Bundeswehr kommt Einführung einer bewaffneten Drohne näher – Vereinbarung zur Zulassung vor Unterschrift

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Die Bundeswehr kommt ihrem Ziel, eine Drohne mit möglicher Bewaffnung zu erhalten, einen Schritt näher. Am (morgigen) Donnerstag wollen in Berlin Vertreter der Streitkräfte und der israelischen Firma Israeli Aircraft Industries (IAI) eine Vereinbarung unterzeichnen, die die Zulassung des unbemannten Luftfahrzeugs Heron TP für die Bundeswehr möglich machen soll, erfuhr Augen geradeaus! aus Kreisen des Verteidigungsministeriums. Die Vereinbarung noch vor einem offiziellen Vertrag über das Leasing dieser Drohnen soll Probleme mit der deutschen Zulassung vermeiden, wie sie bei der Aufklärungsdrohne EuroHawk 2013 aufgetreten waren.

Generalinspekteur Volker Wieker hatte im Januar entschieden, dass die Bundeswehr ab 2018 mit Heron TP-Drohnen ausgerüstet werden soll, die auch bewaffnet werden können. Geplant ist, drei bis fünf Systeme  von einem Konsortium zu leasen, dass aus IAI  und der Airbus-Tochter Airbus Defence&Space besteht. Die Drohnen sollen ab 2018 für die Einsätze der Bundeswehr zur Verfügung stehen und zwar vom Taktischen Luftwaffengeschwader 51 Immelmann in Jagel betrieben, aber in Israel stationiert werden. Die Kosten sollen knapp 600 Millionen Euro betragen. Allerdings hatte Wieker in seiner Auswahlentscheidung zur Bedingung gemacht, dass vor einem Vertragsschluss einzelne Punkte geklärt werden müssen, unter anderem die Zulassung der unbemannten Systeme.

Die Kriterien für die Zulassung sollen nach Angaben aus Ministeriumskreisen mit der Unterzeichnung des Type Inspection Programme zwischen der Herstellerfirma und dem Chef des Luftfahrtamts der Bundeswehr, Generalmajor Ansgar Rieks, verbindlich vereinbart werden. Darin liste das Bundeswehr-Amt die Punkte auf, die insbesondere unter den Aspekten der Flugsicherheit für eine deutsche Zulassung erforderlich sind. Zugleich verpflichte sich das Unternehmen, die von deutscher Seite aufgelistete Punkte zu erfüllen.

Angestrebt wird für den Heron TP eine Zulassung der Kategorie 2, die den Betrieb in gesperrten Lufträumen erlaubt, aber auch ohne dass dafür am Boden ein Sperrgebiet eingerichtet werden muss – eine Voraussetzung für die Nutzung dieser Drohnen in Einsätzen. Auch wenn zunächst die Stationierung in Israel sowie die Nutzung in Einsatzländern geplant ist, muss das unbemannte Flugzeug die deutschen Zulassungsvorschriften dafür erfüllen.

Mit der Unterzeichnung des Type Inspection Programme hat die Planung der Bundeswehr nach Einschätzung aus Ministeriumskreisen eine wesentliche Hürde für die Einführung dieser Drohne in die Streitkräfte genommen. Ein Vertrag über das Leasing wird derzeit vom Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) mit dem Leasing-Konsortium verhandelt. Der Vertrag soll im Herbst geschlossen und dem Bundestags-Haushaltsausschuss zur Billigung vorgelegt werden.

(Foto: Heron TP auf dem Airbus-Stand bei der ILA 2016 in Berlin)