Dokumentation: Merkel lehnt deutsche Beteiligung an möglichem Angriff auf Syrien ab
Nach wie vor ist offen, ob und wann die USA – und mit ihnen eventuell Frankreich und Großbritannien – militärisch auf den vermuteten Giftgasangriff in Syrien reagieren. Nach den zunächst drohenden Tönen von US-Präsident Donald Trump gab es am (heutigen) Donnerstag eine Art vorläufige Entwarnung. (Eine aktuelle Zusammenfassung hier bei tagesschau.de) Bundeskanzlerin Angela Merkel hat allerdings klargestellt, dass sich Deutschland nicht an einem solchen Angriff beteiligen werde.
Zur Dokumentation die Aussagen der Kanzlerin dazu bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem dänischen Ministerpräsidenten
Lars Løkke Rasmussen (Abschrift des Bundespresseamtes):
Merkel: Wir haben natürlich über die internationale Situation gesprochen und sind uns auch einig, dass wir jedwede Anwendung von Chemiewaffen ablehnen und gerade auch auf die Arbeit der OPCW setzen. Umso bedauerlicher war es, dass Russland jetzt im Zusammenhang mit den Vorkommnissen in Süd-Ghuta nicht dazu bereit war, dass der gemeinsame Mechanismus der OPCW aktiviert wird, sodass man die Herkunft von Chemiestoffen gemeinsam hätte nachweisen können. Deshalb ist natürlich die internationale Lage sehr angespannt. Ich habe heute ja auch mit dem französischen Präsidenten gesprochen. Deutschland verurteilt natürlich den Einsatz von Chemiewaffen, und es gibt viele Hinweise darauf, dass das syrische Regime solche Waffen eingesetzt hat. Das ist umso bedauerlicher, als das ja vor etwa einem Jahr schon einmal der Fall war.
(…)
Frage: Ich möchte noch einmal zur Syrienfrage zurückkommen. Frau Bundeskanzlerin Merkel, auf welche Weise, würden Sie sagen, könnte man einen möglichen Raketenangriff in Syrien unterstützen? Was wäre genau Ihre Botschaft in Putin und Russland in dieser Situation? (…)
Merkel: Was Syrien anbelangt, so sind wir alle Mitglied der Chemiewaffenkonvention. Wir verurteilen die Anwendung jedweder Art von Chemiewaffen. Wir sind froh über die Arbeit der OPCW. Wir haben uns damals mit daran beteiligt, dass die syrischen Chemiewaffen vernichtet wurden, und haben dabei eine sehr aktive Rolle gespielt, müssen jetzt aber erkennen, dass die Vernichtung dieser Waffen ganz offensichtlich nicht vollständig erfolgt ist. Jetzt muss das gesamte Spektrum von Maßnahmen in Betracht gezogen werden.
Für Deutschland bedeutet das, dass wir alle Aktivitäten im UN-Sicherheitsrat unterstützen – Dringlichkeitssitzungen – und dass wir die Arbeit der OPCW unterstützen. Wie ich schon gesagt habe, haben wir abgelehnt, dass es keine Einigung zu dem amerikanischen Vorschlag im UN-Sicherheitsrat gab, den Mechanismus, den es innerhalb der OPCW gibt, zu aktivieren, um gemeinsam zu untersuchen, wo solche Giftstoffe herkommen. Ich finde, das wirft kein gutes Licht auf das Verhalten von Russland.
Wir verfolgen jetzt das, was wir aus den Vereinigten Staaten von Amerika und aus Frankreich hören – ich habe heute ja auch mit dem französischen Präsidenten gesprochen. Deutschland wird sich an eventuellen – es gibt ja keine Entscheidungen, das will ich noch einmal deutlich machen – militärischen Aktionen nicht beteiligen, aber wir sehen und unterstützen, dass alles getan wird, um Zeichen zu setzen, dass dieser Einsatz von Chemiewaffen nicht akzeptabel ist.
Vor allem die Aussage Deutschland wird sich an eventuellen militärischen Aktionen nicht beteiligen ist natürlich national wie international sofort verbreitet worden. Und je nach Sichtweise wurde das begrüßt oder als Zeichen der deutschen Unwillig- und Unfähigkeit verurteilt.
Nun hatte die Kanzlerin allerdings kaum eine andere Wahl, als eine militärische Beteiligung abzulehnen: Für einen möglichen Angriff einer solchen Koalition der Willigen, ohne UN-Beschluss, außerhalb der Strukturen von UN oder auch nur NATO oder EU gibt es keine rechtliche Grundlage für eine Beteiligung der Bundeswehr. Die ist nämlich, außer zur Verteidigung, nach dem Grundgesetz auf Einsätze im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit begrenzt – und diesen Rahmen hat die Bundesregierung schon recht weit gedehnt, als sie die Anti-ISIS-Koalition zu einem solchen System kollektiver Sicherheit erklärte.
Ob man einen Angriff auf Syrien, ob man eine Beteiligung deutscher Streitkräfte daran für gut, nötig, schlecht oder katastrophal hält, ist da eine zweite Frage: Er ist so schlicht nicht möglich.
Natürlich kam angesichts der Meldungen der vergangenen Zeit über Materialmängel bei der Truppe auch oft genug die hämische Kritik auf, die Bundeswehr wäre ja ohnehin nicht zu einer militärischen Beteiligung in der Lage. Auch das ist ein bisschen kurz gegriffen: Trotz aller Probleme hat die Bundeswehr natürlich einsatzbereite Jagdbomber – sogar welche im Nachbarland Syriens, in Jordanien, stationiert. Und die Bundeswehr verfügt über Taurus-Marschflugkörper, die bei dem von den USA offensichtlich erwogenen Vergeltungsschlag eingesetzt werden könnten (übrigens ziemlich genau die Marschflugkörper, die auch Südkorea gekauft hat). So oft man der Bundeswehr eine Fähigkeitslücke vorwerfen darf: In diesem Fall wäre sie wohl nicht das Hauptproblem.
Naja, für den Einsatz im Kosovo gab es auch kein Mandat… Wenn man wollte, würde man rechtliche Möglichkeiten für einen Einsatz finden. Es könnte zwar im BT schwierig werden, aber dafür halten wir eben ein Parlament, das über seine Armee auch entscheiden kann.
Aber die BK’in hat mit Ihrem Statement offensichtlich eine Beteiligung in welcher Form auch immer bereits ausgeschlossen. Ausserdem: wir müssen ja nicht immer an „Bomben“ denken sondern berücksichtigen, dass es bekanntlich auch andere Möglichkeiten der Unterstützung oder des „Mitmachens“ gibt – denn wer nicht mitmacht, kann auch nicht mitreden und wird auch nicht gefragt…
@edkbc
Falls Sie das oben noch mal lesen mögen: Ich habe nicht geschrieben, dass das Problem wäre, dass es kein Mandat gebe. Sondern dass hier noch nicht mal der Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit gegeben ist – das ist übrigens ein Unterschied zum Kosovo (ohne jetzt die Debatte über die völkerrechtliche Zulässigkeit des damaligen Einsatzes aufmachen zu wollen).
Der „Regelfall“ und die eigentliche Voraussetzung für einen Einsatz der Bundeswehr ist ein Mandat (siehe u.a. auch http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-verteidigungspolitik/204755/themengrafik-akteure ). Erst danach sind die Systeme kollektiver Sicherheit gefragt. Aber auch ohne eine Debatte über die völkerrechtliche Zulässigkeit von Einsätzen aufzumachen gilt mein Statement zum „Mitmachen“.
Ich erwarte (spekuliere), daß es zum Auftrag der HESSEN eine kleine Anfrage an die BReg geben wird.
Es wäre peinlich, würden vom US Trägerverband Kampfhandlungen ausgehen und die HESSEN wäre währenddessen unter TACON o.ä.
Ich möchte vorschlagen, dass man lieber wie folgt formuliert:
„Ob man einen Angriff auf Syrien, ob man eine Beteiligung deutscher Streitkräfte daran für gut, nötig, schlecht oder katastrophal hält, ist da eine zweite Frage: Er ist so schlicht nicht erlaubt.“
Das rechtliche Dürfen ist eine fundamental andere Frage, als die nach dem militärischen Können und dem politischen Sollen. Deutschland beweist ausnahmsweise mal wieder (insb. nach Irak 2003 und Libyen) internationale Führungsstärke. Es wäre gut, wenn das politisch auch offensiv kommuniziert würde. Auch wenn vieles selbst rechtlich nicht so eindeutig ist.
Natürlich können wir das jetzt im Ja-nein-doch-Stil weiterführen… Aber auch ein Mandat braucht eine rechtliche Grundlage, ohne Grundlage kein Mandat. Erst nach der rechtlichen Grundlage ist das Mandat gefragt. Das im verlinkten BpB-Text als Voraussetzung genannte Mandat ist übrigens das Mandat der UN, nicht das Bundestagsmandat.
Gibt es nähere Informationen zum Auftrag der FGS Hessen? Laut US Navy ist sie zusammen mit der USS Truman von Norfolk aus Richtung Nahost ausgelaufen.
[Einsatz als Luftverteidigungsfregatte zum Schutz des Trägerverbandes. Fahrt war seit Monaten geplant. T.W.]
R. Kieswetter, Obman der CDU im Auswärtigen Ausschuss, hebt auf die Responsibility to Protect ab.
Syrien-Konflikt: „Uns fehlt strategisches Konzept“
WDR 5 Mittagsecho | 12.04.2018
https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr5/wdr5-mittagsecho/audio-syrien-konflikt-uns-fehlt-strategisches-konzept-100.html
4 von 5 Kriterien der R2P seien erfüllt, der Sicherheitsrat ist jedoch gelähmt, so dass die das 5. Kriterium nicht erfüllbar ist.
Die International Crisis Group und die Weishelme haben aus seiner Sicht verlässlich die Giftgasangriffe belegt – seit letztem Jahr bisher 80 an der Zahl, und davon die meisten der syrischen Regierung zugeschrieben.
Laut RT Deutsch (!) sagt das PIZ Marine auf Nachfrage:
Telepolis:
Andere aktuelle Quellen finde ich gerade nicht auf Anhieb, aber mit diesen Zitaten sollte das ok sein. Die Hessen ist gestern aus Norfolk, VA mit der Harry S. Truman ausgelaufen.
Da wäre aber noch der Faktencheck von correctiv.org:
Alle diese Fragen zur deutschen Fregatte in einem US-Trägerverband waren doch schon 2010 und 2012 aufgekommen – schon ein bisschen erstaunlich, dass alle so tun, als müsse das Rad jährlich neu erfunden werden.
http://augengeradeaus.net/2012/12/deutsche-marine-stellt-erneut-geleitschutz-fur-us-flugzeugtrager/
Ich bin kein Jurist, deshalb die Frage. Dürfte die Bundeswehr überhaupt solch‘ einen Angriff auf einen „souveränen“ Staat durchführen, selbst wenn es ein weitreichendes Mandat des Bundestags geben würde? Immerhin fehlt dann doch immernoch eine UN- Resolution. Und wie wäre der Sachverhalt, wenn die Trägergruppe durch russische Antischiffsraketen angegriffen würde? Wäre der Versuch des Abfangens dieser Raketen Selbstverteidigung ?
Mal eine Frage von einem völlig unbedarften, unwissenden „Boot on the ground“. Was kann eine deutsche Fregatte, was die US Navy nicht selbst kann? Ist das nicht blos Augenwischerei, um einigen völlig ahnungslosen BT Abgeordneten was vorzuspielen? Und was auch noch interessant wäre: Hat die Fregatte 6 Raketen dabei, oder alle 18?
Zumindestens erlaubt es die Hessen, sich am Einsatz zu beteiligen ohne Syrien direkt anzugreifen. Wobei sich bei Letzterem die Frage stellen würde womit?
@TW „Für einen möglichen Angriff einer solchen Koalition der Willigen, ohne UN-Beschluss, außerhalb der Strukturen von UN oder auch nur NATO oder EU gibt es keine rechtliche Grundlage für eine Beteiligung der Bundeswehr.“
Ist es bei den Franzosen und den Briten so viel anders dass sie ohne diese Kriterien und außerhalb dieser Strukturen allein handeln können. Oder ist DE da ein rechtlicher Sonderfall?
@Luftwebel: Nein, das ist keine Augenwischerei, die F124 ist ausgesprochen fähig und bei den automatisierten Doktrinen auch durchaus der USN voraus.
Und von welchen 6 Raketen fabulieren Sie? An Bord sind 4 verschiedene Typen von Flugkörpern. Davon taugt keiner für einen Landangiff, bevor die Frage kommt: Es ist eine Luftverteidigungsfregatte.
Wenn ich mir die Kommentare so ansehe, vor allem so ab 13. April 10:17 Uhr, bin ich hier im falschen Film.
Wert Mitkommentatoren, komplettes lesen des Artikels alleine würde 75% aller Fragen beantworten. Den Rest könnte man mit etwas eigener Recherche hinbekommen.
Manche scheinen auch außer acht zu lassen, das der Hausherr Journalist ist und nicht Jurist o.ä..
Da schlägt die natürlich angeborene Faulheit mal wieder voll zu.
Interessant finde ich folgende Aussage der Kanzlerin:
„Umso bedauerlicher war es, dass Russland jetzt im Zusammenhang mit den Vorkommnissen in Süd-Ghuta nicht dazu bereit war, dass der gemeinsame Mechanismus der OPCW aktiviert wird, sodass man die Herkunft von Chemiestoffen gemeinsam hätte nachweisen können.“
Demgegenüber meldet die gewöhnlich gut informierte New York Times:
„In the White House meeting, according to three administration officials, Mr. Mattis said the United States, Britain and France must provide convincing proof that the Syrian government used chemical weapons to attack the rebel-held town of Douma, where more than 40 people died and hundreds were sickened.“ https://www.nytimes.com/2018/04/12/us/politics/trump-syria-attack.html
Also ist nicht einmal felsenfest bewiesen, dass überhaupt Chemiewaffen eingesetzt wurden.
Die OPCW meldet selbst schon am 10. April:
OPCW Will Deploy Fact-Finding Mission to Douma, Syria
Here der Link: https://www.opcw.org/news/article/opcw-will-deploy-fact-finding-mission-to-douma-syria/
Sehr verwirrend das Ganze. Oder hat Merkel ganz bewusst verschleiernd gesprochen? Wie kann man sich auf all das einen Reim machen?
@ ede144
Deutschland wäre sofort direkt am Einsatz beteiligt.
Stellen Sie sich folgendes Szenario nach den Aussagen Trump´s und Russland´s der letzen Tage vor:
1. Die USA greifen mit diesem Trägerverband syrische Giftgaslager an
2. Russland macht ihre Drohung war, den Angreifer zu bekämpfen
3. Deutschland (die Hessen) verteidigt diesen amerikanischen Trägerverband (und sich selbst) gegen Luftangriffe oder Lenkwaffen der Russen
Das wäre das schlimmste Szenario, was man sich vorstellen könnte.
Deshalb hoffe ich, daß die Fregatte abgezogen und die infantilen Sandkastenspiele den beiden säbelrasselnden Nationen überlassen wird.
Ischinger: Deutschland sagt nein, was ist denn dann unser Plan?
http://www.deutschlandfunk.de/wolfgang-ischinger-wir-stehen-vor-einem-scherbenhaufen.694.de.html?dram:article_id=415458
Die neue „coalition of the willing“ versteht die mögliche Operation als „Humanitäre Intervention“ zur Beendigung einer humanitären Notlage und Prävention der Fortsetzung.
In Deutschland wird eben Formaljuristisch argumentiert.
Man sieht einen Rechtsrahmen, subsummiert einen Tatbestand und sagt ja/nein.
In USA oder UK will man etwas tun und sucht eine Lücke, die es ermöglicht, egal ob man dafür die Rechtsgrundlage so dehnen muß daß es kracht.
Anubiswaechter | 12. April 2018 – 22:02
„Das rechtliche Dürfen ist eine fundamental andere Frage, als die nach dem militärischen Können und dem politischen Sollen. Deutschland beweist ausnahmsweise mal wieder (insb. nach Irak 2003 und Libyen) internationale Führungsstärke. Es wäre gut, wenn das politisch auch offensiv kommuniziert würde. Auch wenn vieles selbst rechtlich nicht so eindeutig ist.“
Führungsstärke????? Ein Diktator setzt Giftgas gegen die eigene Bevölkerung ein, und die Weigerung etwas dagegen zu tun nennen Sie Führungsstärke? Dieser Ansatz hat Syrien jetzt 7 Jahre Bürgerkrieg beschert.
Gleichzeitig unterstellen Sie drei befreundeten Ländern so mir nichts-dir nichts Völkerrechtsbruch. Vor dem Hintergrund, dass Frau BK den Militäreinsatz ablehnte und gleichzeitig skandierte (ich bitte die Wortwahl zu entschuldigen), Assad müsse klargemacht werden, dass Giftgaseinsatz nicht akzeptabel sei, halte ich persönlich die Deutsche politische Haltung mal wieder für beschämend.
@Luftwebel 10:56
1. Hat die Hessen mehr wie 8 Raketen, das sind die Startplätze für die Harpon. Und dann gibt es noch 32 Zellen für SM-2 und ESSM. Wobei 4 ESSM in einer Zelle gelagert sind.
2. Ist die Radaranlage der Hessen ziehmlich das Modernste was so was im Moment schwimmt und sticht da jeden AB aus.
Ein paar Anmerkungen; allerdings nicht zum Faehigkeitspotential irgendwelcher Waffen-/ EinsSysteme.-
1. Niemand weiss, was in Ghouta wirklich passiert ist, oder was dort mglw. auch inszeniert worden ist.
2. OPCW operiert aufgrund eines UNSR Beschlussess. Herauszufinden, wer die tatsaechlichen Urheber eines mutmassl. C- Einsatzes gewesen sind, bedarf eines gemeinsamen Beschlusses, der durch ein Veto zu verhindern ist. Falls das so kommt, kann OPCW feststellen, um welche Substanz es sich handelt, wie sie vmtl. eingesetzt worden war, welche technologischen und operative Voraussetzungen erfuellt sein muessen, etc. – mehr aber nicht.
3. Die Syrischen SK (SAAF) sowie die letzte zum Zeitpunkt des mutmassl. Vorfalls in Ghouta verbliebene Rebellenformation (Jaish al Islam (JI)), koennen jeweils ein takt.operatives Interesse an solchen Eins gehabt haben.
Die SAAF, weil die Einnahme von Rest- Ghouta vmtl. zu eigenen Verlusten gefuehrt haette, die man sich in diesem Stadium des Krieges nicht mehr leisten WILL und sich angesichts der bevorstehenden wirklichen Entscheidungsschlacht um Idleb nicht leisten KANN.
So wie ich einige der SYR Generalitaet erlebt habe, ist die scharfe Anwendung der Atombombe des kleinen Mannes ein gangbarer Weg zur Herbeifuehrung einer Entscheidung.
Takt. C- WaffenEins ist in der SAAF Doktrin ausdruecklich vorgesehen.
JI ist eine ausgemachte extremistische Rebellen- und Terroristengruppierung. Sie hat sich vor der mutmassl. Bombardierung mit C- Stoffen nicht evakuieren lassen, wohl aber am 11. April mit einigen Hundert Kaempfern in den Tagen danach. Es erscheint denkbar, dass JI sich von einem eigenen Einsatz genau jene westl. Reaktion gewuenscht hat, die jetzt diskutiert wird. Skrupel sollte man bei diesen Leuten nicht erwarten.
JI hatte seinerzeit in ADRA ca. 3500 Gefangene gemacht, Hunderte getoetet. In ADRA befand sich eine Einheit der SAAF zur chemischen Kampffuehrung und entsprechende operative Anlagen. Diese wurden von JI und anderen voruebergehend in Besitz genommen. Danach hatte JI in Aleppo 2016 mutmassl. Giftgas eingesetzt, mglw. gg. Einheiten der kurdischen YPG. Es kursieren unueberpruefte Videos im Netz, die Rebellen in Aleppo zeigen, wie sie mit chemischen Materialen hantieren und experimentieren. JI kann also ueber Substanzen und Expertenwissen verfuegen.
Damit bringe ich zum Ausdruck, dass auf beiden Seiten die Faehigkeit und vmtl. auch dann und wann der Wille besteht, chemische Waffen oder Substanzen einzusetzen. In Khan Sheikoun im letzten Jahr hat sich das gezeigt, als die letzten Kaempfer aus Homs sich danach in das Redoubt Idleb absetzten. Derr takt. Zweck war damit aus SAAF Sicht erfuellt.
Die SAAF werden auch im bevorstehenden Endkampf um Idleb solche alternativen Einsaetze kalkulieren, weil sie die eigenen Verlustraten im 8. Jahr des Krieges nicht mehr tragen koennen und wollen.
Der Westen ist gut beraten, den eigenen Einsatz vom zu erwartenden Ende her zu denken. In Idleb wird sich das grosse Rebellensterben vollziehen. Die Russen fordern von der TUR dazu bereits den Rueckgabe von Afrin – damit kann man den Kessel um Idleb fester ziehen.
Und das zu erwartende Ende kann auch der Grund fuer die dezimierten Rebellen gewesen, mit dem herbeigefuehrten Eins des Westens nochmals die Wende herbeizufuehren. gelingt dies nicht, dann stehen die mil. Op in SYR vor ihrem Hoehepunkt und vmtl. Abschluss.
Zum Schluss: Was sich dann aus Idleb evtl. retten kann- ich beziehe mich auf aktive Kaempfer, nicht auf Zivilisten – wollen wir weder in der TUR, noch in Europa als Fluechtlinge haben, denn es handelt sich dabei in grosser Zahl um radikalisierte, z.T. verrohte Extremisten mit ihrer ganz eigenen Praegung und Weltsicht.
@Auslandsdiener 13:41..
Ich erinnere da an die berühmt gewordenen Worte des ehemaligen Bundesaussenministers Fischer im Jahre 2003 „Mr. Secretary, excuse me, but I’m not convinced!“
Es gibt bis heute keinerlei gesicherten unabhängigen Nachweis, dass a) überhaupt Giftgas eingesetzt wurde (die OPCW will am Wochenende ihre Arbeit aufnehmen) und B) von wem dieser vorgebliche Einsatz kam.
Bis jetzt haben wir unzählige Behauptungen und „Medienberichte“ von mehr oder weniger verlässlichen Quellen. Gerade im Zeitalter von Twitter, Facebook, Bildbearbbeitung per SmartphoneApp u.s.w. und hybrider Kriegsführung auf allen Seiten sollte man stets zunächst lieber 2 mal prüfen, ob der Sattel des Pferdes, auf das man sich getrieben schwingen soll, auch festgeschnallt ist…
@Daniel S.
Da gibt es mittlerweile das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) § 13 Verbrechen der Aggression, welches §80 StGB ersetzt.
) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn
1.
der Angriffskrieg geführt oder die sonstige Angriffshandlung begangen worden ist oder
2.
durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird.
(3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.
(4) Beteiligter einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 kann nur sein, wer tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
http://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__13.html
Würde die Merkel in Syrien mitmischen, dann käme sie wohl zeitlebens nicht mehr aus dem Knast.
Die praktische Handhabung des HVR im Sicherheitsrat nimmt den freien Westen und die Umsetzung des Völkerrechts in Geiselhaft der Anwender von ABC-Kampfmitteln.
BK Merkel „… nicht akzeptabel …“ Ok. Und was dann?
Same procedure as last 70 years, UK USA FRA fighting, GER makes money, after the killing?!
@Auslandsdiener | 13. April 2018 – 13:41
Ich denke, Sie sind gewaltig auf dem Holzweg. Was soll ein Luftschlag denn bringen? Was verbessert sich dadurch an der Situation der syrischen Bevölkerung? Richtig – NICHTS.
Die 7 Jahre Bürgerkrieg gehen alleine auf das Konto der westlichen Allianz, allen voran die USA. Nie wurde ein Ansatz konsequent durchgezogen, man griff erst ein, nachdem IS so stark war, dass das Kalifat sich zu etablieren schien. Und selbst das zieht man nicht konsequent durch.
Mal abgesehen davon, der IS ist erst dann in Erscheinung getreten, als die USA das Machtvakuum im Mittleren Osten geschaffen hatten.
Was bitte soll die Bw da? DEU hat andere Stärken.
@Auslandsdiener
„Ein Diktator setzt Giftgas gegen die eigene Bevölkerung ein, ……..“
Wer sagt das? Dick Cheney, Powell („Schandfleck meiner Karriere“), Trump?
Ich glaube werder den Einen noch den Anderen, deshalb benötigen die Europäer Beweise und die Bw ein Mandat welches sie bestimmt nicht bekommt.
@Auslandsdiener
„Führungsstärke????? Ein Diktator setzt Giftgas gegen die eigene Bevölkerung ein, und die Weigerung etwas dagegen zu tun nennen Sie Führungsstärke? Dieser Ansatz hat Syrien jetzt 7 Jahre Bürgerkrieg beschert.“
Große Zustimmung.
Das eigentliche Kernproblem ist doch, dass wir uns in Deutschland damit schwertun, den Einsatz von Militär als ein rechtmäßiges Mittel aus dem Instrumentenkasten der Politik zu sehen. Also reagieren wir beim Militäreinsatz 1. lieber reflexartig mit „Ohne Uns“ und lassen es damit zu, dass wir 2. politisch von vorneherein eine deutsche Beteiligung an einer möglichen Option ausschließen. Damit entledigen wir uns selber frühzeitig (und mglw. auch ungefragt) einer Handlungsmöglichkeit, die wir grundsätzlich nicht ausklammern dürfen, wenn wir uns als zuverlässiger und berechenbarer Partner verstehen – noch dazu in einer Zeit, in der wir den Flüchtlingsstrom aus Syrien nur aufhalten können, wenn wir das Problem IN Syrien gemeinsam angehen.
Ein UN-Mandat wird in der derzeitigen Konstellation eh nicht kommen. Ergo sollte man sich nun damit auseinandersetzen, was man machen WILL und KANN, um dann einen Weg zu finden, wie man es machen DARF.
Und ich verstehe eine deutsche Beteiligung hier durchaus nicht nur in Form der klassischen militärischen Fähigkeiten, sondern vor allem im Rahmen von logistischer Unterstützung sowie im Rahmen C4ISR.
@edkbc | 13. April 2018 – 18:10
@Auslandsdiener
„Führungsstärke????? Ein Diktator setzt Giftgas gegen die eigene Bevölkerung ein, und die Weigerung etwas dagegen zu tun nennen Sie Führungsstärke? Dieser Ansatz hat Syrien jetzt 7 Jahre Bürgerkrieg beschert.“
Große Zustimmung.
„Das eigentliche Kernproblem ist doch, dass wir uns in Deutschland damit schwertun, den Einsatz von Militär als ein rechtmäßiges Mittel aus dem Instrumentenkasten der Politik zu sehen. “
Wir tun uns da nicht schwer und die Mehrheit sieht natürlich das Militär als ein rechtmäßiges Mittel aus dem Instrumentenkasten der Politik. Nur, eben als ein rechtmäßiges im Rahmen des Rechts (siehe GG) und nicht als ein beliebiges Mittel neben all den anderen Instrumenten………und das ist gut so.
Also reagieren wir beim Militäreinsatz 1. lieber reflexartig mit „Ohne Uns“ und lassen es damit zu, dass wir 2. politisch von vorneherein eine deutsche Beteiligung an einer möglichen Option ausschließen. Damit entledigen wir uns selber frühzeitig (und mglw. auch ungefragt) einer Handlungsmöglichkeit, die wir grundsätzlich nicht ausklammern dürfen, wenn wir uns als zuverlässiger und berechenbarer Partner verstehen – noch dazu in einer Zeit, in der wir den Flüchtlingsstrom aus Syrien nur aufhalten können, wenn wir das Problem IN Syrien gemeinsam angehen.
Ein UN-Mandat wird in der derzeitigen Konstellation eh nicht kommen. Ergo sollte man sich nun damit auseinandersetzen, was man machen WILL und KANN, um dann einen Weg zu finden, wie man es machen DARF.
Und ich verstehe eine deutsche Beteiligung hier durchaus nicht nur in Form der klassischen militärischen Fähigkeiten, sondern vor allem im Rahmen von logistischer Unterstützung sowie im Rahmen C4ISR.
Ich vermisse in der Diskussion und in den Kommentaren einen wichtigen Aspekt.
FRA Präsident Maron hat im vergangenen September einen umfangreichen Vorschlag zur Reform der EU vorgelegt. Auf eine DEU Antwort wartet er wegen der leichten Verzögerung bei der Regierungsbildung bis heute. Der FRA Vorschlag beinhaltet auch eine europäische Armee, die aber die Einsatzoptionen seitens FRA nicht einschränken soll.
Kann die Stellungnahme der Kanzlerin damit als Ablehnung des FRA Vorschlages zur EU-Reform gewertet werden, ohne diesen zu erwähnen?
Pio-Fritz | 13. April 2018 – 16:26
Widerspruch, der Bürgerkrieg geht zu Lasten der Syrer, nicht des Westens. DIE haben ja schließlich angefangen und gekämpft.
Sie werden keine Beweise finden, die von einem DEU Gericht anerkannt würden. Nirgendwo ist eine Gaswolke, auf der steht „Ich bin eine syrische Giftgaswolke, die von Regierungstruppen kommt“.
Ich finde es einfach schäbig (ICH, bitte nicht pers nehmen), sich hinter Beweislast oder Mandatsfragen zu verstecken, nur um nicht Haltung bekennen zu müssen und zu handeln . Das entschiedene Nichtstun des Westens hat ja in den letzten Jahren nicht wirklich viel gebracht.
Im Streit zwischen Veto-Mächten gibt es kein „Verboten“ denn die Feststellung der Verbotsverletzung erfolgt durch die UN und das kann von VETO-Mächten so lange blockiert werden bis der Fall verjährt ist. (sinngemäss, ist mir bei einer Reportage über die Nixon-Ära hängen geblieben)
Auch der Begriff „Vergeltung“ ist falsch gewählt, kein anderer Staat wurde angegriffen. Richtigerweise müßte es „Bestrafung“ heißen.
@Auslandsdiener… „handeln“ … und dann?
Was „mal schnell zugunsten des einen/zu Lasten des anderen handeln“ ohne Konzept, Strategie, Berücksichtigung der Zusammenhänge und Weitblick bringt, zeigt uns seit Jahren Irak, Afghanistan, Libyen und auch Syrien.
Lavrov behauptet, dass nie ein Gasangriff stattgefunden habe, und beschuldigt die Briten, die Weißhelme beeinflusst zu haben, den Gasangriff vorzutäuschen.
Er präsentiert sogar zwei Zeugen, die im Krankenhaus Opfer mit Rauchvergiftung behandelt haben wollen.
@Auslandsdiener
Nichtstun? Östlich des Euphrats ist alles unter U.S.-Kontrolle, russische Söldner dort massiv aufgerieben worden. Die Sache mit der Grenzschutztruppe war den Türken allerdings zu viel. Die Zerschneidung des schiitischen Halbmonds hat noch immer nicht funktioniert und eine Pufferzone zu Israel ist trotz isr. Vorwärtverteidigung nicht entstanden, die Israelis träumen jedoch von einer de fakto-Flugverbotszone, wenn alle syr. Flugzeuge und Hubschrauber zerstört sind. Hilfsgelden, die sich im niedrigen Prozentbereich dessen bewegen, was für Syrien aufgewendet wurde, werden blockiert.
Es ist schäbig, sich unnötig in Zugzwang zu bringen und rote Linien festzulegen.
„To war, by Jingo!“
Man sollte ja meinen, grade Soldaten und Ehemalige wären vor diesem Hurrah-Jingoismus gefeit, aber scheinbar nicht.
Was solche „Wüstenabenteuer“ für die Soldaten bedeuten haben die letzten 17 Jahre denke ich oft genug gezeigt, und jetzt will man sich trotz unklarer Beweislage und fehlendem Mandat mit Hurrah in das Nächste stürtzen?
@JCR
Es wird vorgeblich formaljuristisch argumentiert.
In Wahrheit versteckt sich der Politik hinter Artikeln und Paragrafen. Der Weg bis zur Entscheidung die Angriffe gegen ISIS zu unterstützen hat dies dich endgültig offenbart.
Da wurde Bach wenigen Tagen das gemacht (Beteiligung an einer Koalition der Willigen), was noch wenige Tage zuvor von den selben Leute mit Verweis auf das GG abgelehnt haben.
Daher wundere ich mich auch über die rein formaljuristische Argumentation des Hausherren. Es fehlt weniger der Rechtsfragen, sondern der politische Wille.
Man möchte sich die Hände aus innenpolitischen Gründen nicht schmutzig machen, aber im Ausland nicht ganz schlecht dastehen. Also holt man fortlaufend formale Begründungen (GG, Mandat, Parlament) hervor.
Aber offenbar merkt man in Berlin gar nicht mehr wie unglaubwürdig man sich damit mittlerweile gemacht hat.
Nachtrag zu den letzten Diskussionen zu Politik und Rechtsrahmen:
http://augengeradeaus.net/2013/01/lammert-kritik-am-deutschen-mali-engagement-zwei-flugzeuge-das-ist-alles/#comment-51428
http://augengeradeaus.net/2014/12/ausbildungsmission-im-irak-doch-ein-einsatz/#comment-166027
Der aktuelle Fall ist völkerrechtlich vergleichbar mit Kosovo 1999 und verfassungsrechtlich mit OEF, Anti-Daesh und der Ausbildungsmission im Irak (kein System kollektiver Sicherheit). Beim Thema Irak gibt es ja nicht nur eine weitere Auslegung, sondern eine komplette rechtliche Wende, die verfassungsrechtlich sehr umstritten ist:
http://m.spiegel.de/politik/ausland/irak-experten-halten-mandat-der-bundeswehr-fuer-verfassungswidrig-a-1013141.html
Wenn es politisch gewollt wäre, würden AA und BMVg innerhalb von 24h eine Begründung erarbeiten (R2P, Nonproliferation, etc).
Wie gut, dass wir gar nix haben, womit wir mitmachen könnten.
[Sorry, aber das ist ein gerne wiederholter Mythos und schlicht, pardon, Unsinn. Natürlich hätte Deutschland mitmachen können – die Fähigkeiten eines britischen Tornados mit Storm Shadow und eines deutschen Tornados mit Taurus sind so arg unterschiedlich nicht. Es ist am Ende eine politische wie rechtlich begründete Entscheidung, und das ist auch gut so. T.W.]
@T.W.:
„wie rechtlich begründete Entscheidung“. Welche rechtliche Begründung gibt es denn bisher. Die Kanzlerin hat verkündet wir machen nicht mit. Gibt es schon mehr zu den Gründen?
Neuere Nachrichten melden das Gegenteil. DE wird sich beteiligen.
[Äh, bitte. „Neuere Nachrichten“ ist keine Quellenangabe. Wer sagt das wo, und was? Bitte nicht auf diese Weise hier Stimmung statt Info. T.W.]
SPON: „Erforderlich und angemessen“: Kanzlerin Angela Merkel hat ihre Unterstützung für den Angriff der USA, Frankreichs und Großbritanniens gegen Syrien bekundet
Unterstuetzung bedeutet doch mitmachen…?
[„Erforderlich und angemessen“ steht nicht nur bei SpOn, sondern hier im passenden Thread im zitierten Original der Merkel-Erklärung. Und Unterstützung bedeutet nicht mitmachen. T.W.]
@MikeMolto:
„Unterstuetzung bedeutet doch mitmachen…?“
Sachlogisch wäre das so. Aber nicht nach der Logik der GroKo, die gleichzeitig ein innen- und ein außenpolitisches mit jeweils anderen Kernbotschaften (Frieden! Solidarität!) bespassen möchte.
@T.W.
„Und Unterstützung bedeutet nicht mitmachen“, kann schon so begriffen werden.
Kräftige warme Worte bedeuten demnach hinreichende „Unterstützung“ in einer politischen und militärischen Partnerschaft? Kann auch sein, ist aber nicht das DEU zukommende.
@Eric Hagen: Die jetzige Militäraktion gegen Chemiewaffenlogistik der SYAA kann nur als Abschreckung dienen im Hinblick auf die Schlacht um Idleb. Ich stimme ihnen zu, dass die Verrohung der Parteien vor Ort keine Einhaltung internationalen Rechts erwarten lässt.