Doppelt so viel Geld für besondere zeitliche Belastungen
Über Twitter hatte ich es schon kurz mitgeteilt, jetzt noch mal etwas ausführlicher: Die finanzielle Abgeltung des Dienstzeitausgleichs, die Vergütung für besondere zeitliche Belastungen von Soldaten, wird fast verdoppelt. Verteidigungsminister Thomas de Maiziére sagte am Mittwoch beim Parlamentarischen Abend des Deutschen Bundesverbandes in Berlin, diese Vergütung werde auf 65,40 Euro angehoben. Darauf hätten sich die zuständigen Ressorts der Bundesregierung – also in diesem Fall vor allem: Verteidiungs- und Finanzministerium – verständigt.
Die Erhöhung hatte der Minister bereits im Oktober vergangenen Jahres in Aussicht gestellt, allerdings unter dem Vorbehalt der Einigung zwischen den Ministerien (ich zitiere mich mal selbst):
Während das vor allem für Spezialisten gilt, sollen alle Soldaten von der Fast-Verdoppelung der Vergütung für besondere zeitliche Belastungen profitieren: Für einen 24-Stunden-Dienst wird sie von brutto 35,79 Euro auf 65,40 Euro angehoben. Immerhin sei diese Zulage seit fast 15 Jahren nicht erhöht worden, sagte der Minister. Eine gewünschte Vervierfachung wäre zwar schön gewesen, aber das ist nicht finanzierbar. Und: Die Verdoppelung muss auch gegenüber anderen Ressorts durchgesetzt werden.
Nun kommt natürlich die berechtigte Frage, ab wann das gilt. Da muss ich eingestehen, dass ich ein akustisches Problem mit der Lautsprecheranlage des Bundeswehrverbandes hatte: Entweder ab 1. Juni oder ab 1. Juli. Dürfte sich aber am (morgigen) Donnerstag klären. Die Neuregelung soll im August mit einem neuen Dienstzeitausgleich (DZA)-Erlass veröffentlich werden und rückwirkend zum 1. Juli dieses Jahres gelten.
Na, das ist doch doch mal eine tolle Attraktivitätssteigerungsmaßnahme! Da strömen die beruflich Hochqualifizierten in Scharen zu uns, wenn die das auf pro Stunde ausrechnen und mit McDonaldsgehilfen vergleichen. Ach ja, versteuert wirds natürlich auch. Und dann noch so tolle Abenteuer dabei im Ausland und so – klasse!
*Ätzmodus aus*
So ganz langsam fange ich an, mich für meinen Arbeitgeber einerseits und unsere Republik als Dienstherrin andererseits mich ein klein wenig zu schämen. Ratet mal, was ich jungen Leuten erzähle, wenn sie die Wahl unseres Berufes erwägen. Beste Human Ressources gibt es nicht für durch mehrere Ressorts gedeckeltes Taschengeld, ver€& #^t noch mal.
@AndreasP
Das ist ja mal wieder typisch deutsch :((((
Jetzt wird ENDLICH nach 15 Jahren, der DZA angepasst (und zwar mal ordentlich) und dann ist das auch schon wieder nicht genug :(
Das Glas ist wohl immer halb leer, oder??!!
„Ratet mal, was ich jungen Leuten erzähle, wenn sie die Wahl unseres Berufes erwägen. “
Entschuldigung, aber wenn jungen Menschen, die sich für den Berufs eines SOLDATEN interessieren und hierbei die Höhe des DZA entscheidend ist, dann sollen diese Zivilisten doch besser ZIVILISTEN bleiben.
Solche Typen kann man im Gefecht nicht brauchen :(
Ursprünglich sollte aber auch drinstehen, dass man drei Tage frei gewähren muss als Chef – dass es nun nur ein Tag geworden ist wird wohl ein arges Loch in die Kasse hauen. Man stelle sich vor: Weniger Soldaten, gleiche Aufgabe, mehr Dienst, Zwangsfreizeit der durch andere aufgefangen werden muss….
Danke, Koffer!
Ich hoffe, dass Reservisten und Wehrdienstleistende auch noch irgendwie davon profitieren… Ich finde es unfair, dass diese bei einem 24h Dienst weniger Geld bekommen, obwohl sie exakt das selbe machen.
@der_mike:
Die, welche die meistens Überstunden aufbauen, sind regelmäßig auch die, mit der geringsten Chance sie abzubauen. Bei einmaligen Aktionen wie Übungen findet man im Verband ohnehin Regelungen. Was bringt es dem Chef vorzuschreiben, was er geben „muss“? Wenn ich kann und die Leute es wollen bekommen sie soviel sie brauchen… und der Rest regelt sich nach Notwendigkeiten.
@der_mike
Nach meinem Kenntnisstand ist bereits bei der Finanzplanung die Verdoppelung mit einberechnet worden (zumindest sagte das neulich der federführende Oberst aus dem BMVg)…
Bin ja mal gespannt ob der AVZ (der ja auch DZE beinhaltet) dann auch angehoben wird. Aber wie @Koffer schon richtigerweise schreibt, man muss sich auch über die kleinen Dinge freuen und kann nicht nur meckern…
Also mein Kenntnisstand ist, dass es zum 1. Juli diesen Jahres angehoben wird – und das schon seit Ende letzten Jahres.
Mit dem Hörensagen kann man auch mal richtig liegen, würde ich behaupten, war ja doch in ganz schönes hin und her wann es denn nun endlich soweit ist und der Stichtag feststeht. Zumal es ja bis zuletzt komplett in Frage gestellt wurde.
Es ist unglaublich! Die Vergütung für SPEZIALISTEN soll auf 2,73€ brutto pro Stunde angehoben werden bei 24 Stunden zusammenhängenden Dienst und hier freuen sich Menschen nen Loch in den Hintern über das tolle Ergebnis.
Das läßt ja schon mal auf die allg. Bildung schließen bzw. wie Weltfremd manche durch das Leben gehen. Das Geld wird auch nicht erhöht an Sonn- und Feiertagen, oder?? Vielleicht sollte man sich mal zu Gemüte führen, wie die Zuschläge in der Wirtschaft bezahlt werden für SPEZIALISTEN!! Ach ja und gezahlt wird es ab diesen Monat oder ab Samstag. Das wird mal eben so beschlossen. Jaja, träumt nur weiter. Und ins Gefecht wollte ich noch nie gehen. Ich habe mich für den Beruf des Soldaten entschieden um Frieden in unserem Land zu erhalten und nicht um in unterentwickelten Ländern Mohnbauer und Frauenschläger zu schützen bzw. Brunnen zu schaufeln sowie Mädchenschulen zu errichten oder dort in Gefechte zu verwickelt werden. Na ja noch 48 Monate, da die Reform ja auch so schön läuft!
Ein durchschnittlicher Arbeitstag entspricht, bei einer 41Std Woche 8 Std und 12 Min.
Für 24 Std geleisteten Dienst gibt es demnach 64, 50€ also für 15Std 48Min Mehrarbeit. Wer von den hier Bloggenden, die keine Soldaten sind, stehen dafür auf?
@BausC
kann ich nur unterstützen, bisher 2€, dann 4€, das ist ja mal traurig, man hätte ja auch die Mehrarbeitsvergütungverordnung der Beamten übetragen können,
(A 2 bis A 4 10,56 Euro,
A 5 bis A 8 12,47 Euro,
A 9 bis A 12 17,12 Euro,
A 13 bis A 16 23,60 Euro pro Stunde versteht sich),
dann würde man wohl auch mit der dienstfreien Zeit der Soldaten anders umgehen !!!!
4 Euro die Stunde, ist doch toll, das hab ich, umgerechnet, schon vor 35 Jahren in DM für Ferienarbeit bekommen …, aber besser als beim alten Stand zu bleiben, die Gerüchte hatte ich auch schon gehört. Ich belib dabei, sofern es irgendwie geht, wird freigemacht.
@BausC, @Section31
Seit wann sind Soldaten an ein bestimmtes „Zeitkonto“ gebunden?
Einer der wesentlichen Unterschiede die ich mal in meiner AGA zu Zivilisten gelernt habe ist das Prinzip, dass wir 24/7 Soldaten sind.
Wer hier nach Mark und Pfennig berechnen will, der sollte vielleicht lieber Zeitatbeiter werden, vielleicht wird er da ja glücklich!
Mal eine kleine Erinnerung: Soldaten werden nicht „entlohnt“ sondern besoldet und alimentiert und das widerspricht einer stundenweise Berechnung schon in sich selbst!
Können wir mal bitte aufhören uns ständig selbst zu „zivilisieren“ und ständig und dauernd alles schlecht zusehen?
Nebenbei bin ich ein großer Anhänger von Pauschalregelungen! Soll der Dienstherr einfach für DP, die im Regelfall mehr als 50h/Woche, 60h/Woche etc. Zulagen von 10%, 20% etc. einführen, dann müssen wir nicht immer wie Krämerseelen jedesmal um einzelne Stunden streiten.
So ein ähnliches System hatten wir schon mal Anfang der 80er!
Oder vgl. auch zur Außendiemstzulage…
@Koffer
Seit wann sind Soldaten an ein bestimmtes “Zeitkonto” gebunden?
Seit dem es eine europäische Arbeitszeitrichtlinie gibt, die ausdrücklich auch für Streitkräfte gilt, es sei denn in „Notfällen“, im „V-Fall“ und in begründeten Ausnahmefällen.
Und…. Beamte werden auch besoldet, für sie gilt aber die Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung. Da wir alle (Beamte, Richter, Soldaten) nach der Bundesbesoldungsordnung besoldet werden, sehr ich nicht warum es da einen Unterschied geben sollte, aber ich hab nix gg eine Besoldungsordnung „S“, dann kann man ja diese Mißstände beseitigen.
Das war der Beitrag zum Thema „Attraktivität“ ,,,
Ich stimme zu, dass Geld nicht der einzige Grund ist, aus dem ein Beruf gewählt wird, ich bin aber auch der Ansicht, das trifft grundsätzlich auf die Berufswahl zu.
Aber Geld ist einer der „Hygienefaktoren“, und wenn der nicht stimmt, ist es eben weniger Attraktiv, das mag man mögen oder nicht, manche Dinge sind davon unabhängig.
Wir können jetzt natürlich fruchtlose Diskussionen anstellen, ob es in der Familienhaushaltskasse einen Unterschied macht, ob Lohn oder Sold ankommt, die Familien haben tiefstes Verständnis dafür. Mir persönlich ist es auch vollkomen egal ob die eine oder andere Bezeichnung gewählt wird, es wird nicht mehr oder weniger damit.
Wir stehen in der Konkurrenz zur Wirtschaft, zunehmend mehr. Und da schauen die Jungs und Mädels schon auch aufs Geld. 2-4 Jahre, ok, da ist der Abenteuerfaktor dabei, aber auf die lange Sicht?
Sinkende Präsenzzahlen, da wir ja STAN Stärken eh nicht erreichen und es auch nicht sollen und dürfen. Faktische Stärken von 50% minus bei gleicher Auftragslage, und dann auch noch ein zentrales Einberufungssystem, dass verhindert, dass das Btl den interessierten Bewerber zu sich bekommt. Dafür einen aus 500 km Entfernung, der als erstes einen Versetzungsantrag stellt, der nur gegen Ersatzgestellung befürwortet werden kann. Was macht der? Nutzt die Möglichkeit und sucht sich was anderes.
Der eine oder andere sollte vielleicht mal aus seinem schönen Büro in seinem Amt in die Realität schauen.
@Section 31: Ich hoffe mal, dass die Besoldungsgruppe S erst kommt, wenn ich weg bin. Wer glaubt denn, dass es dann für Soldaten besser aussieht, es wird eher so sein, dass die psotiven Änderungen dann nicht übernommen werden. Wir können mit Masse froh sein, an der Struktur der Beamten zu hängen.
@ Koffer:
„dann müssen wir nicht immer wie Krämerseelen jedesmal um einzelne Stunden streiten“ -das Ausfüllen von Formularen und Zetteln mit sinnlosem Inhalt ist ein- manche sagen sogar DER wesentliche Bestandteil- um wenigstens einen kleinen Ausgleich für die Abwesenheit von Zuhause zu bekommen.
Die häppchenweise „Zuteilung von Trinkgeldbeträgen“ erzeugt doch erst die vorwiegend zivil besoldete Abrechnungsmentalität. Ich stimme Ihnen voll zu in Bezug auf Pauschalregelungen, wenn Sie aber erst wie ich für den „Arbeiter“ wegen 50 Pfennig Schmutzzulage 8 Zettel in DINA4 Format ausgefüllt haben, zweifeln Sie an dem Verstand der dafür Verantwortlichen. Soldatenbesoldung genau nach dem selben Schema: Die Einführung von A 12 Besoldung für den KpChef ohne Perspektivbetrachtung in der weiteren Verwendungsplanung statt einer Stellenzulage für den Dienst in der „Linie“ kann ich jedenfalls nicht nachvollziehen.
Fazit: Auch diese 60€ werden nach 15 Jahren Kampf um die Verbesserung kein Ausgleich für 24/7 sein können. Aber Soldat sein, macht trotzdem (meistens) Spaß!
„Entschuldigung, aber wenn jungen Menschen, die sich für den Berufs eines SOLDATEN interessieren und hierbei die Höhe des DZA entscheidend ist, dann sollen diese Zivilisten doch besser ZIVILISTEN bleiben.“
…und genau das tun sie schon jetzt, Soldat ist eben kein Hobby oder Ehrenamt sondern man muss seinen Lebensunterhalt mit dem Entgeld bestreiten. Angemessenen Alimentation ist kein Wunsch sondern gesetzliche Verpflichtung der Regierung. Wer meint, dass Angemessenheit die Aufwendung ist um gerade über die Runden zu kommen,
kennt das System der Nachwuchsgewinnung in der BRD nicht. Wenn dann noch das Geld welches man bekommt durch solche Regelungen wie Bundesmeldegesetz kommen ziet man den Soldaten ein Mehrfaches aus der Tasche. Einem Soldat in jungen Jahren ohne Familie reicht oft das Abenteuer aber wer Familie hat und sich ein Leben außerhalb der Bw aufbauen möchte/muss benötigt eben mehr als Wir.Dienen.Deutschland.! Wer listet auf, wo uns in den letzten Jahren Kürzungen ereilten einschließlich der Maßnahmen die uns gestrichen wurden!
Wo es passt, steht u.a. im Bundesbesoldungsgesetz „… gilt für Beamte, Richter und Soldaten.“ Manchmal aber auch nicht, wie z.B. in der Bezahlung von Überstunden. Der Dienstzeiterlass für Soldaten geht in die gleiche Richtung. Erinnert doch irgendwie an die Farm der Tiere. Manche sind eben gleicher.
Auch wenn jemand Soldat geworden ist und sich damit für einen besonderen Dienst entscheidet, den man nicht mit anderen Berufen gleichsetzen darf, so wird man doch vergleichen dürfen, oder? Meine Putzfrau bekommt mehr für ihren Dienst zu ungünstigen Zeiten als wir Soldaten. Dankbarkeit nach 15 Jahren kann ich da beim besten Willen nicht empfinden. Die Ahnungslosen in Berlin werden jedenfalls noch mehr Probleme bekommen, wenn die Zahl der jungen Leuten noch geringer wird und die Bundeswehr mit der freien Wirtschaft noch weniger mithalten kann. Ein anderes Problem wird seit Jahren verschwiegen: Die Abrechnung von Fahrten mit Privat-Pkw. Da gibt es stolze 20 Cent pro Kilometer. Wäre doch ganz nett, von der Stelle aus in der Einheit anzurufen, wenn der Erstattungsbetrag „abgefahren“ ist: Benzin ist alle. Oder das Pendeln. Gestern lief eine Studie der Techniker Krankenkasse, wonach Pendeln gesundheitlich bedenklich ist. Gut, dass die uns nicht gefragt haben.
ENDLICH ist das DZA mal angepasst worden. Und das deutlich. Punkt.
Natürlich gibt es immer noch etliche Baustellen, ich denke an die Bordzulage oder DzuZ oder die Fliegerzulage, die ebenfalls seit fast 20 Jahren nicht mehr erhöht wurde.
Aber in der momentanen Finanzlage sollten wir froh sein, wenigstens das zu kriegen, was jetzt wohl kommen soll.
@TomTom,
Nix Punkt. Immer wieder wird runtergebetet wie wichtig der Dienst bei der Bundeswehr ist. Die Bevölkerung steht hinter uns. Soldaten lassen ihr Leben und ihre Gesundheit für unsere Freiheit auf dem Schlachtfeld. Wenn es darum geht das z.B. der A4er (gibt es sowas bei den Beamten überhaupt noch?) für Überstunden einfach nur gleich entschädigt wird wie der Beamte dann hat er sich zu schämen, für diese unverschämte Forderung. Damit keine Missverständnisse entstehen, es geht mir nicht um eine Anpassung nach unten. Sprich, der Beamte hat selbstverständlich, dass Recht auf eine angemessene Bezahlung. Soldaten aber auch.
@all
1. Wenn man alles immer schlecht redet, dann führt gerade dies zu schlechter Laune, einem miesen Berufsverständnis und schlechten Soldaten!
2. Wer uns mit Beamten vergleichen will, hat meines Erachtens unseren Beruf nicht verstanden! Da ist nix zu vergleichen. Wir sind ANDERS! Im guten wie im schlechten.
Und nebenbei: diejenigen die sich hier offensichtlich als Verteidigungsbeamte sehen, sollen bitte auf die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, die grandiosen Aufstiegsmöglichkeiten etc. etc. gleich mit verzichten, denn auch das gehört zum „Gesamtpaket“!
NACHTRAG
@Section31
Die europäische Arbeitszeitrichtlinie gilt NICHT ausdrücklich für Soldaten!!! Das ist einfach falsch!
Ganz im Gegenteil, sowohl durch die stehende europäische Rechtsprechung als auch ausdrücklich, durch das umsetzende nationale Gesetz gilt sie NICHT bzw. nur mit starken Einschränkungen für die Streitkräfte!
@Koffer, […] 2. […]
Der Soldat ist kein Beamter, volle Zustimmung. Man hat sich aber dazu entschieden u.a. die Besoldung aus dem Beamtenrecht zu übernehmen. Deswegen finden sie auch immer wieder den Satz …gilt für Beamte, Richter und Soldaten. Wenn es um die Überstunden geht aber nicht. Warum?
Manchmal moechte ich nur noch…
Wann immer ein Soldat ueber Kuerzungen (Und die gab es in den letzten 30 Jahren zur genuege) oder Schlechterstellungen klagt.kommt garantiert „Sieh mal nach draussen, da ist es viel schlechter…“.
Wenn dieser Soldat aber den Vergleich mit Beamten oder gar „nichtbesoldeten Normalbuergern“ anstellt wird die „wir sind doch keine Soeldner“ – Karte gezogen. Als vor Jahren die Kuerzungen der Fliegerzulagen (Versteuerung etc.) anstand, stellte sich ein Staffelkapitaen vor seine Leute und sagte, dass er zum Wohle der Gemeinschaft gerne auf die paar Euro (oder waren es noch Mark) verzichten koenne…
Das 70% seiner Staffel Besoldungsgruppe A6 bis A9 waren, hat er wohl nicht gewusst.
Bevor jetzt einer schreibt „Sie haetten ja in der Schule….“ – Liebe Stabsoffiziere und hoeher als A12 Besoldete – Es gibt uns, die Indianer, die Arbeitsebene, die ….. Und fuer uns zaehlt jeder €, jeder Cent.
Danke fuer Ihr „Verstaendniss“
„1. Wenn man alles immer schlecht redet, dann führt gerade dies zu schlechter Laune, einem miesen Berufsverständnis und schlechten Soldaten!“
Schönreden führt also zu besseren Soldaten, interessanter Gedankenansatz …
@Koffer
Das mit den grandiosen Aufstiegsmöglichkeitenwar aber Ironie?
Es ist einfach so, dass aufgrund des besonderen Treueverhältnisses zwischen Dienstherrn und Soldaten, der Soldat für seine Rechte nicht protestieren kann. Im Zivilen, sogar im Beamtenbereich, gibt es dann den Streik bzw. Dienst nach Vorschrift, was zu Urzeiten die beamteten Fluglotsen der BFA mal gemacht hatten. Als Reaktion darauf hat man die Fluglotsen privatisiert, de facto mit doppelten Gehalt ausgestattet und damit man den staatlichen Durchgriff hat, ein paar militärische Fluglotsen beurlaubt und beigestellt. So hätte man bei einem neuerlichen Streik ein Notfallprogramm fahren können. Dies war in den 70er Jahren und die Privatisierung der Flugsicherung 1993.
Seitdem hat sich nichts geändert, Soldaten können sich nicht effektiv wehren gegen Gehaltskürzungen oder übermäßige Überstunden, deshalb werden sie vom Dienstherrn ausgenutzt. Das Ganze nennt man dann zynischerweise „gegenseitiges Treueverhältnis“.
Beim Entwurf Einsatzversorgungsgesetz usw. könnte man dies ebenfalls nachvollziehen.
@Georg | 28. Juni 2012 – 13:37: Ich weiß, manche sehen es als Kaffesatz-Leserei an, aber selbstverständlich dürfen Soldaten protestieren -übrigens auch für ihre Sache demonstrieren. Es gilt eben nur ein etwas anderer Rahmen, was Sie wohl „Inneffektivität der Interessenpartizipation und -wahrung im demokratischen Politdiskurs“ nennen würden, na ja: zumindest ähnlich :-).
Ansonsten gebe ich Ihnen Recht: Das gegenseitige Treueverhältnis benötigt ein Gesamtpaket, in dem dieser Punkt hier „nur“ ein Punkt sein kann.
Ganz allgemein bemerkt: Hier rächt sich aber das „Geldargument“ mit dem in konjunturschwachen Jahren geworben wurde genauso wie die dem begleitende Neiddebatte bzw. Kürzungseuphorie, mit der das als darbend dargestellte Volk besänftigt werden sollte.
Ergo erstmal eine Kommunikationslücke geschlossen gehört: Man alimentiert, was man verlangt. Und das alimentiert man, damit man es verlangen kann.
@ Hans | 28. Juni 2012 – 13:28 – –
Ich verstehe Sie beide, es kommt mE darauf an, was Sie als Aufstiegsmöglichkeit ansehen. Natürlich ist es z.B. bitter, wenn ein studierter Offizier mit sagen wir 33 Jahren als A10er in das Zivilleben geht, der 33jährige A 10er/ E10er ist aber bei anderen Behörden durchaus nichts ungewöhnliches…und so weiter. Das ist relativ, meine ich-Sie sollten sich daher mE in der Mitte treffen.
Welche Personalverantwortung hat der A10 Soldat und welch der Beamte? Da werden Äpfel mit Birnen verglichen! Die Ausbildung die zum Offizier führt ist nicht das Studium sondern die Ausbildung zum Offizier!
@ Elahan | 28. Juni 2012 – 14:31 – –
Tja welche Personalverantwortung/ -erfahrung hat der A10er im feuerwehrtechnischen Dienst und welche der frisch vom Studium zurückgekehrte A10er als Controllingoffizier in der Bw, dem man Mangels Zug keine Zugführerstelle anbieten konnte? Es gibt mehr als schwarz-weiß, werter Elahan, das wissen Sie nur zu genau.
Ich weiß worauf Sie hinaus wollen, aber diese Diskussion halte ich erstmal für obsolet, noch dazu wenn Sie diese mir anbieten. Btw: Denn diese kann man auch intern führen (Stichwort Zugführer A08 vs. A09 (g) aufwärts).
Ja die Ausbildung und Sozialisation führen zum Offizier. Ich habe mir aber nicht ausgedacht, dass nicht alleinig die Personalverantwortung zur Bemessung der Dienstpostendotierung herangezogen wird, wenngleich ich meine, dass das auch nicht so einfach funktionierte.Darum ging es aber auch höchstens sekundär bei meinem Ansinnen, koffer und Hans mögen sich bitte etwas aufeinander zu bewegen in dieser Diskussion.
@Koffer
„Die europäische Arbeitszeitrichtlinie gilt NICHT ausdrücklich für Soldaten!!! Das ist einfach falsch! “
Dies ist die Auslegung des BMVg – diverse Gerichte sehen dies anders.
Zuletzt wurde dies dem BMVg durch das BVerWG ins Stammbuch geschrieben.
Zitat aus Urteilbegründung:
„..Die Auffassung der Beklagten, die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der
Arbeitszeitgestaltung (EGRL 2003/88, ABl EU Nr. L 299 S. 9) erfasse Soldaten
grundsätzlich nicht, steht mit Unionsrecht nicht in Einklang. Nach ihrem Art. 1
Abs. 3 gilt die Richtlinie 2003/88/EG unbeschadet ihrer Art. 14, 17, 18 und 19
für alle privaten oder öffentlichen Tätigkeitsbereiche im Sinne des Art. 2 der
Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl EG Nr. L 183 S. 1). Art. 2 Abs. 2
Unterabs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG, wonach diese Richtlinie keine Anwendung
findet, soweit dem Besonderheiten bestimmter spezifischer Tätigkeiten im
öffentlichen Dienst, z.B. bei den Streitkräften oder der Polizei, oder bestimmter
spezifischer Tätigkeiten bei den Katastrophenschutzdiensten zwingend entgegenstehen, ist eng auszulegen (EuGH, Urteil vom 5. Oktober 2004
– Rs. C-397/01 u.a., Pfeiffer u.a. – Slg. 2004, I-8835, Rn. 53 ff.; Beschluss vom
14. Juli 2005 – Rs. C-52/04, Personalrat der Feuerwehr Hamburg – Slg. 2005,
I-7111, Rn. 42). Ausgenommen sind nicht die Dienste als solche, sondern nur
bestimmte in diesen Sektoren wahrgenommene besondere Aufgaben, die wegen
der unbedingten Notwendigkeit, einen wirksamen Schutz des Gemeinwesens
zu gewährleisten, eine Ausnahme von den Vorschriften der Richtlinie
rechtfertigen. Hierunter fallen lediglich Natur- oder Technologiekatastrophen,
Attentate, schwere Unglücksfälle oder andere Ereignisse gleicher Art, deren
Schwere und Ausmaß Maßnahmen erfordern, die zum Schutz des Lebens, der
Gesundheit und der Sicherheit des Gemeinwesens unerlässlich sind und deren
ordnungsgemäße Durchführung in Frage gestellt wäre, wenn alle Vorschriften
der Richtlinien beachtet werden müssten.“
@GNY 4742
„Bevor jetzt einer schreibt “Sie haetten ja in der Schule….” – Liebe Stabsoffiziere und hoeher als A12 Besoldete – Es gibt uns, die Indianer, die Arbeitsebene, die ….. Und fuer uns zaehlt jeder €, jeder Cent.“
Solches Vorgesetzten-„Bashing“ zeigt welches Geistes Kind Sie sind und daher spare ich mir jetzt weitere Versuche Ihnen soldatischen Grundverständnis zu vermitteln…
@BausC
Ja, aber dieser Satz findet sich auch „andersherum“, schauen Sie z.B. auf die unendgeltliche truppenärztliche Versorgung! Das hat kein Beamter!
Also raten ich Ihnen (und allen andere auch): Lieber nicht zu laut nach der genauen Vergleichbarkeit schauen, sonst schauen wir uns sehr, sehr bald sehr betrübt gegenseitig an!
@diba
„Schönreden führt also zu besseren Soldaten, interessanter Gedankenansatz …“
Nein, Schönreden nicht. Aber positive Betrachtung der Realität schon. Und nebenbei, hier geht es ja nicht einmal um positives Denken, sondern lediglich um die Vermeidung von DEFÄTISMUS!
@Hans
Nein, es war keine Ironie. Wenn Sie unseren Beruf mit dem der Beamten vergleichen haben Sie ein ERHEBLICH höhere Laufbahndurchlässigkeit und innerhalb der Laufbahnen ist eine SCHNELLERE und eine HÄUFIGERE Beförderung nicht nur üblich, sondern sogar systemimmanent.
@Sachlicher
Ich gebe Ihnen recht was das „Gesamtpaket“ und das schließen von Kommunkationslücken angeht.
Ich gebe Ihnen nicht recht, was die Frage der Karrieremöglichkeiten angeht.
Es gibt nach meinem Wissen KEINE Beamtenlaufbahn in ganz DEU, die auch nur annähernde Karrierechancen bietet wie die Laufbahn von uns Soldaten und es gibt nach meinem Kenntnisstand KEINE Situation in der Wirtschaft (zumindest soweit es größere Unternehmen betrifft), die mit der unseren Karrieremöglichkeiten auch nur einigermaßen konkurrieren kann. Wohl gemerkt: Karrieremöglichkeiten für ALLE Berufsabschlüsse und Bildungsabschlüsse!
„Natürlich ist es z.B. bitter, wenn ein studierter Offizier mit sagen wir 33 Jahren als A10er in das Zivilleben geht“
Warum ist das bitter?!?! Er hat ein ordentliche Karriere hingelegt und hat für seinen Start in die zivile Karriere Dinge gelernt, nach denen sich viele Arbeitgeber die Finger lecken. Und nebenbei: wenn er gut war, dann hat er es auch mit größter Wahrscheinlichkeit bis zum A11 gebracht!
@Section31
Das mag ja sein, aber da die Gesetzesgrundlage und die Rechtsprechung des EuGH eine andere Sprache sprechen, handelt es sich hier vermutlich um einen Einzelfall. Darüber hinaus geht aus dem Text, den Sie kopiert haben auch nicht hervor, dass sich dieses Urteil überhaupt im Detail mit soldatischen Fragen auseinandersetzt oder ob es sich lediglich um ein Urteil im gesamten Geschäftsbereich des BMVg handelt
Hierbei muß insbesondere beachtet werden, dass Europarecht im Bereich der Verteidigung sowieso nur eingeschränkt Anwendung findet (die Verträge geben dies einfach nicht her). D.h. wenn in Vorbereitung auf einen AFG-Einsatz über ein Jahr eine regelmäßige Tagesdienstzeit von über 12h notwendig ist (also deutlich über der Grenze des EU-Richtlinie), dann ist das die Entscheidung des IBuK und nicht der EU-Kommission. Im Bereich des Europarechtes gilt normalerweise für die Streitkräfte: die Richtlinien gelten nur insoweit es sich um „zivil vergleichbare“ Fragen handelt.
@Koffer
Gemäß meiner Auffassung der freiheitlich demokratischen Grundordnung erlässt die Legislative die Gesetze, Verordnungen etc. , diese können (auch auf Antrag der Bürger – Klageverfahren) durch die Judikative überprüft werden, um zu klären inwieweit Verordnungen und Gesetze mit höherem Recht vereinbar sind. Falls die Judikative in ihrem Urteil zum Schluss kommt, dass Gesetze und Verordnungen nicht mit übergeordneten Recht vereinbar sind, müssen diese geändert werden. Dies wird nicht immer umgehend durch die Legislative umgesetzt, trotzdem denke ich dass sie mir zustimmen, dass erlassene Gesetze und Verordnungen durch Gerichte überprüft werden können und bei entsprechenden Urteilen geändert werden müssen – sonst hätten wir ja keinen Rechtsstaat mehr. Im Falle der Arbeitszeit/Dienstzeit von Soldaten und Beamten betrifft es außer dem Bereich der Verteidigung hauptsächlich das Arbeitsrecht und hier finden europ. Richtlinien sehr wohl Anwendung, daher ja in der Richtlinie diverse Ausnahmen für Streitkräfte, welche gem. Bundesverwaltungsgericht Leipzig aber eng auszulegen sind. Aber so langsam wird es OT.
@ Koffer | 28. Juni 2012 – 17:59 – –
1. Ich schrieb: annähern, nicht übernehmen.
2. Alles in Ordnung für mich, was Sie bemerken und an meinem Post kritisieren.
3. Ich halte es für sehr geeignet, dass Sie den Passus „Berufs-“ und „Bildungsabschlüsse einfügten-das meine ich ehrlich.
Nur eines bitte: Natürlich ist es bitter für alle Seiten, wenn man einen A10er trotz Eignung, Leistung und Befähigung mangels Möglichkeit nicht noch auf A11 fördern kann (konnte vor DZE). Damit ist doch nicht gesagt, dass dessen Karriere-Leben jetzt beendet ist und er weinend eine Stelle als städtischer Nachtwächter (E 01 vergütet) antreten muss. Auch lässt diese Formulierung „bitter“ keinesfalls den Respekt gegenüber dem Dienstgrad Oberleutnant und dessen wahrscheinlicher bisheriger Lebensleistung vermissen, meine ich.
Zu Ihrer EuGH Diskussion: Sie haben beide Recht. Dort wo Relevanz besteht, sagen wir besser: hinein interpretiert werden könnte (BWK, Feuerwehren z.B.) hat der Dienstherr aber reagiert.
Und nicht wenige Kommentatoren sahen (und sehen) den Bereich Verteidigung durch die EU-Vertragswerke auch hierbezüglich nicht erfasst, ergo hier die nationale Ebene in der Regelungspflicht, im Regelungsrecht sei. Im übrigen war dies beim Urteil, erstritten durch Frau Kreil, nicht anders, wie man am Sanktionsfehl ggü. different agierenden Nationen ganz gut herausinterpretieren könnte-nie waren Konjunktive aber angebrachter. Es gibt eine offizielle Sprachregelung, die möchte ich nicht in Frage stelllen. Es waren nur Gedanken.
@Koffer,
[…] Ja, aber dieser Satz findet sich auch “andersherum”, schauen Sie z.B. auf die unendgeltliche truppenärztliche Versorgung! Das hat kein Beamter! […]
Und deswegen stimmt nicht was ich sage? Muss man immer nur nach unten anpassen? Wie lange will man gegenrechnen? Versetzungshäufigkeit, Einstiegsbesoldung und Todesrisiko was in der Tat kein Beamter hat, wie will man letzteres wirklich gerecht bezahlen?
@koffer/ @Section: Ich streiche alles ab „Zu Ihrer EuGH-Diskussion“, da bereits durch Sie ausgeführt. Ich habe es zu spät gelesen und eine Kommentareditierung nicht weiter möglich war.
@Section31
„Falls die Judikative in ihrem Urteil zum Schluss kommt, dass Gesetze und Verordnungen nicht mit übergeordneten Recht vereinbar sind, müssen diese geändert werden.“
Ihre Auslegung der Rechte der Judikative mögen spannend sein, stimmen aber nicht mit dem überein, was das GG für DEU festgelegt hat!
NUR das BVerfG kann Änderungen an Gesetzen erzwingen. Das BVerwG ist an die bestehenden Gesetze gebunden.
Und aus Ihrem Text geht nichts hervor, dass ein Urteil des BVerfG darstellt.
@BausC
„Und deswegen stimmt nicht was ich sage? Muss man immer nur nach unten anpassen? Wie lange will man gegenrechnen? Versetzungshäufigkeit, Einstiegsbesoldung und Todesrisiko was in der Tat kein Beamter hat, wie will man letzteres wirklich gerecht bezahlen?“
Wieso nach unten anpassen?!?!
Unser Beruf ist NICHT mit dem eines Beamten zu vergleichen. So einfach ist das.
Was wir uns fragen sollten, ist ob für einen „normalen soldatischen Dienst“ der wegen z.B. GefDst auf dem StOÜbPl und anschließendem Waffenreinigen und Nachbereitung EUR 65,- zusätzlich zum normalen Sold eine angemessen „Aufwandsvergütung“ darstellt.
Nicht ob ein Lehrer oder Polizist oder ein Manager oder ein Kinderarzt mehr bekommt!
„Und nebenbei: wenn er gut war, dann hat er es auch mit größter Wahrscheinlichkeit bis zum A11 gebracht!“
Bitte verzeihen Sie, aber diese Aussage bringt mich angesichts des eklatanten Beförderungsstaus im Bataillon fast zum kochen.
Die eigene Leistung ist doch bei Beförderungen schon lange kein ausschlaggebender Faktor mehr.
Wir bekommen keine Aufwandsvergütung und warum soll sich unsere Alimentation nicht nach den Üblichen Kriterien (Leistung, Befähigung, Gefährdung, Erschwernis, Trennung) richten?
Ein Feldwebel ist eben u.U. mehr als ein Meister, ein Offizier mehr als ein Bachelor denn er hat nicht nur ein Studium und natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an, deshalb wird auch nicht jeder A 12!
Eine Neiddebatte bringt uns nicht weiter, denn es geht um eine angemessene Bezahlung und die kann nur nach einer Einzelfallbetrachtung, auch unter Rücksicht auf den Wettbewerb um den Nachwuchs, geschehen. Es wird wie bei den Ärzten und Piloten am Ende mit den Füßen abgestimmt!
@Oberleutnant
Befördert wird ausschließlich nach der eigenen Leistung!
Natürlich gibt es auch zwei andere Faktoren, die man mit einbeziehen muß:
1. Ist man bereit für eine Beförderung einen „unattraktiveren“ Dienstposten z.B. in der SKB oder in einem fremden Stab anzunehmen und ist man bereit hierfür im Zweifel umzuziehen.
2. Wie fallen im konkreten Jahr die Haushaltskarten.
Aber dennoch gilt: wer bereit ist sich für einen A11 DP auch wegversetzen zu lassen UND wer im Spitzendrittel liegt (denn DAS sind ja die Leistungen die ich angesprochen habe) der hat 3 1/2 (!) Jahre vor DZE Zeit um befördert.
Wer das nicht schafft hat es im Regelfall auch nicht verdient.
Wir müssen uns mal von dem Gedanken verabschieden, dass jeder Soldat ein Recht auf die Maximalbeförderung hat! Den Begriff „Beförderungsstau“ empfinde ich daher als reichlich seltsam.
Jeder wird Oberleutnant, viele werden Hauptmann und manche SaZ schaffen es sogar bis zum Hptm A12. Also wo ist jetzt hier der „Beförderungsstau“?!?
Und dennoch habe ich in den letzten 10 Jahren nur wenige erlebt (Leistung und Dienstposten vorausgesetzt), die es nicht bis A11 geschafft hätten…
Eignung, Leistung und Befähigung (und natürlich Bedarf) sage ich hierzu nur!
Und Leistung ist Arbeit mal Zeit und es ist eben ein Unterschied ob der Soldat mit Gleitzeit in Bonn oder ohne bei der Truppe dientq! Gerade deshalb nennt man die Alimentation Grundgehalt und dazu kommen eben verschiedene Aufschläge. Warum soll jemand der über das normale Maß hinaus arbeitet nicht mehr bekommen?
@Koffer
„Ihre Auslegung der Rechte der Judikative mögen spannend sein, stimmen aber nicht mit dem überein, was das GG für DEU festgelegt hat!
NUR das BVerfG kann Änderungen an Gesetzen erzwingen. Das BVerwG ist an die bestehenden Gesetze gebunden.“
Deshalb sprach ich auch von Gesetzen UND VERORDNUNGEN. Das angesprochene Urteil ist vom BVerWG und betrifft den DZAE, der ja wohl dem Thema entsprechnd eine „gewisse“ Relevanz besitzt. Dieser hat, das dürfte ausser Frage stehen, keinen Gesetztesrang.
Und ich stimme ihnen ausdrücklich zu, der Beruf des Soldaten ist nicht mit dem eines Beamten zu vergleichen, aber wir werden nach den gleichen rechtlichen Vorgaben besoldet, daher kann ich nicht nachvollziehen weshalb man bei Überstunden Unterschiede macht.
„Befördert wird ausschließlich nach der eigenen Leistung! “
Diese Aussage ist mehr als weltfremd und darüber hinaus unrichtig. Befördert wird nach Bedarf (Planstelle und Haushaltskarte) und dann ausgewählt nach Leistungsträgern innerhalb der entsprechenden Verwendungsreihen. Ein Wechsel der AVR für eine Beförderung ist hierbei zwar möglich, aber nur in Ausnahmefällen vorgesehen. In einigen Bereichen kann es daher trotz Einreihung in den ersten Bereich einer Vergleichsgruppe zu längeren Wartezeiten (oder Nichtbeförderung) kommen, möglicherweise sind ihnen diese Probleme jedoch nicht bekannt. Im Übrigen werden die Laufbahnziele („Minimal“) ja nicht durch die „Truppe“ sondern durch SDBW/PersA/BMVg und im Endeffekt durch die Haushaltsmittel definiert. Diese (Laufbahnziele) sind nun mal, bei normalen Dienstverlauf ,für UmP StFw, Offz mil FD Hptm A11, Offz TrpD OberstLt A14. Wer eine Uniform an hat sollte dies wohl wissen.
Ich gebe ihnen aber durchaus Recht, das nicht jeder der befördert wird, dies, im Vergleich zu vielen anderen Soldaten, auch verdinet hat, möglicherweise sind aber die Vorraussetzungen innerhalb seiner Verwendung einfach besser – man kann es eben nicht allen Recht machen. Weiterhin stimme ich ihnen zu, dass wir uns in Zukunft vom „Beförderungsautomatismus“ verabschieden müssen, dieses würde ich sogar begrüssen, da kein Beförderungsstau entsteht und sich wieder auf den Dienst und nicht auf den nächsten Dienstposten konzentriert wird, manchmal hat man tatsächlich das Gefühl es gehe im DIenst nur um die nächste Beförderung. Genug OT, zurück zu Thema.
IRONIE an:
In einem Gespräch wurde die Idee geboren, ob man den Sachverhalt nicht auch umdrehen kann, d.h. ob man bei den Disziplinarvorgesetzten nicht ein paar freie Tage kaufen kann, wären ja bei 20 Tagen durchschnittlich im Monat nur schlappe 1308€ f ür den ganzen Monat, für den einen oder anderen würde sich das lohnen. Dabei fällt auf, dass der Dienst eines Soldaten entsprechend der Rechnung nur 1308€ wert ist, da sind doch fast alle überbezahlt, oder nicht?!? IRONIE aus.
@Elahan
Weil er eben nicht „über das normale Maß hinaus arbeitet“, sondern schlichtweg dort dient wo der Dienstherr ihn hingestellt hat. Und wenn das mehr Zeit verlangt, dann gehört das zu den Besonderheiten des Soldatenberufs.
@Section31
Die Rechtsgrundlage für den DZA Erlass ist der § 50a BBesG und daher ein formales Gesetz und kann nur durch das BVerfG oder den BT aufgehoben werden.
Soviel zum Thema Judikative, Legislative und Exekutive.
>“Befördert wird ausschließlich nach der eigenen Leistung! ”
„Diese Aussage ist mehr als weltfremd und darüber hinaus unrichtig. Befördert wird nach Bedarf (Planstelle und Haushaltskarte) und dann ausgewählt nach Leistungsträgern innerhalb der entsprechenden Verwendungsreihen.“
NICHTS anderes habe ich gesagt.
Alles andere wäre übrigens auch verfassungswidrig!
@Koffer
„Die Rechtsgrundlage für den DZA Erlass ist der § 50a BBesG und daher ein formales Gesetz und kann nur durch das BVerfG oder den BT aufgehoben werden.“
Haben sie völlig Recht, daher ja die Überprüfung des Erlasses bzw. dessen Anwendung ( und nicht des Gesetzes) auf Gesetzeskonformität. Wenn dies nicht möglich wäre, wäre das BVerWG ja arbeislos oder nicht nötig.
@Section31
Nicht schlecht gekonntert. Sie behaupten also, dass in dem von Ihnen weiter oben zitierten BVerwG Urteil die Gesetzeskonformität des (alten) DZA Erlasses, bzw. der Erschwerniszulagenverordnung geprüft und für nicht vorhanden bewertet wurde?
Denn nur eine dieser beiden Möglichkeiten hätte ja eine Auswirkung auf den in diesem thread diskutierten Zusammenhang!
….. wenn das mehr Zeit verlangt, dann gehört das zu den Besonderheiten des Soldatenberufs.
Das ist doch selbstverständlich, aber eben nur im Krieg! Im Frieden gibt es keinen Grund ständig auf Kosten der Soldaten zu wenig Personal zu haben!
Was unterscheidet den Soldaten vom Bundespolizist? Ist der Soldat ein Mensch der weniger Wert ist?
@Elahan
„Das ist doch selbstverständlich, aber eben nur im Krieg!“
????
Also wenn Sie sich nur als Soldat während eines Krieges betrachten und ansonsten Verteidigungsbeamter sind, dann ist das Ihre Sache, aber ich habe das mal anders gelernt.
„Im Frieden gibt es keinen Grund ständig auf Kosten der Soldaten zu wenig Personal zu haben!“
„Überstunden“ haben nicht zwangsläufig etwas mit zu wenig Personal zu tun. Ausbildung beispielsweise kostet auch Zeit und wenn man z.B. einen FschJg in 15 Monaten zur gefechtsreife bringen möchte, dann geht das zweifelsohne nicht in der Rahmendienstzeit…
„Was unterscheidet den Soldaten vom Bundespolizist?“
Die Pflicht zur Tapferkeit, die Pflicht das eigene Leben für den Auftrag einzusetzen, die weitergehenden Eingriffe in seine Grundrechte, die Pflicht im Zweifel auch zu töten (und zwar nicht nur in Notwehr oder Nothilfe, sondern zur Erfüllung des Auftrage)…. soll ich weiter machen?
„Ist der Soldat ein Mensch der weniger Wert ist?“
Nein, wieso?