Bundeswehr kommt Einführung einer bewaffneten Drohne näher – Vereinbarung zur Zulassung vor Unterschrift
Die Bundeswehr kommt ihrem Ziel, eine Drohne mit möglicher Bewaffnung zu erhalten, einen Schritt näher. Am (morgigen) Donnerstag wollen in Berlin Vertreter der Streitkräfte und der israelischen Firma Israeli Aircraft Industries (IAI) eine Vereinbarung unterzeichnen, die die Zulassung des unbemannten Luftfahrzeugs Heron TP für die Bundeswehr möglich machen soll, erfuhr Augen geradeaus! aus Kreisen des Verteidigungsministeriums. Die Vereinbarung noch vor einem offiziellen Vertrag über das Leasing dieser Drohnen soll Probleme mit der deutschen Zulassung vermeiden, wie sie bei der Aufklärungsdrohne EuroHawk 2013 aufgetreten waren.
Generalinspekteur Volker Wieker hatte im Januar entschieden, dass die Bundeswehr ab 2018 mit Heron TP-Drohnen ausgerüstet werden soll, die auch bewaffnet werden können. Geplant ist, drei bis fünf Systeme von einem Konsortium zu leasen, dass aus IAI und der Airbus-Tochter Airbus Defence&Space besteht. Die Drohnen sollen ab 2018 für die Einsätze der Bundeswehr zur Verfügung stehen und zwar vom Taktischen Luftwaffengeschwader 51 Immelmann in Jagel betrieben, aber in Israel stationiert werden. Die Kosten sollen knapp 600 Millionen Euro betragen. Allerdings hatte Wieker in seiner Auswahlentscheidung zur Bedingung gemacht, dass vor einem Vertragsschluss einzelne Punkte geklärt werden müssen, unter anderem die Zulassung der unbemannten Systeme.
Die Kriterien für die Zulassung sollen nach Angaben aus Ministeriumskreisen mit der Unterzeichnung des Type Inspection Programme zwischen der Herstellerfirma und dem Chef des Luftfahrtamts der Bundeswehr, Generalmajor Ansgar Rieks, verbindlich vereinbart werden. Darin liste das Bundeswehr-Amt die Punkte auf, die insbesondere unter den Aspekten der Flugsicherheit für eine deutsche Zulassung erforderlich sind. Zugleich verpflichte sich das Unternehmen, die von deutscher Seite aufgelistete Punkte zu erfüllen.
Angestrebt wird für den Heron TP eine Zulassung der Kategorie 2, die den Betrieb in gesperrten Lufträumen erlaubt, aber auch ohne dass dafür am Boden ein Sperrgebiet eingerichtet werden muss – eine Voraussetzung für die Nutzung dieser Drohnen in Einsätzen. Auch wenn zunächst die Stationierung in Israel sowie die Nutzung in Einsatzländern geplant ist, muss das unbemannte Flugzeug die deutschen Zulassungsvorschriften dafür erfüllen.
Mit der Unterzeichnung des Type Inspection Programme hat die Planung der Bundeswehr nach Einschätzung aus Ministeriumskreisen eine wesentliche Hürde für die Einführung dieser Drohne in die Streitkräfte genommen. Ein Vertrag über das Leasing wird derzeit vom Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) mit dem Leasing-Konsortium verhandelt. Der Vertrag soll im Herbst geschlossen und dem Bundestags-Haushaltsausschuss zur Billigung vorgelegt werden.
(Foto: Heron TP auf dem Airbus-Stand bei der ILA 2016 in Berlin)
Wird der Vertrag vom Bundesamt selbst verhandelt oder wurden damit Anwälte beauftragt?
Laut einer aktuelle Antwort des BMVg will man tatsächlich volle fünf Systeme HERON TP leasen, wenigstens das also steht schon mal fest.
Wir bleiben gespannte Beobachter, ob es mit der Zulassung wirklich klappt. Für die HERON 1, die Ende des Jahres nach Mali sollen, musste der Insp Lw jedenfalls wieder eine Ausnahmegenehmigung zeichnen.
Für IAI hingegen wäre eine erfolgreiche Zulassung in DEU das wohl beste Entre der HERON TP auf dem internationalen Markt, folglich werden sie sich anstrengen. Mit dem Ding in der Tasche würden sicher viele andere auch kaufen.
@GebauerSpon:
@T.W.: als Anregung für einen extra Thread „Bundesoberbehörde (obere Bundesbehörde) LufABw?“
Mit welcher Aktivlegitimation verhandelt da eigentlich das LufABw in Israel als Prüf-, Genehmigungs-, Zulassungs-, Nachprüf-, QM-, FU-Untersuchungs- und eigene Vorschriftenerlass-, Universal- ubnd Sonstnochetwas-Bundesoberbehörde?
Vielleicht sollte man da mal einen gestanden Luft- und Verwaltungsrechtler wie Prof. Iur. Dr E. Giemulla fragen? .-
Die rund 70 Bundesoberbehörden bzw. Obere Bundesbehörden sind solche, die einem Bundesministerium unmittelbar nachgeordnet sind, selbst jedoch keine eigene Rechtsfähigkeit besitzen und keine nachgeordneten Behörden haben. Die Zuständigkeit der Bundesoberbehörden erstreckt sich ausschließlich auf das gesamte Bundesgebiet. Ihre Rechtsgrundlage für ihre Errichtung findet sich in Art.87 Abs. 3 S.1 GG. Bundesoberbehörden mit eigenem Verwaltungsunterbau im Sinne des Art. 87 Abs. 3 S. 2 GG sind in der Staatspraxis bisher nicht errichtet worden.
Beispiele:
• Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)
• Luftfahrtbundesamt (LBA)
• Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
• Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
• Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
• Bundeskriminalamt (BKA)
• Bundesnachrichtendienst (BND)
• Bundesnetzagentur (BNetzA)
• Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
• Bundesversicherungsamt (BVA)
• Bundesverwaltungsamt (BVA)
• Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
• Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
• Planungsamt der Bundeswehr (PlgABw)
• Umweltbundesamt (UBA)
• Bundesamt für Justiz (BfJ)
• Und das Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw, welches sich selbst als eine Bundesoberbehörde bezeichnet! Nur die selbstgetrickten ZDv sind leider keine Gesetzesgrundlage.
Auszug aus dem Grundgesetz Art 87:
(1) In bundeseigener Verwaltung mit eigenem Verwaltungsunterbau werden geführt der Auswärtige Dienst, die Bundesfinanzverwaltung und nach Maßgabe des Artikels 89 die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und der Schiffahrt. Durch Bundesgesetz können Bundesgrenzschutzbehörden, Zentralstellen für das polizeiliche Auskunfts- und Nachrichtenwesen, für die Kriminalpolizei und zur Sammlung von Unterlagen für Zwecke des Verfassungsschutzes und des Schutzes gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, eingerichtet werden.
(2) Als bundesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes werden diejenigen sozialen Versicherungsträger geführt, deren Zuständigkeitsbereich sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt. Soziale Versicherungsträger, deren Zuständigkeitsbereich sich über das Gebiet eines Landes, aber nicht über mehr als drei Länder hinaus erstreckt, werden abweichend von Satz 1 als landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechtes geführt, wenn das aufsichtsführende Land durch die beteiligten Länder bestimmt ist.
(3) Außerdem können für Angelegenheiten, für die dem Bunde die Gesetzgebung zusteht, selbständige Bundesoberbehörden und neue bundesunmittelbare Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes durch Bundesgesetz errichtet werden. Erwachsen dem Bunde auf Gebieten, für die ihm die Gesetzgebung zusteht, neue Aufgaben, so können bei dringendem Bedarf bundeseigene Mittel- und Unterbehörden mit Zustimmung des Bundesrates und der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages errichtet werden.
Auszug von der Homepage des Luftfahrtamt der Bundeswehr
http://www.luftfahrtamt.bundeswehr.de/portal/a/lufabw/!ut/p/c4/LYu7DsIwEAT_6M7mESG6RGkooYCE7nBMOMWxI3MODR-PLbErzRajxTvmelp5JOHgyWGHveHj4wMuPSkPTZKsc_YNFM2LV9goXeGt_AYLJngrhWK9cOYYSUKEJURxxaQYswEesFe6bVS1Vf_ob113h_NV7fbtqbngMs_1D2S3hGw!/
US-amerikanische und deutsche Militärluftfahrtbehörden erkennen sich gegenseitig an
Washington D. C., 07.06.2016.
„In der deutschen Botschaft in Washington D. C. wurde am 7. Juni 2016 die Urkunde für die gegenseitige Anerkennung der deutschen und der US-Amerikanischen militärischen Luftfahrtbehörden unterzeichnet. Darin bestätigen das Luftfahrtamt der Bundeswehr und die Luftfahrtbehörden der Vereinigten Staaten von Amerika – US Navy, US Air Force und US Army – offiziell die Gültigkeit ihrer Standards in der Sicherheit der militärischen Luftfahrt und der dazu gehörenden Prozesse.
Das Zertifikat „wird ein neues Kapitel in der Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland eröffnen“, sagte Philipp Ackermann, Stellvertretender Leiter der Deutschen Botschaft, bei der Zeremonie. Er appellierte, im Sinne des Dokuments die aktuellen militärischen Programme voranzutreiben und die zukünftige Zusammenarbeit weiter zu vertiefen. “Der Vorteil gegenseitiger Anerkennung liegt nicht nur in der Intensivierung der Zusammenarbeit, sondern vor allem in der Nutzung von Synergien. Auf der Grundlage vereinbarter und nachgewiesener Standards können Arbeitsergebnisse akzeptiert, ausgetauscht und übernommen werden. Das verringert insgesamt den eigenen Aufwand für alle Partner und schont so hochwertige Ressourcen – Zeit, Geld und Personaleinsatz. Auch die Zusammenarbeit mit der Industrie erhält dadurch mehr Stringenz.“
Auszug aus der Zentralen Dienstvorschrift A-270/3
Das Luftfahrtamt der Bundeswehr als nationale militärische Luftfahrtbehörde
5 Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
5.2.2 Festlegung von Verantwortung und Aufgaben
513. Das LufABw [also auch mil. Counterpart zur Bundesoberbehörde LBA] ist im Prüf- und Zulassungswesen für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät verantwortlich für
p) Anerkennung von militärischen Luftfahrtbehörden anderer Nationen;
q) Herausgeben von Vorgaben für die Auditorenausbildung einschließlich der zentralen Lehrgangsplanung, der Qualifizierung von Auditoren und Führen der entsprechenden Nachweise;
r) Herausgeben von Vorgaben für die Luftfahrzeugtechnische Ausbildung, von Anforderungen an Ausbildungsinhalte und an Ausbildungsverfahren;
s) Beraten des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
(BAAINBw) bei Vertragsentwürfen zur Entwicklung/Beschaffung/Instandhaltung von Luftfahrzeugen
oder Luftfahrtgerät bezüglich der Anteile zum Prüf- und Zulassungswesen;
528. Das LufABw führt bei Bedarf das Anerkennungsverfahren von (militärischen) Luftfahrtbehörden anderer Nationen durch. Hierfür bietet das European Military Airworthiness Document-Recognition (EMAD-R) einen Handlungsleitfaden.
529. Für das einzelne Anerkennungsverfahren sind unter Berücksichtigung der EMAD-R und ggf. weiterer Grundlagendokumente für die Luftfahrt (z. B. EU-Verordnung) in Abhängigkeit vom Anerkennungsgegenstand die Prüfschritte individuell zu entwickeln.
530. Wurde das Anerkennungsverfahren erfolgreich durchlaufen, so obliegt dem LufABw die Anerkennung der Luftfahrtbehörde einer anderen Nation für den jeweiligen Anerkennungsgegenstand.
…………… usw., usf.
Schon toll, was das LufABw so alles aufgrund geweisswer „Durchlauferhitzer“ kann und darf ohne jegliche Gesetzesgrundlage?
Und den GenFlusi – mil. Counterpart zur ziv. Bundesoberhörde BFU – hat man sich auch noch einverleibt! Dessen Arbeitsvorschrift ZDv 19/6 ist übrigens die einzige, die nicht auf § 30 basiert.
Aber das dürfte noch eine weitere und andere Baustelle werden, die @GebauerSpon auch ganz gut gefallen wird?!
[Das wird schon deshalb kein neuer Thread, weil da dann auch vermutlich absatzweise das Grundgesetz reinkopiert wird. Es wirkt fast wie der Versuch, diesen Thread zu torpedieren. Ich finde das nicht besonders lustig. T.W.]
An dieser Stelle sei nochmal auf die „Operation Anarchist“ verwiesen. Spielt der Vorfall eine relevante Rolle bei den Verhandlungen?
Gespannt ;)
@Vtg-Amtmann
Können Sie bitte mal diese Kopierpastenspamerei lassen ? Danke.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann wird der HERON TP zugelassen. Alle Themen rundum die Bewaffnung sind weiterhin ungeklärt, oder?
Sorry meine Herren….man sollte sich irgendwann dann mal entscheiden ob man den Amtmann will oder nicht. Dessen Kommentare jetzt permanent ohne den Inhalt zu betrachten abzuwürgen ist nicht wirklich fair. Ich kann mich nicht wirklich erinnern, dass jemand in der Sache über eine letztendlich „Ausnahmegenehmigung“ hinaus argumentiert hat. Man kann über die Art und Weise des Amtmann sicherlich manchmal „erstaunt“ sein….inhaltlich habe ich bisher kaum präzise Gegenargumentationen gelesen.
Und eins sollte man dem Amtmann zumindest unterstellen können…..das Herz schlägt für die Luftfahrt und die Sicherheit….insbesondere unser aller Sicherheit. Falls ich in den FAQ’S etwas zu „maximal zu verwendenden Zeichen “ überlesen haben sollte…..
@Klabautermann: Könnte es sein, daß Sie das Grundproblem nicht verstanden haben, bevor Sie so daher „klabautern“?
Karl Valentin kam mal auf die Bühne und hatte „Kleinst-Semmeln“ als Knöpfe an der Jacke angenäht und sagte gar nichts. Ein anderes Mal sprach er deutlich über „fette Hering‘ „, stellte Vergleiche an und fing sich Einen ein. Ein nächstes Mal sagte er zum Thema Hering kurz und knapp „genauso fett wie gestern“.
Den Rest dürften Sie demnächst bei @GebauerSpon nachlesen, wie ich das so einschätze.
Es geht hier nicht darum, Threads zu torpedieren, sondern um das Aufzeigen von bitteren Realitäten, auch wenn etwas mühsam und umfangreicher. Die Geschichte wiederholt sich eben und da hatten TdM und SB mit dem LufABw trotz oder gerade wegen aller EuroHawk-, A400M- und SEA-LION-Zulassunsgnot weiß Gott kein glückliches Händchen.
Erinnern Sie sich bitte mal an den Fall Termez samt Zufallszahlen-Jongliererei, Vorwürfen gegen die Crews und deren übelste „Dummverkauferei samt Bevormundung sowie Kaltstellung des GenFluSi“.
Und dann kamen die simplen „Micro-Shim-Folien- und Bleistift-Drück-Effekte“, die AH des riesigen Murks beim NH90-OHCP überführten und die Crews freisprachen!
Und wo ist die finale Lösung für die „Suder-Knöpfchen“ seit Jahren? Doch nicht etwa die „Relais-Krücken “ für die Squib-Zündung und damit die Interimslösung für das „OHCP made in Casablanca“, welches weiterhin „verkokelt“?
Würde sagen „Schuster bleib bei Deinen Leisten“ und toleriere; ich lass mich auch nicht über z.B. die Wendegetriebe von diversen Marinepötten aus, eben weil ich davon zu wenig verstehe.
:-))
Ich denke, jetzt ist es gut. Einfach GG-Artikel hier rüberkopieren und auf Kritik daran so zu reagieren („Aufzeigen von bitteren Realitäten“) nützt hier keinem was und ich wäre dankbar, wenn das ebenso bleiben könnte wie merkwürdige Karl-Valentin-Bezüge.
@Mentor: Danke! …. das Herz schlägt insbesondere auch noch für die Truppe und speziell für die Fliegerkameraden.
Und die Kleinst-Semmeln an Valentins Jacke standen kommentarlos, aber bekanntermaßen unstrittig für die Haushaltslage.
1. Mal zum Objekt:
1. Was wiegt das Geraet
2. Wie lange airborne (max)
3. Welche cruise speed?
Ich weiss, es gibt wiki, aber dort stimmen auch nicht immer alle Angaben…
2. Ich finde die Darstellung des Amtmanns in dem Zusammenhang informativ. Er wirft wichtige Fragen auf und begruendet seine Zweifel, ohne Bauchgefuehl und mit Fakten.
@Amtmann
Habe Ihre Ausführungen gelesen, verstehe aber nicht den Zusammenhang zum Bericht des Herrn Wiegold. Was spricht jetzt nochmal bitte in kurz dagegen, dass die offizielle deutsche NMAA (National Military Airworthiness Authority) mit dem Hersteller eine Vereinbarung zur Zulassung (militärisch!!!) unterzeichnet? Wer sonst sollte das denn für die militärische Zulassung machen? Ich kann momentan ihre Argumentation nur als üblichen Beissreflex bewerten. Was konkret spricht dagegen?
Um die ganze Diskussion ein wenig aufzuheitern. Eine kleine Geschichte. Die Handlung und alle handelnden Personen sind frei erfunden. Jegliche Ähnlichkeit mit lebenden oder realen Personen wären rein zufällig….
Die Fabel vom Kaninchen und Wühlmausschreck…oder die fiesen Kaninchenzüchter
Stellen sie sich vor sie haben einen Schrebergarten mit sehr schönen Blumen. Doch sie stellen fest, dass in der Nacht eine Horde von unbekannten kleinen Wesen ihre Blumenpracht zerstört hat.
Nun kommen sie auf die Idee herauszufinden, wer der Schuldige ist. Sie hören von einem Bekannten, dass er ein ferngesteuertes Gerät mit einer Kamera besitzt, die die ganze Nacht automatisch ihren Schrebergarten überwachen könnte. Begeistert mieten sie sich bei ihrem Bekannten 3 von diesen Dingern.
Diese Teile sind schon etwas älter, ausgreift und funktionieren aber richtig gut. Sie entsprechen nicht ganz der Satzung des Schrebergartenvereins, aber das ist ihnen egal, das sie ja nur über ihrem Schrebergarten damit fliegen.
Nun stellen sie fest, dass die kleinen Wesen, bösartige Kaninchen und Wühlmäuse sind, die sich heimlich in der Nacht über ihren Schrebergarten hermachen. Nun kommen sie auf die Idee etwas dagegen zu unternehmen, da diese kleinen Ärgernisse auch noch tunnelgraben und Löcher, über die sie Stolpern und sich wehtun.
Ihr Bekannter gibt ihnen den Tipp, er hätte auch noch etwas im Angebot, das etwas größer ist. Es ist ein wenig teurer, aber man könnte kleine Knallerbsen anbauen und die abwerfen….Kaninchen und Wühlmäuse mögen das nicht. Hat er selber schon festgestellt. Also bietet er ihnen die bessere Version der Fliegenkamera mit Knallerbsen an. Sie stellen fest, dass das Gerät wieder nicht der Vereinssatzung entspricht, aber es soll ja nur in Ihrem Garten funktionieren. Also bestellen sie so mal 5 Stück davon.
Ein anderer Bekannter hat schon davon Wind bekommen und sagt er hätte auch so etwas, er würde ihnen auch einen Spitzenpreis dafür machen. Er selber setzt das überall in seinen vielen Schrebergärten ein und es gibt kaum noch Kaninchen und Wühlmäuse bei ihm…. Stimmt die kommen ja nun zu ihnen. Außerdem sagt er, er hat da noch so kleine schwarze Boxen eingebaut. Aber um die brauchen sie sich nicht kümmern, aufmachen sollte sie diese aber auf keinen Fall. Das würde ihrem 2. Bekannten verärgern.
Daraufhin fragen sie ihren 1. Bekannten ob er auch so komische kleine schwarze Boxen eingebaut hat. Daraufhin verneint er dies und sagt: “Wieso? brauche ich nicht und außerdem ist das dein Garten, der ist weit weg von meinem“. Es ist mir egal was du in deinem Garten machst. Ich möchte dir nur helfen. Ich könnten auch dafür sorgen das du auch keine Probleme mit deinem Schrebergartenvereinsvorsitzenden bekommst, wegen der Vereinssatzung und wenn mal so ein Ding runterfällt und so. Außerdem funktioniert die Fernsteuerung für beide und es geht ganz schnell das du damit umgehen kannst. Ist fast alles gleich. Sie sind begeistert und freuen sich.
Also beliefert sie ihr 1. Bekannter mit dem neuen Gerät und liefert die Knallerbsen gleich mit und nun sind sie in der Lage diese kleinen Bösartigen Kaninchen und Wühlmäuse aufzulauern und mit Knallerbsen zu bewerfen. Das mögen die dann tatsächlich nicht. Und langsam verschwinden diese. Nur nicht alle, da ihr neuestes Gerät ganz schon groß ist und laut und die kleinen Viecher können das hören und verstecken sich.
Da kommt ihnen eine Idee und sie benutzen ihr 1. Gerät weiter… das ist klein, leise und handlich und nicht zu vergessen sparsam und günstig. Also benutzen sie das 1 Gerät um die kleinen Biester aufzuspüren und dann mit dem 2. Gerät zu ärgern. Das alles klappt super. Sie können sich endlich an Ihrer Blumenpracht erfreuen und auch sogar aus dem Gemüsegarten ein paar Mohrrüben und anderes nützliches Zeug ernten. Das können sie dann verbrauchen oder sogar verkaufen.
Davon bekommen ihre anderen Nachbarn/Schrebergartenfreunde auch etwas mit und erzählen ihnen, dass sie auch ein Problem mit Kaninchen und Wühlmäusen haben. Ob sie vielleicht mal aushelfen können mit diesen Geräten. Sie hatten sich auch schon so etwas beschafft, aber von dem 2. Bekannten. Funktioniert aber nicht so richtig.
Sie weisen darauf hin dass sie eigentlich nur in ihrem Garten fliegen dürfen. Es regt sich auch immer der 2. Vorsitzende vom Schrebergartenverein auf. Ganz wichtig macht er immer einen Vorschriftenreiter und so. Ist ziemlich nervig, kostete ja auch ein bisschen Zeit bis sie das 1 Gerät beschaffen konnten aber der Erfolg gibt ihnen Recht. Beim 2. Gerät macht er schon wieder Ärger.
Ihrem Nachbarn ist das auch egal. Er möchte endliche eine Lösung des Kaninchen- und Wühlmausproblems. Sie sind gern bereit auszuhelfen. Da sie mit ihrem Nachbarn eine Abmachung getroffen haben, das ihnen erlaubt auch bei ihrem Nachbarn zufliegen und zu helfen.
Ein anderer Nachbar kommt auf die Idee ob sie Ihm auch nicht einmal helfen könnten, er habe eine ganz wichtige Gartenschaufel verlegt auch ist seine neue Gartenschere abhandengekommen. Ob sie nicht da mal nachschauen könnten. Auch droht bald der kleine Bach in der Nähe überzulaufen, weil es ja so viel geregnet hatte. Könnten sie da bitte auch mal schauen, wo man am besten Sandsäcke aufstellt?
Dann fragt ein weiterer Nachbar ob man nicht mal seinen Weg zum Gartenhaus anschauen könnte. Einige Kinder fahren da immer viel zu schnell mit ihren Fahrädern. Das geht so nicht. Es könnten ja bald andere Nachbarn zu Schaden kommen.
Das wird ihnen bald ein bisschen viel, aber Gott sein dank funktionieren die Geräte fast von alleine. Außerdem können sie sich mit ihrer Frau und ihren Kinder abwechseln, wenn sie mal in der Nacht müde werden.
Dann überkommt sie ein Geistesblitz… Sie wollen sich etwas Eigenes zusammenbasteln… aber davon kommen sie schnell wieder ab. Viel zu teuer und richtig Ahnung haben sie ja auch nicht. Die anderen Geräte funktionieren ja.
Es könnte also endlich Ruhe in ihrer Schrebergarten Kolonie einkehren, aber dann hörten sie von einem ganz fiesen Kaninchen und Wühlmauszüchter am östlichen Ende der Stadt, er hätte auch wohl schon ein paar Gartenhäuser einfach so besetzt und eine Zucht von den Kleinen Biestern aufgebaut. Ob es da nicht eine Vorwarnung geben könnte?
Da erinnern sie sich an ihren 2. Bekannten. Der sagte er hätte da noch etwas ziemlich großes. Das fliegt ganz weit oben über der Stadt und könnte auch den bösen Kaninchenzüchter im Ostteil der Stadt mal anschauen und einen Überblick über die Kaninchen und Wühlmauszucht machen.
Er fliegt damit schon ziemlich lange und merken tut es keiner. Funktioniert nämlich prächtig. Probleme gibt es auch keine, das Ding macht alles alleine und Bedienungsfehler sind aufgrund des jahrelangen Probierens auch kaum mehr möglich. Es mag dem 1. Und 2. Vorsitzendem vielleicht gar nicht gefallen, weil denen das so „unheimlich“ vorkommt. Der 2. Bekannte hatte das dem Vorstand schon mal angeboten aber der Kassenwart und so ein komischer 3. Bekannter, der ihnen über viele Jahre nur blödsinnige Gartengeräte verkauft hatte, haben dem Vorstand das ausgeredet. Warum weiß keiner genau.
Aber nun sollten sie doch mal darüber nachdenken. Zumal ihr 2. Bekannter das großer Teil auch noch verbessert hat und ihnen nun das komplette Handbuch mitliefert möchte. Ist zwar ganz schön teuer aber ihnen sollten schönen Blumen und Gemüse wichtiger sein. Aber eigentlich ist der ganz nett und schon ganz lange ihr 2. Bekannter
Denn ganz heimlich, fast unbemerkt haben sich aus dem Süd-Ostteil der Stadt Maulwürfe auf den Weg gemacht und nagen schon an ihren Blumenwurzel.
Kleine Ergänzung…
Noch besser wäre es dem Kaninchenzüchter mal einzuladen ihm die Hand zureichen und ihm sagen, dass er auch wieder ein großer und wichtiger Kaninchenzüchter ist, anstatt ihn ständig zu provozieren. Dann hört er vielleicht damit auf uns zu ärgern und wir können uns alle gemeinsam auf die Maulwürfe konzentrieren, die sind die wirkliche Plage!
@ Global_Hawk_Pilot
Schöne, lange Geschichte, aber was wollen Sie damit eigentlich aussagen ?
Das die Israelis eine funktionierende Drohne haben ? Ja, ist bekannt.
Das die Israelis mit der Heron TP eine bewaffnungsfähige Drohne haben, die sie auch bereit sind an uns zu verleasen ? Ja, ist bekannt
Das die USA mit der Global Hawk eine rießige Aufklärungsdrohne haben, deren Technologie sie nicht mit uns teilen wollen ? Ja, ist bekannt.
Vielleicht sollten Sie noch dazu sagen, dass aufgrund der Verschlüsselung der Datenverbindung mit der Drohne und dem amerikanischen Anspruch der Herr dieses Schlüssels zu bleiben, alle Primärdaten die der Glolbal Hawk aufnimmt automatisch von den amerikanischen Behörden (ev. NSA) mitgelesen werden. Also alle Global Hawk, die event. exportiert werden, sind von anderen Nationen betriebene vorgeschobene Beobachtungsposten der USA.
Wollen wir das ? Eher nein.
@ Vtg-Amtmann
Ich denke es ist an der Zeit gewisse geschaffenen Realitäten anzuerkennen. Das Luftfahrtamt der Bundeswehr ist die deutsche militärische Zulassungsbehörde für miltiärische Luftfahrzeuge. Sie kooperiert mit anderen nationalen militärischen Zulassungsbehörden. Sie können gegenseitig ihre Zulassungsprozesse anerkennen und für sich selbst übernehmen. Daran ist meiner Meinung nach nichts auszusetzen, wenn alle die gleiche Sorgfalt beim Zulassungsprozess von Flugzeugen betreiben.
Die Heron TP soll für den Betrieb im gesperrten Luftraum zugelassen werden. Ich denke dies ist keine dramatische Entscheidung und entspricht dem bereits jetzt in Deutschland praktizierten Verfahren mit amerikanischen Drohnen in einem Korridor zwischen den Truppenübungsplätzen Grafenwöhr und Hohenfels in der Oberpfalz (Bayern). Dieser Luftraum ist allgemeiner Luftraum, der sich nicht über den Truppenübungsplätzen befindet und zeitweise für die Überflüge gesperrt wird.
Meiner Erinnerung nach kam es bereits zu einem Absturz einer amerikanischen Drohne in diesem Korridor. Ich denke dies ist wie ein Absturz eines Kleinflugzeuges zu betrachten und zu bewerten. Auch da kann man sich den Absturzort oftmals nicht aussuchen und der Vogel kommt runter, wo er sich zerlegt hat.
siehe auch:
http://www.heise.de/tp/artikel/43/43308/1.html
und:
https://netzpolitik.org/2015/us-armee-steuert-ihre-drohnen-in-der-oberpfalz-ausserhalb-der-sichtweite-auch-via-relaisstation-in-ramstein/
@Georg
Ihre Darstellung, die NSA lese alle Daten des Global/Eurohawk mit ist schlichtweg falsch.
Die gewonnenen Daten des Eurohawk werden über eine separate Datenanbindung mit deutscher Verschlüsselung an deutsche Auswertecontainer geschickt.
Nur die Flugsteuerung läuft über die amerikanische Schnittstelle, nicht die Daten!
@GH-Pilot
Also das System mit den Knallerbsen ihres 2. Bekannten ist schlecht, weil Blackbox, obwohl alle anderen Nachbarn es nutzen, obwohl es der Satzung des Schrebergartens entspricht? Obwohl ihr Nachbar, der das System betreibt auch mal bei Ihnen aushelfen könnte, wenn sie grad Knallerbsen nachladen? Obwohl die Knallerbsen die selben sind, die sie schon bei anderen Systemen einsetzen? Und das System ihres 1. Bekannten ist besser, weil es noch niemand wirklich einsetzt und niemand weiß, welche Knallerbsen da drankommen und wenn dann nicht so viele wie bei dem ihres 1. Bekannten?
Aber das große System des 2. Bekannten ist wiederum gut? Ich dachte sie trauen dem 2. Bekannten nicht?
Das mit den Tierfabeln ist ja immer so ’ne Sache…
@ Schorsch
Zitat: „Die gewonnenen Daten des Eurohawk werden über eine separate Datenanbindung mit deutscher Verschlüsselung an deutsche Auswertecontainer geschickt.“
Wer generiert die Schlüssel für diese Datenverbindung ?
@TW
Stimme Ihnen voll zu, ist aber auch immer etwas Wahres dran.
@Schorsch
Ich habe nie behauptet das eine oder andere System ist besser oder schlechter, keines entspricht der Satzung. Ist ja auch völlig egal. Es muss den Job erledigen. Basta.
Bei dem einen ist die Fernsteuerung dieselbe und das Personal (welches ziemliche Mangelware ist) muss nur kurz umgeschult werden.
Das einzige funktionierende System der Bundeswehr/Luftwaffe im Einsatz ist nun mal der Heron 1. Fast 100% Auftragserfüllung und Klarstand, sprechen für sich. Auch das Miteinander im Luftraum funktioniert ohne Probleme. Warum muss ich denn dann immer das Rad neu erfinden.
Öfter mal den Operateur fragen was funktioniert und was nicht und nicht millionenteure Studien in Auftrag geben, wo das Ergebnis schon jetzt bekannt ist.
Militärischer Flugbetrieb ist nicht mit zivilem Flugbetrieb vergleichbar.
Phantom, Tornado, Eurofighter, Transall und diverse Hubschrauber hatten/haben nie eine zivile Zulassung. Alle Sondergenehmigungen.
Nun alles Militärische zivil zuzulassen… Wer das wirklich möchte hat meiner Meinung einen nassen Hut auf. Fernab von der Wirklichkeit.
Gebetsmühlenartiges „copyPasten“ von nicht zutreffenden zivilen Vorschriften macht die Sache nicht besser. Militärische Fluggerät in zivile Backformen pressen funktioniert nicht, schon gar nicht mit RPAs egal welcher Größe. Übertragbar meinetwegen auch auf Transporter oder Hubschrauber.
Ständig auf die Oberbedenkenträger zu hören und Entscheidungen über Jahre zu verschleppen, hilft unseren Kameraden nicht weiter.
@Georg
Ich denke einmal das wird eine SINA/PLUTO-Datenverschlüsselung sein – aber falls die US da mitlesen wollen, dann können die das ganz bestimmt, denn afaik ist da mal vor Jahren eine SINA/PLUTO-Box während einer Dienstreise in die USA „verschwunden“ .
Was soll’s – ist eigentlich kein Aufreger, denn unter Freunden spioniert man ja nicht ;-)
@L: Auf welchen nationalen und europäischen Gesetzen beruht die Legitimation des LufABw in Analogie zum LBA und zur BFU (beides Bundesoberbehörden) und zur EASA (europäische Agentur)?
@Vtg-Amtmann
wird alles in der A-270/3 erläutert…
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode
– BMVg Org – AZ 10-01-00 vom 17. Oktober 2013 „Zuordnung [des Luftfahrtamtes der Bundeswehr] im
BMVg“
– Im Sinne des Dresdner Erlasses, Seite 2, letzter Absatz
– Ergänzende Paraphe des Staatssekretärs in Bezug 1 (Anlage 7.3) – eingefügt am 21. Oktober 2013
– Vorlage BMVg Org – Az 10-01-00 – vom 20. März 2014, gebilligt durch Sts am 28. März 2014 zur „Regelung für die ministerielle Steuerung (des LufABw)“
@Amtmann
Worauf die Legitimation des LufABw beruht? Sie haben doch oben schon den zweiten Teil des Kapitel 5 der 270/3 so schön zitiert. Die Aussagen zum Rechtsrahmen/Legitimation/Kernauftrag/übergeordnete Zielvorgaben etc. des LufABw sind doch eben dort in den Abschnitten 1 bis 4 und im ersten Teil des Kapitel 5 sehr schön dargelegt, inklusive Quellen und Grundlagen. Absolut nachvollziehbar und verständlich. Liegen Ihnen denn diese Abschnitte denn nicht vor? Beim Studium derselben würden sich ihre Fragen beantworten. Vielleicht (wie von mir erwartet) nicht zu Ihrer Zufriedenheit, aber immerhin beantwortet. Und das auch noch rechtlich einwandfrei.
ergänzend..
Die EU-Verordnungen für die Zivilluftfahrt gelten nicht für den militärischen Luftverkehr
siehe:
Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008)
@L.
Sorry Sie waren schneller, tut mit leid.
@ all
Wenn ich den Amtmann richtig verstehe moniert er, dass das LufABw im internen Erlassgang des BMVg geschaffen wurde und nicht per Bundesgesetz wie die uebrigen Bundes-Oberbehoerden und sich deshalb nicht als Bundesoberbehoerde bezeichnen darf. (Letzteres meine ich allerdings auch)
Allerdings ‚wie ick den Laden kenne‘ hat man das Jus-Ministerium mitzeichnen lassen und damit das placet der Gesetzeshueter eingeholt….
Hab ich da was überlesen? Wo, außer beim Kommentar des Amtmannes, steht denn, dass das LufABw eine Bundes-Oberbehörde ist? Wer behauptet das? Und Herr Wiegold schreibt von Unterzeichnung einer Vereinbarung durch LufABw in Berlin, beim Kommentar des Amtmanns werden daraus Verhandlungen in Israel. Es geht um Veteinbarungen zur geplanten bzw. möglichen militärischen Zulassung. Was hat das mit Bundes-Oberbehörden zu tun?
Hab leider beim googeln bisher überlesen, dass das LufABw doch in der Liste der Bundesoberbehörden steht. Also stellt sich die Frage dich gar nicht, oder wo ist das Problem? Dann ist doch alles in Butter, oder nicht?
@ L.
Selbst auf der Internet-Seite des LufABw bezeichnet man sich selbst als Bundesoberbehörde…
Aber sei’s drum, ich denke wir sind alle Laien bezüglich der „formaljuristisch korrekten Geburtsform“ des LufABw….
Und bisher hat sich in der politischen Welt ja noch keiner darüber moniert, auch nicht die z.T. sehr Bw-kritische Opposition, oder?!
Wenn wir aber über die Sinnhaftigkeit des Amtes sprechen (also über „Inhalt“, und nicht „Form“) war aus meiner Sicht überaus sinnvoll, alle militärischen Kompetenzen hinsichtlich der Durchführung von militärisch sicherem Flugbetrieb zu bündeln, und direkt unter dem BMVg sehr hoch aufzuhängen. Natürlich spielen noch nicht alle Player virtuos auf Ihren Instrumenten und die Aufstellung eines solchen Amtes (ca. 400 Personen) und die Zusammenführung von vielen (bisher verstreuten) Aufgaben unter ein Dach hat auch immer was mit Selbstfindung zu tun, aber – wie bereits hier im thread erwähnt – sollten wir die Realität (das Amt existiert und agiert) akzeptieren, und die angestoßenen Prozesse entsprechen konstruktiv / kritisch aber auch „nach vorne orientiert“ begleiten…In guter alter AG Manier !!
Jupp, alles in Butter! Da sich ja nun Deutschland und Amerika gegenseitig anerkennen wird das auch was mit dem TRITON!
@seehas
Das es eine Bundesoberbehörde ist, ist klar. Mir war die besondere Betonung hierdrauf im Zusammenhang mit dem Artikel von Herrn Wiegold unklar, da es dort nicht erwähnt wird, allerdings im Kommentar des Amtmanns. Der Zusammenhang zwischen dem Status einer Bundesoberbehörde und der indirekt unterstellten fehlenden Legitimation für die Unterschrift unter einer Vereinbarung hat sich mir nicht erschlossen. Der Artikel ist gut, der Kommentar passte allerdings nicht dazu.
Aber genug, wollte das Thema nicht überstrapazieren. Ist irgendwie wie eine Diskussion über die Existenz von Bielefeld ;-)
Fliegerkameraden an meiner Seite gesprochen. Amtmann hat früher genervt, nervt heute und wird weiter nerven. Ja, habe mich darauf eingeschossen – weil er nervt.
Also alles was nach Part 2 von @Mikemolto in http://augengeradeaus.net/2016/06/bundeswehr-kommt-einfuehrung-einer-bewaffneten-drohne-naeher-vereinbarung-zur-zulassung-vor-unterschrift/comment-page-1/#comment-240460 zu „Auf welchen nationalen und europäischen Gesetzen beruht die Legitimation des LufABw in Analogie zum LBA und zur BFU (beides Bundesoberbehörden) und zur EASA (europäische Agentur)?“ in http://augengeradeaus.net/2016/06/bundeswehr-kommt-einfuehrung-einer-bewaffneten-drohne-naeher-vereinbarung-zur-zulassung-vor-unterschrift/comment-page-1/#comment-240519b von @L. und @Global_Hawk_Pilot so kam, erscheint mehr als sehr diffus bzw. als extrem dünnes Eis, geschweige denn auf einer gesunden Verwaltungs- und luftrechtlich gesetzlichen Basis zu stehen?
Alles unter einem Dach ist ja ganz schön und sicher auch zweckmäßig, da gehe ich mit @Georg und @Seehass absolut konform. Aber wie ist das denn beim Miltär so mit der „Unabhängigkeit und der Gewaltentrennung“ von und bei den Bundesoberbehörden und selbst bei deren einzelnen Ressorts, wie z.B. Prüf- und QM-Wesen, Zulassungs- und Flugunfall-Wesen, § 30 und § 30a LuftVG, den vom LufABw „selbstgestrickten“ ZDv’s, Beleihungen und Anerkennungen, etc., etc. und auch mit der „geballten Kompetenz“ dieses „Exzellenzzentrums“? Es wäre damit müßig die Highlights von der „NH90-TTH Rampenlandung in MeS, den Fall Termez, SEA LION darf nicht übers Meer fliegen, A400M, EuFi, bis aktuell AS532U2 Cougar“ nochmals im Detail anzusprechen.
Das bislang Erlebte erscheint deshalb als für das LufABw wenig schmeichelhaft und bislang querbeet durch die militärische Luftfahrt von wenig Expertise, Praqmatik und Professionalismus charakterisiert. Leider haben das Sturzgeburten so ansich und bei der Bw stürzt es sich langsamer, länger und damit i.d.R. auch gründlicher. Warten wir die Zukunft ab, der Trend ist schon seit Jahren gegeben
Allein schon den § 30 LuftVG so konservativ wie die BuPol anzuwenden und den § 30a LuftVG möglichst ganz zu kippen, statt damit von der Hand in den Mund sowie bei katastrophalen Betriebszuständen und Lfz-Material zu leben, wäre schon ein erster großer Fortschritt und vehementer Beitrag bzw. eine große Portion gesunder Menschenverstand zum Auftragsschwerpunkt des LufABw und der heißt „Flugsicherheit“!
Wenn man dann so liest „Hab leider beim googeln bisher überlesen, dass das LufABw doch in der Liste der Bundesoberbehörden steht. Also stellt sich die Frage dich gar nicht, oder wo ist das Problem? Dann ist doch alles in Butter, oder nicht “ und „Jupp, alles in Butter! Da sich ja nun Deutschland und Amerika gegenseitig anerkennen wird das auch was mit dem TRITON! wollen es aber Einige Offiziere wohl nicht anders und verdrängen offenbar nur noch opportunistisch die Realitäten und Gefahren.
Nur wenn es denn einmal knallt, dann trifft es i.d.R. die Falschen, keiner will es dann gewesen und geschweige denn dafür auch noch verantwortlich sein. Eben Fehlerkultur par excellence!
Der Staatsanwalt zwinkert dann dem Richter zu und beide sagen im Chor ’“Ja, ja, das waren ZDv A-270/3, Koalitionsvertrag, BMVg Org „Zuordnung [des LufABw] im BMVg, Dresdner Erlaß, ergänzende Paraphe des StS, Vorlage BMVg Org, Regelung für die ministerielle Steuerung“. Werter Herr Angeklagter, es zählt aber leider der gesunde Menschenverstand und deshalb gilt „Pfanne marsch“’!
Und auch die Pfanne trifft dann die Falschen!
@ Ich habe daran geglaubt | 23. Juni 2016 – 19:07:
„Fliegerkameraden an meiner Seite gesprochen. Amtmann hat früher genervt, nervt heute und wird weiter nerven. Ja, habe mich darauf eingeschossen – weil er nervt.“
Ich (kleiner HFla-Kommentator) kann sehr wohl nachvollziehen, dass die Beiträge des Amtmannes den ein oder anderen Leser im Blog nerven mögen. Missen wollte ich seine Beiträge aus guten Gründen hier aber nicht.
Hans Schommer
@HansSchommer
Sie wurden mir als aufrechter und tapferer FlaAbw – Kamerad gemeldet / empfohlen. Andere, werden anders empfohlen. Ich beobachte bescheiden weiter und warte auf die Hasstiraden derjenigen, die mir anders empfohlen wurden. Beste Grüße und weiter so!
Ach ja, Bielefeld…
Nach dem gefühlten 400. Artikel zu Drohnen, Globalhawk, etc. inklusive der üblichen Kommentare zu dem ach so schlimmen Versagen und der Rechtsbeugung des BMVg, LufABw, UvdL, etc., etc., hat der obige Artikel des Hausherrn endlich mal zum Inhalt, dass man (BMVg, LufABw) offensichtlich aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hat und nun VOR der Beschaffung/dem Leasing einer weiteren Drohne zunächst die Zulassungsmöglichkeiten (militärisch!) prüft und die Modalitäten festlegt, sowie hierüber mit der entsprechenden Firma vorab eine Vereinbarung trifft um Missverständnisse und Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen oder im Nachhinein teuer und umständlich justieren zu müssen (bzw. insgesamt scheitert), ist dann auch wieder alles Mist, oder was? Ich begreife es einfach nicht.
Was haben im Zusammenhsng mit und gemäß dem obigen Artikel das LufABw bzw. das BMVg hier in diesem Falle konkret falsch gemacht?
Sehr geehrter Herr Amtmann,
wenn Sie wirklich der Meinung sind, dass hier allgemein oder im speziellen nicht hinnehmbare Verstöße der Bundeswehr gegen Recht und Gesetz vorliegen, warum wählen Sie dann nicht den Gang zur nächsten Polizeidienststelle zwecks Anzeige, bzw. den Klageweg, evtl. auch mit Unterstützung von Prof. Giemulla? Warum nicht? Wenn es wirklich so arg ist, warum scheuen Sie dann diesen Weg in dieser Sache? Er wäre garantiert effektiver (oder auch nicht) als die x-te Wiederholung unter jedem beliebigen Artikel des Herrn Wiegold. Wie können Sie es weiterhin verantworten, nichts wirklich wirksames gegen diese Rechtsverstösse zu unternehmen? Im Sinne von Taten statt Worte? Hierauf erwarte ich ernsthaft eine ernsthafte Antwort.
@ L:„Das Luftfahrtamt solle ein Exzellenzzentrum werden mit dem Ziel, „dass die Bundeswehr Luftfahrzeuge zur Verfügung hat, die sicher fliegen können und dürfen“, sagte die Verteidigungsministerin UvdL während des Aufstellungsappells. (https://www.dbwv.de/C12574E8003E04C8/Print/W29SKBQU535DBWNDE).
Dieser Platitüde muß sich in Ihrem heerem Theorieanspruch mittlerweile an der harten Wirklichkeit messen lassen und will auch in letzter Konsequenz verstanden sein. Man könnte über diesen hohlen Spruch herzlich lachen oder auch bitterlich weinen, je nach eigener Einstellung und Realitätsbewußtsein.
Dies bitte in der Truppe, auch bei Herren wie Ihnen und @Global_Hawk_Pilot, in den Ämtern, im BMVg, in der Regierung, in den Parlamentarischen Kontrollorganen und vielleicht irgendwann und zu guter Letzt in der Justiz. Den von Ihnen vorgeschlagen Michael Kohlhaas bei der nächsten Polizeiwache oder irgendeinem Gericht zu spielen, überlasse ich deshalb gerne Ihnen, falls Sie doch noch ein „Paulus“ werden sollten. Den „ernsthaften“ Klageweg, die Klagegründe, die Klagezuläßigkeit und das zuständige Gericht – etwa das AG Bielefake – können Sie dann auch gleich „ernsthaft“ erklären, am besten direkt dem Luft- und Verwaltungsrechtler Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla, so daß auch dieser von Ihnen noch etwas lernen kann. :>)
Mir erscheint für fundierte und fachliche Kritik – die wirklich gar nicht tief und oft genug „nerven“ kann, deshalb aber noch lange keine „Hasstyraden“ darstellen muß – das Blog AUGEN GERADEAUS als das deutlich effektivere Platfond, weil nicht nur verteidigungs- und sicherheitspolitisch, sondern auch fachlich seitens der aktiven User sowie der stillen Mitleser zumeist führend. Deshalb lasse ich mich auch gerne mehr oder meistens auch weniger sachlich begründet von einer mittlerweile bekannten Minderheit bzw. der stets gleichen Klientel weiter „anmachen“. Jeder qualifiziert sich bekanntlich mit seinen eigenen Kommentaren selber.
Lesen Sie doch bitte einmal im Jahresbericht des Bundesrechnungshofes aus November 2007 unter No 39 Interessenkonflikt bei der Zulassung militärischer Flugzeuge kann Flugsicherheit gefährden, Seiten 196 -197 in https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2007/2007-bemerkungen-gesamtbericht-pdf
U.a. steht da glatt „Musterprüfer haben ihre Aufgabe weisungsunabhängig zu erfüllen. Nach geltendem Recht dürfen sie auch nicht an der Erstellung der von ihnen zu prüfenden Nachweise mitwirken. Auf Anfrage hat das Luftfahrtbundesamt bestätigt, dass diese Unabhängigkeit und die strikte Trennung zwischen Erstellen und Prüfen der Nachweise wichtige Säulen der Musterprüfung von Luftfahrtgerät sind!“
Ein entsprechender Blick auf das Organigramm des LufABw sollte bereits stutzig machen vgl. http://www.luftfahrtamt.bundeswehr.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY5NmE3NzZjNmU3OTMxMzMyMDIwMjAyMDIw/image_large.jpg).
Zur weiteren zeitlichen Zuordnung: Am 31.01.2007 wurden die Entwicklungsverträge für den EuroHawk und SLÜWA (ISIS/SIGINT) geschlossen und noch am gleichen Tag vom HA gebilligt und ab da ging es in Sachen Prüfen und Zulassung rund. Laut Bericht des EuroHawk.Untersuchungsausschuss hat dieser Entwicklungsspaß bzw. dieses Zulassungschaos bis zum 30.09.2013 (ohne Folgeschäden und Kosten der Fertigentwicklung und Wiederinbetriebnahme) vorneweg 688 Mio € gekostet.-
Und nun machen Sie sich bitte beim allseits geschätzten https://de.wikipedia.org/wiki/Luftfahrtamt_der_Bundeswehr#Aufgaben über die allumfassenden Aufgaben des LufAB w und deren gesetzeskonformen Umsetzung nochmals schlauer. Auch „Ich habe daran geglaubt“ [kurzzeitig].
Damit müßten Sie und @Global_Hawk_Pilot drastisch erkennen, dass die Bw und das BMVg mit der Praxis des LufABw samt § 30 und längst praktizierten Beleihungen gem. § 30a LuftVG mittlerweile nicht nur „vom Regen in die Traufe“ gekommen sind, sondern auch den fachlichen Level Ihrer aktuellen Kommentare und Argumente zum LufABw und dessen Zulassungspraxis samt Ihrer persönlichen Kritik zu meinen Bedenken, etwas besser einschätzen können.
@Global_Hawk_Pilot: Übrigens die ganzen Regelwerke für UAV/UAS des US-DoD, USAR, der NATO, EDA und der MAWA (u.a. STANAG 4671) basieren auf FAA FAR-PART 23 bzw. EASA CS-23 “Small Air Planes“ bzw. “Normal, Utility, Aerobatic and Commuter Aeroplanes“. Mit EUROHAWK, GLOBALHAWK und TRITON bewegen wir uns aber im Bereich FAA FAR-Part 25 bzw. EASA CS-25 “Transport Category Airplanes“ bzw. “Large Aeroplanes“.
Also nix mit „Jupp, alles in Butter! Da sich ja nun Deutschland und Amerika gegenseitig anerkennen wird das auch was mit dem TRITON!“[& Co] Da wollen erst mal die UAS- /UAV-Regulations entsprechend geändert und auch multilateral harmonisiert und die „Großmotorsegler“ neu- bzw. umkonstruiert (z.B. Lastvielfache, Redundanzen und Crash Safety Margins), gebaut, erprobt und zugelassen sein!
Trotzdem an Sie beide einen schönen guten Morgen. : -))
Schon wieder ist die Bullshit-Bingo-Karte voll…
Nochmal die Frage:
Was haben im Zusammenhang mit und gemäß dem obigen Artikel das LufABw bzw. das BMVg hier in diesem Falle (Heron TP) konkret falsch gemacht? Wie lautet der konkrete Vorwurf?
@Amtmann
https://news.usni.org/2014/02/21/trition-testing-ahead-schedule.
http://www.compositestoday.com/2013/11/tritons-composite-wing-strength-exceeds-navy-requirement/
Ich kann eigentlich nur den Kopf schütten. Kann es sein, dass hier atavistische Beamtenbeißreflexe in Sachen zivile Kontrolle der Streitkräfte hochkommen nach dem Motto „Es kann und darf nicht sein, dass jemals wieder ein deutscher Soldat eine rechtlich verbindliche Unterschrift leistet ?“ Erinnert mich immer an einen besonders „fleißigen“ Truppenverwaltungsbeamten, der von mir verfügte Dienstreisen nicht so abrechnen wollte wie ich die verfügt hatte, zumeist mit dem Totschlagargument, dass er sie vor Unterschrift nicht mitgeprüft hatte. Er hat mir aber nie den Satz im Verwaltungsrecht zeigen können, in dem seine sachliche Mitprüfung vorab als verwaltungsrechtliche Voraussetzung für meine Unterschrift festgeschrieben war.
Wenn das Luftfahrtamt der Bundeswehr keine Bundesoberhörde ist, dann ist das BMVg wohl keine Oberste Bundesbehörde ?
A bisserl bizarre Diskussion, wie ich finde.
Verwaltungsrecht nennt man unter Juristen auch „Dunkeljura“, für Nicht-Juristen ist das offenbar ein Darkroom ;-)
@Global_Hawk_Pilot: Vielen Dank für die weiteren Links. Die Tests für eine Anpassungs- und Optimierungsentwicklung des Northrop Grumman MQ-4C Triton in der marinmespezifischen „Broad Area Maritime Surveillance (BAMS)-Role“ sind bekannt. Im wesentlichen geht es erst einmal darum, daß den mehrfachen rapiden Ab- un d Aufstiegen 50.000 ft 10.000 ft 50.000 ft der Vogel mechanisch standhält. Einer der vielen und ersten Schritte Richtung FAA Part-25 bzw. EASA CS-25. IOC soll 20018 erreicht werden, FOC 2023.
Das BMVg plant aber den TRITON MQ4Cals SIGINT – ELINT/COMINT-Platform zu verwenden. Wie ist hier der voraussichtliche aktuelle Entwicklung-, Prüf- und Zulassungs, IOC- und FOC-Status; hinzukommt der Problemkreis ’Non segreated Airspace’ und ’Sense & Avoid’?
Zielgrößen etwa 2025 bis 2035 laut Podiumsdiskussion von @T.W. auf der ILA 2013 bei der Gen. Rieks bereits mit seinem Kommentaren brillierte?
@L., @Klabautermann: Was haben bereits in 2007 vom Bundesrechnungshof aufgezeigte und zwischenzeitlich extensiv gegegebene Vermengungen vom Kompetenzen und Personal im Nachweis-, Prüf- und Zulassungswesen, inkl. § 30-Qualitätsabstrichen sowie § 30a-Expertenabbau und -Beleihungen an die dann sich selbst kontrollierende und allmächtige Industrie mit der „Bullshit-Bingo-Karte aus Bielefake“ und angeblichen „atavistischen Beamtenbeissreflexen“ zu tun?
@T.W. schrieb: Am (morgigen) Donnerstag wollen in Berlin Vertreter der Streitkräfte und der israelischen Firma Israeli Aircraft Industries (IAI) eine Vereinbarung unterzeichnen, die die Zulassung des unbemannten Luftfahrzeugs Heron TP für die Bundeswehr möglich machen soll, […] Die Vereinbarung noch vor einem offiziellen Vertrag über das Leasing dieser Drohnen soll Probleme mit der deutschen Zulassung vermeiden, wie sie bei der Aufklärungsdrohne EuroHawk 2013 aufgetreten waren.“
Das ist unter Umständen ein kluger Ansatz, aber man wehre gewissen Anfängen und genau da darf man BMVg und LufABw aus bisherigen Erfahrungen sehr skeptisch sein.
Stelle fest @L. und auch @Klabautermann (Letzterer zwar mit brillanten Stil und Intellekt!) haben deshalb das originäre Thema mangels Fach- und Sachexpertise, aber mit umso mehr Rhethorik, wohl gründlichst verfehlt. Es stellte sich nämlich nicht die Frage. „was haben LufABw bzw. das BMVg im konkreten Fall Heron TP bereits falsch gemacht?“ Denn dann wären wir wieder beim EuroHawk angekommen und damit erneut zu spät. Frage ist, „welche Fehler sollten BMVg und LufABw bei der Vereinbarung tunlichst vermieden haben?“ Also zählt diese Vereinbarung und die wäre hochinteressant, sicherlich auch für den Verteidigungsausschuß!
Edit zu Gen Rieks (letzter Absatz in) in http://augengeradeaus.net/2016/06/bundeswehr-kommt-einfuehrung-einer-bewaffneten-drohne-naeher-vereinbarung-zur-zulassung-vor-unterschrift/comment-page-1/#comment-240689:
Es war exakt am 22.Mai 2014 im Audio-Mitschnitt zu Panel 2 in http://augengeradeaus.net/2014/05/dronewatch-dokumentation-rpa-seminar-luftwaffe-auf-der-ila/#comments.
Berlin, 23.06.2016: Seit heute auf der BMVg-WebPage publiziert mit Stand gestern ca. 22:00 Uhr:
Vereinbarung zur Zulassung von Heron TP unterzeichnet
(http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/NYvBCsIwEET_KNuIWPCWUBDBkxetl7JtlhJMk7Dd2Isfb3pwBt7lzcALaiN-_IziU8QAT-gnfx43NW6OFL6lUAi0Kizr4IgH4ZIzwWM_1sGUIslOoSi-cmaUxConlrCbwlyN8g76RndWt80_-mtse7mZ4-HUXe0d8rKYH4zreTs!/).
Die von Generalmajor Ansgar Rieks, Chef des Luftfahrtamts der Bundeswehr, unterschriebene Vereinbarung soll Zulassungskriterien verbindlich festlegen – vor allem mit Blick auf die Flugsicherheit der Drohne. Die israelische Herstellerfirma IAI verpflichtet sich, diese Kriterien zu erfüllen.
Stellt sich die Farge nach Genauerem zu diesen Zulassungskriterien und der Art des Nachweises sowie der Prüfungen durch das LufABw?
Jaja, der Amtmann wie wir ihn kennen. Fach- und Sachexpertise sind das eine, polemische Behauptungen und Unterstellungen aus blinder Wut (warum auch immer) das andere…
Aus Respekt vor dem Hausherrn soll’s das erstmal von mir gewesen sein, sonst artet es wieder aus. Nicht jeder Artikel soll hier zum Schlachtfeld um die Auslegung des Paragraph 30 werden.
@Vtg-Amtmann
Wenn man nur noch sich selber zitieren kann, dann wirds einfach nur noch peinlich.
.@Klabautermann: Wo?
Der Vermengung von Fachtechnik und Musterprüfung wurde mit der Auslagerung der Musterprüfung in das LufABw ein Ende gemacht. Da diese immer noch Bestandteil der WTD 61 ist, frage ich mich wo das Organigramm des LufABw da Unstimmigkeiten zeigen soll. Die NQAR wiederum ist davon getrennt bei der Q im BAAINBw und den nachgeordneten jeweiligen GPS.
Der Berich des Bundesrechnungshof ist aber auch von 2007 …
Nette Anekdote: Der sehr geehrte Herr Vtg-Amtmann hat es heute sogar in die Rede vom General Rieks geschafft.
@Vtg-Amtmann: Ich würd an Ihrer Stelle hier ein wenig „runterfahren“. Man kommt ja nicht wirklich weiter. Ich (als Luftfahrtlaie) erlaube mir zu empfehlen, den behördlichen Fortgang einfach mal zu beobachten und dann quasi „flankierend“ zu bewerten bzw. zu kommentieren. Mit Ihrer Expertise kommt das dann sicher auch überzeugender rüber.
Nix für ungut!
Hans Schommer