Neue Arbeitszeitverordnung: Kulturwandel oder Ende der Streitkräfte?
Seit dem 1. Januar gilt für die Bundeswehr eine neue Arbeitszeitverordnung, und die Meinungen dazu (nicht nur hier bei Augen geradeaus!) sind mindestens so widerstreitend wie bei Verstößen gegen die Anzugordnung… Ohne es herunterspielen zu wollen: Die Übertragung der EU-Arbeitszeitrichtlinie von 2003 auf die deutschen Streitkräfte, nach der im Grundbetrieb eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden (ohne Pausen) gilt, wird einerseits als überfälliger Schritt begrüßt, andererseits als Gefahr für die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte betrachtet.
Nun sieht diese Verordnung zahlreiche Ausnahmen vor, in erster Linie für Einsätze, einsatzgleiche Verpflichtungen und Seefahrten. Dennoch wird die praktische Umsetzung in etlichen Bereichen erst mal ein Problem. Vor allem die Marine muss mit der Folge umgehen, dass die Schiffe im Hafen künftig nicht mehr als Unterkunft dienen können, weil Betrieb und Wachen anders organisiert werden müssen – und ein Teil der Besatzung irgendwie an Land unterkommen muss, auch dann, wenn sie nicht, so der Fachbegriff, unterkunftspflichtig sind.
Aber auch Einheiten mit hohem Bereitschaftsstand und vielen Übungen werden wohl Probleme haben, die nunmehr festgezurrte Wochenarbeitszeit (mit Möglichkeiten zur Abweichung) zum neuen Normalzustand zu machen. Ganz davon abgesehen, dass jetzt in vielen Bereichen Systeme für die Arbeitszeiterfassung erst eingeführt werden müssen und teilweise mit Übergangslösungen gearbeitet werden muss.
Die Grundlagen stehen in einer Verordnung, Erklärungen dazu gibt es hier und hier auf der Bundeswehr-Webseite.
Die Debatte darüber tobt bereits heftig im Bällebad; die entsprechenden Kommentare (ich hoffe, ich übersehe keinen) ziehe ich hier herüber.
Nachtrag: Ich habe mal im Verteidigungsministerium angefragt, welche EU-Staaten die Arbeitszeitrichtlinie für ihre Streitkräfte umgesetzt haben. Die Übersicht der Länder – allerdings, so sagt eine Sprecherin des Ministeriums, liegen keine Informationen über Details der Umsetzung, z.B. Ausnahmen oder Ausgleichsmaßnahmen, vor:
EU-Staaten
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Ja
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Nein
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nicht bekannt
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Belgien / Luxemburg
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X
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Bulgarien
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X
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Dänemark
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X
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Finnland
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X
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Frankreich
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X
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Griechenland
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X
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Großbritannien
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X
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Kroatien
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X
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Lettland
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X
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Niederlande
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X
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Österreich
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X
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Polen
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X
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Portugal
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X
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Rumänien
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X
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Schweden
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X
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Slowakei
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X
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Slowenien
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X
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Spanien
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X
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Tschechien
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X
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Ungarn
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X
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Italien
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X
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Estland
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X
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Litauen
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X
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Malta
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X
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Zypern
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X
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Irland
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X
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@jungchen
„Aus der -VIELFALT- dessen, was wir bereits besprochen haben, sehen Sie, dass es eben -NICHT NUR- darum geht, ob man 40 oder 45 Stunden pro Woche arbeitet, sondern -AUCH- um die Art und Weise, wie man arbeitet und mit seiner Arbeitsbelastung umgeht. “
Niemand behauptet, dass Überstunden grundsätzlich schädlich sind.
Manchmal sind es auch die Folgen einer Scheidung oder das fehlende soziale Umfeld, als Ergebnis von permanenter Abwesenheit. Es gibt viele Ursachen.
In jedem Fall reicht den meisten die Abwesenheit durch Einsätze, da muss man im Grundbetrieb nicht auch noch weg sein.
41h, plus Pausen plus Fahrzeit, plus Lehrgänge, plus Übung, plus Einsatz, plus vielen mehr reicht.
Viele müssen jetzt erst mal auf 41h kommen und in vielen Bereichen muss es erstmal für 41h was zu tun geben ;-)
@ThoDan
die 5000€ und 40% waren zahlen von mir und sind nicht in direkten Zusammenhang zu setzen.
5000€ waren der Betrag der in einem klassischen Übungsjahr dem einfachen Soldaten fehlen. Ich habe den Betrag ja bereits ausführlich erläutert und ich ermutige jeden Vorgesetzten hier, das einmal für seinen Verband/Einheit auszurechnen.
40% bezog sich auf 100% aller Aufträge die das Bataillon/die Kompanien so bekommen und (wenn man auf die Durchführungen der letzten Jahre nun die SAZV anwendet) nun nicht mehr so erfüllt werden können.
Nun zu behaupten diese 40% entsprächen den 5000€ und dann auch noch Stundensätze auszurechnen ist unseriös und höchst – sorry – dümmlich.
Natürlich werden wohl einiges aus den 40% weiter irgemdwie erfüllt werden, jedoch wenn man uns nicht völlige Planungslosugkeit und Ineffizienz vorwerfen möchte, eben nicht mehr in gleicher Intensität und damit mit deutlich weniger Outcome oder gänzlicher Verfehlung der Ziele.
Viele Kommentatoren hier hüllen sich gerne in Allgemeinheiten und hohlen Durchhaltephrasen. Ich (und ich denke @Koffer auch) setzen aber dies in der Praxis am EAP oder JÜEP um und sehen die Diskrepanzen.
Zum Thema Ausnahmeregelungen: Nicht nur sind die Hürden groß – viel mehr ist der Zeichnungsweg irre… Einzelgenehmigunngen für jeden Aufenthalt.
Und das allergrößte Übel ist das Fehlen von Durchführungsbestimmungen. Ich sehe den Ansatz einer Quantifizierung von Arbeitszeit ja positiv – lediglich die Umsetzung ist für uns schier unmöglich. Es muss weiter Ausnahmen und deutlich größere Freiheiten für Kommandeure und Chefs geben. Alle Lehrgänge müssen raus. Und man muss mir ermöglichen 3- Tage Wochen durchzuführen als Ausgleich – auch längerfristig. Wer sich mit den Funktionsweisen auf der Arbeitsebene und den Umständen der dort dienenden Soldaten auskennt weiss, das „zusperren“ genauso wenig geht wie „Halbtags“. Durch die differenziertheit der Soldaten trifft man immer eine gehörige Portion der Soldaten negativ.
Stichwort Pendler etc…
Ein „Freizeitausgleich“ darf nicht nur stumpf quantitativ auf dem Papier gerechnet werden – sondern muss(!) auch qualitativ vom Soldaten genutzt werden können.
Zusätzlich müssen aber auch die Wünsche der Soldaten und individuellen Präferenzen berücksichtigt werden. Diese beinhalten jedoch aber auch einen finanziellen Ausgleich. Es hat viele gute Ideen gegeben die geforderte Arbeitszeit im Jahresmittel anzustreben und trotzdem den Bedürfnissen und Wünschen der Soldaten nach Freizeit und finanziellem Ausgleich nachzukommen. Wie man sieht wurden diese aber gekonnt ignoriert. Für mich bleibt die SAZV unterm Strich auch eine große Sparaktion unter dem Deckmantel des „Arbeitsschutzes“. Es gibt natürlich Bereiche des militärischen Lebens wo sie ihren Sinn hat, aber es überwiegen imho die Anderen.
Wie es Kameraden von mir schon treffend formuliert haben: Es ist eine Klientelentscheidung – getroffen und verteidigt von Soldaten und Zivilisten, die fast keine Auswirkungen davontragen – oder davon persönlich profitieren.
Fux – 11:29
Da Umsetzen haben andere für mich übernommen – teilweise halt auch mit den oben beschriebenen Auswirkungen/Begründungen. Seit Mitte des letzen Jahres für mich aber nur noch peripher relevant.
– Meine Spieße waren im Regelfall immer ansprechbar. Auch in Pausen oder kurz vor Dienstschluß. Das DAB oder der morgentliche Kaffee vor Dienstbeginn war für die auch „Pflicht“, genauso wie Kompanieabende,… (Nicht im Sinne von Vorschrift und Gesetz oder Dienstherr/Diensteid, sondern vom eigenen …Verständnis). Teilzeit-Spieß wäre für die vom Selbstverständnis nicht möglich gewesen.
Ich persönlich hatte sehr selten mit dem Spieß zu tun, da ich einen Zugführer hatte (der ggf. weitermelden kann). Problem war eher wenn die ‚Führung‘ nicht da war und von den Vorgesetzten/Anwesenden niemand entscheiden wollte/durfte weil: „Nicht befugt.“, „Nicht zuständig“, oder könnte man könnte je was falsches machen…
Ob ich 12 h mit angemessenen Pausen zügig arbeite oder 12 h prinzipiell rumrotiere könnte genauso etwas damit zu tun haben, wie das sie eigentlich nicht länger als 12 h dürfen.
Bei uns sind die Arbeitsmediziner stark hinter Burnout, Schlafstörungen etc. hinterher.
Aber bei 15 h Dienst einschließlich zum Abschluss längerer LkW Fahrten, wie sie das ggf. vor Staatsanwalt und Gericht begründen will ich sehen.
Und die harte, fordende Ausbildung nicht einmal dann ein Argument, wenn die Zeit zur Ausbildung auch zur sinnvollen Ausbildung genutzt wird und diese Zeit angemessen ausgeglichen bzw. abgegolten wird
@Jas | 09. Januar 2016 – 13:41
Grundsätzlich +1
Nur eine Klarstellung (ich will nicht als mehr erscheinen, als ich bin):
„Ich (und ich denke @Koffer auch) setzen aber dies in der Praxis am EAP oder JÜEP um und sehen die Diskrepanzen.“
Seit 9 Monaten nicht mehr, ich bin seit kurzem und erstmalig in meiner Dienstzeit einer Schreibtischtäter ;) D.h. derzeit habe ich keine Probleme mit EAP/JÜEP/JAB o.ä.
Aber ich glaube sagen zu können, dass ich nach Jahren auf der Zg/Kp/Btl Ebene und nur 9 Monaten Ämterverwendung immer noch qualifiziert bin über Ausbildung zu sprechen ;)
„Wie es Kameraden von mir schon treffend formuliert haben: Es ist eine Klientelentscheidung – getroffen und verteidigt von Soldaten und Zivilisten, die fast keine Auswirkungen davontragen – oder davon persönlich profitieren.“
Und im Regelfall nicht die Konsequenzen tragen müssen, wenn entweder keine Weiterverpflichtungen in der eigenen Kp/Btl erfolgen (sinkenden Attraktivität) oder noch schlimmer Ehrenwachen gestellt werden müssen (wegen schlechter Ausbildung).
@der_andere | 09. Januar 2016 – 14:00
„Teilzeit-Spieß wäre für die vom Selbstverständnis nicht möglich gewesen.“
+1
@Koffer
1) zu Kosten von weniger Freizeit, hört sich für mich nicht unbedingt nach nem guten Deal an
2 + 3) Warum reicht die normale Zeit dafür nicht aus?
Truppe 48 h + ist doch wohl eine eklatante Ungleichbehandlung und wenn es damit nicht geht, dann müssen sie Klarmachen das es so nicht weitergeht, anstatt sich mit Überstunden ohne Ende durchzumogeln.
Bw. wie läuft die Kompanie wenn der Spieß krank, im Urlaub, auf Lehrgang ist oder gar im Einsatz ausfällt
@Jas
Entschuldigung, so habe ich das gelesen und da 40% Mehrstunden sehr konservativ gerechnet über 2 Monate Arbeitszeit wären, sind 5000€ da für mich nicht im mindesten angemessen.
GGF. muss ich auf der Arbeit Prioritäten setzen und einiges nicht abarbeiten was gewünscht ist.
Warum sollte es Ausnahmeregeln für Lehrgänge brauchen?
Das es Erwähnenswert oder gar bedürftig ist, das der Dienstausgleich mit dem Soldaten abzustimmen ist, erweckt in mir den Eindruck eines Problems der Führungskultur!
2 – 3 Tagewochen etc. sowas setzte ich als selbstverständlich voraus, kein stumpfes heute 1 h länger morgen eine h kürzer nach Gutsherrenart.
Finanzieller Ausgleich ist keine Ruhe oder Erholung.
“ Es ist eine Klientelentscheidung – getroffen und verteidigt von Soldaten und Zivilisten, die fast keine Auswirkungen davontragen – oder davon persönlich profitieren.“
Die Entscheidung wurde nicht von Soldaten getroffen und der Vorgänger des jetzigen InspHeer war ein Gegner dieser Umsetzung.
Das Bw Personal in den Ämtern hat trotz Gleitzeit, die selben Vor- und Nachteile wie Soldaten in der Truppe.
Evtl sollte man mal im Kopf die Trennung, Soldat Truppe-Soldat Amt beenden.
Der Wechsel erfolgt mehr als manche denken und auch Angehörige von Schulen und Ämtern waren in der Truppe und gehen in die Einsätze.
Wir haben eher eine Trennung nach 90/5, Lebenssituation, Dienstalter und das ist gut so.
Diejenigen welchen in den Ämtern, Schulen und Stäben ihre Dienstzeit verbringen werden zum Glück weniger.
@ Jas
Zitat: „Wie es Kameraden von mir schon treffend formuliert haben: Es ist eine Klientelentscheidung – getroffen und verteidigt von Soldaten und Zivilisten, die fast keine Auswirkungen davontragen – oder davon persönlich profitieren.“
Das kann man als hart Betroffener natürlich für sich selbst so bewerten.
Nur bitte ich nicht Ursache und Wirkung zu vertauschen. Ursache der EAZV war ein Schutzgedanke für Arbeitnehmer nachdem öffentliche Dienstgeber (kommunale Feuerwehren, Krankenhäuser usw. ) und private Arbeitgeber Arbeitnehmer potentiell ausgebeutet haben. Die Wirkung ist für Kampfeinheiten ein Ausbildungsverlust, ein Einkommensverlust usw. Jetzt diesen Wirkungsverlust auf die Ursache zurückzuführen ist m.M.n falsch. Richtig wäre die Ausbildungsvorhaben entsprechend anzupassen, dass das Ausbildungsziel erreicht werden kann und die Strukturen, spricht Personalstärke so anzupassen, dass der Gesamtauftrag erfüllt werden kann.
Das dies möglich ist, hat man an dem Präzedenzfall „Arbeitsbelastung der Bw-Feuerwehren“ gesehen. Die haben die Problematik der EAZV bereits vor 5 – 8 Jahren durchexerziert. Mit Einkommensverlusten, Minderung der Einsatzbereitschaft insbesondere der Lw usw. Letztendlich mussten eben Personalstellen erhöht werden, mehr Beamten zu Feuerwehrleuten ausgebildet werden um alle Aufgaben in der geforderten Stundenbelastung abdecken zu können. Wenn man dies nicht will (Personalaufstockung) muss man eben den Betrieb entsprechend einschränken.
@ThoDan | 09. Januar 2016 – 14:54
„1) zu Kosten von weniger Freizeit, hört sich für mich nicht unbedingt nach nem guten Deal an 2 + 3) Warum reicht die normale Zeit dafür nicht aus?“
zu 1.) was ist den hier ein „guter Deal“, die Truppe macht das wofür sie da ist, schön ist halt nur, wenn sie dafür auch etwas Geld bekommt. Klar kann man immer über mehr reden (obwohl der Schluck aus der Pulle letztes Jahr schon ganz nett war), aber statt dem Quatsch mit der SAZV hätte man vermutlich besser die finanzielle Vergütung nach alter Regelung (nochmals) erhöht, damit wär die Truppe wahrscheinlich besser gefahren
zu 2./3. wenn Sie nach den umfangreichen Berechnung und Erläuterungen von anderen und von mir in diesem Gesprächsfaden das immer noch nicht verstanden haben, kann ich Ihnen langsam nicht mehr helfen…
„Truppe 48 h + ist doch wohl eine eklatante Ungleichbehandlung und wenn es damit nicht geht, dann müssen sie Klarmachen das es so nicht weitergeht, anstatt sich mit Überstunden ohne Ende durchzumogeln.“
Was heist denn hier durchzumogeln?! Wir erfüllen unseren Auftrag und das weswegen wir Soldaten geworden sind.
In Bezug auf Ungleichbehandlung: 1. Front und Etappe waren schon immer zwei unterschiedliche Welten, bis zu einem gewissen Grade ist das auch gut so, nicht jeder möchte wirklich „echter“ Soldat sein und auch nicht jeder ist dafür geeignet 2. unfair ist halt, wenn das letzte was einen vorher noch ein bißchen entschädigt hat (die höhere Vergütung) jetzt auch noch dran glauben muss
„Bw. wie läuft die Kompanie wenn der Spieß krank, im Urlaub, auf Lehrgang ist oder gar im Einsatz ausfällt“
Dann hat er einen Vertreter. Aber man kann Führungspersonal nicht „teilweise“ ersetzen. Entweder ist der Spieß da, dann ist er da. Oder er ist nicht da, dann ist sein Vertreter der Spieß. In Teilzeit geht das nicht. Verantwortung ist unteilbar.
@Zimdarsen | 09. Januar 2016 – 15:25
“ Es ist eine Klientelentscheidung – getroffen und verteidigt von Soldaten und Zivilisten, die fast keine Auswirkungen davontragen – oder davon persönlich profitieren.“
Die Entscheidung wurde nicht von Soldaten getroffen und der Vorgänger des jetzigen InspHeer war ein Gegner dieser Umsetzung.
Stimmt. Mit Klientenentscheidung ist auch nicht Gen Kasdorf gemeint. Mit dem habe ich zwar so meine persönlichen Probleme, aber in dem Fall Stand er mal auf der richtigen Seite…
„Das Bw Personal in den Ämtern hat trotz Gleitzeit, die selben Vor- und Nachteile wie Soldaten in der Truppe.“
Pffff, in Ihren Träumen vielleicht…
„Evtl sollte man mal im Kopf die Trennung, Soldat Truppe-Soldat Amt beenden.“
Oh, da hätte die Truppe sicher nichts gegen. Die Frage ist nur ob die Ämter und höhKdoBeh damit klar kämen.
Mal ganz ehrlich: die Truppe ist nicht für jeden etwas. Die Kameraden in den Ämtern/höhKdoBeh machen ja (manchmal) auch etwas Wichtiges und auch dort gibt es (manchmal) Stress und viele Aufträge.
Aber man darf doch nicht vergessen wofür eine Armee existiert: NICHT für die Ämter, die sind nur da um die echte Armee zu verwalten.
Ärgerlich ist halt, wenn die Verwalter den Operateuren erklären wollen wie deren Welt „wirklich“ läuft :(
Servus,
@Georg | 09. Januar 2016 – 16:28
Dann schauen Sie mal, was in den Einheiten passieren wird, bei denen es innerhalb der Bw-Feuerwehren auch noch Brandschutzsoldaten gibt. Die Verantwortlichen dort werden sich umschauen, denn bisher war es immer „sehr nett“, fehlende Beamte (krank oder eben auch Wochenarbeitszeit erreicht) durch Soldateneinsatz „auszumerzen“. Dies wird ab jetzt auch nicht mehr möglich sein…
Und wenn der -so wie Sie es schreiben- Betrieb einzuschränken ist, dann sind wir automatisch wieder bei Schwund von Ausbildung.
@Koffer
Ja und Kasdorf hat seine Position radikal geändert.
Ein Soldat wechselt seine Dienstposten und kein Langdiener bleibt ewig Einsatzsoladat.
Selbst bei den Einsatzsoldaten ist nicht immer alles 120% und das ist gut so.
Die Trennung zwischen Grundbetrieb und Ausnahme wird sich ggf in Feinheiten noch ändern, ebenfalls das Anordnen von Überstunden. Es ist nichts in Stein gemeißelt und auch die 41h nicht ;-)
Es ist mir nicht bekannt woher sie ihre Erfahrungen bezüglich der Soldaten außerhalb der Einsatztruppe haben, mein ist in jedem Fall gemischt und mir ist alles begegnet vom Einsatz- Junkie bis hin zum Drückeberger….auch in der Truppe, bei den „Praktikern“.
Daran wird keine SAZV was ändern, dies geht nur mit (Pers-) Führung.
…..und, dass ein altes erfahrenes Frontschwein in seinen letzten Jahren einen eher entspannten Dienst im Stab, Schule oder Amt schiebt ist auch in anderen Armeen üblich.
Ich sehe das alles entspannt, die attraktivität für beide Seiten wird zum Ausgleich führen, egal ob die Arbeitszeit per Gesetz geregelt ist oder per Verordnung.
@ Der Beobachter
Zitat: „Und wenn der -so wie Sie es schreiben- Betrieb einzuschränken ist, dann sind wir automatisch wieder bei Schwund von Ausbildung.“
…. oder eben bei der Aufstockung des Personals, damit eine vernünftige Arbeitszeit für Alle eingehalten werden kann. Natürlich kostet dies Geld, darf es auch, die Rüstungsprojekte verschlingen auch Unsummen an Geld, warum also nicht mehr fürs Personal ausgeben ?
In Deutschland muss sich der Trend der im öffentlichen Dienst Beschäftigten, der Beamten und Soldaten umdrehen. Bisher war der öffentliche Dienst das Sparschwein der Nation für die schwarze Null und die Unternehmer der ÖPP-Projekte die Gewinner dieser Politik der Privatisierung.
Der Trend muss lauten mehr eigenes Personal, weniger Outsourcen, weniger Überstunden, mehr Man-Power vorhalten als Daseinsvorsorge unserer Gesellschaft für mögliche Eventualitäten, Wechselfälle des Lebens und dafür weniger Subventionen für die heimische Wirtschaft.
@Georg
Ihr Wort in Gottes Ohren aber:
ihre „Personalaufstockung“ kommt bei Entscheidung heute in 2 Jahren an – Der Ausbildungs- und Schlagkraftverlust ist gestern eingetreten…
@Zimdarsen | 09. Januar 2016 – 18:41
„Ja und Kasdorf hat seine Position radikal geändert.“
Wann? Nach meiner Kenntnis nicht. Nach meiner Kenntnis wurde im die „Lösung“ befohlen.
„Die Trennung zwischen Grundbetrieb und Ausnahme wird sich ggf in Feinheiten noch ändern, ebenfalls das Anordnen von Überstunden. Es ist nichts in Stein gemeißelt und auch die 41h nicht ;-)“
Dann wäre ja alles gut. Mit nur vier Änderungen würde aus dem Fluch der SAZV ein Segen:
1. mehr ausbildungsbezogene Ausnahmen
2. anderer Genehmigungsmaßstab bei der finanziellen Vergütung statt Freizeit
3. Erhöhung der Vergütung bei den Maßnahmen die nicht der SAZV unterfallen
4. Herausnahme von UvD/Wache aus der SAZV
Nicht geändert werden muss übrigens der Jahresschnitt von 48h. Der sollte erhalten bleiben (außer im Einsatz und in der unmittelbaren Einsatzvorausbildung). Denn hier geht es wirklich um Gesundheitsschutz.
„Es ist mir nicht bekannt woher sie ihre Erfahrungen bezüglich der Soldaten außerhalb der Einsatztruppe haben“
18 Jahre Soldat-sein?!
„…..und, dass ein altes erfahrenes Frontschwein in seinen letzten Jahren einen eher entspannten Dienst im Stab, Schule oder Amt schiebt ist auch in anderen Armeen üblich.“
Jepp, und das ist auch gut so!!! Schlimm ist nur, wenn die Schreibtischtäter den Kämpfern erklären wollen wie die Welt wirklich funktioniert…
@ Koffer
Zitat: „Dann wäre ja alles gut. Mit nur vier Änderungen würde aus dem Fluch der SAZV ein Segen:
1. mehr ausbildungsbezogene Ausnahmen
2. anderer Genehmigungsmaßstab bei der finanziellen Vergütung statt Freizeit
3. Erhöhung der Vergütung bei den Maßnahmen die nicht der SAZV unterfallen
4. Herausnahme von UvD/Wache aus der SAZV“
Wären wir dann nicht wieder beim alten System ?
Stunden schrubben ohne Ende und statt Freizeit die wieder ausbezahlen, wobei lediglich die Vergütung für die Mehrarbeitsstunde angepasst würde ?
@Koffer
Ein guter Deal wäre der, wo die Bedürfnisse der BW oder was der Vorgesetzte der dafür halt hält angemessen berücksichtigt werden sondern auch die Bedürfnisse und Wünsche des Soldaten.
Das auf Geld für Überstunden festzusetzen ist es definitiv nicht.
2/3 dann können sie mir wohl nicht helfen, denn überzeugend war das nicht für mich.
Eher Teil des Problems.
Wenn sie massiv Überstunden brauchen, um ihren regulären Auftrag zu erfüllen, stimmt etwas massiv nicht mit dem System.
Warum geht das in Teilzeit nicht?
@Koffer
Dann wäre ja alles gut. Mit nur vier Änderungen würde aus dem Fluch der SAZV ein Segen:
1. mehr ausbildungsbezogene Ausnahmen
4. Herausnahme von UvD/Wache aus der SAZV
Nein, das würde es wohl ins Absurde verkehren.
@ Koffer
1. mehr ausbildungsbezogene Ausnahmen.
Welche? Warum? Ist es im Einzelfall nicht anders lösbar?
Wenn sich welche identifizieren wird, bei der es nicht anders lösbar ist wird man diese dann nachschieben.
2. anderer Genehmigungsmaßstab bei der finanziellen Vergütung statt Freizeit
Gute Idee, was soll der Maßstab sein und wieviel Mehrkosten werden entstehen.
Ist es für die Schlagkraft der Bw und das Personal von Vorteil?
3. Erhöhung der Vergütung bei den Maßnahmen die nicht der SAZV unterfallen.
Gute Idee
4. Herausnahme von UvD/Wache aus der SAZV
Warum?
@ThoDan | 10. Januar 2016 – 14:46
„Ein guter Deal wäre der, wo die Bedürfnisse der BW oder was der Vorgesetzte der dafür halt hält angemessen berücksichtigt werden sondern auch die Bedürfnisse und Wünsche des Soldaten.“
Tja, viellicht führen wir dann am besten freie Gehaltsverhandlungen und Streikrecht bei uns ein… Dann kann ja vielleicht jeder seinen eigenen „Deal“ aushandeln.
Ich vermute bei den meisten dürfte der auch eine Klausel enthalten, der das Sterben unter Feindeinwirkung ausschließt…
„Warum geht das in Teilzeit nicht?“
a)Verantwortung ist unteilbar. Verantwortung tragen kann man aber nicht, wenn man nicht da ist.
b) Führen von vorne geht nur, wenn Führungspersonal auch anwesend ist.
c) Eine Kompanie ist kein Amt oder eine Sesselschubserorganisation bei der jeder kommt wie es ihm gerade passt, weil er ein „Einzeltäter“ ist. Eine Kompanie ist eine Organisation, die nur im Zusammenwirken funktioniert. Sowohl bei den Einheiten, die „Realversorgung“ gewährleisten, als auch bei den Einheiten mit ausbildungs- und einsatzorientiertem Auftrag. Zusammenwirken geht nur, wenn diejenigen, die Zusammenwirken sollen auch gemeinsam anwesend sind.
@Koffer
Vielleicht müssen einige in der BW lernen das wir im Jahr 2016 und nicht mehr im Jahre des Herren 1968 sind?
Das die Erwartung, der Soldat hat für die gnädige Gunst in der BW dienen zu dürfen nach Belieben der Vorgesetzten dankbar zu sein, nicht mehr akzeptabel ist?
a) + b) dann dürfen die Vorgesetzten eigentlich nie diese Einheit verlassen, 24/366 nicht
c) Eine Kompanie ist kein Amt oder eine Sesselschubserorganisation bei der jeder kommt wie es ihm gerade passt, weil er ein „Einzeltäter“ ist. Eine Kompanie ist eine Organisation, die nur im Zusammenwirken funktioniert
Und sie glauben es gab seit der Altsteinzeit eine länger funktionierende Gesellschaft wo das anders war?
@ Koffer
1. mehr ausbildungsbezogene Ausnahmen
Welche? Warum? Kann man es durch Org und Pers lösen?
Wenn für die Einsatzfähigkeit nicht anders lösbar, dann werden diese Ausbildungen wohl identifiziert und im BMVg/Beteiligungsgremien gemeldet und nachgesteuert.
2. anderer Genehmigungsmaßstab bei der finanziellen Vergütung statt Freizeit
Welcher Maßstab, wenn nicht wichtig für den Einsatz?
3. Erhöhung der Vergütung bei den Maßnahmen die nicht der SAZV unterfallen
Kann man ja machen ist aber ein anderes Thema und hat nichts mit SAZV zu tun.
4. Herausnahme von UvD/Wache aus der SAZV
Warum sollten die wenigen welche diesen Dienst (zum Teil ohne Mehrwert für die Truppe) noch leisten mssen benachteiligt werden?
@ThoDan | 10. Januar 2016 – 22:12
„Vielleicht müssen einige in der BW lernen das wir im Jahr 2016 und nicht mehr im Jahre des Herren 1968 sind?“
In der Tat, genau das müssen einige in der Bw lernen. Die Bedrohungslage für unsere Soldaten hat sich z.B. geändert… Heutzutage üben wir nicht für einen abstrakten V-Fall, sondern bilden für das tatsächliche Überleben auf dem Gefechtsfeld aus.
Schlimm ist nur, dass die Entscheider heute aus einer Generation stammen, wo das noch nicht der Fall war.
Deswegen kommt ja auch ein solcher Blödsinn wie die aktuelle Konstruktion der SAZV und der dazugehörigen DB zustande :(
Servus,
@ThoDan
zu a+b
Sie mögen es eventuell nicht glauben, aber so ist es mitunter. Es gibt tatsächlich Personal, das aufgrund seines singulären Dienstpostens eigentlich gar nicht in den Urlaub oder auf Lehrgang gehen dürfte, da die Aufgaben nicht durch einen anderen leistbar sind. Und das bezieht sich nicht darauf, dass es niemanden gibt, der es nicht könnte, sondern ganz einfach vom Zeitmanagement her. Zumindest nicht ohne dessen Vertreter, der ja auch noch seinen eigenen Job machen muss, übergebührlich, nein „über-SAZV-lich“ zu belasten.
Und von denjenigen, die eine bestimmte Tätigkeit ausüben, von denen es gar keinen anderen ausgebildeten Soldaten im Verband gibt, einmal ganz abgesehen. Dann bleiben Dinge liegen, weil sie nicht entschieden werden (dürfen) und der Urlaub ist danach schnell wieder für die Katz‘, da man diesen Kram dann aufarbeiten muss.
Sicherlich lässt sich soetwas in günstigen Konstellationen auch managen, aber das Personal muss hierfür verfügbar sein, was in einem so schön genannten „Feld-/Wald- und Wiesenbataillon“ leider nicht immer zutrifft…streiche „immer“…;-)
@Koffer
Mit anderen Worten die BW hat Jahrzehtelang die Lebenszeit von Wehrpflichtigen vergeudet?
@Der Beobachter
Mit anderen Worten, das Personalmangement – Planung etc. der BW ist sehr inkompetent, müsste also dringend reformiert werden?
Bei aller Emotionalität mit der diese Diskussion hier geführt wird (Amt vs. „Kampftruppe“)
es wird sich nichts an der derzeitigen Situation ändern.
Selbst die Spezialkräfte warten erstmal bis zum III QT, bewerten dann ob die Anwendung der SAZV zielführend ist und steuern dann nach…oder auch nicht.
Langen Phasen der Ruhe folgen kurze der Aufregung, daher hält sich der Soldat in den langen Ruhephasen bereit für die Aufregung, lässt sich auch bei diesem Thema anwenden ;-)
Einfach mal abwarten was passiert.
@Der Beobachter
„Es gibt tatsächlich Personal, das aufgrund seines singulären Dienstpostens eigentlich gar nicht in den Urlaub oder auf Lehrgang gehen dürfte, da die Aufgaben nicht durch einen anderen leistbar sind.“
Es gibt viele Dinge welche nicht richtig sind und gerade deshalb ist es jetzt so wichtig diese zu benennen.
Dienstposten mit Tätigkeiten nie nur einer leisten kann, darf es nur geben wenn diese Tätigkeit nicht zeitkritisch ist. Sollte es nicht so sein, gibt es ein umsetzbare Vertreterregelung oder eine Änderung im System.
Und das bezieht sich nicht darauf, dass es niemanden gibt, der es nicht könnte
@Koffer
SAZV
§ 6 Regelmäßige tägliche Arbeitszeit
(1) Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit sowie deren Beginn und Ende sind festzulegen. Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit darf 13 Stunden einschließlich der Pausen nicht überschreiten. Von Satz 2 kann abgewichen werden, wenn dienstliche Gründe dies erfordern, insbesondere in folgenden Bereichen:
1. allgemeine Grundausbildung,
2. Dienstposten-, Laufbahn- und Einsatzausbildung,
4. Wach-, Sonder- und Ordnungsdienste
Die bedeutet, dass ein Befehlsbefugter die Tagesdienstzeit (Arbeitszeit) von 0h bis 13h am Tag, in Abstimmung ÖPR/VP Befehlen darf. Müsste doch für den Grundbetrieb ausreichend sein.
„Es gibt tatsächlich Personal, das aufgrund seines singulären Dienstpostens eigentlich gar nicht in den Urlaub oder auf Lehrgang gehen dürfte, da die Aufgaben nicht durch einen anderen leistbar sind.“
Diese Aussage ist – mit Verlaub – imho Humbug. Falls es tatsächlich „dauerhaft unersetzliches“ Personal geben sollte, dann liegt ein eklatanter Organisations- oder Planungsfehler vor – also ein Führungsversagen……
Viele Kontra-SAZV-Kommentatoren sind ja auch die Verfechter von „formaler Disziplin (Stichwort: Anzug) und Auftragstaktik“. Nun, meine Herren, sie haben eine neue Weisungslage: Auftragserfüllung unter Berücksichtigung der SAZV. Dann machen sie mal eine neue Auftragsanalyse und setzen die neue Weisungslage diszipliniert um. Falls sie das nicht können, dann bitten sie um ihre Versetzung. Sie sind ganz bestimmt nicht unersetzlich…..Ausführung!
@Zimdarsen
13 h am Tag bedeuten de facto 2 3 Tage und eine 3 Tage 6 h Wochen und die 11 h sind nicht reine Ruhe und Erholung oder fällt der Weg von und zum Dienst unter die 13 h?
@ThoDan: wow, da sind sogar Alerichs Beiträge verständlicher … ;-)
@diba
Entschuldigung, aber was ist daran nicht zu verstehen?
@klabautermann
Es war bei Erstellung der STAN des Verbanders bereits ersichtlich, dass der Auftrag mit gegebenem Personalumfang kaum ausführbar wäre. Die SAZV verschärft das lediglich weiter.
STAN-Änderungsantrag wurde gestellt und abgelehnt. Ergo: Auftrag mit bestehenden Ressourcen nicht mehr vollumfänglich ausführbar. Auftragsreduzierung wurde angefragt und abgelehnt.
Willkommen in der Truppenrealität unterhalb der Kommandobehörde, wo dauerhaft nicht ersetzliches Personal regelmäßig vorkommt (da Personal ohne entsprechenden Dienstposten nicht die entsprechenden Lehrgänge erhält und entsprechende Aufgaben daher formal nicht einmal ausführen dürfte) und Führung bedeutet trotzdem seinen Auftrag auszuführen.
@ klabautermann | 11. Januar 2016 – 12:38
„Viele Kontra-SAZV-Kommentatoren sind ja auch die Verfechter von „formaler Disziplin (Stichwort: Anzug) und Auftragstaktik“. […] Sie sind ganz bestimmt nicht unersetzlich…..Ausführung!“
Damit verlässt die Diskussion mal wieder sachlichen Boden, völlig unnütz an dieser Stelle.
PS: „Um Versetzung bitten“, wenn der Auftrag nicht erfüllbar ist, kommt vielleicht in schlechten Filmen oder in der Verwaltung vor. Der Soldat/der militärische Führer wertet seinen Auftrag aus, beurteilt die Lage und fällt einen Entschluß. Planung und Befehlsgebung folgt. Kommt er zur Erkenntnis, dass der Auftrag unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht oder nur eingeschränkt erfüllbar ist, meldet er und kann das (weil er vorher strukturiert „analysiert“ hat, auch begründen.
PPS: Mit Ihrem ersten Absatz haben Sie im Grundsatz natürlich nicht Unrecht. Leider klaffen Theorie (einfach) und Praxis (komplex) oft genug auseinander. Gefühlt haben die betroffenen Dienststellen auch häufig kaum Einfluß, den Mangel zeitnah abzustellen.
„Es gibt tatsächlich Personal, das aufgrund seines singulären Dienstpostens eigentlich gar nicht in den Urlaub oder auf Lehrgang gehen dürfte, da die Aufgaben nicht durch einen anderen leistbar sind.“
Kann es das tatsächlich geben? Wie sollte die Funktion denn im Kriegsfalle oder bei langdauernder Krankheit ersetzt werden können?
Ich war während des Kalten Krieges 15 Jahre bei der FlaRak(37/36). Der Chef der StBttr erkrankte langfristig, der Erkundungsoffizier auf Lehrgang(FüAk), beauftragt mit den Amtsgeschäften wurde der FmZgFhrOffz, dessen Funktion übernahm der TrpFhr Mess- und Prüftrupp als weitere. Als dessen Urlaubsvertreteung übenahm ich die Funktionen MuP und ZgFhr neben meiner als TrpFhr ZentraleFmSt. Zugegeben, das war anfangs nicht einfach für mich, ich lernte mich auf die wichtigen Aspekte zu konzentrieren. Im Kriegfall hätte es wohl ähnlich ausgesehen. Die Funktionen Kryptoverwalter hätte ich wohl nicht zusätzlich geschafft.
@ThoDan
Max 48h im Jahresschnitt, nicht max Stundenzahl pro Woche.
@Zimdarsen | 10. Januar 2016 – 22:44
„1. mehr ausbildungsbezogene Ausnahmen
Welche? Warum?“
z.B. TrÜbPl-Aufenthalte und GÜZ/SchÜbZ/ÜbZInf,
„Kann man es durch Org und Pers lösen?“
Für das Personal der AusbEinr/TrÜbPl ja, für die übenden nein.
„Wenn für die Einsatzfähigkeit nicht anders lösbar, dann werden diese Ausbildungen wohl identifiziert und im BMVg/Beteiligungsgremien gemeldet und nachgesteuert.“
Pffff, wenn das so funktionieren würde, dann wäre die SAZV und die Umsetzung ja nicht so passiert, wie wir jetzt den Schlamassel haben.
„2. anderer Genehmigungsmaßstab bei der finanziellen Vergütung statt Freizeit
Welcher Maßstab, wenn nicht wichtig für den Einsatz?“
In der KpfTr und der KpfUstgTr sind große Teile der „regulären“, tagtäglichen Ausbildung „Einsatzausbildung“.
„3. Erhöhung der Vergütung bei den Maßnahmen die nicht der SAZV unterfallen
Kann man ja machen ist aber ein anderes Thema und hat nichts mit SAZV zu tun.“
Doch, denn wenn Sie gem. 1. mehr Ausnahmen genehmigen, dann muss die Vergütung außerhalb SAZV im gleichen Maße erhöht werden. Sonst klappt es ja nicht.
„4. Herausnahme von UvD/Wache aus der SAZV
Warum sollten die wenigen welche diesen Dienst (zum Teil ohne Mehrwert für die Truppe) noch leisten mssen benachteiligt werden?“
Sie Marine und Wohnen auf Schiffen.
@ThoDan | 10. Januar 2016 – 23:55
„Mit anderen Worten die BW hat Jahrzehtelang die Lebenszeit von Wehrpflichtigen vergeudet?“
Nein, während des kalten Krieges und unter Berücksichtigung einer Wehrpflichtarmee war das i.O.
Aber wir haben halt nicht mehr 1968. Andere Zeiten erfordern ein anderes Verständnis für das was wichtig und was nicht wichtig ist.
@Zimdarsen | 11. Januar 2016 – 10:46
„§ 6 Regelmäßige tägliche Arbeitszeit
[…]
1. allgemeine Grundausbildung,
2. Dienstposten-, Laufbahn- und Einsatzausbildung,
4. Wach-, Sonder- und Ordnungsdienste
[…]Die bedeutet, dass ein Befehlsbefugter die Tagesdienstzeit (Arbeitszeit) von 0h bis 13h am Tag, in Abstimmung ÖPR/VP Befehlen darf. Müsste doch für den Grundbetrieb ausreichend sein.“
Stimmt, die 13h Regelung (inkl. Ausnahmen) in der jetzigen Form ist kein Problem.
Das Problem ist nicht die „Gesundheitsschutznorm 13h“ ansich, sondern der Ausgleich 1:1 in Stunden und die Auswirkungen auf den Ausbildungsbetrieb. Warum genau, habe ich weiter oben genau vorgerechnet.
D.h. für bestimmte Vorhaben (z.B. quantifiziert einmal im Monat oder qualifiziert nach Art der Ausbildung) müsste die SAZV als nicht einschlägig betrachtet werden (so wie z.B. bei mehrtätigen Fahrten der Marine, da ist sie ja auch nicht einschlägig.
@Edgar Lefgrün | 11. Januar 2016 – 16:53
„Es gibt tatsächlich Personal, das aufgrund seines singulären Dienstpostens eigentlich gar nicht in den Urlaub oder auf Lehrgang gehen dürfte, da die Aufgaben nicht durch einen anderen leistbar sind.“
„Kann es das tatsächlich geben? Wie sollte die Funktion denn im Kriegsfalle oder bei langdauernder Krankheit ersetzt werden können?“
Es geht hier doch nicht um einen echten Vertreterfall. Denn wenn jemand ausfällt/ nicht da ist, dann muss er durch jemand anderes ersetzt werden.
Es geht darum, dass Führungs- und Spezialpersonal während der Standarddienstzeiten anwesend sein muss, damit der Dienstbetrieb funktioniert.
Wenn der Spieß im Urlaub ist, dann übernimmt für die Wochen der KTF seine Aufgabe –> kein Problem.
Wenn man aber „Führen in Teilzeit / Führen in Gleitzeit“ machen will, dann gibt es ja keinen Vertreter, sondern die Vorgänge beginnen halt erst wenn der Spieß „verspätet“ zum Dienst erscheint.
Das wiederum geht aber in einer Kompanie nicht, denn durch den Ausbildungs-/ Tagesbetrieb muss es halt zu einem festen Zeitpunkt „gemeinsam“ losgehen (z.B. mit der Morgenparole).
Tja, so hart ist das Leben, manche Vorgänge beginnen dann später … richtig. Erzähl mir keiner, dass in den Kp heutzutage jeder Tag mit dem Appell/Parole beginnt. So einen Blödsinn haben wir nicht mal vor 25 Jahren gemacht.
@Cynic“, RS und andere: Führen heisst aber auch, sich mal VOR die eigenen Leute zu stellen und Nein zu sagen. Führen heisst nicht nur alles immer möglich machen. Es funktioniert, glauben sie es. Man braucht aber mindestens das gleiche Rückgrat, wie die Umsetzung von „Serienaufträgen“ nach unten zu befehlen und dem OFw zu sagen, dass er seine Familie anrufen soll, es wird später …
Servus,
klabautermann | 11. Januar 2016 – 12:38
„Es gibt tatsächlich Personal, das aufgrund seines singulären Dienstpostens eigentlich gar nicht in den Urlaub oder auf Lehrgang gehen dürfte, da die Aufgaben nicht durch einen anderen leistbar sind.
Diese Aussage ist – mit Verlaub – imho Humbug. Falls es tatsächlich „dauerhaft unersetzliches“ Personal geben sollte, dann liegt ein eklatanter Organisations- oder Planungsfehler vor – also ein Führungsversagen……[…]“
Edgar Lefgrün | 11. Januar 2016 – 16:53
„Kann es das tatsächlich geben? Wie sollte die Funktion denn im Kriegsfalle oder bei langdauernder Krankheit ersetzt werden können?“
Einfaches Beispiel: Der Schirrmeister einer Einsatzkompanie. Egal, ob als KpfTrKp oder als gemNschKp. Selbst für die alleinige Ausübung der Fachtätigkeit (d.h. ohne Betrachtung von Sport, PolBil oder anderer „fachverwendungsfremden“ Anteile) reicht die zur Verfügung stehende Dienstzeit nicht aus. Dies ist eine Erkenntnis, die sich wie ein roter Faden in der logistischen Ebene 1, also der Truppenversorgung durch die Instanzen zieht. (Aktive werden die Untersuchung der logistischen Ebene 1 im Heer kennen). Damit schwindet die Datenqualität (auf die aber die höhere Führung angewiesen ist um sachgerechte Entscheidungen treffen zu können) und auch die Einsatzbereitschaft von Material leidet, weil sich DER Schirrmeister (es gibt nunmal nur einen ausgebildeten Schrauber/Techniker in der Kompanie) eben nicht um alles so kümmern kann wie er es eigentlich müsste. Noch gar nicht betrachtet ist dabei die schnuckelige „Nebenaufgabe“ „Fachkraft für Arbeitssicherheit“…wie schrieb heute jemand: „Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in Nebenfunktion noch Schirrmeister…“
Es geht hier nicht darum zu postulieren, dass man nicht ersetzbar sei. Das ist Quatsch. Aber man muss da sein um seine Aufgabe voll umfänglich erfüllen zu können. Und wie @Koffer schon schrieb, brauchen Soldaten Antworten auf ihre Fragen dann wenn sie auftreten, da die Antwort oder Entscheidung Auswirkungen auf die weitere Tagesgestaltung hat.
Überall dort, wo an spezielle Dienstposten ganz bestimmte Entscheidungsvorbehalte geknüpft sind, wird ein Vertreten eben schwierig.
Ist ein Schirrmeister nicht da, kann ihn natürlich der überlastete Schirrmeister aus der Nachbarkompanie adäquat verteten…;-)
@Klabautermann:
Auf den Rest ihrer Einlassungen gehe ich nicht weiter ein…das bringt niemanden weiter.
@klabautermann
Es gibt tatsächlich DP, die in Btl nur einmal vorhanden sind und für dessen Ausübung „viele Scheine“ erforderlich sind, die i.d.R. dann nur ein Kamerad hat (z.B. für den Drohnen-Flugbetrieb).
Und wenn der Kamerad dann nicht da ist, ist eben „Ende Gelände“.
@Zimdarsen
Ich hatte mit 41 h Regel oder Norm(al) Dienst gerechnet.
@Koffer
Wenn sie mir bitte erklären oder begründen können warum dies
Wenn man aber „Führen in Teilzeit / Führen in Gleitzeit“ machen will, dann gibt es ja keinen Vertreter, sondern die Vorgänge beginnen halt erst wenn der Spieß „verspätet“ zum Dienst erscheint.
so sein muss?
Dann muss eben ein weiterer ausgebildet werden, und zwar auf einem WEITEREN DP, nicht als 3te Zweitverwendung. Das kann natürlich nicht der KpChef oder Btl Kdr ermöglichen. Solange es aber immer wieder hingepfuscht wird und Überstunden dauerhaft in nicht verantwortbarem Rahmen gemacht werden gibts für die weiter übergoerdnete Fhr auch keinen Zwang, was zu ändern.
Hier wird über die Aufstellung zusätzlicher Btl, Brig und Div schwadroniert. Wir bekommen es aber nicht hin, dass Mangel AVR mehrfach besetzt sind. Genauso der Schirrmeister, was glaubt ihr denn, wie das in einer ziv Werkstatt läuft? Nur ein Meister? Da würden aber die Kunden ratzfatz einen anderen Betrieb suchen. Tun wir doch nicht so, wie wenn jede Sekunde der Russe einmarschiert.
Die Kp/Btl Ebene beklagt zurecht, dass dort aus dem letzten Loch gepfiffen wird. Pers/Mat nicht zu 115%, aber Aufträge für 150%. Macht es weiter möglich und es ändert sich nichts. Und ich rede nicht von Ausbildung, sondern von den auch HIER immer wieder beklagten Zusatzdingen. Anscheinend ist alles so wichtig, das man da mal nicht melden kann „geht nicht!“. Stunden genehmigen lassen, aufschreiben und auszahlen lassen, lohnt sich doch jetzt, keine 35€ vor Steuer Witzvergütung für einen halben Tag. Da geht mein Nachbar keine 2 Stunden auf den Bau dafür.
@Koffer, @Der Beobachter
Danke für die Erläuterungen.
In Teilzeit hatte es bei uns für die zivile Schreibkraft gereicht, aber nur wenn auf dem Gezi ein Soldat auch tippen konnte, so meine Erinnerung. Längere Abwesenheit von Führungs- oder Funktionspersonal konnte schon schwierig werden.
Ich erinnere mich jetzt wieder an die Klagen der Kraftfahrmeister.
Demnach waren fast alle DP unserer Einheit singulär, ebenso im Stab.
@diba
Erzählrn sie das nicht mir, sondern dem Kdo Heer. Wer glaubt, dass durch die Umsetzung der SAZV die Auftragslage geringer oder der Personalkörper größer würde, träumt.
Cynic2, vollkommen richtig, solange es für das KdoH keine Auswirkungen hat, passiert nichts. Wenn das Heer, wie bisher, nur kurz fiept und dann weitermacht und alles ermöglicht, warum sollte man dann was am Verhalten ändern?
@Koffer
Je länger ich hier Ihre Beiträge lese, desto klarer wird mir, dass eine gesetzliche Regelung der Arbeitszeit genau der richtige und einzig gangbare Weg ist.
Leute wie Sie, würden ansonsten jeden kleinsten Schlupfwinkel nutzen, um wie bisher weiter zu machen und hunderte Stunden auf dem Rücken Ihrer Soldaten schrubben. Schon das „Guten Morgen“ wäre als einsatzvorbereitend deklariert und außerhalb der Anrechnung.
Nicht persönlich gemeint, aber Sie wollen es wohl nicht verstehen.
An alle die meinen keinen Auftrag ablehnen zu können sei gesagt, der Vorgesetzte ist verantwortlich für die Durchführung von gesetzlichen Bestimmungen. Des weiteren ist ein Vorgesetzter verantwortlich für seine Untergebenen (Durchsetzung von Befehlen und Fürsorge für die Untergebenen). Da wir wohl alle sowohl Vorgesetzte als auch Untergebene sind wissen wir vermutlich alle was zu tun ist.
Melden macht frei und einen Auftrag / Befehl der gegen Gesetze /SAZV verstößt schriftlich bzw. gerichtlich verwertbar vor Zeugen mit dem Hinweis auf den Gesetzesverstoss erteilen lassen.
Dann wird es ein paar Beschwerdeverfahren geben, vermutlich geht es nicht einmal vor das Verwaltungsgericht weil der Sachverhalt ziemlich eindeutig sein wird, und der „Kulturwandel“ der in der Überschrift zu diesem Beitrag von Thomas Wiegold steht, ist erreicht.
Hi, es ist richtig erquickend, mit welcher naiven Arglosigkeit hier demonstriert wird, in welcher haarsträubenden Verfassung sich unsere Bundeswehr befindet.
Der Feind lacht sich kaputt.
Was sagt denn UVDL dazu?
@KlausK | 11. Januar 2016 – 20:14
„Leute wie Sie, würden ansonsten jeden kleinsten Schlupfwinkel nutzen, um wie bisher weiter zu machen und hunderte Stunden auf dem Rücken Ihrer Soldaten schrubben.“
Guter Mann, „Leute wie ich“ versuchen ihre Soldaten am Leben zu halten!
Denn wir sind es, die Ehrenwache stehen müssen. Wir sind es die Trauerreden halten müssen und Eltern besuchen müssen. Wir sind deren Freunde und Kameraden sterben…
„Nicht persönlich gemeint, aber Sie wollen es wohl nicht verstehen.“
Sehr wohl persönlich gemeint, denn unsere Männer sind es (bzw. „deren“ sind es, denn ich bin ja ein Schreibtischtäter geworden und habe derzeit keinen unterstellten Bereich) die unter unfähigen Politikern, „leitungsnahen“ Vorgesetzten und solchen Gutmenschen wie offensichtlich Ihnen zu leiden haben…
@Koffer
Erschöpfung, Müdigkeit und Überlastung führen zu Erschöpfung, Müdigkeit und diese Führen zu Unachtsamkeit, Fehlern, Konzentrationsmängeln und wo das endet wissen sie besser als ich…
Deshalb finde ich die nur 13 h Tag Vorschrift auch für selten suboptimal
Wieso ist es so schwer der höheren Dienststelle zu sagen, das kann mit den Kräften NICHT durchgeführt werden?