Doppelt so viel Geld für besondere zeitliche Belastungen

Über Twitter hatte ich es schon kurz mitgeteilt, jetzt noch mal etwas ausführlicher: Die finanzielle Abgeltung des Dienstzeitausgleichs, die Vergütung für besondere zeitliche Belastungen von Soldaten, wird fast verdoppelt. Verteidigungsminister Thomas de Maiziére sagte am Mittwoch beim Parlamentarischen Abend des Deutschen Bundesverbandes in Berlin, diese Vergütung werde auf 65,40 Euro angehoben. Darauf hätten sich die zuständigen Ressorts der Bundesregierung – also in diesem Fall vor allem: Verteidiungs- und Finanzministerium – verständigt.

Die Erhöhung hatte der Minister bereits im Oktober vergangenen Jahres in Aussicht gestellt, allerdings unter dem Vorbehalt der Einigung zwischen den Ministerien (ich zitiere mich mal selbst):

Während das vor allem für Spezialisten gilt, sollen alle Soldaten von der Fast-Verdoppelung der Vergütung für besondere zeitliche Belastungen profitieren: Für einen 24-Stunden-Dienst wird sie von brutto 35,79 Euro auf 65,40 Euro angehoben. Immerhin sei diese Zulage seit fast 15 Jahren nicht erhöht worden, sagte der Minister. Eine gewünschte Vervierfachung wäre zwar schön gewesen, aber das ist nicht finanzierbar. Und: Die Verdoppelung muss auch gegenüber anderen Ressorts durchgesetzt werden.

Nun kommt natürlich die berechtigte Frage, ab wann das gilt. Da muss ich eingestehen, dass ich ein akustisches Problem mit der Lautsprecheranlage des Bundeswehrverbandes hatte: Entweder ab 1. Juni oder ab 1. Juli. Dürfte sich aber am (morgigen) Donnerstag klären. Die Neuregelung soll im August mit einem neuen Dienstzeitausgleich (DZA)-Erlass veröffentlich werden und rückwirkend zum 1. Juli dieses Jahres gelten.