Infrastruktur für die neuen Standorte kostet 1,2 Milliarden Euro

Nach den Bundeswehr-Standortentscheidungen von Verteidigungsminister Thomas de Maizière hat der Grünen-Bundestagsabgeordnete Tobias Lindner mal gefragt, welche Kosten für die Infrastruktur diese Standortentscheidungen nach sich ziehen. Inzwischen gibt es die Antwort, die ich hier gerne dokumentiere (erste Meldungen dazu gab es bereits gestern abend, worauf dankenswerterweise ein aufmerksamer Leser hier in den Kommentaren schon hingewiesen hat…).

Wesentliche Aussage: grob geschätzt, kostet die Infrastruktur für den Auf-, Aus- und Umbau im neuen Standortkonzept 1,2 Milliarden Euro. Dagegen wirken die rund 160 Millionen Euro, die in den letzten fünf Jahren in die Standorte investiert wurden, die jetzt dicht gemacht werden, relativ bescheiden.

Es sind noch ein paar etliche interessante Details drin – zum Beispiel fragt Lindner recht gezielt nach den Infrastrukturkosten, die der Fähigkeitstransfer der CH-53-Hubschrauber vom Heer zur Luftwaffe nach sich zieht.

Die Anfrage Lindners und die Antwort des Ministeriums im Wortlaut:

1. Mit Kosten in welcher Höhe rechnet die Bundeswehr für Infrastrukturmaßnahmen/-investitionen, wenn sie die Zahlen (bzw. die Grobabschätzung) herbeizieht, auf deren Basis sie die Entscheidungen für das neue Stationierungskonzept vom Oktober 2011 getroffen hat (vgl auch Die Stationierung der Bundeswehr in Deutschland vom Oktober 2011, S. 16, insb. „Erfordernis und Kosten von Infrastrukturmaßnahmen“, „bisherige, mittelfristig und langfristig erforderliche Infrastrukturinvestitionen“)? Welche 15 Standorte
binden laut dieser Grobabschätzung voraussichtlich die meisten Haushaltsmittel?

In einer ersten Grobschätzung ergibt sich für die Infrastrukturmaßnahmen der Bundeswehr als Folge der Stationierungsentscheidungen ein mittel- bis langfristiger Investitionsbedarf von rd. 1,2 Mrd. €. Die 15 Standorte mit dem höchsten Bedarf sind in der Anlage aufgeführt. Mit fortschreitender Realisierungsplanung wird sich der Investitionsbedarf näher konkretisieren und auf der Zeitachse in die Finanz- und Durchführungsplanung der gesamten, auch nicht stationierungsbedingten Infrastrukturvorhaben einordnen.

IfdNr. Standort
1. WILHELMSHAVEN
2. WUNSTORF
3. KIEL
4. BERLIN
5. MUNSTER
6. ECKERNFOERDE
7. NEUBIBERG
8. HAMBURG
9. WITTMUND
10. KOBLENZ
11. NORDHOLZ
12. KOELN
13. NOERVENICH
14. SONTHOFEN
15. AUGUSTDORF

2. Mit welchen Infrastrukturmaßnahmen/-Investitionen rechnet die Bundeswehr jeweils an den Standorten, die im Zuge der Neuausrichtung einen Aufwuchs erfahren?

Konkrete Aussagen hierzu sind erst nach Vorliegen der Ausbauplanungen für die betreffenden Standorte möglich. Ich nehme insoweit Bezug auf meine Antwort zu den Fragen 2 und 7 Ihrer Anfrage vom 25. Januar 2012.

3. Wie hoch beziffert die Bundeswehr die Kosten, die jeweils durch Infrastrukturmaßnahmen/-investitionen in den letzten fünf Jahren, an den durch das neue Stationierungskonzept zur Schließung vorgesehenen Standorten entstanden sind?

Die Ausgaben für Infrastrukturinvestitionen in den zur Schließung vorgesehenen Standorten in den Jahren 2007 bis 2011 sind in der Anlage aufgeführt. Im Standort Lübtheen wurden durch die Bundeswehr in diesem Zeitraum keine Investitionen getätigt.

IfdNr. Standort 2007 bis 2011
1. ALT DUVENSTEDT 5.981.068,96 €
2. BAD NEUENAHR-AHRWEILER 216.555,69 €
3. BARGUM 804.498,43 €
4. BIRKENFELD 3.994.413,37 E
5. EHRA-LESSIEN 102.764,07 €
6. EMMERZHAUSEN 3.477.011,79 €
7. FUERSTENFELDBRUCK 11.276.725,17 €
8. GLUECKSBURG (OSTSEE) 9.786.758,48
9. HARDHEIM 7.217.957,57 €
10. HOHENTENGEN 2.126.010,40 E
11. HOHN 4.519.755,56 €
12. HUERUP 31.812,48 E €
13. IMMENDINGEN 19.530.770,51 €
14. KAUFBEUREN 2.607.789,90 €
15. KERPEN 1.255.464,06 €
16. KOENIGSWINTER 347.022,35 €
17, KUSEL 8.090.724,00 €
18. LADELUND 779.814,95 €
19. LORUP 20.965,35 €
20. LUETJENBURG 4.849.686,90 €
21. MOCKREHNA 3.574.324,04 €
22. OHRDRUF 1.835.041,48 €
23. PENZING 12.328.898,73 €
24. RECHLIN 764.851,89 €
25. ROTENBURG A.D. FULDA 22.582.944,94 €
26. SCHWANEWEDE 1.896.130,69 €
27. SEETH 3.767.071,83 €
28. SIGMARINGEN 15.653.273,52 €
29. SPEYER 8.608.758,70 €
30. TROLLENHAGEN 1.628.617,91 €
gesamt 159.657.483,72 €

4. Welche Infrastrukturmaßnahmen/-investitionen laufen im Jahr 2012, bzw. sind derzeit noch an Standorten geplant, die zur Schließung vorgesehen sind?

Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) wird bezüglich jedes einzelnen Standortes prüfen, wann die im Stationierungskonzept beschlossene Reduzierung bzw. Auflösung erfolgen soll. Für die Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch einer Infrastrukturmaßnahme ist die noch verbleibende Nutzungsdauer des Standortes und der jeweiligen Liegenschaft ein wesentlicher Aspekt. Den untergebrachten Dienststellen muss für die Aufgabenerledigung adäquate Infrastruktur zur Verfügung stehen. Daneben ist die Bundeswehr zur Durchführung von Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet. Daher muss zur abschließenden Beurteilung der Infrastrukturmaßnahmen neben der reinen Absichtserklärung zur Aufgaben des Standortes, die durch die Stationierungsentscheidung getroffen wurde, auch der zugehörige Zeitpunkt definiert werden. Bezug nehmend auf die Frage 4 ihrer Anfrage vom 25. Januar 2012 wird diese Beurteilung im Rahmen der Erarbeitung der Planung zur zeitlichen Umsetzung der Neuausrichtung vorgenommen.

5. Welche lnfrastrukturmaßnahmen/-investitionen wurden durch die Bundeswehr in den letzten 10 Jahren am Standort Holzdorf-Schönewalde getätigt, bzw. begonnen? Welche Infrastrukturmaßnahmen/-investitionen hat die Bundeswehr für diesen Standort geplant? Welche dieser Infrastruktunnaßnahmen/-investitionen werden noch durchgeführt bzw. nicht weiter verfolgt? Wie hoch waren bzw. sind jeweils die Kosten?

In den Jahren 2007 bis 2011 hat die Bundeswehr am Standort Holzdorf- Schönewalde im Rahmen von 53 Baumaßnahmen für insgesamt 65,8 Mio. EUR Investitionen in die Infrastruktur getätigt. Davon sind 23 Maßnahmen noch im Bau befindlich, für welche ca. 7,2 Mio. EUR in den nächsten drei Jahren eingeplant sind. Darüber hinaus sind derzeit vom Bedarfsträger in der Mittelfrist neue Maßnahmen für
ca. 62 Mio. EUR im Standort vorgesehen (inklusive der 27 Mio. EUR aus Frage 6.).

6. Wie hoch beziffert die Bundeswehr die Kosten der Vorbereitung des Standortes Holzdorf-Schönewalde für die Aufnahme der Hubschrauber CH- 53? Welche konkreten Infrastrukturmaßnahmen/-investitionen sind dazu notwendig und was kosten diese jeweils?

Für die gemäß Stationierungsentscheidung vom 26. Oktober 2011 am Standort Holzdorf-Schönewalde stationierten Teile des Hubschraubergeschwaders CH-53 sind aus heutiger Sicht mittelfristig Gesamtinvestitionen von ca. 27 Mio. EUR erforderlich, davon ca. 18 Mio. EUR für eine Luftfahrzeuginstandsetzungshalle.

7. Welche Infrastrukturmaßnahmen/-investitionen wurden durch die Bundeswehr in den letzten 10 Jahren am Heeresfliegerstandort Rheine getätigt, bzw. begonnen? Welche Infrastrukturmaßnahmen/-investitionen hatte die Bundeswehr für diesen Standort geplant? Welche Infrastrukturmaßnahmen/- investitionen werden noch durchgeführt bzw. nicht weiter verfolgt? Wie hoch sind jeweils die Kosten? Welche Infrastrukturmaßnahmen/-investitionen wären nötig, um den Standort Rheine bis 2030 als Flugplatz der CH-53 zu betreiben?

In den Jahren 2007 bis 2011 hat die Bundeswehr am Standort Rheine im Rahmen von 33 Baumaßnahmen für insgesamt 38,6 Mio. EUR Investitionen in die Infrastruktur getätigt. Weitere 39 Maßnahmen mit Gesamtplankosten in Höhe von 93,5 Mio. EUR waren geplant. Vier bereits im Bau befindliche Maßnahmen mit Restkosten von ca. 2,5 Mio. EUR werden noch fertig gestellt. Eine Baumaßnahme wird nicht mehr fertig gestellt, bereits beauftragte Arbeiten werden jedoch noch durchgeführt; die Maßnahme wird dadurch sinnvoll abgeschlossen. Für die noch nicht begonnenen Maßnahmen wurden die Planungen eingestellt.
Für eine hypothetische Abschätzung notwendiger Infrastrukturmaßnahmen im Falle eines Weiterbetriebes des Flugplatzes bis 2030 fehlt es an entsprechenden Planungsgrundlagen.

8. Inwiefern sind Infrastrukturmaßnahmen/-investitionen an den Standorten notwendig, die künftig die Kommandos des Heers, der Marine, der Luftwaffe und der Streitkräftebasis aufnehmen sollen? Inwiefern sind Infrastrukturmaßnahmen/-investitionen bis zum 1.4.2012 bzw. im Jahr 2012 notwendig, um die jeweiligen Kommandos im Vergleich zu ihrem jetzigem Standort, ohne Einschränkungen, voll arbeitsfähig zu beherbergen? Inwiefern stehen die für den Umzug und die Vorbereitung der jeweiligen Liegenschaften notwendigen Mittel zur Verfügung? Wie lautet die genaue Kostenrechnung der Bundeswehr für die Vorbereitung der Liegenschaften in Rostock, Berlin-Gatow und Straußberg für die Aufnahme der jeweiligen Kommandos? Aus welchen Titeln werden die notwendigen Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt finanziert?

Im BMVg wurde Anfang des Jahres eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Maßnahmen zur Unterbringung der genannten Kommandos koordiniert. Derzeit erfolgen durch diese Arbeitsgruppe Untersuchungen der Abhängigkeiten der Maßnahmen untereinander und zu weiteren Maßnahmen der Stationierungsentscheidung in den betroffenen Standorten. In der Folge werden diese Maßnahmen unter Beachtung sämtlicher Aspekte der Umsetzung aufeinander abgestimmt. Die Titel zur Finanzierung der jeweiligen Vorhaben sind abhängig von der konkreten Entscheidung zur Umsetzung der Einzelmaßnahme (Baumaßnahmen, Bauunterhaltungsmaßnahmen, ggf. Mietlösungen für Interim o.ä.). Daher sind derzeit
ihre Fragen nicht konkret zu beantworten.

Hier endet der Bericht des BMVg, und als Nachtrag füge ich gerne die Aussagen des stellvertretenden Ministeriumssprechers, Kapitän zur See Christian Dienst, heute in der Bundespressekonferenz an:

Frage: Herr Dienst, bezüglich der Infrastrukturkosten der Standortreform steht jetzt eine Zahl von 1,2 Milliarden Euro im Raum, die als Grobschätzung seitens des Bundesministeriums für Verteidigung vorgenommen wurde.

Frage eins: Gibt es auch schon eine Grobschätzung zu etwaigen Umzugskosten, die mit dem neuen Standortkonzept notwendig werden? Zweitens: Gibt es auch eine Grobschätzung des Einsparpotenzials, das durch die Schließung der 31 Standorte ja auch haushalterisch irgendwo wirksam werden wird?

Dienst: Wir setzen jetzt das Seminar zu Standortfragen fort, das wir hier schon vor drei Wochen geführt haben. Insofern darf ich noch einmal für diejenigen, die das nicht mitverfolgt haben, daran erinnern, dass sich die Standortentscheidung auf vier Grundprinzipien bezieht. Die Grundprinzipien sind hier die Funktionalität der Standorte, die Attraktivität, die Präsenz in der Fläche und die Kosten. Die Zahlen, die Sie heute in Umlauf gegeben haben, stammen aus einem Bericht des Verteidigungsministeriums an das BMF. Dieser wurde, wie auch vor drei Wochen, durch eine Abgeordnetenfrage ausgelöst. Um der Berichtspflicht Genüge zu tun, haben wir nun in den Organisationsbereichen eine Kostenabschätzung vorgenommen, eine Grobabschätzung. Nach diesem Bericht – das haben Sie auch geschrieben ‑ löst die Umsetzung der Standortentscheidung mittel- bis langfristig 1,2 Milliarden Euro in der Bedarfsplanung aus.

Nun muss man hier wieder einsteigen, um die Zahl zu verstehen. Die Realisierungsplanung, also wie sich die Bundeswehr wirklich mit Mann und Maus, wie man so schön sagt, an den neuen und alten Standorten wiederfindet, ist längst nicht abgeschlossen. Insofern sind wir im sogenannten dynamischen Prozess.

Diese Zahl 1,2 Milliarden Euro stammt – ausgelöst durch diese Anfrage ‑ aus einer Grobschätzung aus der Abfrage aller Standorte der Bundeswehr, um den Termin zu halten. Es ist schwer, sie im Moment seriös zu unterfüttern. Ob diese Wunschliste aus den Standorten jemals in dieser Form und in dieser Gesamtheit umgesetzt wird, steht zurzeit noch wahrhaftig in den Sternen. Denn hierzu muss erst einmal geprüft werden, was an Bedarf angemeldet worden ist. Es muss akzeptiert oder verworfen werden, und anschließend muss es dann priorisiert werden. Erst dann kann man langfristig in die Finanzplanung mit dem neuen akzeptierten Bedarf gehen, der dann beim Finanzministerium landet.

Da aber in dem Bericht nicht gefragt worden ist ‑ das fragen Sie jetzt ‑, wie hoch der Investitionsaufwand zum Weiterbetrieb der neuen Bundeswehr an alten Standorten gewesen wäre, habe ich die Zahl leider auch nicht da. Wie gesagt: Sonst hätte man vorher parlamentarisch danach fragen müssen. Das wird noch kommen.

Sie haben jetzt danach gefragt. Ich weiß nicht, ob wir in der Lage sind, Ihnen diese Zahlen zeitnah nachzuliefern, da es ein riesiger Komplex ist. Es ist nicht einfach mit drei Telefonaten getan.

Ich darf jetzt aber eines an dieser Stelle sagen, weil das Thema immer wieder hochkommt. Es wird immer so getan, als ob es irgendwelche übergeordneten geheimen Entscheidungen geben könnte, dass also Standorte, die wesentlich besser, auch kostentechnisch, aufgestellt sind, zugemacht werden, um dann an anderer Stelle mit riesigem Investitionsaufwand neu aufzumachen.

In der Anfrage, aus der Sie zitieren, ist auch das Beispiel Rheine ausgeführt, das in Fachkreisen für sehr viel Unruhe gesorgt hat und noch sorgt. In Rheine soll der Standort wesentlich verkleinert werden, und die CH-53-Hubschrauber, die dort sind, sollen nach Holzdorf-Schönewalde in Sachsen-Anhalt verlegt werden.

Hier ist es so: Am Standort Rheine sind bisher 38,6 Millionen Euro in die Infrastruktur investiert worden. Vergleichend dazu sind bisher am Standort Schönewalde 65,8 Millionen Euro in die Infrastruktur geflossen. Also es ist mehr Geld nach Schönewalde als nach Rheine geflossen. In der Perspektive müsste man in Rheine noch einmal 91 Millionen Euro zusätzlich in die Hand nehmen, um diesen Standort für die Hubschrauberei weiter zu betreiben. In Holzdorf-Schönewalde braucht man im Gegenzug nur 62 Millionen Euro in die Hand zu nehmen. In diesen 62 Millionen Euro sind auch diese 18 Millionen Euro der Hubschrauberhalle enthalten, die Sie heute thematisiert haben.

Also per Saldo, an diesem einen Beispiel berechnet, erbringt die Stationierungsentscheidung ca. 30 Millionen Euro. So viel zum Hantieren mit den Zahlen. Und dieses Modell muss man nun über die gesamte Bundeswehr, über alle Standorte, zusammentragen, und dann wird man irgendwann ein Ergebnis haben, was die Perspektive gewesen wäre. Wie gesagt: Der Bedarf ist eine reine Abschätzung.

Zusatzfrage: Eine ganz kurze Nachfrage: Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist, was die Umzüge bei der Verlegung zum Beispiel von Sigmaringen nach Veitshöchheim betrifft, da noch alles offen. Es ist noch in der Planung. Da ist auch keine Grobschätzung im Zuge der Standortentscheidungen vorgenommen worden, was das alles so kosten könnte. Denn es gab, als wir vor drei Wochen darüber sprachen, auch nur den Hinweis, dass es Grobschätzungen gibt, die nun bekannt geworden sind. Gibt es denn im Zuge dieses Entscheidungsverfahrens, welcher Standort weiter betrieben wird und wohin was verlegt wird, Grobschätzungen, was die damit einhergehenden Umzüge kosten könnten? Gerade was die Marine betrifft, sind ja in irgendwelchen Zirkeln bis zu dreistellige Millionenbeträge genannt werden.

Dienst: Also ich bestätige Ihnen nicht irgendwelche Millionenbeträge aus irgendwelchen Zirkeln. Wenn wir uns an die Seriosität des Themas erinnern wollen, dann ist es so, wie ich es Ihnen eben sagte: Die Realisierungsplanung steht noch aus. Also erst dann, wenn Mann und Maus ‑ um noch einmal darauf zurückzukommen – feststehen, kann man auch abschätzen, wie hoch die Umzugskosten sind. Sie können auch als Privatmann ein Umzugsunternehmen erst dann bestellen, wenn Sie wissen, wie groß ihr Hausrat ist, den sie bewegen müssen.

Frage: Herr Dienst, eine Frage in dem Zusammenhang: Die Grünen werfen Ihnen ja vor, dass man dem Ministerium diese Zahlen erst aus der Nase ziehen musste. Sie haben die Frage gestellt, die ich einfach weiterreichen möchte, was das eigentlich für den Sparbeitrag des Ministeriums insgesamt heißt. Das war ja wirklich ein satter Milliardenbetrag, den das Verteidigungsministerium zur Haushaltskonsolidierung beitragen sollte. Ist jetzt klar von dieser ursprünglichen Planung Abstand genommen worden?

Dienst: Es gibt Fragen, gerade die letzte, die immer wiederkehrend sind. Es gibt auch einen guten Film zu dem Thema.

Es ist so, dass von den Beschlüssen aus der Sparklausur kein Abstand genommen worden ist. Diese werden umgesetzt. Durch die Streckung hat sich da eine leichte Erleichterung ergeben. Das wissen aber auch alle Fachleute, auch Sie, die sich damit befassen. Dieses Einsparziel aus einer Planung aus dem Jahr 2010 steht. Diese Planung wird nun durch die Entscheidung zur Neuausrichtung der Bundeswehr überlagert. Insofern können Sie nicht aus dem Status quo ante nun mit der Perspektive in Vergleich gehen, weil die Grundlagen völlig verändert sind.

Die Bundeswehr wird neu ausgerichtet, sie wird völlig neu aufgestellt. Ich hatte gesagt: Diese Zusatzinvestitionen haben aber auch Einsparungen auf der anderen Seite zur Folge, die ich Ihnen aber in dieser Gesamtsumme nicht benennen kann wie auch diese Grobabschätzung zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich an der Grenze der Seriosität ist. Aber sie ist gefordert worden, und deswegen ist sie heraus gegeben worden, auch wenn es heißt, sie sei uns aus der Nase gezogen worden. Aus Sicht der Seriosität hätten wir noch länger warten müssen, nämlich bis wir anhand der Realisierungsplanung, die wir im Moment erst machen, validierte Zahlen liefern können.

Zusatzfrage: Also noch einmal die Frage gestellt: Die 8 Milliarden Euro stehen zumindest noch als Zahl irgendwo auf dem Papier?

Dienst: Nein, die 8 Milliarden Euro finden Sie in der Genese der Haushaltsführung. Das ist so, und das ist auch immer wieder gesagt worden.