Keine Korvetten-Entscheidung vor der Wahl – aber vielleicht die bewaffnete Drohne (Update)
Über die geplante Beschaffung von fünf weiteren Korvetten für die Deutsche Marine wird voraussichtlich nicht mehr vor der Bundestagswahl entschieden. Das Verteidigungsministerium teilte den Berichterstattern im Bundestags-Haushaltsausschuss am (heutigen) Dienstag mit, dass die Behandlung dieses Vorhabens im Parlament bis zur Sommerpause nicht sicher sei.
Als Grund nannte der Parlamentarische Staatssekretär Ralf Brauksiepe, dass die Kieler Werft German Naval Yards (GNY), die an dem Auftrag für die neuen Kriegsschiffe nicht beteiligt werden sollte, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer des Bundes angestrengt habe. Das war absehbar, GNY hatte zuvor schon das Vergabeverfahren formal gerügt. Das Verfahren wird aller Voraussicht nach nicht so rechtzeitig abgeschlossen werden, dass den Haushältern ein Vertrag zur Billigung vorgelegt werden kann.
Auf Brauksiepes Liste ist dagegen ein Vorhaben erneut aufgelistet, dass ebenfalls wegen der Anfechtung des Vergabeverfahrens für diese Legislaturperiode nicht mehr erwartet wurde: Die Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen. Die Bundeswehr will die Heron TP des israelischen Herstellers IAI leasen. Dagegen hatte die US-Firma General Atomics, Hersteller der Konkurrenz-Drohne Predator, vor der Vergabekammer des Oberlandesgerichts Düsseldorf Klage eingereicht. Das Ministerium hatte dem Bundestag deshalb im Februar mitgeteilt, dass es voraussichtlich bis zur Sommerpause und damit vor der Bundestagswahl nicht zu einer Befassung des Parlaments kommen werde.
Dass die Heron TP-Drohne mit dem Vermerk Behandlung im Haushaltsausschuss frühestens in der 25. Kalenderwoche erneut in der Liste auftaucht, deutet darauf hin, dass Ministerium und Bundeswehr auf jeden Fall diese Beschaffung planen – unabhängig von der für Ende Mai erwarteten Gerichtsentscheidung über das Vergabeverfahren. Entweder bekommt das Ministerium vor Gericht recht, dann ist der Vertragsabschluss möglich. Unterliegt das Ministerium, wird nach Informationen von Augen geradeaus! offensichtlich erwogen, ein direktes Abkommen zwischen der deutschen und der israelischen Regierung zu schließen – ein solches government-to-government-Geschäft unterliegt anscheinend nicht den üblichen Regeln des Vergabeverfahrens.
Unklar bleibt allerdings derzeit, wie mit weiteren Rüstungsprojekten verfahren wird, die vor der Sommerpause vom Haushaltsausschuss beraten werden sollten. Die für den (morgigen) Mittwoch geplante Behandlung der Serien-Ausstattung des Kampfhubschraubers Tiger für den Einsatz in heißen Klimazonen (Ausrüstungspaket Afghan Stabilization German Army Rapid Deployment, ASGARD) sowie die ersten Schritte zur Ausstattung von Gefechtsfahrzeugen mit Digitalfunk, Teil des Projekts MoTaKo, wurden vorerst abgesetzt.
Formal gibt es dafür zwar einen Ersatztermin Ende Mai, allerdings ist zu hören, dass zurzeit zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD – auf Druck des kleineren Partners – Uneinigkeit über die weitere Behandlung aller Projekte besteht. Da werden wir vielleicht in den nächsten Tagen noch mehr zu hören.
(Foto: Heron TP auf der ILA 2016)
Die Aussetzung der Behandlung der Serien-Ausstattung des Kampfhubschraubers Tiger für den Einsatz in heißen Klimazonen [(Ausrüstungspaket Afghan Stabilization German Army Rapid Deployment, (ASGARD), auf „Druck / Wunsch“ des kleineren Koalitionspartners] gefährdet das Leben von Soldaten bei MINUSMA.
Der „kleinere Koalitionspartner“ kann bitte seinen Wahlkampf ohne Gefährdung der Einsatzbereitschaft im Einsatz austragen?
Das ÜBL mag zwar auf der Brauksiepe-Liste mit „nicht vor 25. KW“ auftauchen, aber realistisch ist das nur, wenn man das als frühesten Termin für die Parlamentarische Kenntnisnahme (die IMMER min 10, normalerweise aber 12 Wochen dauert, und wenn es der letzte Kriegswinter wäre) gesetzt hätte.
Da aber frühestens in der 29. KW vielleicht/eventuell eine Entscheidung des zuständigen (und kurz vor der Pensionierung stehenden, aber in der Sache Rechtsgeschichte schreibenden) Richterszum weiteren Vorgehen erwartet wird, ist nicht vor der 29+12=31 KW eine Möglichkeit zur Parlamentarischen Kenntnisnahme gegeben.
Dann ist aber Parlamentarische Sommerpause und noch 7 Wochen bis zur Wahl.
Irgendwann in 2018 nach Wahl und Regierungsbildung kann dann der zuständige Referent feststellen, dass er seit 2007 im Wesentlichen für die Tonne gearbeitet hat (mehrfach je nach pol. Ausrichtung ob es die ISR oder die US Lösung sein soll).
@KPK
Das sollten Sie vielleicht lieber an den Wehrbeauftragten richten wenn ohne militärischen Grund die Leben von Soldaten gefährdet werden.
Ach schade der ist ja auch vom „kleinere Koalitionspartner“. Hat man wohl Pech gehabt.
Was ist denn mit dem AGS Projekt auf Sizilien? Sind dort die Drohnen schon verfügbar?
„ein solches government-to-government-Geschäft unterliegt anscheinend nicht den üblichen Regeln des Vergabeverfahrens“
Das ist korrekt, siehe GWB §109: „Ausnahmen für Vergaben auf der Grundlage internationaler Verfahrensregeln“
Man könnte dies geschickt ausnutzen, um Airbus unter Druck zu setzen, es aber der SPD in die Schuhe schieben. Aber so denkt man offenbar nicht.
War nicht einer der Hauptgründe gegen die Predator ihr Name?
@ Alex
“ … War nicht einer der Hauptgründe gegen die Predator ihr Name? …“
wurde sie deshalb für sensiblere Gemüter von GA in „MQ-9B SkyGuardian“ umbenannt ?
Vieles wäre einfacher, wenn die Marine eine eigene Werft hätte.
Als AUSDRUECKLICHER nicht-Verwaltungsbeamter, bin ich immer wieder, nein, nicht ueberrascht, so doch mindestens „verwundert“, wie einfach sich derlei nicht ganz unbedeutende Vorhaben seitens der in selbigem nicht mit genuegend Steuermitteln bedacht wordenden (oder kurz davorstehenden) Unternehmen durch simplen Anruf der Gerichtsbarkeit auf eher Jahre als Monate „hinauszoegern“ lassen! Derweil „verteidigt“ der Betroffene auch deren „Recht und Freiheit tapfer“ jedoch mit keinem, veraltetem oder ungeeignetem Geraet, teils weit jenseits des technischen Standards. Vom „Machbaren“ wagtr er hingegen gar nicht zu traeumen.
Und es sind DIESELBEN Zustaendigen („Parlaments“armee““), die „ihre“ Soldaten in teils fragwuerdige Einsaetze mit noch fragwuerdigerer Zielsetzung und eben gleichzeitig mindestens „suboptimaler“ Ausstattung und schwammigem Auftrag schicken. Aber selbstverstaendlich „mit Anspruch auf Gehorsam“ und in Zweifelsfaellen der Gewissheit der Einleitung eines Strafverfahrens!
Ich muss mich ernsthaft fragen, wie unter diesen Umstaenden JEMALS wieder eine ansatzweise Verteidigungsfaehigkeit hergestellt werden soll! Dass die aktuelle Bw – und das hat UEBERGHAUPT NICHTS mit den aktuell von der Leitung (eigenartigerweise nennt sich die selbst auch gar nicht „Fhrg“…) „durch Dorf getriebenen Saeuen“ zu tun – maximal „Teilfaehigkeiten in Kleinstkontingenten“ wirklich „einsatzbereit“ hat (was ich angesichts der verfuegbaren Munition etc im Allgmeinen schon fuer eine mindestens „gewagte“ Aussage halte) duerfte mittlerweile eine „Binse“ sein und treibt jedem normal denkenden Menschen angesichts der Kosten, die ein 17×000-Kopf starker Personalkoerper zwangslaeufig mit sich bringt in die Verzweiflung.
Aber „Vergleich macht klug“: Als ein Herr Weise (damaliger Ltr „BAMF“ (und Oberst dR)) angesichts der Realitaeten in 2015 die Lage richtig beurteilend kurzerhand anordnete (FUEHRUNG bewies!) und zusaetzliches Personal zur Abarbeitung der Fluechtlingswelle einstellte, wurd eihm das sofort von „vorschriftenversessenen“ Personalraeten durch Gang vor Gericht und entsprechende Entscheidung derselben VERBOTEN! Also wurden alle wieder „rausgeschmissen“, und nun wundern wir uns allen Ernstes ua ueber einen OLt, der auch Fluechtling ist und damit „durchkommt“!?
NEIN, in der „Juristischen Verwaltungsrepublik D“ (leider faellt mir keine bessere Bezeichnung ein) klappt eben NICHTS, was nicht durch jahrelange Gerichtsverfahren den „Beweis“ (ist ein Urteil das wirklich???) der Gesetzeskonformitaet in jeder Hinsicht erbracht hat.
Und die zur Beurteilung des Sachverhaltes herangezogenen Gesetze hinken in der sich resend schnell entwickelnden, noch dazu „globalisierten“, also sich einen Sch…. um DEUTSCHE Vorschriften scherenden Gesellschaft, der Realitaet mittlerweile derart hinterher, dass es nur noch laecherlich ist!
Und EINE Gesellschaft, die nicht zu erkennen in der Lage ist „was die Stunde geschlagen hat“ wird vmtl nicht zu denen gehoeren, denen eine „glaenzende Zukunft“ bevorsteht. Da helfen auch die – dz noch – wachsenden Exportueberschuesse und entsprechend sprudelnde Steuereinnahmen nichts.
„Zukunftsfaehigkeit“ oder besser „Ueberlebensfaehigkeit“, und darum geht es, wenn wir von „Daseinsvorsorge“, wozu Streitkraefte nun einmal in letzter Konsequenz gehoeren, kann man allein mit Geld nicht kaufen! Wohl aber KOENNTE man durch entsprechenden Einsatz dafuer sorgen, dass „wieder was geht“ in D.
Ja, giebt es denn eigendlich Informationen womit die Drohne im Zweifelsfall bewaffnet werden soll?
@Arty1986 | 17. Mai 2017 – 9:11
Die Bundesrepublik Deutschland ist nun einmal keine Holokratie (https://de.wikipedia.org/wiki/Holokratie) sondern eine Demokratie. Und eine Demokratie hat eben keine „lebende“ Verfassung, die von den „Mitarbeitern“ nach bestimmten Spielregeln weiter entwickelt wird.
Eine Demokratie hat auch keine autopoetische Unternehmensführung (https://seminare.utakapp.de/2016/04/17/holarchien-organisationen-als-lebende-organismen/). sondern ist rechtsstaatlich organisiert. Und das kostet natürlich, aber mir als demokratischen Steuerzahler sind die Kosten dieser Rechtsstaatlichkeit allemal wichtiger und lieber in Sachen „Überlebensfähigkeit“ als holokratischer „da geht noch was“ Aktionismus. ;-)
Die Süddeutsche berichtet, dass die geplante Anschaffung der Korvetten wegen Bedenken des Bundeskartellamtes zu scheitern droht. Die Vergabe des Auftrags als
Nachbestellung – statt einer Ausschreibung, sei – nicht zulässig.
[Oh, pardon, habe ich doch glatt vergessen, das Wort Bundeskartellamt oben reinzuschreiben. Dann muss natürlich diese Zeitung noch erwähnt werden. T.W.]
Ist ein g2g-Geschäft deutlich komplizierter oder teurer als eine kommerzielle Beschaffung?
Oder gibt es andere Gründe, die dagegen sprechen?
OK, sowas passt nicht nur betriebswirtschaftlichen Grundstimmung unter vdL. Aber im Endeffenkt hat sich das BMVg in eine unglückliche Position manövriert:
Gewinnt man das Gerichtsverfahren, hat man im besten Fall nur mehrere Monate Zeitverzug. Sollte die Abstimmung nicht vor der Bundestagswahl durchgehen, dann wäre man locker bei 1,5 Jahren.
Verliert man das Gerichtsverfahren, ist das die bedingungslose Kapitulation vor den eigenen Ansprüchen. Frei nach dem Motto: Wir haben eine rechtswidrige Vergabe vorgenommen, ist aber kein Problem, weil wir das gleiche Geschäft jetzt government-to-government abwickeln…
Vor einem Drei-Viertel-Jahr hätte man diesen Weg ohne allzugroßen Gesichtsverlust mit Verweis auf die Dringlichkeit gehen können.
BTW: Wie sieht es eigentlich mit der Personallage in diesem Bereich aus? Wenn man sich die alten Kommentare anschaut, dann gibt es die Forderungen nach a) einer breiteren personellen Basis, insb. was die Auswerter angeht sowie b) die Forderung nach einer eigenen Laufbahn (anstatt Überschuss-Piloten ungewollt ins RPA-Geschäft zu drücken).
Als Beispiel: http://augengeradeaus.net/2016/01/dronewatch-israelische-drohnen-fuer-die-bundeswehr-mit-bewaffnung-zusammenfassung/comment-page-1/#comment-223122