Neue Drohnen-Regelung: Verteidiger wollten es noch schärfer

Die zunehmende Zahl privater Drohnen (nicht nur) in Deutschland ist zunächst mal kein Thema der Sicherheitspolitik. Interessant wird dieses Thema hier aber dann, wenn das Verteidigungsministerium an den Beschlüssen zu neuen Regelungen beteiligt ist – und deshalb auch ein Blick auf die Neuregelungen für die Nutzung dieser unbemannten Fluggeräte, die das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch beschlossen hat.

Die vom Verkehrsministerium vorgelegten neuen Bestimmungen sehen – neben Nachweispflichten und Beschränkungen des Gesamtgewichts – vor allem vor, dass außerhalb ausgewiesener Modellfluggebiete Drohnen, aber auch herkömmliche Modellflugzeuge nicht höher als 100 Meter fliegen dürfen. Das empörte vor allem den Deutschen Modellflugverband, der die Schuld für diese Einschränkung dem Verteidigungsministerium gab:

Nachdem im Herbst 2016 ein tragfähiger Kompromiss für eine novellierte Luftverkehrsordnung mit dem Bundesverkehrsminister gefunden werden konnte, bringt das junge Jahr 2017 eine genauso überraschende wie besorgniserregende Wende. Wie aus dem Nichts hat Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen diesen Kompromiss aufkündigen lassen.
Begründet wird der Vorstoß aus dem Bundesverteidigungsministerium mit den Interessen der Bundeswehr angesichts einer erhöhten nationalen und internationalen Gefährdungslage sowie den Anforderungen der Luftwaffe bei Tiefflügen über Deutschland. Eine gleich aus mehreren Gründen fragwürdige Argumentation. Denn einerseits war die Koexistenz von Luftwaffe und Modellflug in den vergangenen Jahrzehnten nie ein Problem. Andererseits stellt sich die Frage, ob hier abseits der Öffentlichkeit und ohne Beteiligung des Parlaments die Voraussetzungen für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren getroffen werden sollen.

Da war natürlich eine Nachfrage im Verteidigungsministerium fällig – und die führte zu dem recht interessanten Ergebnis: Wäre es nach diesem Ressort gegangen, wären die Beschränkungen noch deutlich härter ausgefallen. Denn in den Besprechungen mit den Kollegen aus dem Verkehrsministerium hatten die Beamten von von der Leyen darauf gepocht, die Flughöhe nicht auf 100 Meter, sondern auf 50 Meter zu beschränken. Zudem sollte die Erlaubnispflicht nicht ab 5 Kilogramm Gesamtgewicht, sondern bereits ab 2 Kilogramm gelten.

Grund für diesen Vorstoß, so ist aus dem Ministerium zu hören, sei das nicht unerhebliche Risiko für Flugzeuge und Hubschrauber im Tiefflugbereich, wenn solche Drohnen im unkontrollierten Luftraum unterwegs sind, also außerhalb ausgewiesener Modellfluggebiete. Die Verteidiger setzen deshalb auch darauf, dass die jetzt beschlossenen Regelungen nach einer Evaluationsphase von zwei Jahren wieder überprüft werden.

In der offiziellen Antwort des Verteidigungsministeriums wird diese Aussage sorgfältig umschifft:

Anders als in den Veröffentlichungen der Vereinigung Pro Modellflug dargestellt, hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zu keinem Zeitpunkt die Forderung nach einer Aufstiegserlaubnis für Modelle über 5 Kilogramm erhoben. Diese Regelung war – genauso wie die maximale Flughöhe von 100 Meter – von Anfang an in den durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erarbeiteten Entwürfen enthalten. Seitens des BMVg wurden auch keine weiteren Forderungen, deren Umsetzung eine Änderung des zuletzt konsentierten Entwurfs erfordert hätte, erhoben. Die entsprechenden Vorwürfe der Vereinigung Pro Modellflug gegen die Verteidigungsministerin entbehren somit jeglicher Grundlage und sind in Gänze zurückzuweisen.

Unterm Strich: Das Verkehrsministerium scheint die Absicht des Verteidigungsministeriums vorerst durchkreuzt zu haben – aber im Bendlerblock wird das Ziel ‚maximale Flughöhe 50 Meter‘ offensichtlich weiter verfolgt.

(Im Bällebad hatte es schon eine Debatte dazu gegeben; mit der Antwort aus dem BMVg wollte ich das gerne mal bündeln.)