsweise in Form eines Feldwebels, der seit drei Wochen aus der Schule ist und dann in Schriftgröße 24 mit roten, fettgedruckten Buchstaben und 25 Ausrufezeichen in die Mail setzt: Einschränkungen im Grundbetrieb sind hinzunehmen ;)
(Ich habe dazu eine Meinung ;) )
@verlässlicher realist (Thema Bundeswehr ab Herbst schließen http://augengeradeaus.net/2016/07/ab-herbst-bundeswehr-wg-resturlaub-geschlossen/comment-page-2/#comment-244332)
Schon, aber passieren wird trotzdem nichts… Das BMVg ist nunmal eine rechtsfreie Zone und steht (zumindest in der eigenen Betrachtung) regelmäßig über dem selbigen.
Wie erklären Sie jemanden, dass er etwas nicht richtig macht, wenn dieser jemand definiert hat, dass er gar keine Fehler machen kann?
Da habe ich zu viele Eingaben und Schriftverkehre gelesen, zum teil auch selbst initiiert, um mir da noch Illusionen zu machen.
Wir reden über einen Laden, in dem Dienstrechtler vorschlagen Urkunden zu fälschen, um Eingaben bequem aus der Welt zu schaffen, Generale sich in der Unterdrückung von Beschwerden üben und die Führungspersonal gegen jede Weisungs- und Befehlslage in der Truppe ganze Stäbe per Whatsapp führt. Wenn man das korrekt (meinetwegen auch unter Beachtung von VS) mal neutral aufschreibt, wird ohnehin jeder normaldenkende Mensch den Link zum Postillion suchen.
@ Kerveros:
Vom Begriff „Personalrat“ habe ich zu der Zeit zwar mal gehört, aber ich glaube nicht, dass es ihn überhaupt gab ;-).
Den Begriff „Preisschild“ kenne ich durchaus. Doch ich weiss auch, dass dieses oftmals niemanden mehr interessiert. „Wer das eine will, muss das andere mögen“, gilt für viele(s) nicht mehr. Ich möchte auch nur ungern mit dem dicken Finger auf „die da oben“ zeigen. Im Zweifel gibt es immer jemanden, der noch weiter oben steht – und es beginnt ganz oben. Das Problem besteht aber auch in der „wir schaffen das irgendwie“-Mentalität der „Arbeitsebene“, denn nicht zuletzt diese weckt ja geradezu die Erwartungshaltung derer „da oben“, dass es irgendwie ja doch immer funktioniert. Insofern sehe ich dieses Problem als systemisch an, die SAZV mag dieses nun offener zutage treten lassen, als es zuvor der Fall war. Wenn die SAZV nun zum Versuch einer Planung und einer gewissen „Entrümpelung“, sprich der Überprüfung dessen, was wirklich wichtig/essentiell/relevant ist, führt, dann kann einem das ja nur recht sein.
@Insider
„Das Abarbeiten einer komplexen KpfmAbw Lage dauert halt so lange, bis die Gefahr beseitigt ist“
Mehr als 11h am Tag? Was läuft an dieser Ausbildungseinrichtung alles schief?
“ Plus Nachbereitung des gesamten Materials durch den Trupp.“
Auch das kann nach einer Pause von 13h erledigt werden.
Wer arbeitet und lernt effektiv bei mehr als 11h am Tag?
„Wenn da Überstunden anfallen, dann ist das so. Soll man deswegen den Lehrgang nochmal um drei Wochen verlängern ?“
Warum nicht? Wenn es begründet ist sollte man genau das tun.
Im Umkehrschluss müsste man sonst alle Lehrgänge umplanen um 24h pro Tag besser zu nutzen. Ob man damit Fähigkeiten aufbaut oder nur Lehrpläne abspult, scheint ja egal zu sein. Da lernen wir alle in der Ausbildungslehre wie lange der Mensch pro Tag aufnahmefähig ist und wie der Lernprozess funktioniert und machen so einen Mist.
@hans dampf:
Wobei ich die Arbeitsebene mit ‚Wir schaffen das‘ in diesem Kontext eigentlich nur als Bataillonskommandeur aufwärts kenne – also die ambitionierten Möchtegernrotkehlchen.
Zu der komischen Idee, die Genstler nach der ersten Truppenverwendung in Ämtern und Ministerien zu bespaßen und dann, oft genug auch noch ohne vorherige Chefverwendung, für eine Runde als Kommandeur auf die Truppe loszulassen, habe ich daher auch eine deutliche Meinung anzubieten. Die allerwwenigsten generalstabler, die ich kennenlernen musste (durfte wäre wohl zu sarkastisch), hatten eine sehr fragliche Eignung zum Menschenführer – dafür aber eine sehr klare Vorstellung davon, wie sie in der sehr kurzen Zeit in der Truppe, auf Kosten derselbigen, für dei eigene Karriere am meisten tun konnten…
Auf Einheitsebene war das eher der Einzelfall.
Nachtrag: ich will nicht sagen, dass alle Generalstäbler grundsätzlich so sind, aber die Laufbahn korrelliert regelmäßig mit einer gewissen Ellenbogenmentalität und Egozentrik.
@Zimdarsen
In den ca. 100 Wochen sind alle Ausbildungen (mil und fachlich) mit Ausnahme der ZAW enthalten.
Natürlich sind solch lange Lagen eher die Ausnahme, aber durchaus möglich. KpfmAbw ist manchmal eben sehr speziell. Außerdem ist das dann kein Lernen im Sinne von Unterricht mehr, sondern üben. Und auch andere TrTeile in dieser Armee üben schon mal länger als 11 Stunden am Tag. Außerdem läppern sich in einem 20 wöchigen Lehrgang auch kleine Überschreitungen der tägl. Arbeitszeit zu einer netten Summe zusammen.
Das Verlängern des Lehrgangs ist natürlich eine Option, löst aber viele Probleme nicht. Es spielen ja noch viele andere Faktoren hinein wie z.B. die Verfügbarkeit von Übungsmöglichkeiten auf dem TrÜbPl, dem (ohnehin zu wenigem) Ausbildungspersonal, die LHBR, der Verfügbarkeit der Unterkünfte für den nächsten Lehrgang, etc. auf die man nicht so einfach Einfluss nehmen kann.
Ich denke dem Einheitsführer ist es letztendlich egal ob der Mann länger auf Lehrgang ist oder die Stunden in der Einheit abbummelt. Er ist so oder so nicht da.
Die SAZV schafft in ihrer momentanen Vorschriftenlage leider mehr Probleme als nötig. Alleine schon dieser Irrsinn das Einsatzvorbereitung eines TrTeils für die Ausbilder Dienst im Grundbetrieb ist und für die Tr selber nicht.
Natürlich ist der Gesundheitsschutz wichtig, aber alles nur auf die Verbände oder AusbEinr zu schieben frei nach dem Motto „Dann muss man das eben organisatorisch anders planen“ kann nicht die Goldrandlösung sein.
Wenn das so gewollt ist, dann gehören aus meiner Sicht alle Ausnahmetatbestände abgeschafft und die Bundeswehr macht generell nur noch 07:00 – 16:30 Dienst. Dann können auch alle gleich planen.
Ich denke wenn man die Möglichkeit hätte auch mal einen Teil der Stunden auszuzahlen anstatt z.b. auf einem TrÜbPl in der Pampa um 16:00 Dienstschluss befehlen zu müssen, wäre schon viel gewonnen.
Meine ersten Dienstjahre fanden noch abseits irgendwelcher „Dienstzeit(ausgleich)regelungen“ statt, und die Entwicklung ueber die verschiedenen „Modelle“ bis eben jetzt hin zur „umgesetzten EUAZV“ laesst sicher eine loebliche Absicht erkennen.
ABER: Gerade unter Soldaten gibt es einen nicht geringen Teil, der auch im „Grundbetrieb“, treibt er nicht Sport, bildet sich persoenlich durch Vorschriften-o.ae.-Studium etc weiter, bisweilen „Muehe hat“, die 46 oder 41 Stunden (brutto/netto nicht vergessen) „vollzumachen“.
Andere haben und hatten noch nie die Chance, „alles“, was ihren Aufgabenbereich betrifft, vollumfaenglich zu erledigen, OHNE dabei weit jenseits der „Rahmendienstzeit“ zu enden.
Ausgleich? Fuer die „wenig belasteten“ Kameraden „kein Ding“: Jeder „zusaetzliche Handschlag“ nach 16:30 Uhr kann sofort mit Freizeit ausgeglichen werden!
Bei denen, die sich sowieso jeden Tag fragen, was sie den heute „liegenlassen“, TROTZ „frueher Kommen, spaeter Gehen“ und sehr wohl strukturierter, sachgerechter Arbeit: Bloed gelaufen…
Zugegeben hat es „frueher“ bisweilen AUCH unnoetige „Zeittotschlage-Dienste“ gegeben, aber das kommt natuerlich immer sehr auf die Vorgesetzten (Ausbilder) und deren Kreativitaet gerade angesichts der verfuegbaren Mittel an. Und deren Vorgesetzte sind da schon immer gefordert, das auf ein sinnvolles Mass und anstaendige Ausbildung/Uebung „einzudampfen“, wenn sinnlos ueberzogen wird!
Ich erinnere mich noch gut, als mein damaliger – lebenserfahrener – Spiess den Chef zur Seite nahm, als er es wirklich ein wenig zu uebertreiben drohte (OHNE sinnlos Zeit totzuschlagen, nur waren wir halt schon einige Wochen „unterwegs“), und ihm sagte: Jetzt ist gut, mit meinen Jungs nicht mehr! Das war deutlich, sachlich und ueberhaupt nicht boese oder anmassend! Und der Chef verstand, was gemeint war, OHNE sich selbst „angegriffen“ zu fuehlen! Andere Zeiten…
Letztlich fuehrte fast jede „Dienstzeitregelung“ in erster Linie zu einer Kuerzung in der AUSBILDUNGSzeit, alles andere muss ja penibel schriftlich dokumentiert werden…
Fuer Staebe, KdoBeh etc ist das alles sicher irgendwie „haendelbar“, sind dort doch auch schon lange „Zeiterfassungssysteme“ ueblich.
„Richtiges“ Soldatsein zeichnet sich AUCH dadurch aus, dass UMPLANMAESSIG „Dinge“ passieren und geuebt werden muessen, das MUSS auch zu Zeiten ausserhalb 07-17 Uhr passieren und auch manchmal deutlich laenger, als 20h.
Auch das ist moeglich, wenn es fuer die Auftraege genuegend Sdt gibt, und die Ausgleichszeiten entsprechend in den Jahresausbildungs- und uebungsablauf eingeplant werden KOENNEN!
Dann sind tatsaechlich Zuege/Einh/Vbd einfach einmal einige Wochen „weg“!
In „Friedenszeiten“ eigentlich ein Witz, wie wichtig manche sich und „ihre“ Sdt nehmen, als dass es nicht moeglich sein soll, auch einmal mehr als nur 2-3 Wochen Urlaub bzw „frei“ am Stueck zu haben…
@Insider
Es ist doch klar, dass es Ausnahmen geben muss, aber sie müssen -Ausnahmen- für den speziellen begründeten Fall sein. Hier wurde jedoch mit dem Hinweis auf ein Bsp. die Ausnahme für Ausbildung/Lehrgänge zur Regel zu machen.
Das Stammpersonal im Grundbetrieb ist, muss selbstverständlich sein.
Es muss für klar identifizierte Problemfälle ein Werkzeug geschaffen werden bei dem man, unter Einbindung der betroffenen Soldaten und Beteiligungsgremien, Überstunden auszahlen kann. Doch nur wenn ein Ausgleich in Freizeit die Einsatzbereitschaft gefährdet und es sich um eine einmalige, sonst nicht regelbare, Situation handelt.
Im Übrigen ist einsatzvorbereitende Übung schon in der Ausnahme. Mehr Übung ist mangels Pers, Mun und SKB fast eh schon nicht mehr möglich.
@Zimdarsen
Absolut richtig, in der Praxis aber oft genug ein Interpretationsproblem.
Insofern ist die AZR durchaus sehr gut, weil nun mehr dokumentiert wird, wie leichtfertig das Thema stellenweise angegangen wurde.
Bei der ganzen Diskussion um die EUAZV bzw. SAZV kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, daß sowohl seitens des BMVg (= Arbeitgeber), als auch seitens der Betroffenen (= Soldaten, Beamte und Arbeitnehmer) vor lauter Bäumen der Wald nicht mehr gesehen wird. Die Probleme werden schlichtweg anhand von Sonder- und Ausnahmesituationen sowie Ermessensspielräumen seit Einführung der SAZV „zerdiskutiert“ und „zerdetailliert“ und auch teils erschreckend verleugnet, obwohl genügend zeitlicher Vorlauf gegeben war.
Auch schon vor Einführung und Umsetzung der SAZV müßte doch allen Verantwortlichen in Stab und Linie sowie auf allen Ebenen unter Ansatz der Organisationslehre und der BWL klar gewesen sein, daß eine Arbeitszeitregelungen eine Funktion der Arbeitsplanung und der Personalbedarfsplanung ist. D.h. streng logisch:
1. Arbeitsinhalte: Erfassung des IST, Definition des SOLL.
2. Arbeitszeiten: dito
3. Ausnahmesituationen: dito
4. Personalbestand: dito
5. und Realisation des bedarfsgerechten Personalbestands .
Die Tools für vorgenannte Positionen 1. – 4. sind dem BMVg / der Bw seit jeher gegeben.
Das Verdrängen bzw. Nihilieren von Position 5. ist absolut inkonsequent, unlogisch und unprofessionell.
Begründung: Festhalten an einem konstanten Personalbestand bei vorgegeben (reduzierten) Arbeitszeiten ergibt den (reduzierten) Output bzw. die (dezimierte) Produktivität.
Anders gesagt: Entweder reduzierter Output bei bisherigem Personalbestand, oder bisheriger Output bei angepaßtem Personalkapazitäten.
Den Fakt erforderlicher erhöhter Output (weitere bzw. forcierte Auslandsmandate) und erhöhte Produktivität (= Besseres Material und besser geschultes Personal) lassen wir mal ganz weg, das Pertuum Mobile hat noch keiner erfunden, auch nicht das BMVg (hier IBUK und GI samt „Berater“).
Warum geht diese simple Logik nicht in die Vielzahl der studierten Köpfe in der höchsten Führung bis runter in die Truppe und die Verwaltung???
Sehr geehrter Herr Wiegold, waren das Ihre Fragen? Wenn ja, waren Sie in der verkehrten Veranstaltung, das war ne Comedy. Unglaublich! Die Presse hat ein Recht auf…; der war ja richtig gut vorbereitet und informiert.
Kerveros | 29. Juli 2016 – 8:52:
“ … oft genug auch noch ohne vorherige Chefverwendung, …“
Da sind wir wohl in Kerveros Märchenstunde reingeraten.
Hans Schommer
@Vtg-Amtmann
Es funktioniert nicht, weil das BMVg schon Punkt
1. Arbeitsinhalte: Erfassung des IST, Definition des SOLL.
nicht kann und Einsatz in den Grundbetrieb wirkt.
@Hans Schommer
Ich weiss ja nicht, woher Sie ihr wissen nehmen… meines kommt aus der aktuellen Truppenpraxis.
Die Chefverwendung ist kein Pflichttor mehr, die Amtsverwendungen dagegen sehr wohl, der Genstler ist O-Ton ‚qua GenSt-Lehrgang für eine Kommandeurtsverwendung geeignet‘ und ich habe mindestens 2 Leute in Kommandeursverwenungen in den letzten 2 Jahren gesehen, die nie Chef waren…
Demzufolge: nichts mit Märchenstunde.
Kerveros | 29. Juli 2016 – 15:25
„Ich weiss ja nicht, woher Sie ihr wissen nehmen… meines kommt aus der aktuellen Truppenpraxis.“
ich kenn das nur aus dem Sanitätsdienst – m.E. vernachlässigbar. Mache mich aber ASAP mal kundig.
Hans Schommer
@Zimdarsen: Bislang gehe ich noch davon aus, dass der Strang GI und sowie der Inspekteure der TSK und abwärts die Punkte 1. bis 4. beherrschen bzw. können (wenn diese wollen bzw. dürfen).
Damit gilt “Ich habe Sie zum Stabsoffizier gemacht, damit Sie wissen, wann Sie nicht gehorchen sollen.“ (Friedrich II., der Große)
Oder auf Neudeutsch: Dana Scully: Listen to me! I need your help!
Agent Drummy: I’m sorry. I – I can’t help you.
Dana Scully: Then let me talk to somebody there with some balls who can.
(Quelle: “X-Files“ http://www.spiegel.de/kultur/tv/akte-x-dana-scully-smart-souveraen-schoen-a-1072648.html).
Vtg-Amtmann | 29. Juli 2016 – 13:42
Warum geht diese simple Logik nicht in die Vielzahl der studierten Köpfe in der höchsten Führung bis runter in die Truppe und die Verwaltung???
Weil diese „simple Logik“ falsch ist. Hunderttausende Unternehmen in Deutschland haben bewiesen das man durch Strukturreformen und Modernisierung die Produktivität steigern kann. Mehr Leistung mit weniger Personal. Klappt in ganz Deutschland. Sollte also auch in der BW klappen :-)
@Vtg-Amtmann
Ich wüsste nicht das zur SAZV überhaupt mal irgendeine Abfrage zum Soll-Ist stattgefunden hat. Es wurden ein paar Lehrgänge verlängert (z.B. Einzelkämpfer) und einzelne Themen aus der Grundausbildung gestrichen aber sonst fällt mir nichts ein. Die Vorschrift kam, viele Monate später die Ausführungsbestimmungen und das war es. Und nun ist das Chaos groß. Wenn man sich im Intranet Bw die Anzahl der offenen Fragen anschaut, kann die Vorbereitung nicht gut gewesen sein.
@Insider
Das konnte man auch sehr gut an der ‚Software‘ für die Zeiterfassung sehen.
Man hat das Thema so lange ignoriert, bis das nicht mehr ging und war dann davon wie so oft total überrascht… Es gab einige Verbände, die das Thema aktiver angegangen sind und vorher schon Dienstpläne umgestrickt hatten, zum Beispiel ohne 24h Schichten… die waren dann fein raus – andere vergleichbare Verbände haben das Thema auszusitzen versucht, da war der Aufschlag dann etwas härter.
@Kerveros
„Wir reden über einen Laden, in dem Dienstrechtler vorschlagen Urkunden zu fälschen, um Eingaben bequem aus der Welt zu schaffen, Generale sich in der Unterdrückung von Beschwerden üben“
„Bataillonskommandeur aufwärts kenne – also die ambitionierten Möchtegernrotkehlchen.“
„hatten eine sehr fragliche Eignung zum Menschenführer – dafür aber eine sehr klare Vorstellung davon, wie sie in der sehr kurzen Zeit in der Truppe, auf Kosten derselbigen, für dei eigene Karriere am meisten tun konnten…“
Muss das sein?!?! Solche polemischen und eheverletzenden Behauptungen verschärfen hier nur unnötig das (sowieso schon ja nicht besonders sachlich-kameradschaftliche) Diskussionsklima :(
„Die Chefverwendung ist kein Pflichttor mehr, die Amtsverwendungen dagegen sehr wohl, der Genstler ist O-Ton ‘qua GenSt-Lehrgang für eine Kommandeurtsverwendung geeignet’“
Das ist nicht richtig.
1. Amtsverwendung ist kein Pflichttor für einen Kdr
2. Bei weitem nicht alle iGler erhalten eine Kdr Eignung
3. gewesene Chef Verwendung ist zum jetzigen Zeitpunkt für Heer und SKB sehr wohl noch Pflichttor (von wenigen Ausnahmen abgesehen!), ganz im Gegenteil, die Chef-BU hat derzeit aufgrund des äußerst engen Bewerberfeldes (bei in vielen TrGttg abnehmender Anzahl an Btl) und gleichzeitiger Verlängerung der Stehzeit um 50% (von 2 auf 3 Jahre) eine herausgehobene Stellung in der Auswahlkonferenz.
Hilfreich wäre daher
– sachlich-kameradschaftlicher im Ton
– sachlich-richtig(er) im Inhalt
@Mittgard
Nein, kann bei Bw nicht klappen.
Bsp:
Ehemaliges WBK – Abt X 24 Mann Fachpersonal
—-≥ 1 x A15; 2 x A14; 3x A11; 1 xA10; 2x A9mZ; Rest A7-9
Jetzt LKdo Abt X 9 Mann Fachpersonal in Vier!!!!! Standorten
—–≥ 1x A11; Rest A7-9!!!!
Folge: Kompetenzverlust ohne Ende.
Das Problem schön nach unten weiterschieben….Ich hab soviel Urlaub das ich nen 2. Job als LKW Fahrer hab … Obwohl ich sicher besseres zu tun hätte als Soldat der Spezialisierten Kräfte der Bundeswehr…
@Vtg-Amtmann
„Bislang gehe ich noch davon aus, dass der Strang GI und sowie der Inspekteure der TSK und abwärts die Punkte 1. bis 4. beherrschen bzw. können (wenn diese wollen bzw. dürfen).“
Nur ein Bsp aus der Lw InspLw meldet an GI, SAZV in der Lw klappt, bis auf Air Policing und einige wenige Engpaßdienststellen.
Was macht BMVg => noch mehr Air Policing.
@mittgard: Weil diese “simple Logik” falsch ist. Hunderttausende Unternehmen in Deutschland haben bewiesen das man durch Strukturreformen und Modernisierung die Produktivität steigern kann.“
Stimmt im Prinzip! Dennoch versucht bei der Bw der Hund seinen eigenen Schwanz einzufangen. Strukturreformen und Modernisierung erfordern nämlich ebenfalls die Basis eines IST-SOLL-Abgleichs wie mit den Punkten 1. bis 5 aufgezeigt. Reformieren und modernisieren kann man nur Etwas, das man auch kennt und das klar erfaßt wurde.
Ansonsten wird das Ganze nämlich zum rein politischen und an den Realitäten vorbeigehenden Geschwafel àlá TdM und SB, bei „Breite vor Tiefe“ angefangen, weiter beim „dynamischen Verfügbarkeitsmanagement“ und aufgehört beim „prozessorientierten Personalmanagement“.
Genau das sind nämlich die organisatorischen und ökonomischen „Perpetuum Mobile“, welche ich meine und die auch in einer Bw nicht funktionieren können, weil man die zu Grunde liegenden (sogar gestiegenen) Anforderungen versus der gegebenen (bzw. nochmals reduzierten) Kapazitäten und die daraus resultierenden Prozesse verfälscht und/oder schlichtweg ignoriert bzw. schön redet. Das ist weder rational, geschweige den professionell und ganz weit weg von einer gemeinhin wissenschaftlich anerkannten Analytik, Logik und Methodik.
@Zimdarsen: Damit gilt das in 29.07.2016 / 16:01 Uhr Gesagte:
Offenbar hat die Bw viele Agents Drummy und die IBUK ist nicht Dana Scully.
@Dmmatze
„Um nochmals auf das ausbezahlen der Mehrarbeit zukommen, der aufmerksame Leser der Vorschriften hat bestimmt mitbekommen das nur bestimmte Stunden ausbezahlt werden können und erst wenn sie nicht innerhalb eines Jahres mit Freizeit ausgeglichen werden können.“
Ja, haben wir. Aber das ist nicht Teil der EU Vorgaben sondern im BMVg selbst gebastelt und deshalb einfach veränderbar.
@Vtg-Amtmann
„Strukturreformen und Modernisierung erfordern nämlich ebenfalls die Basis eines IST-SOLL-Abgleichs wie mit den Punkten 1. bis 5 aufgezeigt. Reformieren und modernisieren kann man nur Etwas, das man auch kennt und das klar erfaßt wurde.“
Bisher hilt ich sie für seriös, welche Grundlage zu Neuausrichtung war bekannt und klar erfaßt?
Genau in dieser vermurksten Neuausrichtung und den vielen neuen Aufträgen liegt das Hauptproblem. Durchhaltefähigkeit sollte laut TdM von unseren Partnern kommen und nun kommt sie aus der dezimierten Soll-Org.
@Vtg-Amtmann | 29. Juli 2016 – 13:42
Ich denke ein Teil der Probleme ergibt sich dadurch, dass man glaubt, man könne Systeme immer weiter optimieren. Das ist der Trugschluss.
@ Mittgard:
„Mehr Leistung bei weniger Personal“ hat ja z.B. bei den deutschen Polizeien ganz hervorragend funktioniert. Das Vertrauen in den Staat – nicht in seine Polizisten – hat stark unter diesem Trugschluss und allem, was daraus folgte, gelitten.
Die Bundeswehr ist kein Wirtschaftsunternehmen. Wenn ich an Schule und Universität halbwegs aufgepasst habe, meine ich gelernt zu haben, dass der Staat all die Aufgaben übernehmen muss (u.a. [!] Innere/Äußere Sicherheit), die Voraussetzung für freies Wirtschaften sind, sich selbst aber nicht wirtschaftlich durchführen lassen, weshalb sie eben vom Staat übernommen werden.
Um es konkret zu sagen: Ja, bei einer Korvette oder einer neuen Fregatte lässt sich durch Automatisierung Personal in offenkundig nicht unerheblichem Maße einsparen, ohne dass es (ich unterstelle dies einfach als Laie) zu einem Leistungsverlust des Gesamtsystems „Schiff“ kommt. Hier würde der „Takt“ für die freie Wirtschaft enden. Nicht aber für die Flotte, da sie mehrere Besatzungen benötigt, um das Schiff nicht nur dauerhaft in eigenen Gewässern, sondern fernab davon betreiben zu können. Insofern ist die technisch erkaufte Einsparung an Personal wieder aufgebraucht.
Bei der „Panzerhaubitze 2000“ ist es ähnlich. Seinerzeit brauchte man an der FH-70 acht Mann. Heute sitzen auf der PzH 2000 fünf Mann; sie ließe sich auch mit drei Mann – im Automatikbetrieb – ohne Leistungseinbußen bedienen. Auch hier endet für die Wirtschaft die Betrachtungsweise. Es macht aber u.a. einen Unterschied, ob sich ein Geschüttzug im Verfügungsraum mit drei Mann oder fünf Mann pro Geschütz sichert, von der vielzitierten „Durchhaltefähigkeit“ ganz zu schweigen. Eine solche Betrachtungsweise kommt in der freien Wirtschaft meines Wissens nach nicht vor.
Insofern halte ich nichts von dem Ansinnen, wirtschaftliche Abläufe auf BOS zu übertragen. Dass das ganze gescheitert ist, sieht man ja jetzt. Fast jedes Bundesland versucht, seine Polizeien personell zu verstärken. Das berechtigte, langjährige Klagen der Polizeigewerkschaften, dass die Polizeien personell „auf der Felge laufen“, hat in Politik/Bevölkerung niemanden interessiert, bis glorreiche Ereignisse wie die Silvesternacht in Köln auch der letzten Schlafmütze in diesem Land gezeigt haben, dass in Bezug auf die Polizeien etwas gehörig falsch läuft.
@ Koffer:
Ich habe nicht den Anspruch von Kerveros herauslesen können, Allgemeingültiges zu formulieren. Er hat von seinen Erfahrungen gesprochen – dass da Persönliches mitschwingt, lässt sich ja nicht vermeiden. Ich glaube nicht, dass Kerveros hier die Unwahrheit sagt, zumal ich vieles selbst aus eigenem Erleben gut nachvollziehen kann, so dass sich offenkundig Anspruch und Wirklichkeit unterscheiden.
Im Übrigen kann die Chefverwendung kein Pflichttor mehr für die Auswahl zum LGAN sein, da der BLS nachwievor im 8. Offz-Dienstjahr stattfindet und die Chefzeit ja – gemäß der neuen Konzeption – erst nach Durchlaufen eines A12-Dienstpostens angetreten werden soll – Stichpunkt Erfahrung, Reife, dienstgradmäßige „Augenhöhe“ mit Alliierten etc. pp. Aber ja: Vermutlich wird dann der ein oder andere Auserwählte vor dem LGAN für ein Jahr über den Chefposten „gejagt“, um das Häkchen bei SASPF zu haben.
@Hans Dampf
Da es, wie ich gerade sehe derzeit kein Bällebad gibt, den OT-Anteil doch an dieser Stelle (@TW möge mir das bitte nachsehen):
1. Da die Systematik der Chefverwendung erst vor relativ kurzer Zeit umgestellt wurde ist DERZEIT die Chefverwendung in Heer und SKB definitiv (!) noch Pflichttor für die Kdr Auswahl (von wenigen Ausnahmen abgesehen). Die Änderungen werden erst in einigen Jahren wirksam…
2. Da sich das grundsätzlich im Heer auch nicht ändern soll (das mit der Chefverwendung als Pflichttor für den Kdr), haben Sie leider mit der am Ende Ihres Beitrags formulierten Befürchtung nicht ganz unrecht. Abschließend ist das noch nicht geklärt, aber es läuft in eine m.E.n. gefährliche Richtung. Allerdings nicht mit einer einjährigen Verwendung, sondern mit unterschiedlichen Maßstäben für LGAN-Kandidat vs. Nicht-LGAN-Kandidat. Die einen sollen ggf. früher auf Chef-DP, die anderen „normal“. Ich hoffe, dass man da noch eine bessere Lösung findet… Möglicherweise geht es auch in Richtung eine Chef/XO Lösung… so dass der (neugeschaffene) XO A12 in der Kp mehr Befugnisse erhält – auch nicht toll übrigens, für beide nicht :(
Wir werden sehen, was die Zukunft diesbezüglich bringt.
@Koffer
Wenn auch mit einer Woche Verspätung ;)
Heer und Heer 2 (SKB) als Soll-Bestimmung ja… in der Praxis schafft im Zweifel dann der Bedarf die Eignung. Als Soll-Bestimmung steht das aber eh im Streikräftegemeinsamen Forderungskatalog.
Was LGAN-Kandidaten angeht:
Ich habe in 15 Jahren gut ein Dutzend Fälle gesehen, in denen Leute absehbar vor LGAN auf den Chefdienstposten gehoben wurden und dann maximal 18 Monate auf dem DP saßen von denen sie mindestens die Hälfte der Zeit nicht anwesend waren – im Extremfall in einer Einheit dreimal in Folge (mit den entsprechenden Folgen für die Einheit).
Die Laufbahn kollidiert nicht erst seit kurzem mit den eigentlichen Vorgaben für den Chefdienstposten – nicht nur hinsichtlich der Stehzeit.