Achtung, G2
Die SPD und die Grünen haben heute ihre Bewertung der Untersuchungsausschuss-Arbeit zum Luftschlag von Kundus am 4. September 2009 vorgelegt, und wenig überraschend sehen sie zahlreiche Fehler sowohl bei der Bundeswehr und dem Kommandeur Oberst Georg Klein als auch bei der Bundesregierung. Über die Voten der beiden Oppositionsparteien haben die Kollegen heute schon so viel geschrieben (zum Beispiel hier und hier und hier), dass ich das Ganze nicht noch mal neu aufdröseln will… und mich auf einen Aspekt beschränke:
Bei der Einschätzung, dass der Kommandeur falsch gehandelt habe, spielt für die Sozialdemokraten wie für die Grünen die Qualität der Informationsquelle des Obersten eine entscheidende Rolle. Schon in der Ausschussarbeit hatte sich ja bestätigt, dass ein afghanischer Informant (der Fachbegriff ist Human Intelligence, HUMINT) die wesentlichen Informationen über die festgefahrenen Tanklaster auf der Sandbank und über die Anwesenden vor Ort lieferte – und dabei offensichtlich selber nicht den Ort des Geschehens im Blick hatte. (Die weitere Informationsquelle waren die aus den Kampfflugzeugen übertragenen Video-Bilder.)
Dass der Informant die entscheidende Quelle war, hatte schon direkt nach dem Luftschlag die Washington Post geschrieben (wofür sie in Deutschland viel gescholten wurde). Aus Sicht der Oppositionsparteien ist aber nicht nur diese single source-Situation das Problem (Es war einer der schlimmsten Fehler, der HUMINT-Quelle zu vertrauen, sagt SPD-Obmann Rainer Arnold), sondern auch die Frage, wie eigentlich das militärische Nachrichtenwesen mit solchen Quellen umgeht.
SPD-Mann Arnold beklagt da eine Grauzone zwischen Bundesnachrichtendienst und militärischem Nachrichtenwesen. Letzteres dürfe nämlich keine Informanten führem tue das aber dennoch und bezahle sie auch (Das wird abgerechnet wie eine Taxiquittung). Das Problem aus Sicht des Parlamentariers: Während solche Aktivitäten des BND der parlamentarischen Kontrolle unterliegen (wenn auch in einem geheim tagenden Gremium), gebe es für solche nachrichtendienstlichen Aktivitäten der Streitkräfte keinerlei Überwachung durch den Bundestag. Diese Schnittstelle, sagt Arnold, werde sich die Opposition sehr genau angucken und dazu im Herbst eine Initiative starten.
Für den S2/G2/J2, also das Führungsgrundgebiet militärisches Nachrichtenwesen, wird das dann vielleicht ein bisschen ungemütlich. Der Grünen-Verteidigungspolitiker Omid Nouripour setzte (in seiner separaten Pressekonferenz) an diesem Punkt übrigens noch einen drauf: Er wolle nicht ausschließen, dass die HUMINT-Quelle von Afghanen gesteuert gewesen sei, die persönliche Rechnungen mit anderen Afghanen begleichen wollten – und namentlich nannte Nouripour den (im vergangenen Jahr ermordeten) Gouverneur von Kundus, Engineer Omar.
Ähnliche Fälle hatte es in der Vergangenheit in der Tat gegeben – als Hochzeitsgesellschaften weggebombt wurden und sich die Hinweise, die zu dem Luftschlag führten, später als falsche Denunziation eines konkurrierenden Stammes herausstellten. Für SPD-Mann Arnold ist das Unsinn: für Nouripours Annahme spreche nicht eine Kleinigkeit unter den Fingernägeln.
Keine Ahnung, keine Belege, keine Beweise. Ich weiß nur, dass der gebürtige Iraner Nouripour Farsi spricht und deshalb das in Nord-Afghanistan gesprochene Dari ganz gut versteht. Was ja manchmal andere Einblicke eröffnet.
@ Memoria | 17. August 2011 – 16:28
Danke für die Antwort. Ich möchte lediglich hierauf antworten:
„…Somit ist für die Bewertung des Sachverhaltes der Verwies auf die Bundesanwaltschaft unzureichend, da diese qua Amt nicht alle Aspekte untersucht.“
Dazu stellt die Frau Generalbundesanwältin fest: http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=12&newsid=360
„Die Normen des allgemeinen Strafrechts sind neben denen des VStGB anwendbar. Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des Völkerstrafgesetzbuches keine abschließende Regelung getroffen.
Nach dem Ergebnis von historischer, systematischer, teleologischer und verfassungsbezogener Auslegung der Zuständigkeitsnorm des § 120 Abs. 1 Nr. 8 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist der Generalbundesanwalt dafür zuständig, alle [Anmerkung: !] in diesem Zusammenhang relevanten strafrechtlichen Tatbestände abschließend zu prüfen. “
Darin enthalten ist das zum Wehrrecht gehörende Wehrstrafgesetz, aber nicht enthalten z.B. die Prüfung nach dem Soldatengesetz. Diese Prüfung ergab: kein Dienstvergehen. Auf andere Bereiche möchte ich nicht näher eingehen.
@ Memoria | 17. August 2011 – 16:54:
Sie schreiben: Gegner werden gem. ISAF-ROE positiv identifiziert.
Ich schreibe: Das ist richtig.
Sie schreiben: Durch diese Identifikation (u.a. Tragen von rpg, Verbringen von IED) haben diese Personen Kombattanten-ähnlichen Status.
Ich meine: Nein.
Sie schreiben: Näheres hierzu findet sich auch für in einem völlig Papier des IKRK zu “active participation”.
Ich schreibe: Dieses von Ihnen ins Spiel gebrachte Papier des IKRK bezieht sich rein auf die Guantanamo-Häftlinge. Das IKRK kommt zu der Auffassung, sie seien Kombattanten gewesen, ergo hier auch: Kriegsgefangene.
Die USA mein(t)en: Sie wären „ungesetzliche Kombattanten“-was Sie mit Kombattanten ähnlichen Status sicher meinen. Diesen Rechtsbegriff kennen außer den USA nur UK, Australien, Israel und Kanada. Ich lehne ihn, wie die Bundesrepublik auch, ab und folge somit auch der Auffassung von Martin Scheinin, 2007 United Nations Special Rapporteur on the protection and promotion of human Rights and Fundamental Freedoms while countering Terrorism: http://www.voltairenet.org/Interview-with-UN-Special.
Was soll das bitte schön auch sein? Ein Zivilist der einen Kriegsregelverstoß begeht, gehört meiner Meinung nach vor ein ziviles Gericht gestellt oder freigelassen, aber nicht nach nach der III. Genfer Konvention über die Behandlung der Kriegsgefangenen behandelt.
Nach meiner Auffassung gibt es nur schwarz oder weiß, Kombattant oder Nichtkombattant. Daran ändert auch die US-amerikanische Auffassung nichts.
@ Sachlicher, Memoria
Vielleicht liegt hier eine Verwechslung der IKRK-Papiere vor. Dieses
http://www.icrc.org/eng/resources/documents/feature/direct-participation-ihl-feature-020609.htm
macht recht klar, dass es in diesem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt keinen Kombattanten-Status für OAG gibt.
Zum IKRK-Papier:
Wir meinen wohl 2 verschiedene Papiere.
Ich empfehle ihnen „direct participation in hostilities“ des IKRK vom 1.07.09 (Verlinkung ist bei mir gerade nicht möglich).
@ T.W.:
Das Papier ist gemeint, natürlich wird INS darin kein umfassender Kombattantenstatus zugebilligt, es wird nach meinem Verständnis jedoch dargestellt, dass die Möglichkeiten des Vorgehens gegen INS nicht auf das Strafrecht begrenzt sind. Daher ist es ja vielleicht für die Diskussion von Interesse.
@ T.Wiegold | 17. August 2011 – 17:59 und Memoria | 17. August 2011 – 18:00
Danke für die Klarstellungen, welche Grundlage gemeint ist.
@ Memoria | 17. August 2011 – 18:13:
Ich meine, dass das IKRK durchaus zum Ergebnis kommt, dass man nicht so ohne weiteres an Kampfhandlungen teilnehmen bzw. als Kombattant gelten darf. Auf mehr bezog ich mich in meinen Posts diesbezüglich nicht.
Ansonsten stellt das IKRK klar: Um einen anderen Menschen „rechtlich einwandfrei“ töten „zu dürfen“, bedarf es der rechtlichen Legitimation dazu. Diese kann in unterschiedlichen Quellen dargelegt sein. Auch das stellte ich nicht in Abrede.
Unberührt davon bleibt, dass, wie ich meine, der Tod eines Menschen wenn immer möglich zu vermeiden ist und stets zu bedauern ist.
@sachlicher
Mein Verhältnis zum demokratischen Sozialismus setze ich Ihnen gern an anderer Stelle auseinander. Hier hat der Blogbetreiber mit Recht darum gebeten, beim Thema zu bleiben. Ich darf Sie daher auf die Möglichkeit des Bürgerbriefes (paul.schaefer@bundestag.de; Paul Schäfer, Platz der Republik 1, 11011 Berlin bzw. wenn Sie es öffentlich haben möchten, auf Abgeordnetenwatch) verweisen. Im übrigen, die Bemerkung sei mir gestattet, war mein Verweis auf Frau Merkels FDJ-Vergangenheit eine Replik auf den Versuch, der Partei DIE LINKE die alleinige Verantwortung für alles Elend der DDR ans Bein zu binden. Ich sage: Die Eliten der DDR haben sich durchaus über die Parteienlandschaft verteilt. Ihrer Aussage bzgl. der Einsichts- und Wandlungsfähigkeit von Menschen stimme ich zu, nehme das aber auch für Mitglieder meiner Partei in Anspruch.
Auf meine Distanzierungen von solchen Aussagen habe ich bereits hingewiesen. Mit dem verteidigungspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion hat sich damit die richtige und relevante Person geäußert. Es muss nicht immer jeder alles kommentieren, die Zeitungen sind so schon dick genug.
Da bitte ich zu unterscheiden. Es obliegt der Exekutive, die Beschlüsse der Legislative umzusetzen. Innerhalb der Legislative muß weiterhin politischer Streit möglich sein. Natürlich sind dabei Realitäten anzuerkennen, und zur Realität gehört, dass die Bundeswehr in Afghanistan kämpft. Zu betonen, dass DIE LINKE gegen den Einsatz war und die vom Parlament entsendeten Streitkräfte deshalb sehen sollen, wie sie klarkommen, wäre billig, stimmt. Deshalb bekennt DIE LINKE sich zur Verantwortung für Soldaten, die andere Fraktionen in Auslandseinsätze geschickt haben, indem sie sich klar zum Einsatzweiterverwendungsgesetz positioniert, verbesserte PTBS-Prävention und -behandlung einfordert und Aufklärung über die deutschen Opfer des Einsatzes verlangt. Von uns zu erwarten, dass wir wider besseres Wissen jede Eskalation mittragen, weil die Truppe ja (gegen unseren erklärten und dokumentierten) Willen nun mal qua Mehrheitsbeschluss im Land ist, wäre ein bisschen viel verlangt, oder?
Er hätte natürlich auch anders die Zivilbevölkerung vor einem bevorstehenden Angriff warnen können. Es besteht zugegebenermaßen keine Pflicht zum Tiefflug, aber – von Ihnen unwidersprochen – eine Pflicht zur Warnung. Nun haben wir ja gerade über Realitäten geredet. Tiefflug, ggf. mit Ausstoßung von Flares, scheint da nun mal Mittel der Wahl zu sein. Dass Sie btw gerade US- und IDF-Regularien heranziehen, um völkerrechtskonformes Verhalten zu begründen, finde ich angesichts des Verhaltens beider Streitkräfte etwas gewagt.
Ich bin vom deutschen Volk gewählt worden, um die deutsche Regierung zu kontrollieren. Was das Verhalten afghanischer Bürgerkriegsparteien betrifft, habe ich eine Meinung, aber kein Mandat. Dass ich es in Afghanistan mit den fortschrittlichen Kräften halte, den menschenrechtsfeindlichen Steinzeitislamismus der Taliban ablehne und die deutsche Regierung (!) ermutige, die Zivilgesellschaft zu stärken, statt mit militärischer Eskalation und Besatzungsgebaren den Taliban Legitimation zu verleihen und Rekruten zuzutreiben, sollte deutlich geworden sein.
Die sind mit den Sondervoten auf den Tisch gepackt. Einer der großen Kritikpunkte an der Ermittlung der Generalbundesanwaltschaft besteht ja eben gerade darin, dass sie in ihrer Hast, die Akte zu schließen, nicht einmal die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses abgewartet hat.
Punkt zwei: d’accord. Punkt eins: Dafür hat sich die Generalbundesanwaltschaft leider zu unprofessionell verhalten. Die Kritikpunkte der LINKEN an den bundesanwaltschaftlichen Ermittlungen sind hier bereits angerissen worden, soweit es die regierungsseitig verfügte (und unplausible) Geheimhaltung des Sondervotums erlaubt.
@BausC
Das mit der Bedeutung der beruflichen Laufbahn für militärische Expertise hatten wir ja schon geklärt. Abgesehen davon ist für die Bewertung des Vorfalls vor allem die Prüfung erforderlich, ob Oberst Klein sich an die Regeln gehalten hat. Hat er nicht. Er hat stattdessen diverse Versuche unternommen, die (u.a. vom Parlament gesetzten) Regeln so hinzubiegen, dass sie passten. Menschlich kann man da ja Verständnis für haben, aber es bleibt eine zu sühnende Regelverletzung. Wenn jemand Selbstjustiz übt, mag das auch menschlich verständlich sein, Strafverfolgung findet trotzdem statt. Selbst wenn man die Frage der grundsätzlichen militärischen Angemessenheit bejahen würde (was weder DIE LINKE noch die Bundesregierung tut), bliebe der Punkt, dass der Exekutive eben nicht das Mandat erteilt wurde, jede militärisch angemessene Handlung durchzuführen, sondern dass sie an weitere Regeln gebunden war, die Oberst Klein verletzt hat. „Menschlich nachvollziehbar“ unterscheidet sich hier nun einmal stark von „strategisch geboten“ und „völkerrechtskonform“ und noch mehr von „friedenspolitisch sinnvoll“. Von einem Oberst im Generalstab darf erwartet werden, dass er sich der Nuancen bewusst ist. Ansonsten müsste die Generalstabsausbildung gründlich hinterfragt werden. Hm. Ich bleibe dran.
@Paul Schäfer
Danke für Ihre Stellungnahme zum Thema. Was die Grundsatzdiskussion über die Linkspartei angeht, wäre ich auch Ihnen dankbar, wenn die nicht hier geführt würde…
Verzweifelt schreibt der STERN am 11.08.11:
„Manchmal ist der politische Betrieb in Berlin zum Verzweifeln – weil schnöde, kleinkarierte Parteitaktik jede Anstrengung ruiniert. So ist es auch beim Kundus-Untersuchungsausschuss. Eineinhalb Jahre hat er getagt, 55 Sitzungen absolviert, 41 Zeugen befragt, darunter Kanzlerin Angela Merkel, Ex-Außenminister Frank-Walter Steinmeier, Verteidigungsminister a. D. Karl-Theodor zu Guttenberg. Und was kommt heraus? Jede Partei versucht, ihre Akteure in Schutz zu nehmen und die Verantwortung abzuschieben.“
Jede Partei versucht, die „Verantwortung ab(zu)schieben“! Das ist die zutreffende Kernaussage und das Ergebnis einer zweijährigen Untersuchung, angeführt von einer Religionspädagogin, die von lauter „Wehrexperten“ umgeben ist. Und immer noch nicht begreifen die Mitglieder dieses Untersuchungsausschusses, welche Polit-Farce sie hier abliefern. Triefend vor Peinlichkeit und voller Würdelosigkeit. Ein schlimmes Beispiel unfähiger und überforderter Polit-Eliten.
@Paul Schäfer
Zunächst bedanke ich mich herzlich, dass sie hier die kontroverse Diskussion aufnehmen.
Gleich, auf Grund dieses Vorfalls, die Generalstabsausbildung zu hinterfragen, ist sicherlich medial interessant aber meiner Meinung überzogen.
Wobei ich allerdings dazu sage, Ausbildung ist immer zu hinterfragen, wenn es genügend Fälle gibt, die dieses rechtfertigen. Nun können sie uns mal weiterhelfen.
In der Diskussion geht es immer, völlig rausgelöst aus dem Gesamtkontext des Einsatzes, um diesen einzelnen Vorfall. Dieser wird bis in seine atomaren Bestandteile seziert. Zwei Jahre nehmen sie sich mittlerweile dafür Zeit. Diese Zeit hat ein militärischer Führer vor Ort nicht. Von diesem erwarten sie aber, dass er alle Nuancen des Wenn und Aber in Sekunden runterbeten kann. Abgesehen davon ist diese Entscheidung über den Bombeneinsatz, zugegbener Maßen von hoher Tragweite, aber eine von Vielen die täglich zu treffen sind. Jeden Tag werden junge Menschen, zum Teil Milchgesichter die unsere Söhne sein könnten, auf Patrouille geschickt. Der Vorgesetze wie Oberst Klein sieht diese, er befiehlt es und ist sich bewußt, dass er sie möglicherweise in den Tod schickt. All das umgibt die Soldaten 24 Stunden am Tag für die Dauer ihres Eindsatzes und manche ein Leben lang. Bevor jetzt der Ein oder Andere in Schnappatmungen verfällt und ggf. meint, wenn er das nicht kann, hätte er kein Soldat werden dürfen dann spricht er das Wort für seelenlose Kampfmaschinen. Soldaten sind ganz normale Menschen. Jeder kann Soldat werden und jeder kann es lassen. Natürlich weiß man wenn man diesen Beruf ergreift, dass es zu sehr unschönen Erlebnissen kommen kann. Hier ist, wie in jedem Beruf, Theorie und Praxis ein himmelweiter Unterschied.
Wird dieser Gesamtkontext im Verteidigungsausschuss beachtet? Kann man darüber überhaupt eine Vorstellungskraft entwickeln?
Sehr geehrter Herr Schäfer, sie können möglicherweise nach ein paar Jahren Lesearbeit feststellen, dass eine Regelverletzung stattgefunden hat. Ich sage ihnen, wenn sie das vermeiden wollen, schicken sie nie wieder einen Soldaten in einen Krieg. Nach Auslegung ihrer Partei, käme ihnen das vielleicht sogar sehr entgegen.
Abschließend möchte ich anmerken, dass über die erfolgreichen Aspekte dieses Bombenabwurfes gar nicht gesprochen wird. Es sind zwei Tanklaster zerstört worden, die, nach Einschätzung der vor Ort Beurteilenden, sehr wahrscheinlich als Brandbombe genutzt worden wären. Ferner sind zahlreiche Feinde getötet worden.
@ T.Wiegold | 18. August 2011 – 12:13: -wird respektiert, versprochen!
Evtl. ist ja ein Forumsreiter „VPA und die darin vertretenden Fraktionen“ eine Idee? Ich fände es sehr gut, wenn die Arbeit des VPA eine noch höhere Transparenz erhält und es eine Debatte um ihn gäbe. Ich denke MdB Paul Schäfer hätte auch nichts dagegen.
@ Paul Schäfer | 18. August 2011 – 11:58: Danke für Ihre Antworten. Ich beachte den Einwand T.Wiegolds, wenngleich ich Sie gegenüber ihm insofern verteidige, als dass ich ja Ihnen diese Stellungnahmen, auch die, die eher politischen Chrakter haben mussten, abnötigte. Nur eines sei mir bitte gestattet: Ich respektiere Sie persönlich als Demokraten. Punkt-keine Ironie, keine zynische Geringschätzung!
Zum Inhalt in Korrelation zum Threadtitel, verbleibt aber für mich der Wille zu replizieren. Auch wenn nicht alles unmittelbar an Sie gerichtet sein wird, auch wenn ich Ihre geposteten Worte stets als Aufhänger nehme. Es geht mir ferner um die Sache, nicht um das Abfordern eines politischen Statements von Ihnen als MdB bzw. Mitglied der Partei- Fraktion Die Linke.
1. a) Sie schreiben: Es obliegt der Exekutive, die Beschlüsse der Legislative umzusetzen.
1.b) Ich antworte: Exakt. Unbestritten ist in meinen Augen aber auch, dass sich die S/G/J2`s die Bundeswehruniform tragen als organischer und/oder individueller Bestandteil des Exekutivorgans Bw auch kontrollieren lassen und den Primat des Parlaments anerkennen, sich als Bestandteil einer Parlamentsarmee ansehen.
Sie beschaffen Infos, bereiten sie auf und stellen sie den Kommandeuren/ Befehlshabern für deren Lagebeurteilung zur Verfügung. Dies wiederum tun sie auf den Wegen, die ihnen die Rechtsrahmen dafür einräumen.
Ich möchte lediglich, dass die Legislative dies anerkennt oder aber im Rahmen ihrer Kontrollmöglichkeiten klar benennt, sollte Fehlverhalten identifiziert werden. Ich möchte weg vom „Ominösen“ hin zum Konkreten. Das ist meine Position.
2.a) Sie schreiben: …scheint da nun mal Mittel der Wahl zu sein.
2.b) Ich antworte: Es gibt keine völkerrechtlichen Normen die Geltungsrang lediglich durch Tat erhalten (dürfen). Das wissen wir beide, leider wissen das US-Amerikaner, Russen und Chinesen z.B. so nicht (immer) anzuerkennen.
IDF und US-Truppen ziehe ich heran, weil ich es darf und hier plausibel erscheint. Denn diese Diskussionen, was ein Pilot zu unternehmen hat, um rechtskonform anzugreifen, ist meist eine, die sich um diese beiden SK entspinnt. Zu Recht gibt es diese Diskussionen, leider wird zu selten darauf hingewiesen, dass man in der rechtlichen Bewertung (nicht moralischen!) sehr oft dazu kommen muss, dass sie rechtskonform handelten und auch einwandfreie Einsatzgrundlagen (Field Manuals, etc.) besitzen.
Um beim S2/ G2/ J2 zu bleiben: Dieser beschafft Infos, bereitet sie auf und der Kdr enstcheidet an Hand dieser Grundlage, befiehlt dem Piloten den Angriff. Das entbindet den Piloten nicht von seinen Aufgaben. Er darf nicht „blind darauf los bomben“. Er darf aber innerhalb seiner Einsatzregeln -woraus man auch immer diese für den konkreten Einzelfall ableitet- bomben. Wie man moralisch, politisch dazu steht ist eine Sache, aber dennoch Rechtskonformität feststellen zu können die andere.
Und das fordere ich von der Politik allgemein-Sauber zu trennen. Rechtliche Bewertung einerseits, politische Bewertung andererseits. Und vor allem die Adressen nicht zu verwechseln.
Dazu ganz allgemein: Die Dokumentation des Angriffsvorgangs -ob nun bei der S/G/J2 aufgehangen oder nicht- erscheint mir wieder eine enorme Wichtigkeit zu erhalten (Hatte sie dies je verloren?). Ich hoffe, die Bw setzt das strukturell und konzeptionell um.
3.a) Sie schreiben: Die sind mit den Sondervoten auf den Tisch gepackt.
3.b) Ich antworte: Ich kann aus der derzeitigen DIskussion keine Erkenntnisse gewinnen, die der Frau Generalbundesanwältin ganz offensichtlich nicht vorgelegen hätten bzw. worauf sie nicht Bezug nähme.
4.a) Sie schreiben: Einer der großen Kritikpunkte an der Ermittlung der Generalbundesanwaltschaft besteht ja eben gerade darin, dass sie in ihrer Hast, die Akte zu schließen, nicht einmal die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses abgewartet hat.
4.b) Ich antworte: Zum einen musss sie das nicht, zum anderen ist es auch kein schlechter Stil von ihr. Eher würde ich mich als VPA mal fragen, warum man so wenig juristische Relevanz in seiner Arbeit ausstrahlt, als dass sich die Generalbundesanwältin nicht zumindest normativ an die Ergebnisse des VPA gebunden fühlt(e).
Im übrigen Sie ihr Rechtsbeugung unterstellen, denn das wäre es, wenn Sie bahnbrechende Ermittlungsergebnisse bewusst unterschlug. Offensichtlich ist diese Meinung nicht mehrheitsfähig, da es keinen Untersuchungsausschuss bzw. die Initiative dazu gibt. Ebenfalls ist keine Klage gegen die Generalbundesanwaltschaft anhängig, insofern ich mir erlaube zu bemerken: politischer Theaterdonner, mangelhafter politischer Stil-mehr nicht.
Die Kontrollfähigkeit der Legislative hört bei der Judikative da auf, wo sie die Unabhängigkeit der Judikative gefährden würde. Es verhält sich mit der Exekutive: Die Kontrollfähigkeit und Einflussnahme hört da auf, wo sie die Aufgabenhoheit der Exekutive unzulässig beschränkte.
Das Exekutivorgan Generalbundesanwältin beim BGH sah offensichtlich keine Erfolgschancen, dass ihre Anklage zu gelassen worden wäre. Weisen Sie ihr nach, dass sie bewusst wider besseren Wissens Beweise nicht zur Anwendung brachte, und/ oder weisen Sie ihr nach, dass der BMJ oder jemand anderes Einfluss nahm -dafür hat das Parlament die Mittel !-, oder respektieren Sie bitte das Ergebnis.
Dazu etwas grundsätzliches: Deshavouieren Sie nonchalant die Generalbundesanwaltschaft -keine so ganz unbedeutende demokratische Institution-, mit welchen moral-politischen, normativen, Recht fordern Sie dann für sich Respekt ein? Sie sind das Parlament, oberstes Legislativorgan: ja. Aber wenn Sie den Respekt nicht an die Position gebunden betrachten, dann doch an die Arbeitsergebnisse. Und nun ja: Das Parlament wird sich messen lassen müssen diesbezüglich.
5.a) Sie schreiben: Dafür hat sich die Generalbundesanwaltschaft leider zu unprofessionell verhalten.
5.b) Ich antworte: Das ist Ihre Meinung. Für alles weitere stünde Ihnen der Rechtsweg, oder das politische Mittel der parlamentarischen Kontrolle offen. Solange glaube ich Ihnen kein Wort.
Dazu: http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=12&newsid=360 : „Wegen der Verpflichtung zur Einhaltung des Geheimschutzes können lediglich folgende Aussagen zu den Gründen der Entscheidung mitgeteilt werden:“
Dieser Teilsatz ist eindeutig: Sie hatte Zugang zu allen Quellen, die sie wollte und für notwendig erachtete.
Gegenseitiger Respekt heißt nicht vor Ehrfurcht zu erstarren oder unkritischer Umgang miteinander. Respekt heißt aber: Verzicht auf Polemik, Diffusität und nicht belegbare Anschuldigungen.
6.a) Sie schreiben: Das mit der Bedeutung der beruflichen Laufbahn für militärische Expertise hatten wir ja schon geklärt.
6.b) Ich antworte: Richtig. Sie können, sollen und dürfen kontrollieren, auch ohne „Fach“-ausbildung.
Um einmal auf die S/G/J 2 zurückzukommen: Eine der wesentlichen Punkte ist ja, ob die Quellen aus Bereich der NG+A , so richtig ausgewertet wurden, als dass sie bei der Beurteilung der Lage, hier: Unterpunkt Feindlage, zu dem Schluss führen durften, den Angriffsbefehl an den US-Piloten zu geben.
Dazu hält die Generalbundesanwältin fest: http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=12&newsid=360
„6. Der Beschuldigte Klein durfte davon ausgehen, dass keine Zivilisten vor Ort waren. Deshalb war er nicht verpflichtet, Warnhinweise vor dem militärischen Angriff zu geben. […und weiter:… ] Als sicher anzusehen ist, dass zwei namentlich bekannte Talibanführer getötet wurden und dass Aufständische wie auch Zivilisten unter den Opfern waren.“
Damit bescheinigt die Frau Generalbundesanwältin, die ja nun keine Hobbyjuristin ist, – der S2/G2/J2 – Abteilung hier ein verwertbares Aufklärungsergebnis geliefert zu haben,
– dem Obersten i.G. Klein, diese Ergebnisse fachlich und in der Sache korrekt angewendet zu haben.
Sie haben andere Erkenntnisse? Dann warte ich auf Ihre Klage und darauf das ein dt Richter Recht spricht. Solange bleibt es für mich ein politisches Ränkespiel um den Obersten ohne jegliche normative Relevanz. Letzteres bezieht sich aber mehr auf die MdB Arnold, SPD und Nouripour, Die GRÜNEN.
Und wissen Sie womit ich das tue? Mit Recht!
7.a) Sie schreiben: Abgesehen davon ist für die Bewertung des Vorfalls vor allem die Prüfung erforderlich, ob Oberst Klein sich an die Regeln gehalten hat. Hat er nicht.
7.b) Ich antworte: Hat er. Und zwar solange bis das Gegenteil von einem deutschen, gern auch internationalem, Richter rechtswirksam festgestellt wurde. Kommt es zu keiner Anklage, wie bisher, dann ist zumindest immer noch ein „Freispruch 2ter Klasse“ (in dubio pro reo) Tatsache. Es wäre bei aller zulässiger Emotion und politischer Intention dahinter angenehm, wenn Sie sich hier zumindest einer sachlichen Sprache befleißigen und so zumindest suggerierten, dass Sie die FDGO in diesem Punkt respektieren. Ich meine hier sprachlich, sonst gehe ich davon aus.
Auf das topic S/G/J 2 heruntergebrochen: Da es kein Recht auf Töten gibt, lediglich Rechtfertigungsgründe für das Töten (und im nationalen dt Recht natürlich auch Schuldasuschlussgründe, aber so diffizil soll es hier gar nicht werden), kann das nur heißen die Quellen so aufzubereiten, dass man in Ihnen eben solche findet bzw. begründet. Überprüfen kann das der VPA (auch) jetzt schon. Eine „Arnoldsche Grauzone“ existiert mit nichten.
@Sachlicher,
„Sie haben andere Erkenntnisse? Dann warte ich auf Ihre Klage und darauf das ein dt Richter Recht spricht. Solange bleibt es für mich ein politisches Ränkespiel um den Obersten ohne jegliche normative Relevanz.“
Treffer Zielmitte!