Neue Drohnen-Regelung: Verteidiger wollten es noch schärfer
Die zunehmende Zahl privater Drohnen (nicht nur) in Deutschland ist zunächst mal kein Thema der Sicherheitspolitik. Interessant wird dieses Thema hier aber dann, wenn das Verteidigungsministerium an den Beschlüssen zu neuen Regelungen beteiligt ist – und deshalb auch ein Blick auf die Neuregelungen für die Nutzung dieser unbemannten Fluggeräte, die das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch beschlossen hat.
Die vom Verkehrsministerium vorgelegten neuen Bestimmungen sehen – neben Nachweispflichten und Beschränkungen des Gesamtgewichts – vor allem vor, dass außerhalb ausgewiesener Modellfluggebiete Drohnen, aber auch herkömmliche Modellflugzeuge nicht höher als 100 Meter fliegen dürfen. Das empörte vor allem den Deutschen Modellflugverband, der die Schuld für diese Einschränkung dem Verteidigungsministerium gab:
Nachdem im Herbst 2016 ein tragfähiger Kompromiss für eine novellierte Luftverkehrsordnung mit dem Bundesverkehrsminister gefunden werden konnte, bringt das junge Jahr 2017 eine genauso überraschende wie besorgniserregende Wende. Wie aus dem Nichts hat Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen diesen Kompromiss aufkündigen lassen.
Begründet wird der Vorstoß aus dem Bundesverteidigungsministerium mit den Interessen der Bundeswehr angesichts einer erhöhten nationalen und internationalen Gefährdungslage sowie den Anforderungen der Luftwaffe bei Tiefflügen über Deutschland. Eine gleich aus mehreren Gründen fragwürdige Argumentation. Denn einerseits war die Koexistenz von Luftwaffe und Modellflug in den vergangenen Jahrzehnten nie ein Problem. Andererseits stellt sich die Frage, ob hier abseits der Öffentlichkeit und ohne Beteiligung des Parlaments die Voraussetzungen für einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren getroffen werden sollen.
Da war natürlich eine Nachfrage im Verteidigungsministerium fällig – und die führte zu dem recht interessanten Ergebnis: Wäre es nach diesem Ressort gegangen, wären die Beschränkungen noch deutlich härter ausgefallen. Denn in den Besprechungen mit den Kollegen aus dem Verkehrsministerium hatten die Beamten von von der Leyen darauf gepocht, die Flughöhe nicht auf 100 Meter, sondern auf 50 Meter zu beschränken. Zudem sollte die Erlaubnispflicht nicht ab 5 Kilogramm Gesamtgewicht, sondern bereits ab 2 Kilogramm gelten.
Grund für diesen Vorstoß, so ist aus dem Ministerium zu hören, sei das nicht unerhebliche Risiko für Flugzeuge und Hubschrauber im Tiefflugbereich, wenn solche Drohnen im unkontrollierten Luftraum unterwegs sind, also außerhalb ausgewiesener Modellfluggebiete. Die Verteidiger setzen deshalb auch darauf, dass die jetzt beschlossenen Regelungen nach einer Evaluationsphase von zwei Jahren wieder überprüft werden.
In der offiziellen Antwort des Verteidigungsministeriums wird diese Aussage sorgfältig umschifft:
Anders als in den Veröffentlichungen der Vereinigung Pro Modellflug dargestellt, hat das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) zu keinem Zeitpunkt die Forderung nach einer Aufstiegserlaubnis für Modelle über 5 Kilogramm erhoben. Diese Regelung war – genauso wie die maximale Flughöhe von 100 Meter – von Anfang an in den durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erarbeiteten Entwürfen enthalten. Seitens des BMVg wurden auch keine weiteren Forderungen, deren Umsetzung eine Änderung des zuletzt konsentierten Entwurfs erfordert hätte, erhoben. Die entsprechenden Vorwürfe der Vereinigung Pro Modellflug gegen die Verteidigungsministerin entbehren somit jeglicher Grundlage und sind in Gänze zurückzuweisen.
Unterm Strich: Das Verkehrsministerium scheint die Absicht des Verteidigungsministeriums vorerst durchkreuzt zu haben – aber im Bendlerblock wird das Ziel ‚maximale Flughöhe 50 Meter‘ offensichtlich weiter verfolgt.
(Im Bällebad hatte es schon eine Debatte dazu gegeben; mit der Antwort aus dem BMVg wollte ich das gerne mal bündeln.)
Ich halte die Erklärung des BVMg für fadenscheinig. Was für ein Tiefflug denn? Seit den 80ern hat der militärische Tiefflug um den Faktor 100 abgenommen, es wird nicht mehr so tief geflogen. Wenn man in den 80ern in der Woche manntragend Segelflug gemacht hat, gab es eigentlich keinen Moment, in dem man keinen Jet unter sich (!) gesehen hat. Ging auch. Für den Modellflug hat es auch vorher schon klare Regeln gegeben.
Da stecken andere Interessen dahinter: AMAZON oder DHL kämpfen lobbymässig schon länger um das Monopol auf das Höhenband für ihre Drohnen. Und der Umgang mit den Modellflugverbänden ist eine Sauerrei!
@StMarc | 20. Januar 2017 – 13:40
„Da stecken andere Interessen dahinter: AMAZON oder DHL kämpfen lobbymässig schon länger um das Monopol auf das Höhenband für ihre Drohnen. Und der Umgang mit den Modellflugverbänden ist eine Sauerrei!“
Naja, angesichts des an dieser Stelle ja reichlich abwegigen Hinweises es Verbandes auf mögliche/angebliche „Hintergedanken“ der Bw (Einsatz der Bw im Inneren) kann man den Modellfliegern sicherlich erstens nicht „nachsagen“, sie würden sachlich und mit weichen Bandagen kämpfen. Aus das Verhalten des Verbandes kann also durchaus als „lobbymäßig“… bezeichnet werde ;)
Ist die Kollision eines Flugzeugs oder Hubschaubers mit einer einer Drohne vergleichbar mit der Kollision mit einem Vogel?
@ Ein Leser
Hier mal ein Eindruck verschaffende Bilder aus einem militärischen Vorfall:
Eine C-130 ist dabei ja noch relativ langsam unterwegs, dafür die RQ7 etwas größer als ein normaler Quadrocopter. Jedoch kommt es immer darauf an, wo und mit welcher Relativgeschwindigkeit der Flieger / Heli und die Drohne aufeinander treffen. Mit Ihrem Vogelvergleich liegen sie da gar nicht so falsch.
http://defensetech.org/2011/08/17/midair-collision-between-a-c-130-and-a-uav/
@Koffer
Dazu müssen Sie aber wissen, dass eine gemeinsam in den letzten Monaten zwischen den Modellfliegern und Dobrindt vereinbarte Lösung im letzten Moment von der BuReg so geändert wurde, dass etwas Gegenteiliges herauskommt – mit scheinheiligen Gründen. Das sieht, wie ein abgekartetes Spiel aus. Daher der Furor!
Also irgendwo kam ja wohl die Info her dass in letzter Minute aus entsprechendem Ministerium Änderungswünsche eingereicht worden sind…das haben sich die Modellflieger nicht aus den Fingern gezogen…darüber hinaus kann man sich ja trefflich drüber streiten wer nun den schwarzen Peter hat und vergisst völlig dabei was die uns damit dann antun in Sachen Drohnen Zustellung der DHL und Amazon!!! Nennt man wohl Verwirrungstaktik
Sehr geehrter Herr Wiegold,
die offizielle Antwort des Verteidigungsministeriums ist eine Farce. Wie dem Plenarprotokoll von Mittwoch ( http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/18/18211.pdf ) zu entnehmen ist, hat Herr Dobrindt selbst auf die Mitwirkung des Verteidigungsministerums bei der Festlegung der 100 Meter Grenze hingewiesen, Zitat:
„Eine dieser Grenzen ist die Höhenbeschränkung. Drohnen sollen zukünftig nicht höher als 100 Meter fliegen. Das ist eine Grenze, die im Besonderen mit dem Bundesministerium für Verteidigung vereinbart worden ist, weil wir bei Höhen über 100 Metern in Bereiche kommen, in denen in Deutschland Tiefflüge von Hubschraubern stattfinden können.“
Eine Mitwirkung am aktuellen Entwurf kann also nicht abgestritten werden.
Der Grund für den eigentlichen Aufruhr kommt nun daher, weil den entsprechenden Modellflugverbänden im Herbst letzten Jahres vom Verkehrsministerium zugesichert wurde, dass auch zukünftig außerhalb von Modellfluggeländen das Fliegen in mehr als 100 Metern Höhe bei Vorweisen eines „Kenntnisnachweis“ möglich sein wird.
Im nun vorgelegten Entwurf ist diese Regelung nicht mehr vorhanden. Das Verkehrsministerium schiebt den schwarzen Peter dem Verteidigungsministerium zu und umgekehrt. Niemand möchte die Verantwortung für das dreiste Belügen und „Ruhigstellen“ der Verbände übernehmen.
Und was bleibt am Ende? Ein weiterer Vertrauensverlust in die Politiker.
Ich denke, das es der erste Schritt zu einem weitgehenden Verbot von privater Drohnenfliegerei sein wird. Spätestens nach dem ersten ernstzunehmenden kriminellem oder terroristischen Vorfall hat sich dieses Thema dann ganz erledigt.
Und du glaubst dass so ein Entwurf die kriminelle Energie verhindert!? Sorry aber das geht meiner Meinung in die absolut falsche Richtung vom Denkansatz …wenn ich ein trägersystem als Waffe beschaffen will, dann kann ich das trotzdem ganz legal und einfach tun, und der Einsatz dieser wird damit auch nicht verhindert!!!
Ich glaube nicht das man das verhindern kann, aber das wird die typisch deutsche Reaktion darauf sein.
Vorgespieltes Sicherheitsgefühl!!!
Als ob jemals Gesetze oder Verordnungen dazu geführt hätten irgendetwas zu verhindern?!?!
Ich habe inzwischen mit mindestens 3 Vereinsvorsitzenden gesprochen. Alle bestätigten mir, dass die vielfältigen Probleme im Bereich Modellflug erst mit dem verstärkten Drohnenaufkommen aufgetreten seien. Eine unbedingt notwendige Konsequenz für Vereine mit genehmigtem Fluggelände wird sein, dass in diesen Vereinen niemand mit Drohnenmodellen mehr fliegen darf und erst recht keine Neuaufnahmen von ausschließlichen Drohenfliegern erfolgen, die sich nur die noch im ersten Kompromiss genannten Vorteile auf genehmigten Vereinsflugplätzen zunutze machen wollen. Drohnenflieger sind ohnehin keine Modellbauer, allenfalls Fertigmodellkonsumenten. Auf solche „Modellbauer“ können wir getrost verzichten!
@ Harro,
[„Eine dieser Grenzen ist die Höhenbeschränkung. Drohnen sollen zukünftig nicht höher als 100 Meter fliegen. Das ist eine Grenze, die im Besonderen mit dem Bundesministerium für Verteidigung vereinbart worden ist, weil wir bei Höhen über 100 Metern in Bereiche kommen, in denen in Deutschland Tiefflüge von Hubschraubern stattfinden können.“]
Eine interessante Erklärung. Tiefflüge mit Hubschraubern finden in einem Bereich von 10ft bis 500 ft statt. Somit ist die Erklärung nicht falsch, weil 100 m tatsächlich in diesem Bereich sind, aber geschützt wird der tieffliegende Hubschrauberpilot dadurch nicht.
Die Erklärung mit den Paketdrohnen erscheint mir da schon wahrscheinlicher. Aber warum sollte sich das BMVg für die Paketflieger stark machen?
@Insider: Nach x Jahrzehnten kommt nun das Verbot der Modellfliegerei?
@nur 2 cent Ja annähernd. Deutschland ist dann aus Fliegersicht nicht mehr, was es mal war. Mit Modellen hat die Fliegerrei überhaupt begonnen. Viele Flieger und Ingenieurskarrieren haben mit Papa auf der Wiese begonnen. Das ist zu grossen Teilen in D vorbei. Mir ist die Rolle des BVMg in dieser Posse unklar. Militärischer Tiefflug spielt heute bei weitem nicht mehr die Rolle.
Bin gespannt, wann es der allgemeinen manntragenden Luftfahrt an den Kragen geht.
@Wesserbisser
Mein Kommentar zielte darauf ab, dass das BMVg offiziell jegliche Intervention bezüglich der 100 Meter-Grenze abstreitet, siehe obigen Blogbeitrag.
„Die entsprechenden Vorwürfe der Vereinigung Pro Modellflug gegen die Verteidigungsministerin entbehren somit jeglicher Grundlage und sind in Gänze zurückzuweisen.“ <– Pressestelle des BMVg
Das Verkehrsministerium (in Person von Minister Dobrindt) weist aber explizit auf die Intervention des BMVg hin:
„Eine dieser Grenzen ist die Höhenbeschränkung. Drohnen sollen zukünftig nicht höher als 100 Meter fliegen. Das ist eine Grenze, die im Besonderen mit dem Bundesministerium für Verteidigung vereinbart worden ist, weil wir bei Höhen über 100 Metern in Bereiche kommen, in denen in Deutschland Tiefflüge von Hubschraubern stattfinden können." <– Rede von Dobrindt im Bundestag
Da seit über 50 Jahren Modellflug und die Bundeswehr koexistieren, ist die Erklärung mit den Tiefflügen offenbar nur vorgeschoben. Insbesondere ist die Zahl der Flugstunden der Bundeswehr im deutschen Luftraum seit Ende des kalten Krieges stark zurückgegangen.
Es ist also sehr wahrscheinlich, dass hier einfach eine Begründung vorgeschoben wurde um die wahre Absicht (Räumung des Bereiches zwischen 100 und 300 Meter für kommerzielle Drohnenanwender) zu verschleiern.
Und den schwarzen Peter dafür schieben sich nun BMVg und BMVI gegenseitig zu.
Zusatz:
Ich verstehe einfach nicht warum jetzt plötzlich die 200000 Modellflieger in Deutschland die Quittung für den Drohnenboom zahlen müssen.
Die komplette Berichterstattung in den Medien zielt nur auf die „Willkommene Reglementierung von Drohnen“ ab. Dass hierbei auch der traditionelle und gut integrierte Modellflug abrassiert wird ist (mit wenigen Ausnahmen) kein Thema.
Ich würde gerne mal den Aufschrei in Deutschland sehen, wenn im Rahmen eines Verbots von Dynamitfischen auch das Angeln verboten würde.
@Harro | 21. Januar 2017 – 21:23
„Es ist also sehr wahrscheinlich, dass hier einfach eine Begründung vorgeschoben wurde um die wahre Absicht (Räumung des Bereiches zwischen 100 und 300 Meter für kommerzielle Drohnenanwender) zu verschleiern.“
Hmmm, naja eine geregelte Nutzung zu Gunsten kommerzieller Drohnenanwender ist ja jetzt per se nichts schlechtes. Es steht sogar zu vermuten, dass der mittel- und langfristige gesellschaftliche und wirtschaftliche Nutzung der kommerziellen Drohnennutzung höher ist als der durch eine positive Freizeitgestaltung (Modellflug) bestehende Nutzen.
Unabhängig davon halte ich die (unbelegte) Behauptung, dass sich das BMVg in den Dienst von Amazon spannen lässt für eher unglaubwürdig. Warum sollte das BMVg ein Interesse an der wirtschaftlichen Entwicklung von Amazon, Deutscher Post und Co haben?! Selbst wenn man annimmt, dass das vielleicht sogar gut ist, gehört das weder zu typischen Verhaltensweisen des BMVg noch sind persönliche Interessen der Ministerin bei diesen Unternehmen bekannt…
Also ganz ehrlich: hört sich jetzt eher nach Verschwörungstheorie an (und ich bin mir wie gesagt gar nicht sicher ob ein „freimachen“ bestimmter Bereiche für zukünftige kommerzielle Anbieter nicht sogar gut wäre.
@nur 2 Cent
Nicht das Verbot der Modellfliegerei sondern der unkontrollierten Drohnenfliegerei überall im öffentlichen Raum
Nachdem die erste Drohne neben Frau Merkel abgestürzt ist, haben die Personenschützer dumm geschaut.
@Modellsportfreund
Guter Beitrag.
@ Harro
Zitat: „Ich verstehe einfach nicht warum jetzt plötzlich die 200000 Modellflieger in Deutschland die Quittung für den Drohnenboom zahlen müssen.“
Die Modellflieger sollen ja nicht die Quittung für den Drohnenboom bezahlen, sondern starke wirtschaftliche Interessen von Amazon, DHL usw. haben den üblichen Einfluss auf die deutsche Politik genommen um ihre wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen.
Dies ist nicht Ungewöhnliches, das haben auch schon die lizensierten Funkamateure erfahren müssen, wo früher exklusive Frequenzbänder durch neue technische Entwicklungen für die Allgemeinheit freigegeben wurden ( WLAN, 2,4 GHz-Band, ehemals 13 cm Amateurfunkband)
Wie Sie schon gesagt haben, das Höhenband zwischen 100 und 300 m benötigen die kommerziellen Drohnenoperateure. Dieses Höhenband ist genau unterhalb der 1000 ft mininimale Flughöhe über dicht besiedelten Gebiet, wie @ Zimdarsen bereits in einem Beitrag im Bällebad erläuterte.
http://augengeradeaus.net/2017/01/baellebad-januar-2017ii/comment-page-2/#comment-258809
Somit wird eine vertikale Staffelung des Flugverkehrs erreicht und lediglich der Bereich bis 100m über Grund ist noch für allgemeines Drohnenfliegen, Drachen steigen lassen usw. frei zugänglich.
Alle ernsthaften Modellflieger, die ich kenne fliegen auf einem Modellflugplatz und dort soll ja die Höhenbeschränkung nicht gelten, oder ?
Außerdem habe ich eine Sorglosigkeit bei manchen Drohnenbesitzern festgestellt, die einen schon umtreiben kann. Obwohl klar geregelt ist, das die Drohnen unter Sichtkontrolle des Piloten vom Boden aus betrieben werden müssen, ist die Versuchung selbst für professionelle Piloten (von echten Flugzeugen) zu groß, diese Wunderdinger mit der Sicht der virtuellen Brille und dem Kamerabild von der Drohne zu betreiben. Dies ist in meinen Augen ein unverantwortlicher Blindflug, der Pilot kann die Flugumgebung seiner Drohne, seines Quadcopters nicht mehr kontrollieren und es ist nur noch eine Frage der Zeit wann es bei der massenhaften Verbreitung der Quadcopterdrohne zu Unfällen kommen wird.
Insofern kann man sagen 100m Höhe und dann ist Schluss, außer auf Modellflugplätzen ergibt schon einen gewissen Sinn, auch wenn dies manche Leute in ihrem Hobby einschränkt.
Das Problem für uns Modellflieger, die seit x Jahrzehnten ohne Probleme verantwortungsvoll Ihrem Hobby nachgehen ist, das von vornherein kein Unterschied zwischen einer Drohne und einem Modellflugzeug gemacht wurde und wird. Der Hangflug braucht nunmal besondere Geländeformen, an denen der dynamische Aufwind genutzt wird. Das sind in der Regel keine Modellflugplätze mit AE.
Diese Sparte wird nun defacto verboten. Der manntragende Segelflug und der Modellflug sind zB. auf der Wasserkuppe direkte Nachbarn und niemand hat da jemals ein Problem gehabt. Der Handel hat unreguliert jedem i..oten eine Drohne verkauft, ohne ihn darauf hinzuweisen zu müssen, das er wichtige Sicherheitsegeln einhalten muss und diejenigen, denen alles egal ist, werden auch weiterhin darauf pfeiffen. Wir baden das nun aus und ja, Amazon und DHL haben da gute Lobbyarbeit geleistet. Kinder und jugendliche mit einem technischen Hobby begeistern, Who cares? Zukünftige Piloten und Ingenieure wachsen ja auf dem Baum.
Übrigens, wann kommt eigentlich der Kenntnisnachweis und eine vertikale Abstrahlwinkelverordnung für Laserpointer?
Georg leider haben nur rund 1/3 der Vereine eine aufstiegsgenehmigung die für die nötige Umgehung der 100m nötig ist…die restlichen Vereine brauchen diese schlichtwegnicht da sie bis dato Gesetzes konform ausschließlich genehmigungsfreie Modelle bewegt haben. Hangflug und Segelflug sind außerdem somit auch zu 100% betroffen da kaum hänge und Berge irgendwo ein verein gehören
Ich bin der erste Vorsitzende eines solchen betroffenen Vereins ohne AE, wir betreiben Modellflug seit 20 Jahren auf der grünen Wiese und zählen aktuell 50 Mitglieder. Es gibt weitere betroffene Vereine und IGS in der Nachbarschaft. Warum haben wir keine AE: Da wir nur elektrisch und bis max. 5kg Abfluggewicht unterwegs sind war es schlicht unnötig. Eine AE beantragt man nicht so einfach, die Anforderungen (Naturschtzgutachten, Anhörungen, Anforderungen Anfahrt, Platzausstattung, …) sind hoch, teuer und das Genemigungsverfahren ist langwierig (u.U. Jahre) und unsicher im Ausgang. Auch kommt eine AE immer mit Auflagen, die dann auch vom ‚erlaubnisfreien‘ Modellflug auf dem Platz einzuhalten sind. Andere Gründe sind z.b. das ein Hang (für Hangflug) oder ein Weiher (Wasserflug) oft gar nicht die hohen Auflagen erfüllen können, oder historisch in einem Landschaftsschutzgebiet liegen. Nur ca. 1/3 aller in Vereinen und IGs organisierten Modellflieger haben eine AE.
Wir können aktuell noch bis 1000ft den Luftraum nutzen. Das ist ausreichend. 100m (oder gar 50m!) wären es nicht mehr, dann könnten wir einen Großteil unseres Flug und Sportprogramms (u.a. stellen wir einen Deutschen Meister im Kunstflug und Teilnehmer im nationalen Segelflugprogramm) nicht mehr durchführen. Das würde uns „das Kreuz brechen“.
In den 20 Jahre gab es keinerlei luftfahrtechnische Zwischenfälle. Unsere Sicherheitsbilanz ist lupenrein.
Dauerhafte Einzelgenehmigungen für die Flughöhe ist aktuell nicht einholbar, diese wird nur für kommerzielle Drohnen ausgestellt. Mit anderen Worten – wir sind sofern die Regelung so kommt im Ar***. Mit dem Kenntnisnachweis hätten wir leben können. So aber nicht. Und wir sind nicht die einzigen.
Wer hier nun argumentiert das der BW-Tiefflug das nun fordern würde hat meiner Ansicht nach vergessen das der Modellflug schon sehr sehr lange (50 Jahre) mit der BW koexistiert. Selbst in den 80er Jahren, im kalten Krieg, als der Himmel voller Metall war und dunkle Kondensstreifen die Phantoms ankündigten gab es keine signifikanten Zwischfälle mit dem Modellflug.
Deshalb die Forderung an die Politik: Schafft eine Möglichkeit wie Vereine und IGs auch ohne AE weiterfliegen können. 2/3 aller Modellflieger einfach auf dem Altar eines scheinbaren Sicherheitsgewinns zu opfern ist ungerecht und unverhältnismäßig.
@Georg:
„Alle ernsthaften Modellflieger, die ich kenne fliegen auf einem Modellflugplatz und dort soll ja die Höhenbeschränkung nicht gelten, oder ?“
Wie Markus es schon kurz angesprochen hat, findet nur ein Teil des bisherigen Modellflugbetriebs auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis (AE) statt. Und nur solche Gelände sind zukünftig „geschützt“. Rechtlich gesehen handelt es sich bei Modellfluggeländen ohne AE einfach nur um einen „Wiese“. Hintergrund ist, dass eine AE nur relativ schwer zu bekommen ist und deshalb viele Vereine diese Hürde scheuen bzw. eine AE auch nicht genehmigt bekommen. Sie hatten dann dennoch die Möglichkeit Modelle bis zu 5 kg zu betreiben.
Solchen Vereinen droht nun der 100 Meter-Deckel und damit das faktische aus.
Ein gutes Beispiel ist, dass von den etwa 80 000 Mitgliedern im größten Deutschen Modellflugverband (DMFV) nur etwa 40 000 in einem Verein organisiert sind. Beim Rest handelt es sich um Einzelmitglieder die häufig ohne Vereinsstruktur ihrem Hobby nachgehen. Und auch bei den 40 000 Vereinsmitgliedern hat (wie oben erläutert) nicht jeder Zugang zu einem Platz mit Aufstiegserlaubnis.
Wie Markus auch schon angesprochen hat, ist insbesondere der Hangflug stark betroffen. Das sind meistens „Wiesen“ an Hängen ohne Aufstiegserlaubnis. Die Lage am Hang sorgt dafür, dass das Modell schon wenige Meter nach dem Start ins Tal über 100 Meter hoch ist. Zukünftig ist der Hangflug/Segelflug somit faktisch verboten.
Ich persönlich bin selbst Mitglied in einem Verein mit AE und in diesem Sinne kaum von der neuen Verordnung betroffen. Aber auch ich fröhne mehrmals im Jahr zusätzlich dem Hangflug und bewege mich dabei immer über 100 Meter über Grund. Nach jetzigem Stand wären all meine Hangflug-Aktivitäten in den letzten Jahren illegal.
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Noch eine Anmerkung zur FPV-Steuerung (Videobrille) von Drohnen. Auch bisher ist die Steuerung rein über Videobrille schon verboten. Bei mir im Verein steht für solche Fälle IMMER eine Person neben dem Steuerer um die Umgebung im Auge behalten zu können.
Das Problem ist ja nicht, dass bisher alles unreglmentiert gewesen ist, das Problem ist, dass sich viele nicht an die bisherigen Regeln halten. Daran ändern auch neue Regeln nichts.
Europaparlament will Modellflug schützen
(30.11.2016) Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat einen Änderungsantrag verabschiedet, der den Modellflug weitgehend vor Nachteilen durch neue europäische Regeln für Drohnen schützen soll.
@ Harro
Zitat: „Das Problem ist ja nicht, dass bisher alles unreglmentiert gewesen ist, das Problem ist, dass sich viele nicht an die bisherigen Regeln halten. Daran ändern auch neue Regeln nichts.“
So ist es und weil sich die Drohnen solch ungeheuerer Beliebtheit erfreuen, also zu einem Massenphänomen geworden sind, ist auch das sich nicht an Regeln halten ein zunehmend größeres Problem für den Luftverkehr und für die Privatsphäre.
Ich glaube zwar nicht, dass mehr Disziplin der Drohnenpiloten hier ein Umdenken der Politik bewirken würde, denn der eigentliche Treiber für die beabsichtigte Regelung, der Beschränkung sind die wirtschaftlichen Interessen von Amazon und DHL aber die Argumentation in der Öffentlichkeit wäre für den Gesetzgeber nicht mehr so leicht.
In der momentanen Situation, dass alle 3 Wochen von gefährlichen Begegnungen von Drohnen mit Lfz in der Öffentlichkeit berichtet werden, hat es die Politik leicht die Regelungen für Drohnen und damit auch für Modellflugzeuge zu verschärfen.
Ich habe auch keine Lösung für dieses Problem, aber auch aus Gründen des Schutzes der Privatsphäre muss die unkontrollierte Videobeobachtung der Privatsphäre durch Drohnen eingeschränkt werden. Wenn Drohnen zukünftig nicht mehr über 100 m hoch fliegen dürfen, dann braucht es auch keine Videobrille mehr zur Steuerung. Dessen ungeachtet ist natürlich immer noch eine Kamera an Bord der Drohne die alles aufzeichnen und auch live übertragen kann.
Also wie gesagt keine Lösung des Problems aber die Erkenntnis, dass der ungezügelte Einsatz von privaten Drohnen so nicht mehr weiter gehen kann.
@Georg
Die Videobrille hat nichts mit der Flughöhe zu tun!
Hobbydrohnenpiloten wollen doch nicht zwingend hoch fliegen.
Georg | 22. Januar 2017 – 22:06 „denn der eigentliche Treiber für die beabsichtigte Regelung, der Beschränkung sind die wirtschaftlichen Interessen von Amazon und DHL“
Haben Sie dafür Belege?
Dann begebe ich mich mal aus der Deckung und oute mich als „einer dieser Drohnen-Junkies“ und spiele des Teufels Advokat:
Seit Kurzem besitze ich eine „Fertigdrohne“ und darf mich deshalb wohl nicht zu den Modellbauern zählen. Den Graben, um nicht zu sagen Kleinkrieg, zwischen Flächenfliegern (inkl. Modellhubschrauber) und Drohnen habe ich auch schon mitbekommen.
Der DMFV (bei dem ich Mitglied bin) wäre bestimmt auch nicht traurig gewesen, wenn nur die Drohnen reglementiert worden wären und man die „richtigen“ Modellflieger dafür in Ruhe lassen würde. Böse Zungen behaupten ja, er hätte genau dies angestrebt. Leider erwischt es jetzt wohl doch alle.
Ich bin zwar Mitgleid im DMFV aber in keinem „richtigen“ Verein. Der Reiz für mich auf einem Modellflugplatz zu fliegen ist relativ gering. Ich möchte lieber dem technischen Spieltrieb folgen und „in freier Wildbahn“ Spaß haben und auch entsprechende Filmaufnahmen machen.
Dabei bin ich mir der gesetzlichen Vorgaben aber bewußt und nehme Rücksicht auf Menschen, Tiere und Natur, Gebäude usw, was man leider nicht von allen Drohnenpiloten behaupten kann. Wegen einiger schwarzen Schafe sollte man aber nicht gleich alle Drohnenflieger verurteilen, wie es momentan in der Öffentlichkeit und unter Modellfliegern grassiert.
Das Fliegen von Drohnen ist ja eh schon eingeschränkt, vor allem durch „immer Sichtkontakt“ und Schutz der Privatsphäre, Verbot vom Fliegen Nähe Flugplätze, Menschenansammlungen, Stadien, Kernkraftwerke,… , und Naturschutzgebieten. Eine weitere Einschränkung hätte aus meiner Sicht nicht sein müssen, dass es aber so kommen musste, war vorauszusehen.
Übrigens hat meine Drohne eine „softwaremäßige 4-stufige AE“: In unmittelbarer Umgebung (meist <1,5km) von Flugplätzen u.ä. lässt sie sich gar nicht erst starten. Im weiteren Umfeld (<3km) wird mehrfach gewarnt und wenn man trotzdem startet sind die Flugeigenschaften (Höhe) stark beschränkt. Selbst ab 3km wird man noch gewarnt und muß ein "ich bin mir der Gefahren bewußt und weiß was ich tue" abhaken, bevor man starten kann (mein Wohnort hat einen Militärflughafen). Erst ab 5km kommt kein Hinweis mehr.
Solche programmierten Beschränkungen sind aber noch wenig verbreitet und natürlich auch zu umgehen. Prinzipiell sehe ich das aber als gangbaren Weg für die Zukunft.
Zudem ist die Dohne auf 500m Höhe vom Startpunkt aus beschränkt, wobei ich spätestens ab 200m sowieso kaum noch Sichtkontakt zur Drohne hätte (ist relativ klein und grau) und auch wegen den Anschaffungskosten diese Höhe wohl nie ausloten werde. Genausowenig die Reichweite von beworbenen 7km, selbst wenn ich dürfte.
Natürlich wäre es für mich reizvoll, mit einer Videobrille (FPV) durch eine schöne Landschaft zu fliegen ist aber (vernünftigerweise) verboten.
Die Hauptnutzer von FPV sind sowieso eher die "Racer" welche von Beschränkungen wie 100m Höhe oder AE für über 5kg sowieso nicht betroffen sind.
Meiner Meinung nach ist es also wie meistens: statt die schon bestehenden Regeln/Gesetze anzuwenden (mehr Kontrolle und Strafen durchsetzen) und Drohnenkäufer aufzuklären wird mit der Aktionismuskeule erstmal wild draufgehauen. Das Ganze auf ein vernünftiges Maß zurückzuschrauben fällt dann umso schwerer.
Und die Art und Weise wie ein ausgehandelter Kompromiss dann vom BMVg mit fadenscheiniger Begründung gedeckelt wird, ist sowieso mal wieder vielsagend.
Vorschlag von mir: Ein Fahrverbot für Privat-Kfz außerhalb 1km von Ortschaften, könnten ja sonst mit einem der vielen Panzer zusammenstoßen! /SARC OFF
@ Edgar Lefgrün | 22. Januar 2017 – 23:41
Georg | 22. Januar 2017 – 22:06 „denn der eigentliche Treiber für die beabsichtigte Regelung, der Beschränkung sind die wirtschaftlichen Interessen von Amazon und DHL“
Haben Sie dafür Belege?
Wenn in der Drucksache 39/17 -4- unter Punkt C / Zitat:
„Auf der anderen Seite blieben ohne die Drucksache 39/17 -4-
Änderungen im gewerblichen Bereich zukunftsträchtige, sinnvolle und innovative
Anwendungsmöglichkeiten von unbemannten Luftfahrtsystemen ungenutzt.“
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0001-0100/39-17.pdf?__blob=publicationFile&v=1
gesprochen wir, liegt doch auf der Hand das es noch einen Puppenspieler gibt.
Oder
Amazon formuliert Forderungen zur Luftraum-Verwaltung
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Drohnen-Amazon-formuliert-Forderungen-zur-Luftraum-Verwaltung-3196748.html
Es hat jedenfalls den Anschein, dass amerikanische Firmen Einfluß auf deutsche Gesetzungsgebungen nehmen.
@Milliway | 24. Januar 2017 – 14:57
„Es hat jedenfalls den Anschein, dass amerikanische Firmen Einfluß auf deutsche Gesetzungsgebungen nehmen.“
Sorry, diese Formulierung finde ich etwas befremdlich.
1. Möglicherweise sind es berechtigte Interessen, oder?!
2. Unter Umständen sind diese Wirtschaftsinteressen (sogar über den reinen Arbeitsmarkt hinaus) sogar von gesamtgesellschaftlichem Nutzen für die deutsche Bevölkerung. Nicht das ich das abschließend behaupten möchte, aber abwegig wäre das in dieser Frage nicht.
3. Amazon ist zwar eine amerikanische Firma, aber genauso gut auch in DEU ansässig und hat daher natürlich auch das Recht seine Forderung an die DEU Politik zu stellen (ob diesen dann in einer Abwägung nachgekommen werden muss entscheiden unsere Volksvertreter in eigener Verantwortung).
4. Einfluss nehmen im Sinne von „Lobby“ –> ja sicherlich. Ist ja auch vollkommen legal, legitim, üblich und angemessen. Einfluss nehmen im Sinne von „manipulieren“ –> Belege?!
@Koffer
Amazon könnte etwas verlangen, wenn es in Deutschland Steuern zahlen würde. Nicht nur 0,005% in Irland.
Hallo,
ich wollte mich zu der Thematik auch einmal äußern.
Als aktiver Modellflieger (Fläche/Helikopter und Multikopter) und aktiver Soldat in der Luftwaffe befasse ich mich mit dem Themenbereich besonders intensiv.
Multikopter (Drohnen sind eigentlich unbemannte Flugsysteme mit militärischem Zweck) haben sich dank der fortschreitenden Entwicklung im Mikroprozessorbereich und den innovativen Tüfteleien einiger Programmier-Enthusiasten in den letzten 5 Jahren sehr stark verbreitet.
Dank der ausgeklügelten Elektronik ist es nun für sehr wenig Geld möglich, sich den Traum vom Fliegen zu erfüllen.
Bei den klassischen Modellflugsparten ist die größte Herausforderung immer noch die Landung, die langjährig durch intensives Training erlernt werden muss. Über das Erlernen von Helikopterfliegen möchte ich gar nicht erst beginnen.
Mit dem Funktionsprinzip eines Multikopters ist diese Tastsache, die bisher dazu führte dass Modellflugbegeisterte einem Verein beitraten um diese Lernphase nicht mit unzähligen Bruchlandungen und Abstürzen zu bezahlen – in einem Verein lernt man die Grundlagen normalerweise meist gefahrlos und man bekommt Unterstützung in allen Belangen des Modellflugs – nun nicht mehr vorhanden.
Wenn man einen mittleren Multikopter in einem Elektronik-Geschäft mit den Worten angeboten bekommt: „Das Fliegen ist Kinderleicht … kann jeder … man braucht dafür nichts zu beachten … steht alles in der Anleitung“ ist es nicht verwunderlich, dass vielen Multikopterpiloten die bereits gültigen Bestimmungen und Gesetzeslagen nicht oder nur unzureichend bekannt sind. Dass die Wirtschaft darin einen großen Markt sieht ist natürlich nicht verwunderlich.
Die Konsequenzen daraus kann man in den letzten Jahren immer regelmäßig in den Presseberichten über Beinahe-Zusammenstößen und Abstürzen von Multikoptern lesen.
Dass dies in Zukunft nicht so weitergehen konnte, dürfte jedem klar sein. Deshalb ist eine Anpassung der bestehenden Gesetze nicht verwunderlich und eigentlich überfällig.
Aber nun stellt sich die Frage, ob eine Kennzeichnungspflicht und eine 100m Grenze mehr Sicherheit bringen würde? Ob ein ferngesteuertes Modell (egal ob Multikopter oder Modellflugzeug) mehr Schaden verursacht wenn aus nur Hundert oder Zweihundert Meter Höhe abstürzt bleibt jedem selbst überlassen. Stattdessen wäre ein „Führerschein“ für Flugmodelle ab einem Gewicht von 500g (ab dann tut es erfahrungsgemäß weh wenn man getroffen wird bzw. verursacht schon beträchtlichen Sachschaden) und eine Pflichtversicherung sinnvoller und würden die nötige Sicherheit erbringen. Wer dann gegen die bestehenden Gesetze handelt tut dies dann vorsätzlich und kann bereits jetzt mit empfindlichen Strafen rechnen.
Auf diesen Sachverhalt haben die Modellflugverbände bei allen Gesprächen mit dem BMVI immer hingewiesen.
Kommt die Anpassung der Gesetzeslage mit den bekannten Einschränkungen wird der Modellflug über kurz oder lang in Deutschland aussterben. Bereits jetzt ist es äußerst Schwierig die Genehmigung für eine Aufstiegserlaubnis zu bekommen. Mit der angedeuteten Betrachtung von Flugverboten über Naturschutzgebieten wird dies weiter verschärft werden.
Konnte man als Modellflieger bisher seinen guten Willen zeigen, indem man umweltfreundliche und leise Elektromodelle verwendete, ist dies nun auch nicht mehr hilfreich.
Und nun fragt man sich, warum diese neuen Bestimmungen genauso kommen, wie sie jetzt bekannt gegeben wurden. Die einzigen Profiteure sind m.E. die kommerziellen Nutzer des Höhenbandes von 100 – 300 Meter. Dazu gehören momentan nur manntragende Helikopter (z.B. ADAC, DLR, Polizei, Bundespolizei und zivile Firmen). Zukünftig könnten nach Ansicht gewisser „Experten“ auch ferngesteuerte oder sogar autonom fliegende kommerzielle Flugobjekte diesen Bereich nutzen, also umgangssprachlich Paketdrohnen. Jedem der sich etwas in der Materie auskennt, läuft es bei diesem Gedanken eiskalt den Rücken herunter. Momentan und auch in der näheren Zukunft ist die Reichweite und Zuladung von Multikoptern sehr begrenzt. Eine Flugzeit von 20-30 Minuten bei dem ein 5kg Paket transportiert wird reicht bei weitem nicht aus um flächendeckend Pakete in Deutschland auszuliefern. Zudem kommt dazu, dass in den wenigsten Fällen auch genug Platz für die Landung bestehen würde. Dazu kommen dann noch Ladezeiten der Akkus zwischen den Flügen, Fliegen nur bei gutem Wetter und Empfangsschwierigkeiten außerhalb der „Line of Sight“. Diese ganzen Punkte machen aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn, diesen Bereich genauer zu betrachten.
Scheinbar scheint dies aber verschiedene Firmen nicht davon abzuhalten, von einem Lieferdienst per Luft weiter zu träumen.
Stellt sich also nun die abschließende Frage wer dies möchte?
Das in der Bundeswehr und besonders der zuständigen Luftwaffe und dem Luftfahrtamt der Bw der Umstand zählt, sich mögliche Optionen langfristig offenzuhalten ist kein Geheimnis.
Es wäre also wirklich nicht verwunderlich, den Höhenbereich für militärische Zwecke offenzuhalten und würde bei der Bundeswehr bestimmt keinen Schaden verursachen und auch den Staat nichts kosten.
Vielleicht verhält es sich hier genauso oder aber es handelt sich um einen Deal zwischen BMVg und BMVI, wer der „Good“ und wer der „Bad Cop“ ist. Jeder schiebt die Schuld dem anderen zu damit man ihn nicht dafür verantwortlich machen kann.
Interessant ist aber, das direkt nach dem Kabinettsbeschluss fertige Flyer und Videoclips vom BMVI veröffentlich wurden, die den neuen Tatbestand bereits beinhalteten.
Jetzt liegt es an jedem selbst darüber zu spekulieren wer der Schuldige ist. Eines bleibt aber ungesehen davon, die Modellflugverbände wurden belogen, da ihnen ein Kompromiss vorgegaukelt wurde denn es nie geben sollte. Am Ende ist es der erste Schritt den Modellflug in Deutschland zu verbieten. Das sollte bei der ganzen Diskussion betrachtet werden.
Danke!
@flarak43
Hm.
Das ist weder interessant noch verwunderlich noch Grund für Verschwörungstheorien, sondern einfach die übliche handwerkliche Praxis bei der Vorbereitung eines Kabinettsbeschlusses. Auch das BMVg geht nicht mit einem Thema ins Kabinett, wenn nicht vorher geklärt ist, dass der Beschluss so fällt.
Insofern sollten wir bitte auch bei diesem Thema wieder zu den Tatsachen zurückfinden und die Verschwörungstheorien sein lassen.
Ich schließe jetzt die Kommentarfunktion; auf diesem Niveau kann es dann in den Modellfliegerforen weitergehen.