Rüstungsexporte: Bundessicherheitsrat ändert Geschäftsordnung – aber Voranfragen bleiben geheim
Das Bundeskabinett hat am (heutigen) Mittwoch die Geschäftsordnung des geheim tagenden Bundessicherheitsrats geändert: Wie schon zuvor in der schwarz-roten Koalition beschlossen, soll künftig innterhalb von zwei Wochen nach abschließenden Entscheidungen dieses Kabinettsgremiums über Rüstungsexporte der Bundestag unterrichtet werden. Bislang war das nur einmal jährlich im so genannten Rüstungsexportbericht vorgesehen. Außerdem kann das zuständige Wirtschaftsministerium den Abgeordneten mündlich die Gründe für diese Erlaubnis vortragen. Entscheidungen über Voranfragen von Unternehmen bleiben aber weiterhin geheim; auch über abgelehnte Anträge wird das Parlament nicht
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