Neue Arbeitszeitverordnung: Kulturwandel oder Ende der Streitkräfte?
Seit dem 1. Januar gilt für die Bundeswehr eine neue Arbeitszeitverordnung, und die Meinungen dazu (nicht nur hier bei Augen geradeaus!) sind mindestens so widerstreitend wie bei Verstößen gegen die Anzugordnung… Ohne es herunterspielen zu wollen: Die Übertragung der EU-Arbeitszeitrichtlinie von 2003 auf die deutschen Streitkräfte, nach der im Grundbetrieb eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden (ohne Pausen) gilt, wird einerseits als überfälliger Schritt begrüßt, andererseits als Gefahr für die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte betrachtet.
Nun sieht diese Verordnung zahlreiche Ausnahmen vor, in erster Linie für Einsätze, einsatzgleiche Verpflichtungen und Seefahrten. Dennoch wird die praktische Umsetzung in etlichen Bereichen erst mal ein Problem. Vor allem die Marine muss mit der Folge umgehen, dass die Schiffe im Hafen künftig nicht mehr als Unterkunft dienen können, weil Betrieb und Wachen anders organisiert werden müssen – und ein Teil der Besatzung irgendwie an Land unterkommen muss, auch dann, wenn sie nicht, so der Fachbegriff, unterkunftspflichtig sind.
Aber auch Einheiten mit hohem Bereitschaftsstand und vielen Übungen werden wohl Probleme haben, die nunmehr festgezurrte Wochenarbeitszeit (mit Möglichkeiten zur Abweichung) zum neuen Normalzustand zu machen. Ganz davon abgesehen, dass jetzt in vielen Bereichen Systeme für die Arbeitszeiterfassung erst eingeführt werden müssen und teilweise mit Übergangslösungen gearbeitet werden muss.
Die Grundlagen stehen in einer Verordnung, Erklärungen dazu gibt es hier und hier auf der Bundeswehr-Webseite.
Die Debatte darüber tobt bereits heftig im Bällebad; die entsprechenden Kommentare (ich hoffe, ich übersehe keinen) ziehe ich hier herüber.
Nachtrag: Ich habe mal im Verteidigungsministerium angefragt, welche EU-Staaten die Arbeitszeitrichtlinie für ihre Streitkräfte umgesetzt haben. Die Übersicht der Länder – allerdings, so sagt eine Sprecherin des Ministeriums, liegen keine Informationen über Details der Umsetzung, z.B. Ausnahmen oder Ausgleichsmaßnahmen, vor:
EU-Staaten
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Ja
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Nein
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nicht bekannt
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Belgien / Luxemburg
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X
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Bulgarien
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X
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Dänemark
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X
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Finnland
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X
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Frankreich
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X
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Griechenland
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X
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Großbritannien
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X
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Kroatien
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X
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Lettland
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X
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Niederlande
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X
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Österreich
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X
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Polen
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X
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Portugal
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X
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Rumänien
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X
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Schweden
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X
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Slowakei
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X
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Slowenien
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X
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Spanien
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X
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Tschechien
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X
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Ungarn
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X
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Italien
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X
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Estland
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X
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Litauen
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X
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Malta
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X
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Zypern
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X
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Irland
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X
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@ThoDan | 06. Januar 2016 – 1:48
„Ich sehe hier eigentlich nichts was IMHO nicht mit Gleitzeit, Schichtarbeit und anderer Organisation der Dienstzeit zu lösen waere.
Bei einer Nachtuebung beginnt der Dienst dann eben um 19:00 und nicht um 07:00.“
Es geht nicht in erster Linien um die Nachtübungen (den von Ihnen beschriebenen Trick) gab es ja bereits bisher. Sondern um die 48 oder 72h Übung, welche in der Kampftruppe eine wesentlich höhere Bedeutung hat als nur eine reine „Nachtübung“.
Die einzelstehende Nachtübung (mit verschobenen Dienstbeginn) ist lediglich dazu gut die bei eingeschränkter Sicht zu üben (Schießen und oder Fahren).
Aber die Simulation des Gefechtstages umfasst ein das Übergehen vom Tagdienst in dasVerhalten bei Nacht und den anschließenden Übergang in den Tag. Ggf. 2x
Klassiker: 1. Tag Annäherung, 1. Nacht Erkundung, 2. Tag Vorbereitung auf Angriff, 2. Nacht Angriff, 3. Tag Lösen vom Feind. Übungsende.
Darüber hinaus: der „verschobenen“ Dienst ist bei den Soldaten sehr unbeliebt, weil damit zwar für den Dienstherren nur sehr geringe Kosten anfallen (lediglich DzuZ und das auch nur zum niedrigen Stundensatz und auch noch zu versteuernd), aber für den Soldaten kaum etwas dabei „raus“ kommt.
Außerdem ist der nach EAZR jetzt einzuhaltende Mindestruhe zwischen zwei Arbeitsphasen zu berücksichtigen (11 zusammenhängende h je 24h).
@Mannerheim
Wenn der Staat die BW mit Polizeiaufgaben betraut, kann man ihm nur noch das Gewaltmonopol entziehen.
Öffentluiche Sicherheit nicht nur unausgebildeten sondern gefährlich falsch ausgebildeten Personen zu übertragen wäre eine öffentliche Gefahr für Leib und Leben jeden Bürgers durch den Staat.
@Koffer
Und wie oft findet eine solche 48 – 72 h Übung im Monat bzw. Jahr im regulären Jahr statt?
@ThoDan | 06. Januar 2016 – 23:11
Das ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsstand und der Jahresplanung.
Früher war mal der Ansatz, dass 30% des Gefechtsdienstes bei Nacht statt finden sollte. Aber die Zeiten in der man uns die Möglichkeit gegen hat, diese Theorie auch in die Praxis umsetzen sind leider schon einige Jahre her :(
Als ganz groben Richtungsschuss würde ich eine 48h und eine 72h Übung pro durchschnittlichen Ausbildungsmonat in der Kampftruppe ansetzen (in der SGA eher mehr, aber in der Vollausbildung sollte es ausreichen).
Bei 1:1 Stundenausgleich bedeutet das aber fast eine Woche Freistellung vom Dienst (pro Ausbildungsmonat!). OK, durch Urlaub und Feiertage können wir zwei Monate komplett aus der Rechnung streichen. Und auch nicht jeder Monat ist ein klassischer „Ausbildungsmonat“. Aber ich glaube vier bis sechs „klassische“ Ausbildungsmonate muss man pro Jahr rechnerisch schon ansetzen (also auch gut 4 bis 6 Wochen Freistellung).
Dann würde ich noch zwei Btl-TrÜbPl Aufenthalte ansetzen (jeweils zweiwöchig) und ein bis zwei KpTrÜbPl Aufenthalte (jeweils einwöchig). Da kommen wegen der Nachtschießen und aus organisatorischen Gründen auch noch mal insgesamt sicherlich 2 Woche Freistellung dazu.
Dann muss man noch ein oder zwei Übungsvorhaben Brig/Div mit einplanen. Sicherlich auch nochmals mit 1 bis 2 Wochen Freistellung im Ergebnis verbunden.
Alles zusammen bei einem vernünftigen Ausbildungsjahr: 8 Wochen Freistellung.
Dann bleibt gerade noch genügend Zeit für PolBil und LeKU und ein paar wenige Zusatzaufträge ;)
Oh, nein. Das geht ja alles nicht. 8 Wochen Freistellung ist zu viel pro Jahr. Und es sind ja auch nicht wenige, sondern viele Zusatzaufträge. Und die TMP (zzgl. Vorbereitung) und den §78 (zzgl. Vorbereitung und Nachbereitung) habe ich ja auch noch nicht berücksichtigt.
Also was ist die Lösung?! Richtig: wir machen WENIGER Ausbildung. Denn Ausbildung zerschießt uns ja das Jahr. Innendienst und Unterrichte sind besser. Das passt besser in einen Standardtagesablauf. Da habe ich auch keine organisatorischen Problem…
Ach ja und Material brauche ich dafür auch, da reicht mir ja ein U-Raum.
@Koffer
Da ist wohl umparken im Kopf angesagt. NIEMAND kann seine Fähigkeiten durch Schlafentzug erweitern und Stress kann man auch in kurzer Zeit aufbauen.
Auch Übungen können der Realität im Kampfgeschehen angeglichen werden und da gibt es Zeiten der Aktivität und Bereitschaft.
Servus
Der überschlagene Einsatz von Ausbildern ist uns natürlich ebenfalls in den Sinn gekommen. Nur bedarf es dazu einer Gleitzeitregelung, diese ist noch nicht bei uns vorhanden sondern muss erst noch befohlen werden.
Weiterhin bedarf es dazu Springer-Ausbilder oder einen Ausbilderpool. Dieser ist zwar in der STAN hinterlegt, kann aber nicht besetzt werden. Es sind zu wenige Feldwebel und Ausbilder da.
Alle grüne Schulen ziehen gerade massiv Ausbilder/Feldwebel aus den Btl ab. Wir erleben das gerade selber. Jeder mit EK2 geht als Ausbilder nach Hammelburg in die EK Inspektion da es eine Mangel-ATN ist. Das GÜZ zieht massiv Ausbilder. Ebenso SSchtz und OA-Btl. Alle grüne Schulen oder andere grüne Ausbildungseinrichtungen (GÜZ UZI)stehen vor dem Problem, dass sie ihre Lehrgänge mit zeitlicher Mehrbelastung (also z.B. EK mit Durschlageübungen bei Nacht) so hinterlegen, dass die Ausbilder nicht über ihre 41h Wochenbelastung kommen. Mit dem bisherigen Ansatz geht das natürlich nicht. Weiterhin wird die EK Inspektion aufgebohrt und deutlich vergrößert.
Dies alles führt einfach zu einem massiven Gruppenführer/Ausbilder/Feldwebel Mangel. Man kann ja auch nicht jeden an die Schule oder ins GÜZ schicken. Auch nicht jeder ist für die Grundausbildung geeignet. Stabsunteroffiziere FA schon eh nicht, weil die Zeit sich in der GA auszuprobieren hat die GA einfach nicht. Die Ausbildungszeit ist zu kostbar.
Ich hoffe einfach, dass es bald eine vernünftige Lösung gibt. Truppenlösungen die ins Graue hineingehen fliegen uns bald um die Ohren.
Mkg
@Mannerheim; ThoDan: M.W.n. hat keine Grundgesetzänderung stattgefunden, die Amtshilfe der BW für die Polizei ist jederzeit möglich und insoweit verstehe ich die Diskussion auch nicht – es sei denn hier wird darauf gezielt, den zentralen Punkt hinter der Unterscheidung „Probleme Innen=Verantwortung der Polizei; Probleme Außen=Verantwortung der Militärs“ mit jeweils zugehörigem, speziellem Rechtsrahmen auszuhebeln. Wobei ich den starken Verdacht hege, dass es letztlich darum geht, die für den Einsatz im Inneren geltenden rechtsstaatlichen Normen durch die Hintertür „Militär“ auszuhebeln, überspitzt mit dem Muster „wenn Militär eingesetzt wird, gilt automatisch Kriegsrecht“. Nur dann macht das ganze Gerede über den Einsatz der BW im Inneren Sinn. Wer das will, soll es dann aber auch bitte offen sagen.
@Zivi a D
Nein,
Aber die Bw dauerhaft als nützliche I …., Offiziell Helfende Hände genannt, einzusetzen, ist auch keine Lösung.
Da müssen die Behörden ihre Hausaufgaben machen!!!
@tiefsteGangart
Wo ist das Problem wenn 41 Stunden nicht reichen und die Einsatzbereitschaft der Bw Maßnahmen erfordern?
Dann werden eben Überstunden angeordnet!
Auch kann ihn Gleitzeit ein Schichtmodell oder mit unterschiedlichen Tagesstundenansätzen gefahren werden.
Am Ende sollten jene Soldaten welche im Grundbetrieb eine höhere Belastung haben dafür einen Ausgleich bekommen oder noch besser, die Mehrbelastung verteilt oder vermieden werden.
Man muss nun Prioritäten setzen und dies wird in manchen Bereichen ein Prozess sein und keine einmalige Veranstaltung.
@Zimdarsen
Bitte was? Haben sie schon mal Begriffe wie Härte, Robustheit und Selbstüberwindung aktiv in Ausbildungen mit Leben gefüllt? Ich glaube nicht.
Ausbildung ist mehr als das Erlernen von Techniken im U-Raum. Fürsorge ist harte und fordernde Ausbildung. Nur wenn ein Soldat trotz Härten und Entbehrungen Handlungen abrufen kann hat er auch die Ausbildungsstufe Beherrschen erreicht.
Ich glaube das Wesen und der Sinn von Streitkräften ist ihnen nicht geläufig oder abhanden gekommen.
pi
@Koffer
Dann war es aber falsch, das schon vorher so verfahren wurde, dann muß der Standarttag und der Zusatzkram eben mit angemessener Priorität leben oder sterben.
@tiefsteGangart
Warum liest sich das Problem für mich die BW ist der BW schlimmster Feind.
@Zivi a.D.
Mir geht es darum das die Soldaten der BW für was ganz anderes ausgebildet sind und die Mentalität auch suboptimal für Dienst als Polizei ist.
Nebenbei sollte man Einsparen bei der Polizei nicht damit subventionieren.
@ Zimdarsen | 07. Januar 2016 – 0:36
Sehr wohl erweitert man seine Fähigkeiten (z.B. als militärischer Führer) durch das Erleben von und durch das Bestehen in Ausbildungssituationen mit Schlafentzug. Sehr wohl erlebt der Soldat, der bereits eine Nacht im Feldposten verbracht hat, dass es nicht mehr so richtig fetzt, das Vorfeld zu beobachten oder seine Ausrüstung instand zu halten oder das kameradschaftliche Gespräch zu führen oder oder oder.
Uns ist allen klar, dass sich Belastung und Entlastung ergänzen müssen, um durchhaltefähig zu sein, aber Ihre Bemerkung erscheint als Grundsatz für die Streitkräfte befremdlich.
@ politisch inkorrekt | 07. Januar 2016 – 14:02
AAAAAAH, sehr gut, volle Zustimmung für den mittleren Teil.
@Zimdarsen | 07. Januar 2016 – 0:36
„Da ist wohl umparken im Kopf angesagt. NIEMAND kann seine Fähigkeiten durch Schlafentzug erweitern und Stress kann man auch in kurzer Zeit aufbauen.
Auch Übungen können der Realität im Kampfgeschehen angeglichen werden und da gibt es Zeiten der Aktivität und Bereitschaft.“
Ihre Behauptung bedarf der Korrektur weil sie impliziert es sei das Ziel durch Schlafentzug Faehigkeiten zu erwerben.
Man kann zwar keine Faehigkeiten erweitern oder erwerben durch Schlafentzug, aber kann trainieren auch unter Schlafentzug seine Faehigkeiten zu behalten und richtig zu reagieren. Diese Haerte gegenueber sich selbst ist offenbar heute seltener erwuenscht?
Muedigkeit ist ueberwindbar, auch ohne Chemie, Erst im hoheren Stadium, bei beginnender Entscheidungsunfaehigkeit habe ich allerdings schon mal einen meiner Kdt in die Koje ‚befohlen‘ (und seinen Job uebernommen).
@RS
Moment, ich spreche vom Grundbetrieb, vom ausgebildeten Soldaten in der SAZV, nicht vom Lehrgangsteilnehmer oder einer Einheit in der einsatzvorbereitenden Ausbildung.
Wollen sie mir allen Ernstes erklären, dass die SAZV es den Soldaten nicht ermöglicht diese wichtigen Erfahrungen zu machen?
Empfehle ein Studium der SAZV und deren Ausführungsbestimmungen.
Mann muss sich kein Bein ansprengen um einsatzgerecht ausgebildet zu sein.
Schlafentzug trainiert im Grundbetrieb nichts und dies ist kein Gegensatz zu einer herausfordernden Ausbildung, Übung oder Einweisung.
Handeln unter Stress ggf auch mit Schlafmangel ist auch mit der SAZV möglich!
@ all
Ich habe den Eindruck die Diskussion dreht sich mittlerweile im Kreis.
Die eine Fraktion befürchtet den Untergang des Soldatentums mit einer gesetzlichen Arbeistszeitregelung, wohlgemerkt nur im Grundbetrieb, die andere Fraktion sieht dies nicht so und denkt endlich ist sie da.
Dabei geht es nach und nach nicht mehr um das pro und contra der jetzigen SAZV, sondern ob eine solche Regelung überhaupt mit dem Dienstverständnis eines Soldaten vereinbar ist. Dies erinnert doch sehr an die vergangenen Diskussionen zu Frauen in der Bundeswehr, Tätowierung von Soldaten usw. Also an eine weltanschauliche Frage und keine technisch organistorische Frage. Alle diese Probleme sind letztendlich lösbar gewesen. Wie gut steht auf einem anderen Blatt.
Meiner Meinung nach ist eine gesetzliche Dienstzeitregelung im Grundbetrieb sehr wohl mit dem Wesen des Soldatenberufes vereinbar. Wenn jetzt die Ausbilder in den grünen Ausbildungseinrichtungen fehlen, dann müssen eben die Pers-Stan, bzw. Soll-Org der Einrichtungen schnellstens vergrößert werden.
Solange der § 7 SG („Treues Dienen“) noch wesentlich bekannter ist als der § 31 SG „Fürsorge“ ist zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer noch kein Gleichgewicht hergestellt. Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen können Soldaten genauso wie Beamten zurecht nicht streiken und sind deshalb auf die besondere Fürsorge des Dienstherrn, vom unmittelbaren Vorgesetzten bis zum Gesetzgeber, besonders angewiesen.
Und letztendlich ist es jetzt eine gesetzliche Regelung und die Soldaten müssen auch andere gesetzliche Regelungen einfach akzeptieren, warum also nicht auch die SAZV?
@KlausK, ThoDan: Mit diesen Punkten bin ich völlig einverstanden, die Hilfe darf keine Einbahnstraße sein und Verhältnisse wie in AFG wo (so jedenfalls mein Informationsstand) die Polizei ihren Beitrag nicht lieferte weil sie ihr Personal für Auslandseinsätze nur auf freiwilliger Basis rekrutiert, sollten ausgeschlossen werden. Die BW hat Anspruch darauf, dass Flecktarn die zivile Unterstützung ebenso konsequent einfordern kann wie die zivile Seite die Militärs verpflichtet. Da ist sicher ein Ungleichgewicht, dass aber eben durch stärkere Verpflichtung der zivilen Seite gelöst werden muss und nicht dadurch dass Militärs Verantwortung für zivile Aufgaben übernehmen. Und btw: Wenn ich die Posts hier richtig verstanden habe, ist Flecktarn ist auch so schon gut beschäftigt. Falls ich das aber doch falsch verstanden haben sollte und Langeweile besteht, der nächste Kastor-Transport kommt bestimmt . . . Wollen Sie das wirklich?
Zimdarsen | 07. Januar 2016 – 18:11
„@RS
Moment, ich spreche vom Grundbetrieb…“
Das stand im dem Kommentar, auf den ich mich bezog, so nicht. Da klang es nach einer allgemeinen Handlungsmaxime – oder wie ich es um 17:23 Uhr schrieb, „Grundsatz für die Streitkräfte“. Ich habe mich ausdrücklich auf Ihren Hinweis bezogen, nachdem NIEMAND Fähigkeiten durch Schlafentzug erweitert. Dem habe ich widersprochen.
„Wollen sie mir allen Ernstes erklären, dass die SAZV es den Soldaten nicht ermöglicht diese wichtigen Erfahrungen zu machen?“
Nee, will ich nicht. Wo sage ich das?
Und danke, die SAZV habe ich bereits ausgewertet.
@Zivi a.D.
Nur zur möglichen Klarstellung.
Ich bezog mich auf den Einsatz als Polizisten in Deutschland, nicht auf sog. Polizeieinsätze wie im Kosovo, ISAF oder Atlanta.
@Zimdarsen | 07. Januar 2016 – 0:36
„Da ist wohl umparken im Kopf angesagt. NIEMAND kann seine Fähigkeiten durch Schlafentzug erweitern und Stress kann man auch in kurzer Zeit aufbauen.
Auch Übungen können der Realität im Kampfgeschehen angeglichen werden und da gibt es Zeiten der Aktivität und Bereitschaft.“
@Zimdarsen | 07. Januar 2016 – 18:11
„Moment, ich spreche vom Grundbetrieb, vom ausgebildeten Soldaten in der SAZV, nicht vom Lehrgangsteilnehmer oder einer Einheit in der einsatzvorbereitenden Ausbildung.“
Entschuldigen Sie wenn ich das so deutlich sage, aber Sie haben offensichtlich keine Ahnung von den Notwendigkeiten militärischer Ausbildung!
@tiefsteGangart | 07. Januar 2016 – 9:11
„Der überschlagene Einsatz von Ausbildern ist uns natürlich ebenfalls in den Sinn gekommen. Nur bedarf es dazu einer Gleitzeitregelung, diese ist noch nicht bei uns vorhanden sondern muss erst noch befohlen werden.“
Nein! Diese Sorge kann ich Ihnen nehmen!!! Eine Gleitzeitregelung benötigen Sie nur, wenn der Soldat in vordefinierten Grenzen selbstständig entscheiden darf wann er seine täglich/ wöchentlich vorgegeben Stunden zu absolvieren hat.
In Ihrem Fall entscheidet aber der Disziplinarvorgesetzte einfach nur unmittelbar wer wann seinen Dienst leistet. Dieses Recht hatte er schon immer und das ist ihm auch nicht durch die SAZV genommen.
Sie hätten nur Besonderheiten, wenn Sie in ein umfassendes Schichtsystem eintreten würden. Aber da auch in der Grundausbildung ja kein 24/7 Dienst notwendig ist, muss keine Schichtsystem aufgestellt werden.
Also: WENN Sie die „Springer“/ einen ausreichend großen Ausbilder“pool“ hätten (ca. 30% größer als bei 1:1 Ausbildung), dann wäre es KEIN Problem mit Überschlagendem Ausbilderansatz zu arbeiten.
Allerdings löst das nicht ihr Problem, dass die SAZV ja überwiegend auch auf die Rekruten anzuwenden ist…
@Zimdarsen | 07. Januar 2016 – 0:36
„Da ist wohl umparken im Kopf angesagt. NIEMAND kann seine Fähigkeiten durch Schlafentzug erweitern und Stress kann man auch in kurzer Zeit aufbauen.
Auch Übungen können der Realität im Kampfgeschehen angeglichen werden und da gibt es Zeiten der Aktivität und Bereitschaft.“
@Zimdarsen | 07. Januar 2016 – 18:11
„Moment, ich spreche vom Grundbetrieb, vom ausgebildeten Soldaten in der SAZV, nicht vom Lehrgangsteilnehmer oder einer Einheit in der einsatzvorbereitenden Ausbildung.“
Entschuldigen Sie wenn ich das so deutlich sage, aber Sie haben offensichtlich keine Ahnung von den Notwendigkeiten militärischer Ausbildung!
@tiefsteGangart | 07. Januar 2016 – 9:11
„Der überschlagene Einsatz von Ausbildern ist uns natürlich ebenfalls in den Sinn gekommen. Nur bedarf es dazu einer Gleitzeitregelung, diese ist noch nicht bei uns vorhanden sondern muss erst noch befohlen werden.“
Nein! Diese Sorge kann ich Ihnen nehmen!!! Eine Gleitzeitregelung benötigen Sie nur, wenn der Soldat in vordefinierten Grenzen selbstständig entscheiden darf wann er seine täglich/ wöchentlich vorgegeben Stunden zu absolvieren hat.
In Ihrem Fall entscheidet aber der Disziplinarvorgesetzte einfach nur unmittelbar wer wann seinen Dienst leistet. Dieses Recht hatte er schon immer und das ist ihm auch nicht durch die SAZV genommen.
Sie hätten nur Besonderheiten, wenn Sie in ein umfassendes Schichtsystem eintreten würden. Aber da auch in der Grundausbildung ja kein 24/7 Dienst notwendig ist, muss keine Schichtsystem aufgestellt werden.
Also: WENN Sie die „Springer“/ einen ausreichend großen Ausbilder“pool“ hätten (ca. 30% größer als bei 1:1 Ausbildung), dann wäre es KEIN Problem mit Überschlagendem Ausbilderansatz zu arbeiten.
Allerdings löst das nicht ihr Problem, dass die SAZV ja überwiegend auch auf die Rekruten anzuwenden ist…
@Koffer
Ein Schichtsystem muss nicht 24/7/52 erfolgen um Schichtarbeit zu sein.
Nebenbei erwarte ich das der 13 h Arbeitstag gefolgt von nur 11h Freiezeit in kurzer Zeit von den Arbeitsgerichten kassiert wird.
Von der Tatsache mal ganz abgesehen, was die davon halten minderjährige Rekruten so lange arbeiten zu lassen von regulären Überstunden gar nicht erst anzufangen…
@Koffer
Stimmt, keine Ahnung, sondern Wissen.
Lesen Sie die Kommentare bitte im Ganzen und dann die SAZV (inkl deren Ausnahmen) und sie werden erkennen, dass sie genügend Zeit haben einen SaZ/BS auch unter Streß und Schlafmangel auszubilden.
Evtl versteifen sie sich da auf ein Problem welches sich so in einem Jahr nicht darstellen wird oder in jedem Fall zu vermeiden ist.
Wenn Schlafmangel für sie ein Kriterium ist, um die SAZV im Grundbetrieb abzulehnen, dann ist sie mE in ihrem Bereich bitter nötig.
@Koffer: Als alter „Dackel“ darf ich mal ein kurzes „Wuff“ einwerfen und fragen, müßen Ihre persönlich angreifenden, wenn auch durchaus substantiellen „Pfenigfuchsereien“, allerdings dem Dienstherren eher „abträglichen Belehrungen und zweifelsohne Besserwissereien “ denn tatsächlich sein? Sicherlich wissen alle, was in der Sache von den einzelnen Usern in Realitas gemeint bzw. als „verstanden wissen“ gewollt ist. Deshalb nichts für Ungut, auch wenn ich selber in Vielem ein ziemlich hartnäckiger Pedant bin, aber ab und an sollte man der Sache und der gemeinsamen Zielsetzung willens auch großzügige Toleranz walten lassen und nicht etwa „den Abschlag der Paukpartie“ der vermeintlichen gegenseitigen „Weltanschauungsnarben willens“ suchen. Das auch dem äußerem Bild und der Glaubwürdigkeit der AUGENGERADEAUS-Community willens:-)
So far my two Cents und auf die Besserung von @TW’s Schnupfen. Ein „Pohorje“ bzw. ein so genanntes slowenisches Kaffeegetränk, mit dem man auch sehr gut einschlafen kann, lässen grüßen. „Laku noć“.:-)))
@ThoDan | 07. Januar 2016 – 21:33
„Ein Schichtsystem muss nicht 24/7/52 erfolgen um Schichtarbeit zu sein.“
Stimmt, das habe ich auch nicht aussagen wollen. Sondern um eine Schichtarbeit im Sinne der Erlasslage zu haben, benötigen Sie ein regelmäßigen, wiederkehrenden Schichtintervall.
Im o.a. Fall haben Sie das aber nicht, weil nicht jeden Tag, noch nicht einmal jede Woche die „überlappenden“ Ausbilder benötigt. Sondern diese Situation nur abhängig vom jeweiligen Ausbildungstag eintritt.
Ich könnte mir zwar einen theoretischen Fall konstruieren, in der ich mit Krampf ein Schichtsystem für die Ausbilder in der AGA erzwinge, aber darum geht es doch @tiefsteGangart gar nicht!
Ganz im Gegenteil, er hatte befürchtet, dass ein überlappender Einsatz nur bei Schichtsystem möglich sei und diese Sorge habe ich ihm genommen.
Jetzt klar für Sie?
„Nebenbei erwarte ich das der 13 h Arbeitstag gefolgt von nur 11h Freiezeit in kurzer Zeit von den Arbeitsgerichten kassiert wird.“
Na, wenn Sie das erwarten, dann wird es wohl auch sicher eintreten.
„Von der Tatsache mal ganz abgesehen, was die davon halten minderjährige Rekruten so lange arbeiten zu lassen von regulären Überstunden gar nicht erst anzufangen…“
Na dann…
@ zivi a.D.
Vielleicht sollten sie mal einen Blick in das Grundgesetz, Art 35, werfen und sich fragen, warum der Einsatz der Streitkräfte (so wie in Art 87a gefordert) nur in den Absätzen 2 und 3 ausdrücklich erwähnt ist. Ihre Annahme, die Bundeswehr sei im Inneren zur Unterstützung der Polizei beliebig einzusetzen ist irrig. Auf das erwähnte Kriegsrecht will ich hier gar nicht eingehen.
@ Koffer
Ich habe verstanden, dass mit der bisherigen Organisation die Umsetzung der SAZVO im Moment kaum möglich erscheint. Ich habe auch verstanden, dass es auch bei personeller Aufstockung und Anpassung der Organisation noch Probleme geben könnte, die vielleicht nicht ohne Änderung der SAZVO behebbar sind.
Allerdings sollte das nicht dazu verführen, nicht erst einmal zu versuchen, Personal und Organisation anzupassen.
Ich gehe übrigens davon aus, dass die Teilnehmer der Diskussion hier, soweit sie Militärs sind, nicht als Oberste oder Oberstabsfeldwebel auf die Welt gekommen sind. Will heißen, dass die alle sowohl als Rekruten als auch als Ausbilder durchaus wissen was Ausbildung bedeutet.
Und nochmal: Wenn die vorrangig zu Freizeit nicht realisierbar ist, bleibt der finanzielle Ausgleich. Und da bitte ich nochmal die Relationen richtig zu beachten: Wenn ein Schiff (aus dem Beispiel des Navychiefs) ein Schaden von 100000 Euro hat und repariert werden muss, fließt das Geld locker aus der TSK. Wenn das Personal im gleichen Fall Überstunden macht, dann wird so getan, als ob 10000 Euro Mehrarbeitsvergütung den EP 14 sprengen. Es wird Zeit umzudenken!!
@ ThoDan
Ich fürchte die sind nicht zuständig. Ich glaube aber auch nicht, dass die Regelung zu beanstanden ist. Es handelt sich ja bei den 13 Stunden um einen Ausnahmetatbestand.
@schleppi | 07. Januar 2016 – 23:33
Ich stimme Ihnen durchaus in der Zielrichtung zu.
Mit nur wenigen (aber entscheidenden!) Änderungen der SAZV, der kompletten Änderung der Durchführungsbestimmungen und einer maßvollen Anpassung von Personalstrukturen und einer kräftigen Aufstockung der relevanten HHM für den finanziert Ausgleich könnte das am Ende ein Segen für alle sein.
Aber derzeit ist es ein Fluch. Und vor der aktuellen Situation wurde seit fast 1,5 Jahren gewarnt, aber es besser zu machen habe Leitung und Führung es knallhart und schlechtestmöglich durchgezogen.
Und das entscheidende: die aktuelle Situation gefährdet wegen ihrer massiven Auswirkungen sowohl Leib und Leben im Einsatz (schlechtere Ausbildung) als auch die Attraktivität für junge Soldaten (schlechtere Besoldung).
@Koffer
Ganz einfach 11 h Freiezeit mit ggf An und Abreise sind mkn im Zivilleben nicht genug, Minderjährige dürfen mWn überhaupt keine Schicht arbeiten.
@schleppi
Stimmt und mkn sind nach 12 h nur noch Essentielle Tätigkeiten durchgeführt werden. z.B. falls die Ablösung nicht eintrifft.
btw. 12 h rotieren ist auf Dauer nicht durchzuhalten
@ Koffer
Ich teile ihre Kritik an der Leitung und Führung. Ihren Zeitansatz sollte man jedoch spätestens auf den Juni 2013 (Übergabe KPMG Studie an das BMVg) ansetzen und dann sprechen wir nicht über 1,5 sondern 2,5 Jahre. Wie bereits erwähnt, eine Hinterlassenschaft de Maisieres. Ja, vemutlich wird es negative Auswirkungen auf die Einsatzbereitschaft haben. Und sie gehören zu den Aufrechten, die glauben, dass das ein Kriterium sei?
@Koffer
Und das entscheidende: die aktuelle Situation gefährdet wegen ihrer massiven Auswirkungen sowohl Leib und Leben im Einsatz (schlechtere Ausbildung)
Dem ist nicht so!! Übungs- und Ausbildungsvorhaben, bei denen Einsatzbedingungen simuliert werden – also zu gut deutsch „auf den Einsatz vorbereitende Ausbildung“ – sind von den Regelungen der SAZV explizit ausgenommen.
Und was die Attraktivität betrifft: Die Besoldung bleibt durch die SAZV die gleiche. Vielleicht wird hier und da der Wildwuchs an „Zusatzvergütung durch unzählige Anrechnungsfälle“ reduziert. Dieser Punkt wurde hier bereits umfänglich kommentiert.
Aber es wird mit Sicherheit viele Soldaten geben, für welche die Möglichkeiten der SAZV insbesondere durch die Gleitzeitmodelle durchaus attraktiv sind:
– Fernpendler, welche erst am Montag statt am Sonntag vom Familienwohnsitz, den Lebenspartnern und Kindern anreisen müssen oder welche freitags vor den großen Staus über die neuralgischen Autobahnkreuze aufbrechen können, weil sie ihre 41 Wochenstunden um 10Uhr schon „erdient“ haben
– Soldaten mit kleinen Kindern, wo das Kind nicht schon um 5:00Uhr aufstehen muss, weil Mama oder Papa es um 6:00Uhr in der Kita abgeben müssen, um rechtzeitig um 7:00Uhr in der 40-50km entfernten Kaserne in der Pampa zu sein
– der Gang zur Behörde, für den man sonst einen halben Urlaubstag nehmen muss, weil diese leider auch um 16:30Uhr schließt
– der Termin in der Autowerkstatt, die leider erst um 8:00Uhr öffnet
– usw usw usw
Also auch meinerseits die Empfehlung, welche Ihnen Zimdarsen bereits gegeben hat:
–> Lesen Sie die SAZV inkl. deren Ausnahmen, bevor sie solche Parolen verbreiten!
@fox: Mal als dumme Frage von einem mittlerweile halbaußenstehendem
Wie soll diese Gleitzeitregelung in einer ’normalen‘ Einheit funktionieren?
Zum Schießtag:
– Beginnen die Kasernenschläfer dann um 06:00Uhr mit Dienstbeginn um Stunden aufzubauen
– andere fangen um 07:00Uhr an, weil sie nicht so früh aufstehen wollen
– die Waffenkammer wird um 08:00Uhr aufgemacht, da das Personal Heimschläfer ist und teilweise Kinder unter 12 Jahren hat
– Fünf Personen kommen später oder machen früher Dienstschluß (Behördengänge, Werkstatt) um in der Gleitzeit
– um 15:00Uhr muss ein Teil der Väter oder Mütter weg und den Nachwuchs in der KiTa abholen (dafür fangen die auch früher an)
– einge wollen die maximal erlaubt 13h Dienst machen um schon Donnerstagabend ins Wochenende zu gehen
Klar, Schießtage gibt’s nicht jeden Tag, aber auch im normalen Dienstbetrieb wurde m.W. bei uns immer angestrebt, dass der komplette Zug da war z.B. beim Sport, Ausbildung, Antreten.
Bei uns gab’s shon immer das Problem wenn von den beiden Luftfahrzeugtechnischen Prüfern keiner verfügbar war, da durften wir dann gerne den Wochenablauf nach deren Verfügbarkeit richten.
Von den Zuständen in meiner ehemaligen Einheit sehe ich aber noch ein Problem: Wenn man mit einer elektronischen Zeiterfassung arbeitet kann man nichtmehr so einfach Überstunden oder Anwesenheiten aufrunden. Freitag schon um 10:00Uhr Dienstschluß taucht dann auf der Abrechnung auf (Mittagspause von 11:30-13:15Uhr geht da leichter als 0,5h oder 1h zu verkaufen).
Zur Idee die Überstunden bei Lehrgängen etc durch verlängern mit Überstundenabbauzeit (=Urlaubszeit) zu bereinigen:
SAZV§15 Mehrarbeit
(4) Der Ausgleich angeordneter, befohlener oder genehmigter Mehrarbeit hat grundsätzlich in der Dienststelle zu erfolgen, in der die Mehrarbeit entstanden ist. Dies gilt auch bei einer Auslandsverwendung; eine auf den Ausgleich von angeordneter, befohlener oder genehmigter Mehrarbeit gestützte Verlängerung des Versetzungs- oder Kommandierungszeitraums ist nicht statthaft.
Liest sich für mich so: 4 Wochen Lehrgang und dann 2 Wochen Überstundenabbau sind nicht zulässig.
@der_andere
Leider sind viele ihrer Beispiele schon Realität. Versuchen sie mal in einer Kommandobehörde zu befehlen:
7 Uhr sitzen alle im Schießanzug auf den Bus auf um auf die Schießbahn zu fahren.
Geplante Rückkehr um 16 Uhr.
Das wird Scheitern. Versprochen.
Einzelkämpferlehrgang soll angeblich auf 7 Wochen verlängert wurden sein. 4 Lehrgang gefolgt von 3 Wochen DA. (Ist ein unbestätigtes Gerücht)
pi
@der_andere | 08. Januar 2016 – 11:37
Ich beziehe das Verbot der Verlängerung auf die nachträgliche Ausdehnung. Und nicht auf eine saubere Vorabplanung und entsprechend verlängerte Lehrgangsplanung.
Sprich man darf beim Blick auf die Ausbildungsinhalte sehen, dass es nicht mehr in den bisherigen 4 Wochen schaffbar ist und den Lehrgang samt Ausgleich auf 5 Wochen anlegen. Aber man kann nicht erst jemanden für 4 Wochen wegschicken und ihn am Ende, womöglich erst nach Ausfüllen der finanziellen Ausgleichsanträge, überraschend für eine Woche zusätzlich wegbefehlen.
Nebenbei, im Verordnungstext steht „grundsätzlich“. Also kein zwingendes „muss“, sondern ein „soll wo immer möglich und sinnig“.
@der_andere
“ Mal als dumme Frage von einem mittlerweile halbaußenstehendem
Wie soll diese Gleitzeitregelung in einer ’normalen‘ Einheit funktionieren?“
Der Versuch einer klugen Antwort:
Sehr gut!
Man kann auch in Dienststellen mit Gleitzeit von dieser per Befehl abweichen!
Dies bedeutet man kann sie ändern oder aussetzen.
Auch Angehörige vin Dienststellen mit Gleitzeit mussten auf militärischen Fähigkeitserhalt nicht verzichten!
Ja, und auch in Ämtern werden um 7:00 Märsche angetreten und auf Bussen aufgesessen ;-)
Zitat: „(4) Der Ausgleich angeordneter, befohlener oder genehmigter Mehrarbeit hat grundsätzlich in der Dienststelle zu erfolgen, in der die Mehrarbeit entstanden ist. Dies gilt auch bei einer Auslandsverwendung; eine auf den Ausgleich von angeordneter, befohlener oder genehmigter Mehrarbeit gestützte Verlängerung des Versetzungs- oder Kommandierungszeitraums ist nicht statthaft.“
Das bezieht sich nicht nur auf Lehrgänge sondern auch auf planmäßige Versetzungen. Also 2 Jahre von der Truppe ins Ministerium oder in eine höhere Kommandobehörde, dort dann 120 Überstunden / Jahr aufbauen und dann zum 01. Okober wieder versetzt werden, heißt den alten Dienstposten 120 Std, ca. 3 Wochen vor dem Versetzungstermin zu verlassen. Dann wird bei schlechter Planung der Nachfolger nicht mehr in die Aufgaben des Dienstposten eingewiesen. Es erzieht aber auch in den höheren Kdo-Behörden zur Disziplin im Umgang mit der Dienstzeit. Bisher war es so, das die Referenten in Punkto Arbeitszeit als Freiwild angesehen wurden und zum Jahresende die angehäuften Überstunden einfach pauschal und ohne Abgeltung gestrichen wurden.
Auch die Einhaltung einer SAZV ist eine Form von Disziplin, nämlich das Beachten von Gesetzen, nicht nur der korrekte Anzug.
@PI
ganz im Gegenteil.. ihr gewähltes Beispiel funktioniert seit vielen Jahren auch ohne SAZV bereits gerade in Kommandobehörden hervorragend.
Bsp: Köln-Wahn, wo mehrere Kommandobehörden der Luftwaffe und SKB angesiedelt sind:
Das Aufbaukommando (an diesem Tage mal zu fester Zeit befohlen) verlegt gegen 06:30 zur knapp 50km entferten Schießanlage. Der erste Bus mit schießender Abteilung fährt um 07:00, der nächste um 09:00, der nächste um 11:00, der letzte um 13.00..
Durch die gestaffelte Größe der schießenden Abteilung werden unnötige Wartezeiten vor Ort minimiert.. im selben 2- Stunden-Takt pendelt der Bus wieder zurück, bringt die fertig geschossenen Teilnehmer zurück zu ihren originären Arbeitsplätzen und holt die nächsten ab.
Das ist effizent und das Personal kann sich vorab abhängig von der eigenen Gleitzeitgestaltung oder sonstigen Verpflichtungen (z.B. Besprechungen o.ä.) in das jeweilige Kontingent eintragen.
Alles eine Frage der Organisation.
Umdenken beginnt im Kopf.
@fux: +1
Kenne dieses System nicht nur aus Kommandobehörden, sondern auch aus ganz normalen Verbänden (hier.: Lw). Funktioniert, ist praktikabel und schränkt den Tagesdienst so wenig wie möglich ein.
Beim Heer ist das aber der Untergang des Soldatentums. Da stehen ja viel zu wenig Soldaten rum, ohne die Mädchenhaube auf, wenns regnet, weil nur ein nasser Soldat ein guter Soldat ist, und haben nichts zu tun!
@diba
Soldaten stehen nicht rum, sie halten sich bereit ;)
Bei ausreichend Masse ist Parallelausbildung einzuplanen
Am besten gleich neuSAK Trockendrill oder Abarbeiten IGF ABC.
Mädchenhaube ist mir neu. Gefällt mir. Der Begriff ist ab sofort im gemeinen Wortschatz hinterlegt.
pi
Ein wirklich wunderbares Beispiel für moderne, zivile/gesetzgeberische Kontrolle von Streitkräften, in denen „Staatsbürger in Uniform“ beschäftigt sind ;-) Je mehr Contra-Kommentare ich hier lese, desto besser gefällt mir diese SAZV………
@Klabautermann
„Ein wirklich wunderbares Beispiel für moderne, zivile/gesetzgeberische Kontrolle von Streitkräften“
Genau das ist es nicht, es geht nicht um zivile/gesetzgeberische Kontrolle von Streitkräften, sondern um den Schutz der Gesundheit (mit dem Effekt der besseren Planbarkeit der Freizeit und höheren Entschädigung für mehrgeleisteten Dienst). Für die militärische Führung wird es mehr Transparenz für das Pers-Potential geben, evtl mehr Stellenklarheit.
Für viele bedeutet es im Moment mehr Dienst!
Wird Zeit für eine 38 Stunden Woche!
Aber die Chefs müssen ihre Leute ja nicht 41 ohne Pause dienen lassen ;-)
@Zimdarsen | 07. Januar 2016 – 23:12
„Lesen Sie die Kommentare bitte im Ganzen und dann die SAZV (inkl deren Ausnahmen) und sie werden erkennen, dass sie genügend Zeit haben einen SaZ/BS auch unter Streß und Schlafmangel auszubilden.“
Nein, wie ich weiter oben sehr ausführlich vorgerechnet habe eben nicht.
Und es geht zudem nicht nur um Streß und Schlafmangel, sondern auch um das Abbilden und Einüben kompletter Gefechtsabschnitte die eben klassischerweise 36, 48 oder 72h Dauern.
@Fux | 08. Januar 2016 – 0:28
„Dem ist nicht so!! Übungs- und Ausbildungsvorhaben, bei denen Einsatzbedingungen simuliert werden – also zu gut deutsch „auf den Einsatz vorbereitende Ausbildung“ – sind von den Regelungen der SAZV explizit ausgenommen.“
FALSCH. Wäre schön, ist aber in der Praxis nicht so, denn die Hürden für die Anerkennung als einsatzvorbereitende Ausbildung sind durch die Durchführungsbestimmungen und die ausführenden Befehle leider so hoch gesetzt, dass es für den normalen Gefechtsdienst nicht angewandt werden kann.
Aber da echte Einsatzausbildung nicht in dem halben Jahr vor einem bereits verfügten Einsatz durchgeführt wird, sondern ein Dauerauftrag ist, klappt es eben nur in der Theorie aber nicht in der Realität :(
Mal ganz zu schweigen von den Truppenteilen, die als erstes Kontingent in einen Einsatz gehen, also häufig gar keine richtige Einsatzvorausbildung haben.
@all
Sollte es hier dem einen oder anderen nicht zu denken geben, dass je truppennäher und vor allem je kampftruppennäher hier die Kommentatoren sind, desto kritischer die SAZV gesehen wird?
Hier wird es von Schreibtischtätern im Ministerium und in Ämter/höhKdoBeh verbrochen, was dann auf der Ebene Zug/Kp/Btl zu einem Problem wird und im Einsatz dann Menschenleben gefährdet und im Heimatdienst die Attraktivität gefährdet.
Aber diejenigen, die behaupten es wäre gar nicht gefährlich und diejenigen, die behaupten es würde die Besoldung nicht verschlechtern in diesem Forum sind überwiegend diejenigen, die das gar nicht abschätzen können.
Interessant, oder?
Guten Tag,
das ist hier mein erster Kommentar auf AG, ich bin aber schon länger stiller mit Leser. Bei all den Änderungen stellt sich die Lage für mich persönlich deutlich schlechter dar als vorher. Ich gehöre zu einem Btl mit typischem Büro Grundbetrieb und habe früher eine Netto Dienstzeit ohne Pausen (auch Nato Pause mal rausgerechnet) von 35 Stunden gehabt.
Jetzt wurden Dienstpläne usw. erstmals angepaßt damit auch jeder die 41 Stunden erreicht. Von alt 07:00 – 16:15 wurde von 07:00 -16:30. Nato-Pause fällt weg, Mittag wurde von 60 min auf 45 min geändert (auch um überhaupt in die TrpKü zu gelangen, Marsch zu Fuß einfach 10 min) und die Zeit am Freitag wurde von 11:00 auf 12:00 DS verlegt.
Alles zusammen habe ich als persönliches Beispiel eine deutliche Verschlechterung durch ein mehr an Arbeitszeit und umgerechnet natürlich auch Gehaltseinbußen.
@Koffer
5000€ für 40% mehr h halte ich für ein sehr gutes Argument dagegen, in meinem Buch fällt das unter Ausbeutung.
Erschöpfung, Burnout etc. sind besser?
X 48 h Wochen erhöhen welche Attraktivität?
Nun ja, vieles ist ja nicht neu. Das Überstunden vorzugsweise mit Freizeit abzugelten ist gab’s m.W. schon früher, das verschiedene Teileinheiten unterschiedliche Dienstpläne (und somit Dienstzeiten) hatten war auch möglich.
Wo ein Wille war, war auch schon früher ein Weg. Kinder habe ich auch schon vor der Einführung von Eltern-Kind-Zimmern in Kasernen gesehen. Planbarkeit von Freizeit kann man auch verschieden auslegen, aber spätestens bei Alarmierung wegen Hochwasser oder Wintereinbruch wird das schwierig.
Überstundenabbau/Ausgleich zeitlicher Belastung auf dem kleinen Dienstweg (=zeitnah) sogar selbst erlebt: Abfahrt 05:00Uhr, geplante Rückkehr ca. 20:00Uhr; Stau und Sperrungsbedingt Ankunft erst gegen 02:00Uhr morgens =>LKW vor Halle abstellen, Schlüssel zum UvD, der meldet dass am an den TE-Führer weiter, ab ins Bett. Kommentar bei erscheinen um kurz nach 09:00Uhr „Warum seid ihr jetzt schon wieder im Dienst?“
Wenn Fahrzeuge gelenkt werden ist schon eine Übung von >15:00h schwierig. Da gibt’s so eine Vorschrift in der Teile der Verordnung EG561/2006 abgeschrieben sind, müsste noch immer eine der 44-er Reihe sein. Dort unter Tägliche Ruhezeit. Wurde aber schon früher nicht gekannt, nicht verstanden oder einfach ignoriert…
Genauso ist nicht jede Möglichkeit der SAZV immer und für jeden anwendbar. Zum Beispiel ist Gleitzeit ist meines Erachtens in manchen Dienstposten oder Einheiten nur schwer umsetz- oder vorstellbar. Einen Spieß der morgens erst 1h nach dem allgemeinen Dienstbeginn anfängt kann ich mir nur schwer vorstellen.
Im Endeffekt dürfte es jetzt nur mehr mögliche Kontrolle ‚von oben‘ geben und weniger Freiraum/Beschiss (je nach Ansicht).
Zum Beispiel des Schießtages: Wenn schon früher ALLE gleichzeitig Dienstbeginn und -schluß hatten wird man das jetzt wahrscheinlich auch noch so beibehalten und nicht „das Rad neu erfinden“. Und wenn dann nur die Begründung ist: „Waffenausgabe ist nur um X-Uhr möglich, Dienstschluß erst wenn die Waffenkammer vollzählig und scharf ist.“
@Koffer
Übungen unter den von ihnen genannten Bedingungen sind auch in der Zukunft möglich.
Im Moment realisieren die meisten, dass sie länger dienen müssen und manche Chefs glauben, dass man nicht weniger als 41h Arbeitszeit planen darf.
Der eine oder andere Praktiker erkennt jetzt, dass so mancher angeblicher Theoretiker recht hatte ;-)
@der_andere
– Hochwasserhilfe ist kein Grundbetrieb -> fällt somit nicht unter SAZV
– „ich kann mir nicht vorstellen, dass der Spieß 1h später“ -> genau, sie können es sich nicht vorstellen.. warum eigentlich nicht? Wenn das Geschäftszimmer besetzt und damit erreichbar ist, reicht das vor der (vom Dienststellenleiter festzusetzenden) Kernzeit völlig aus.. wenn der Spieß unter des Tages 2h bei der Küchenausschusssitzung ist, geht es auch muss man mit seinem Anliegen auch mal warten
– beim Schießen haben wir es schon immer so gemacht -> wie die hie bereits gezeigten Modell beweisen, geht es seit Jahren auch anders..
Keines Ihrer Argumente zieht -> Umdenken beginnt im Kopf. Die EUAZR / SAZV sind Gesetz.. also fangen sie damit an!
@Fux
Nun verstehen Sie doch bitte die „Phantomschmerzen“ des einen oder anderen „Traditionalisten“ hier im Blog ;-)
https://www.youtube.com/watch?v=-9pVyP_2CQ4
/SCNR
@ThoDan
Dass Burnout, Erschöpfung etc in erster Linie oder vor allem aus einer großen Anzahl an Arbeitsstunden resultieren, halte ich noch immer für eine unbewiesen in den Raum gestellte Behauptung.
Ich zitiere dazu einmal Herrn Oberstarzt Dr. Zimmerman (Leiter des Psychotraumazentrums am BwK Berlin):
(Interview in der Januar-Ausgabe „Die Bundeswehr“, dem Verbandsmagazin des DBwV)
Wenn in der über die 41/48h Arbeitszeit hinausgehenden Zeit harte, fordernde und interessante Ausbildung durchgeführt wird, erhöht das mMn durchaus die Attraktivität, weil (zumindest in den Kampfeinheiten, vielleicht weniger in Behörden/Ämtern) sich die Soldaten genau das in der Bw erhoffen.
1630 Dienstschluss ab dem ersten Tag in der Grundausbildung etc. bedeutet eben nicht Attraktivität, sondern erst einmal enttäuschte/nicht erfüllte Erwartungen.
@ThoDan | 09. Januar 2016 – 9:35
„Erschöpfung, Burnout etc. sind besser?“
Burnout/ Zusammenbrüche etc. sind an der Basis (Btl / KpfTrBtl) wesentlich weniger verbreitet als in den Ämtern/ höhKdoBeh.
Ich war 15 Jahre (11 Jahre netto ohne Studium) auf der Btl Ebene und habe trotz teilweise Dienst bis zum Umfallen vielleicht eine Handvoll Zusammenbrüche erlebt.
Ich bin jetzt seit einem Jahr im Amt und habe bereits drei Zusammenbrüche erlebt.
Wohl gemerkt:
Truppe –> 48h +
Amt –> galten schon seit langem der EAZR vergleichbare Regelungen
„X 48 h Wochen erhöhen welche Attraktivität?“
1. mehr Geld
2. höhere Berufszufriedenheit durch bessere Ausbildung
3. bessere Chancen zum Überleben im Gefecht
@Zimdarsen | 09. Januar 2016 – 10:49
„Übungen unter den von ihnen genannten Bedingungen sind auch in der Zukunft möglich.“
Sagen Sie mal, haben Sie überhaupt zugehört?
Ich mache seit 15 Jahren Ausbildung auf der Ebene Zg/Kp/Btl und es geht eben nicht mehr. Alles andere ist schönreden durch die Ebene höhere Führung, Gewerkschaften und Politik.
„Im Moment realisieren die meisten, dass sie länger dienen müssen“
Das ist so witzig.. Mehr dienen müssen nur diejenigen, die bisher sowieso schon deutlich unter den 46h geblieben sind. In den Btl in denen ich gedient habe, war das aber nie der Fall.
D.h. die Mehrarbeit trifft nur diejenigen, die bisher sowieso schon deutlich weniger gemacht haben als die echte Truppe.
Die geringsten Dienstzeiten die ich JE hatte (und ich habe in 7 KpfTrBtl und zwei Kpf/FüUstgBtl gedient), waren (offiziell, praktisch war man natürlich schon 15min früher da und min. 15 min länger) 07:00-1630.
Umgerechnet sind das genau 41h nach SAZV (9,5*4+5-4+0,5 Pause.
Die von Ihnen behauptete Mehrarbeit werden Sie auf der Ebene Kp/Btl in der KpfTr vergeblich suchen und ich behaupte auch in den meisten KpfUstg/FüUstg Kp/Btl werden wohl eher weniger betroffen sein.
@Fux | 09. Januar 2016 – 11:49
„– „ich kann mir nicht vorstellen, dass der Spieß 1h später“ -> genau, sie können es sich nicht vorstellen.. warum eigentlich nicht?“
Weil er der Spieß ist und eine Kompanie nun einmal anders funktioniert als ein Wirtschaftsbetrieb oder ein Amt.
Wer macht dann die Parole? Wer bereit dem Chef die wichtigen Punkte vor? Wer sorgt sich um die morgens früh regelmäßig auftretenden Probleme (Unfall, Krankheiten etc.).
@jungchen | 09. Januar 2016 – 12:54
+1