Infrastruktur für die neuen Standorte kostet 1,2 Milliarden Euro
Nach den Bundeswehr-Standortentscheidungen von Verteidigungsminister Thomas de Maizière hat der Grünen-Bundestagsabgeordnete Tobias Lindner mal gefragt, welche Kosten für die Infrastruktur diese Standortentscheidungen nach sich ziehen. Inzwischen gibt es die Antwort, die ich hier gerne dokumentiere (erste Meldungen dazu gab es bereits gestern abend, worauf dankenswerterweise ein aufmerksamer Leser hier in den Kommentaren schon hingewiesen hat…).
Wesentliche Aussage: grob geschätzt, kostet die Infrastruktur für den Auf-, Aus- und Umbau im neuen Standortkonzept 1,2 Milliarden Euro. Dagegen wirken die rund 160 Millionen Euro, die in den letzten fünf Jahren in die Standorte investiert wurden, die jetzt dicht gemacht werden, relativ bescheiden.
Es sind noch ein paar etliche interessante Details drin – zum Beispiel fragt Lindner recht gezielt nach den Infrastrukturkosten, die der Fähigkeitstransfer der CH-53-Hubschrauber vom Heer zur Luftwaffe nach sich zieht.
Die Anfrage Lindners und die Antwort des Ministeriums im Wortlaut:
1. Mit Kosten in welcher Höhe rechnet die Bundeswehr für Infrastrukturmaßnahmen/-investitionen, wenn sie die Zahlen (bzw. die Grobabschätzung) herbeizieht, auf deren Basis sie die Entscheidungen für das neue Stationierungskonzept vom Oktober 2011 getroffen hat (vgl auch Die Stationierung der Bundeswehr in Deutschland vom Oktober 2011, S. 16, insb. „Erfordernis und Kosten von Infrastrukturmaßnahmen“, „bisherige, mittelfristig und langfristig erforderliche Infrastrukturinvestitionen“)? Welche 15 Standorte
binden laut dieser Grobabschätzung voraussichtlich die meisten Haushaltsmittel?
In einer ersten Grobschätzung ergibt sich für die Infrastrukturmaßnahmen der Bundeswehr als Folge der Stationierungsentscheidungen ein mittel- bis langfristiger Investitionsbedarf von rd. 1,2 Mrd. €. Die 15 Standorte mit dem höchsten Bedarf sind in der Anlage aufgeführt. Mit fortschreitender Realisierungsplanung wird sich der Investitionsbedarf näher konkretisieren und auf der Zeitachse in die Finanz- und Durchführungsplanung der gesamten, auch nicht stationierungsbedingten Infrastrukturvorhaben einordnen.
IfdNr. Standort
1. WILHELMSHAVEN
2. WUNSTORF
3. KIEL
4. BERLIN
5. MUNSTER
6. ECKERNFOERDE
7. NEUBIBERG
8. HAMBURG
9. WITTMUND
10. KOBLENZ
11. NORDHOLZ
12. KOELN
13. NOERVENICH
14. SONTHOFEN
15. AUGUSTDORF
2. Mit welchen Infrastrukturmaßnahmen/-Investitionen rechnet die Bundeswehr jeweils an den Standorten, die im Zuge der Neuausrichtung einen Aufwuchs erfahren?
Konkrete Aussagen hierzu sind erst nach Vorliegen der Ausbauplanungen für die betreffenden Standorte möglich. Ich nehme insoweit Bezug auf meine Antwort zu den Fragen 2 und 7 Ihrer Anfrage vom 25. Januar 2012.
3. Wie hoch beziffert die Bundeswehr die Kosten, die jeweils durch Infrastrukturmaßnahmen/-investitionen in den letzten fünf Jahren, an den durch das neue Stationierungskonzept zur Schließung vorgesehenen Standorten entstanden sind?
Die Ausgaben für Infrastrukturinvestitionen in den zur Schließung vorgesehenen Standorten in den Jahren 2007 bis 2011 sind in der Anlage aufgeführt. Im Standort Lübtheen wurden durch die Bundeswehr in diesem Zeitraum keine Investitionen getätigt.
IfdNr. Standort 2007 bis 2011
1. ALT DUVENSTEDT 5.981.068,96 €
2. BAD NEUENAHR-AHRWEILER 216.555,69 €
3. BARGUM 804.498,43 €
4. BIRKENFELD 3.994.413,37 E
5. EHRA-LESSIEN 102.764,07 €
6. EMMERZHAUSEN 3.477.011,79 €
7. FUERSTENFELDBRUCK 11.276.725,17 €
8. GLUECKSBURG (OSTSEE) 9.786.758,48
9. HARDHEIM 7.217.957,57 €
10. HOHENTENGEN 2.126.010,40 E
11. HOHN 4.519.755,56 €
12. HUERUP 31.812,48 E €
13. IMMENDINGEN 19.530.770,51 €
14. KAUFBEUREN 2.607.789,90 €
15. KERPEN 1.255.464,06 €
16. KOENIGSWINTER 347.022,35 €
17, KUSEL 8.090.724,00 €
18. LADELUND 779.814,95 €
19. LORUP 20.965,35 €
20. LUETJENBURG 4.849.686,90 €
21. MOCKREHNA 3.574.324,04 €
22. OHRDRUF 1.835.041,48 €
23. PENZING 12.328.898,73 €
24. RECHLIN 764.851,89 €
25. ROTENBURG A.D. FULDA 22.582.944,94 €
26. SCHWANEWEDE 1.896.130,69 €
27. SEETH 3.767.071,83 €
28. SIGMARINGEN 15.653.273,52 €
29. SPEYER 8.608.758,70 €
30. TROLLENHAGEN 1.628.617,91 €
gesamt 159.657.483,72 €
4. Welche Infrastrukturmaßnahmen/-investitionen laufen im Jahr 2012, bzw. sind derzeit noch an Standorten geplant, die zur Schließung vorgesehen sind?
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) wird bezüglich jedes einzelnen Standortes prüfen, wann die im Stationierungskonzept beschlossene Reduzierung bzw. Auflösung erfolgen soll. Für die Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch einer Infrastrukturmaßnahme ist die noch verbleibende Nutzungsdauer des Standortes und der jeweiligen Liegenschaft ein wesentlicher Aspekt. Den untergebrachten Dienststellen muss für die Aufgabenerledigung adäquate Infrastruktur zur Verfügung stehen. Daneben ist die Bundeswehr zur Durchführung von Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet. Daher muss zur abschließenden Beurteilung der Infrastrukturmaßnahmen neben der reinen Absichtserklärung zur Aufgaben des Standortes, die durch die Stationierungsentscheidung getroffen wurde, auch der zugehörige Zeitpunkt definiert werden. Bezug nehmend auf die Frage 4 ihrer Anfrage vom 25. Januar 2012 wird diese Beurteilung im Rahmen der Erarbeitung der Planung zur zeitlichen Umsetzung der Neuausrichtung vorgenommen.
5. Welche lnfrastrukturmaßnahmen/-investitionen wurden durch die Bundeswehr in den letzten 10 Jahren am Standort Holzdorf-Schönewalde getätigt, bzw. begonnen? Welche Infrastrukturmaßnahmen/-investitionen hat die Bundeswehr für diesen Standort geplant? Welche dieser Infrastruktunnaßnahmen/-investitionen werden noch durchgeführt bzw. nicht weiter verfolgt? Wie hoch waren bzw. sind jeweils die Kosten?
In den Jahren 2007 bis 2011 hat die Bundeswehr am Standort Holzdorf- Schönewalde im Rahmen von 53 Baumaßnahmen für insgesamt 65,8 Mio. EUR Investitionen in die Infrastruktur getätigt. Davon sind 23 Maßnahmen noch im Bau befindlich, für welche ca. 7,2 Mio. EUR in den nächsten drei Jahren eingeplant sind. Darüber hinaus sind derzeit vom Bedarfsträger in der Mittelfrist neue Maßnahmen für
ca. 62 Mio. EUR im Standort vorgesehen (inklusive der 27 Mio. EUR aus Frage 6.).
6. Wie hoch beziffert die Bundeswehr die Kosten der Vorbereitung des Standortes Holzdorf-Schönewalde für die Aufnahme der Hubschrauber CH- 53? Welche konkreten Infrastrukturmaßnahmen/-investitionen sind dazu notwendig und was kosten diese jeweils?
Für die gemäß Stationierungsentscheidung vom 26. Oktober 2011 am Standort Holzdorf-Schönewalde stationierten Teile des Hubschraubergeschwaders CH-53 sind aus heutiger Sicht mittelfristig Gesamtinvestitionen von ca. 27 Mio. EUR erforderlich, davon ca. 18 Mio. EUR für eine Luftfahrzeuginstandsetzungshalle.
7. Welche Infrastrukturmaßnahmen/-investitionen wurden durch die Bundeswehr in den letzten 10 Jahren am Heeresfliegerstandort Rheine getätigt, bzw. begonnen? Welche Infrastrukturmaßnahmen/-investitionen hatte die Bundeswehr für diesen Standort geplant? Welche Infrastrukturmaßnahmen/- investitionen werden noch durchgeführt bzw. nicht weiter verfolgt? Wie hoch sind jeweils die Kosten? Welche Infrastrukturmaßnahmen/-investitionen wären nötig, um den Standort Rheine bis 2030 als Flugplatz der CH-53 zu betreiben?
In den Jahren 2007 bis 2011 hat die Bundeswehr am Standort Rheine im Rahmen von 33 Baumaßnahmen für insgesamt 38,6 Mio. EUR Investitionen in die Infrastruktur getätigt. Weitere 39 Maßnahmen mit Gesamtplankosten in Höhe von 93,5 Mio. EUR waren geplant. Vier bereits im Bau befindliche Maßnahmen mit Restkosten von ca. 2,5 Mio. EUR werden noch fertig gestellt. Eine Baumaßnahme wird nicht mehr fertig gestellt, bereits beauftragte Arbeiten werden jedoch noch durchgeführt; die Maßnahme wird dadurch sinnvoll abgeschlossen. Für die noch nicht begonnenen Maßnahmen wurden die Planungen eingestellt.
Für eine hypothetische Abschätzung notwendiger Infrastrukturmaßnahmen im Falle eines Weiterbetriebes des Flugplatzes bis 2030 fehlt es an entsprechenden Planungsgrundlagen.
8. Inwiefern sind Infrastrukturmaßnahmen/-investitionen an den Standorten notwendig, die künftig die Kommandos des Heers, der Marine, der Luftwaffe und der Streitkräftebasis aufnehmen sollen? Inwiefern sind Infrastrukturmaßnahmen/-investitionen bis zum 1.4.2012 bzw. im Jahr 2012 notwendig, um die jeweiligen Kommandos im Vergleich zu ihrem jetzigem Standort, ohne Einschränkungen, voll arbeitsfähig zu beherbergen? Inwiefern stehen die für den Umzug und die Vorbereitung der jeweiligen Liegenschaften notwendigen Mittel zur Verfügung? Wie lautet die genaue Kostenrechnung der Bundeswehr für die Vorbereitung der Liegenschaften in Rostock, Berlin-Gatow und Straußberg für die Aufnahme der jeweiligen Kommandos? Aus welchen Titeln werden die notwendigen Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt finanziert?
Im BMVg wurde Anfang des Jahres eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Maßnahmen zur Unterbringung der genannten Kommandos koordiniert. Derzeit erfolgen durch diese Arbeitsgruppe Untersuchungen der Abhängigkeiten der Maßnahmen untereinander und zu weiteren Maßnahmen der Stationierungsentscheidung in den betroffenen Standorten. In der Folge werden diese Maßnahmen unter Beachtung sämtlicher Aspekte der Umsetzung aufeinander abgestimmt. Die Titel zur Finanzierung der jeweiligen Vorhaben sind abhängig von der konkreten Entscheidung zur Umsetzung der Einzelmaßnahme (Baumaßnahmen, Bauunterhaltungsmaßnahmen, ggf. Mietlösungen für Interim o.ä.). Daher sind derzeit
ihre Fragen nicht konkret zu beantworten.
Hier endet der Bericht des BMVg, und als Nachtrag füge ich gerne die Aussagen des stellvertretenden Ministeriumssprechers, Kapitän zur See Christian Dienst, heute in der Bundespressekonferenz an:
Frage: Herr Dienst, bezüglich der Infrastrukturkosten der Standortreform steht jetzt eine Zahl von 1,2 Milliarden Euro im Raum, die als Grobschätzung seitens des Bundesministeriums für Verteidigung vorgenommen wurde.
Frage eins: Gibt es auch schon eine Grobschätzung zu etwaigen Umzugskosten, die mit dem neuen Standortkonzept notwendig werden? Zweitens: Gibt es auch eine Grobschätzung des Einsparpotenzials, das durch die Schließung der 31 Standorte ja auch haushalterisch irgendwo wirksam werden wird?
Dienst: Wir setzen jetzt das Seminar zu Standortfragen fort, das wir hier schon vor drei Wochen geführt haben. Insofern darf ich noch einmal für diejenigen, die das nicht mitverfolgt haben, daran erinnern, dass sich die Standortentscheidung auf vier Grundprinzipien bezieht. Die Grundprinzipien sind hier die Funktionalität der Standorte, die Attraktivität, die Präsenz in der Fläche und die Kosten. Die Zahlen, die Sie heute in Umlauf gegeben haben, stammen aus einem Bericht des Verteidigungsministeriums an das BMF. Dieser wurde, wie auch vor drei Wochen, durch eine Abgeordnetenfrage ausgelöst. Um der Berichtspflicht Genüge zu tun, haben wir nun in den Organisationsbereichen eine Kostenabschätzung vorgenommen, eine Grobabschätzung. Nach diesem Bericht – das haben Sie auch geschrieben ‑ löst die Umsetzung der Standortentscheidung mittel- bis langfristig 1,2 Milliarden Euro in der Bedarfsplanung aus.
Nun muss man hier wieder einsteigen, um die Zahl zu verstehen. Die Realisierungsplanung, also wie sich die Bundeswehr wirklich mit Mann und Maus, wie man so schön sagt, an den neuen und alten Standorten wiederfindet, ist längst nicht abgeschlossen. Insofern sind wir im sogenannten dynamischen Prozess.
Diese Zahl 1,2 Milliarden Euro stammt – ausgelöst durch diese Anfrage ‑ aus einer Grobschätzung aus der Abfrage aller Standorte der Bundeswehr, um den Termin zu halten. Es ist schwer, sie im Moment seriös zu unterfüttern. Ob diese Wunschliste aus den Standorten jemals in dieser Form und in dieser Gesamtheit umgesetzt wird, steht zurzeit noch wahrhaftig in den Sternen. Denn hierzu muss erst einmal geprüft werden, was an Bedarf angemeldet worden ist. Es muss akzeptiert oder verworfen werden, und anschließend muss es dann priorisiert werden. Erst dann kann man langfristig in die Finanzplanung mit dem neuen akzeptierten Bedarf gehen, der dann beim Finanzministerium landet.
Da aber in dem Bericht nicht gefragt worden ist ‑ das fragen Sie jetzt ‑, wie hoch der Investitionsaufwand zum Weiterbetrieb der neuen Bundeswehr an alten Standorten gewesen wäre, habe ich die Zahl leider auch nicht da. Wie gesagt: Sonst hätte man vorher parlamentarisch danach fragen müssen. Das wird noch kommen.
Sie haben jetzt danach gefragt. Ich weiß nicht, ob wir in der Lage sind, Ihnen diese Zahlen zeitnah nachzuliefern, da es ein riesiger Komplex ist. Es ist nicht einfach mit drei Telefonaten getan.
Ich darf jetzt aber eines an dieser Stelle sagen, weil das Thema immer wieder hochkommt. Es wird immer so getan, als ob es irgendwelche übergeordneten geheimen Entscheidungen geben könnte, dass also Standorte, die wesentlich besser, auch kostentechnisch, aufgestellt sind, zugemacht werden, um dann an anderer Stelle mit riesigem Investitionsaufwand neu aufzumachen.
In der Anfrage, aus der Sie zitieren, ist auch das Beispiel Rheine ausgeführt, das in Fachkreisen für sehr viel Unruhe gesorgt hat und noch sorgt. In Rheine soll der Standort wesentlich verkleinert werden, und die CH-53-Hubschrauber, die dort sind, sollen nach Holzdorf-Schönewalde in Sachsen-Anhalt verlegt werden.
Hier ist es so: Am Standort Rheine sind bisher 38,6 Millionen Euro in die Infrastruktur investiert worden. Vergleichend dazu sind bisher am Standort Schönewalde 65,8 Millionen Euro in die Infrastruktur geflossen. Also es ist mehr Geld nach Schönewalde als nach Rheine geflossen. In der Perspektive müsste man in Rheine noch einmal 91 Millionen Euro zusätzlich in die Hand nehmen, um diesen Standort für die Hubschrauberei weiter zu betreiben. In Holzdorf-Schönewalde braucht man im Gegenzug nur 62 Millionen Euro in die Hand zu nehmen. In diesen 62 Millionen Euro sind auch diese 18 Millionen Euro der Hubschrauberhalle enthalten, die Sie heute thematisiert haben.
Also per Saldo, an diesem einen Beispiel berechnet, erbringt die Stationierungsentscheidung ca. 30 Millionen Euro. So viel zum Hantieren mit den Zahlen. Und dieses Modell muss man nun über die gesamte Bundeswehr, über alle Standorte, zusammentragen, und dann wird man irgendwann ein Ergebnis haben, was die Perspektive gewesen wäre. Wie gesagt: Der Bedarf ist eine reine Abschätzung.
Zusatzfrage: Eine ganz kurze Nachfrage: Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist, was die Umzüge bei der Verlegung zum Beispiel von Sigmaringen nach Veitshöchheim betrifft, da noch alles offen. Es ist noch in der Planung. Da ist auch keine Grobschätzung im Zuge der Standortentscheidungen vorgenommen worden, was das alles so kosten könnte. Denn es gab, als wir vor drei Wochen darüber sprachen, auch nur den Hinweis, dass es Grobschätzungen gibt, die nun bekannt geworden sind. Gibt es denn im Zuge dieses Entscheidungsverfahrens, welcher Standort weiter betrieben wird und wohin was verlegt wird, Grobschätzungen, was die damit einhergehenden Umzüge kosten könnten? Gerade was die Marine betrifft, sind ja in irgendwelchen Zirkeln bis zu dreistellige Millionenbeträge genannt werden.
Dienst: Also ich bestätige Ihnen nicht irgendwelche Millionenbeträge aus irgendwelchen Zirkeln. Wenn wir uns an die Seriosität des Themas erinnern wollen, dann ist es so, wie ich es Ihnen eben sagte: Die Realisierungsplanung steht noch aus. Also erst dann, wenn Mann und Maus ‑ um noch einmal darauf zurückzukommen – feststehen, kann man auch abschätzen, wie hoch die Umzugskosten sind. Sie können auch als Privatmann ein Umzugsunternehmen erst dann bestellen, wenn Sie wissen, wie groß ihr Hausrat ist, den sie bewegen müssen.
Frage: Herr Dienst, eine Frage in dem Zusammenhang: Die Grünen werfen Ihnen ja vor, dass man dem Ministerium diese Zahlen erst aus der Nase ziehen musste. Sie haben die Frage gestellt, die ich einfach weiterreichen möchte, was das eigentlich für den Sparbeitrag des Ministeriums insgesamt heißt. Das war ja wirklich ein satter Milliardenbetrag, den das Verteidigungsministerium zur Haushaltskonsolidierung beitragen sollte. Ist jetzt klar von dieser ursprünglichen Planung Abstand genommen worden?
Dienst: Es gibt Fragen, gerade die letzte, die immer wiederkehrend sind. Es gibt auch einen guten Film zu dem Thema.
Es ist so, dass von den Beschlüssen aus der Sparklausur kein Abstand genommen worden ist. Diese werden umgesetzt. Durch die Streckung hat sich da eine leichte Erleichterung ergeben. Das wissen aber auch alle Fachleute, auch Sie, die sich damit befassen. Dieses Einsparziel aus einer Planung aus dem Jahr 2010 steht. Diese Planung wird nun durch die Entscheidung zur Neuausrichtung der Bundeswehr überlagert. Insofern können Sie nicht aus dem Status quo ante nun mit der Perspektive in Vergleich gehen, weil die Grundlagen völlig verändert sind.
Die Bundeswehr wird neu ausgerichtet, sie wird völlig neu aufgestellt. Ich hatte gesagt: Diese Zusatzinvestitionen haben aber auch Einsparungen auf der anderen Seite zur Folge, die ich Ihnen aber in dieser Gesamtsumme nicht benennen kann wie auch diese Grobabschätzung zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich an der Grenze der Seriosität ist. Aber sie ist gefordert worden, und deswegen ist sie heraus gegeben worden, auch wenn es heißt, sie sei uns aus der Nase gezogen worden. Aus Sicht der Seriosität hätten wir noch länger warten müssen, nämlich bis wir anhand der Realisierungsplanung, die wir im Moment erst machen, validierte Zahlen liefern können.
Zusatzfrage: Also noch einmal die Frage gestellt: Die 8 Milliarden Euro stehen zumindest noch als Zahl irgendwo auf dem Papier?
Dienst: Nein, die 8 Milliarden Euro finden Sie in der Genese der Haushaltsführung. Das ist so, und das ist auch immer wieder gesagt worden.
@memoria
warten wir mal auf den neuen Berliner Erlass. Effektiv werden die Insp auf reine Forderungskompetenzen und Orgbereichsmanagementaufgaben reduziert. Das hat dann mit den klassischen ministeriellen Verantwortungsbereichen gem Haushaltsrecht nix mehr zu tun.
@Memoria
„Könnten sie das mal etwas genauer ausführ en? Denn die militärischen Abteilungsleiter im BMVg werden mehr, der GI gewinnt an Einfluß – ja und der Sachverstand fehlt aus meiner Sicht schon heute oftmals – gerade bei den Goldfasanen.“
Der GI gewinnt StreitkräfteINTERN an Einfluß, aber nicht zu lasten der Zivilbeamten, sondern zu lasten des unterstellten Bereichs. Er ist immer noch nicht den StS gleichgestellt, er ist immer noch einem StS unterstellt, er hat immer noch kein Immediatrecht beim BK und ich glaube auch nicht beim BM.
Außerdem wird die Personalführung, die bisher weitgehend in den Händen von Militärs lag (inkl. der Konzeption und der Durchführung wesentlicher Teile der Personalgewinnung) komplett an das neue Moloch-Zivil-Bundesamt übergehen.
Gleiches gilt für das Material. Beschaffung war ja schon immer beim BWB, aber nun sind auch noch wesentliche Teile des „Betriebs“ im Übergang an eine zweite Moloch-Zivil-Behörde.
ICH erkenne in dieser Reform keine Stärkung des Militärs kaum noch Möglichkeiten unseren Sachverstand an entscheidender Stelle einzubringen…
@Elahan
„Ihre Argumente sprechen dann für Straußberg als Ausweichflughafen ist ja auch bald Großstandort des Heeres.“
Es ist nicht MEIN Argument, sondern das des Ministers, das ich lediglich hier angebracht habe, weil es bisher einfach ignoriert wurde, bzw. hier den Diskutierenden nicht bekannt war.
Mich überzeugt dieses Argument zwar, aber wenn Straußberg die Infrastruktur bieten würde, dann wäre sicherlich Straußberg noch besser geeignet als Holzdorf. Aber ich glaube, dass würde nicht die Argumentationslinie des Ministers treffen. Denn sein Argument war ja, ein (zukünftiger Lw) Fliegerhorst muß geschlossen werden, so oder so, der StO Holzdorf wird aus strategischen Gründen erhalten, daher 1+1=2. Mit Straußberg würde diese Rechnung dann ja wohl nicht aufgehen ;)
„Glauben sie wirklich an Großstandorte und deren Vorteile?“
JA, tue ich wirklich, sowohl aus sozialen, als auch aus militärischen Gründen. Sowohl für Ämter und KdoBeh, als auch für KpfTrBrig!
„Da ist ein kleiner Standort (z.B. Ellwangen, Altenstadt) mit guter nutzbarer städtischer Infrastruktur und attraktivem Umfeld besser.“
Ein Großstandort in der Nähe einer großen Stadt ist attraktiv für Familien und reduziert die Umzugswahrscheinlichkeit, da die PersFü dann Versetzungen häufiger am StO durchführen kann.
Ein Großstandort in der Nähe eines TrÜbPl ist attraktiv für KpfTrpBrig des Heeres, damit besser geübt werden kann. Das mußten wir in Zeiten des Kalten Krieges nicht beachten, da hier mehr StO-nah und freilaufend geübt wurde, aber die Zeiten sind dank BUND und Grünen und Bürgerinitiativen heute leider vorbei.
Am besten wäre nun ein Großstandort mit TrÜbPl in der Nähe einer Großstadt, aber, naja – man kann ja nicht alles haben ;)
„Menschen mit einer anderen Position als Nörgler zu betiteln, hilft nicht sehr!“
Ich habe großes Verständnis für andere Positionen. Aber ich erwarte zumindest eine gewisses soldatisches Grundverständnis. Ohne dass wird es wirklich schwierig zu diskutieren.
Normalerweise hier erkenne ich hier im Forum eine große Sachlichkeit und einen unglaublich hohen Sachverstand. Manchmal frage ich mich sogar ob gewisse Diskussionen hier nicht als VS-NfD oder gar höher eingestuft werden müßten.
@T.W. BTW: GROSSES LOB!
Aber in der Diskussion um die anstehende Reform gleiten immer sehr viele in unsachliche, pseudo und Nörgler-Argumente ab.
Auch ich bin nicht mit allem zufrieden!
Hier mal einige (exemplarische) Probleme, die ICH mit dieser Reform habe: 1. Mein TrGttg (FschJg) wird fast vollkommen platt gemacht und das meines Erachtens nach entgegen der Opfer die wir in den letzten vier Jahren erbracht haben und entgegen guter konzeptioneller Sachargumente. 2. Der Transfer der CH53 von HFlg zur Lw wird langfristig meiner Meinung nach Tote auf dem Schlachtfeld erzeugen (oder die Abschaffung der CH53 OHNE Nachfolger, was Lw-intern ja derzeit bereits diskutiert wird). 3. Die Beibehaltung der Präsenz in der Fläche ist aus ökonomischen wie aus sozialen, wie aus militärischen Gründen ein Fiasko. 4. Die Schwächung des Militärs ggü. der Zivilverwaltung ist der Sargnagel der Auftrgstaktik.
Also wie Sie sehen, auch ich bin nicht vollkommen zufrieden mit dieser Reform!
Aber als Offizier bin ich zu konstruktiver Kritik und gestaltenden und loyalem Mitarbeiten verpflichtet und nicht zu Aussagen wie: „Alles doof und ich spiele jetzt nicht mehr mit!“
„Versetzungen sind kein Selbstzweck und wenn sie sinnvoll sind, hat kein Soldat was dagegen!“
Zu 1. Ja, das habe ich glaube ich einige Post weiter oben genauso auch gesagt, zu 2. DAS habe ich in meiner Dienstzeit schon häufig genug anders erlebt!!!
„Wenn der Gesetzgeber aber die Rahmenbedingungen über die Dienstzeit ändert, kann man doch nicht behaupten, jeder der heute BS ist, wusste als er die Urkunde annahm, was auf ihn zukommt.“
Moment! Hier geht es nur um die Versetzungshäufigkeit. Dienstzeiten sind eine andere Diskussion.
Bereits in den 70er und 80er und 90er wurden Offizier ständig versetzt und auch Unteroffiziere häufig. D.h. alle noch aktiven Soldaten von damals, wußten, dass sie regelmäßig versetzt werden, wer damals die Urkunde angenommen hat und heute behauptet „uups ich habe ja gar nicht gewußt, dass ich regelmäßig versetzt werde“ ist ein Lügner.
„Auch in jeder größeren Armee gibt es Probleme und die muss man ansprechen können.“
Hier bin ich bei Ihnen. Natürlich verursachen die ständigen Versetzungen, fachliche, menschliche und soziale Probleme! Und hier müssen wir als Bw VIEL, VIEL mehr tun.
Wir brauchen günstigen und guten Familienwohnraum (für die umzugswilligen Familien), wir brauchen garantierte Pendlerunterkünfte (für die nicht umzugswilligen), wir brauchen spezielle Verträge mit Kommunen über Kindergarten und KiTa Plätze mit soldatenfreundlichen Konditionen (Öffnungszeiten, kurzfristige An- und Abmeldung, bezahlbare Gebühren), wir brauchen Staatsverträge mit den Ländern über spezielle Schultypen mit abgestimmten Curricula, wir brauchen Vorbehaltsplätze für Angehörige in Behörden und Rüstungsindustrie und anderen von uns profitierenden Wirtschaftszweigen.
Und, und, und.
Nur weil ich der Meinung bin, dass ständiges Versetztwerden und häufiges Umziehen zu unserem Beruf gehört, heißt das doch noch lange nicht, dass wir hier nicht VIEL, VIEL mehr für die Familien tun. Ich verabscheue es aber, wenn man einfach so tut, als seien die Probleme nicht schon bekannt gewesen, bevor man die Urkunde annahm oder wenn man alles schlechtredet , nur weil man sein Pony nicht bekommen hat…
„Sollten sie Probleme mit dem Berufsverband haben, dann bringen sie sich doch ein!“
Ich bin aus der Gewerkschaft ausgetreten, als ich gemerkt habe, dass sie sich in Dinge einmischt, die eine Gewerkschaft nichts angeht. Sie soll sich um das kümmern wofür sie da ist: um unseren Sold, unsere Absicherung etc.
Aber tatsächlich mischt sie sich in operative Fragen ein (z.B. Sinn/Unsinn und fachliche Fragen im Bezug auf ISAF). Und das ist nichts für mich. Ich halte eine Gewerkschaft für absolut notwendig und kann auch nicht abstreiten, dass sie häufig sinnvolle Argumente in die Diskussion (gerade bei Fachanhörungen des Ministeriums und des BT) einbringt. Natürlich gibt es auch Fragen, bei denen ich nicht inhaltlichen Dissens haben (Stellung der Frauen in den Streitkräften, Großstandorte/Präsenz in der Fläche sowie die Dauer der Einsätze), aber das sind für mich keine Argumente gegen eine Mitgliedschaft. Hier müßte ich mich einfach nur einbringen und den demokratischen Prozess mitgestalten. Aber solange die Gewerkschaft sich in Dinge einmischt, die sie nichts angeht, kann ich das nicht mit meinem Mitgliedsbeitrag unterstützen.
„Im Übrigen ist auch dieser Verband im GG verankert und ein demokratisches Element in Deutschland.“
Natürlich. Und wer hat das jemals bestritten?
„Zum Thema Personalvertretung sind sie ja scheinbar in Defätismus verfallen …“
Das ist süß. Man hat mich schon als vieles bezeichnet – und auch in dieser Diskussion habe ich ja häufig den advocatus diaboli gegeben und mir selbst würden hier einige „Beschimpfungen“ für mich selbst einfallen – aber Defätist war noch nie dabei ;)
„Sozial gefestigte Soldaten besitzen eine höhere Kampfkraft als Soldaten mit Problemen in diesem Bereich. Teil der Inneren Führung ist die Erhaltung der Kampfkraft der Armee. Ich frage mich welche Grundeinstellung sie zu unseren Gesetzen haben?“
Uauahaa. Man ganz vorsichtig mit den jungen Pferden, dass wird hier jetzt SEEHR unsachlich!
1. Das mit der höhen Kampfkraft sozial gefestigter/ abgesicherte Soldaten sehe ich genauso.
2. Zu Ihrer daraus resultieren Frage nehme ich keine Stellung, weil ich den impliziten Vorwurf als Beleidigung betrachte.
„Zum Bsp GG Artikel 9. Das Personalvertretungsgesetz ist Gesetz und wer dies heute anzweifelt hat Menschenführung und Demokratie nicht verinnerlicht.“
Jetzt wird es aber langsam zu bunt!
Natürlich ist das BPersVG ein Gesetz und natürlich halte ich mich als (Disziplinar)-Vorgesetzter an die Bestimmungen dieses Gesetzes (übrigen häufig enger als sog. Befürworter, die aber fachlich keine Ahnung haben), aber als Staatsbürger in Uniform wird es mir doch erlaubt sein, sowohl inhaltliche, als auch grundsätzliche Kritik an Gesetzen zu haben und zu äußern?
Oder was?!
“Vorgesetzte die die Beteiligung der Soldaten als Last betrachten und ihr grundsätzlich ablehnend gegenüberstehen, entsprechen daher nicht den Anforderungen, die heute an unsere militärischen Führer gestellt werden müssen.”“
Das ist ja wohl eine Binse! Natürlich ist Beteiligung sinnvoll! Soldatenbeteiligung ist eine in den deutschen Streitkräften seit 1919 (sic!) erfolgreich umgesetzte Maßnahme um zum einen den berechtigten Interessen der Soldaten entgegen zu kommen und zum anderen die Kampfkraft der Armee durch eine höhere Effizienz zu erhalten und zu steigern.
Aber es wird doch hoffentlich erlaubt sein, darauf hinzuweisen, dass das SBG hierfür genügend sinnvolle und teilweise seit 90 Jahren erprobte Mechanismen beinhaltet, das BPersVG hingegen erst seit 1 1/2 Jahrezehnten in den Streitkräften Einzug hält und hierbei die Erfahrungen (im Vergleich zum SBG) NICHT positiv sind. Das mag auch etwas damit zu tun haben, dass das SBG für die Armee gemacht ist, das BPersVG hingegen für Finanzämter und die Müllabfuhr!
@Klabautermann
:))))
Wie es aussieht, dürften die Steuereinnahmen bald durch den Konjunkturabschwung wieder einbrechen. Per Haushaltssperre werden alle Umzüge auf den Sankt Nimmerlandstag verschoben. Die Ungewissheit, was wird, dürfte erst mit der nächsten Reform kommen.
@Elahan
Danke für den Hinweis mit dem Pendeln.
Ich greife den Aspekt jetzt mal auf. Denn ich glaube hier liegt ein grundsätzliches Missverständnis/Vermischung vor.
@Koffer
In ihrem letzten Beitrag haben Sie endlich den Hinweis auf umzugswillig und nicht umzugswillig gebracht. Darauf habe ich seit längerem gewartet. Bisher war mir Ihre Sicht mitunter etwas zu einseitig. Nix für Ungut, das war kein Angriff. Was ich damit meine können Sie gerne im weiteren Verlauf lesen.
Zunächst einmal Danke für diese sehr schöne Diskussion. Sehr erhellend.
Ich möchte im folgenden Beitrag keinem vorschreiben wie er zu leben hat, oder wie er seine Karriere definiert. Dies nur als Hinweis.
Wenn von Versetzungen die Rede ist, sehe ich zunächst einmal kein Problem drin. Das ist nunmal des öfteren so.
Aber eine Versetzung heisst nicht gleich Umzug. Das sind zwei Paar Schuhe (Auslandsverwendungen ausgeklammert, dies ist ein Sonderfall).
Diese Unterscheidung fehlt mir bei der Diskussion bisher.
Ihr setzt Versetzung mit Umzug gleich. Dies mag vor langer Zeit (die gute alte Westdeutsche Adenauer-Zeit mit der Frau zu Haus am Herd) mal der Fall gewesen sein. Diese Zeiten sind aber schon seit längerem vorbei ;)
Seit die Partner (und jetzt verzichte ich auf geschlechterspezifische Unterscheidungen) selber fordernde Beschäftigungen haben (alles was über eine 400€ Anstellung hinaus geht…) ist ein Wechsel leider nicht immer so einfach.
Versucht mal als Lehrer (nur mal ein Beispiel) das Bundesland zu wechseln. Das ist nicht immer einfach, wenn niemand im Gegenzug wechseln möchte.
Und irgendwo muss doch die Stabilität für beide Partner herkommen. Wenn der eine im Auslandseinsatz ist, muss zu Hause eine stabile Situation und ein entsprechendes Umfeld vorliegen, welches die Erholungsphasen ermöglicht.
Ein stabiles soziales Umfeld erreiche ich für die zu Hause gebliebenen nicht, indem sie ständig eben diese soziales Umfeld verändern müssen. Dies ist vor allem mit Kindern der Fall. Gerade Kinder müssen einen Weg finden durch den sie mit den Abwesenheiten der Mutter oder des Vaters klar kommen. Und ein stabiles soziales Umfeld trägt dazu bei. Erreiche ich das durch ständiges Umziehen? Ich! glaube nicht. Schulwechsel, Freundeskreis, die Großeltern sollten auch nicht vergessen werden. Ziehen Oma und Opa mit um? Wäre mir neu.
Oder mal mit einem persönlichen Beispiel unterlegt. Habe lange überlegt, ob ich es bringen soll. Aber ich vertraue jetzt mal auf die Redlichkeit der hier Beitragenden:
Meine Frau ist BS. Ich habe zurück gegeben (aus verschiedenen Gründen, einer! davon war die Unvereinbarkeit von Familie wenn beide dabei sind…). Kind, 2 Jahre alt, Mama war gerad im Einsatz. Ihr Truppenteil wird aufgelöst. Wann ist noch nicht ganz raus. Stört uns das? Nein. Man gewöhnt sich an vieles mit der Zeit.
Also eine Versetzung.
Aber umziehen? Nein. Auch ich habe einen Beruf, dem ich mit Freude nachgehe und in dem ich entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten habe. Und auch da muss ich öfter mal los.
Exkurs: Um mal das von @Koffer gebrachte Argument aufzunehmen. Wer in der freien Wirtschaft ständig umzieht, wechselt auch häufiger den Job. Und dies häufig aus Gründen der Karriere! Oder man ist in einem Konzern. Und auch dort tut man so etwas nur aus Gründen der Karriere! Dies bitte bei solchen Argumenten berücksichtigen.
Mein Arbeitgeber ist ein eigentümergeführtes Unternehmen. Und auch nicht gerade klein bzw auf DEU beschränkt. Fast alle Unternehmen betreiben strategische Personalentwicklung und ganz bestimmt nicht alles ist aus der Sendereihe:
„Familie? Dat is ja nun ihr persönliches Pech“.
Das! können sich die meisten Firmen überhaupt nicht mehr leisten, wenn sie gutes Personal haben wollen. Das war vielleicht früher mal so. Auch Konzerne sind da schon weiter.
Aber ich schweife ab.
Auch wenn ich mitunter die Hauptlast zu Hause des öfteren zu tragen habe, ist dies zunächst kein Thema. Das haben wir! für uns so definiert. Und mein Arbeitgeber nimmt daran teil, weil ich meinen Geschäftsführer inklusive der Eigentümer an diesem Prozess beteilige. Ich würde ’nen Teufel tun dieses, nur aufgrund einer zwei Jahre dauernden Versetzung, wo wir doch ganz genau wissen die nächste kommt bestimmt, aufzugeben. Denn so eine Anstellung muss man in der Nähe der Oberhumpfengrumpfen-Kaserne in Hintergrumpfenhumpfen erst einmal finden.
Die stabile Situation für Kinder, und vor allem für die Partner wenn sie zu Hause sind, habe ich ja oben schon erwähnt. Dies ist der eigentliche Faktor den ich zu Bedenken gebe! Viele Menschen gewinnen Kraft aus der Situation zu Hause, wenn sie sich auf etwas freuen können und wissen zu Hause geht alles glatt.
Das Thema Lebenshaltungskosten einer Familie mit Haus in der heutigen Zeit spreche ich jetzt hier nicht an.
Lange Rede kurzer Sinn:
Versetzung und Umzug sind zwei Paar Schuhe, und schon erledigen sich ein paar der hier immer wieder geäußerten „Anfeindungen“ und Probleme.
Ich würde mich freuen wenn der grundsätzliche Tenor meiner Anmerkungen beitragen konnte und mein persönliches Beispiel mir hier nicht zum Vorwurf gemacht wird.
….Sollten doch Vorwürfe und Anfeindungen der Fall sein, muss ich wohl Einladungen versenden, um dies dann bei mir zu Hause mit dem Stühlchen in die Schnauze zu klären…;)
@NMWC
Herzlichen Dank für den Hinweis. Ich denke in der Tat, dass der wichtige Aspekt, dass Versetzung nicht gleich Umzug sein muss, bisher in der Diskussion (auch von mir) vernachlässigt wurde.
Natürlich wäre es schön (und aus meiner Sicht auch dringend notwendig!!), wenn der Dienstherr durch geeignete Maßnahmen auch den Umzug von Familien unterstützen würde (einige davon habe ich ja in meinem letzten Beitrag genannt), denn die Berufszufriedenheit der Soldaten ist natürlich häufig höher, wenn man abends häufiger bei der Familie sein, kann, statt nur am WE. Auch (groß)räumliche Zuordnungen sind da ja hilfreich (damit der Wochenendpendler zumindest Freitags schon um 1300 oder 1400 zu Hause ist und nicht erst um 1900).
Aber da nun einmal viele Ehepartner (mit Recht) heutzutage auch ihren eigenen Beruf verfolgen möchten und außerdem das Einkommen eines Soldaten in den letzten 30 Jahren im Vergleich zu durchschnittlichen Kaufkraft der Zivilsten um 30 (sic!) % abgenommen hat, ist es ja auch häufig nicht „nur“ ein Frage der Selbstverwirklichung, sondern allein auch des Geldes…
Von daher müssen auch für Pendler geeignete Hilfen geschaffen werden.
Aber beide Aspekte sind notwendig: es Familien zu erleichtern tatsächlich umzuziehen und Pendlern zu ermöglichen adäquate Unterkünfte garantiert zu bekommen.
Beides kostet aber immens viel Geld und das ist die Bw bisher nicht bereit in die Hand zu nehmen.
Aber all dies hat, und da muß ich auf die bisherige Diskussion Bezug nehmen, kann nur unter der Prämisse erfolgen, dass jeder Soldat anerkennt, dass Versetzungen zwangsläufig zu unserem Beruf gehören und jeder der etwas anderes als Vorgesetzter behauptet, gaukelt seinen Untergebenen etwas vor und jeder der als Untergebener etwas anderes behauptet, hat einen Erziehungsmangel.
Gerade in Bezug auf die berufstätigen Ehepartner und die schulpflichtigen Kindern bin ich auch ein starker Befürworter der Großstandorte. Hier kann man sowohl dem umzugswilligen, als auch den StO-treuen Familien etwas bieten…
@NMWC, Koffer
da ich schon 1990 BS war und damals schon 20 Jahre dabei, erlaube ich mal an dieser Stelle an die ‚von Grund auf‘ Strukturveränderungsdynamik der Streitkräfte, die durch die Einsatzdynamik ab 1998 noch gesteigert wurde, zu erinnern
Als ich in Straussberg beim Festakt Armee der Einheit teilnahm, hatte der IBUK auf einen Schlag 690.000 Soldaten unter sich, die er aufgrund der internationalen Vertraege und unter Berücksichtigung Aufbau Ost/Armee der Einheit auf 350.00 umbauen sollte. Und so geht das seitdem weiter, mit ganz neuem Tempo seit 2000 (Agenda 2010 und NATO Kommandostrukturreform)….und unsere UKV/TG und andere Wehrverwaltungsregeln haben sich im Kern nicht verändert, wir müssen das als Tuppe nun alles schön über SAP fahre, und das System gibt noch weniger Fürsorge her als die olle, bio-analoge Wehrverwaltung.
Welcome to the brave new world.
Da sich die Diskussion nun etwas vom eigentlichen Thema entfernt hat, möchte ich da noch mal nachhaken.
Die soziale Abfederung der Verlegungen und Umstrukturierungen ist noch vollkommen unzureichend. Z.B.die Wahlfreiheit TG/UKV – dies widerstrebt dem VM total, da er eine Folge- und damit Umzugspflicht sieht – ist nur befristet verlängert und die geforderten PendlerUK lassen überall noch auf sich warten. Egal welche Frage man aufwirft, es dreht sich immer wieder um die nicht vorhandenen oder nicht ausreichenden finanziellen Ressourcen, um die Probleme zu lösen. Auch das gehört zur Anschubfinanzierung, die notwendig ist.
Ich persönlich sehe hier leider keinen unbedingten Willen der RegP, mehr Geld für die Reform (für Infrastruktur- und Begleitmaßnahmen) zur Verfügung zu stellen. Es soll ja ein Sparbeitrag geleistet werden. Als Schablone kann das Gezerre um das RBG gewertet werden.
Übrigens der Alt- GI hat sich auf persönliche Nachfrage meinerseits erleichtert gezeigt, dass er das finanzielle Problem nicht mehr lösen müsse. Er wüsste nicht wie!
Man darf gespannt sein, wie die aktuelle Führungsriege das schafft.
In diesem Sinne ….
Eigentlich schade, dass immer noch an der Parole „Der Sack ist zu“ festgehalten wird.
Denn eines muss man ja auch mal sagen (dürfen):
Bei 31 Standortschließungen und 90 drastischen Verkleinerungen ist die Quote der diskutierten und offensichtlich diskussionswürdigen Stationierungsentscheidungen ziemlich gering.
Die große Mehrheit der Entscheidungen wird doch hingenommen oder sogar begrüßt.
Mit dieser Sicherheit im Rücken könnten TdM und die gesamte BW-Führung doch viel gelassener und offener mit Kritik umgehen.
Aber vielleicht tut sie es deshalb nicht, weil die umstrittenen Stationierungsentscheidungen oft politische Dimensionen haben und die Grundfesten unserer Armee bzw. der TSK berühren.
Ein paar Beispiele:
– Die Führungen der TSKs sollen offensichtlich näher an Berlin heranrücken – welchen Zweck man auch immer damit verfolgt. Und damit ist man bei den diskutierten Punkten Glücksburg und Straußberg.
– Die OSLw soll eigenständig bleiben und nach Roth umziehen (und nicht in die OSH in Dresden integriert werden).
– Die Luftwaffe will unbedingt die CSAR-Fähigkeit haben, um ihre abgeschossenen Piloten retten zu können. Und damit ist man beim Fall Rheine/Holzdorf.
Welchen Schluss kann man daraus ziehen?
Eine mögliche Antwort wäre:
Unter der von TdM gegebenen Prämisse „Breite vor Tiefe“ ist eine (auch was die Verteilung in der Fläche angeht) weitestgehende erfolgreiche Reform konzipiert worden.
Es zeigt sich aber offensichtlich, dass das Problem in der zugrundeliegenden Konzeption liegt! Die Prämisse „Breite vor Tiefe“ wird der Realität der Streitkräfte und der Realität der in ihr dienenden Soldaten offenbar immer weniger gerecht. Hier erscheint ein Umdenken der gesamten politischen wie militärischen Führung notwendig.
Ob wir vor diesem Hintergrund ein Umsteuern erleben werden?
Ich glaube nicht. Ich hoffe schon.
@Koffer:
Der GI und die Inspekteure haben gem. Berliner Erlaß Vortragsrecht beim Minister.
Ob dies für die Inspekteure auch zukünftig gilt bleibt abzuwarten.
Der Gi ist kein Sts, ist aber mit den Sts Mitglied im Lenkungsausschuss. Also mit mehr Einfluss als bisherige vergleichbare Hauptabteilungsleiter (Rü).
Im Rüstungsprozess bekommt der neue Militär-Moloch zentralen Einfluß (Planungsamt), in den anderen Ämtern wird es gemische Besetzungen geben wie bereits im IT-Amt.
Im BMVg werden u.a. folgende AL militärisch besetzt: Personal, Planung, Einsatz, Streitkräfte . Die Abteilung AIN wird gemischt. Wo ist da jetzt der Verlust? Im nachgeordneten Bereich gibt es eine Vielzahl neuer militàrischer Molochämter.
Das Problem ist aus meiner Sicht ein anderes: Die Generalität berät bereits heute nicht wirklich, sondern redet opportunistisch daher (z.B. Breite vor Tiefe). Karrieristen können nicht gut beraten.
@Memoria
Ein Immediatrecht des GI beim BM und der BK ergibt sich aus dem Berliner Erlass nicht.
Hat man auch unter Minister Jung ganz praktisch gesehen, wo Inspekteure tagelang keine Termin bei ihm bekamen. Wie das beim GI war weiß ich allerdings nicht…
Und wenn ich die Kästchenkunde der neuen Gliederung BMVg sehe, dann ist der GI dem Minister wieder über einen StS verantwortlich, also schon wieder kein Immediatrecht.
In der Tat ist der Lenkungsausschuss ein Fortschritt, aber mein Kenntnisstand ist, dass dieser nur für die Reform und den Zeitraum der Umsetzung zuständig ist.
Der militärische Einfluss ist den neuen Molochämtern wird abnehmen, da die Offiziere alle 2-3 wechseln Beamte, aber lange stehen.
Außerdem widersprechen solche RIESEN-Ämter militärischem Grundverständnis von der unmittelbaren Verantwortung und Unteilbarkeit der Führung. Hier wird beides nur breit verteilt und deswegen hat dann ein Inspekteur keinen praktischen Einfluss mehr auf die Realität seiner TSK und der GI nicht für die Streitkräfte als ganzes.
Außerdem bin ich mal gespannt, ob das Verhältnis Soldatenstelle/Beamtenstelle auch in den Führungsebenen der Ämter und gemischten Abteilungen quotiert wird. Denn wenn nicht werden die unterschiedliche Laufbahnbesonderheiten Beamte/Offiziere dafür sorgen, dass wir in spätestens fünf Jahren an keiner Entscheidungsstelle mehr sitzen.
Alles in allem sehe ich aus Sicht eines Offiziers und der Realität der Einsätze diese Reform äußerst kritisch. Vielleicht irre ich mich, aber ich denken diese Reform unterstützt die systematische Verantwortungslosigkeit, die Macht der Reichsbedenkenträger und die Herrschaft des Mittelmaßes.
„Das Problem ist aus meiner Sicht ein anderes: Die Generalität berät bereits heute nicht wirklich, sondern redet opportunistisch daher (z.B. Breite vor Tiefe). Karrieristen können nicht gut beraten.“
Diesem Argument kann ich mich leider nicht ganz verschließen…
@K.B.
Zusammenlegung von OSH und OSLw? Das wäre ja wohl keine gute Idee gewesen, dann hätte man den TSK-„Spirit“ endgültig zerbrochen. Da bin ich ja froh um Roth (auch wenn ich als HeeresOffz, da mit Dresden die vermutlich wesentlich attraktivere Wahl habe ;)
@Koffer:
Ich teile ihre Befürchtung, dass die Neuausrichtung dem Kartell der Mittelmäßigkeit weiter Vorschub leistet. Daran haben aber gerade auch die Generale/ Admirale enormen Anteil (die neuen Moloch-Ämter sind ja bspw. in deren Verantwortung entstanden.)
Daher ist n.m.E. nicht die Schwàchung der Militärs das Thema, sondern die (charakterliche und inhaltliche) Schwäche der Militärs.
Dierse ist aiuch nicht nur durch Personalentscheidungen der Politk zu erklären, sondern durch die eigene Kultur der Angepaßtheit.
Zum Berliner Erlass:
“ Im Rahmen ihrer Verantwortlichkeiten gegenüber der Leitung gemäß Ziffer 2.2.2. haben sie (die Inspekteure) unmittelbares Vortragsrecht bei der Leitung.“
Der GI ist Berater der Bundesregierung und hat informell ein Vortragsrecht bei BK.
Aber was soll ein Ja-Sager dort sagen…?
@wecho und K.B.
1. Wie im Post von heute morgen angefuehrt, bin ich der Auffassung, dass die Reform in der Masse nachvollziehbare Entscheidungen mit sich gebracht hat.
2. Vielleicht koennten TDM und sein Fuehrungsteam die Diskussion um besonders kontroverse Themen zum Anlass nehmen, das eine und andere nachzubessern. Gewiss besteht die Moeglichkeit, dass sich Minderheiten zu viel Gehoer verschaffen, aber ein Indiz des kritischen (Selbst-)Hinterfragens waere allemal gegeben.
3. Die Kritik Breite vor Tiefe moechte ich qualifizieren. Es ist eine grosse Leistung, zunaechst ein „priorisiertes Faehigkeitsprofil“ aufzustellen, das im Konsensapparat BMVg oft die Folge von Kompromissen, denn ein Produkt scharfer Analytik darstellt.
4. Wenn es dieses priorisierte Profil gibt, stellt sich die Frage, warum die Prioritaten nicht in dieser Reihenfolge abgearbeitet werden.
5. Ich wage mal einen sehr holzschnittartigen Versuch: Zunaechst benoetigt eine Armee eine moderne Infantrie (und das sagt ein Luftwaffler), dann benoetigt man stets Fuehrungsmittel und Mittel zur Verbringung (z.B. Hubis). Bei diesen letztgenannten Mitteln stellt sich bereits die Frage nach europaeischen Loesungen oder NATO-Verbuenden. NG&A wird auch gebraucht. Kosovo zeigte, dass dies ein „Geben und Nehmen“ Geschaeft ist. Nur muesen wir alle Plattformen selber beziehen (Sat, HALE, MALE, Taktisch, Zimmerdrohnen)?
6. Bei einer Armee und ihren Faehigkeiten ist es aehnlich wie bei lebenden Organismen: Organismen haben Faehigkeiten in den Kategorien: Aktuatoren (z.B. Faust), Sensoren, Nerven, Gehirn, Schutz, oder Bewegung. Es gibt Auspraegungen wie Symbiose (Kooperation), Autarkie oder Redundanz. Die Umstaende zeigen, was gebraucht wird und wie es konkretisiert wird.
7. Gewiss benoetigt die Bw auch Rettungsfaehigkeiten, sowohl fuer alle Soldaten (und nicht nur abgeschossene Piloten oder Special Forces) als auch fuer zivile Buerger. Das ist das Feld von CSAR, PR, B&R, dessen abwaertskompatibles High End durch CSAR und SOF markiert wird. D.h. wenn man Mittel fuer CSAR und SOF beschafft, sind diese auch fuer andere Zwecke nutzbar. In dieser Hinsicht wird seit zig Jahren viel zerredet: Es gibt nicht Gutes, ausser man tut es.
8. Natuerlich ist auch der Luftraum zu schuetzen sowie die Seewege. Auch hier nicht im Alleingang, wie die richtige Praxis belegt. Fuer diesen Blog fehlen jetzt viele andere Faehigkeiten, mir kam es auf die vereinfachte Gesamtschau an. Und bei dem straffen Zeitplan der Reform war im BMVg wohl auch keine Gelegenheit zu zahlreichen multinationalen Konsultatationen. Nur darf man befuerchten, dass in der aktuellen Selbstfindung der „neu aufgestellten Bw“ hierfuer zunaechst weiterhin keine Zeit / Prio zugemessen wird.
9. Was vermisse ich? Eine klare Priorisierung, Schwerpunkte und Aussagen, welche Faehigkeiten genau national, welche bilateral und welche multilateral abzubilden seien. Fehler wie CH-53 im EATC, oder eben leider immer noch keine Rettungshubschrauber fuer Staatsbuerger mit oder ohne Uniform als Auspraegung oder Nichtauspraegung von Breite vor Tiefe sind korrigierbar.
10. Wie gesagt: Das meiste an der Bw-Reform ist m.E. OK, doch nobody is perfect. Die Setzungen vom Herbst letzten Jahres bedeuten nicht das Ende von Erkenntnis.
Im Sinne von K.B. Ich hoffe auch.
@Memoria
Nach meinem Verständnis – und hier möge mich ein Insider des Ministeriums korrigieren, wenn ich falsch liege! – umfasst die Leitung gem. Berliner Erlass den Minister, die StS und die parl-StS. D.h. ein Immediatrecht beim Minister persönlich besteht nicht.
Und mein Kenntnisstand ist auch, dass auch Inspekteure beim Minister – zumindest beim letzten und vorletzten – teilweise Tage (!) auf einen Termin warten müssen…
Und unter einem Vortragsrecht des GI beim BK (immerhin ist der GI ja der oberste militärische Berater der BReg), stelle ich mir eine REALE Beraterposition vor. Hierzu können Sie z.B. das Vortragsrecht der JCS beim US Präsidenten oder der KG im Kaiserreich heranziehen.
„Daher ist n.m.E. nicht die Schwàchung der Militärs das Thema, sondern die (charakterliche und inhaltliche) Schwäche der Militärs. Dierse ist aiuch nicht nur durch Personalentscheidungen der Politk zu erklären, sondern durch die eigene Kultur der Angepaßtheit.“
Da muß ich allerdings zustimmen. Auch ich habe schon eine gewisse Kultur der Angepasstheit und der Selbstbeschränkung zulasten echter, kompetenter und selbstbewusster Beratung feststellen können.
Das eine oder andere Mal sollen sich ja wohl auch hochrangige Generale im Vtdg-Ausschuß von irgendwelchen halbkompetenten MdB klaglos abkanzeln haben lassen… das würde ins Bild passen :(
VORSICHT, SATIRE !
Also dat mit den Streitktäften als Organismus gefällt mir gut. Streitktäfteevolution statt Streitkräfteplanung. Möge der Stärkere gewinnen. Da durch die Einsatz-, bzw Reformbelastung die durchschnittliche Traumatisierung der Neuronen im Nervensystem dieses Organismus mittlerweile das Amöbenintelligenzniveau erreicht hat, wird das ne spannende Kiste mit der Evolution dieses Organismus.
Solange keine Wahrheiten auf den Tisch gelegt werden, können wir munter weiter spekulieren, ob das, was als Neuausrichtung bezeichnet wird, richtig angelegt ist. Eines jedoch scheint mir sicher: Das Personal ist zu keinem Zeitpunkt im Mittelpunkt der Überlegungen gewesen und Strukturen sind nichts ohne die Menschen, die sie erst funktionsfähig machen. Schade ist nur, dass Milliarden „versenkt“ werden, bevor sich dieser „kleine“ Fehler auswirkt. Und unerträglich ist es für Besoldungsempfänger, die mit dem Argument der knappen Haushalte stets hinter der allgemeinen Lohnentwicklung zurückgeblieben sind, nunmehr zu erfahren, dass offensichtlich Maßnahmen entschieden wurden, ohne sich Gedanken darüber zu machen, welche Kosten dadurch verursacht werden.
Man kann es detalliert in vielen Facetten beschreiben, oder einfach und platt.
In der Anlehnung an den Buchtitel von Dr. Thilo Sarrazin definiere ich es so:
„Die Bw schafft sich ab“. Langsam und auf Raten von 500 000 über 370 000 / 340000 auf 250 000. Jetzt also auf max 175 000 und nach der nächsten Bundestagswahl höchstwahrscheinlich auf Grund von Geldmangel auf max 150 000 Soldaten.
Dabei spielen innerdeutsche industriepolitische Erwägungen mindestens eine genauso große Rolle wie sicherheitspolitische Aspekte. Diese Nation geht folgerichtig den Weg der breiten Bevölkerungsmehrheit. Wir brauchen eine Armee als bewaffnetes THW für Krisenfälle, als Referenzkunden für die exportorientierte Rüstungsindustrie, für strukturpolitische Investitionen in den bevölkerungstechnisch ausblutenden Osten der Republik und ansonsten soll dieses ungeliebte Kind der Nation nicht weiter auffallen und keine negativen politische Schlagzeilen produzieren. Mit Sicherheitspolitik gewinnt man in Deutschland keine Wahlen !
Habe ich irgend etwas vergessen zu erwähnen ? Wie gesagt seit 20 Jahren versuchen die Politiker die Bw abzuschaffen, Stück für Stück. Einige tuen dies ganz offen, für andere ist es nur ein resignierendes Schulterzucken in den Haushaltsberatungen, bzw. der Haushaltsmittelverteilung im Bundestag.
@Koffer
Wenn aber Versetzuingen zum Soldatenberuf gehören, dann sind Sie an einem Standort ja wohl nicht sinnvoll. Also wechselt man dann von Großstandort zu Großstandort und ja, an Großstandorten sind die Lebenshaltungskosten teuer! All diese Punkte hängen wohl auch von der Teilstreitkraft ab.
Ein Großstandort in der Nähe eines TrÜbPl ist attraktiv für KpfTrpBrig des Heeres, damit besser geübt werden kann.
-Stimmt-
Aber ich erwarte zumindest eine gewisses soldatisches Grundverständnis. Ohne dass wird es wirklich schwierig zu diskutieren.
-Stimmt-
Manchmal frage ich mich sogar ob gewisse Diskussionen hier nicht als VS-NfD oder gar höher eingestuft werden müßten.
-Stimmt-
Abschaffung der CH53 OHNE Nachfolger, was Lw-intern ja derzeit bereits diskutiert wird.
-so wird es kommen, da ein Flächenflugzeug 7x kostengünstiger ist als ein Hubi und die Lw Landebahnen hat-
Moment! Hier geht es nur um die Versetzungshäufigkeit. Dienstzeiten sind eine andere Diskussion.
-Ich meinte nicht die Arbeitszeit, sondern die Zeit im aktiven Dienst!-
“uups ich habe ja gar nicht gewußt, dass ich regelmäßig versetzt werde” ist ein Lügner.
-mag beim Heer zutreffen-
……….. wir brauchen Staatsverträge mit den Ländern über spezielle Schultypen mit abgestimmten Curricula, wir brauchen Vorbehaltsplätze für Angehörige in Behörden und Rüstungsindustrie und anderen von uns profitierenden Wirtschaftszweigen.
-Volle Zustimmung-
…..Sie soll sich um das kümmern wofür sie da ist: um unseren Sold, unsere Absicherung etc.
-Volle Zustimmung (bis auf Gewerkschaft,….. ist ein Interessenverband) und dafür benötigen wir Mitglieder die genau das auch so sagen!-
Ich frage mich welche Grundeinstellung sie zu unseren Gesetzen haben?”
-War ein Frage und keine Beleidigung! Kenn sie ja nicht :-)-
…Als Staatsbürger in Uniform wird es mir doch erlaubt sein, sowohl inhaltliche, als auch grundsätzliche Kritik an Gesetzen zu haben und zu äußern?
-Klar, Kritik schon, nur ich hatte den Eindruck, dass sie es abschaffen möchten!-
…… das BPersVG hingegen erst seit 1 1/2 Jahrezehnten in den Streitkräften Einzug hält und hierbei die Erfahrungen (im Vergleich zum SBG) NICHT positiv sind.
-Deshalb muss das BPerVG verbessert werden-
@Elahan
„Wenn aber Versetzuingen zum Soldatenberuf gehören, dann sind Sie an einem Standort ja wohl nicht sinnvoll. Also wechselt man dann von Großstandort zu Großstandort und ja, an Großstandorten sind die Lebenshaltungskosten teuer! “
1. Nein, gerade weil an einem Großstandort (z.B. Augustdorf oder Seedorf) mehrere Btl stationiert sind, kann man dort versetzt werden ohne den StO zwangsläufig wechseln zu müssen. Wenn man als Offz/Uffz dann einmal zwar versetzt wird aber beim umziehen „aussetzen“ kann, dann sind das doch immerhin für einen Offz im Schnitt fünf Jahre an einem Ort und für einen Fw 6-10, dass ist doch auch schon einmal etwas!
2. Die Lebenshaltungskosten sind nur am Großstandorten in der Nähe von Großstädten teurer (hier erkenne ich eine unterschiedliche Wahrnehmung des Begriffs Großstandort zwischen Ihnen als Lw-Mann und mir als HeeresOffz!). Aber unabhängig davon, bin ich sowieso der Meinung, dass wir ZWINGEND wieder einen Ortszuschlag benötigen. Die jetzigen Situation ist nicht sozial akzeptabel!
„Abschaffung der CH53 OHNE Nachfolger, was Lw-intern ja derzeit bereits diskutiert wird.
-so wird es kommen, da ein Flächenflugzeug 7x kostengünstiger ist als ein Hubi und die Lw Landebahnen hat-“
Ich hoffe nicht! Denn der NH90 ist nun einmal militärischer Schrott und mit einem Starrflügler sind zahlreiche Szenare nicht machbar….
„-Ich meinte nicht die Arbeitszeit, sondern die Zeit im aktiven Dienst!-“
Dann verstehe ich Sie hier nicht. Das die besonderen und auch die allgemeine Altersgrenze(n) der demographischen Entwicklung und den organisatorischen Bedürfnissen angepasst werden ist doch nichts neues, das wird doch schon seit Jahrzehnten so gemacht!
“uups ich habe ja gar nicht gewußt, dass ich regelmäßig versetzt werde” ist ein Lügner.
-mag beim Heer zutreffen-“
Ja, beim Heer ist das so. Allerdings bin ich jetzt wirklich verwirrt! Ist das bei der Lw anders?
„-Volle Zustimmung (bis auf Gewerkschaft,….. ist ein Interessenverband) und dafür benötigen wir Mitglieder die genau das auch so sagen!-“
Wie in den 70er durch Entscheidung eines StS festgelegt wurde, gibt es keinen Unterschied zwischen einer Gewerkschaft und dem Bundeswehrverband…
Das ist nicht meine Entscheidung, sondern entspringt der derzeitigen Auslegung des Art. 9 GG.
„…Als Staatsbürger in Uniform wird es mir doch erlaubt sein, sowohl inhaltliche, als auch grundsätzliche Kritik an Gesetzen zu haben und zu äußern?
-Klar, Kritik schon, nur ich hatte den Eindruck, dass sie es abschaffen möchten!-“
Ich möchte weder das SBG, noch das BPersVG abschaffen. Das geht auch aus keiner meiner Posts hier auch nur ansatzweise hervor!
Das SBG ist grundsätzlich in bewährt (wie gesagt in bestimmten Aspekten seit Ende des I. WK). Es müßte meines Erachtens nach in einigen Details geändert werden und im Einsatz weiter eingeschränkt werden, aber grundsätzlich hat es sich bewährt und ist überzeugend gestaltet.
Das BPersVG hingegen sollte nicht grundsätzlich abgeschafft werden, sondern lediglich aus dem militärischen Dienstbetrieb VOLLSTÄNDIG entfernt werden. Aufgrund seiner Ausrichtung auf die Müllabfuhr und die Finanzverwaltung, kann es auch bei weitgehenden Anpassungen (und hierfür gibt es sicherlich im BT gar keine Mehrheit) nicht in militärische Abläufe integriert werden.
Die Trennung die bis Mitte der 90er galt hatte sich bewährt: Soldaten, Verbände und überwiegend mil. Dienststellen –> SBG; Wehrverwaltung –> BPersVG.
Einzig bei den zukünftigen „gemischten“ Bundesämtern (Personal und Material) müßte man überlegen ob es hier zweckdienlich wäre einen Teil über SBG und einen Teil über BPersVG vertreten zu lassen. Hier habe ich meine Zweifel und hier (aber auch nur hier) könnte ein Vertretung durch Personalräte ggf. sinnvoll sein (auch weil der Charakter des Dienstes der Soldaten in solchen „Quasi-Behörden“ sich ja nicht wirklich soldatisch gestaltet ;) ).
@ Koffer
Offensichtlich haben Sie anderen Erfahrungen als ich mit dem BPersVG gemacht. Das SBG ist ein zahnloser Tiger. Wirklich die Interessen der Soldaten gegenüber der Dienststellenleitung kann man nur mit dem BPersVG durchsetzen.
In Ämtern, an Schulen, allgemein an personalratsfähigen Dienststellen funktioniert dies meistens sehr gut. Nachdem auch die Kommandeure und Dienststellenleiter mitterlerweile mit den Beteiligungsrechten in Gesetzesform ( ! ) umzugehen gelernt haben, ist dieses Gesetz zum Wohle von Soldaten und den Dienststellenleitern am Standort umsetzbar.
@Georg
„Wirklich die Interessen der Soldaten gegenüber der Dienststellenleitung kann man nur mit dem BPersVG durchsetzen. […] ist dieses Gesetz zum Wohle von Soldaten und den Dienststellenleitern am Standort umsetzbar.“
Ach und ich dachte bei unserem Beruf ginge es um das treue Dienen…
@ Koffer
Leider Gottes vergessen immer mehr Repräsentanten des Staates den § 31 SG, die Fürsorgepflicht des Dienstgebers gegenüber den Soldaten. Komischerweise kann jeder den § 7 „Treues Dienen als Grundpflicht des Soldaten“ zitieren aber nur Wenige kennen den § 31 SG.
Wenn alle militärischen und zivilen Vorgesetzten auch ihre Pflichten gegenüber den Soldaten kennen und beachten würden, dann wäre das BPersVG wahrscheinlich nicht nötig. Bis dahin vertraue ich lieber auf die gesetzlich legitimierte Möglichkeit berechtigte Ansprüche mit Mitteln der Mitbestimmung einzufordern, als das Gewähren von Almosen.
Siehe Diskussion z.B dauerhafte Wahlmöglichkeit zwischen UKV und TG bei einer 70 prozentigen Pendlerarmee, oder rückgängig gemachte Kürzung der Sonderzahlung. Dies wurde nicht mit den Mitteln des SBG, bzw. Gesamtpersonenvertrauensausschusses erreicht, sondern mit DBwV und deren freigestellte Mandatsträger mit Mitteln des BPersVG.
@Georg
Nicht umsonst nennt man allerdings die in den § 7 und 9 statuierte Pflicht die Grundpflicht des Soldaten.
Wer die Fürsorge als Vorgesetzter vernachlässigt ist ein schlechter Vorgesetzter, aber wer die Fürsorge über den Auftrag stellt ist Gewerkschafter und nicht Soldat. Beides ist falsch, aber ein unzweckmäßiges Gesetz verhindert weder das eine noch das andere.
Und BTW mit Aussagen wie: „oder rückgängig gemachte Kürzung der Sonderzahlung. Dies wurde nicht mit den Mitteln des SBG, bzw. Gesamtpersonenvertrauensausschusses erreicht, sondern mit DBwV und deren freigestellte Mandatsträger mit Mitteln des BPersVG.“ bestärken Sie ja nur noch meine Argumenten hinsichtlich der Manipulation der Dienstleistungspflicht durch eine unberechtigte Nutzung von Bestimmungen des BPersVG…
@Koffer:
>“uups ich habe ja gar nicht gewußt, dass ich regelmäßig versetzt werde” ist ein Lügner.
>-mag beim Heer zutreffen-”
>Ja, beim Heer ist das so. Allerdings bin ich jetzt wirklich verwirrt! Ist das bei der Lw anders?
Nicht wirklich, allerdings ist die Wahrnehmung in vielen Bereichen der Luftwaffe eine verschobene. Piloten kommen oft genug in ihren Verband und bleiben da. Techniker und Einsatzführer sind oft genug recht Standorttreu. Selbst in der FlaRak besteht die Möglichkeit im Verband aufzuwachsen (auch wenn die Wahrscheinlichkeit da schon geringer ist).
Insofern steht die Option der Versetzung auch in der Luftwaffe im Raum, aber viele haben sie (so behaupte ich jetzt einfach einmal dreist) erfolgreich verdrängt. Wenn es Sie beruhigt: Ich bin in der Luftwaffe und dürfte Sie in den letzten 15 Jahren in Sachen Umzüge geschlagen haben ;) – meine Laufbahn hatte aber auch die eine oder andere Umleitung.
@Georg: Frage an Sie: Heißt das Thema hier „Infrastruktur für die neuen Standorte kostet 1,2 Milliarden Euro“ und geht es darum. ob dessen Sinnhaftigkeit für die Truppe und auch für unseren Staat samt Schutz unserer Bürger zu diskutieren, oder heißt es „Durchsetzungskeitsfähigkeit des § 31 Fürsorge (Soldatengesetz), Dank der „Gewerkschaft Pulver & Blei“?
@Koffer
„Wenn der Gesetzgeber aber die Rahmenbedingungen über die Dienstzeit ändert, kann man doch nicht behaupten, jeder der heute BS ist, wusste als er die Urkunde annahm, was auf ihn zukommt. Als ein Totschlagargument kann man so einen Spruch verwenden aber nicht in der Auseinandersetzung um ernsthafte Fürsorge.“
– Damit meinte ich: „wenn der Gesetzgeber das Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht, Schulgesetz, Rentenrecht, Pflegegesetz uvm ändert, dann haben sich Rahmenbedingungen geändert die man so vorher nicht wissen konnte.“ Im alter von 26 Jahren ohne Kinder, Ehepartner, pflegebedürftigen Eltern, Versorgungsausgleich, Wohneigentum uvm, weiß man eben nicht was auf einen zukommt. Das soll kein Jammern sein sondern eine Beschreibung der Umstände wie sie heute sind und wer darauf nicht angemessen reagiert, muss sich nicht wundern wenn das Personal mangels fairer Ausstiegsmöglichkeiten (z.B. Nachversicherung, Anerkennung von Ausbildung/Fähigkeiten) den Arbeitgeber nicht weiter empfiehlt oder sich in den Kranken stand verabschiedet.
„Ich hoffe nicht! Denn der NH90 ist nun einmal militärischer Schrott und mit einem Starrflügler sind zahlreiche Szenare nicht machbar….“
– Ob der NH90 Schrott ist, kann ich nicht beurteilen aber in jedem Fall benötigt man für bestimmte Einsätze einen Hubschrauber der die geforderten Fähigkeiten abbildet. Die CH 53 wird aber in vielen Fällen, auch im Einsatzgebiet für Flüge von und zu Flugplätzen, in Ermangelung eines entsprechenden Lfz, eingesetzt. Ist zum Sprungdienst keine C-160 orderbar, bestellt man halt eine CH 53 (Kosten x7 und die Verfügbarkeit geht nach unten). Wir haben in der Lw kein Transportflugzeug unter der C-160! Wo gibt es dies in einer anderen Nation? Wir haben ja noch nicht einmal ein 4-Sitzer oder ein Lfz welches auf einer normalen Graspiste landen und starten kann! Darum hofft die Lw auf das EATC und dass die Fähigkeiten nach unten (unter 6 Tonnen) erweitert werden. Dies ist wirtschaftlich mit einem Hubi nicht machbar! Ja, es gibt Aufträge da benötigt man genau die CH 53 und die sind eher nicht bei der Lw zu finden!
„Ja, beim Heer ist das so. Allerdings bin ich jetzt wirklich verwirrt! Ist das bei der Lw anders?“
– Ja, außer bei Stabs-Offzen. Bei allen anderen war eine Versetzung nur nötig, wenn der Standort schloss oder man schnell im Dienstgrad steigen wollte. Fachkräfte benötigen keine Verwendungsbreite (Ausnahmen gibt es dort wo gerade das Wissen um die unterschiedlichen Gegebenheiten und Verfahren der einzelnen Standorte gefordert sind)!
Im Großen und Ganzen ist die Reform auf Sand gebaut, da Breite vor Tiefe dem europäischen Ansatz der Fähigkeitskonzentration entgegen läuft. Die meisten Standortentscheidungen mögen durch die deutsche Brille nachvollziehbar sein, dort jedoch wo sie politisch entschieden wurden, gibt es die meisten Probleme in der Nachvollziehbarkeit.
@Vtg-Amtmann
Ja, der DBwV ist den Gewerkschaften gleichgstellt aber er ist kein da ihm das Streikrecht fehlt und alle Soldaten im DBwV natürlich treu dienen!
Ja, das Thema ist “Infrastruktur für die neuen Standorte kostet 1,2 Milliarden Euro”
und es heißt nicht “Durchsetzungskeitsfähigkeit des § 31 Fürsorge (Soldatengesetz), Dank der “Gewerkschaft Pulver & Blei”!
Aber so ist das im Internet, Menschen sagen wo der Schuh drückt und er drückt bei der Schließung und Verlegung von Standorten. Wer militärische Notwendikeit von Fürsorge trennt und meint sie hätten keine Abhängigkeit der wird es spätestens dann sehen, wenn die fehlenden Mrd beim Personal gekürzt werden! Immer wenn neue Einsätze zu bewältigen waren, gab es Einschnitte bei den Soldaten! Ich denke wenn man nicht persönliche Vorteile mit angemessener Fürsorge und Alimentation verwechselt, dann ist eine attraktive Bw im Interesse der BRD und somit im Interesse der SiPo!